Ausgabe 
10.1.1900 Zweites Blatt
 
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außerordentlichen Professor der Theologie Johann Christian Tietz vermuten, der 1754 Diakonus an der Burg­kirche, 1761 Diakonus und 1764 Pfarrer an der Stadtkirche zu St. Pcmkraz*) wurde. Die Geschichte der Burgkirche ist wahrscheinlich auch von ihm aus einer an ihn gelangten Handschrift veröffentlicht. Durch diese Beiträge, besonders aber durch die fortgesetzten Nachrichten über die Universität, durch ihre regelmäßig abgedruckten Vorlesungsverzeichnisse und dieLektions-Kataloge" des Pädagogiums wird das Gießener Wochenblatt zu einer bis jetzt noch nicht gewürdigten Quelle für die Geschichte unse­rer Stadt, der Universität und des Gymna­siums.

Die mehr auf's Nützliche gerichteten Bestrebungen der Herausgeber (es ist jetzt immer vonden Verfassern" die Rede) erhalten Ausdruck in den vermehrtenökonomischen" Nachrichten, an denen sich Mitarbeiter aus der Provinz in anscheinend größerer Zahl beteiligen. Zugleich aber wird dem Unterhaltungsbedürfnis Rechnung getragen. Es erscheinen viele Gedichte und kleinere Erzählungen, ja sogar ein Lustspiel wird zu seinem größten Teil wörtlich abge­druckt. Wie sehr die Gießener Gesellschaft an litterarischen Ereignissen Anteil nahm, zeigt der Jabrgang 1775. Er enthält mindestens drei Beiträge über Werthers Leiden, die im Jahre vorher erschienen waren. Einer davon, ein Gedicht betiteltLotte bey Werthers Grab" ist ein Symptom desWertherfiebers", das auch hier um sich ge­griffen hatte. Schade nur, daß unmittelbar darunter ein triviales Poem,Der Caffee-Freund", zu stehen ge­kommen ist. Nur eins gelang nicht, nämlich den Anzeigeteil zu vergrößern, da das Publikum der Reklame abgeneigt sich sogar durch das vom Verleger gemachte Angebot der unentgeltlichen Aufnahme zur Aufgabe von Anzeigen nicht verlocken ließ.

Dieser verhältnismäßig reiche Inhalt ist vermutlich dem rührigen Verleger, Johann Philipp Krieger, zu ver­danken, der es immer wieder verstanden hat, tüchtige Mit-

*) Die Gießener Stadtkirche war ursprünglich dem heil. Pankraz geweiht.

arbeiter zu gewinnen. Denn genau mit seinem Tode (1775) wird das Blatt dürftiger. Schon der Jahrgang 1776 wird mühsam mit Anekdoten und anderen aus fremden Zeit­schriften entnommenen Dingen gefüllt, soweit amtliche Ver­ordnungen und Bekanntmachungen Raum übrig lassen. Mit Schluß des Jahres 1777 wird das Erscheinen ganz ein­gestellt. Bereits früher hatte der Verleger um Zahlung der rückständigen Praenumerationsgelder" (!) mahnen müssen mit der Drohung, denen, die seit mehreren Jahren nicht gezahlt hätten, das Blatt nicht mehr zusenden zu wollen. In der letzten Nummer erklärt er melancholisch:die weitere Fortsetzung dieser Blätter wird mit diesem Jahre gänzlich aufgehoben. Der Zeitpunkt muß günstiger werden, wann es wieder anfangen soll. Dürftigkeit an Materialien . ... ist der stärkste Beweggrund es aufzuheben. Eigennutz hat, schon lange keinen Anteil mehr daran, demi von Anfang her restieren viele noch die Vorschußgelder, die nun hier zum letztenmal erinnert werden".

Das Aeußere des Blattes war seither unverändert geblieben. Nur der Titel hatte wieder mit der alten Be­zeichnungGießer Wochenblatt" abgewechselt und die Be­zeichnung der Verlagsfirma lautete seit 1773:in der Kriegerschen Buchhandlung". Die oben benannten reich­haltigen Jahrgänge führten bezeichnend das Horazische Motto:Et prodesse volunt et delectare".*) Titelblatt und Register wurden zu jedem Jahrgang mit Ausnahme der beiden letzten geliefert. Der Preis betrug jetzt jährlich 1 Rthl., einzelne Nummern wurden für 4 Kreuzer das Stück abgegeben. Ob diese Reihe des Blattes bei Krieger auch gedruckt ist, steht dahiu, da ein Jahrgang, der von 1764, aus der Druckerei von Johann Christoph Schröder, fürstl. Cantzlei Buchdrucker, hervorgegangen ist. Alle übrigen Bände tragen keinen Druckereivermerk. Es ist aber wahrscheinlich, daß Schröder nur ausnahmsweise beauf­tragt war.

*) Nützen wollen (diese Blätter) und ergötzen. Schluß folgt.

tmann.

'n au» Mainz (Alt). (Klavier).

Ki>iw Wilhelm

B- Scholz, (geb. 1835k

^ahnts. (18ss"1S97,)

1 W, K. Mozart.

| (1756-1791.)

R. Strauss.

(geb. 1884.) Kari Haine.

Klara Fallet

Hugo Wolf.

, (geb. 1860.) . V Brahms, (1833-1897.)

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. C. M. von Weber. (1786-1825.) 7 P Tschaikowsky.

(1840-1893.) . Fr. Liszt.

(1811-1886.)

Fr. Schobert (1797-1828.) M. Meyer-Olberslebet (gib. 1850.) 1. Brahms.

(im-WST.)

N. W. Bade. (1817-1890.) Mk. 3) sind in der (Rudolphs Nacht.) zu ermässigten Preis«

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Nr. 7 Zweites GlM Mittwoch den 10. Januar

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Gießener Anzeiger

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* Die Uebergriffe Englands.

Gießen, den 9. Januar 1900.

Die Engländer sitzen stark in der Patsche, das kann trotz aller noch so optimistischen Anschauungen im Insel- reiche jenseits deS Kanals nicht in Abrede gestellt werden. Äm so unbegreiflicher muß jedermann daS Vorgehen der Briten gegenüber der Handelsmarine befreundeter Länder erscheinen, wobei Deutschland wieder einmal der Hauptleid­tragende ist. Noch wissen wir nicht, welche Schritte unsere Regierung bisher in London gethan hak, nur soviel muß leider konstatiert werden, daß irgend eine Abhilfe bisher noch nicht erfolgt ist, daß die Engländer vielmehr als ihr gutes Recht ansehen, was alle übrigen zivilisierten Nationen als unerhörte Gewaltthätigkeiten betrachten. Mag auch Deutschland noch so viel Rücksicht nehmen auf den be­freundeten Staat, so war doch vorauSzusehen, daß der eng­lische Uebermut nicht ohne Folgen bleiben werde. Und das ist nun geschehen! Die russische Regierung hat Veran­lassung genommen, sich an die übrigen Kabinette zu wenden »egen der Unterbindung des internationalen Telegraphen- serkehrs seitens der Engländer. Wir haben schon früher mehrfach darauf hingewiesen, welche Schädigungen in jeder Hinsicht entstehen durch die scharfe Zensur, welche England Über alle vom Kontinent nach dem Süden Afrikas aus­getauschten Telegramme ausübt. Nicht nur werden die wichtigsten Depeschen um Tage in der Beförderung ver­zögert, es steht vielmehr auch ganz in dem Belieben der englischen Zensuren, Telegramme ganz zu unterdrücken oder nur teilweise an den Bestimmungsort gelangen zu lassen. Man fragt sich mit Recht, wozu denn internationale Tele« graphenverträge abgeschlossen werden, wenn es im Belieben jeder Macht steht, dieselben zu brechen. England ist nun in der glücklichen Lage, einen großen Teil des internationalen Depeschenverkehrs zu beherrschen, aber jede Machtfülle legt auch Verpflichtungen auf, die für England darin beständen, Rücksichten auf das allgemeine Handelsbedürfnis zu nehmen.

Das Vorgehen Rußlands hat großes Aufsehen hervor- gerufen, denn es ist in mancher Beziehung bedeutungsvoll. Schon daß es Rußland ist, welches auf die Uebergriffe Englands hinweist, giebt der Sache einen ernsten Hinter­grund. Sucht die Petersburger Regierung vielleicht nach einem Vorwande, um die Gelegenheit beim Schopf zu nehmen und die lange zurückgehaltene Abrechnung mit dem Rivalen zu beginnen? Und weshalb wendet sich Rußland

Femlletm.

Per Gießener Anzeiger vor 150 Jahren.

Ein Stuck heimischer Kulturgeschichte von Dr. Karl Ebel.

Fortsetzung.

Wie groß die Pause war, ließ sich nicht feststellen, da in der an der Universitätsbibliothek vorhandenen Reihe der Jahrgänge eine Lücke ist. Der nächste vorliegende Band ist der Jahrgang 1764, doch geht aus einer Notiz der ersten Nummer hervor, daß mindestens ein Jahrgang, wahrscheinlich aber schon mehrere, vorher erschienen sind.

Die Einrichtung des Blattes war so ziemlich die alte geblieben, doch führte es jetzt den Titel:Giesische wöchent­lich-gemeinnützige Anzeigen und Nachrichten". Auch das Format war nicht verändert. Die Zahl der Mitarbeiter hatte sich augenscheinlich vermehrt. Der Inhalt war da- .durch vielseitiger geworden. Statt der ewig humoristisch­philosophisch-moralischen Betrachtungen des ersten Jahr­ganges erschienen jetzt öfter Aufsätze historischen und ethnographischen Inhalts. Besonders bei vaterstädtischen beschichte wird in den Jahrgängen 1764, 1765, 1766 und 1771 Aufmerksamkeit geschenkt. Aus Hausbüchern und nicht näher bezeichneten Chroniken werden Stücke veröffentlicht; der Jahrgang 1765 enthält eine heute wertvolle Be­schreibung des Oberamtes Gießen und der Jahrgang 1771 ist angefüllt mit Aufsätzen, die für unsere Ortsgeschichte von höchster Bedeutung sind. Wir finden darin eine Ueber- Ichung der lateinisch abgefaßten Topographie Gießens in Tieterich's institutiones orator. mit außerordentlich wert­vollen Anmerkungen und Ergänzungen aus der Feder des

Jac. Theod. Franz Rambach, des Begründers der Mliothek des akademischen Pädagogs, an dem er mehrere bahre erster Lehrer war. Die Anonymität der Mitarbeiter beginnt sich um diese Zeit etwas zu lichten, einzelne Auf- werden wenigstens mit einem Buchstaben gezeichnet. Taher dürfen wir auch als den Verfasser eines Beitrages M Wietzener Kirchengeschichte im Jahrgang 1771 den

nicht mit feiner Beschwerde direkt an die englische Regie­rung? Man kann nicht annehmen, daß dies schon geschehen, und eine Zurückweisung die Folge gewesen ist, vielmehr scheint die Absicht vorzuliegen, die Angelegenheit zu einer internationalen zu machen, um ihr desto größeren Nachdruck geben zu können. Daß Rußland auch nicht zögern wird, einem etwaigen Vorgehen der Mächte gegenüber dem von England beanspruchten Prisenrechte sich anzuschließen, ist ohne Zweifel, und man darf wohl annehmen, daß gegebenen Falls alle Staaten gegen England Front machen würden.

Großbritannien steht wieder einmal völlig isoliert da. Es scheint, als wolle es feine ganze Macht aufs Spiel fetzen und (leichtfertig verscherzen. Diesmal ist die Hoff­nung auf eine Dissonanz im europäischen Konzerte kaum ge­rechtfertigt, aus der England wieder Vorteil ziehen könnte. Mit großer Spannung darf man der Weiterentwickelung der Angelegenheit entgegensehen, die durch die Initiative Rußlands zu einer internationalen geworden ist. Wir haben übrigens von jeher die Ansicht vertreten, daß der Krieg in Südafrika weitere Kreise ziehen würde.

Das neue bürgerliche Recht.

Mit dem Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts ist nunmehr das neue Bürgerliche Gesetzbuch in Kraft getreten, was dem Datum dieses ersten Januar eine ganz besondere Bedeutung verleiht. Das Deutsche Reich war gegründet worden, auf allen Gebieten machten sich Einheitsbestrebungen geltend, und auch bezüglich unseres Rechtswesens wurde als ein unumgängliches Ziel erkannt, daß von Nord bis Süd, von Ost bis West unseres deutschen Vaterlandes ein Recht gelte, daß die verschiedenen Formen, nach denen Recht ge­sprochen wurde, beseitigt würden, und für das ganze Reich ein einziges Gesetzbuch geschaffen werde, das seinerseits in hohem Grade berufen fei, den Einheitsgedanken zu stärken und weiter auszubilden.

Wie wir schon früher ausgeführt haben, ist der LandeS- gesetzgebung auch nach der Jnkrasttretung des neuen bürger­lichen Gesetzbuches ein gewisser Spielraum gelassen worden. Es gatt, die berechtigten Eigentümlichkeiten zu schonen, die nicht ohne weiteres durch die Reichsgesetzgebung umgestoßen werden konnten. Aber der Schritt auf dem Wege zum ein­heitlichen Rechte ist trotzdem ein gewaltiger, und die Be­friedigung, die über die Errungenschaft allenthalben sich geltend macht, ist wohl gerechtfertigt.

Die kommenden Generationen werden das neue Recht als etwas selbstverständliches ansehen, und kaum begreifen den Segen, welchen es gestiftet hat. Wir aber, die noch die Misere der alten Rechtsprechung kennen, die da wissen, daß vielfach mit der Landesgrenze auch das Recht wechselte, ja, daß innerhalb eines und desselben Landes verschiedene. Rechte Giltigkeit hatten, wir wissen den großen Fortschritt wohl zu würdigen, insbesondere wenn man der Schwierig­keiten gedenkt, die dem Werke entgegenstanden. Wir haben schon vorhin angebeutet, daß gegen Vorurteile aller Art an- gekämpst werden mußte, daß die verschiedensten Anschau­ungen unter einen Hut zu bringen, und die Ansprüche aller Stämme zu befriedigen waren. Das ist nach jahrzehnte­langer Arbeit gelungen, das Werk ist gut, es lobt den Meister.

Für unsere Justizbehörden bedeutet die Einführung des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches eine schwer zu bewältigende Arbeit, die alle Kreise in Bewegung hält und ein gründ­liches Studium erfordert, für welches die Zeit recht knapp bemessen war. Es wird aller Voraussicht nach nicht alles glatt sich erledigen, und es werden der Schwierigkeiten viele sich einstellen.

Aber da heißt es:Gut Ding will Weile haben." Es gilt, Nachsicht zu üben und daran zu denken, daß über Jahr und Tag, wenn erst das neue Gesetz sich eingebürgert hat, die Dame Justitia auf dem jetzt noch glatten Boden sich heimisch fühlen wird.

Das alte Jahrhundert wird nie erwähnt werden, ohne daß man der Fertigstellung des neuen Bürgerlichen Gesetz­buches gedenkt. Das ist ein Geschenk des verflossenen Jahr­hunderts für die kommende Zeit, das nicht genug gewürdigt werden kann. Hoffentlich erfüllen sich alle an das neue Gesetz geknüpften Erwartungen in reichstem Maße. Es deckt uns ein Recht, das ist der Wahlspruch, unter welchem Deutschland in das neue Jahrhundert eingetreten ist.

Dr. Karl Peters über den Krieg.

lieber den Krieg in Südafrika äußert sich vr. Karl Peters, der soeben von einer Forschungsreise, auf der er das alte Ophir entdeckt zu haben glaubt, nach London zurückkehrte, in der letzten Nummer der LondonerFinanz-Chronik". Wir entnehmen dem Aufsatz die folgenden Stellen: Die deutschen Sympathien sind, soweit ich erkennen kann, vorwiegend auf der Buren­seite. Nicht ebenso in Südafrika selbst, wo die Mehrhei