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1900
Erstes Blatt.
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger
2lnrts- unb Zlnzeigeblott für ben Kreis Gieren
Mittwoch den 10. Januar
Bezugspreis vierteljährl. Mk. 2,20 monatlich 75 Psg. mit Bringerlohn; durch die Abholestelle« vierteljährl. Mk. 1,90 monatlich 65 Psg.
Bei Postbezug Mk. 2,40 vierteljährl. mit Bestellgeld.
Alle Anzeigen-Bermittlungsstellen de- In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. Zeilenpreis: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg.
Annahme von Anzeigen zu der nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis vorm. 10 Uhr. Abbestellungen spätestens abends vorher.
Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Dlätter für hessische UolKsKunde.__________________
Adresse für Depeschen: Anzeiger Hieße«.
Fernsprecher Nr. 51.
Redaktion, Expedition und Drgck<rei:
Schulstraße Ar-.7.
ßrsHelut täglich mit Ausnahme deS
Montag-.
Die Gießener AamikienötStter werden dem Anzeiger im Wechsel mit „Hess. Landwirt" u. „Blätter für Hess. Volkskunde" wöchü. 4 mal b»gelegt.
Amtlicher Heil.
Gießen, den 6. Januar 1900.
Betr.: Erhebungen über die im Großherzogtum domizilierten Blinden im schulpflichtigen Alter.
Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen
an die Lokalschulvorstände des Kreises.
Diejenigen von Ihnen, welche mit der Erledigung unserer Verfügung vom 1. Dezember 1899 (Gießener Anzeiger Nr. 286) noch im Rückstand sind, werden an die alS- chaldige Einsendung der verlangten Berichte erinnert.
v. Bechtold.
Gießen, den 6. Januar 1900. Betr.: Register über Zu- und Wegzüge.
Das Großhelzogliche Kreisamt Gießen
In die Grosth. Bürgermeistereien des Kreises.
Wir sehen der Einsendung der Verzeichnisie über die Zu- und Wegzüge, oder Bescheinigungen, daß Einträge in diese Register im Jahre 1899 nicht zu machen waren, bis zum 20. d. Mts entgegen. Die Bescheinigungen sind nach dem Muster, welches auf der letzten Seite des Formulars vorgedruckt ist, aufzunehmen.
Das Formular zu den Zu- und Wegzügen ist von der Hroßh. Zentralstelle für die Landesstatistik in Darmstadt zu beziehen.
____v. Bechtold._____
Bekanntmachung,
betreffend das Ersatz-Geschäst für 1900.
Mit Bezug auf die Bestimmungen der Deutschen Wehr- Ordnung werden 1) alle im Jahre 1880 geborenen Militärpflichtigen, sowie 2) die in früheren Jahren geborenen, welche sich noch nicht zur Musterung gestellt haben, oder 3) welche hinsichtlich ihrer Verpflichtung zum Eintritt oder ihrer Befreiung vom Militärdienste noch keine definitive Entscheidung erhalten, und entweder im Kreise Gießen ihren dauernden Aufenthalt haben, oder in demselben als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, oder als Haus- und Wirtschaftsbeamte, Handlungsdiener, Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburschen, Dienstboten, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft sich aufhalten, hiermit aufgefordert, sich behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle in der Zeit vom 10. Januar bis zum 20. Januar l. I bei der Bürgermeisterei ihres dauernden Aufenthaltsortes zu melden und dabei, wenn sie an diesem Orte nicht geboren sind, ihren Geburtsschein, welcher nunmehr von dem betreffenden Ttandesamt zu erwirken ist, und wenn sie sich bereits
bei einer früheren Musterung gestellt haben, ihren Losungs- Schein vorzulegen.
Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß diejenigen, welche die Anmeldung unterlassen, zu gewärtigen haben, daß sie mit einer Strafe bis zu 30 Mk. oder mit Haft bis zu drei Tagen belegt, von der Teilnahme an der Losung ausgeschlossen und ihrer etwaigen Ansprüche auf Zurückstellung rc. verlustig erklärt werden.
Bezüglich derjenigen Militärpflichtigen, welche zurzeit abwesend sind, sind deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- und Fabrikherrn zu diesen Anmeldungen verpflichtet.
Die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises werden beauftragt, vorstehendes in ihren Gemeinden noch besonders auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen.
Gießen, den 9. Januar 1900.
Der Zivilvorsitzende
der Großherzoglichen Ersatz-Kommissson Gießen.
__________Boeckmann.________________
Bekanntmachung.
Betr.: Das Ersatzgeschäft pro 1900.
Unter Hinweis auf obige Bekanntmachung bringe ich weiter zur Kenntnis der Beteiligten, daß als dauernder Aufenthalt anzusehen ist:
a. für militärpflichtige Dienstboten, Haus- und Wirt- schaftsbeamte, Handlungsdiener, Handwerksgesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter und andere in einem ähnlichen Verhältnis stehende Militärpflichtige der Ort, an welchem sie in der Lehre, im Dienst oder in Arbeit stehen;
b. für militärpflichtige Studierende, Schüler und Zöglinge sonstiger Lehranstalten der Ort, an welchem sich die Lehranstalt befindet, der die Genannten augehören, sofern dieselbe» auch au diesem Orte wohne».
Gießen, am 9. Januar 1900.
Der Zivilvorsitzende
der Großherzoglichen Ersatz-Kommission Gießen.
B oeckmann.
Gießen, am 9. Januar 1900.
Betr.: Zurückstellung der mit Berechtigung zum ein» jährig - freiwilligen Dienst versehenen Militärpflicktigen.
Der Civiloorfitzende der Grotzh. Ersatz-Kommission Gießen an die Grosth. Bürgermeistereieu des Kreises.
Sie wollen alsbald in Ihren Gemeinden ortsüblich bekannt machen lassen, daß — bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen — die im laufenden Jahre militärpflichtig werdenden und mit Berechtigung zum einjährig-freiwilligen
Dienst versehenen Militärpflichtigen, sofern sie nicht bereit» zum aktiven Dienst eingetreten sind, sich alsbald, längstens aber bis zum 1. Februar l. Js., bei mir schriftlich oder mündlich zu melden und unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines ihre Zurückstellung von der Aushebung z« beantragen haben, einerlei, ob sie bereits am 1. April l. I- zum Dienst eintreten wollen oder nicht. Ohne den Zurück- stellungsvermerk auf dem Berechtigungsschein findet die Annahme bei einem Truppenteil nicht statt.
Diejenigen Militärpflichtigen, welche mit Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst versehen sind, im Kreise Gießen geboren sind, haben sich auch an ihrem Geburtsorte^ wenn sie daselbst wohnen, zur Stammrolle anzumelden.
Boeckmann.
Bekanntmachung.
Wir haben die Wahrnehmung gemacht, daß ein großer Teil der Gewerbetreibenden den Bestimmungen des nachstehend abgedruckten § 15 a der Gewerbeordnung trotz wiederholter Bekanntgabe derselben noch nicht nachgekommen ist.
An die Gewerbetreibenden und Kaufleute richten wir deshalb die Aufforderung die vorschriftsmäßigen Aufschriften bis spätestens 20. Januar 1900 anbringen zu lassen, widrigenfalls unnachsichtlich Anzeige gegen die Säumigen erhoben werden müßte.
Zugleich bemerken wir, daß der Vorname ausgeschrieben werden muß und zwar bei mehreren Vornamen der Rufname.
Gießen, den 4. Januar 1900.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
Muhl.
§ 15 a.
Gewerbetreibende, die einen offenen Laden haben oder Gast- oder Schankwirtschaft betreiben, sind verpflichtet, ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen an der Außenseite ober am Eingänge des Ladens ober ber Wirtschaft in deutlich lesbarer Schrift anzubringen.
Kaufleute, die eine Handelsfirma führen,' haben zugleich die Firma in der bezeichneten Weise an dem Laden ober ber Wirtschaft anzubringcn; ist aus ber Firma der Familienname des Geschäftsinhabers mit dem ausgeschriebenen Vornamen zu ersehen, so genügt die Anbringung der Firma.
Auf offne Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien finden diese Vorschriften mit der Maßgabe Anwendung, daß für die Namen der persönlich haftenden Gesellschafter gilt, was in Betreff der Namen der Gewerbetreibenden besttmmt ist.
Sind mehr als zwei Beteiligte vorhanden, deren Namen hiernach in der Aufschrift anzugeben wären, so genügt es.
Feuilleton.
Mrander Dumas Sohn und seine „Gameliendame".
(Zum Gastspiel von Franziska Ellmenreich im Theaterverein am 11. Januar.)
Die Litteratur des zweiten französischen Kaiserreichs hat den gemeinsamen Grundzug, daß sie ihre Stoffe ausschließlich dem Pariser Leben entnimmt. Denn unter dem zweiten Kaiserreich nahm die Zentralisation alles geistigen Lebens in Paris fortwährend zu, nur in der Hauptstadt konnte man große und glänzende Erfolge erringen. Paris hatte es übernommen, für ganz Frankreich zu leben und zu denken; die ganze Nation erwartete allmorgendlich von der Hauptstadt das Losungswort. Aber während sich in Folge davon, der Kreis dessen, was der französischen Litteratur als darstellungsfähig und -würdig erschien, immer enger zusammenschließen mußte, wuchsen innerhalb desselben die Schärfe der Beobachtung, das Raffinement der Erfindung, die Kunst der Darstellung. Das Leben einer kleinen Minder, heit von Menschen in Paris, obwohl als „tout Paris“ bezeichnet, bildete den Born, aus welchem die französischen Dichter jener Zeit fast ausschließlich schöpften; wir lernen aus ihren Werken das für diese Zeit charakteristische Wechselverhältnis zwischen großer Welt und Halbwelt kennen, wir
sehen die Stände der Edelleute, Offiziere, Beamten, Börsenbarone, Künstler und Gelehrten in bis dahin kaum für möglich gehaltenen Beziehungen zu Schwindlern, Glücksrittern und Courtisanen.
Alexander Dumas Sohn, ber erste charakteristische Vertreter dieser Litteraturperiode, ist als Sohn des Romantikers Alexander Dumas 1824 in Paris geboren und machte sich schon mit kaum 20 Jahren litterarisch bemerkbar durch Gedichte und einen Roman. Im Jahr der Februarrevolution 1848 aber wurde er erst allgemein bekannt durch den Roman „Cesarina“ und vor allem durch den Roman „La dame aux camelias“. 1852 dramatisierte er letzteren und wurde dadurch ein Hauptbeherrscher der Repertoirs des französischen Theaters. Der Dramatisierung ber Camelienbame ließ er eine ganze Reihe von Bühnenstücken folgen, in welchen bie Typen ber Pariser Gesellschaft verkörpert, unb die infolge dessen mehr oder weniger satirisch gehalten waren.
Seine Verdienste und Erfolge als Dramatiker und als Romanschriftsteller verschafften ihm in der Folge die Mitgliedschaft ber Pariser Akabemie. „Die Camelienbame" weist als Roman zwar höchst glänzenbe Partieen, aber auch noch gewisse Ungeschicklichkeiten auf, wogegen sich im gleichnamigen Drama bie ganze eigentümliche Feinheit ber DumaS'schen Darstellung zeigt. Das Drama ist eines der wirkungsvollsten, es schildert in realistischer Charakterisierung der handelnden Personen bie Geschichte ber Pariser Halbweltbame Marguerite Gauthier, bie sich in so reiner, aufopferungsvoller Liebe mit Arrnanb Duval verbindet, daß
ihr, der jung an der Schwindsucht sterbenden, Sympathie und tiefe Teilnahme überall sicher ist.
Die Rolle der Cameliendame haben von Anfang an die größten Schauspielerinnen auf ihr Repertoir gesetzt, und ein großes schauspielerisches Talent gehört in der That zu ihrer wirksamen Durchführung. Aber für ein solches hat bie Rolle auch gerabe viel Verlockenbes. So spielt Sarah Bernharbt mit Vorliebe bie Camelienbame, ebenso Eleonore Düse. Von letzterer behauptet man, baß sie der Rolle noch fortwährend neue Seiten abgewinnt, unb baß baher von zwanzig Camelienbamen, bie ein Kritiker im Laufe ber Jahre sie spielen sah, keine vollstänbig ber anderen glich. Unter den deutschen Darstellerinnen der Cameliendame steht in erster Linie Franziska Ellmenreich vom Kgl. Schauspielhaus in Berlin, welche vom Theaterverein für seine Vorstellung am Donnerstag, dem 11. d. M. gewonnen worden ist.
Hermann Sudermann hat soeben ein neues Bühnenwerk, ein ernstes, abendfüllendes Schauspiel „Johannisfeuer" vollendet, welches jedoch voraussichtlich erst in der nächsten Saison auf der Bühne des Lessingtheaters erscheinen wird.
Karl Hauptmanns „Ephraims Breite" errang vorgestern im Breslauer Lobetheater trotz des schwachen letzten Aktes einen stürmischen Erfolg. Nach dem zweiten Akt gab e- nicht endenwollenden Beifall. Der anwesende Dichter wurde wiederholt gerufen.


