Ausgabe 
9.11.1900 Erstes Blatt
 
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Baß sich ix den Personalakten Stierstädters eine ve- ^chwerde deS Direktors v. Hüllessem befindet, weil Stier- Aädter trotz seiner geringen Erfahrung 'eigenmächtige äd.titte in dienstlichen Angelegenheiten thue.

Der Gerichtshof lehnt sodann den Antrag der Ver­teidigung, noch weitere Zeugen in Betreff des Vorlebens Mierstädters laden zu lassen, ab, beschließt dagegen die Vernehmung des Abteilungs-Chefs Reg.-Rat D i e t e r i c i. Dieser soll morgen vernommen werden. Darauf wird die «Ätzung um 5 eirchalb Uhr bis Mittwoch vorm. 9 ein- tzalb Uhr vertagt.

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Die ministerielle offiziöse .Brrl. Korr/ schreibt: Nach dem Krgebniffe der gestrigen gertchtl Len Vernehmung deS Polizei« dtrektorS v. Meerscheidt-HüHeffem im Sternberg'schen Peoz.sse ist dem genannten Beamten sogleich die weitere Ausübung dieust« licher Kuuktioueu untersagt worden.

Der Prozeß Masloff in Kouitz.

Elfter Verhandlungstag.

Könitz, 7. November.

Erster Zeuge ist Wierschewsky aus Abbau Kona- eozyn. Er kam am 11. März in der Dämmerstunde nach Haufe. Gegen 5 Uhr war er vom Abbau fortgegangen. Damals waren die Lindenstrauß'schen Eheleute schon fort.

Dienstmädchen Ko Wale c hat am 11. März der Tochter der Frau Lindenstrauß nach 7 Uhr Milch gegeben. Dabei hat die Tochter aus eine Frage der Frau Koernig gesagt, ihre IQutteT sei nicht zu Hause. Zeuge Mei- bauer sagt, daß ihm seinerzeit Frau Roß erzählt habe, daß Lewy fdie Treppe heraufgekommen sei. In seiner Gegenwart habe der Untersuchungsrichter Zimmermann gejagt: Warten Sie, Frau Roß, wenn ich Sie auch in diesem Punkte nicht fassen kann, in anderen Punkten sind Wie doch meineidig.

Kriminalinspektor Braun hat am 15. Mai mit dem Angeklagten Masloff einen Lokalaugenschein abgehalten. Ihm waren die Angaben Maslofss auffällig gewesen, und er hatte sich persönlich von dem Sachverhalt überzeugen wollen. Masloff konnte nichts sehen, auch beim Lampen- ßchein konnte er die Personen nicht genau erkennen. Auf eine Frage des Präsidenten, wie die Haussuchungen geführt wurden, erklärt Zeuge Braun, daß sie mit der größten Sorgfalt vorgenommen wurden. Der Zustand des Lewy'schen Kellers wäre derartig, die Spinnweben so dicht, Naß kein Nagel und kein Brett, also auch kein Vorhang an den Kellerfenstern gewesen sein könnte. Auf Befragen des Staatsanwalts erzählt Zeuge Braun, daß Masloff »hm von dem Paket berichtet habe, das die drei Männer getragen hätten. Dieses Paket sei sehr schwer gewesen. Zwei hätten an den Zipfeln angefaßt und der dritte trug Hinten dran. Nach Wx Ansicht des Inspektors Braun mußte die Umgebung des Sees wohl der Thatort sein. Kommissar Braun ist auch heute noch der Meinung, daß es sich gar nicht nm Mord, sondern um Totschlag handelte. Für die Auffassung, daß der Mord in der Syna­goge geschehen sein könnte, har der Zeuge nicht das ge­ringste belastende Moment gefunden. Geschworen er Ober­lehrer Meyer fragt, ob in dem Keller von Lewy irgend welche Blutspuren gefunden worden sind. Kommissar Braun bestreitet das entschieden.

Die Vernehmung des Zeugen Braun wird jetzt unter­brochen durch die Vernehmung der kranken Frau Kirin. Diese bestätigt die Aussage des Dienstmädchens Kowalek: Nach 7 Uhr waren Hie Lindenstrauß'schen Eheleute noch nicht zu Hause. Kriminalinspektor Braun erklärt bei feiner weiteren Vernehmung, er sei unter den schlimmsten Juden groß geworden, hätte aber niemals das geringste Moment für einen Ritualmord kennen gelernt.

Zeuge Aschke hat von Masloff schon einige Tage nach dem 19. März gehört, daß er im Lewy'schen Keller einen Lichtschein gesehen hätte und auch rumoren gehört habe, Hann auch^ daß er an der Hinterstraße drei Männer gesehen habe, die etwas trugen. Später sei Kubi zu ihm gekommen und habe erzählt, daß Masloff bereits von dem Fleischdiebstahl gesprochen habe, wobei die Herren ihm zu­gesichert hätten, daß er straflos bleiben würde. Zeuge ?at dann selbst den Masloff gesprochen, und dieser blieb bei seiner Aussage. Er hat seine Arbeiter über Masloff gefragt, doch konnte ihm keiner etwas schlechtes nachsagen.

Polizeikommissar Krischt wiederholt seine früheren Aussagen. Am 24. März hat Masloff ihm nur sehr wenig gesagt, zu keiner Zeit aber etwas von den drei Leuten mit dem Paket, die nach, der Spüle gingen. Zeuge hat den Masloff sehr eingehend ausgefragt, aber nicht mehr von

ihm erfahren. Die anderen Angeklagten bat er nicht ver­nommen. Der Staatsanwalt weist darauf hin, daß Masloff nicht nur bei dieser, sondern auch bei der eid- lidjen Vernehmung vom 2. Mai die Unwahrheit gesagt habe. Aeußerst merkwürdig sei es, daß Direktor Aschke von allen diesen Dingen den Behörden, die so eifrig nach dem Mörder suchten, keine Mitteilung gemacht hat.

Amtsrichter P a n k a u Win, dann als Zeuge vernom­men. Er hat auf Grund der Anzeige des Herrn Hoffrichter den Masloff am 2. Mai eidlich vernommen. Er hat ihn sehr eindringlich verwarnt und bei seiner Fragestellung wieder holt darauf hingewiesen, daß Masloff die volle Wahrheit sagen müsse. Bei seiner Vernehmung hat ihm Masloff damals angegeben, er habe in der Nähe des Lewy'schen Hauses nur eine Viertelstunde gelegen, dann sei er nach Hause gegangen, wo er etwa um 11 Uhr angekommen sei. Masloff hat damals auch ausdrücklich bestritten, Gewimmer gehört zu haben. Er hat dann auch den Schlosser Berg wegen des Kohlendiebstahls vernommen. Dieser hat dabei gesagt: Ich bin es nicht gewejen, aber meinem Schwager Masloff bleibt manchmal etwa-, an den Fingern kleben.

Polizeikommissar Block: Am 18. April hat Frau Roß ihnr erzählt, daß der Knecht am Osterfeiertage bei ihr ge­wesen sei und ihr die bekannte Geschichte erzählt habe. Anderen Zeugen ha-t die Angeklagte Roß die Geschichte von dem Knechte schon am 5. und 7. April, also vor Ostern, erzählt. Frau Roß wurde weiter am 26. April vorgeladen, weil sie ein mit E. W. gezeichnetes Taschentuch gefunden haben wollte. Zeuge ist dann sofort zu Lewy gegangen, wo ihm Frau Lewy bereitwilligst die Wäsche, die noch auf zwei Stühlen zusammenlag, herausgab. Es fehlten zuerst einige Taschentücher, aber Frau Lewy übergab ihm sofort die fehlenden vier oder fünf, sodaß der Waschzettel stimmte. Frau Roß behauptete, daß das Taschentuch mit E. W. gezeichnet fehle. Trotz der genauesten 'Durchsuchung fand sich aber nichts vor. Angeklagte Frau Roß weiß nichts zu erwidern, als:Es ist kein wahres Wort an dem, was der Kommissar sagt." (Bewegung im Zuschauer­raum.) Kommissar Block erinnert sich aber dieses Vor­falles ganz genau.

Als nächste Zeugen erscheinen der Pfarrer und der Organist aus Konarczyn. Beide teilen mit, daß Oberlehrer Hofrichter umd Rechtsanwalt Hahn aus Charlottenburg am 4. April bei ihnen gewesen sind, um sie auszufragen.

Polizeisergeant Jaschewsky sagt aus, daß er im März mit Masloff gesprochen habe. Dieser hat ihm alles erzählt, was er gewußt hat. Bis halb 12 habe er mit Berg Karten gespielt, dann sei er die Danziger Straße entlang gegangen, habe im Keller das Licht gesehen, sei um die Ecke gegangen und dort habe er durch die Spalte gesehen, wo er einen Mann mit einem schwarzen Anzug und Cylinder beobachtet hat. Nachdem er eine Zeit lang dort gelegen hatte, sei er aber nach Haus gegangen.

Arbeiter Ullrich hat bald nach dem Morde mitMas- losf gesprochen, und dieser Hai ihm erzählt, daß er im Lewy'schen Keller ein Geräusch gehört habe. Zeuge ist banh mit Masloff und Jaschowaky nach der Mauerstraße hingegangen, und dort hat ihnen Masloff gezeigt, wie er durch die Thürritze gesehen hat.

Landrichter Zimmermann vernahm den Masloff zuerst am 8. Juni, wobei er ihn ruhig nach seinem Gefallen erzählen ließ. Masloff sagte aus, daß er sich mit der Ab­sicht, Fleisch zu stehlen, bei Lewy eingeschlichen hatte. Das Protokoll dieser Aussage wird verlesen und der Präsi­dent stellt die einzelnen Widerspräche fest.

Unlöslich bleibt der Widerchruch, wann Masloff seine Wahrnehmungen zu Hause resp. der Frau Roß erzählt hat. Er behauptet, am 12. März, Frau Roß am 26. April, Frau Masloff am 14. oder 15. März. Landrichter Zimmer­mann hat am 8. Juni auch noch die Frau Masloff ver­nommen. Das Protokoll über diese Vernehmung wird verlesen. Auch hierbei ergeben sich wieder unlösliche Widersprüche zwischen den einzelnen Aussagen.

Alsdann wird das Protokoll über die Vernehmung der Frau Berg vom 11. Juni verlesen. Frau Berg hat auf den Zeugen den sichersten Eindruck gemacht.

Der Staatsanwalt fragt, ob Kommissar Wehn auch andere Spuren verfolgt habe, die sich gegen Juden richten, insbesondere auch die durch die Aussage von Prinz gegebene Spur. Kommissar Wehn antwortet, daß ein­gehende Ermittelungen nur ergeben hätten, daß der «Schächter Hamburger am Tage nach dem Morde in Könitz war. Dieser hat sich aber in harmlosester Weise in Könitz bewegt. Mit größter Sorgfalt hat man alles geprüft, aber nichts belastendes gefunden. Auch in der ganzen Umgegend sind die genauesten Ermittelungen angestellt

worden, und jede fitytur ist aui da» jorgfälttgste geprüft worden.

Universität und Hochschule.

Marburg, 7. November. Der Besuch unserer Uni­versität hat sich In diesem Wmlersrmester »bemale gehoben. Wie wir hören, beziffert sich nach den vorläufigen Feststellungen jetzt nach dem Abschluß der Immatrikulation die Zahl der Studierenden auf 1074. Im vorige" Wntersemester zählte unsere Universität 1030, im Wintersemester 1898/99 J1019 Studenten.

Aus Heidelberg wird geschrieben: In der philosophischen Fakultät der hiesigen Hochschule wird eine etatsmäßige außerordentliche Professur für neufranzösische Sprache und Litteratur errichtet und dem Prioatdozenten und Lektor der romanischen Philologie Dr. F. E. Schnee - gans als Ersatz für die ausgeschlagene Berufung nach Erlangen über­tragen werden. Zum Direktor der Universitäts- und Landesbibliothek in Straßburg ist der dortige Oberbibliothekar und Honorarprofeffor Dr. Julius Euting ernannt worden. Aus Straßburg meldet die Straßb. Post- vom 6. ds. M.: Gestern haben die ersten Studentinnen der hiesigen medizinischen Fakultät, Frl. Hirsch aus Frankfurt undFrl. Philippson aus Bonn, die ärztliche Vorprüfung, das fogen.tontanem phyeicum, mit Erfolg bestanden. Die beiden Prüflinge waren durch­weg sehr gut beschlagen und gaben den Beweis fleißigen Studiums. Die beiden nunmehrigen Cond. med. haben ihre Maturitätsprüfung, welche zum Universitätsstudium berechtigt, in Zürich absolviert._________

Kunst und Missenschast.

AuS Darmstadt wird geschrieben: Die früher an unserer Hofbühne lange thättg gewesene Sävgerm Emma Jungk, jetzt in Kassel, hat sich mit dem Sohne des Geh. StaatSrats und Präsi­denten des hessischen Verwaltungs-Gerichtshofs, Leutnant v. Knorr hier vermählt.

Handel und Verkehr. Uolkswirtschast.

Märkte.

r. Limburg cu d. Lahn, 7.- November. Fruchtmark!. (DurchschntttsvretS pro Malter.) Roter Weizen, Mk. 12.67, weißer Weizen Mk. 00.00, Korn Mk. 11.17, Saatkorn Mk. 00.00, Gerste Mk. 8.50, Hafer, alter, Mk. 8 10, neuer Hafer 6.07 Mk.

KriefKasten der Redaktion.

D. Nach dem Hypothekengesetz vom 13. Juli 1899 ist bei jeder Hypothekenbank ein Treuhänder und ein Stellvertreter durch die Auf­sichtsbehörde nach Anhörung der Bank zu bestellen. Die Funktionen der Treuhänder bestehen darin, daß fte darauf zu achten haben, daß die vor­geschriebene Deckung der Pfandbriefe vorhanden ist; denn gesetzlich muß der Betrag der umlaufenden Pfandbriefe durch Hypotheken von gleicher Höhe mit gleichem Zinserträge gedeckt sein. Ferner hat der Treuhänder darüber zu wachen, daß die Hypotheken und Wertpapiere, die zur Deckung der Pfandbriefe bestimmt sind, in das Register eingetragen werden, bai die Bank zu führen hat, und von dem sie halbjährlich der Aufsichts­behörde eine beglaubigte Abschrift einzureichen hat. Die Urkunden der int Register eingetragenen Hypotheken und Wertpapiere verwahrt der Treuhänder unter dem Mitverschluß der Bank; so darf er auch die Pfand­briefe und die im Register eingetragenen Bücher und Schriften einsehen.

Aus dem Geschästsleben.

Die Güte wirb anerkannt. »ei dem Wettbewerb auf der Pariser Weltausstellung ist es zu Tage getreten, weich' bedeutenden Fortschritt die Nähmaschinen-Jndustrie im Laufe der letzten Jahre ge­macht hat und wie gerade die Singer Co. es verstanden hat, die achtung­gebietende Stellung, die sie in dieser Industrie seit deren Gründung einnimmt, zu behaupten. So ist chr denn auch in Paris wiederum die höchste Auszeichnung zu Teil geworden: dieInternationale Jury" hat den ausgestellten Original-Singer-Nähmaschinen, die nicht nur dem Haus­gebräuche dienen, sondern auch für Handwerk und Industrie nach jeg­licher Richtung hin als ausgezeichnete Hilfskraft sicherweisen, außer drei Medaillen den höchsten Preis der Ausstellung, denGrand Prix, ver­liehen : für hervorragende Konstruktion, vollendete Ausführung und höchste Arbeitsleistung der Maschinen, sowie für deren Verwendbarkeit für jede Art häuslicher Näharbeit und aller industriellen Zwecke.

Urteil eines medizinischen Fachblattes.

Die »Medical News*, London, veröffentlicht einen Artikel über die Aepfelsäure, welche sie alS ein vorzügliches Lösungsmittel für die entzündeten Schleimhäute des Halses und der Luftröhre hinstellt. Sie schreibt:Die Aepfelsäure, welche bis jetzt noch wenig oder garnicht in medizinischer Anwendung stand, wird aus den Fruchtsästen der meisten unserer einheimischen Obstsorten gewonnen^nd hat sich neuerdings (und namentlich von England aus empfohlen) "-als ausgezeichnetes Lösungs­mittel bei Schleimhautaffektionen ganz vbrzüglich. bewährt. Um nun dieses neue Mittel dem Publikum zugänglich zu machen, wird die Aepfel- säure mit Zucker in Pastillenform gebracht und in üblicher Weise wie andere Pastillen eingenommen." In Deutschland sind es die Apo­theker Albrechts Aepfelsäure-Pastillen, die sich in den oben angeführten Fällen ausgezeichnet bewährt haben. Die Schachtel 80 Pfg. in den Apotheken und besseren Drogerien. Haupt Depots' Hirsch- und Univerelt&ts-Apetheke. 7094

Bekanntmachung.

Aus der Stistrrng der Daniel Moog Witwe zu Gießen sind die diesjährigen Zinsen an hiesige bedürftige, unbescholtene, im Witwen­stand lebende Bürger und Witwen von Bürgern zu verteilen.

Anmeldungen hierzu können bis zum 20. l. Mts. aus de« Armen- smt erfolgen.

Gieße«, den 7. November 1900. 7288

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

I. V.: Wolff.

Bekanntmachung.

Inda» Handelsregister unterfertigten Gerichts wurde eingetragen unter Nr. 32: Die FirmaJohannes Fleischer, Fabrik pateistietter technischer Apparate- zu Gießen und als Inhaber derselben Ingenieur Rabannes Fleischer zu Frankfurt a. M., und als alleiniger Inhaber der Nnna vom 15. Oktober l. I. ab Kaufmann Karl Malkomefius zu Gießen. Der Ueberuana der in bem Betriebe des Geschäfts begründeten Forderungen -ist bei dem Erwerbe des Geschäfts durch Karl Malkomesius ausgeschlossen.

Gießen, den 8. Oktober 1900. 7298

Großberzogliches Amtsgericht.

Bekanntmachung.

I» bae Handelsregister unterfertigten Gericht» wurde eingetragen, ^» dem Wilhelm Lenz und Hugo Engel, beide Kaufleute zu Gießen, für Nie FirmaKonrad Dietz" Kollekttvprokura erteilt worden ist.

Gießen, den 2. Oktober 1900.

Großherzogliches Amtsgericht Gießen. 7299

Bekanntmachung.

In das Handelsregister unterfertigten Gerichts wurde eingetragen unter Nr. 31 die FirmaOtto Pickert" zu Gießen unb als deren In­haber Kaufmann Otto Pickert daselbst.

Gießen, am 6. Oktober 1900. 7300

Grobherzogliches Amtsgericht.

Bekanntmachung.

Der Voranschlag der Gemeinde Queckbor« für das Jahr 1901/1902 liegt vom 12. November l. I. an acht Tage laug zur Einsicht der Interessenten auf hiesigem Bürgermeisterei-Büreau offen.

Queckborn, den 7. November 1900.

Grobherzogliche Bürgermeisterei Qinckbor«.

Schmidt. 7303

Bekanntmachung.

Der Nachtrag des Umlage-Registers 1900/1901, betreffend Stand­geld und Aufrufgeld für die nicht in die Gemeinde eingezogeneu Mitglieder liegt zur Einsicht der Beteiligten von heute an acht Tage auf de« Büreau des unterzeichneten ersten Vorsteher« offen.

Gießen, bett 7. November 1900. 7294

Der Vorstand der israelitischen ReligiouSgemeiude Gieße».

S. Heichelheim.

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