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09/03/1900 Zweites Blatt
 
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Freitag den 9. März

Zweites Matt

Nr. 57

1900

Amts- und Anzeigeblutt füv den lircte (ßiefeen

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H**to*, Expedition und Druckerei:

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Gratisbeilage«: Gießener Familienblätter, Der heMche Landwirt, Dlätter für heffifche DolbsKunde.

Die Stetzmer

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Adreffe für Depeschen: Auzetger Kietz«».

Fernsprecher Nr. 51.

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Kiehmer Anzeiger

Heneral-Nnzeiger

Amtlicher Teil.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Aenderung der Artikel 46 und Artikel 53 der allgemeinen Bauordnung.

Durch Artikel 278 des Hessischen Gesetzes vom 17. Juli 1899, die Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs be­treffend (Regierungsblatt Nr. 24 von 1899), ist der Artikel 46 und 53 der allgemeinen Bauordnung geändert worden.

I. An die Stelle des Artikels 46 ist folgende Borschrift getreten:

Für unmittelbar aneinanderstoßende Gebäude genügt als Scheidewand eihe Brandmauer.

Will ein Grundeigentümer an eine schon bestehende Brandmauer des Nachbars bauen, ohne eine eigene Brand­mauer zu errichten, so kann er verlangen, daß der Nachbar ihm gegen eine angemessene Geldentschädigung eine ent­sprechende Grunddienstbarkeit bestellt.

Die Einräumung des Rechtes, die Brandmauer zu er­höhen, kann der Anbauende nur insoweit beanspruchen, als eine Erhöhung der Brandmauer nach Regeln der Baukunst zulässig ist. Ein Anspruch auf seitliche Verlängerung der Brandmauer auf dem Nachbargrundstücke steht dem An« bauenden nicht zu.

Die bestellte Grunddienstbarkeit geht allen Rechten an dem belastenden Grundstücke, auch den älteren, vor.

Auf den Entschädigungsanspruch des Nachbarn sinden die Vorschriften des § 1128 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, sowie des Artikel 53, Absatz 1, Satz 2, 3 des Einführungs­gesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche entsprechende An­wendung.

Die Vorschriften des Artikel 82, Abs. 2, Abs. 3 Satz 1, 2 dieses Gesetzes finden entsprechende Anwendung."

Der Artikel 82, Absatz 2 «nd Absatz 3, Satz 1 und 2 des obige« Gesetzes vom 17. Juli 1899 laute«:

Der Eigentümer des Grundstückes, von dem aus die Erhöhung erfolgt ist, kann dem Eigentümer des anderen Grundstückes die Benutzung des Aufbaues verbieten, bis ihm für die Hälfte, oder, wenn nur ein Teil des Aufbaues be­nutzt werden soll, für den entsprechenden Teil der Baukosten Ersatz geleistet wird. Ist der Bauwert geringer als die Baukosten, so bestimmt sich der zu ersetzende Betrag nach dem Bauwerte. Die Ersatzleistung kann auch durch Hinter­legung oder Aufrechnung erfolgen. Solange das 93er« bietungsrecht besteht, hat der Berechtigte den Mehraufwand

Fruiüeto«.

Die Klatsch-Lawine.

An einem Maitag, der so frisch, so heiter, so sonnig und wolkenlos war, wie unser einjähriges Eheglück, ging ich mit meinem jungen Weibe über den Paradeplatz von Munkelsdorf. Es war Helenens erster Ausgang nach der Ankunft unseres Baby und wir waren immens vergnügt; wir gingen nicht sittsam Arm in Arm, sondern meist Hand in Hand, wie ein verliebtes Paar auf einem Feldrain. Bei der Blumenfrau an der Tomecke, bei dem ersten Parfümeur des Städtchens, in einem Spielzeugladen, bei einer Modistin und zuletzt beim Konditor wurde eingekauft. Wir waren wie Kinder, die einen Patengroschen auf dem Jahr­markt verjubeln. Das letzte Paket, das mit Fondants und Pralinees und den anderen süßen Herrlichkeiten, konnte ich nur mehr mühsam auf meinen Armen unter­bringen. Dann wollte es Lena tragen ich ließ es ihr nicht willig sie brauchte Gewalt. Ein Windstoß kam, und sie mußte ihren Hut festhalten, den eben bei Madame Rosabelle gekauften Hut, ein wahres Gedicht, ein Ritornell aus Rosen, Reseden, Goldspitzen und grünem Seidenband! Da fiel ihr das Paket aus der Hand und kollerte über die srühlingsregenfeuchte Erde.

Wie mußten wir lachen! Und als ich wieder Atem hatte, sagte ich

Aber nein! Das vermelde ich aus guten Gründen später, was ich sagte, als meine Frau die Bonbonsdüte fallen ließ.

Was ich aber drei Tage später zu meinem Freunde Eduard, dem frischgebackenen Rechtsanwalt, sagte, will ich unverkürzt und unabgeschwächt, ohne Sternchen, Punkte und Gedankenstriche gleich hier mitteilen. Nämlich:

zu tragen, den die Unterhaltung der Mauer infolge der Erhöhung verursacht.

Wird die Mauer zum Zwecke der Erhöhung verstärkt, so ist die Verstärkung auf dem Grundstück anzubringen, dessen Eigentümer die Erhöhung unternimmt. Der nach Abs. 2 von dem Eigentümer des anderen Grundstücks zu ersetzende Betrag erhöht sich um den entsprechenden Teil der Kosten der Verstärkung und des Wertes der zur Ver­stärkung verwendeten Grundfläche, insoweit als die Ver­stärkung auch für seine Zwecke nötig gewesen wäre."

II. Artikel 53 ist aufgehoben und durch Artikel 96 des oben genannten Gesetzes vom 17. Jnli 1899 ersetzt worden. Artikel 96 lautet:

Die Teilung eines Gebäudes unter verschiedene Eigen­tümer ist nur zulässig, wenn gleichzeitig eine entsprechende Teilung des Grund und Bodens stattfindet.

Im übrigen ist zu einer solchen Teilung die Geneh­migung der Polizeiverwaltungsbehörde erforderlich. Die Genehmigung darf, unbeschadet der Vorschriften des Art. 72 der allgemeinen Bauordnung vom 30. April 1881, nur erteilt werden, wenn das Gebäude durch eine Scheidewand (Art. 47 der allgemeinen Bauordnung) getrennt wird, und jeder Teil besondere Feuerungsanlagen erhält.

Gießen, den 6. Mäq 1900.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.

Gießen, 6. März 1900. Betr.: Lehrerkonferenzen.

Die Großh. Kreisschulkommisfion Gießen an die Schulvorstände der Gemeinden des Kouferenzbezirks Gieße«.

Die Frühjahrskonferenz des Konferenzbezirks Gießen soll Dienstag den 2 0. dss. Mts., vormittags 101/* Uhr, im Zeichensaale der Knabenschule zu Gießen abgehalten werden.

Das gemeinschaftliche Mittagessen findet um 1 Uhr im CafL Ebel statt.

v. Bechtold.

Englische Sorgen.

Gießen, 8. Februar.

Zum Kriegführen gehört vor allen Dingen Geld, und zwar sehr viel Geld. Das fühlt jetzt auch England sehr empfindlich, das bekanntlich in dem Rufe steht, finanziell gut gestellt zu sein. Der britische Schatzkanzler hat am Montag dem Unterhause ein Bouquet von Forderungen

überreicht, wonach eine Reihe von Steuern erhöht bzw. ausgedehnt werden soll, um die Kriegskosten zu decken. Es ist ein groß angelegter Plan, dessen Durchführung sich nur ein reiches Land leisten kann, und es ist als sicher anzu­nehmen, daß das Parlament der Regierungsforderung zu­stimmen wird. Auch an Widerspruch wird es freilich nicht fehlen, doch dürften hierbei lediglich politische Rücksichten in Frage kommen, wie es z. B. die Opposition der Iren be­weist. Man darf nun aber nicht etwa behaupten, daß die Engländer von den neuen Steuern sehr erbaut fein werden; denn trotz ihrer vollen Taschen verstehen sie zu rechnen und zu knausern, und in der gegenwärtigen kritischen Lage machen ihnen die großen finanziellen Aufwendungen, die Anspannung des englischen Kredits nicht die kleinste Sorge, aber es muß dem Briten rühmend nachgesagt werden, daß ihm die Rücksicht auf die Ehre der Nation denn doch über alles andere geht und daß persönliche Opfer, die er dem Vater­lande zu bringen hat, keine ausschlaggebende Rolle spielen.

Die letzten Tage haben England auf dem Kriegsschau­plätze einige Erfolge gebracht: Der Entsatz von Kimberley und Ladysmith, sowie die Gefangennahme Cronjes sind immerhin geeignet, den schon stark angewachsenen Pessimismus abzuschwächen und die Brust der Englishmeu mit einigen Hoffnungen zu erfüllen. Aber damit ist die schwere Sorge, die auf der Nation lasten muß, nicht gehoben. Noch steht die schwerste Aufgabe bevor, wenn es England gelingen soll, der Buren Herr zu werden, und, wie wir bereits früher ausgeführt haben, dürften die Schwierigkeiten für England gerade mit dem Augenblick beginnen,- wo es den Feind zu seinen Füßen liegen sieht. In unseren Tagen hat die Will­kür des Siegers gegenüber dem Besiegten viel von ihrer Schärfe verloren, und dem ersteren werden jetzt vielfach die Früchte des Sieges streitig gemacht, wie wir im chinesisch- japanischen und im griechisch-türkischen Kriege gesehen haben. Es ist kaum anzunehmen, daß alle Großmächte ruhig zusehen werden, daß England sich die Burenrepubliken einverleibt, ebensowenig aber darf man erwarten, daß es sich eine gleiche Rolle aufzwingen lassen wird, wie es Japan und die Türkei thun mußten. Und deshalb sehen wir noch schwere internationale Verwickelungen voraus, die besonders für England verhängnisvoll werden können. Man ist in London sehr mißtrauisch geworden, und die Anstrengungen, welche die Regierung angeblich macht, um die indisch-afghanische Grenze nach Möglichkeit zu sichern, beweisen, daß die maß­gebenden Kreise mit großer Sorge um die Weiterentwickelung der internationalen Lage erfüllt sind.

Himmelherrgottsapperrnent noch einmal!"

Es giebt im Leben Augenblicke, wo auch der wohl­erzogenste Mensch, falls er fein Waschlappen ist, seine Empfindungen in einem anständigen Kernfluch entladen muß! Und das war zum Beispiel jetzt:

Gestern hatte mir mein Büreaugewaltiger in jener unnahbaren Art, die keine Erwiderung auftommen ließ, in einer kurzen und ohne mein Zuthun gewährten Audienz erklärt, es sei eine Schande, wenn ein Mann nach kaum einjähriger Ehe so schlecht mit seiner Frau lebe, daß es bis zum öffentlichen Skandal komme.

Heute morgen hatte die kleine Else Müller, die Jn- stitutsfreundin meiner Frau, dieser ein Briefchen folgenden Inhalts geschickt:

Liebe Lena Weil Mama das zwischen Dir und Deinem Mann erfahren hat und Du wirst wohl selber einsehen daß ich als junges Mädchen das auf seinen Ruf hält jetzt nicht mehr gut in Euer Haus kommen kann so bitte ich Dich dies nicht Übelnehmen zu wollen Deiner Dich innig liebenden

Freundin Else!

Und das so kurzhin und ohne jedes Unterscheidungs­zeichen ! Gemütsmädchen!

Himmelherrgottsapperrnent!

Und jetzt war es Nachmittag, und es lag das Skandal- blättchen des Ortes vor mir, dieMunkelsdorfer Laterne", ein publizistischer Wechselbalg, so schäbig und niederträchtig, daß man seine sämtlichen Leser und Abonnenten ohne vor­hergegangene Untersuchung ruhig hätte ins Loch stecken dürfen man hätte keinem Unrecht gethan. Da stand nun schwarz auf weiß zu lesen:

Recht erbauliche Dinge vernimmt man wieder aus dengebildeten .Kreisen" unserer Stadt. Ein gewisser Schriftsteller W. W., der seit Jahren mit seiner Frau im bittersten Unfrieden lebt" (elf Monate und vierzehn

I Tage war ich verheiratet!)ließ sich neulich auf offener Straße zu Mißhandlungen hinreißen und überhäufte zu­gleich seine Frau mit den unflätigsten Beschimpfungen. Nun soll die Frau, dieses traurigen Ehelebens müde, mit einem als Lebemann bekannten Maler durchgegangen sein, und der liebenswürdige Gatte, dessen trübes Vorleben eine solche Entwicklung der Dinge voraussehen ließ, sucht, die Nächte einsam durchkneipend, Trost im Alkohol. Und das sind Menschen aus der Gesellschaft! Wenn ein Arbeiter nach zwölfstündiger Marter in Essenglut und Kohlenrauch ein Glas über den Durst trinkt und mit seiner Frau in Streit gerät, dann sind jene sauberen Herrschaften gewiß mit ihrer Entrüstung zur Hand. Aber sie selbst geben ein Beispiel, daß Gott erbarme!"

Zum Donnerwetter, was soll man mit dem Gesindel thun? In ganz Munkelsdorf lebt kein Ehepaar so glücklich zusammen, wie Lena und ich! Und nun diese Infamie! Man könnte lachen, wenns nicht zum Weinen wäre!"

Hast Du Verdacht auf irgend eine Klatschbase, daß sie den Unsinn in die Welt gesetzt?" fragte mich Eduard.

Auf irgend eine? Auf alle! Du weißt ja, wie es hier zugeht. Wenn die Hunde nur alle zusammen einen Kragen hätten, daß ich mich einmal satt schütteln könnte. Aber ich muß mir die Schuldigen herausgreifen, koste es, was es wolle!"

Abgemacht? Fangen wir die Hallunken!"

Aber wie?"

Ganz einfach! Jede derartige Verleumdung wächst aus einem winzigen Kern, einem Mchts allmählich zur La­wine an, dadurch, daß jede von den Klatschbasen ein weniges dazu thut beim Weitergeben. Dieser Zeitungs­artikel, der Brief der blonden Else, die Predigt Deines Chefs da ist die Lawine! Nun kannst Du entweder vom Kern aus die Sache bis zu ihren ungeheuerlichen Schluß-