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1619
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Eisenhalf/ges\ 'ReisddEiweiss.
biener und -Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehrburschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aufhalten, oder die Universität Gießen oder das Gymnasium daselbst oder eine sonstige Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen;
o) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten, im Auslande geboren sind, und weder im Großherzogtum Hessen, noch in einem andern deutschen Staate Domnil besitzen oder sich aufhalten;
und im Jahre 1880 geboren sind;
ferner
A"Eche PrüfungS-Atteste und zahlreiche Anerkennungsschreiben stehen zu Diensten.
Irima Aacksteine bei guter Abfahrt hat abzugeben 0756 Georg Schäfer.
Portland- Cement-Werk
Lollar
(Oberhessen)
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AS^endes KraHigungsmittel
<BLEICHSÜCHTICE
162.6’
Am Bundesrat ordnung: Zweite viekbeschauge
Zunächst begin: ferner 2 (Mffla über bie Anfuhr).
Ein Anttag A, ungen unter günstig ganz stteichen, event Ii(Ütellen.
Abg. Gerstent in der von der Kom: nicht schädigen, der > zum Vorteil gereiche, lliurag Mrech/ unb । ^ialbemohaten als 9i Wunen Leute unter fo ,grM seien. Jn Baycri i dieser iLestimmmgen.
Aba. Frese ssrs. :uni) beiien Behauptung i Schaden bringen werde, idem Gesetz die Absicht ! sei. Benn dieses Gesetz Sie szu bmn Gerstenb kssieren. (Ruse: Sehr r svik hier, sei noch niema ' ahrt gesühtt worden, l nne spät dieser Komm
welche eich einen eleganten Anzug oder Paletot anfertigen lassen wollen, machen wir aufmerksam auf unser grosses Lager in Stoffneuheiten. 153
Aug. Montanus Nachfl., Inh. R L M. Imheuser,
Giessen, Marktplatz 9—10.
hiprx»«1' können als Hospitantinnen ausgenommen Arden. Sie haben hierzu ein schriftliches Gesuch an den zu Achten und darin anzugeben, welchem Fache sre sich hauptsächlich widmen wollen. Dem Gesuche ' beizulegen: ’
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Portland-Cement: Marke Diamant bon >>bs°'u«" Gl-ichmäbi«k-it, fdnft« Mahlung, höchster Aestigkeit und Bolumenbeständigkeit.
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empfiehlt Ludwig Kohlermann, 1380 Bleichstraße 12.
I t, p ^° ?l°^"r°gl!chen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinde im Muste- antoefenb sein und sich darum zu bemühen, daß die letzteren i/2 Stunde vor der b'st "'.»'teo Ze,t zur Stell- sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschäftes em anständiges und ruhiges Verhalten beobachten.
Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen ■ oder "tanf!,c,t persönlich zu erscheinen nicht im stände ist, oder wenn er sich ,n gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugnis des Ä ber Bürgermeisterei, bezw. eine Bescheinigung des Gerichts vorzulegen. a J
Den Großherzoglichen Bürgermeistereien liegt es ob darauf aufmerksam zu machen, daß -in Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig ist, und sind deshalb die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen. J
Uuh- und Schirmgeschäst
in dem käuflich von mir erworbenen Hause oiu
w1 5 Schulstraße 5
Gustav Haustein
I Ue6er die Aufnahme entscheidet der Rektor br bS™gernV8“„PrUren °b bie ^sw°ise über die
I . 31 Wird die Ausnahme gewährt, so hat die Köln
bem/U,iiversitätssetretariat sich in ein befor
I ^reös-»3??Uni blnzuschreiben und empfängt daselbst ein. neh? WpM r- uu^rzeichnete und vom Sekretär gegenaezeiL Ä?'1?”9/6'! Aufnahme als LospitaM Wenbe ©emefter, einen Abdruck der Satzumm h»„ » ^lercnben und eine Legitimationskarte. Außer | dem wird für )ie vom Sekretär eine Karte mm ori.aJL I Abgenüber der Universitätsbibliothek ausgestellt &eaer I Vorzeigung der Legitimationskarte loird ihr vom ^uäNoi I ein Kollegienbuch eingehändigt. 9 Uwafto: 4- Die Einschreibung für die Vorlesungen uni) unterliegen den Bestimmungen in 8 10 der Voi. s!-akademische Bürgerrecht. Doch darf bei Wtor bie Meldung für jede einzeln/ Vorlesung od>i Uebung nur dann annehmen, wenn die Dofvitantin ,hm bie schriftttche Einwilligung des Dozenten vorlegt f.?r Aufnahmeschein kann von Semester zu Se
A, ^?brlangert werden. Dazu ist dem Rektor mit dem Aufnahmeschein das Kollegienbuch vorzulegen.
die ^sw^ugerung ist in der Regel zu versagen, wenn die Hospitantin im vergangenen Semester für keine Vorlegung oder Uebungfelngeschrieben war.
§ 6. Bezüglich der Zeit der Meldung zur Aufnahme oder zur Verlängerung des Aufnahmescheins gilt die Be sttmmung in § 5 Absatz 2 der Vorschriften über das akci demische Bürgerrecht.
Versagt der Rektor die Aufnahme oder die Ver langerung des Aufnahmescheins, so kann die Gesuchstellerin nnrufen6111^ bie Entscheidung des Engeren Senats
Im Anschluß an unsere gestrige Notiz über Zulassung mir Studium an der LandesuniverfitLt teilen
laut ^^^glichen, eben erlassenen Bestimmungen im Wort-
Nekanntmachung,
Zulassnug von Frauen au der Landesuuiversität.
- Vom 1. März 1900.
AuS dem Regierungsblatt Nr. 23 Dem 2. MSrz 1900.
In Ergänzung der Vorschriften über das akademische Bürgerrecht und die Handhabung der akademischen Tis- ffiS» an ,?mbe^nil)erfität uom 20. Januar 1879 sto Un95b V toerben h^rmit die nachfolgenden LLnrnngen über die Zulassung von Frauen an der , Sanß^SILlt)eJ,Ttnt getroffen, die mit dem 1. April 1900 in straft treten.
ein Lebenslauf;
temeife über bie wissenschaftliche Vvrbilbunc b,e “u aUF H°ch^ulen empfangenen Stub^.
bie Quittung bes Quästors über bie Entrichte der Aufnahmegebühr.
Reichen die Ausweise nicht bis zur Seit her 9b™ julegen.0 * Zwischenzeit ein LmZnbszengnA hi. i$ie Aufnahmegebühr beträgt 10 Mark, für bieieniuu 5 Ä an elner Um6erfität hospitiert ober studiert habe!
Di- Grvstheezoglichen Bürgermeisterei«» haben samtlrche ihrer Gemeinde angehöriaeu lSemeiude geftellungöpflichtiaen ^tilitarpflichtzge auf Grund der ihnen bereits ' zngegangeveo SLa^rm.oueu zu der Musteruua teÄ toirb herbei, daß Militär^ Ä^Eige, welche sich auswärts aufhaltev, zur Musterung nicht geladen werden dürfen, da pflichtig"sind" i6-eto Aufenthaltsort gestellungS»
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Jltl
Sämtliche Militärpflichtige, welche im 'Jahre 1898 bezw. 1899 zurückgestellt worden, oder nach ihrer gezogenen Nummer disponibel geblieben, d. h. nicht einberufen worden sind.
Entbunden von der Persönlichen Gestellung sind Diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Be- rechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst erteilt worden ist.
2. Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten- oder dnttenmale erscheinen, haben ihre Losungsscheine Mitzubringen.
3. Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen for^n von feinem Vater, ober seiner Mutter Zurück- stellung ,n Anspruch genommen wird, so ist für Vorlage l ^'U^^urkundung der behaupteten Thatsachen erforderlichen Nachweise und Zeugnis,- vor dem zur Musterung ri»TS ftt“ ,,01'9en- D-e Zeugnisse müssen amt lich ausgestellt oder beglaubigt sein.
Wenn bie Zurückstellung auf bie Arbeitsunfähig- hnfLr'h C(5 gehörigen gegründet wird, so
hat der betreffende Familienangehörige sich selbst I ?uflrnbenIn<h,'m^ermiin b" Ersatz-Kommission ein- zuftnden, ober, wenn bies nicht möglich ist, kreis- I ärztliches Attest im Termin vorlegen zu lassen. I
A «n Militärpflichtiger an Gebrechen leidet, I Jie äußerlich mcht wahrnehmbar sind, z. B. Taubheit, Lart- hongkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche u. s. w., so ist dies I durch amtlich ausgestellte oder beglaubigte Zeugnisse des I
sowie des Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrens u s w nachzuweisen Das Vorhandensein von Epil-vfie ist durch die eidliche Erklärung von mindestens I drei glaubwürdigen Zeugen zu erhärten. I ichpm ^rnt ^^§3I^Ucn9. p^löulich teil zu nehmen, steht jedem Militärpflichtigen frei; für diejenigen, welche bei dem I Aufrufe nicht anwesend sind, zieht ein Mitglied der Ersatz- Kommission das Los. 1 8 I
... § m ,?iÄbeb.er Aufnahmeschein nicht verlängert, so ist dw Bibliothekskarte für erloschen zu erklären.
. mit dem Aufnahmegesuch eingereichten Ausweisc werden der Hospitantin nur ausgeliefert, wenn die für fie auf der Universitätsbibliothek niedergelegte Bibliotheks karte an das Urnversitätssekretariat zurückbefördert st't '
§8. Die Vorschriften über die Handhabung der aka demischen Disziplin gelten auch für bfc Hospitantinnen, or . b- Für bestimmte Vorlesungen kann der Rektor auf Antrag des Dozenten diesem die allgemeine Ermächtiguno zur Zulassung von Frauen erteilen. Die so Zugelassenen laör?r hlQ Skelkung ber nicht immatrikulierten
Bürgerrechts ** Vorschriften über bas akademische
Darmstadt, den 1. März 1900.
Großherzogliches Ministerium des Inner».
Rothe.
v. Werner.
I _ Im Anschluß an das Ersatz-Geschäft findet
Samstag deu 24. März im Gasthaus ,.Z u m R a p p e n" I t 3“ Grünberg,
Freitag den SV. März im Rathaus zu Sich, Freitag den 6. April in der Restauration „Zum Lonys .. Ier' Schanzenstraße 18, zu Gießen,
me Klasstpzrerung der Mannschaften der Reserve, der Landwehr ersten und zweiten Ausgebots und
^ksatz - Reserve rücksichtlich ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse statt.
.. haben daher diejenigen Reservisten und Laudwebr- manner ersten und zweiten Aufgebots, sowie die Ersatz- Neservisten, welche im Falle einer Einberufung auf Zurückstellung wegen häuslicher Verhältnisse einen Anspruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, morgens 11 uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche zu begründen. , Gießen, den 1. März 1900.
Sier Zivil-Vorsitzende der Ersatz-Kommiffion des Kreises Gießen.
Boeckmann.
Herren Geschäfts-Verlegung.
"■ Seit 1. März befindet sich mein
Mineralwasser.
bem SS •” fiennlni6n^me- »«6 ich außer
prima Tafelwasser
‘kh,®/1'1™0’3’ S«lzer, Römer, Hermaui«, Ludwias unb Sckwak-
Hnniadi jan-’ äää
bet Sw «ur i11 Waggonladungen beziehe, bin ich in
barf b?stens emKhL W ”°tlenn ’u “nt> mich b-?Be,
Salvator
in Flaschen und Gyphous ä 5 Liter. 1477
Emil Schmall, Hessischer Hof.
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Veisel, Sonvkiistküße 6, Jean Dem & Cie.
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