Ausgabe 
8.8.1900 Erstes Blatt
 
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Mittwoch den 8 AuguA

1900

Nr. 183 EBesBlatt.

Kießmer Anzeiger

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UrteMwa, WkprdiNan und Bruder* >#*f#re6< Nr. 7.

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Bbrefk für Depeschen: Anzeiger chilß«, Fernsprecher Nr. 51.

AmtLi^r Teil.

Bekanntmachung.

Alle zu einer Verwendung in China bereiten, augen­blicklich dienstfähigen Unteroffiziere nn> Mannschaften des Beurlaubtenstandes der Infanterie, Kavallerie, Feldartillerie, Pioniere und Eifenbahn-Truppen in erster Linie Reserve Ersatzreserve ausgeschlossen haben sich bei den zu­ständigen Kontrollstellen unter Vorlage ihrer Militärpapiere bis zum SamStag dem 11. August, abends, anzumelden.

Es ist in Aussicht genommen, daß Kapitulations­handgeld, sowie LöhnungSzuschuß gezahlt wird.

Gießen, den 3. August 1900.

Großherzogliches Bezirks-Kommando Gießen.

F. d. b. B.-K.: Morneweg.

Bekanntmachung.

Betr.: Vertilgung der der Forst- und Landwirtschaft schädlichen Vögel, bezw. Tiere.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß infolge unserer Abschußverfügung vom 21. November 1899 im laufenden Jahre im Kreis Gießen nach den vor­liegenden Berichten vertilgt worden sind:

1960 Raben,

284 Häher, 3 Habichte, sowie 303 Eichhörnchen.

Gießen, den 4. August 1900.

Großherzogliches KreiSamt Gießen.

v. Bechtold.

Bekanntmachung.

Betreffend: Die Ernennung der Vertrauensmänner und deren Stellvertreter der land- und forstwirt­schaftlichen Berufsgenossenschaft für das Groß­herzogtum Hessen.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß Herr Georg Keil, Müller in Grünberg zum Stellvertreter des Vertrauensmannes des 79. Bezirks der land- und forst- ivirtschaftlichen Berufsgenossenschast für das Großherzogtum Hessen ernannt worden ist.

Gießen, den 3. August 1900.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.

Bekanntmachung.

Am Touutag dem 12. ds. Mts., nachmittags 3 Uhr, wird Herr Oekonomieral Leit Higer in der

Grö ßer'schen Wirtschaft zu Grotzeu-Buseck einen Vor- trag überDie Gründung einer Molkerei und über Molkereiweseu überhaupt" halten. Ich lade dazu alle Mitglieder des landwirtschaftlichen Vereins und jedermann, der sich dafür interessiert, freundlichst ein.

Gießen, den 4. August 1900.

Der Direktor des landw. Bezirksvereins. __v. Bechtold.___________________

Bekanntmachung.

Der Gchotteuer Sommermarkt Viehmarkt wird am 13. und 14. August abgehalten.

Der Austrieb der Tiere zum Markt beginnt um 5 Uhr morgens.

Früher dürfen die Tiere nicht auf der Straße aufge- stellt werden. Zuwiderhandlungen werden mit Geldbuße bis zu 60 Mk. bestraft.

Der Auftrieb des Rindviehs erfolgt am 13. August vom sogenannten Kreuz und von dem Hause des Ludwig Spamer I. aus, am 14. August nur vom Hause des Lud- wig Spamer I. aus.

Der Auftrieb der Schweine am 14. August erfolgt vom Schießhorst aus.

Bei dem Auftrieb sollen nicht mehr als 2 Stück Rind­vieh zusammengekoppelt sein.

Schotten, 2. August 1900.

Großherzogliches Kreisamt Schotten.

__________________Schönfeld.__

Die neue hessische Vermögenssteuer.

Fortsetzung.

Wie die Einkommensteuer, so kennt auch dieVer- mögenssteuer 2 Abteilungen. Bildet bei jener die Grenze ein Einkommen von 2600 Mk., so werden in dieser alle die in die 1. Abteilung eingereiht, die schon be­züglich der ersteren in dieser Abteilung sind, oder, wenn sie nicht einkommensteuerpflichtig sind, ein steuerbares Ver­mögen von mindestens 60 000 M k. besitzen; die mit weniger Vermögen bilden die 2. Abteilung der Steuerpflichtigen. Die Höhe der Vermögens st euer beträgt 55 Pfg. für jede angefangene 1000 Mk. über ein Vermögen von 3000 Mk. hinaus. Bis zu 30000Mk. Vermögen wird jedes einzelne Tausend mit 55 Pfg. be­rechnet, bis zu 60 000 Mk. je 2000 Mk. mit 1.10 Mk., bis zu 90 000 Mk. je 3000 Mk. mit 1.65 Mk., bis zu 150 000 Mk. je 4000 Mk. mit 2.20 Mk., bis zu 300 000 Mk. je 6000 Mk. mit 3.30 Mk., bei höheren Vermögensbeträgen je 10000Mk. mit 5.50 Mk. Die Steuer stellt sich also

bei einem Vermögen von 3000 Mk. auf 0.55 Mk.

, 10 000 5 50

30000 16.50

100 000 55 00

1000000 550 00

Die Veranl agungen der Vermögen zur Steuer geschehen verschieden nach den oben bereits an­geführten drei Vermögensgattungen. Als allgk> meiner Grundsatz ist jedoch festgehalten, daß die Steuer­pflichtigen zu jeder Zeit berechtigt sind, zum Zwecke der Veranlagung der Kommission ihr steuerbares Vermögen anzugeben. In den Fällen, in denen von dieser Berech­tigung kein Gebrauch gemacht wird, wird die Veranlagung der Grundstücke, Gebäude und der auf solchen lastenden Rechte durch die Veranlagungskommission geregelt. Diese Kommission wird alle 3 Jahre für jedes Steuerkommissariat von dem Kreistag des betreffenden Kreises aus denjenigen im Bezirk wohnenden Personen gewählt, die ein Ein­kommen von wenigstens 2600 Mk. beziehen. Die Zahl der Mitglieder richtet sich nach der Größe der Steuerkom­missariate und den Einkommensverhältnissen der Ein­wohner. Die Gebäude sind schon von einer anderen Kom­mission gewertet, von oer Brandschätzungskommission zur Veranlagung in die Brandkasse. Man hat die Wahrnehm­ung gemacht, daß diese Taxierung gegenüber dem wirklichen Wert gar oft eine geringe ist. Es wäre die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß Gebäude von den verschiedenen Kommissionen verschieden bewertet werden, zur Brand­kasse geringer, zur Steuerveranlagung höher. Es gilt darum auf diesen Punkt die Aufmerksamkeit der Beteiligten zu richten, diaß jeder Hausbesitzer darauf Acht habe, daß seine Anlagen gleichmäßig abgeschätzt werden, entweder zu einem höheren Satze in die Brandkasse oder zu einem niedrigeren für die Steuer.

Für das land-und for st wirtschaftliche, sowie das gewerbliche Anlage-und Betriebskapital erfolgt die Veranlagung gleichfalls im Wege der Sck>ätzung durch die Kommission, doch- sind die der 1. Abteilung zu­geteilten Betriebsunternehmer, wenn sie zum ersten Male veranlagt werden, verpflichtet, eine schriftliche Erklärung über das verwendete Anlage- und Betriebskapital und der darauf lastenden Schulden abzugeben, während die übrigen Betriebsunternehmer nur auf Verlangen der Kom­mission dazu herangezogen werden können. Das tote und lebende Inventar wird nach dem gemeinen Werte geschätzt. Dieser stellt d,en Verkaufswert dar, den die betreffenden steuerbaren Objekte zurZeitderVeranlagung unter der Voraussetzung haben, daß das Unternehmen as Ganzes unter normalen Verhältnissen und zum Fortbetrieb verkauft werde. Reben dem Wirtschaftsinventar sind alle die aus wirtschaftlichen Vorjahren noch vorhandenen, durch den Betrieb erzeugten Vorräte steuerpflichtig.

Das sonstige steuerbare Vermögen (dasjenige über 3000 Mk.) wird, nachdem bei der ersten Veranlagung eine schriftliche Erklärung von dem Steuerpflichtigen abgegeben ist, später durch Schätzung von seiten der Kommission ver­anlagt. Bares Geld wird nach dem Nennwert, Silber und Gold in Barren und fremde Münzsorten nach dem Ver­kaufswert, Wertpapiere nach dem Kurswert angeschlagen.

Schluß folgt.

Einige Momente aus der Tragödie des Königsmords in Italien.

Von A. D., zurzeit Florenz.

Nachdruck verboten. Florenz, 5. August.

Du wärest zu gut und Dicv haben sie ermordet, Dich, der Du nie jemanden etwas zu leide thatest und für alle nur iLebe hattest"', soll in bitterem Schmerze die Königin Marguerita ausgerufen haben, als ihr der Tod des Gatten zur Gewißheit wurde. In kurzen Worten ist wohl kaum je eine bessere Charakteristik des verstorbenen Königs gefällt worden.

Er, der tapfere Krieger Viktor Emanuels und Garibaldis, der 1866 allen voran auf dem Schlachtfelde Lorbeeren errungen, war int Grunde seines Herzens ein Friedensfürst. Er hatte nach dem Tode seines großen Vaters keine leichte Erbschaft angetreten. Die Kirche duldete das Königtum, aber sie liebte es nicht. Italien war in den Augen der Klerikalen das Reiche des Papstes, der König nichts als ein Usurpator. Viktor Emanuel hatte, um dem tiefgesunkenen Lande aufzuhelfen, 1866 die Klöster säkularisiert und in Schulen oder Kasernen umwandeln lassen. Als er seinen Einzug in Rom hielt, mit dem festen Entschluß, es zur Hauptstadt des neuen, vereinten Reiches zu machen, sprach er die denkwürdigen Worte:Hier sind wir und hier bleiben wir". Wer die Ver­hältnisse Italiens kennt, weiß, daß diese Worte einen eisernen Klang haben. Und dem Willen des Eisernen fügten sich alle.

Die Verhältnisse waren nicht weniger kompliziert, als 1878 König Humbertus den italienischen Thron, be­stieg. Bis dahin hatte die Bildung des Volkes ganz in

der Hand des Klerus gelegen, auf dem Lande existierten kaum Schulen, von Schulzwang war keine Rede; selten fanden sich im Volke Leute, die lesen und schreiben konnten und erst allmählig konnten andere Verhältnisse angebahnt werden. Statt offener Feindseligkeit wurde von Seiten des Klerus der Krieg in der Stille weitergeführt. Charak­teristisch tft, daß, als der König neuerdings bedacht war, die Familien der nach Afrika ziehenden Krieger durch eine Pension etwas zu sichern, es sich zeigte, daß ein großer Prozentsatz der Ehepaare ohne staatliche Trauung, nur durch den Segen der Kirche verbunden, mit einander lebten. Dem Staate gegenüber waren also die Kinder dieser Paare Bastarde; die etwaigen Witwen der im Kriege Gefallenen ohne jedes Anrecht auf staatliche Unterstütz­ung. Das ist ein Beispiel statt vieler. Es bedarf nicht erst der Auseinandersetzung, daß der milde, weitblickende, wohlwollende Herrscher des Vatikans für die Gesinnung in den weiten Regionen seines Reiches so wenig verant­wortliche zu machen ist, wie der Herrscher auf dem Königs­thron für die Ausschreitungen fanatischer Untertanen. Es ist der ewige KampfderUnwtssenheitgegendte I n t e l l i g e n z. Und mit dieser geringen geistigen Retfe trat das Volk in den furchtbaren Kulturkampf unseres Jahrhunderts; Kindern wurden Waffen in die Hand ge­drückt, denen nur Männer gewachsen sind; in kaum urbar gemachten Acker wurde von den Parteiführern eine Saat gestreut, die aufging zu furchtbarer Ernte.

Der König empfand dies alles; mit seinem klaren Blicke sah er, wie die einzelnen litten, fein Herz gehörte vor allem den Geringsten seines Volkes, und ihr Los zu lindern war sein ernstes Bestreben. Eine Uebergangszeit, wie sie das italienische Volk durchzumachen hatte, um aus völliger geistiger Abhängigkeit zu geistiger Selbständigkeit zu gelangen, wird nie ohne extreme Ausschreitungen fein.

Manche Maßregeln der Regierung, um erst ein National­vermögen zu schaffen, scheinen hart, z. B. die Steuern, die auf den täglichen Gebrauchsartikeln der Aermsten liegen; aber der König war nicht allmächtig er per­sönlich hätte gern sein Herzblut gegeben für den Aermsten seines Volkes und ist ja in der That einMärtyrer seines unerschütterlichen Vertrauens zu seinem Volke geworden.

Neben dem Könige wirkte seit 1868 seine ihm in jeder Hinsicht ebenbürtige Gemahlin, die Königin Margue­rita, der Liebling des ganzen italienischen Volkes. Ich war Zeuge, als sie und ihr Königlicher Gemahl auf einige Tage nach Venedig kamen. Im Geiste sehe ich wieder den Canale Grande mit den Tausenden der geschmückten Gon­deln, ich höre die rauschende Musik und den nicht enden­wollenden Jubel des Volkes.

Ich höre die Rufe der Bewunderung und Verehrung, das Jauchzen der Menge, wenn die geliebte, schöne Königin durch den Corso in Rom fuhr.

Haben aber alle in den Tagen des Glückes die Königin bewundert wegen ihrer Schönheit, ihrer Intelligenz, ihrer Anmut und Liebenswürdigkeit, so erhebt sich aus dem tiefen Schmerze dieser Tage ihre Gestalt vor uns wie das Bild einer Verklärten. Jedes ihrer Worte!, und ihrer Handlungen verrät eine Seelengröße, vor der wir uns bewundernd beugen. Die heiligen Stunden des Allein­seins mit ihrem toten Gatten, der echte, tiefe Schmerz, die Art, wie ihr frommer Sinn Trost sucht in den Uebungen ihrer Religion, die edle Fassung, zu der sie sich immer wieder durchzuringen sucht, die zarte Liebe, mit der fte stets von neuem das Sterbegemach des geliebten Toten schmückt und nicht am wenigsten die Selbstloslgkett, mit der sie in diesen schweren Tagen an ihre Unterthanen denkt, die Dankbarkeit für die Teilnahme de» Volkes.