der Handelsregister von Fall zu Fall zu entscheiden sei. Eine Mitteilung des Kaiserlichen Ottomanschen General- Vcmsulats in Frankfurt a. M., daß Sendungen aus Deutschland nach, den Gebieten der Türkei künftig eines Ursprung- Leuanisses bedürfen, wehckxes seitens des genannten Gene- ralüinsulats zu legalisieren ist, wenn die Waren zu den seitherigen Tarifsätzen eingeführt werden sollen, wurdezur Kenntnis-genommen. — lieber russische Kredit- und Rechtsverhältnisse sind der Handelskammer Mitteilungen von maßgebender Seite zugegangen, die für alle nach Rußland expedierenden Personen von großem Interesse fern dürsten. Der Sekretär wurde beauftragt, Interessenten auf Anfrage Auskunft hierüber zu erteilen. — Ein zwölfjähriges Mädchen, das auf dem städtisc^n Pumpwerk bei Griesheim wohnt und hierher in die Schu^ geht, wartete , am letzten Montag in der Nähe des sog. Bassins auf die Straßenbahn. Sie wurde von zwei unbekannten Mannern in den Wald gelockt und em Sittlichkeits-Verbrechen an ihr verübt. Bezugs der Thater ist man bis jetzt auf wenige allgemeine Angaben der Verletzten angewiesen. (Darmst. Zkg)
Mainz, 6. Juli. Eine Abordnung der S t u d i e r e n d e n der Technischen Hochschule in Darmstadt erschien heute mittag bei Oberbürgermeister Dr. G a ß n e r und drückte ihm ihr Bedauern aus über die Vorfälle bei der hiesigen Gutenbergfeier. Dr. Gaßner gab sich Mtii der abgegebenen Erklärung zufrieden.
Vermischter.
Herne, 6. Juli. Durch Explosion schlagender Wetter auf der Zeche „Friedrich der Große" wurden vier Bergleute verletzt, davon drei schwer.
Fiume, 6. Juli. In der vergangenen Nacht wurde hier ein leichtes Erdbeben verspürt.__________________
Gerichtssaal.
Gießen, 6. Juli 1900. Strafkammer. Durch Urteil des hiesigen Schöffengerichts vom 12. v. M. war der Viehhändler Sally Flörsheim von Alsfeld wegen Zuwiderhandlung gegen 8 360 pos. 11 St.-G.-B. in eine Geldstrafe von 3 Mk. genommen worden, von der chm zur Last gelegten Uebertretung der Lokalpolizei-Verordnung vom 21. April, die Aufstellung des Viehs an Markttagen betr., aber freigesprochen worden, unter der Begründung, daß die betr. Verordnung erst tags zuvor durch den „Gießener Anzeiger" veröffentlicht worden sei. Gegen den letzteren Teil dieses Urteils hatte der Amtsanwalt Berufung eingelegt, die indeß, trotzdem heute der Nachweis erbracht werden konnte, daß die Publikation schon einmal und zwar zwei Tage vorher erfolgt war, von der Strafkammer verworfen wurde, weil das Polizei-Amt Gießen zum Erlaß der betr. Verordnung nicht befugt war, aus dem Inhalt derselben auch nicht zu entnehmen ist, daß die Verordnung infolge höherer Anordnung erfolgt ist. — Der mehrfach wegen Betrugs vorbestrafte Kolporteur Joseph Hörmann aus Rohrbach wurde am 25. August v. I. von der Ricker scheu Buchhandlung in Gießen als Subskribenten Sammler für die beiden Zeitschriften „Moderne Kunst" und „Som Fels zum Meer" engagiert und hat bereits am ersten Tage diese Stellung dazu benutzt, um sich einen rechtswidrigen Ver- mögensvorteil zu verschaffen, dadurch daß er, nachdem er einen Abonnenten auf letztere Zeitschrift gewonnen hatte, die Unterschriften auf weiteren fünf Bestellkarten fälschte, wodurch es ihm gelang, eine alS angeblich echt bei seinem Prinzipal unterzubringen, während ihm für die weiteren vier Karten, denen man mit Mißtrauen begegnet war und für die man deshalb Zahlung innerhalb der
nächsten Tage in Aussicht gestellt hatte, eine Vergütung nicht zu teil geworden war. Der Angeklagte erhielt also für die Erwerbung zweier Abonnenten & 1,50 Mk. dm Betrag von 3 Mk. ausbezahlt, um den die Firma geschädigt wurde, da die eine Unterschrift gefälscht war, während von Seiten des wirklichen Bestellers später auf Lieferung des Werkes verzichtet wurde, eine Thatsache, durch die anders der Angeklagte nicht belastet werden kann. Es wird ihm nun zur Last gelegt, in einem Falle des Betruges, in vier Fällen des Betrugsversuches und in fünf Fällen der Urkundenfälschung sich schuldig gemacht zu haben. Der seit dem 19. Mai in Haft befindliche Angeklagte war von Anfang an geständig. Er wird deshalb im Sinne der SS 267, 268, 263, 264, 43 deS Str.-G.-B. in eine Gefängnisstrafe von 6 Monaten genommen, auf die 6 Wochen der erlittenen Untersuchungshaft in Anrechnung kommen. — Es wird alsdann in die Verhandlung gegen den Landwirt Hch. Heerz II. von Lauter, sowie besten Ehefrau und dessen Sohn Heinrich Heerz III. eingetretm, die sich mehr oder weniger im Sinne der SS 185, 186, 223, 223 a und 113 des Str.-G.-B. zu verantworten haben. Der Anklage liegt folgender Thatbestand zu Grunde: Heerz schuldete an die Gemeindekassr zu Lauter den Betrag von etwa 150 Mk., zu dessen Deckung ihm der KreiSpiandmeister Eifert einen Acker Halmfrucht gepfändet hatte. Als der VersteigerUvgStermin herannahte, bewilligte d»S KreiSamt Gießen, unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Gemeinderat, die nachgesuchte Frist bis zum Ausdrusch deS Getreides, bei welcher Gelegenheit aber die Bedingung festgesetzt wurde, daß die Frucht auf demGrünberger Markt unter Aufsicht des gen. Vollziehungsbeamten versteigert werden solle. Hierzu bot indeß der Angeklagte keine Gelegenheit, weshalb Eifert, als er hörte, daß der Angeklagte die Frucht aus freier Hand zu verkaufen beabsichtige, die erforderlichen Schritte persönlich beim vorgesetzten Kreisamt einleitete und hier den Auftrag erhielt, der auf dem Halm gepfändeten, inzwischen aber gedroschenen Frucht sich sofort zu versichern. Eifert begab sich deshalb am 2. November v. I , abends 8 Uhr, in Begleitung des Beigeordneten und des Polizeidieners sowie eines Sackträgers in die Wohnung des Angeklagten. Hier empfing ihn die mitangeklagte Ehefrau mit einem Hagel von Schimpfnamen gemeinster Art, versperrte ihm den Weg zum Speicher, faßte ihn an der Kehle und gedachte ihn die Treppe hinunter zu stoßen, so daß der Beamte seine ganze Kraft ausbieten mußte, um sich auf den Beinen zu halten. Als sie ihren Zweck nicht erreichen konnte, rief sie ihren 23jährigen Sohn zu Hilfe, und dieser erschien denn auch, mit einem mächtigen Knüppel ausgerüstet, sofort auf dem Kampfplatz, indem er mit dieser seiner gefährlichen Waffe mehrmals nach dem Kopf des Pfandmeisters schlug, wodurch dieser verwundet wurde. Auch der Beigeordnete erhielt einen Schlag. Bei dem Drängen nach vor- und rückwärts soll sich auch der alte Heerz an dem Vollziehungsbeamten vergriffen haben, doch konnte dies nicht vollständig klargestellt werden. Vom Schöffengericht zu Grünberg warm die Ehefrau Heerz wegm Beleidigung in eine Gefängnisstrafe von fünf Tagen, der junge Heerz wegen Körperverletzung in eine solche von 14 Tagen genommen worden. Beide hatten gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, gleichzeitig aber auch der Staatsanwalt. Das Urteil der Straftarnrner lautet denn heute auf eine Gefängnisstrafe von 4 Wochen gegen die Ehefrau und von 6 Wochen gegen den jungen Heerz, während der alte Heerz von Strafe und Kosten freigesprochen wird. — Der Tagelöhner Johs. Reuter aus Dauernheirn, der sich am 15. November v. I. in Michelnau einer Zechprellerei im Betrage von 56 Pfg. schuldig machte, erhält mit Rücksicht auf seine mehrfachen gleichartigen Vorstrafen wegen Bettugs eine Gefängnisstrafe von 3 Monaten.
ArbetterbtWeglmg.
Gießen, 7. Juli. Im Gegensatz zu unserer gestrigen Notiz wird uns heute mitgeteilt, daß in einer heute abgehaltenen Versammlung der Weißbinder beschlossen wurde, im Streik solangeauszuharren, bis eine gegenseitige Verständigung herbeigeführt sei.
Matur, 6. Juli. Wie der „M. A" vernimmt, beträgt die» Summe, die notwendig ist, um die Lohnregulierung der städtischen Gas- arbeit er zur Durchführung zu bringen, nicht weniger als 20000 Mk. jährlich. Für die Feuerarbeiter wurde die Arbeitszeit auf 8 Stunden per Tag festgesetzt, doch muß die Leistung dieser Arbeiter der früheren Arbeitsleistung annähernd entsprechen. Auch die städtischen Metallarbeiter bei dem Wasserwerk rc. sind in die Bewegung eingetreten; dieselben verlangen eine Herabsetzung der Arbeitszeit von 10 auf 9</s Stunden. — Die Holzbildhauer in einigen hiesigen Möbelfabriken verlangen die neunstündige Arbeitszeit, Einführung eines Minimallohns von 24 Mk., Ueberstunden mit 33>/, pCt., sowie bei SonntagLarbeit 50 pCt. Vergütung. Weiter wird die Anerkennung der Stellenvermittlung verlangt. Die Bildhauer verlangen von den Fabrikanten bis zum 12. d. M. die Antwort auf die Forderungen.__________________________
Sandel und Verkehr. UolksmirtschM.
Gieße«, 7. Juli. Marktbericht. Auf dem heutigen Wochenmarkt kosteten: Butter per Pfd. X 0.90—1.10, Hühnereier per St. 6-7 4, 2 St. 11—13 H, Enteneier 2 St. 14-16 4, Gänse- eiet per St. 11—12 H, Käse 1 St. 6—8 H, Kasematte 2 St. 6—6 Erbsen per Liter 22 Linsen per Liter 32 Tauben per Paar
X 0.76—0.90, Hühner per St. X 1.20—2.00, Hahnen per Stück X 0.70—1.30, Enten per St. X 2.00—2.20, Gänse per Pfund X 0.00—0.00 Ochsenfleisch per Pfd. 68—74 Kuh. und Rindfleisch per Pfd. 62—64 H Schweineflüsch per Pfd. 50—70 Schweine»
fleisch, gesalzen, per Pfd. 74 Kalbfleisch per Pfd. 64—66 A, Hammelfleisch per Pfd. 60—66 4, Kartoffeln per 100 Kilo 4.00 bis 5.00 X, Weißkraut per St. 00—00, Zwiebeln per Etr. X 8.00—9.00, Milch per Liter 16 H. Kirschen per Pfund 12—15 H.
Keuche Meldungen.
Könitz, 7. Juli. In der Mordsache sind die Behörden unausgesetzt bemüht, Licht in das Dunkel der Angelegenheit zu bringen. Än früherer Freund des Ermordeten Winter, Richard Sp e i s i n g e r aus Jastrow ist nach fünfstündigem Verhör vor dem Untersuchungsrichter verhaftet worden. Die Verhaftung erfolgte wegen Verdachts des Meineides. Speisinger soll bei seiner letzten Vernehmung eidliche Bekundungen über angebliche That- sachen gemacht haben, über die er vorher jede Wissenschaft ableugnete. Außer Speisinger wurden noch vernommen Fräulein Caspari aus Tuchel, Kaufmann Lewinski und Adolf Levy.
Leipzig, 6. Juli. (Telegr. des „Gieß. Anz.") DaS Reichsgericht hob heute auf die Revision des Angeklagten das Urteil aus, durch das der Bankier Sternberg- Berlin wegen Sittlichkeitsverbrechens zu 2 Jahren Gesängnis verurteilt worden war. Die Aufhebung des Urteils erfolgte, weil die Beweisanträge des Angeklagten nicht gewürdigt worden waren und das verurteilende Erkenntnis wesentlich aus die Aussage einer Geistesschwachen gebaut war.
Brüssel,?. Juli. Das Aipidofreisprechende Urteil wird von der hiesigen Handelswelt einstimmig bedauert, da man befürchtet, daß die Engländer Belgien boykottieren werden. Schon heute klagt man über den geringen Besuch der Bäder.
Wien, 7. Juli. Durch schwere Gewitter mit Hagelschlag wurde in ganz Oesterreich - Ungarn großer Schaden angerichtet.
Bekanntmachung,
Hetr. Festsetzung der ortsüblichen Tagelöhne gewöhnlicher Tagearbeiter, sowie der Durchschnittswerte der Naturalbezüge.
Laut Bekanntmachung Großh. Kreisamts Gießen vom 24. März K Js. find die ortsüblichen Tagelöhne gewöhnlicher Tagearbeiter sür die Stadt Gießen wie folgt neu festgesetzt worden:
1. für männliche Personen über 16 Jahren 2,20 Mk.
2. „ ff u nnter 16 „ 1,20 w
3. „ weibliche „ über 16 „ 1,50 „
4. „ ff ff unter 16 n 1, ff
Bezüglich der Durchschnittswerte der Naturalbezüge ist eine Aenderung Aicht eingetreten; dieselben sind zur Zeit festgesetzt:
Wohnungen alleinstehender Betriebsbeamten, Gewerbe- und Handlungsgehilfen, Dienstboten rc. jährlich 48 Mk.
Familienwohnung jährlich 144 „
Freie Kost für männliche und weibliche Personen
a. Morgenkaffee
10 Pfg.
b. Frühstück
10 ,
o. Mittagessen
35 „
d. Vesper
10 „
e. Abendbrot
25 „
volle Kost zusammen 90 Pfg. oder jährlich rund 320 Mk. Heizung, jährlich.....15
Beleuchtung, jährlich.....5 „
Wir bringen dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntnis, daß die Reufestfttzu^g der ortsüblichen Tigelöhne sür die Stadt Gieße« mit dem 8. Oktober d. I. in Kraft tritt und daß hiernach von diesem Tage ab die Beiträge zu der Javalidenverficherung sür Personen, welche einer eingeschriebenen Hilfskaffe angehören, oder für solche, welche der Krankenversicherung nicht unterworfen sind (z. B. Kaufleute, Dieust- bote« für häusliche Arbeiten, Laufmädcheu und Lauffraueu, sowie die sog. unständigen Arbeiter, Taglöhner, Büglerinnen, Gchveideriuueu, Näherinnen und Kochfraneu rc.) betragen:
a. für männliche Personen 24 Psg. pro Woche, b. sür weibliche Personen 20 Pfg. pro Woche.
Für die in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigten Personen be' tragen die wöchentlichen Beiträge wie setther:
für männliche 24 Pfg. und für weibliche 20 Psg.
Lehrer und Erzieher gehören, soweit nicht ein Jahresarbeitsverdienst won mehr als 1150 Mk. nachgewiesen wird, zur IV. Klaffe mit einem Beitrag von 30 Pfg. pro Woche.
Sofern im Voraus für Wochen, Monate, Vierteljahre ober Jahre eine feste bare Vergütung vereinbart und diese höher ist, als der für den Versicherten maßgebende Durchschnittsbetrag, so ist diese Vergütung zu Grunde zu legen.
Gießen, den 3. Juli 1900. 4736
Grobherzogliche Bürgermeisterei Gieße«.
I. V.: Wolsf.
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf § 10 der Bedingungen für den Bezug von Wasser aus der städtischen Wasserleitung werden hiermit die betreffenden Hausbesitzer, bezw. deren Stellvertreter, dringend ersucht, dafür Sorge tragen zu wollen, daß die Waffermeffer für unsere mit deren Untersuchung und Aufnahme betrauten Beamten jederzeit leicht und ohne Zeitverlust zugänglich sind. — Unsere Leute sind nicht verpflichtet, sich den Zutritt erst durch Wegschaffung von Kohlen, Holz und dergl. möglich zu machen.
Die Monteure find gegenwärtig mit der Aufnahme der Waffermefler beschäftigt.
Gießen, dm 7. Juli 1900. 4738
Städtisches Gas- und Wasserwerk Gießen.
__Otto Bergen. __________________
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Dienstag den IO. und Mittwoch den 11. Jnli d. I, jedesmal nachmiltaas 2V2 Uhr beginnend, wird in dem Hause Wilhelm- straße 2R, 2. Stock, dahier, der Nachlaß des verstorbenen Herrn Geh. Med.-Rat Prof. Dr. Bose öffentlich gegen Barzahlung versteigert. Es kommt u. A. zum Ausgebot:
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Die Gegenstände können von 10 bis 12 Uhr vormittags am ersten Versteigerungstage angesehen werden. 4739
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