Ausgabe 
8.5.1900 Zweites Blatt
 
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Dienstag den 8. Mai

Erstes Blatt.

Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis (Sieben

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26. Kreisunterstützungen .

26a. Unterstützung der Familien einberufmer Mann-

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28. April 1900.

Gießen, den

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200

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2 662 -

11 84

6704 55

2 550 42

1560

6 007

2789 50

19 875 80

6335 72

4 924

291 57

2104 89

42 413

2550 42

1884 -

162477 39

43818 67

271

66 625 83

14b.

15a.

15b.

Gesamtsumme der Einnahme

Ausgaben.

(teififc Antwerpen, afin&Äto in LangM

Gesamtsumme der Ausgabe 366 711 30 Abschluß.

Alle Anzeigen-VermittlungSstellen deS In« und BuSlandel nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. Zeilenpreis: lokal 12 Pfg., auSwärtS 20 Pfg.

ReHftiro, Expedition und Druckerei:

Kchnlstraße Ar. 7.

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Berlin, 6. Mai.

Prinz Albert von Belgien, der Sohn des Grafen von Flandern, traf gestern um 9 Uhr 38 Min. auf dem Potsdamer Bahnhof ein, wohin eine Kompagnie des 4. Garde-Regiments als Ehrenwache befohlen war. Zum Empfang erschien Prinz Friedrich Heinrich.

Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Kandwirt, Klätter für hessische Volkskunde.

3n Gemäßheit des Art. 43 der KreiSorbnung wird der vor­stehende Auszug zur öffentlichen Kenntnis gebracht.

Gießen, den 3. Mat 1900.

Der Vorsitzende des KretSauSschusses deS KretseS Gießen.

o. Bechtold.

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Verglichen, bleibt Rest

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und dieser besteht in:

a barem Vorrat

b liquidierten Ausständen Zusammen wie oben

Adresse für Depeschen: Anzeiger Hieß«« Fernsprecher Nr. 51.

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Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.

Der Kreiskasserechner: Kautz.

Revidiert, ohne daß sich für den vorstehenden Abschluß eine Aenderuvg ergeben hat.

Darmstadt, dm 14. März 1900.

Großherzogltcke Ober-Rechn ungSkammer Lorbacher.

Davon gehören an:

a der Kreiskasse Gießen .

b dem Fonds zur Gewährung von Beihilfen an Angehörige der Reserve und Landwehr .

Gleiche Summe wie oben

Gießen, am 26. April 1899.

169 669 04

17 50

5145

757 86

15403 67

83 20

3706 65

109 633 75

49 394 84

4 586 15

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21.

22.

23.

23a.

24.

25.

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Gesamtsumme der Einnahme , , Ausgabe

Bekauutmachuug.

Betr. Abhaltung der Viehmärkte.

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16.

18.

19.

20.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Viehmärkte zu Gießen.

Die für Dienstag den 8. und Mittwoch den 9. Mai l. IS. bestimmten Viehmärkte nehmen an beiden Tagen vormittags 6 Uhr ihren Anfang.

Vor 6 Uhr darf Vieh nicht auS den Stallungen ge­bracht und innerhalb der Stadt auf den Straßen nicht auf­gestellt werden.

Der Auftrieb muß um 8 Uhr vormittags beendet fern; zu dieser Stunde beginnt dann erst der Abtrieb des Viehes vom Marktplatze.

Am DieuStag, 8. l. Mts., erfolgt der Auftrieb zum Markte sowohl entlang der Ostseite, wie der Westseite des Schlachthauses.

Zugleich weisen wir nochmals auf die nachstehenden, von Großh. Kreisamt festgesetzten Beschränkungen, die für die beiden Viehmärkte maßgebend sind, mit dem Anfügen hin, daß dieselben strengstens durchgeführt und Zuwider- Handlungen zur Anzeige gebracht werden.

Gießen, den 4. Mai 1900.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Hechler.

Einnahme.

Beiträge der Gemeinden und Gemarkungen Gebühren für Duplikate von MilUärpapteren Strafen........

Kapitalzinsen Elsatzposten Prozeßkosten Bezüge für das Baupersonal .

Beiträge zu den Unterhaltungskosten der KreiS- straßen

Bckträge zu den Kosten des Neubaues von KreiS- straßen , , Aus GraS, Obst und anderen Naturalien, sowie Recognitionsgebührm Beiträge der KretSstraßenmeister zur Witwen- versorgung .......

Ersatz der dm Famllim von einberufmen Mann- schaftm gewährten Unterstützungen auS ReichS- mitteln Ersatz der unterstützungsbedürftigen Veteranm gewährten Beihilfen Staatsbeitrag zu den Kostm der Landarmenpflege

, Entschädigungen für an

Milz- und Rauschbrand ge­fallene Tiere

KreiSanlehen zu Gunsten der bet der Nebenbahn Grünberg-Londorf beteiligten Gemeinden .

Zurück-mpfangene Kapitalien -

Ausstände auS vorhergehendm Jahren Kaffevorrat .

Meßmer Anzeiger

Heneral-Anzeiger

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Rubr.

1.

3.

4.

6.

7.

8.

9.

10.

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12.

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14a.

26b.

27.

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29.

30.

31.

Die Feierlichkeiten aus Anlatz der Grotz- jährigkeitserklärung des Kronprinzen.

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32.

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34.

35.

36.

37.

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Beihilfen an unterstützungsbedürftige Veteranen Unterhaltung von Kretsstraßen .

Neubau M .

Für den Lesezirkel der Lehrerkonfermzen . Beitrag zur Provinzialkasse . . . .

zu dem nach der Verordnung vom 25. Juli 1888 von den Kreisen aufzubrtngendrn EntschSdigungsbeträgenundVerwaltungS- kosten der Versicherungsanstalt der Hessen- NaffauischenBaugewerks-Berufsgenosien- sch-ft Beitrag zum Oberhesstschen Obstbauverein . Feuerlöschwesen . .

Für Untersuchungen dtS Oberhesstschen chemischm Untersuchungsamtes . . . . .

Entschädigungen für an Milz- und Rauschbrano gefallene Tiere . . «

Uneinbringliche Posten und Nachläße AuSgeliehene Kapitalien

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PrinzFerdinandvonRurnänien,der einstige Thronfolger und zweite Sohn des Fürsten von Hohen- zollern, troif 8 Uhr 11 Min. auf dem Anhalter Bahnhof ein. Auch dieser Kaiserliche Gast wurde mit militärischen Ehren empfangen, zu welchem Zweck die 1. Kompagnre des 3. Garde-Regiments mit Fahne und Reglmentsmuftk auf dem Bahnsteig stand. Zum Empfange erschien auchhrer wieder als Vertreter des Karf ers Prinz Fredrich Hernmch, weiter der Bruder des Prinzen Ferdinand, Erbprinz Wil­helm von Hohenzollern.

Amtlicher Teil.

Auszug.

auS der von Großh. Ober-RechnungSkammer abgeschlossenen Rechnung der kretskasse des Kreises Gteßm für 1898/89.

auf den Markt gebracht und der tierärztlichen Unter-- suchung d'.aselbst unterworfen wird. Alle Tiere, die vom vierten Tage vor dem Markt bis zum letzten Markttag eirn gestellt werden, sind sofort vom Eigentümer oder Be­gleiter der Tiere der Ortspolizeibehörde, und von dieser dem Großherzoglichen Kreisveterinäramt anzumelden; in. gleicher Weise ist der Besitzer des Stalles zur Anmeldung verpflichtet und verantwortlich.

§ 4. Das Handeln auf Straßen und Plätzen der Stadt Gießen, der Orte Wieseck und Heuchelheim ist verbotene

§ 5. Vieh aus Gemarkungen, in welchen die Seuche herrscht, darf nicht aufgetrieben werden und wird nicht zugelassen.

8 6. Zuwiderhandlungen werden auf Grund des § 32& des Reichsstrafgesetzbuchs und § 66 Abs. 4 des Reichs-Vieh- seuchengesetzes bestraft.

Gießen, den 2. April 1900.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.

Annahme von Anzeigen za der nachmittags für den folgenden Tag erscheinender. Nummer bis vorm. 10 Uhr. Abbestellungen spätesten- abmdS vorher.

402 881 43

366 711 30

36 170 13

30 426 58

5 74355

36 17013

3617013

1337 -

2 800

6553 19

23336 76

402 881 43

Kapitalzinsen ...

Besoldungen und Pensionen

Diäten und Gebühren . -

Belohnungen deS PolizetaussichtSpersonals . Bo enlohn und Verkündigungskosten Für Büreaubedürsnisie und Gerätschaften

Der Viehmarkt in Gießen am 8. und 9. Mai d. wird unter den bereits bekannt gemachten Beschränkungen- welche nachstehend nochmals folgen, gestattet.

§ 1. Alles zu den Viehmärkten in Gießen auf­getriebene Klauenvieh (Rindvieh und Schweine) wird beim Markteingang kreisveterinärärztlich untersucht und nur zu­gelassen, wenn es seuchenfrei befunden worden ist.

§ 2. Die Gastställe und Ställe von Viehhändlern in Gießen, Heuchelheim und Wieseck werden der veterinär­ärztlichen" Aufsicht unterstellt.

§ 3. Vieh, welches an den Markttagen und an den vier vorhergehenden Tagen in den Bezirk der Gemar­kungen Gießen, Wieseck und Heuchelheim eingebracht und daselbst eingestellt wird, muß an dem ersten Standort mindestens sieben Tage lang verbleiben und darf ihn innere halb der nächsten 14 Tage nach Ablauf der siebentägigen Quarantäne nur verlassen, wenn es nach dem Zeugnis des Großherzoglichen Kreisveterinärarztes keine seuchen­verdächtigen Erscheinungen gezeigt hat. Von dieser Qua- ! rantänepflicht ist das Vieh nur dann befreit, wenn es i

idjt Stuteri ji «eilen. - 01964 $ die erbeten.

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Bekanntmachung,

Betr.: FeldbereinigungTin der Gemarkung Garbeuteich.

Freitag, 85. Mai l. I, vormittags »V2 bis IO1/, Uhr, findet im Rathause zu Garbenteich die Ent­gegennahme der Wünsche bezüglich der Zuteilung der ganzen Gemarkung (Ackerfeld und Wiesen) statt. Die Wünsche find schriftlich mindestens auf V, Bogen einzureichen, vom Grundstückseigentümer zu unterzeichnen, und müffen genau angeben, welche alten (nach Flur und Nummer zu bezeichnenden) Grundstücke zusammengelegt werden sollen, und in welche Gewann das neue Grundstück gelegt werden soll.

Wünsche, welche nicht in dem obengenannten Termin vorgebracht werden, finden keine Berücksichtigung.

Zur Orientierung der Beteiligten liegt eine Ueber- sichtSkarte über die ganze Gemarkung auf dem Rathause zu Garbenteich offen.

Friedberg, 4. Mai 1900.

Der Großherzogliche BereinigungSkommiffär: Süffert, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Bei der Geschäftsstelle des landwirtschaftlichen Pro­vinzialvereins sind die nachstehend verzeichneten reinrassigen Bullen zum Verkauf angemeldet, auf die wir insbesondere die Gemeinden mit Vogelsberger Zucht aufmerksam machen.

Ur. 106

ßrschelut lägttch mit Ausnahme deS

MontagS.

Die Gießener IfamtkieuStätter »erben dem Anzeiger fan Wechsel mitHess. Landwirt" u.Blätter str heff. Volkskunde" »dchtl. 4 mal beigelegt.

1900

Aczugspreis vierteljährl. Mk. 2,20 monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohn; durch die Abholestelle» vierteljährl. Mk. 1,91 monatlich 65 Psg.

Bei Postbezug Mk. 2,40 viericljährt.

mit Bestellgeld.

Ordn.-Nr. ||

Warne des Verkäufers.

Wohnort desselben.

Ge­schlecht

Alter.

Farbe.

Ab­stammung.

Herd- buch-Nr.

Preis Mk.

Bemerkung.

1

Fiscker, Kar!

Hof Zwiefalten bei Schotten

Bulle

18 Mon.

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V. Nr. 77

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6

Zimmer, Julius

Bingmühle bei Lauter

2 Jahre

Vogelsberger

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Kunkel, Wilhelm

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Vogelsberger

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