Verdingung
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Vertreter: Carl Daub, Betzdorf a. d. Sieg.
böti billigster Berechnung.
ßpfltrfermit _ - -/.
Karl Münch von den Saasener Burschen dazwischen und riß Römer zurück, worauf jener ihm mit der Faust ins Gesicht schlug, sodaß deffen Zähne und Lippen bluteten. Darauf erst wurden die Saasener Burschen thätlich und drängten die Friedensstörer zur Thür hinaus, vor der dann der verhängnißvolle Stich fiel.
Am 24. September morgens erst erfuhren der Bruder und die Eltern von der Verletzung. Der Arzt ordnete die Neberführung des lebensgefährlich Verwundeten in die Klinik nach Gießen an, wo er am 26. September verstarb. Zeuge Karl Münch sagt aus, daß ein Stich auSgeführt sei, habe er nicht wahrgenommen. Als er den Angeklagten von seinem Opfer loSgerissen, habe er ihm mit dem Fuß einen Stoß versetzt, so daß dieser die Treppe hinab geflogen sei. Der Verletzte hat am andern morgen erklärt, Römer habe ihm den Stich versetzt. Die weitere Beweisaufnahme erstreckt sich lediglich darauf, festzustcllen, was der Verstorbene für ein Mensch gewesen. Die Eltern, eine Reihe von Zeugen, darunter der Bürgermeister Schmidt von Saasen, erklären, er sei niemals streitlustig gewesen. Die Burschen aus Saasen erklären übereinstimmend, Heinrich Schmitt habe an dem Abend in später Stunde versucht, den Römer von Ge- waltthätigkeiten abzuwehren, dieser allein habe die Rauferei im Zimmer verursacht. Es wird auch festgeftellt, daß die Parteien in den Nachtstunden des fraglichen Tages nicht betrunken gewesen sind. Allerdings will ein Zeuge wahrgenommen haben, daß der verstorbene Schmitt am 25. September nachmittags etwas animiert war und in der Tasche offen ein Messer getragen hat. Auf Veranlassung des Verteidigers wird festgestellt, daß früher gegen den Zeugen Münch sowie gegen den verstorbenen Schmitt wegen Körperverletzung und wegen Hausfriedensbrnchs Anzeigen vorgelegen haben, die aber durch Beschluß der Strafkammer Gießen zu Anklagen nicht geführt haben, weil Beweise für deren Schuld nicht erbracht waren. Weiter wird auf Antrag des Verteidigers der Pfarrer des Kirchspiels Wirberg, zu dem die Dörfer Saasen und Göbeln rod gehören, als Zeuge vernommen. Dieser erklärt, er habe nichts günstiges über Schmitt erfahren. Er soll zu Schlägereien sehr geneigt gewesen sein. Die Bevölkerung von Saasen habe einen sehr gutmütigen Charakter, aber die jungen Burschen seien streit- und rauflustig im Gegensatz zu den Göbelnrodern. Ihm sei zu Ohren gekommen, der Vater des Verstorbenen habe, als sein Sohn nach Gießen gekommen, erklärt: „Laß das Aas verrecken, ich kümmere mich nicht um ihn." Der Vater des Heinrich Schmitt erklärt die Aeußerung für unwahr, unter Thränen bemerkt er, der Verstorbene sei ihm ein guter Sohn gewesen, ordentlich und brav in den letzten Jahren, und habe ihn öfter mit Geld unterstützt. Der Pfarrer erklärte, das, was er bekundet habe, nur von Hörensagen zu wissen. Medizinalrat Dr. Haberkorn erklärt, daß der Stich mit dem Messer den Blinddarm verletzt habe und die Todesursache bilde. Es wäre vielleicht möglich gewesen, den Verletzten am Leben zu erhalten, wenn alsbald nach der erfolgten Verwundung ein Arzt eingegriffen hätte. Als man den Mann in Gießen in die Klinik ablieferte, war cs hier zu spät. Damit ist die Beweisaufnahme erschöpft. Den Geschworenen wird die Frage vorgelegt, ob der Angeklagte schuldig der Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeuges, mit tätlichem Erfolg, und ob mildernde Umstände vorhanden sind. Auf Antrag der Verteidigung beschließt der Gerichtshof, noch die Nebenfrage vorzulegen, ob der Angeklagte sich der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht hat.
(Fortsetzung im Zweiten Blatt.)
Schwurgericht.
Gießen, 6. Dezember 1900.
Gestern wurde von vormittag 9 Uhr mit Unterbrechung tim 2 Stunden mittags bis zum Abend 10 Uhr gegen Kkincich Römer III. von Göbelnrod wegen Körperverletzung mit rötlichem Erfolg verhandelt. Der Gerichtshof war gebildet durch Landgerichtsrat Wehner täte Vorsitzendem und die Landgerichtsräte Hellwig und Sandmann als Beisitzer. Die Anklage vertrat Ober- ßaatSanwalt Dr. Güngerich. Die Verteidigung lag in
Händen des Rechtsanwalts Römheld. Es waren Oer 20 Zeugen, und als Sachverständiger Medizinalrat Dr. Haberkorn anwesend.
Der Angeklagte, unbestraft, ist 1876 zu Göbelnrod ztbouen, er betreibt die Landwirtschaft. Ihm wird zur Haft »gelegt, daß er in der Nacht vom 23. auf den 24. Sep- -Mifflc ds. JrS. zu Saasen den Weißbinder Heinrich Schmitt von dort vorsätzlich mit einem Messer körperlich mißhandelt, und an der Gesundheit derartig geschädigt hat, baj der Tod des Schmitt herbei geführt wurde.
Am 23. September war Kirchweih in Saasen, aus Nkbem Anlaß mehrere Burschen aus dem benachbarten -Wrllnrod dorthin gekommen waren, unter denen sich auch iönirr befand. R. erklärt, er sei mit den Kameraden aus (tinen Heimatsdorf zu Saasen in die Müller'sche Wirtschaft giforimen, es könne etwa gegen 1 Uhr nachts gewesen sein. Es saßen dort mehrere Burschen aus Saasen, darunter der -Dec verletzte Heinrich Schmitt, und einige Mädchen, und zivar in einem Zimmer des oberen Stockes. Als die Göbeln- tüöti dieses Zimmer betraten, sollen die Saasener ihnen gleich unfreundlich begegnet sein, doch nahm man an einem Lchnderen Tisch Platz. Römer begann zu singen, und cSdjnritt, ein Bruder des später Verletzten, wiederholte den Iiefra in des Liedes. Der Angeklagte war der Meinung, es Mclhe dies, um ihn damit zu verhöhnen, sprang auf und Dklinte dem Schmitt, er könne sein Lied allein singen. Es kam »rach einigem hin und her zu einer unbedeutenden Rauferei, wobei Römer auf die Erde zu liegen kam und schließlich M Thüre hinausspediert wurde. Römer verlangte darauf, töit 2 hür öffnend, seinen Hut, indem er Anstalt machte, den Aaiim wieder zu betreten. Man warf ihm den Hut zu, mhr; nd Schmitt den R. in einen engen Gang schob. Hier, verklärt Römer, habe ihn Heinrich Schmitt angepackt, er We sscch gewehrt, man sei auf die Erde zu liegen gekommen, fm Gegner habe unten gelegen, und er habe mit einem Möglichen Messer, das er im Wirtszimmer gefunden Abui will, diesen in den Le'ib gestochen. Der An- A'gite behauptet, den Stich dem Schmitt bereits versetzt 8-ho ben, als dieser ihn zuerst gestochen hatte.
Oberstaatsanwalt Dr. Güngerich konstatiert, daß der Wgei tagte gleich nach seiner Verhaftung den Vorgang nchere Male in der Weise dargestellt hat, daß er den - Daß mit dem Messer erst ausgeführt habe, als sein Gegner crchlwS im Gange unter ihm gelegen hat.
Durch die Beweisaufnahme wird festgestellt, daß Hein« Schmitt jeden Streit vermeiden wollte, er ist zuerst 5 jeifdjen Römer und feinen Bruder vermittelnd getreten, atmf R. ihn gepackt haben soll und über eine Bank himiisdrückte, sodaß der Kopf desselben auf die Erde kam. xtmbtefcr Situation trat, wie mehrere Zeugen bekunden,
Aus Stadl md Land.
Gießen, 6. Dezember.
*♦ eiw heftiger Sturm durchbraust seit heute nacht unsere Stadt. Ueberall in den Anlagen und Gärten sah man heute früh heruntergerissene Zweige und gefallene Bäume Herumliegen. Im Walde mag der Windbruch argen Schaden angerichtet haben. An besonders exponierten Stellen der Stadt hat der Wind Fenster aufgerissen und Thüren in den Häusern zugeschlagen. Und nicht große Kinder waren's diesmal, sondern ausnahmsweise der Wind, das „himmlische Kind", der da an verschiedenen Stellen der Stadt Laternenscheiben zertrümmert hat. Der Wind aber ist ein schlechter Lehrmeister . . .
*• Unentgeltliche Unterrichtung über „die Laufbah neu in der Kaiserlich deutschen und Handelsmarine, im Konsulats- und Kolonialdienst, sowie über die Schulschiffe der Handelsmarine" erteilt jedem, gleichviel, ob Mitglied des Vereins oder nicht, das Kanzleramt und sämtliche 1300 Geschäftsstellen des Deutschen Flottenoereius. Die bezüglichen Fingerzeige sind in einem kleinen Wegweiser zusammengestellt, der portofrei und unentgeltlich jedem auf Anfrage hin vom Kanzleramt des Deutschen Flottenvereins, Berlin NW., Schiffbauerdamm 23 I, zugestellt wird. Auch die Redaktion des „Gieß. Anz." ist gern bereit, in ihrem Briefkasten Auskunft hierüber zu erteilen.
Kießener Stadttheater
Die Schliersee’r
beginne» ihr Gastspiel hier am Samstag dem 8. Dezemiier, und beschließen dasselbe am Dienstag dem 11. Dezemöer.
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Freitagabend:
Spansau
Cafe Ebel.
Jmn nach Berlin zurückgekehrt und habe für diese Reise ton Luppa 100 Mark erhalten.
Die Fortsetzung der Vernehmung der Zeugin Platho 'indel morgen statt.
(Fortsetzung im zweiten Matt.)
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Weihnachten naht und damit die Zeit der Weihnachtsbäckereien mit ihrer vielen Arbeit, vor allem dem stundenlangen ermüdenden Rühren des Teigs. Letzteres hat gewiß schon mancher Hausfrau das Backen verleidet und den Wunsch rege werden lassen, dafür eine Erleichterung geschaffen zu sehen. Eine solche ist nun thatsächlick in der ^Blitzrührschüffel" gefunden, eine Erfindung der Frau Privatier Hoffmann in Würzburg. Die ^Blitzrührschüffel" besteht aus einer extrastarken la. Amberger Emailschüffel, an der ein spielend leicht in Belegung zu setzendes Drehwerk angebracht ist, mit deffen Hilfe der Teich in kürzester Zeit glattgerührt werden kann und zwar viel schöner als bisher mit der Hand. Die weitere Behandlung des Teiges geschieht dann in der Emailschüssel selbst, ein Umfüllen des Teiches ist also nicht nötig, wie bei den sogenannten Teigrührmaschinen, welche sich für die Zwecke des Haushalts gar nicht bewährt haben. Die Blitzrührschüssel dient auch zum Herstellen von Mayonnaisen, wozu ein kleiner Oeltrichter . extra betgegeben wird.
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3ie Bewegung von 14000 cbm Erd- -i Nm auf Bahnhof Gießen ist im Wege ) iriffemtlichen Verdingung zu vergeben. L Inckschreibung und Lageplan sind von Unterfertigten gegen gebührenfreie EWndung von 50 Pfg. zu beziehen. 2t sind unter der Aufschrift: „An- gext kauf die Ausführung von Erdarbeiten aru' Zahnhof Gießen" gebührenfrei an oi.r Ilnterzeicknete einzusenden, und zwar bi :i |um 21. Dezember 1900, vormittags HU klhr,, zu welcher Zeit die Eröffnung iivi ktisein etwa erschienener Bieter statt- firi«. Zuschlagsfrist 14 Tage. 7914
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Miefe um etwas % ialten, sondern erst am sc elb persönlich drückte er beiden Zeugen eiÜL achdrnä, daß von ihn »der einen seiner \ Pfennig gezahlt iwrtei Schere, das; nach den sei. jedoch atiM v.t> mal ein junger Mümckw »uvert an .Herrn en sei. Als Herr Briefe an ihn gMp D en Geld gegeben hade, ^ r. S. bekundet roeiter, bi -und zur „Staaisb.
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