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Gerichtssaal.
0.6. Gießen, 5. Oktober. Strafkammer. Wegen Ausfallens einer größeren Sache, in der ein Zeuge nicht rechtzeitig geladen werden konnte, kam heute als einzige Sache die Anklage gegen Johannes Gerbig von Schwabenrod zur Verhandlung. Der Angeklagte ist in vollem Umfang geständig, sich im Laufe des Monats Juli zu Alsfeld und Umgebung des vollendeten Betrugs in vier Fällen, eines versuchten Betrugs, sowie eines versuchten Betrugs in Jdealkonkurrenz mit vollendeter schwerer Urkundenfälschung schuldig gemacht zu haben Der Angeklagte ist ein rückfälliger Betrüger und hätte nach § 264 des Strafgesetzbuchs mit Zuchthaus bestraft werden müssen, wenn ihm das Gericht nicht mit Rücksicht ans die geringen Beträge, um die es sich handelte, und das von dem Angeklagten abgelegte offene Geständnis mildernde Umstände zugebilligt hätte. Dem Antrag des Staatsanwalts entsprechend, wurde er zu einer Gesamtgefängnisstrafe von einem Jahr und einem Monat abzüglich vier Wochen der erlittenen Untersuchungshaft verurteilt. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel und trat seine Strafe sofort an.
-1- Gießen, den 5. Oktober. Schöffengericht. Ein Fuhrmann aus Attenbuseck hatte gegen einen ihm zugestellten Strafbefehl wegen Ntchtbesiitigung von Baugebrechen Einspruch erhoben; derselbe wird verworfen, ebenso wie ein solcher gegen einen anderen Strafbefehl wegen Stratzenbeschädigung, der einem Landwirt in Reiskirchen u gestellt worden war. — In eine Geldstrafe von 10 Mk. wird ein Reisender aus Berlin genommen, weil er einen Schaffner der Bteber- thalbahn beleidigt halte. — Vier junge Leute aus Gießen nehmen nunmehr auf der Anklagebank Platz, um sich wegen Körperverletzung zu verantworten. Sie sind beschuldigt, im Laufe dieses Sommers beim Baden in der Lahn ein vorübrrfahrendes Boot, das von einem des Schwimmens unkundigen jungen Mann gefahren wurde, umgeworfen zu haben, wohl zunächst in der Absicht, den-Bootsleiter ins Wasser zu werfen. Als sie aher bemerkten, daß der Insasse des Nachens, der bei dem Umkippen seines Fahrzeuges einige Kopfverletzungen davongetragen hatte, in Gefahr geriet zu ertrinken,
wurde er von den jungen Leuten ans Trockene gebracht. Da die Zeugenvernehmung ein vollständig klares Ergebnis nicht liefert und auch die Angeklagten widersprechende Aussagen macken, werdcn drei von ibnen mit einer Geldstrafe von 15 Mk. belegt, während der vierte freigesprochen wird. — Ein Landwirt aus Wieseck, der sich einer schweren Bedrohung gegen seine mit ihm in einem Hause wohnenden Schwiegereltern schuldig gemacht und am 6. August dss. Js. seine Schwiegecmutter körperlich mißhandelt und an der Gesundheit geschädigt hatte, erhält eine Gefängnisstrafe von 6 Wochen. — Wegen Unterschlagung einer Sense (Wert 3 Mk.) zum Nachteil seines früheren Dievstherrn, eines hiesigen Oekonomen, wird gegen einen vorbestraften Tagelöhner aus Frankenbach, der den unterschlagenen Geger stand bereits für eine Mark veräußert hatte, auf eine Gefängnisstrafe von 4 Wochen er kamst. — Ein« Geldstrafe von nur 3 Mk. erhält ein hiesiger Kaufmann wegen Bedrohung, die er am 13 August d. Js. auf der Heuchelheimer Kirckweihe gegen einen hiesigen Schuhmacher ausgestoßen hatte, weil sich dieser eine schwere Beleidigung gegen die Frau des Angeklagten hatte zu schulden kommen lassen, al« diese mit dem Schuhmacher ohne Begleitung ihres Mannes, der voraus gegangen war, in einem Wagenrbteil der Birberthalbahn nach Heuchelheim gefahren war. — Des Diebstahls, Vergehens im Sinne der §§ 242 und 247 des Str.-G- B-, angeklagt war ein früherer hiesiger Obst- und Gemüsehändler, der inzwischen wieder nach seinem Heimatsort, Lang-GönS, zuröckgekehrt ist. Er war beschuldigt, seiner hier wohnenden Großmutter, die ihm samt seiner Frau einstweilen Unterkunft geboten hatte, ein Betttuch, einen Schlüffe! und einen Korb entwendet zu haben. Dem Angeklagten können indes die ihm zur Last gelegten Vergehen als Diebstahl nicht nachgewiesen werden, weshalb auf Freisprechung erkannt und seiner Großmutter, die ihm angeblich auch noch etwa 60 Mk. bar geliehen hat, anheim gegeben werden muß, event. den Weg der Civilklage zu beschreiten. — Ebenfalls auf Freisprechung wird erkannt in einer Sache wegen gegenseitiger Körperverletzung, deren sich zwei Bergleute, Vater und Sohn, von Stemderg sowie ein Kaufmann schuldig gemacht haben sollen. Es kann indes, trotzdem ein ziemlich bedeutender Zeugenapparat aufgebracht worden war, keinerlei Nachweis geführt werden, wer der eigentliche Urheber war und wer somit in Notwehr gehandelt hat. Da auch die durch die Rauferei entstandenen nachteiligen Folgen ganz unbedeutender Natur waren, so mußte, wie angegeben, erkannt werden. — Ein hiesiger Straßenkehrer nebst Frau sind beschuldigt, eine früher mit ihnen zusammenwohnende Frau beleidigt zu haben. Da sich die Angeklagten zur Zurücknahme ihrer Aeußerungen, unter Ausdruck ihres Bedauerns
nicht entschließen wollen, werden beide mit einer Geldstrafe von j; 10 Mk. belegt und in die Kosten verurteilt.
Darmstadt, 5. Oktober. Eine Blutthat, die in mancher Hinsicht Ähnlichkeit mit der gestern hier verübten hat, fand heute vor dem Schwurgericht ihre Sühne. Der 24jährige Hausbursche Wilhelm Saile aus Stuttgart hatte sich wegen versuchten Todschlags zu verantworten. Er hatte in der Nacht des zweiten Pfingstfeiertages angeblich in betrunkenem Zustande ein junges Mädchen, das einige Male mit ihm gegangen war, und deren Begleiter aus „Rache und Eifersucht" mit Revolverschüssen traktiert, weil ihn das Mädchen abgewiesen hatte. Da8 Mädchen trug an Kopf und Brust ernste Verletzungen davon und ist jetzt noch nicht ganz wiederhergestellt. Der Angeklagte, der sogleich nach der That einen erfolglosen Selbstmordversuch gemacht hat, wurde unter Annahme mildernder Umstände zu 2«/, Jahren Gefängnis verurteilt.
Könitz, 5. Oktober. Heute begann vor der Strafkammer des hiesigen Landgerichts die Verhandlung gegen den des Meineids angeklagten Präparanden Rückwaldt alias Speisiger, eines Bekannten des ermordeten Winter, für die zwei Tage in Aussicht genommen sind. Geladen sind ca. 40 Zeugen, unter ihnen der Fleischer Moritz Lewy, einige jüngere Damen, mit denen der ermordete Gymnasiast Winter im Verkehr gestanden haben soll, Kaufleute, Gastwirte und andere Personen. Speisiger ist vom Untersuchungsrichter mehrfach vernommen worden und hat Aussagen darüber gemacht, mit wem Winter verkehrt haben soll. Hierbei soll er sich mehrfach in Widersprüche verwickelt und eidlich falsche Aussagen gemacht haben. Vor allem wird seine Aussage, daß M. Lewy mit Winter verkehrt habe, durch entgegenstehende Aussagen anderer Zeugen in Zweifel gestellt.
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