Dienstag den 7. August
Erstes Blatt.
Heneral-Anzeiger
Aintr- ttttb Anz«igeblatt für den "Kreis «Sieben
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>4effH<tt Nr- 7.
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Das 25jäyrige Jubiläum des Hymnastums Fridericianum in Lauöach.
-b. Laubach, 4. August 1900.
Am 2. August waren von Nah und Fern die Freunde und ehemaligen Lehrer und Schüler des Gymnasiums Fridericianum herbeigeeilt, um das 25jährigeJubiläum der Anstalt mitzufeiern. Abends bei Eintritt der Dunkelheit bewegte sich! ein Fackelzug, an dem sich die Schüler des Gymnasiums, die Mitglieder der Gemeindevertretung, Krieger- suud Turnverein, zahlreiche Bürger dec Stadt und Gäste beteiligten, nach dem gräflichen Schlosse, um dort dem Gründer des Gymnasiums, dem Grafen Friedrich zu Solms-Laubach, eine Ovation zu bringen. Bürgermeister Jochem brachte ein Hoch auf das gräfliche Haus aus; er sprach davon, daß seit langer Zeit die Geschichte der Grafenfamilie und der Stadt verflochten sei, und er gab der Hoffnung Ausdruck, daß das gräfl. Haus wie bisher für die Anstalt wirken und dieser sein Wohlwollen bewahren möge. Der Graf dankte in längerer Rede für den Gruß der Stadt, gedachte der Lehrer, Schüler und insbesondere der Gemeindevertrtung, die ihn! unterstützt und das Gymnasium habe ins Leben rufen helfen; er schloß mit einem Hoch auf die segensreiche Weiterentwickelung des Gymnasiums. Dieser Moment hinterließ bei allen, die schon manchmal bei festlichen Gelegenheiten auf dem alten Schloßplatz gestanden oder als junger Schüler früher so oft mitgezogen, einen tiefen Eindruck, den auch, nicht das gellende Angstgeschrei der auf den uralten Bäumen des sonst friedlichen Schloßhofes aus ihrer Nachtruhe aufgeschreckten Pfaue zu stören vermochte. In der Gartenwirtschaft des „Schüüenhofes", die, durch eine Festhalle erweitert worden war, fand dann eine gesellige Vereinigung statt, bei der der musikalische Teil in Händen der Bauer schen Kapelle aus Gießen lag.
Amtlicher Teil.
Bekanntmachung.
Am Sonntag dem 18. ds. Mts., nachmittags 3 Uhr, wird Herr Oekonomierat Leit Higer in der Größer'schen Wirtschaft zu GrotzeuBuseck einen Vor. trag über „Die Gründung einer Molkerei und über Molkereiweseu überhaupt" halten. Ich lade dazu alle Mitglieder des landwirtschaftlichen Vereins und jedermann, der sich dafür interessiert, freundlichst ein.
Gießen, den 4. August 1900.
Der Direktor des landw. BezirksvereinS. v. Bechtold.
Gießen, 2. August 1900.
Betr.: Die Aufstellung der Voranschläge der evangel. Kirchenfonds für 1901/1902.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
au die evangel. Kircheuvorstäude des Kreises.
Unter Hinweis aus § 4 der Instruktion zur Fertigung der Voranschläge über die Vermögensverwaltung der evangelischen Kirchen vom 31. August 1885 beauftragen wir Sie, die rubrizierten Voranschläge nach Anhörung des Kirchen- rechners so zeitig auszuftellen, daß die Beratung derselben im Gesamt-Kirchenvorstand und in der Kirchengemeindevertretung im Monat September ftattfinden und die Vorlage an das betreffende Großh. Dekanat bis spätestens Mitte Oktober erfolgen kann.
Insofern ein Beitrag der Zivilgemeinde zur Deckung des kirchlichen Defizits in Anspruch genommen werden muß, ist nach § 24 Ord.-Nr. 10 der KirchenvoranschlagS-Jn- struktion alsbald nach der Beratung deS Voranschlags im Kirchenvorstand und Gemeindevertretung, der Bürgermeisterei unter Mitteilung eines Auszuges aus dem Voranschläge, von der Höhe des notwendigen Zuschusses Nachricht zu geben, damit der erforderliche Kredit im Gemeiudevoranschlage ordnungsmäßig gewahrt werden kann.
Wir verweisen noch auf das Ausschreiben Großh. Ober- konfistoriumS vom 12. Oktober 1894 (Verordnungsblatt Nr. 14), und empfehlen Ihnen, zur Vermeidung von Revifiousbemerkungen, genaue Befolgung dieser Vorschrift.
Die Revisionsverhandlungen zu den vorhergehenden Voranschlägen sind bei Aufstellung deS neuen Voranschlags zu beachten.
Von der Ablieferung der Voranschläge an die Großh. Dekanate wollen Sie unS demnächst, und jedenfalls bis Mitte Oktober, Anzeige erstatten.
v. Bechtold
Die neue hessische Vermögenssteuer.
§ Gießen, 6. August.
Von all den durch das Finanzministerium K ü ch' l e r geschaffenen Gesetzen schneidet keins so sehr in das wirtschaftliche Leben ein, als das Gesetz, die Verrnögens- steuer betreffend, vom 12. August 1899, zu dem bis zum 1. August i>. I. die Erhebungen vollendet sein mußten und das mit Beginn des nächsten Rechnungsjahres, 1. April 1901, in Kraft tritt. Wie die Steuer in ihrer Eigenart wirken wird, läßt sich erst später genau beurteilen, doch liegen bereits Erfahrungen aus Preußen vor, wo die Vermögenssteuer schon einige Jahre in Geltung ist, und wo sie sich die Zufriedenheit fast aller Bewohner schnell erworben hat. Auch für unser Land ist die Einführung dieser neuen Steuer lebhaft begrüßt worden und, wie wir jetzt schon zu übersehen vermögen, mit vollem Recht. Ein auch nur oberflächlicher Blick in den Text des Gesetzes läßt sofort neben der Einfachheit, Klarheit und größeren Gerechtigkeit einen großen Fortschritt darin erkennen, daß die umständliche, den Laien meist völlig unverständliche Berechnung der Normalsteuerkapitalien in Wegfall gekommen ist und dieHöhederSteuer direkt ausoerHöhedesVermögens ermittelt wird. Die Festsetzung der Normalsteuerkapitalien, wie sie außer der Einkommensteuer auch die mit dem 1. April 1901 in Wegfall kommenden Grund-, Gewerbe- und Kapitalrentensteuern, an deren Stelle eben die Vermögenssteuer tritt, hatten, machte den meisten Laien eine Nachrechnung völlig untnöglich. Jetzt kann jeder, auch der einfachste Mann, der ein bischen r echnen kann, die Höhe seiner Steuer selbst ermitteln. Diesen Vorteil des neuen Gesetzes können wir nicht hoch genug anschlagen. Will eine Steuer populär sein, und das muß schließlich jede Steuer, so muß sie vor allen Dingen gerecht sein. Ist dies nicht der Fall, so wirkt sie verbitternd auch bei denen, denen der Steuerzettel nicht das unangenehmste Stück Papier ist. Die neue Vermögenssteuer hat vor den anderen nun überwundenen Steuern noch den weiteren Vorzug, daß sie nicht allein gerechter wirkt, sondern daß diese Wirkung auch erkannt werden kann.
Die Vermögenssteuer ist als Ergänzungssteuer zu der Einkommensteuer gedacht, und wir werden in Zukunft, wie im benachbarten Preußen, nur zwei Arten von Staats-Stenern haben, die Einkommensteuer, zu der ergänzend die Vermögen § ft euer tritt, und die vom gesamten st euerbarenVerrnögendesSteuer- p flich ti gen erhoben wird. Vermögenssteuerpf l i ch t i g ist jeder Angehörige des Großherzogtums und Angehörige anderer deutschen Staaten, wie auch Reichsausländer, wenn sie des Erwerbs wegen oder mindestens 1 Jahr int Großherzogtum wohnen, sämtlich bezügliche des im Lande sich befindenden Vermögens. Dieses st e u e r- bare Vermögen wird in drei Gattungen eingeteilt, nämlich in
1. Grundstöcke und Gebäude nebst deren Zubehör, Bergwerkseigentum, sowie selbständige Rechte, mit denen ein Grundstück oder Gebäude belastet ist, . soweit sie einen in Geld schätzbaren Wert haben;
2. das dem Betriebe der Land- und Forstwirtschaft einschließlich der Viehzucht, des Wein, Obft- und Gartenbaues, dem Betriebe des Bergbaus oder eines stehenden Gewerbes dienende Anlage - und Betriebskapital;
3. alles sonstige Vermögen.
Hiernach sind von der Besteuerung nur Möbel und Hausrat ausgeschlossen, steuerpflichtig dagegen ist alles andere Vermögen, insbesondere totes und lebendiges Inventar, das zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, deÄ Bergbaus und Gewerbes nötig ist, soweit es einen in »Geld schahbaren Wert hat, wozu u. a. auch benutzte Wasserkräfte gehören, (dieses bildet das Anlage- und Betriebskapital), bares Geld, werthabende Papiere und Rechte, Grundstücke und (Gebäude, sofern das gesamte Vermögen die Summe von 3000 Mark erreicht. Vermögenunter 3000 Mk. sind st e uer f r e i, ibei e l t e r n lo s e n M in d e r- jährigen und erwerbsunfähigenPersonen mit wenigerals 750 Mk. Einkommen kann dasVer- mögen bis zu 10 000 Mk. zur Besteuerung nicht herangezogen werden, wie auch Witwen unter diesem Vermögen steuerfrei bleiben, vorausgesetzt daß sie ihr Vermögen und Einkommen Nicht durch freiwillige V e r rn ö ge n s ab t r e tu n g an Kinder oder sonstige Angehörige unter die Betr äge von 10000 Ä?k. Vermögen und 750 Mk. Etn - kommen vermindert haben. Wenn auf dte Letst- ungsfähigkeit des Steuerpflichtigen ungünstige Verhältnisse einwirken, so kann ein Vermögen bis zu 30 000 Mk. eine Ermäßigung durch Herabsetzung bis zu ß Klassen gewährt werden, während Steuerpfliasttge der untersten 6 Klassen in diesem Falle von Entrichtung der Steuer völlig entbunden werden können. Außerhalb des Beweises der Besteuerung liegen auch, die Ansprüche der Witwen-, Waisen- und Pensionskassen, die Renten aller Art der reichsgesetzlichen Versicherungen wie für Dienstpersonen, denen aus dem Haushalte des Erblassers von Todes wegen solche zugewendet wurden, Nnd Pensionen, die. aus einem ^früheren Arbeits- oder Dienstverhältnis gezahlt werden. Au dem steuerbaren Vermögen dürfen die Kapitalschulden jeder Art, mit Ausnahme der Haushaltungsschuldeu (das sind solche, die zur Bestreitung der lausenden Haushaltungskosten eingegangen wurden» abgezogen werden. Selbstverständlich kann dies nur bezüglich! der nachweisbaren Schulden geschehen. Die vielen geheimen Schulden, wie sie nicht ganz Ungewöhnlich sind, können nicht in Abrechnung gebracht werden, denn der Staat kann sich nur auf wirklich Nachweisbares einlassen.
Fortsetzung folgt.
Bürgermeister Jochem wünschte den Gästen, daß ihnen das Jubiläum ein wahres Freudenfest werde, Direktor Prof. Dr. Balser hieß die ehemaligen Schüler und alle Fesiteilnehmer im Namen des Gymnasiums herzlich willkommen. Direktor Dr. Lahm- Groß-Umstadt warf einen Rückblick auf die Entwickelung und die Verhältnisse der Anstalt, der er früher lange Jahre als Lehrer angehörte. Als „alter Schulmeister" sprach er in humoristischer Weise „aus der Schule", streifte in ernsten Worten bie Schillerschen Prinzipien und ungerechten Anfeindungen und legte eine Lanze ein für die zwar kleine, aber opferwillige Gemeinde Laubach: er verkannte auch nicht die Fehler und Nachteile der Heinen Anstalten. Sein Hoch galt dem weiteren Blühen des Gymnasiums. Während man gemütlich beim Bier noch lange zusammensaß, brannte in der Nähe ein leerer, von böswilliger Hand angezündeter Eisschober eines Bierhändlers nieder, sodaß es ein zwar unbeabsichtigtes, aber darum nicht minder imposantes Feuerwerk gab. *
Am 3 August fand vormittags in der Aula des Gymnasiums eine Schulfeier statt Nach dem feier- lick)en Choral „Kommt laßt uns beten" (f. gemachten Chor) von M. Hauptmann trug ein Schüler einen Prolog vor, den schuldigen Dank und die Anerkennung gegenüber Grun-- dem, Lehrern und Stadt, und den Wunsch für ferneres Glück, verfaßt von Oberlehrer Kn l l m a n n, einem früheren Schüler des Gymnasiums. Nachdem Dr. Schmidt die Beethoven'sche Sonate Op. 53, das Jauchzen über die ewig junge Frühsonne, auf dem Flügel des Gymnasiums nut großer Bravour vorgetragen hatte, hielt der Direktor Pof Dr B a l s e r die Festred e. Wie der Wanderer, der aus schattiger Niederung zu luftiger Höhe emporsteigt, mit einem Mald die ganze Landschaft, den zuruckgelegten Weg und den noch zu gehenden bis zur nächsten Biegung vor sich sieht und Umschau hält, so gedachte er der bisherigen Laufbahn der Anstalt, der vielen Faktoren, die fie schufen,
als der furchtbare Entscheidungskampf von 1870 ausgetobt und noch die gewaltige Erregung nachzitterte, das Volk zu weiteren, friedlichen Großthaten anspornend. Der Redner teilte das Wichtigste aus der Entwickelung der (^Ule mit, deren Grundlage auf der schon vor über 300 Jahren im Jahr 1555 gegründeten Lateinschule beruhe und beleuchtete, wie auf den bescheidenen Anfang des Jahres 1875 rasch der Aufschwung der jungen Anstalt folgte. Er verbreitete sich weiter über die Rivalität der großen und kleinen Lehranstalten. Er führte hierbei aus, das Laübacher Gymnasium ruhe auf dem Gemeinsinn. Große Sdjuten könnten sich durch ihr eigenes Gewicht erhalten. Das Laubacher Gymnasium werde nie übermäßig groß werden. Hierin könne auch nicht der Maßstab für das Gedeihen gefunden werden. Der Hauptpunkt sei der: In Laubach fei die Möglichkeit größerer Vertiefung gegeben, einer gewissen Andacht, die dem Lehrer es leichter mache, in dem Schüler den Ewigkeitssinn zu wecken, d. h. den Gedanken zur zweiten Natur werden zu lassen, haß jeder Mensch ein Glied der großen Gesellschaft fei und sich in dieser nützlich machen müsse, jeder einzelne ein Vertreter des Gan^n. Und wo könnte man in diesem Sinn besser wirken und mit mehr Erfolg der Schüler arbeiten, als in der ländlichen Ruhe, in lieblicher Natur und fern von dem nerventötenden Hasten der größeren Städte. Zu ernster Arbeit sei hier vorzugsweise Gelegenheit gegeben und er wünsche, daß Männer erzogen wurden, die dem Leben gewachsen seien und allezeit der Anstalt Ehre machten. — Geh. Ober-Schulrat Nothnagel überbrachte den Gruß der Regierung und übermittelte das Bedauern des Ministerialrats Dr. E i s e n h u t h, daß er als ftüherer Lehrer des Gymnasiums nicht auch an der Feier habe teilnehmen können. Der Negierungsvertreter sprach über die Gegensätze zwischen humanisti^en. Schulen und Anstalten der sogenannten modernen BildungI und versicherte, daß die Regierung m unvermindertem ^ot)l-


