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7.7.1900 Erstes Blatt
 
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Alle Anzeig<n«Bermittlung»stellm deS In- und Äu8l«nSdt mhmen Anzeigm für den Gießener Anzeiger entgehn ZeilenpreiS: lokal 12 Pfg., au-wLrt- 20 Pfg.

fät&üKi, Expedition und Druckerei:

K^»rstrstze Nr. 7.

Bestimmungen getroffen:

§ 1. Bom 1. Oktober 1900 ab, gelten die Reichs- Goldmünzen zu fünf Mark nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel. Es ist von diesem Zeitpunkt ab außer den mit der Einlösung beauftragten Kassen niemand ver­pflichtet, diese Münze in Zahlung zu nehmen.

§ 2. BiS zum 30. September 1901 werden Reichs- Goldmünzen zu fünf Mark bei den Reichs- und Landes- küsfen zu ihrem gesetzlichen Werte sowohl in Zahlung ge­nommen, als auch gegen Reichsmünzen umgetauscht.

§ 3. Die Verpflichtung zur Annahme und zum Um­tausche (§ 2) findet auf durchlöcherte und anders als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewichte verringerte sowie auf verfälschte Münzstücke keine Anwendung.

Berlin, den 13. Juni 1900.

Der Reichskanzler.

I. V.: Freiherr von Thielmann.

dieser Verquickung von Nadel- und Pinselarbeit vom höchsten künstlerischen Standpunkt aus das Wort zu reden s-i. Aber so viel steht fest: Durch diese Kombination ist eine Fülle von ^Variationen geschossene toorteu.1 Das, woraus tu dem Stickereigemälde die Hauptaufmerksamkeit gelenkt

Kissen- und Vorhangsmustern. Die Farbe deckt, wie bei einigen Wandschirmen jedoch zuweilen auch größere ge­sonderte Flächen, welche den Stoffcharakter dadurch be­wahren, daß das Gewebe des Grundes durch die Lasurfarbe

1900

Nezngspreis

vierteljährl. Mk. 9,38 monatlich 75 Pfg.

mit Brmgerlohn; durch die Abholestelle» vierteljährl. Mk. 1.« monatlich 65 Pfg.

Bei Postbezug Mk. 2,40 Vierteljahrs mit Bestellgeld

Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Kandwirt, KiäUer für hessische Vstbsknnde._________________

Annahme we Anzeigen zu der nachmittags für bee <^0160 lag ßrfcheiuenden Nummer bis vor«. 10 W- «bbch^Lmtgen spätesten, abend, vorher.

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Samstag den 7 Juli

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1881

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Erscheint UtgNch mit tMtoetystt deS

Die Gießener Ka«ttte»ßlttter »-rden dem Anzeiger -im *** -Heil- dtxbmirr' *. Matter M Hess, «alttkuude- x^tL<*el trigdegt.

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Auf Grund des Artikel I Abs. 2 des Gesetzes, be­treffend Aenderungen im MUnzwesen, vom 1. Juni 1900 Meichs-Gesetzbl. S. 250) hat der Bundesrat die nachfolgenden

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Neben höchst originellen und aparten Versuchen macht sich) in ter Darmstädter Kunststickerei-Ausstellung auch manche schablonenhafte Tapisseriearbeit breit. Das läßt sich eben nicht gut vermeiden, obwohl die Jury, wie wir er­fahren, ihres Amtes mit möglichster Strenge gewaltet hat. Erfreulich) ist vor allem die Thatsache, daß doch aus hei­mischen Kreisen so viel Brauchbares und Gutes genommen werden konnte. Die Arbeiten des Frl. P. B r a u n stehen da wohl in erster Linie*).

Während der Wälderreichtum in der unmittelbaren Nähe unserer Residenz die Fremden von Jahr zu Jahr in stärkerem Prozentsatz herbeizieht und demzufolge das Bedürfnis nach Sommerfrischen und Wald-Etablissements größeren Stils rapide steigt, kämpft im Innern der Stadt das Gartenland mit dem viereckigen Steinwürfel einen hoffnungslosen Kampf. Ein üppiges Rasenstück nach dem anderen wird zum lukrativeren Bauplatz ausgeschlagen. Selbst dieHofgärten" bleiben von diesem Zuge der Zeit, der das Häusermeer unheimlich, erdrückend anschwellen läßt, nicht unberührt. Völlig intakt steht nur noch der Orangeriegarten", der sogenannteBessunger Herren­garten" da, während man vomHerrengarten" in der Nähe des Theaters bereits beim Bau des Polytechnikums ein gut Stück abgerissen hat, und der im reizenden Rokoko­stil angelegteMathildengarten" eigentlich nur noch ein

*) Von anderer Sette schreibt man uns:Der Besuch der Ausstellung ist außerordentlich rege, auch von Seiten auswärtiger Interessenten, Vereine, Künstler rc. Auch kamen bereits zahlreiche Verkäufe zum Abschluß, darunter eine Reihe hoch tnteresianter Stücke, die durch den Prinzen Franz Joseph von Battenberg mit Gemahlin bei Gelegenheit eines längeren Besuches erworben würben. Alles in allem dürfte diese Ausstellung einem dringenden Bedürfnis eut- sprechen und aus dem Gebiete der künstlerischen Frauen-Arbeit segens­reich wirken.

Briefe aus der Wefidenz.

Origtnalbericht für denGießener Anzeiger*'.

Nachdruck verboten.

Die Kuvststickerei'Ansstellnug im Gewerbe-Musenm. Gartenland und Bauplatz. Neue und alte Sommerfrischen.

Das Gewerbe-Museum hat in den letzten Jahren in feinen Räumen eine Serie von Ausstellungen beherbergt, die meistens auf die Initiative tes rührigen Verlagsbuch^ Händlers Alexander Koch zurückzuführen, dazu an- jgethan waren, dem Publikum ein anschauliches Bild zu übermitteln von den neuen Ideen, die sich im Krmstgewerbe Bahn brechen und den neuen technischen Verfahren, die diese Ideen in ihren Dienst nehmen.

Die weibliche Handarbeit ist im Laufe der letzten fünf Jahre auch in ein ganz neues und sehr beachtenswertes Stadium getreten. _ Daß hier eine Fülle neuer Möglichf- teiten vorhanden ist, ja daß mitunter aus alte vergessene Hörbilder mit Glück zurückgegriffen werden könne, hat «nun allmählich eingesehen. Am meisten bevorzugt er­scheint heute die Manier, die am mühelosesten größere Stoffflachen mit Farbe bedecken kann. Daher die wachsende Beliebtheit der Applikationstechnik. Die Möglichkeit, jede seine Form in dem 'Auflagestofs ausschneiden, und ion cann wieder in ganzen Streifen oder als breiten Rand auf den Grundstoff aufheften zu können, paßt diese Technik den verschiedensten Zwecken an. Für das stilisierte Muster kann man sie ebensogut anwenden wie für solche, die sich treu an die Natur anlehnen.

Einen breiten Raum hat sich in unseren Tagen auch die Nabelmalerei erobert. Man kann darüber streiten, ob

Bundesrates erforderlich, es sei denn, daß ein Angriff auf bas. Bundesgebiet oder dessen Küsten erfolgt." Ein foldycr Angriff ist bisher nicht erfolgt. Denn die Aus­legung, daß auch der Angriff auf ein deutsck-es Kanonen­boot ein Angriff aus deutsches Bundesgebiet sei, ist mit ter Absicht, die der Gesetzgeber mit der Vorschrift verband, ohne Künstelei nicht vereinbar. Unter dem Bundesgebiet hat die Verfassung die geographischen Grenzen des Reiches verstanden. Staatsrechtslehrer wie Georg Meyer, Max vorn Seytel und andere vertreten die Ansicht, daß eine Zu­stimmung tes Bundesrates auch nötig sei, wenn ein An­griff zwar auf deutsches Gebiet, also auf die Schutzgebiete, aber nicht auf Bundesgebiete erfolge. Ein Angriff auf die deutsche Gesandtschaft in Peking oder auf Kiautschou. gäbe hiernach dem Kaiser staatsrechtlich noch keine'Befugnis, ohne Zustimmung des Bundesrates Krieg zu erklären. Die Zustimmung zu einem Kriege gegen China ist beim Bundes­rat, so weit man weiß, bisher nicht beantragt, sie ist jeden­falls noch« nicht erteilt worden.

Unklar ist auch für ten Augenblick noch, was der Kaiser mit dem Satze gemeint hat: . .

,Was ich- hoffen konnte, mit Hilfe der Marineinfan­terie wieder herzustellen, wird jetzt eine schwere Aufgabe, die nur durch geschlossene Truppenkörper aller zivilisierten Staaten gelöst werden kann. Schon heute hat der Ches des Kreuzergeschwaders mich gebeten, die Entsendung einer Division in Erwägung zu ziehen." ,

Ob damit die Schiffs di vis ion gemeint ist, deren Mobilmachung gemeldet ist, oder eine ^U)ijton des Heeres, hias ist nicht ersichtlich Bekanntlich finden in Wilhelmshaven mitttärifcte Beratungen statt, so daß die nächsten Tage vielleicht Gewißheit bringen.

9ttin hat der Kaiser bei Gelegenheit tes Stapellaufes des Linienschiffes Wittelsbachj eine neue Rede gehalten. Nach tem Stapellauf fand ein Festmahl statt, wobei Prinz Rupprecht von Bayern den Dank für feine Stellung a la suite des Seebataillons ausdrückte und ein Hock) in folgenden Worten ausbrachte: '

Eure Majestät haben Allergnädigst geruht, mich mit der Taufe dieses neuen Fahrzeuges zu betrauen, weuM das erste in einer weiteren Reihe deutscher Schlachtschiffe bilden wird. Der Name, den Eure Majestät für dieses« Fahrzeug bestimmt haben, ist derjenige eines hehren deut­schen Fürstengeschlechtes, welches bereits in altersgrauer Vorzeit unter den Enkeln des großen Karl mit Ruhm und Ansehen die Grenzen des Reiches geschützt hat und unter Barbarossa das kaiserliche Heer aus harter Bedrängnis errettete. So hebe dich, du stahlgewappneter Panzer, und bewege dich hinaus, um mit anderen draußen auf offener See deutsches Ansehen und deutsches Recht schützen, trage mit Ehren den Namen, auf den ich dich taufe auf Befehl Seiner Majestät:Wittelsbach!"

zogen hat.

In zehn Jahren wird man in Darmstadt die Leute zählen können, die so wohlhabend und zugleich noch! so naturfteundlich sind, um sich in unmittelbarer Nahe ihrer Wohnung einen großen Garten gestatten zu können.

Ins Freie, in den Wald hinaus heißt jetzt das Losungs­wort, und die Verbindung mit diesem stellt sich für uns Darmstädter auch weit leichter und billiger her als für die Frankfurter, die sich erst ein Abonnement auf der Wald­bahn leisten müssen, wenn sie in Eichendorffscher Stim­mungspoesie schwelgen wollen.

Eine verhältnismäßig stille Stadt ist unsere Residenz doch noch immer, trotz des zunehmenden Fremdenverkehrs, und heutzutage, wo jeder Gastwirt, wenn er in der Kon­kurrenz mithalten will, seinen GästenBier vom Faß", das ihm vielleicht fdjon am nächsten Tage schal wird, offerieren muß, stellen sich bei den Pächtern und Bauspekulanten auch die ernsten Sorgen ein. Der einfache Wirtschaftsbetrieb, wie er seinerzeit auf derFasanerie" gang und gäbe war, ist ganz verschwunden. UeberaU großartiges Hotelwesen, und die Folge davon eine merkliche Erhöhung der Preise. Die Frankfurter, die an ihre Palmengarten-Taxe gewohnt sind, finden es ja immer noch enorm billig, aber wir Ein­heimischen sind nichts weniger als erbaut, wenn wir für eine Portion Handkäse mit Brot 40, für ein Rührei 60 Pfg. zahlen müssen. Als die beliebtesten Kaffeestattonen gelten noch immerLudwigshöhe" undHeilige Kreuz". Auf ersterer wird auch gebaut.

Die stattlichsten Etablissements sind unstreitig das im neuenglischen Villensttle angelegte HotelWaldfriede" an der Dampfstraßenbahnlinie zwischen Ludwigshöhe und Eberstadt, und das burgartigePark-Hotel", neben den Hirschköpfen", dem Wildpark schräg gegenüber, etwas an die Bauart des Windhofs bei Gießen erinnernd. -sch

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werten soll, wird durch' Stoffauflage dargestellt, und der Pinsel übernimmt die Ausführung dessen, was sich- unter*

Erstes Blatt.

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Idelberg, Krone, Mbach,

Amtlicher Teil.

Gießen, 4. Juli 1900.

Betr.: Die Außerkurssetzung der Neichsgoldmünzen zu fünf Mark.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien und Kircheu- vorstäude des Kreises.

Nachdem der Bundesrat laut Bekanntmachung vom 13. Juni 1900 (Reichs-Gesetzblatt Seite 253) die Außer­kurssetzung der Reichsgoldmünzen zu fünf Mark vom 1. Oktober 1900 ab mit einjähriger Einlösungsfrist ange- ordnet hat, find die Ihnen unterstellten Kaffen anzuweisen, im Sinne der Bekanntmachung schon von jetzt ab zu ver­fahren, und die zur Einlösung kommenden Stücke in gleicher Weise wie die durch den Umlauf sunterwichtig gewordenen ReichSgoldmünzeu dem Münzmetall-Depot des Reichs zu- xaführen.

Meßmer Anzeiger

Heneral-Aiffeiger

Adresse für Depeschen: Anzeiger Fernsprecher Nr. 5L

ordnen muß. Das ist B. ter Fall bei verschiedenen - mit Bäumen bestandener Baugrund für Villen heißen ---- ' ' ~ ZT»«- <rv - -X. - t - J6X .-1-

Darmstadts Gärten steht das gleiche Schicksal bevor, das sich an dem alten Heidelberg, wie nody Roquette es in seiner Selbstbiographie kannte und schildert, bereits ball*

Gießen, den 4. Juli 1900. Betr.: Die Vertilgung der Maikäfer.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises.

Diejenigen von Ihnen, welche unserer Auflage vom 5. Mai 1900 (Kreisblatt Nr. 107) noch nicht entsprochen haben, werden an deren Erledigung erinnert. ____________________v. Bechtold.__

Reden des Kaisers

aus Anlaß der Ereignisse in Ostasien folgen sich, In Wilhelmshaven hat ter Kaiser an die nach Ostasien bestimmten Truppen eine bereits mitgeteilte Ansprache ge­richtet wie berichtet wird,mit starker, vor Erregung bisweilen zitternder Stimme" in ter er unter Hinweis auf die Ermordung des deutschen Gesandten v. Ketteler u. a. sagte:

Die teuffche Fahne ist beleidigt und dem Deutschen Reiche Hohn gesprochen worden. Das. verlangt exemplarische Bestrafung und Rache. Was ich hoffen konnte mit Hilfe ter Marineinfanterie wieder herzustellen, wird jetzt eine schwere Aufgabe, die nur durch geschlossene Truppenkörper aller zivilisierten Staaten gelöst werten kann. Schon heute hat ter Chef des Kreuzergeschwaters mich gebeten, die Entsendung einer Division in Erwägung zu nehmen. . . So sende ich euch nun hinaus, um das Unrecht zu rächen, und ich werte nicht dhxr ruhen, als bis die deutschen Fahnen vereint mit denen der anderen Mächte siegreich über den chinesischen wehen und, auf den Mauern Pekings aufge­pflanzt, den Chinesen den Frieden dittieren.

Wenn ter Kaiser in dieser Rede von derBrand­fackel des Krieges" spricht, die mitten in den tiefsten Frieden geschleudert worden sei, so braucht daraus nicht gerate geschlossen zu werden, daß er unser Verhältnis zu China nunmehr als das eines förmlichen, sozusagen offi­ziellen Krieges betraute; denn eine Kriegserklärung ist noch nicht erfolgt, die chinesischen Gesandten haben ihre Pässe noch nicht erhalten, und, wie es heißt, denkt man auch zunächst nicht daran, sie ihnen zuzustellen. Vorläufig haben wir es amtlich noch imm£r mit einem Aufstande zu thun und braunen wegen der anarchischen Zustände in Peking nicht zu wissen, in welchem Grade die chinesische Regierung an ihnen beteiligt ist.

Ein förmlicher Krieg kann vom Deutschen Reiche nicht geführt werden, ohne ausdrückliche Zustimmung des Bundesrates. Der Kaiser hat das Recht, das Reiche diplomattsch nach außen zu vertreten, auch über die Kriegsschiffe tes Reiches zu verfügen. Dagegen besttmmt Art. 11 Abs. 2 ter Reichsverfassung:Zur Erklärung des Krieges im Namen tes Reiches ist die Zustimmung des

v. Bechtold.

Bekanntmachung.

Außerkurssetzung der Reichs-Goldmünzen zu Mark.