Der That sind die Verhältnisse in den-verschiedener! Gebieten des deutschen Vaterlandes derart mannMaltig, daß es zweckmäßiger ist, wenn diese Frage jeweils in einen! engeren, begrenzteren Gebiete geregelt wird, in welchem die beteiligten Faktoren mit allen einschlägigen Verhältnissen vertraut sind, und am besten wissen, was Land und Leuten Not thut.
Seither ist die Regelung des Arbeiterwohnungswesens zumeist im Hinblick auf die industrielle Arbeiterschaft behandelt worden, allein vielfach scheint die landwirtschaftliche Bevölkerung noch weit dringender der Berücksichtigung zu bedürfen. Der bäuerliche Taglöhuer, der Landarbeiter und selbst der kleine Bauer bedarf der Anleitung und der Unterstützung, um zu gesunden Wohnungsverhältnissen, zu gesicherten, gesunden Heimstätten zu gelangen. Die Ueber- flutung der großen Städte durch heranziehende Arbeiter, die Silagen der landwirtschaftlichen Interessenten, daß auf dem Lande die Arbeiter nicht seßhaft bleiben, diese und ähnliche Mißstände finden ihren wahren, hauptsächlichen Grund darin, daß der ländliche Arbeiter häufig kein Heim hat, in welchem er sich mit seiner Familie wohl fühlen kann. Die staatliche Fürsorge, welche die Wohlfahrt aller Bürg ar des Staates unterschiedslos zu Pflegen und zu fördern hat, muß ihre Wohlfahrtseinrichtungen auf alle der Förderung bedürfenden Kreise erstrecken.
In der „Landeskreditkasse" ist eine Institution geschaffen, welche in geeigneter Weise für diese weiteren Wohlfahrtszwecke einzutreten in der Lage wäre. Allerdings ist durch das Gesetz, welches die Errichtuug der Landeskreditkasse zum Gegenstand hat, dieselbe nur für die Förderung des Wohles der Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen Bevölkerung bestiniint worden. Diesem Zweck wird die Landeskreditkasse treu bleibeu, allein es liegt in, dem Geist dieses Gesetzes, wenn sie auch die Sorge für Beschaffung gesunder ländlicher Wohnungen für die Arbeiterbevölkerung mit in den Kreis ihrer Wirksamkeit zieht, und gleichzeitig dieselbe Wirksamkeit auf die städtische, der Förderung bedürfende Bevölkerung ausdehnt.
Auf diesem sozialpolitische!! Gebiete, das zugleich ein eminent sittliches ist, wird eine Annäherung zwischen Stadt und Land, eine Versöhnung etwa widerstreitender Interessen in gemeinnütziger Arbeit für das allgemeine Wohl herbeigesührt werden.
Zu einer solchen Ausdehnung der Wirksamkeit der Landeskreditkasse märe daher im Wege eines neuen Gesetzes der Wirkungskreis derselben auf das Wohnungswesen der unbemittelten und minderbemittelten Bevölkerung zu erstrecken.
Tie Hergabe von Darlehen von feiten des Staates zu diesem Zwecke erscheint als eine Notwendigkeit, um die Mittel für die Beschaffung von Wohnungen auf möglichst solider Grundlage herbeizuführen. Außerdem ist es für die Entwickelung dieses Wohnungswesens notwendig, daß die Barmittel zu einem möglichst niedrigen Zinsfüße beschafft werden, da es sich um den Schutz der wirtschaftlich Schwachen gegenüber der starken Kapitalkraft handelt, welche bei privater Bauthätigkeit ihnen gegenüber drückend wirkt.
Die Hauptthätigkeit wäre hur chdi.e Gemeinden in dieser Richtung zu entfalten. Daher ist es zunächst notwendig, den Gemeinden, welche aus (Eigenem die erforderlichen Mittel beschaffen können, hierbei zur Seite zu stehen. Es wird im einzelnen Fall zu erwägen sein, ob diese Darlehen gegen oder ohne hypothekarische Sicherheit zu geben sind. Die Landeskreditkasse besitzt insbesondere in der Verwaltungs- kommissiion ein Organ, loelches zur Prüfung dieser Frage legitimiert und befähigt ist. Als Grenze für die Gewährung von Darlehen wäre für Geweindeu und Kommunalverbände zwei Drittel des Wertes der zu beschaffenden Baugrundstücke angemessen. Die Gemeinden würden dann das weiter Erforderliche selbst aufbringen oder auf andere Weise zu beschaffen in der Lage sein.
Aber auch abgesehen von Gemeinden werden sonstige Verbände im Sinne dieser Bestrebung wirksam sein können und wollen. Die Besserung der Lage der minder Begüterten wird immer mehr als eine soziale Pflicht von denjenigen anerkannt, welche sich größerer Glücksgüter erfreuen. Die Anbahnung besserer Zustände ist Gebot der Nächstenliebe -iittD Ausfluß einer gesunden wirtschaftlichen Erkenntnis.
Es bestehen bereits eine Anzahl gemeinnütziger Gesellschaften, welche die Besserung des Wohnungswesens und die Begründung von Wohlfahrtseinrichtungen für Arbeiter und für minder Begüterte sich zur Aufgabe machen. Für das Großherzogtum Hessen selbst ist Dank einer von hoher Stelle bereits im vorigen Jahr ausgegangenen Initiative die Begründung eines Vereins im Gange, welcher speziell sich diesen Fragen widmen wird. Solche Vereine und Institutionen, mögen sie in Form von Aktiengesellschaften oder Genossenschaften oder in anderer Weise sich konstituieren, werden ihre Wirksamkeit über das ganze Land verbreiten. Sie werden bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern, in Gemeinden und überall sonst, wo es Not thut, das Interesse für die Sache erwecken und zu fördern wissen. Dort wo es an der erforderlichen Initiative und Sachkenntnis fehlen würde, können diese Institutionen eingreifen. Sie verdienen dann aber and) die Berücksichtigung von Seiten des Staates, wenn sie darthun, daß sie unter Ausschluß des eigenen Gewinnes im Interesse des allgemeinen Wohles zu arbeiten bestrebt sind. Die Landeskreditkasse wird daher auch diesen Vereinen Darlehen gewähren können, freilich hier unter allen erforderlichen Kanteten, also insbesondere nur gegen hypothekarische Sicherheit und unter Festsetzung der Beleihungsgrenze etwa auf 60 Prozent.
Wünschenswert wäre für die Darlehens-Gewährung, daß die Verzinsung sich jeweils nach den bestehenden Verhältnissen richtet. Es wird deshalb zweckmäßig sein, dem Finanzministerium das Reck)t einzuräumen, den Zinsfuß für die zu gewährenden Darlehen zu bestimmen.
Um einen rascheren und leichteren Geschäftsgang herbeizuführen, wird es dann endlick) zweckmäßig sein, daß die Gemeinden- und Siommunalverbände, welche Darlehen bei der Landeskreditkasse aufnehmen, hierfür von der Zustimmung der Aufsichts-Behörde befreit sind. Ein schwieriger, langsam sich bewegender Apparat würde die Dhätig- keit lähmen, während andererseits die Landeskreditkasse in der Lage ist, die Verhältnisse selbst zu prüfen und zu ermessen, ob die Aufnahme der Darlehen jeweils der wirtschaftlichen Lage der Gemeinden entspricht.
Des Weiteren aber ist ein anderes Gesetz erforderlich,
welches die Darlehenshingabe der Gemeinden und Kom- niunalverbände selbst an die betreffenden Interessenten ermöglicht und erleichtert. Hierfür ist bereits ein gesetzgeberisches Vorbild in dem vor einigen Monaten in England erlassenen Gesetz „betreffend den Erwerb kleiner Wohnungen" (small dwellings aequisition act vom 9. August 1899) vorhanden. Dort werden unter ganz genau im Einzelnen ausgeführten Bestimmungen die Ortsbehörden eines Bezirks ermächtigt, den Bewohnern ihres Bezirks Geld vorzuschießen, nm sie in dem Erwerb des Eigentums eines kleinen Hauses zu unterstützen mit der Maßgabe, daß kein Vorschuß vier Fünftel des Schätzungswertes des betreffenden Hauses überschreitet. Bei und werden wir nicht soweit zu gehen gebrauchen, es wird genügen und wird wohl im Interesse der Sicherheit der Gemeinden und Kommunalverbände liegen, wenn man die Beleihungsgrenze^ an Private auf drei Viertel des Schätzungswertes festsetzt und für die Normierung des Zinsfußes — analog der entsprechenden Bestimmung des englischen Gesetzes — denjenigen Zinssatz zu Grunde legt, welchen die Gemeinde' an die Landeskreditkasse zu zahlen hat, mit einer Erhöhung von in maximo einhalb Prozent pro Jahr (zur Vergütung für Zinsverluste, Arbeit re.).
Aber es wird si chyveiter empfehlen, daß die Gemeinden und Kommunalverbände nicht nur zu Darlehen an diese einzelnen Hausbewohner autorisiert, sondern ferner in den Stand gesetzt werden, Vereinen und Instituten solche Darlehen zu gewähren nnb auch private Unternehmer in ihrer Thätigkeit zu Gunsten des allgemeinen Wohles zu unterstützen, wenn nachgewiesen ist, daß dieselben lediglich im allgemeinen Interesse unter Ausschluß^des eigenen Gewinnes für das Wohnungswesen für unbemittelte und minder Bemittelte zu arbeiten bestrebt sind.
J1' allen Fällen wird erforderlich sein, daß für die Kapita. Hergabe von Seiten der Gemeinden diesen eine hypoth karische Sicherheit zu gewähren ist. Man wird aber auch Vorsorge dafür treffen müssen, daß die betreffendem zu errichtenden kleinen, gesunden und billigen Wohnungen nicht Gegenstand der Spekulation werden, sondern daß die Erwerber und Bewohner seßhaft auf ihrem Besitz bleiben, um die damit zu erzielende moralische und hygienische Kräftigung der Bevölkerung thunlick)st zu sichern.
Das kann sowohl durch persönliche Verpflichtung der Beteiligten in den Schuldurkunden und Hypotheken, wie durch entsprechende Eintragung von „Vorbemerkungen" oder dinglichen Lasten und dergl. im Grundbuch herbeigeführt werden.
Hand in Hand mit dieser Thätigkeit wird die Entwickelung dieser Selbsthilfe unter den minder Begüterten anzuregen fein. Gerade darin wird sich wesentlich die Thätigkeit der gemeinnützigen Vereine zu bewähren haben. Vermittelst wöchentlicher oder monatlicher Einlagen in vorhandene oder zu gründende Sparvereine werden die in Frage kommenden Bevölkerungsklassen selbst dafür eintreten, daß sie sich ein kleines Kapital ersparen, um die erforderlichen kleineren Anzahlungen für den Erwerb eines Hauses und die Kapitalabtragungen aufzubringen.
Auch hierfür fehlt es nicht an Vorbildern, welche von gemeinnützigen Anstalten geschaffen sind.
Der gesunde Sinn der Bevölkerung ist nur darauf hinzuleiten, um größere Erfolge damit zu erzielen.
Derjenige Staat, welcher in diesem Sinne fördernd und beispielgebend vorangeht, erwirbt sich ein großes Verdienst um die Wohlfahrt des Vaterlandes.
Lokales and MoviiyieUes.
(Anonyme Einsendungen, gleichviel welchen Inhaltes, werden grundsätzlich nicht ausgenommen.)
Gießen, 6. Februar 1900.
** Geschichtskalender. (Nachdruck verboten.) Bor 88 Jahren, am 7. Februar 1812, wurde zu Landport bei Portsmouth der englische Dichter Charles Dickens (Boz) geboren. Er ist einer der größten Humoristen aller Zeiten, und begründete durch ferne ersten humoristischen Weite aus dem Volksleben der englischen Weltstadt seinen Rus als witziger und gemütlicher Volksschrtslsteller. Seine Wirksamkeit gehö.t zu den wohlthättgften, die je ein Schriftsteller geübt; er starb am 9. Juli 1870 aus Gadskill bei London^
1' Vom Laude, 5. Februar. Wie aus anderen Gegenden berichtet wird, so sind auch hierzulande die Holzpreise in den letzten Jahren bedeutend in die Höhe gegangen. Bau- und Nutzholz sowohl, als auch das Brennholz werden jetzt weit teurer bezahlt, als dies früher jemals der Fall war, Besonders das Fichtenbauholz ist sehr gesucht. Bei jüngst stattgehabten Holzversteigerungen wurde der Festmeter mit 27 bis 30 Mark bezahlt; im Vorjahre galt 25 Mark schon als sehr hoher Preis. — Die Ursache dieser Preissteigerung ist wohl hauptsächlich in dem Umstande zu suchen, daß immer mehr auswärtige Holzhändler an den Versteigerungen teilnehmen. Der Kohlenmangel' und die dadurch bedingten hohen Kohlenpreise dürften — trotz des gelinden Winters — bei den noch ftattfinbenben Brennholzversteigerungen eine abermalige Preissteigerung zur Folge haben.
[j Burkhards, 3. Februar. Die gestrige Holzversteigerung in den Distrikten Roth, Neuhecke, Hillerswald, Billsteinsheege u. s. w. hiesiger Forstwartei war gut, besonders von Handwerkern besucht. Das Holz, fast nur Bau- nnd Nutzholz, wurde im Turck)schnitt mit 18 bis 20 Mark pro Festmeter bezahlt. — Im nächsten Frühjahre soll im Distrikte „Hillerswald" ein Forstgarten angelegt werden. Auch soll daebi sogleich eine Schutzhütte, ähnlich derjenigen im vorigen Jahre im fiskalischen Pflanzgarten „Drsmckt Rothebach" (Großh. Oberförsterei Grebenhain) bei Bermuthshain errichteten, für die Arbeiter erbaut derbem
88 Crainfeld, 5. Februar. Gestern nachmittag hielt' hier im „Gasthaus zur Krone" im Auftrag des hiesigen Ortsgewerbe-Vereins Herr Rechtsanwalt Reh aus Alsfeld einen Vortrag über das Verjährungsrecht nach dem burger- lickien Gesetzbuch unter Berücksichtigung unseres hessischen Rechts Eine große Anzahl Zuhörer aus allen umliegenden Orten waren erschienen. Herr Zimmermeister Sebastian Fritz II eröffnete pünktlich 2 Uhr die Versammlung, hieß alle Mitglieder des Ortsgewerbe-Vereins, wie and) Nichtmitglieder herzlich willkommen und erteilte dann Herrn Rechtsanwalt Reh das Wort. Herr Rechtsanwalt Reh führte in etwa eineinhalbstündiger Rede ausführlich die Abweichungen des neuen bürgerlichen Gesetzes von dem seitherigen alten Gesetz bezüglich der Verjährung, sowohl bei
Kaufleuten, als auch Gewerbetreibenden aus. Sodann sprach Herr Reh über das Verjährungsrecht beim Vieh- handel, welches gerade in unserer Gegend von Wichtigkeit ist. Wir wünschen, daß die Ausführungen des Herrn Reh auf guten Boden gefallen sind, damit unsere Landwirte in Zukunft beim Vieh- und Warenhandel vor Schaden bewahrt bleiben.
§ Grünberg, 5. Februar. Der hiesige Männer- Gesangverein veranstaltet näd)ften Sonntagabend in dev Turnhalle fein diesjähriges Konzert. Das sehr reichhaltige Programm läßt erhoffen, daß den Konzertbesuchern • einige recht genußreiche Stunden in Aussicht stehen, zumal der Verein über verschiedene sehr tüchtige Kräfte verfügt.
[§] Ortenderg, 4. Februar. Aus unserem Städtchen ist eine mit sehr zahlreichen Unterschriften versehene Eingabe an unseren Reichstags - Abgeordneten Herrn Köhler- Langsdorf abgesandt worden, in welcher der festen Zuversicht Ausdruck verliehen wird, daß derselbe für das neue Flottengesetz stimmen werde, ohne Rücksicht, ob dies and) gewisse Opfer fordere. Es, dürften sich allseits solche Kundgebungen empfehlen, um| zum Ausdruck zu bringen, daß die Mehrheit unseres Volkes zur Sicherheit und Ehre unseres Vaterlandes eine Stärkung der Flotte wünsck)t.
** Darmstadt, 4. Februar. (Marine-Ausstellung.) Es würde zu weit führen, alle die herrlichen AusstellungS-» Gegenstände, Modelle, einzeln aufzuführen und zu beschreiben. Ihr Berichterstatter fürchtet auch hierin seiner Aufgabe nicht ganz gewachsen zu sein, obwohl er selbst schon auf Seedampfern gefahren ist. — Diese großartigen: Modelle in ihrer meist unübertrefflich feinen Ausführung und Ausstattung ließen sich eben nicht beschreiben, die muß man mit eignen Augen gesehen haben. Ich will nur einzelnes besonders Interessante herausgreifen und darauf aufmerksam machen: Da der beschränkten Näumlichkeiten halber die Reihenfolge des Katalogs nicht ganz eingehalten werden konnte, so ist der Ueberblick etwas erschwert, doch findet man sich leicht zurecht, da an jedem einzelnen Gegenstand die Katalognummer deutlich sichtbar angebracht ist. — Der Einfachkeit halber will ich mich daher auch an den Katalog halten, der ja jedem Besucher bei 50 Pfg. Eintritt kostenfrei verabfolgt wird. — In der ersten Gruppe finden wir zunächst das Panzerschiff: Kaiser Wilhelm II., ein Linienschiff, dessen Schwesterschiffe sind: Kaiser Friedrich III., Kaiser Wilhelm der Große, Kaiser Karl der Große. Letztere drei sind in der Fertigstellung begriffen, dieselben sind 115 Meter lang, 20 Meter breit und haben 7,83 Meter Tiefgang. Ihre Maschinenleistung beträgt 13 000 Pferdestärken. Die Bewaffnung besteht aus 4 Stück 24 Zentimeter-, 18 Stück 15 Zentimeter-, 12 Stück 8,8 Zentimeter - Schnellladekanonen, 12 Stück 3,7 Zentimeter-Maschinenkanonen und 12 Stück 8 Millimeter-Maschinengewehren. Die stärkste Panzerung ist im Gürtel in bet Wasserlinie 30 Zentimeter, im Panzerdeck 6,5 Zentimeter. Dieselbe besteht aus Nickelstahl. Die Besatzung beträgt 651 Köpfe. Man baut an den Schiffen seit 1893. — Aehnlich, aber nicht so lang, ist das Linienschiff „Brandenburg", „Sachsen" und „Oldenburg", der Knotenpanzer „Siegfried", die Panzerkanonenboote „Bremen" und „Weser". Es folgen die großen Kreuzer, von denen „Deutschland" das allgemeine Interesse erregen dürfte, da sie bekanntlich das Flaggenschiff des Prinzen Heinrich von Preußen auf seiner demnächst beendeten Reise nach Ostasien ist. — Die „Deutschland" ist 85 Meter lang, 19 Meter breit, und hat 7,5 Meter Tiefgang, mit 8000 Pferdestärken. Sie hat als Bewaffnung 36 Geschütze, Schnelllade« und Maschinen- Kanonen, sowie 8 Maschinen-Gewehre. Die Besatzung ist 656 Köpfe stark. Nr. 11. ^„Kaiserin Augusta" gehört ebenfalls zum Kreuzergeschwader des Prinzen Heinrich in Ost-Asien, sie ist 118 Meter lang. Von den kleinen Kreuzern sind erwähnenswert: „Irene" mit 26 Geschützen, zur Zeit bei dem Geschwader des Prinzen Heinrich, ebenso „Gefion", welche bekanntlich von den englischen Dampfern aufgebracht, aber wieder los- gelassen wurden, desgl. „Condor". — Ferner das Kanonenboot „Iltis" und Habicht, welche sich beide in ausländischen Gewässern befinden. „JltiS" ist ein Ersatzboot für das seinerzeit untergegangene Bo-ot gleichen Namens, dessen Besatzung sich bekanntlich unsterblichen Ruhm errungen hat. — Wir finden dann die Kaiserliche Dacht „Hohenzollern" mit 116 Meter Länge, 14 Meter Breite und 5,9 Meter Tiefgang. Seine Maschinenleistung beträgt 9000 Pferdestärken. DaS Schiff hat 310 Manu Besatzung, hat aber keine Panzerung, ferner die Schulschiffe „Friedrich Karl", „MarS", „Stosch", „Marie", „Carola" und „Grille". Die Nummern 37—49 stellen Torpedoboote und Zerstörer für die deutsche, russische, chinesische, japanische Marine, von denen Nr. 43 das neueste deutsche System und Nr. 47 einen Torpedobootszerstörer für die chines. Marine darstellt, der 35 Knoten die Stunde läuft, eine bisher kaum erreichte Geschwindigkeit, er ist 1896—1897 von I. Schichau in Elbing mit noch drei anderen erbaut worden, und zeichnen sich besonders durch ihre Seetüchtigkeit und geringen Kohlen- verbrauch aus. Die dritte Gruppe enthält eine ganze Menge fremder, in Deutschland erbaute Kriegsschiffe. Es sind Panzer und Torpedokreuzer meist für Rußland, sowie für Oesterreich, Norwegen, China, Brasilien erbaut. Sehr viel Interessantes bietet die vierte Gruppe an alten englischen, dänischen, holländischen Kriegsschiffen, eine chinesische Handelsdschunke, preußische Ruderkanonenboote rc. Hier findet sich auch die „Gazelle" besonders bekannt durch ihre wissenschaftliche Expedition nach den Kerguelen-Inseln unter Kapitän Freiherr von Schleinitz im Jahre 1875. „Meteor", welcher 1870 unter dem Kommando des Kapitänleutnant Knorr (der spätere Admiral) vor Havanna den viel größeren und stärkeren französischen Dampfer „Bouv et" in die Flucht jagte. Die fünfte Gruppe, Post- und Passagierdampfer wird wohl mit die meisten Zuschauer herbeilocken, bei sie jährlich von Tausenden und Abertausenden benutzt werden und deren Einrichtung,
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