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7.2.1900 Zweites Blatt
 
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^tittwoch dm 7. Februar

1900

Zweites Blatt

Nr. 31

Gießener Anzeiger

General-Mutiger

ZZezuflspreis ötertclidbrl. Mk. .'.20 monatlich 75 Piq. mit Bringerlohn; durch die Abholesicllev vierteljährl. Mk. 1,96 monatlich 65 Pfg.

Bei Postbezug Mk. 2,40 Vierteljahrs mit Bestellgeld.

Alle Anzeigkn-BerrnittlungSstellen deS In» und Auslandes nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen, ZeilenpreiS: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg.

Nnnahme von Anzeigen zu der nachmittags für den felfenbcn Tag erscheinenden Nummer bis vorm. 10 Uhr. Abbestellungen spätestens abends vorher.

Erscheint tügNch mit Ausnahme deS

Montags.

Die Gießener giemtnen 6 tatter werden dem Anzeiger im Wechsel mitHess. Landwirt" u.Blätter Mr hefl. BolkSkunde- wöchtl. 4 mal beigelegt.

Amts- uttb Anzeigeblertt ffir ben Tiveis Gieren.

Adrefs« für Depeschen: Anzeiger Hieße».

Fernsprecher Nr. 51.

Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Ktätter für hessische Volkskunde.__________________

Rebastivn, Expedition und Druckerei:

Hchnkstraße Ar. 7.

Amtlicher Teil.

Gießen, 5. Februar 1900. Betr.: Die Revision der Bierdruckapparate.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

e* Me Wrohh. Bürgervreiftereieu des Äreifei.

Diejenigen von Ihnen, welche mit unserer Auslage vom 18. Dezember 1899 (Gießener Anzeiger Nr. 302) noch im Rückstände sind, werden an deren sofortige Erledigung erinnert.

v. Bechtold.

Gießen, 3. Februar 1900.

Betr.: Die Vertilgung der Raupennester.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen au die Großh. Bürgermeistereien bezw. Lokal- PolizeibeaMteu des Kreises.

Wir beauftragen Sie, in Ihren Gemeinden unter Hin­weis auf § 368 pos. 2 des Retchsftrafgesetzbuches, Art. 80 des Feldstrafgesetzes zur Vertilgung der Raupennester an Bäumen, Sträuchern urd Hecken unter dem Bemerken öffent­lich aufzufordern, daß gegen diejenigen, welche dieser Auf­forderung nicht längstens bis zum 1. April l. I. entsprochen haben werden, auf Grund der genannten Gesetzesftellen Anzeige erhoben, sowie daß die Vertilguug auf Kosten der Säumigen angeordnet werden würde.

Wir erwarten, daß Sie die Feldschützen bei Erfüllung ihrer Obliegenheiten in dieser Beziehung überwachen und die bezüglich der säumigen Baumbesitzer anzuordnende Reinigung alsbald nach Ablauf des Termins anordnen, sodaß die Säuberung bis zum 15. April überall vollständig ausgeführt ist. Außerdem ist gegen die Säumigen Anzeige zur Feld­rüge nach § 368 pos. 2 des Strafgesetzbuches zu erheben.

Auf den der Gemeinde gehörigen Grundstücken wollen Sie die Säuberung von den Raupennestern auf Gemeinde­kosten alsbald veranlassen.

Wenn hiernach auch jeder Baumbesitzer selbst zur Ver­tilgung der Raupennester verpflichtet erscheint und dieselbe gegen ihn erzwungen werden kann, so empfiehlt es sich doch viel mehr, wie es in manchen Gemeinden üblich ist, daß die Gemeinde die Vertilgung in die Hand nimmt. In den betreffenden Gemeinden, welche diesen Weg eingeschlagen haben, werden taugliche Personen bestellt, welche auf Kosten der Gemeinde und unter Aufsicht des Ortsvorstandes die Säuberung der Bäume vornehmen, wodurch eine bedeutend

größere Garantie für eine gründliche Reinigung geboten wird. Wir köMen Ihnen dieses Verfahren nur empfehlen.

Ihrem Berichte, daß in Gemäßheit vorstehender Ver­fügung die Vertilgung der Raupennester erfolgt ist, sehen wir bis zum 15. April d. I. entgegen.

v. Bechtold.

Gießen, 2. Februar 1900.

Betr.: Die Regulierung der Gewerbesteuer.

Das Großherzogliche Meisamt Gießen

au die Grofih. Bürgermeistereien des KreiseS.

Nach Art. 27 des Gesetzes vom 8. Juli 1884, die gleichmäßige Besteuerung der Gewerbe betreffend, geschieht die Regulierung der Gewerbesteuer durch eine Kommis­sion, welche aus dem Steuerkommissär als Vorsitzendem und drei von der Stadtverordnetenversammlung, beziehungsweise dem Gemeinderat einer jeden Gemeinde auf drei Jahre gewählten Mitgliedern besteht.

Für den Fall, daß gewählte Mitglieder mit Tod ab­gehen oder nicht mehr bte Bedingungen der Wählbarkeit besitzen, oder sonst dauernd außer stände sind, ihr Mandat zu erfüllen, werden in jeder Gemeinde weiter zwei Ersatz­männer gewählt, die in solchen Fällen an die Stelle von ursprünglich Gewählten zu treten haben.

Zu Mitgliedern der Kommission und zu Ersatzmännern können nur solche gewählt werden, welche zurzeit der Wahl volle 30 Jahre alt sind, und welche die passive Wahl­fähigkeit als Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, beziehungsweise als Gemeind- atsmitglied besitzen.

Sie wollen durch die Stadtverordnetenversammlung, beziehungsweise den Gemeinderat, die Wahl der drei Mit­glieder und zwei Ersatzmänner alsbald vornehmen lassen und uns das Ergebnis derselben binnen acht Tagen mitteilen.

v. Bechtold.

Ein sozialpolitisch hochwichtiger Antrag

ist, wie schon kurz erwähnt, in der E r st e n Hessischen Kammer von deren Mitgliedern Freiherr von Heyl zu Herrnsheim und Ludwig Riedesel Freiherr zu Eiseubach eiubebracht worden, welcher geeignet ist, die allgemeine Aufmerksamkeit auf sich zu lenken, denn wenn der von den genannten Herren angedeutete Weg, wie wir hoffen, ein-' geschlagen wird, fv würde sich damit unser Land an die Spitze der Bewegung zur Regelung des Wohnungswesens für Minderbemittelte in Stadt und Land stellen.

Zur Durchführung ihres am 23. Dezember 1899 ge­stellten Antrags:Die Regierung um die Vorlage eines Gesetzentwurfs über die leihweise Hergabe von Staats­mitteln zur Erbauung kleiner Wohnungen zu ersuchen".

beantragen nunmehr die genannten Mitglieder der Ersten Kammer:Hohe Erste Kammer wolle beschließen, die Großh. Regierung zu ersuchen, Gesetze vorzulegen:

A) lieber die Erweiterung des Zwecks der Landes­kreditkasse um zu ermöglichen, daß seitens der Landeskredit­kasse an Kommunalverbünde, Gemeinden uni) rechtsfähige Vereine, Gesellschaften und Genossenschaften, welche alsl gemeinnützig anerkannt werden, Darlehen bewilligt wer­den können, und zwar dergestalt: 1. daß für die Darlehen an Kommunal-Verbände und Gemeinden eine hypo­thekarische Sicherheit nicht erforderlich ist, und daß die Bewilligung bis zur Höhe von 66 zweidrittel Prozent des Wertes der vermöge dieser Darlehen für den gedachte» Zweck zu beschaffenden Gebäudegrundstücke erfolgen kann; 2) daß Darlehen an gemeinnützige rechtsfähige Vereine, Gesellschaften und Genossenschaften gegen hypothekarische Sicherheit bis zu 66 pCt. des Wertes der vorgezeichneten zu beleihenden Hausgrundstücke bewilligt werden können.

B) lieber die Errichtung gesunder, kleiner und billiger Wohnungen, um zu ermöglichen, daß Kommunalverbänds und Gemeinden, ohne der Genehmigung der Aufsichts­behörde zu bedürfen, Darlehen für die gleichen Zwecke an gemeinnützige rechtsfähige Vereine, Gesellschaften und Ge­nossenschaften, und auch an solche Private bewilligen können, die glaubhaft darthun, daß sie die Herstellung billiger Wohnungen zum gemeinnützigen Zweck unter Aus­schluß jeden persönlichen Gewinnes übernehmen. Für diese Darlehen wären in dem Gesetz Normativbestimmungen fest­zusetzen.

Bei der sozialpolitischen Tragweite des Antrages glauben wir dessen Begründung hier ausführlich wieder­geben zu sollen :

Der Antrag vom 23. Dezember 1899 ging von der Erwägung aus, "daß es Aufgabe des Staates ist, an die Behandlung der Wohnungsfrage für die unbemittelten und minderbemittelten Bevölkerungskreise heranzutreten. Daß das Wohnungswesen von der größten Bedeutung für die Erhaltung der moralischen wie körperlichen Gesundheit und Kraft unseres Volkes ist, darüber herrscht überall Einverständnis.

Den Mißständen im Wohnungswesen müssen Staat und Gemeinden im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt entgegentreten. Ein eigenes Heim, eine gesunde Wohnung ist die Voraussetzung für körperliches Wohl, für den Fa­milienfrieden, für die Anhänglichkeit an die Heimstätte, an die Heimat und an's Vaterland.

Es ist ferner eine bekannte Thatsache, daß die kleinen Wohnungen verhältnismäßig die teuersten sind, und daß der kleine Mann in der Regel für die Wohnung viel mehr aufwenden muß, als dem Ertrag seiner Arbeit entspricht.

Der deutsche Reichstag hat sich der eminenten Be­deutung dieser Frage nicht verschlossen, als dieselbe im November 1899 dort zur Erörterung kam. Allein man ging int Reichstag davon aus, daß die Bundesstaaten ge­eigneter die Regelung in die Hand nehmen könnten, ^zn

Feuilleton.

Die Arbeiten für das große Bismarck- Denkmal vor dem Reichstagshause in Berlin schreiten rüstig vorwärts. Die Hauptfigur ist nach derRat.-Ztg." fertig. Erwähnenswert ist, daß Professor R. Begas die eine Seitengruppe einer durchgreifenden Aenderung unter­zogen hat. Es war im Entwurf ein Weib, das die Krone emporhält, und zu Füßen den Tiger der Zwietracht bän­digt. Gerade diese Gruppe hatte mancherlei Widerspruch erfahren. Der Meister hat infolgedessen eine ganz anders geartete Figur geschaffen, ein stolzes, majestätisches Weib von ruhiger Haltung, das die Staatskraft verkörpert; das Motiv mit der Krone ist nun ganz fallen gelassen. Die für die Hinterfront bestimmt prächtige Figur des Schmiedes, der das Reichsschwert schmiedet, ist im großen Modell nahezu fertig.

Eine Riesenstadt. Eine englische Statistik stellt fest, daß London nach der letzten Volkszählung 6,500,000 Ein­wohner hat; die Bevölkerung wächst jährlich um 80,000 See­len. Man schätzt, daß in London jede drei Minuten eine Geburt stattfindet und jede fünf Minuten ein Todesfall. London hat mehr Juden als Palästina, mehr Schotten als Ediuburg, mehr Iren als Belfast, mehr Katholiken als Rom. Die Länge seiner Straßen beträgt 13,000 Kilometer. 31 von je 100 Einwohnern der Riesenstadt haben keine feste Existenz. Die Polizeilisten enthalten die Namen von 220,000 Gewohnheits-Verbrechern. London verbraucht jedes Jahr: 400,000 Rinder, 1,500,000 Hämmel, 8 Millionen Stück Geflügel, 400 Millionen Pfund Fische, 500 Millionen Austern, 500 Millionen Liter Bier. Man kann Respekt

vor solchen Zahlen haben, aber Wohlfahrt beweisen sie nicht. Es kommt darauf an, wieder zu dezentrali­sieren: Es müssen immer neue Verkehrswege gebaut und der Fahrpreis muß immer niedriger gestellt werden, damit weit draußen wohnen kann, wer im Innern der Stadt seinen Geschäften nachgehen muß.

Eine köstliche Biographie des Kaisers hat ein Mülhäuser Schulmädchen geliefert. DieOberels. Landesztg." berichtet:Unser Kaiser" so lautete das Aufsatzthema einer hiesigen Schule. Nachdem das Thema reiflich durchgesprochen war, tüftelte die kleine Elsässerin folgende Litteraturprobe zusammen:Am 27. Januar war unser Kaiser das Licht der Welt. Seine schönste Jugend brachte er auf Friedrichskron. Hier verfertigte er Klaffen­dienste er wasch den Schwamm spitzte die Kreide und putzte auch wohl die Tafel. Fleiß und Pünktlichkeit bringen den fleißigen eine Denkmünze. Da wurde er Offizier. Das Regiment schickte unser Kaiser in die Universität nach Bonn. Sie traten zum zweitenmal in das Regiment ein. Im Jahre 1888 wurde er wach. Seither wurde er ein ge­rechter Fürst. (Den Frieden.) Er Pfleg den Frieden als Frömmigkeit zu befehlen." Die Zensur lautet:Schlecht". Die kleine Zopfträgerin soll darüber höchst betrübt ge­wesen sein.

Von der Treffsicherheit- der Buren konnten sich Beamte der Ludwig Loewe'schen Waffenfabrik auf einem Berliner Schießplätze überzeugen. Man schreibt aus Berlin: Bor etwa vier Jahren trafen fünf Herren aus Transvaal hier ein, um einen größeren Abschluß von Ge wehren der oben erwähnten Fabrik für Transvaal zu bewirken. Bei Tegel wurden bte Gewehre eingeschossen und die Buren begaben sich selbst dorthin, um das Ein-

schießen zu überwachen. Ein höherer Beamte der genannten Fabrik war ebenfalls anwesend und ließ die besten Schützen unter den Waffenarbeitern nach der 600 Meter entfernten Figurscheibe schießen. Die geübten Schützen trafen fast alle Zentrum. Dies schien aber auf die Buren wenig Eindruck zu machen; denn sie zuckten gleichqiltig die Achseln. Wortlos nahm der älteste der Buren, ein 70jähriger Herr, eines der Gewehre und schoß der Figur erst das rechte und dann das linke Auge aus. Ein weiterer Schuß traf die Figur unter dem dritten Uniformknopf. Fast in derselben Weise zielten und schossen die übrigen Buren. Ein fast unglaubliches Schießkunftstück aber leistete einer der Herren, indem er um den Kopf der Figur herum im Schnellfeuer einen förmlichen Kranz von Geschossen bildete. Das Erstaunlichste aber dabei war, daß die sechs Kugeln in genauen Abständen in dem Scheibenholz steckten, als wären die Distanzen mit dem Zentimetermaß vorher abgemessen worden. Als man den Buren über ihre vorzügliche Treffsicherheit Komplimente machte, erklärten sie, daß daheim jeder Stammgenosse so gut schieße.

Einen tragischen Abschluß sand eine Hoch­zeit in Seurgola bei Frosinone. Bei einer Bauernhochzeit in dem reizend gelegenen Seurgola gerieten während des Tanzes der Schwiegervater und der Schwiegersohn in Streit wegen der Mitgift Der Schwiegersohn, empört über ge­täuschte Hoffnungen, schlich nach Hause, holte seine Doppel­flinte, und streckte den Alten inmitten der vor Schreck er­starrten Hochzeitsgesellschaft durch zwei wohlgezielte Schüffe kaltblütig nieder. Die junge Frau, welche ihren Vater mit ihrem Körper decken wollte, wurde ebenfalls schwer ver­wundet. Der Mörder entfloh unbehindert.