Ausgabe 
6.11.1900
 
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Kook ließ sich von seinem Akkordanten 30 Mk. Lohn aus- zahlen. Einem seiner Landsleute hat er aber anvertraut, baß er am letzten Sonntag nachts sich mit einer Weibs­person abgegeben und infolge von Zahlungsdifferenzen mit seinem Taschenmesser (einem großen Messer mit stark ge­bogener Klinge, wie sie die italienischen Arbeiter zu tragen pflegen), die Weibsperson schwer verletzt habe.

Gerichtssaal.

G. C. Gießen, 2. November. (Strafkammer.) Die Strafkammer verhandelte heute zunächst in der Straf- sache gegen den Sel)reiner Friedrich Lampert zu Nieder- Erlenbach wegen Diebstahls. Der Angeklagte war beschul­digt, kurz vor Weihnachten 1895 dem inzwischen ver­storbenen Metzger Odem er zu Nieder-Erlenbach wieder­holt aus einer verschlossenen Tischschublade Geld im Ge­samtbeträge von mindestens 43 Mk. in der Absicht rechts­widriger Aneignung weggenommen und zwar den Dieb­stahl derart ausgeführt zu haben, daß er zur Oeffnung der Schublade einen falschen Schlüssel benützte. Der An­geklagte ist zwar geständig, wiederholt Geldbeträge aus der Schublade entwendet und sich angeeignet zu haben, bestreitet aber entschieden, sich eines falschen Schlüssels bedient zu haben. Der Sohn des Bestohlenen, der heutige Zeuge Odemer, bekundet demgegenüber bestimmt, daß er den Angeklagten dabei erwischte, wie er mit einem, nicht seinem verstorbenen Vater gehörigen Schlüssel die Schub­lade öffnete. Das Gericht schenkte dem Zeugen Odemer vollen Glauben und verurteilte den Angeklagten wegen scheren Diebstahls auf Grund der §§ 242, 243 Pos. 3 Str.-G.-B. in eine Gefängnisstrafe von 6 Wochen. Der Landwirt Karl Stumpf zu Nieder-Gemünden fuhr am 25. Juli l. Js. mit seinem Fuhrwerke auf der Staats­straße Nieder-GeniündenHomberg. Plötzlich ertönte ein Schuß, das Pferd machte einen Seitensprung, Stumpf fiel vom Wagen und zog sich eine nicht unerhebliche Ver­letzung an der Hüfte zu. Der Schuß war von dem Schacht- meister Wilhelm Schindler zur Sprengung von Steinen und Lek in der Nähe der Chaussee abgegeben worden. Unter Anklage der fahrlässigen Körperverletzung steht der­selbe heute vor Gericht Es wurde festgestellt, daß die Stelle, an welcher der Sprengschuß abgegeben wurde, von der Unfallsstelle nur 15 bis 17 Schritte entfernt ist, ein Posten an der nahen Chaussee, welcher Passanten auf die drohende Gefahr aufmerksam machte, nicht aufgestellt war. Tas Gericht hielt den Causalzusammenhang zwischen dem Vergehen des Angeklagten und dem Unfälle für erwiesen und verurteilte denselben auf Grund des § 230 Str.-G.-B. zu einer Geldstrafe von 20 Mk. event. vier Tagen Gefäng­nis. Der Schmied Johs. Curt Köhler zu Zell war «ngeklagt, in der Nacht vom 5. auf 6. August zu Zell den Heinr. Wilh. Kasch daselbst durch einen Stich mit einem Messer oder anderen gefährlichen Werkzeugen vorsätzlich körperlich mißhandelt zu haben. Die heutige Beweisauf­nahme ergab, daß der Angeklagte und der Verletzte schon seit einiger Zeit in Streitigkeiten mit einander leben. Am Abend des 5. August l. I. befanden sich die beiden in der Wirtschaft von Most zu Zell. Um die Polizeistunde ent­fernte sich zunächst der Verletzte und bald darauf der An­geklagte, beide in angetrunkenem Zustande. In der Nähe der Molkerei, in welcher der Verletzte Kasch bedienstet ist, ssi nun, wie Kasch heute als Zpuge aussagt, plötzlich der Angeklagte an ihn herangetreten und habe ihn mit einem spitzen Gegenstände, wahrscheinlich einem Messer, in den. Unterleib gestochen, er habe den Angeklagten bestimmt er­kannt. Der Letztere leugnete die That in vollem Umfange und versuchte heute durch eine größere Anzahl von Zeugen einen Entlastungsbeweis zu führen. Das Gericht erachtete indessen den Beweis dafür, daß der Angeklagte der Thäter ist, besonders durch die glaubhafte, nicht im geringsten widerlegte Aussage des Verletzten für erbracht und ver­urteilte den Angeklagten zu einer Gefängnisstrafe von acht Monaten, ferner wurde dem Anträge des Verletzten ent­

sprechend, welcher sich als Nebenkläger angeschlossen hatte, eine Buße von 100 Mk. zugebilligt. Als Berufungs­instanz verhandelte hierauf die Strafkammer in der Privat­klagesache des Bürgermeisters P.., der Hebamme K. und der Regine Z. zu O. gegen den Feldschützen Z. daselbst. Nach dem Eröffnungsbeschlusse Großh. Amtsgerichts Ortenberg war dem Angeklagten zur Last gelegt worden, dem Gen­darmen H. zu Ortenberg gegenüber geäußert zu haben und zwar in Bezug auf Bürgermeister P., derselbe sei bei Nacht in das Haus der Regine Z. eingedrungen und stehe mit dieser wie auch mit der anderen Privatklägerin in unsitt­lichem Verkehre. Das Schöffengericht Ortenberg sprach den Angeklagten von dem ihm zur Last gelegten Vergehen der Beleidigung frei. In der Begründung des Urteils war ausgesührt, daß von dem Angeklagten zwar ein voller Wahrheitsbeweis für seine Behauptungen nicht erbracht sei, demselben aber der Schutz des § 193 Str.-G.-B. zu- gebilligt werden müsse. Nach zahlreichen Entscheidungen des Reichsgerichts müsse jedem Staatsangehörigen die Be­fugnis zugesprochen werden, zur Aufrechthaltung der öffentlichen Ordnung strafbare und pflichtwidrige Hand­lungen, welche er in Erfahrung bringe, auch wenn er nicht unmittelbar davon betroffen werde, und bezüglich deren ihnl eine spezielle Denunziantenpflicht nicht obliege, zum Zwecke der Verfolgung bei der zuständigen Behörde zur Anzeige zu bringen. Aus der Form der erhobenen An­zeige und den Umständen sei auch vorliegenden Falles die Absicht zu beleidigen nicht ersichtlich. Die Strafkammer schloß sich diesen Ausführüngen an und verwarf kosten- fällig die von den Privatklägern verfolgte Berufung. In engem Zusammenhänge mit vorstehend verhandelter Pri­vatklage steht die weiter zur Verhandlung gekommene Sache derselben Privatkläger gegen den Maurer Chr. K. zu O. Der Letztere war beschuldigt, eint 27. Februar l. I. an Großh. Kreisamt Schotten eine Eingabe gerichtet zu haben, in der dem Bürgermeister P. dieselben Vorwürfe gemacht wurden, wie in der vorher abgehandelten Sache. In der Verhandlung vor dem Schöffengerichte gestand der Angeklagte in glaubhafter Weise ein, die Eingabe geschrie­ben zu haben, doch habe er nur ein von dem Feldschützen N. entworfenes Konzept redigiert und abgeschrieben, hier­für sei er von demselben bezahlt worden. Diese Eingabe schloß mit den Wortenschöne Vorbilder das". Der An­geklagte wurde vom Schöffengericht Ortenberg freige­sprochen. Nach den Urteilsgründen sei auch in diesem Falle ein Wahrheitsbeweis seitens der Angeklagten nicht erbracht: die That des Angeklagten stelle sich als Beihilfe zu einer von dem Feldschützen N., dem Urheber der Ein­gabe, begangenen Beleidigung dar. Wegen der Hauptthat sei kein Strafantrag gestellt, dieselbe sei aber auch, wenn diese Formalie gewahrt wäre, nach den Ausführungen, wie sie im vorigen Falle dargelegt sind, nicht strafbar; da aber seitens des Thäters keine strafbare Handlung vor­liege, sei auch eine Bestrafung des Gehilfen ausgeschlossen. Die Strafkammer schloß sich auch hier im wesentlichen den Ausführungen des Schöffengerichts an und erkannte auf Verwerfung der von den Privatklägern eingelegten Berufung. Auch in dem Ausdruckeschöne Vorbilder das" konnte die Strafkammer weder in der Form, noch aus den Umständen, unter welchen diese Aeußerung geschah, eine Beleidigung erblicken.

Auszug aus den Standesamtsregistern der Stadt Gießen.

Aufgebote.

Oktober 27. Johs. Heistrich Noll, Küfer zu Kirchhain mit Katharine Margarethe, Elisabeth Korell daselbst. 29. Wilhelm Meun, Dienstknecht in Wenings mit Karoline Neun, Dienstmagd dahier. 80. Louis Winn Eisenbahnarbeiter zu Klein-Karben mit Elisabethe Stork, Arbeiterin da­selbst. Julius Karl Stohr, Schlosser in Gießen mit Anna Katharine Marie Wilhelmine Henriette Lichtenfels in Butzbach. 31. Michael Heisel Maurer in Ober-Ramstadt mit Elisanethe Neubert daselbst. Ludwig Ulmer, Schreiner in Betzdorf mit Katharine Emilie Louise Hollmann daselbst. Philipp Luh, Schreiner zu Großen-Linden mit Marie Seth

daselbst. November 2. Elias Schön, Eisendreher dahier wit Margarethe Aff Hierselbst.

Eheschließungen.

Oktober 27. Albert Jakob Emil Weither, Schlosser dahier mit Lousse Philippine Größer Hierselbst.

«edoreue.

Oktober 21. Dem Schreiner Konrad Drescher ein Sohn, Karl Heinrich. 24. Dem Postboten Franz Joseph Münch ein Sohn. Dem Taglöhner Heinrich Schmidt XI. ein Sohn, Johann Heinrich. 26. Dem Ausläufer Philipp Römer eine Tochter. Dem Maurer Ernst Hauser em Sohn, Georg Hermann August. 27. Dem Dreher Karl Woldt ein Sohn. Dem Schlosser Heinrich Lehrmund eine Tochter. 28. Dem Obergärtner Hans Köhler eine Tochter, Martha Margarethe Ottilie. 30. Dem Kauf­mann Heinrich Altstadt eine Tochter, Elisabelhe.

«estorveue.

Oktober 28. Heinrich Ludwig Mühlhause, 5 Monate alt, Sohn von Gerber Ludwig Mühlhause dahier. 29. Wilhelmine Berninger, geb. Neutze, 50 Jahre alt, Ehefrau von Werkstätte-Vorsteher Karl Ludwig Berninger dahier. 30. Katharine Langsdorf, geb. Ewald, 57 Jahre alt, Ehefrau von Taglöhner Johannes Langsdorf V. zu Leihgestern. No- vember 1. Johann Schlag, 17 Jahre alt, Landwirt von Kirchvers.

Gingefandt.

(Für Form und Inhalt aller unter dieser Rubrik stehenden Artikel übernimmt die Redaktion keinerlei Verantwortung.)

Gelegentlich der Controverse, betreffend Verlegung des Totenfestes, sende ich Ihnen folgende kurze Notiz zur event. Ver­wertung in Ihrem geschätzten Blatt:

Während meiner Mtlitärdienstzett 1879/80 fiel der Geburts­tag Kaiser Wilhelm« I, 22. MärztmJabre 1880 aus den Montag nach Palmsonntag, also in die Charwoche. Die weltlichen Festlichkeiten, als Paraden, Festessen, Tanzunter­haltungen 2C. wurden bereits am Samstag dem 20. März ab­gehalten, während die kirchliche Feier zu Ehren des Kaisers am 22. März abgehalten wurde. ES nimmt nur Wunder, daß daS Ktrchenregiment nicht nach Präzedenzfällen gesucht hat. Man könnte in diesem Jahre in ähnlicher Weise wie anno 80 verfahren.

M. in Baben, 1. November 1900.

Hochachtungsvoll ___________________H. B., langjähriger treuer Abonnent desG. A."

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Bekanntmachung.

Aus der Minna Keil-Bogt-Stiftung sind für das Jahr 1900 drei Gaben von je 70 Mark an drei in Gießen wohnhafte, würdige und bedürftige Handwerksmeister oder deren Witwen, evangelischer Konfession, zu vergeben. Bewerbungen haben bis längstens 30. November d. I. be der unterzeichneten Behörde, Zimmer Nr. 2, zu geschehen.

Gießen, den 2. November 1900.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

______________I. V.: Wolff.____________________7241

Bekanntmachung.

sroi*^ir^I>rln9ett ^durch zur öffentlichen Kenntnis, daß der für Mittwoch de« 7. November 1900 vorgesehene Krämer

tu stattfiudet, daß aber die für den 6. und 7. November vorgesehenen Viehmärkte ansfallen.

Gießen, den 31. Oktober 1900. 7228

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

________________________I. V.: Wolfs.

Verdingung

der Drucklegung der amtlichen Pläne der Großherzogltch Hessischen Landes­lotterie in der Auflage von wenigstens 150000 Exemplaren für jede Lotterie.

Bedingungen werden gegen Zahl­ung von 60 Pfg. für das Exemplar abgegeben oder gegen porto- und bestellgeldfreie Einsendung von 80 Pfg. portofrei zugesandt.

Schriftliche Angebote sind bis spätestens zum

10. November d. Js., vormittags 11 Uhr, einzureichen. 7218

Zuschlagsfrist 5 Tage.

Darmstadt, den 2. Nov. 1900.

Grobherzogl. Landeslotteriedirektion.

Bekanntmachung.

D-r Voranschlag der Gemeinde B-lterShai» für da- Jahr 1961/1902 liegt vom 7. November L I. an acht Tage lang aus Grohh Bürgermeisterei-Bureau zur Einsicht offen. 8 ' B9'

Beltershain, den 3. November 1900.

Der Bürgermeister: _______________________________Bast._____________________7232 Christbäumchen-Versteigemrng.

Montag den 12. d. Mts., vormittags 10 Uhr, sollen im hiesigen Gemeindewald, Distrikt Lumdaer Heide, ca. 45000 Christ' Läumcheu in 4 Losen meistbietend versteigert werben.

Stangenrod, den 3. November 1900.

Großherzogliche Bürgermeisterei Stangenrod.

Bock. 7238

Ettingshausen.

Die Gemeinde will ihren Pflafter- steinbruch (Steine erster Sorte) Samstag den 10. November 1900, nachmittags 2 Uhr verpachten. Die Bedingungen liegen von heute an auf dem Bürgermeistereibureau offen.

Ettingshausen, 1. November 1900. Großh. Bürgermeisterei Ettingshausen.

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Fages-Ordnung: Rechnungsablage. Vorstandswahl. Landesver- sammlung am 11. November. Winterpcogramm. Gießen, dm 31. Oktober 1900.

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