Ausgabe 
6.10.1900 Drittes Blatt
 
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erforderlichen Kultur-, Weaban- und Grabeuarbeitev, al«: a) Aufräumen von Gräben veranschlagt zu 212.10

b) Anfertigung von Neugräben n « IW.

4054.-

n

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6520

Mk.

ff

250.56

210.-

3102.80

805.-

oj Lieferung von Basaltsteinen d) Aufsetzen derselben

Gießen, den 1. Oktober 1900.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

I. V.: Wolff.

BekanutiuachttUA

Die sür da, Rechnungijahr 1901/1902 im Gießener Stadtwald

e) Wegplanierung f) Chauffierarbeit g) Lieferung von Basaltkleinschlag h) Herstellung von rajolteu Riefen einschließ­

lich der Beseitigung von Dörnern und Unkraut ,, 1820.

sollen DieuStag deu 9. Oktober d. 3*, vormittags 10 Uhr, im Saale des alten Rathauses öffentlich vergeben werden.

Die Großh. Bürgermeistereien der umliegenden Orte werdM ersucht, dies in den dortigen Gemeinden bekannt machen zu lassen.

Bekanntmachung, bett.: Festsetzung der ortsübliche» Tagelöhue gewöhnlicher Tagearbeiter, sowie der Durchschnittswerte der

GHOCOLÄT SUCHARD

Weltausstellung Paris 1900 wr pQiiin pdiy bt* unnnU rnlÄw

Höchste Auszeichnung*. 6364

6492

daß

d.

F. Schreiner, Seltersweg 65.

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Millionen

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L. Möser, Höerkehrerin.

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a) Morgenkaffee b) Frühstück .

c) Mittagessen d) Vesper . .

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Die Mischungen von Kaiser» Kaffee sind in Folge langjähriger Erfahrung erprobt, wodurch fich der-

Natnralbezüge.

Laut Bekanntmachung Großh. Kreisamts Gießen vom 24. März d. I. stnd die ortsüblichen Tagelöhne gewöhnlicher Tagearbeiter für die Stadt

selbe einer so grossen Beliebt­heit erfreut.

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WW

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Aampf-Waggerei.

Aiice-Schule.

Beginn des Unterrichts Mittwoch den 3. Oktbr.

Aufnahme der Schülerinnen Dienstag deu 2. Oktober, vor­mittags 10 Uhr. Unterricht in Weißnähen (Kand und Maschine), Weiß- und Auntsticken, Schneiderns Aügetn und allen sonstigen modernen Arbeiten. Der Kursus für Weihuachtsarveite« findet nach­mittags statt, doch können auch vormittags Stunden genommen werden.

Anmeldungen sowie Auskunft bei 6106

frl. p Moeser, Garteustraße 30.

Grunde zu legen.

Gießen, den 24. September 1900.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

I. V.: Wolff.

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woselbst sämtliche Bestellungen rc. entgegen genommen werden.

volle Kost zusammen 90 Pfg. oder jährlich rund 320 Mk. w Heizung jährlich.....15

Beleuchtung jährlich.....5

Wir bringen dies mit dem Ansügen zur öffentlichen Kenntnis, die Neufestsetzung der ortsüblichen Tagelöhne für die Ttadt Gießen mit dem 8. Oktober d. I. in Kraft tritt und daß hiernach von diesem Tage ab die Beiträge zu der Invalidenversicherung für Personen, welche einer eingeschriebenen Hilfskasse angehören, oder für solche, welche der Krankenversicherung nicht unterworfen sind B. Kaufleute, Dienstboten für häusliche Arbeiten, Laufmädchen und Lauffrauen, sowie die sog. mv ständigen Arbeiter, Taglöhner, Büglerinnen,. Schneiderinnen, Näherinnen

und Kochsrauen pp.) betragen:

a) für männliche Personen 24 Pfg. pro Woche,

b) für weibliche 20 Pfg. n

Für die in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigten Personen be­tragen die wöchentlichen Beiträge wie seither:

sür männliche 24 Pfg. und für weibliche 20 Pfg.

Lchrer und Erzieher gehören, soweit nicht ein Jahrerarbeitsverdrenst von mehr als 1150 Mk. nachgewiesen wird, zur IV. Klasse mit einem Beitrag von 30 Pfg. pro Woche.

Sofern im Vorau» sür Wochen, Monate, Vierteljahre oder Jahre eine feste bare Vergütung vereinbart und diese höher ist, als der für den Versicherten maßgebende Durchschnittsbetrag, so ist diese Vergütung zu

Feinste geräucherte Lraakfmter Wörstlhea, ä, Paar 25, 30 und 35 Pfg., drsgl. Wiener Würstchen,

Gießen wie folgt neu festgesetzt worden.

1) für männliche Personen über 16^ahren 2,20 Mk.

2) , weibliche » 1/50

3) männliche unter 1,20 M

4) weibliche .. w « 1/00

Bezüglich der Durchschnittswerte der Naturalbezüge ist eine Aenderung nicht eingetreten; dieselben sind z. Zt. festgesetzt:

Wohnungen alleinstehender Betriebsbeamten, Gewerbe- und Handlungs­gehilfen, Dienstboten rc. jährlich ... 48 Mk.

Familienwohnung . 144

Freie Kost für männliche und weibliche Personen:

- .10 Pfg.

10

35

10 ,,

25

Aliee-Schule.

Unterricht im Hand- und Maschinennähen, Flicken, Stopfen, Schneidern, Bügeln, Kunstwäscherei, Weiß- und Buntsticken, Klöppeln, Knüpfarbeiten u.s. w. Neu eingesührt: die Bunt- und Namenstickerei, Hohlsaum, Durch- brucharbeiten u. s. w. auf der Maschine und dürfen die Schülerinnen, welche das Maschinennähen besuchen, den Unterricht im Wintersemester 1900/1901 in dieser neuen Arbeit unentgeltlich besuchen.

Der Unterricht für Holzbrand, Tiefbrand, Holzmalerei, Schnitzen u. s. w. beginnt den 15. Oktober.

Um vielen Wünschen entgegen zu kommen, soll ein Unterricht für schulpflichtige Mädchen, auch kleinere Kinder, eingerichtet werden, in welchem dieselben ihre Weihnachtsarbeiten machen können, und dürften wir um baldige Anmeldungen bitten, da die Stunden doch nach der Schulzeit ein­gerichtet werden müssen.

Nähere Auskunft morgens von 10 bis 12 Uhr im Schullokale.

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