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6.9.1900 Erstes Blatt
 
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Donnerstag den 6 < September 150. Jahrgang 1900

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger

Amts- und Anzeigrblntt für den Kreis Gietzen

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K«;ugsprets vlkrkeljährl. Mk. 2M monatlich 75 Pfg, mit Briiigrriohnl durch die Abholrstkll« viertdjätjrl Mk. 1,9t monatlich 65 Pfg.

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Alle Anzeigen-BermtttlungSstellen deS 3tt- und 8u8lenK nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger cntgegte, Zeilenpreis: lokal 12 Pfg., auSwartS 20 Pfg.

den daß Re-

*- Aus der Wocbeoschrist ^Die Umschau", Uebersicht über die Fortschritte und Bewegungen auf dem Gesamtgebiet der Wissenschaft, Technik, Litteratur und Kunst. Frankfurt a. M., H. Bechholds Ver­lag. Preis pro Quartal 3 Mk. (Herr v. Brandt war bekanntlich früher deutschem Gesandter in Peking, der Vorgänger des Frhrn. ». Ketteler. D. Red.)

Adresse für Depeschen: Anzeiger chiaßa».

Fernsprecher Nr. 5L

GraKsdeüaZr«: Gießrarr Famrüendtätter, Der hesstfthe Landwirt, Klstter Mr heUsche Usürskondr.

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IM fiti, MAOiDian und fcvu*wb: Mr. 7.

Das chinesische Regierungssystem

Von M. v. Brand t.*)

W »neigen zu der Mchmittag» Mr 9* Crjflwün Lsz «scheinenden Nummer big Denn. 16 Ahr. MMMmge« spätestens *«M Mrher.

wirtschaftlichen Provinzialvereins;

Mitteilungen;

Vortrag des Großh. Kreisveterinär- arzteS Herrn Prof. Dr. Winkler von hier über feine Versuche zur Bekämfung der Maul- und Klauenseuche mit Fütterung von Milch seuchekranker Tiere und deren

Erstes Blatt.

BekamtinachMg,

betreffend Generalversammlung des landw. Bezirksvereins

Gießen.

Am SamStag dem 8. September d. I., nach­mittags 3 Uhr, wird eine Generalversammlung des landwirtschaftlichen Bezirksvereius im Lenz'schen Saale (Felsenkeller) dahier mit folgender Tages­

ordnung stattfinden:

Prüfung der Rechnung 1899/1900;

Wahl zweier Mitglieder des AuSschuffes des laud-

Ergeb nisse.

Ich lade hierzu die Mitglieder des Vereins und jeder- Maun, der sich für Gegenstände der Tagesordnung in» teresfiert, freundlichst ein. Die Herren Bürgermeister des BereiuSbezirks wollen dies gefälligst in ihren Gemeinden ortsüblich bekannt machen und auf einen zahlreichen Besuch hinwirken.

Gießen, den 27. August 1900.

Der Direktor des landw. Bezirksvereins, v. Bechtold,

Staatsgeschäfte und das Tsungliyamen den Verkehr mit dem Auslande wahrnehmen, aber wenn es schon in Europa nicht leicht ist, sich über die Attributionen, Rechte und Pflichten der verschiedenen Staatsbehörden, sei es auch in einem Nachbarlande, klar zu werden, so muß Pas in einem weit entlegenen orientalischen Reiche noch viel schwieriger sein, in dem feste Grenzen zwischen den Attributionen der einzelnen Aemter kaum bestehen dürften und jeder Beamte außerdem das Gefühl hat, sich dem Fremden gegenüber in ein möglichst undurchdringliches Dunkel zu hüllen.

Der Kaiser, der Sohn des Himmels, der Buddha des heutigen Tages, der Herr und Meister, der Herr der zehn­tausend Jahre, dem gegenüber die Mandschuren Sklaven, die Chinesen Diener sind, ist theoretisch der Unbeschränkte Herr, in der Praxis wird er durch so viele ceremonielle und andere Vorschriften eingeschränkt, daß er recht wenig persönliche Freiheit in seinen Entschließungen haben dürfte. Was den Kaiser Kwang-ssü anbetrifft, so befindet sich der­selbe augenblicklich nicht in der Lage, das, was er von persönlicher Initiative besessen haben mag, auszuüben, da seine Tante durch Verwandtschaft, seine Stiefmutter durch Adoption, die frühere Kaiserin-Regentin, Tsze-hsi, haupt­sächliche die Regierungsgewalt in Händen hatte, soweit uns die Vorgänge in China bekannt sind. Ein Recht dazu dürfte sie nicht besitzen, denn schon ihre -Vormundschaft während der Minorität des jetzigen Kaisers und seines Vorgängers wurde von alt-konservativer chinesischer Seite als allen Vorschriften widersprechend scharf angegriffen, aber sie besitzt das, was überall und immer über dem formellen Recht gestanden hat, Entschlossenheit und That- kraft, und hat China während vierzig Jahren jbis in die jüngste Vergangenheit vortrefflich regiert. Es mußte also mit ihr als mit einer nicht wegzuräumenden Thatsache gerechnet werden. Der Kaiser, oder in diesem Falle die Kaiserin-Regentin,die von hinter dem Schirm die Regierung wahrnehmende", wie sie bezeichnet wird, weil sie hinter einem Schirm die Vorträge entgegennimmt und Audienzen erteilt, da sie sich eigentlich keinem Manne zeigen darf, entscheidet auf die Vorträge der Minister hin. Die sechs großen Ministerien sind: das Finanzamt, das Mi­nisterium' des Innern, das Ministerium der Riten, /das Kriegsamt, das Straf(Justiz-)ministerium und das Mini­sterium der öffentlichen Arbeiten; die fünf kleinen: der große Revisionshof (für alle gerichtlichen Entscheidungen), das Opferamt, das kaiserliche Gestütamt, das Banquetamt und das Ceremonienamt. Jedes dieser Ministerien zer­fällt wiederum in eine große Anzahl von Bureaus; an der Spitze eines jeden stehen zwei Präsidenten und zwei oder mehrere Vicepräsidenten, von denen die eine Hälfte stets Mandschus, die andere Chinesen sein muß. Ebenso sind die anderen Beamten in den hauptstädtischen Ministe­

rien teils Mandschus, teils Chinesen. Eine Ausnahme von dieser Einrichtung macht nur das Tsungliyamen, das

Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, da in dem­selben mit Ausnahme der Unterbeamten sich keine für

dasselbe besonders ernannten Beamten befinden, sondern

dasselbe aus Präsidenten und Vicepräsidenten der andern Ministerien, früher unter dem Vorsitz des Prinzen Kung, dann des Prinzen Ching zusammengesetzt ist. Diese Ein­richtung ist bei der Schaffung des Tsungliyamen 1861 ge­troffen worden, um den Reibungen dieser Behörde mit den andern Ministerien, die man für unüberwindlich "hielt und die es wohl auch gewesen wären, vorzubeugen und ihren Entscheidungen sowohl den hauptstädtischen wie den Provinzialbehörden gegenüber größeren Nachdruck zu geben. Tas schließliche Ergebnis ist aber gewesen, daß es dem Tsungliyamen an jeder Initiative, sowohl dem Thron wie den anderen Ministerien gegenüber gemangelt hat und es mit Rtzcht den (ihm gegebenen NamenBoard vf pro- crastination",Verschleppungsamt" verdiente.

In früheren Zeiten war das Großsekretariat die wich­tigste Behörde in China, da alle Anträge an den Kaiser und alle Entscheidungen derselben durch seine Hand gingen; jetzt find seine Mitglieder noch 'hochgestellte Beamte. Li- Hung-Tschang ails der zwar älteste Großsekretär ist der höchste Zivil- und damit überhaupt der höchste Beamte des Reichs, aber seine Macht und sein Einfluß sind auf das Staatssekretariat übergegangen, das sich im Laufe der Jahre aus dem früheren Kriegsrat der manschurischen Herrscher zu einer Art Kabinett Staatsministerium entwickelt hat.

Bei besonders wichtigen Gelegenheiten wird der Große Rat einberufen, der aus den Prinzen des kaiserlichen Hauses und den höchsten in Peking anwesenden Würdenträgern besteht; auch die Gouverneure und Generalgouverneure der Prinzen werden häufig aufgefordert, sich über die dem Großen Rate vorgelegten Fragen zu äußern. Die Voten werden schriftlich und mit Begründung, einzeln oder von mehreren zusammen abgegeben; die schließliche Entschei­dung liegt in der Hand des Herrschers. Außer den Prä­sidenten "und Vizepräsidenten der Ministerien und einigen anderen höheren Beamten derselben", in den letzten Jahren ist das Audienzrecht und das Recht der direkten Bericht-

Amtlicher Teil.

Gießen, den 3. September 1900. Betr.: Ableistung des Huldigungs- und Verfassungseides. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises, mit Ausnahme derjenigen der Amtsgerichts­bezirke Grünberg und Homberg.

Die Ableistung des Huldigungs- und VersassungSeideS der in Ihren Gemeinden neu aufgenommenen Ortsbürger, sowie derjenigen Großherzoglich Hessischen Unterthanen, welche sich, ohne Ortsbürger zu werden, verheiratet haben, soll wie nachstehend angegeben, stattfinden:

1. Der OrtS- und Staatsbürger aus den in den Amts­gerichtsbezirken Lich und Butzbach gelegenen Gemeinden deS Kreises Gießen Mittwoch, den 19. September d. I., nachmittags 2y3 Uhr, in dem Rathause zu Lich;

2. der Orts- und Staatsbürger aus den in den Amts­gerichtsbezirken Hungen, Laubach und Nidda gelegenen Gemeinden des Kreises Gießen Freitag, den 21. September d. I., nachmittags 3 Uhr, in dem Rathause zu Hungen;

3. der Orts- und Staatsbürger aus den in dem Amts­gerichtsbezirk Gießen gelegenen Gemeinden Dienstag, den 25. September d. I, vor­mittags 11 Uhr, in dem Regierungsgebäude (auf dem Brand) zu Gießen.

Wir beauftragen Sie hierdurch, die betreffenden Per­sonen zu den Terminen vorzuladen und, wie geschehen, unter Angabe der Namen der Vorgeladenen anzuzeigen oder zu berichten, daß niemand vorzuladen war.

Halten sich derartige Personen auswärts auf, so wollen Sie deren Aufenthaltsort angeben.

v. Bechtold.

Nr. 208

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erstattung an den Kaiser, auch auf niederere Beamten-- klassen ausgedehnt worden, als dies früher der Fall war, und den Mitgliedern des Groß- und Staatssekretariats, besitzen auch die Mitglieder des Zensorenamts das Recht, sich direkt an den Kaiser zu wenden, der der erste Präfix deut dieses Amts ist. Sie 'haben aber nicht allein das Rechts sondern die Pflicht, dies zu thun, sobald sich in den ihnen zur Aussicht zugewiesenen Departements oder Provinzen irgend etwas ereignet, ^vas sie der Aufmerksamkeit des Herrschers werthalten. Sie erfüllen damit einen Teil der Aufgabe einer guten Presse, aber es muß leider hinzu­gefügt werden, daß sie sich im allgemeinen als wenig zuverlässig und Bestechungen nicht unzugänglich erwiesen haben. Das Recht der direkten Berichterstattung besitzen auch die höchsten Provinzialbeamten; die General-Gouver­neure, die sich an der Spitze von ein, zwei oder dret Provinzen befinden, die Gouverneure der Provinzen, bie Provinzial-Schatzmeister, Richter, Salz- und Getreide-In­tendanten sowie die Territorial-Taotais, die unseren Re­gierungspräsidenten entsprechen dürften. Ob dieses Recht in der letzten Zeit auch den Präfekten und Unterpräfekten erteilt worden ist, muß dahin gestellt bleiben.

Eine besondere Stellung in den Provinzen nehmen die sogenannten Tgtaren-Marschälle ein, die mit den General-Gouverneuren rangieren und sie vorkommenden­falls vertreten; es sind dies Ueberbleibsel der aus den ersten Zeiten der Mandschu-Herrschaft datierenden Orga-, nisation, als die siegreichen Eroberer des Landes in allen bedeutenderen Städten Garnisonen ihrer eigenen Lands­leute unterhielten, um die unterworfenen Chinesen im Zaume zu halten.

Die Frage, inwieweit die Provinzialbehorden uni) namentlich die General-Gouverneure, die irrtümlich oft Vizekönige genannt werden, der hauptstädtischen Regierung unterstehen, ist oft aufgeworfen worden, man wird dieselbe dreist dahin beantworten können, daß, wenn die Regierung sich auch nicht gern; und oft in die Einzelheiten der Ver­waltung der Provinzen mischt, die Provinzialbehörden doch so vollständig von ihr abhängen, daß die Amtsentsetzung eines General-Gouverneurs wegen eines geringfügigen Fehlers durchaus nichts seltenes ist. Wo die Regierung die Selbständigkeit der Provinzial-Behörden vorschützt, um denselben keine Befehle zu erteilen, thut sie das, weil es ihr so besser paßt. Außer den vorangeführten Zivil­beamten haben noch eine Anzahl höherer Militär-Man­darinen das Recht der direkten Berichterstattung an den Thron, so besonders die Präfekten und Unterpräfekten der hauptstädtischen Bannertruppen, wie die Tataren-Generale in den Provinzen. Es geht aus diese Weise dem Herrscher eine Menge von Informationen, Anträgen und Vorschlägen zu, zu deren nutzbaren Verarbeitung und Verwendung es schon in gewöhnlichen ruhigen Zeiten bei großer Kennt­nis der einschlagenden Verhältnisse eines sehr fähigen Kopfes und vieler Ruhe und Ueberlegung bedarf. In un­ruhigen Zeiten ist es dann leicht erklärlich, daß selbst festere Charaktere durch die auf sie einstürmenden Memo­randen und Vorschläge unruhig und nervös gemacht wer­den, und es würde nicht zu verwundern sein, wenn die Haltung der chinesischen Regierung, die in dem Herrscher gipfelt, bei der letzten .Krisis sehr wesentlich durch solche Erscheinungen beeinflußt worden wäre.__

Generalversammlung und Stiftungsfest des hessischen Bauernbundes.

Schluß.

(Fortsetzung der Rede des Dr. Böckel.)

Der für das Reich verantwortlick)e Reichskanzler aber soll g ar n ich t einmal im Lande weilen. Selbst s)ie Post soll seine Adresse nicht genau wissen . Doch das ist einerlei; jedenfalls kommt diese Thatsache zu den andern wunderlichen Zuständen hinzu. Hat denn gegenwär­tig das deutsche Volk nochseineBerfassung? Ncnhher soll vielleicht der Reichstag die Steuern bewilli­gen. Wird uns später die Bewilligung angesonnen, so werde ich sicher gegen die Bewilligung dieser ausgegebenen Millionen stimmen. Aber w i r sollten uns das nicht gefallen lassen, sondern auf Unserer Verfassung bestehen. Das Volk ist eben zu gleichgiltig; es ist froh, wenn es gelegentlich Hurra schreien darf.

Wir sind gegenwärtig in einer Zwickmühle nach; innen und nach außen. Was bei den Handelsverträgen heraus- kommt, werden wir ja sehen. Die Industrie arbeitet schon heute für die Zollpolitik in ihrem Sinne. Andererseits ist es geradezu eine Verletzung d e r Verfassung, wie die Reichsregierung sich in der China fache benimmt. Heute nennt man Waldersee den Oberstkommandierenden in China. FünfVerbündete" stehen dort im Felde. Wie lange aber wird er .Hochst- kommandierender über diese fünfVerbüirdeten" sein. Cs scheint schon jetzt, als ob aus der großen Ernrg- keit bald die schön st e Hauerei entstehen kann.

Die Frage, wie China regiert wird, ist unter gegenwärtigen Umständen, wo alles davon abhängt, die Außenwelt fich einer kräftigen und zuverlässigen gierung gegenüber befinde, die ihr Genugthuung für die Vergangenheit und Sicherheit für die Zukunft geben kann, von unzweifelhafter Wichtigkeit, aber wie so manche.andere Frage von gleicher Bedeutung, ist sie leichter .gestellt als ' beantwortet. Freilich ist es sehr leicht zu sagen, daß die Regierungsgewalt in den Händen des Kaisers ruhe, unter dem der große Staatsrat, die Staats- und Groß-Sekretäre und die sechs großen und fünf kleinen Ministerien die