Gerichtssaal
genommen.
Darauf wird die Beratung abgebrochen.
Präsident Graf Ballestrem erbittet und erhält die Ermächtigung, aus Anlaß der Großjährigkeitser-, klär un g des Kronprinzen dem Kaiser und dem Kronprinzen die Glückwünsche des Hauses darbrinqen zu dürfen.
Schluß: sechseinhalb Uhr.
Nächste Sitzung Montag 1 Uhr. (Zweite Beratung der Postdampfervorlage: Fortsetzung der vorhin abgebrochenen Beratung.)
gägen den ersteren auf Freisprechung, gegen letzteren auf eine G e l d st r a f e von 40 Mark lautet. Das Gericht nahm an, Schr. habe in Wahrung berechtigter Jn-, teressen gehandelt, als er sich in Gegenwart von Mitgliedern des Hundezüchtungsvereins verletzender Aeußerungen gegen B. bedient habe, die sich übrigens auf gerichtlich festgestellte Thatsachen gründeten, während dies für die Aeußerungen, deren sich B. gegen Schr. schuldig gemacht hat, nicht zutreffend sei: diese seien vielmehr als gravierende Beleidigungen gegen den Widerkläger Schr. aufzufassen und deshalb strafbar. Schr. und B. gehörten früher dem hiesigen Hundezüchterverein als Mitglieder an.
Abg. Rö ficke-Dessau tritt den Angriffen des Vorredners auf die Berufsgenossenschaften entgegen. Gewiß seien manche Dinge vorgekommen, die zu mißbilligen, ja au^ strengste zu verurteilen seien, aber dafür könne man doch nicht in dieser Allgemeinheit die Berufsgenossenschaf- ten verlmtwortlich machen; das komme aus das Konto menschlicher Unvollkommenheit und des Uebelwollens schlechter Elemente. Auch an dem Abg. Stadthagen würde Manches anders geartet wünschen, als es geartet ist. (Heiterkeit.) Herr Stadthagen habe sich mit allen diesen Fragen nur theoretisch beschäftigt, sein (des Redners) aus der Praxis gewonnenes Urteil stehe, trotzdem es nicht durch Universitätsbildung unterstützt sei, dem des Herrn Stadt- hagen immer noch mindestens gleich. Die Fortsetzung der Taktik des Herrn Stadthagen mit endlosen Reden zu aus- sichtslosen Anträgen müsse schließlich das Zustandekommen, des Gesetzes und damit das wirkliche Interesse der Arbeiterschaft ernstlich gefährden.
_ Abg- Stadthagen: Im Krankenhause zu Hamburg ist es den Kranken erlaubt, sich für ihr Geld einen eigenen Arzt zuzuziehen. a
L Gießen, 4. Mai. (Schöffengericht.) Der vorbestrafte Viehschweitzer Otto R. aus Wirlings erhält wegen Betrugs eine Gefängnisstrafe von zwei Wochen, weil er den Oekonomierat Schl, auf H. um eine Mark beschwin delt hat. Er hatte sich bei Schl, als Viehschweizer vermietet und bei dieser Gelegenheit erklärt, daß er seither im Kran- kenhause zugebracht habe und vor seinem Dienstantritt zur Empfangnahme seiner Habseligkeiten zunächst seine frühere Dienstherrschaft aufsuchen müsse, zu welchem Zwecke er oO—60 Pfennig Reisegeld bedürfe. In Ermangelung von Kleingeld gab ihm Schl, eine Mark. Damit machte sich R aus dem Staube ohne an das Wiederkommen zu denken Selbstverständlich lag es gar nicht in seiner Absicht, das Drenstverhältnis anzutreten. — Auf der Anklagebanl nahmen nunmehr zwei junge Burschen Platz, die sich wegen Körperverletzung zu verantworten haben. Am Abend des 4. April, trafen die beiden Angeklagten, der Hausbursche Gustav S. und der Schlosserlehrling Phil. Pf., nach dem Musterungsgeschäft in einer hiesigen Wirtschaft mit einem ihnen bekannten jungen Kaufmann zusammen, der sie wohl mit einigen Glas Bier bedachte, sich aber mit aller Entschiedenheit dagegen sträubte, dem S. 10 Mark Au leihen. Später überfielen ihn die Angeklagten im Hofe, bearbeiteten ihn mit Stock und Faust, wodurch der Ange fallene eine Kopfwunde davon trug, stießen ihn auf die Straße und warfen ihn in die Gosse. Diese rohe Gewalt that findet indes, mit Rücksicht auf das jugendliche Alter der beiden Angeklagten eine sehr milde Beurteilung, beantragt doch sogar der Staatsanwalt, es bei je 50 Mark
Qr c . .....—0— vul uci । Geldstrafe bewenden zu lassen. Das Urteil lautet in dieser
Anordnung des Heilverfahrens oder der Aufnahme in die I Höhe gegen S., während Pf., weil er nur mit der Faust Heilanstalt Arbeit gehabt hatte, auf den Betrag des höchsten I geschlagen hat, mit einer solchen von 40 Mark davonkommt.
— Mit großer Spannung wird am Schlüsse der Sitzung die Verkündigung des Urteils gegen den Metzger Schr. und den Generalagenten B. von hier entgegengenommen, das
von dem Verletzten in dieser Zeit verdienten täglichen Arbeitsverdienstes zu erhöhen ist. Außerdem sollen nach diesem Anträge die betreffenden Anordnungen der Berufsgenossenschaft zuvor rechtskräftig geworden sein und die Kürzung des Schadenersatzes nur dann eintreten, wenn nachgewiesen wird, daß der Verletzte durch sein Verhalten vorsätzlich die Erwerbsunfähigkeit ungünstig beeinflußt hat.
Nachdem auch noch Abg. Raab (Antis.) den Antraa Müller-Waldeck empfohlen hat, wird dieser sowie der Antrag Albrecht abgelehnt und § 7a unverändert an-
Darmstadt die Ziehung der 2. Klaffe der 1. Großh Landeslotterie unter notarieller Kontrolle statt.
*• Klem Liudeu, 5. Mai. Am 24. und 25. Juni feiert hier der Gesangverein „Eintracht" sein 35jähriaes Bestehen. An diesen Tagen sind es gerade 25 Jahre, daß von den Frauen und Jungfrauen dem Verein eine schöne, sinnreiche Fahne gewidmet wurde. Mst Doppelfeier wird noch am 25. ein Jugendsest verbunden sein. Die Vorbereitungen zu diesem Feste sind bereits in vollem Gange.
§ Ulfa,4. Mai. Der UntersuchungSrichter aus Gießen war hier zwei Tage lang anwesend, um in einer weit verzweigten Wilddieberei, die in der hiesigen Umgegend von Ortsangehörigen schon seit langer Zeit betrieben sein soll, die Untersuchung zu führen. Zwei hiesige, allgemein geachtete Bürger wurden vom Wachtmeister verhaftet, und in das Untersuchungsgefängnis abgeführt.
-er StatU Gieße«.
Aufgebote.
April. 30. Dr. Karl Robert Sommer, Professor, Direktor der psychiatrischen Klinik dahier, mit Cha-lotte Emma Adolfine Luise, aeb. Schäfer, geschiedene Ebesrau des ArzteS Dr. Mackwald, zu Schärberg. 30. Friedrich Wilhelm Stolze, Schornsteinfeger zu Nordbausen, mit Anna Katharine Dorothea Vaupel daselbst. 30. Jobaro Wilhelm Albrecht. Schneider zu Schamsbeck, mit Johanna Flick zu Stopp-nberg. Mai. 1. Ka l Oehler, Schuhmacher zu Frankfurt a. M.. mit Emma Jacob Hierselbst. 1. Albert Heichelheim, Bankier dahier, mit Paula, genannt Bella SimonSfeld in Bamberg. 3. Heinrich Wilhelm Büttner, Maler zu Wermelskirchen, mit Lina Eva Henriette Dreher in Biedenkopf.
„ „ _ Ghefchlietzuugeu.
April. 28. Johann Jost Siauß, Schuhmacher dahier, mit Katharine Marte Werner von Queckborn. 28. R chard Emil. Huao Weber, Schriftsetzer dahier, mit Kathartne Luise Schneider hterselbst. 30. Ernst Friedrich Theodor Amandus Müller, Pfarrverwalter in Maar, mit Amalie Pauline Gertrud Challier hterselbst. Mai. I. Karl Heinrich Georgi, Fabrikant dahier, mit Anna Emilie Eltsabethe Ottens hterselbst. 2. Ernt Bruno Viebweg, Kellner dahier, mit Sophie Schneider hie'selbst. 3 Friedrich Wilhelm Hartmann, Fabrikb'sitzer zu Grevenbroich, mit Eltsabethe Helene Schlabach hterselbst.
Geborene.
April. 22. Dem Möbelpacker Jakob Rinderknecht ein Sohn, Friedrich. 24. Dem Braueretbesttzer Gustav Adolf Denningboff eine Tochter. 24. Dem Gastwirt Friedrich Tetgler ein Sohn, Wilhelm Dietrich. 24. Dem Bahnstetgschoffner Emil Günther eine Tochter, Emilie. 26. Dem Tag>öhner Daniel Müller eine Tochter. 26 Dem Btblioth'kstiener Ludwig Schuck etn Sobn. 27. Dem Sckuhmacher- meister Ludwig Bernhardt ein Sohn. 27. Dem Hoflieferanten und BahnhofS-Restaurateur Jean Kirch ein Sohn. 28. Dem Former Wilhelm Köhltnyer eine Tochter. 29. Dem Hoboisten Hermann Schmidt eine Tochter. Mat 1. Dem Hilfsporiier Adam Dö ing ein Sohn. 2. Dem Taglöhner Johann Bernard Westbrock ein Sohn, Johann August.
Gestorbene.
April 27. Albert Bremer, 37 Jahre alt, Bergmann dahier. 28. Karl Sack I., 73J,hre alt, Rertner dahier. 29. Luise Johanna Elisabeth Hmsel, 8 Jahre alt, Tockter von Schriftsetzer Adolf Hensel dahi r. 30. Adam Schröder, 36 Jahre alt, Bergmann dahier. 30 Heinrich Renner, 21 Jahr alt, Tapezier dahier. Mat. 1. Hans Adolf Ludwig Wilhelm Dapver, 11 Monate alt, Sohn von Bremst' Balthaser Dapper dahier. 2. Louis Vogt, 47 Jahre alt, Metzge> meister dahier. 2. Egidius Mö!,us, 79 Jabre alt, Amtsgerichts diener t. P. dahier. , 2. Jakob Dingel, 46 Jahre alt, Bahnarbeiter dahier. 2. Elise Panz, 2 Monate alt, Tochter von Dachdecker Wil Helm Panz dahier.
Ortsbanftatnt
für die Gemeinde Holzheim.
Auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 31. Januar 1900 wird nach Anhörung des KreiSauSschuffeS und mit Genehmigung des Großh. Ministeriums des Innern vom 29. März 1900 zu Nr. M. I. 9178 folgendes OrtSbau- statut erlaffen:
§ 1.
Die im OrtSbauplan der Gemeinde Holzheim vorgesehene Straße durch die sogenannte „Bäune", bezeichnet mit den Buchstaben a-b-c-d-e-f-g, darf nur auf einer Seite und zwar auf der Nordseite, desgleichen die Kreisstraße nach Grüningen, bezeichnet mit den Buchstaben g-h, nur auf der Westseite bebaut werden.
§ 2.
Die Bebauung soll nur in der Weise erfolgen, daß I die einzelnen Hofraiten sich direkt aneinander reihen.
§ 3.
Zur Bebauung wird zunächst eröffnet die Linie dn-e u. er-f-g-h und ist mit der Bebauung bei dn zu beginnen. I § 4.
Entlang der Kreisftraße, d. h. an der Linie f-g-h dürfen nur zwei- und mehrstöckige Häuser errichtet werden.
Abweichungen hiervon sind nur mit Zustimmung des Gemeinderats zulässig.
§ 5.
Die bei der Bebauung entlang der Kreisstraße Holz- heim-Grüningen nötigen Neberbrückungen des Grabens dieser Straße zum Zweck der Herstellung von Zufahrten zu den Hofraiten haben die Bauenden selbst anzulegen.
Gießen, den 2. Mai 1900.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.
Aus Stadt und Land.
(Anonyme Einsendungen, gleichviel welchen Inhalte», werben grundsätzlich nicht ausgenommen.)
Gießen, 5. Mai 1900.
** Aeschichtskalender. (Nachdruck verboten.) Vor 79 Jahren, am 5. Mai 1821, beschloß Napoleon I. als Staatsgefangener sein Leben auf St. Helena.
— Vor 41 Jahren, am 6. Mai 1859, starb zu Berlin Alexander von Humboldt. Ausgerüstet mit einer seltenen Fülle unb Vielseitigkeit der Kenntnisse, war Humboldt geeignet, die Naturwissenschaften sowohl in ihrer Gesamtheit, als in ihren Beziehungen jutn geben der Völker und des Einzelnen zu erfassen. In seinen „Anfichten der Natur" und im „KoSmoS" bat er dem deutschen Volke zwei klassische Werke hinterlassen, die für alle Zeiten ein schönes Zeugnis ablegen von deutschem Fleiße und deutscher Wissenschaft. Er wurde am 14. September 1769 zu Berlin geboren.
** Verschönerungsverein. Bei der großen Auswahl von Spazierwegen in Gießens näherer Umgegend darf wohl als einer der schönsten, der vom hiesigen Verschönerungsverein mit großen Kosten hergestellte Fußweg am alten Schiffenbergerweg bezeichnet werden. Wenn erst die Linden voll belaubt sind und in Blüte stehen, wird er wohl einer der beliebtesten Spaziergänge werden. Seine Fortsetzung einesteils nach der Hohenwarte, anderenteils in der Richtung nach dem Forstgarten und Schiffenberg, ebenfalls ein Verdienst unseres Verschönerungsvereins, wird von jedem mit Freuden begrüßt, der sich gern in unseren schönen Waldungen ergeht. In Kürze wird der Beitrag des Verschönerungsvereins für das Jahr 1900 mit 2 Mk. durch den Dienstmann Wahl erhoben. Höhere Zuwendungen sind nicht unwillkommen, und hofft man, daß bei dem großen Interesse, das Jedermann an den Bestrebungen des Verschönerungsvereins nimmt, die Beiträge recht zahlreich eingehen. Jedes neu eintretende Mitglied erhält eine schöne . rtc. £er Umgegend von Gießen. Beitrittserklärungen gegen °et ^Urcr be§ Vereins, Herr Adolf Zurbuch, ent»
7. d. Mts., vormittags 8 Uhr findet in dem Saale der Brauerei zum Schützenhof in
... Die Amendements Albrecht und Gen. werden sämtlich ab gelehnt; § 7 gelangt unverändert nach der For- mulierung der Kommission zur A n n a h m e. § 7a lautet: „-öft Annahme vorhanden, daß der Empfänger einer Unfallrente bei Durchführung eines Heilverfahrens eine Er- yohung seiner Erwerbsfähigkeit erlangen werde, so kann die Peru.fsgenossenschaft zu diesem Zwecke jederzeit ein neues Heilverfahren eintreten lassen, wobei ebenfalls die Vorschriften für die Unterbringung in eine Heilanstalt platzgrerfen. Hat fich der Verletzte solchen Maßnahmen der Berufsgenossenschaft oder der Heilanstaltsbehandluna ohne gesetzlichen oder sonst triftigen Grund entzogen, so kann ihm der Schadensersatz auf Zeit ganz oder teilweise versugt werden, sofern er auf diese Folge hingewiesen worden ist und nachgewiesen wird, daß durch sein Verhalten die Erwerbsfähigkeit ungünstig beeinflußt wird."
Abg.'M ü l l e r-Waldeck (Antis.) will statt „jederzeit" im ersten Satze des §, 7a sagey „mit seiner Einwilligung", und beantragt ferner für dieses neue Heilverfahren nur die von den Krankenkassen oder den entsprechenden Ver- banden errichteten Anstalten für zuständig zu erklären.
Von dem Abg. v. Stumm liegt der Antrag vor, den § 7a zu streichen.
Abg Molkenbuhr verteidigt einen Antrag Albrecht, d"/neue Heilverfahren von der Zustimmung des Verletzten abhängig machen will und eine Erweiterung der Angehorigen-Unterstützung dahin bezweckt, daß dieselbe falls der Verletzte innerhalb zwei Monaten vor der
zahlreichen Fällen Verschlimmerungen des Zustandes der Kranken herbeigeführt. Die Verletzten würden in diesen Anstalten zu Krüppeln gemacht und langsam zu Tode gemartert. ö
Bekanntmachung.
Detr.: Die Maul- und Klauenseuche.
Zur Verhütung der Verschleppung der Maul- und Klauenseuche wird die Abhaltung des auf den 9. Mai ds. Irs- in Schmalbach anstehenden Viehmarktes an die Be- dmgungen geknüpft, welche durch meine Bekanntmachung vom 4 Oktober 1898 angeordnet, und in Nr. 234 des Kreisblatts von 1898 veröffentlicht worden sind. Aus der Provinz Oberhessen des Großherzogtums Hessen, und den preußischen Kreisen Biedenkopf und Usingen dürfen Rindvieh, Schweine und Schafe nicht aufgetrieben werden.
Wetzlar, den Mai 1900.
____________ Der Königl. Landratsamtsverwalter.
Deutscher Reichstags
186. Sitzung vom 4. Mai. 1 Uhr.
Ter Reichstag setzte die Beratung der Novelle zum G e w e r b e - U.u f a l l - V e r s i ch e r u n g s g e s e tz fort und nahm die Paragraphen 6 bis 6f, die von der Berechnung, der Hinterbliebenen Rente usw. handeln, unter Ablehnung sämtlicher sozialdemokratischer Anträge nach den Kommissionsbeschlüssen an.
, . J' 7“ und 7b treffen nähere Bestimmungen über die Modalitäten, unter welchen an Stelle der vorqeschrie- benen Leistungen die Berufsgenossenschaft Frei kur und Verpflegung in einer Heilanstalt gewähren kann: Darnach können Verletzte, die verheiratet sind, oder eigenen Haushalt haben, oder Mitglieder der Haushaltung ihrer Familien, nur mit ihrer Zustimmung in eine Heilanstalt gebracht werden. Dieser Zustimmung soll es aber nicht ! bedürfen, wenn die Art der Verletzung Anforderungen an Behandlung oder Verpflegung stellt, denen in der Familie nicht gut genügt werden kann, oder wenn der amtlich be- l^llte Arzt bezeugt, daß der Zustand oder das Verhalten des Verletzten eine fortgesetzte Beobachtung erfordert; die übrigen Verletzten können in allen. Fällen in eine Heilanstalt gebracht werdön. Der umfangreiche zu 8 7 gestellte I Antrag Albrecht und Gen. will nur die Verbringung in I staatliche oder von Kommunal-, Kreis- oder Provinzialverbänden verwaltete Anstalten zulassen, er will ferner die Unterbringung zum Zwecke fortgesetzter Beobachtung ausschließen; er will endlich dem Verletzten die Wahl des Krankenhauses freistellen. Sodann soll nach beendetem I Heilverfahren bde Aufnahme in einer Heilanstalt nur mit I Zustimmung des Verletzten zulässig sein; das Recht der Aufnahme in eine solche Heilanstalt soll dem Arbeiter unter allen Umstanden zustehen, und endlich sollen die in einer Heilanstalt Untergebrachten nur solchen Beschränkungen ihrer persönlichen Freiheit unterworfen werden dürfen, I rüela)e mit Rücksicht auf den Zweck der Heilung durchaus I Satorn0? soll besonders gelten von dem
h»« w aud) von Aerzten, zu empfangen, zu schrei-
<w?rieo' Sucher und Zeitungen zu lesen.
(El.) empfiehlt die Annahme der Kom- I
p. ^'-Stadthagen tritt für die Anträge Albrecht UwvnJr# k e darum, auf diesem Wege ein größeres I
9ut JT,ad)en' das gegen die verletzten Arbeiter verübt war, indem man sie in den Heilanstaltew I biLnrmirf)en scheit beraubte, nachdem man h ^!Uen 111 Wlche Anstalten gebracht habe.
Die Anträge verfolgen nur den Zweck, die in einer Heil- nÄ?!.- befindlichen Arbeiter nicht schlechter zu stellen'als Untersuchungsgefangene. Tie Berufsgenossenschaften nähmen einfach darauf, das; es sich um Unfallverletzte Arbeiter die geheilt werden sollen, handle, gar keine Rücksicht som dern glaubten der Verletzte sei ihnen mit Haut und Haaren zur unbedingten Verfügung wie eine Sache ausgeliefert Für die „Reutenquetschen", die diese Berufsgenossenschaften eingerichtet hätten, könne sick) kein anständiger Mensch begeistern. Daß die unmenschliche Behandlung und Drangsalierung der Verletzten in solchen Heilanstalten direkt zu I Geistesstörungen, zu schweren psychischen Alterationen, ja zum Wahnsinn führe, sei von so hervorragenden Psychia- I tern wie Prof. Jolly ausdrücklich anerkannt worden. Tie I jetzige Praxis der Verschickung eines Kranken aus einer I berufsgenossenschaftlichen 5)eilanstalt in die andere habe in |
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