Mittwoch dm5. September 15V. Jahrgang tooo
M. 207
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger
Attits» und Anzsigeblatt für den Kreis Gietzen
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Erstes Blatt
Aus Stadt und Land.
Gießen, den 4. September 1900.
Stenographie. Allgemach bricht sich die Erkenntnis Bahn, daß die Stenographie als ein gewichtiger Kulturfaktor eine nicht zu unterschätzende Waffe in unserem viel bewegten hastenden Leben, in dem mehr als je zuvor Zeit Geld ist, bildet, denn sie sichert dem mit ihr Vertrauten ganz bedeutende materielle Vorteile. Die Thatsache, daß die Nachfrage nach stenographischen Kräften, besonders im Kaufmannsstand, immer stärker wird, läßt deutlich erkennen, welchen Vorsprung der Stenographierende vor dem Stenographieunkundigen gewonnen hat. Kein Wunder, daß die Verbreitung der Stenographie in den letzten Jahren riesige Fortschritte gemacht hat. Gerade die jetzige Zeit dürfte Vielen willkommene Gelegenheit bieten, diese nützliche Kunst zu erlernen. Wir verfehlen deshalb nicht, darauf aufmerksam zu machen, daß die Stenographische Gesellschaft Gabelsberger, wie aus dem Inseratenteil ersichtlich, heute (Dienstag) eitlen neuen Kursus beginnt.
0 Befitzwechsel. Die Emil Weißbäcker'sche Besitzung, Seltersweg Nr. 58 (Ecke der Straße nach dem Volksbad), wurde für 79000 Mk. an den Kaufmann Karl Herber verkauft. — Der Wirt Julius Wellhöfer rrwarb für 37 750 Mk. die Ernst Jughardt'sche Hofraite, Marburgerstraße 34. — Der 2200 Quadratmeter Flächenraum umfassende Garten des Kaufmanns Jean Bo eck in der Nähe des Friedhofgeländes an der Marburgerstraße ging für 6500 Mk. an den Gärtner Krüger über.
-11- JmZeicheu der Kirmeß stand am Sonntag und Montag die Umgegend von Gießen. Nach Rödgen, Krofdorf, Gleiberg, Launsbach, Wismar, Dorlar, Staufenberg und noch weiter wurde gewandert, geradelt und gefahren. Das Wetter, mit dem nun einmal jede noch so schön gedachte Kirmeß rechnen muß, hatte sich nach dem am Vorabend eingestellten Regen aufgeheitert, und damit zugleich die Gesichter der Kirmeßwirte, die gleich ihren Kollegen in der Stadt griesgrämig werden, wenn die reichlich aufgestapelten Vorräte an Würstchen, Kuchen und sonstigen Eßwaren ihren Zweck verfehlen. Im übrigen kann man es freudig begrüßen, daß sich die Städter zahlreich an den ländlichen Festen beteiligen. Wer in den Tagen vor den Dorfkirmessen einigermaßen aufschaut, wird wahrnehmen, daß in der Stadt recht viel gekauft wird. Die Ausfuhr unserer Metzger, Bäcker, Bierbrauer, Wein- und Branntweinhändler erfährt i« der Kirmeß-Vorwoche eine bedeutende Steigerung, und was die vorsorgliche Hausfrau vom Lande an Kaffee, Zucker und allerhand Spezereien in ihrem Tragkorbe nach Hause befördert, ist garnicht zu verachten. Katherine und Lisbeth haben schon vor Wochen ihre Sonntagsgewänder einer strengen Musterung unterworfen, und dabei gefunden, daß damit zur Kirmeß eigentlich nicht mehr viel Staat zu machen ist; zu der gleichen Erkenntnis ist die Anne-Marie und ihre Freundin Gret gekommen, und flugs wandern sie in die „Sioadt" und erstehen für ihre im Geheimen auf- gespärten Markstückchen die schönsten und buntesten Bänder und Tücher, oder eilen zur Dorfschneiderin, um sich einen
bunten Rock oder einen blitzsauberen „Mutze" bauen zu lassen. Auch Konrad und Hannes, denen eigentlich nur die Aussicht aus einen guten Bissen und einen kräftigen Trunk einige Wochen vor der Kirmeß etwas Zurückhaltung im Geldausgeben auferlegte, finden, daß ein neuer Hut oder ein neuer Rock sie ganz gewaltig in ihrem Ansehen als „Kirmeßborsch" heben würde — auch sie pilgern in die Stadt und legen ihre Silberlinge auf den Ladentisch des ihnen mit seinem reichhaltigen Lager oft die Wahl recht schwer machenden Kaufmanns nieder. — Wer gern tanzt, dem ist gut geigen, sagt der BolkSmund. Unermüdlich drehen sich die Paare auf dem im Freien zurechtgezimmerten Tanzboden, einerlei, ob die auf einem Leiterwagen, in dem Geäst eines Birnbaumes oder auf einem besonders errichteten, laubgeschmückten Podium postierte Kapelle die Klänge der „Holzauktion" oder „Siehste wohl, da kimmt er" ertönen läßt. „Unsere Kirmeß war schön", heißt es, wenn nach einigen Tagen, nach Verschwinden der üblichen Begleiterscheinungen, Katzenjammer u. s. w., die Rede darauf kommt. Und dieses Urteil darf nicht angefochten werden.
** liebet den Empfang der Deputation der Brooklyner Sänger durch den Kaiser wird uns aus Berlin noch folgendes berichtet: Nachdem die drei Deputierten, Fabrikbesitzer S. K. Saenger, Musikdirektor Claassen und Fabrikant Otto Wißner, durch den Stadtkommandanten v. Ende dem Kaiser auf dem Tempelhofer Felde vorgestellt, hielt Herr Saenger folgende Ansprache:
„(Sn). Majestät gestatten uns, den tief und allgemein gesuhlten Dank für Ihre herrliche und sinnige Gabe, welche Ew. Majestät zu der 50 jährigen Jubelfeier der Brooklyner Sänger zu stiften geruht, ehrfurchtsvoll auszusprechen. Ew. Majestät sind als Förderer von Kunst und Wissenschaft auch in unserem Lande gepriesen und geehrt, und deswegen fühlten sich die Brooklyner ermutigt, Ew. Majestät auf die Jubelfeier aufmerksam zu machen.. Durch Ew. Majestät Geschenk gestaltete sich dieses Fest zu einem Triumph deS deutschen Liedes, und die Sänger bitten Majestät, dieses Buch der Festlieder annehmen zu wollen, mit dem Wunsche, daß Ew. Majestät ein hohes Alter erreichen, zum Sogen des deutschen Volkes."
Der Kaiser antwortete hierauf: „Freut mich recht sehr, meine Herren, es muß ein wunderschönes Fest gewesen sein. Ich habe Abbildungen der Festhalle gesehen, und man erzählte mir, daß Akustik und Tonfülle in dem Konzerte großartig waren." Dann fragte der Kaiser Herrn Wißner, wie ihm der Aufmarsch der Truppen gefallen habe. Zu Herrn Claassen gewendet, äußerte der Monarch: „Ich glaubte, so ein Minnesänger wäre das beste Geschenk. Hoffentlich zanken Sie sich nicht mehr um den Preis," worauf Herr Claassen erwiderte: „O nein, Majestät, den hält der Brooklyner Arion fest." (Der von dem Kaiser gestiftete Preis ist eine aus Gold, Silber und Bronce angefertigte Statue eines Minnesängers.) Mit freundlichem Händedruck verabschiedete sich der Monarch von der Deputation. Das von den Sängern dem Kaiser überreichte Buch der Festlieder ist in dunkelgrünen Saffian gebunden, und trägt die in Gold gedruckte Inschrift: „Festchöre, gesungen bei der 50jährigen Jubelfeier des Sängerbundes von Nord-Amerika, Juni 1900." Das in Aquarell künstlerisch ausgeführte Widmungsblatt zeigt folgenden Goldaufdruck: „Sr. Majestät dem deutschen Kaiser in Ehrfurcht gewidmet von den vereinigten Sängern in Brooklyn U. 8." Der Pianvfortefabrikant
Otto Wißner ist übrigens der Sohn des einstigen Gießener Kataster-Geometers erster Klasse Wißner und der Bruder des Stadtgeometers Reinh. Wißner in Gießen. Letzterer wohnte der Herbstparade gleichfalls bei und war Augenzeuge des Empfangs der Delegierten durch den Kaiser.
** Die neuen Bestimmungen der Gewerbeordnung, den Ladenschluß und die Ruhepausen der Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter in offenen Verkaufsstellen betr., treten bekanntlich am 1. Oktober d. I. in Wirksamkeit. Diese wichtigen Bestimmungen lauten bezüglich der den Angestellten zu gewährenden Ruhepausen wie folgt: § 139 c. In offenen Verkaufsstellen und den dazu gehörigen Schreibstuben (Kontoren) und Lagerräumen ist den Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens zehn Stunden zu gewähren. In Gemeinden, die nach der jeweilig letzten Volkszählung mehr als 20 000 Einwohner haben, muß die Ruhezeit in offenen Verkaufsstellen, in denen zwei oder mehr Gehilfen und Lehrlinge beschäftigt werden, für diese mindestens elf Stunden betragen; für kleinere Ortschaften kann diese Ruhezeit durch Ortsstatut vorgeschrieben werden. Innerhalb der Arbeitszeit muß den Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern eine an- gemeffene Mittagspause gewährt werden. Für Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter, die ihre Hauptmahlzeit außerhalb des die Verkaufsstelle enthaltenden Gebäudes einnehmen, muß diese Pause mindestens ein und eine halbe Stunde betragen. § 139d. Die Bestimmungen des § 139c finden keine Anwendung 1. auf Arbeiten, die zur Verhütung des Verderbens von Waren unverzüglich vorgenommen werden
müffen, 2. für die Aufnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Inventur, sowie bei Neueinrichtungen und Umzügen, 3. außerdem an jährlich höchstens 30 von der OrtSPolizei- behörde allgemein oder für einzelne Geschäftszweige zu bestimmenden Tagen. — Die Bestimmungen über die Ladenschlußstunde lauten: § 139e. Von SUhr abends bis 5 Uhr morgens müssen offene Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr geschlossen sein. Die beim Ladenschluß im Laden schon anwesenden Kunden dürfen noch bedient werden. Heber 9 Uhr abends dürfen Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr geöffnet sein: 1) für unvorhergesehene Notfälle, 2) an höchstens vierzig von der Ortspolizeibehörde zu bestimmenden Tagen, jedoch bis spätestens 10 Uhr abends, 3) nach näherer Bestimmung der höheren Verwaltungsbehörde in Städten, welche nach der letzten Volkszählung weniger als 2000 Einwohner haben, sowie in ländlichen Gemeinden, sofern in denselben der Geschäftsverkehr sich vornehmlich auf einzelne Tage der Woche oder auf einzelne Stunden des Tages beschränkt. Die Bestimmungen der §§ 139c und 139d werden durch die vorstehenden Bestimmungen nicht berührt. Während der Zeit, wo die Verkaufsstellen geschlossen sein müssen, ist das Feilbieten von Waren auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten oder ohne vorherige Bestellung von Haus zu HauS im stehenden Gewerbebetrieb (§ 42b, Abs. 1, Ziffer 1) verboten. Ausnahmen könne» von der Ortspolizeibehörde zugelaffen werden. Die Be-
Iriedrich Hraf zu Solms-Lauöach f.
Wie schon mitgeteilt ist, starb in der Nacht vom 31. August auf 1. September 1 Uhr der Chef des gräflichen Hauses, Fnednch Wilhelm August Christian Graf zu SolmS-Laubach. Bei der Teilnahme, die der Tod dieses hochverdienten Herrn allgemein hervorrust, wird es von Interesse sein, näheres über dessen Lebensgang zu erfahren.
Friedrich Graf zu SolmS-Laubach wurde geboren zu Laubach am 23. Juni 1833 als der älteste Sohn des Grafen Otto (f 1872). Er war ein Enkel des letzten souveränen Grafen zu Solms-Laubach, Friedrich Ludwig Christian (f 1822). Auf dem Gymnasium zu Marburg unter der Direktion Vilmars wissenschaftlich gut vorgebildet, bezog er 1852 die Universität Bonn, wo er sich dem Studium der Jurisprudenz widmete. Hier trat er in nähere Beziehungen zu Ernst Moritz Arndt, der auch mit seinem Großvater näher bekannt gewesen war. Zu seinen Studienfreunden zählten auch der jetzige preußische Minister v. Thielen und der spätere rumänische Minister Stourdza. In den Jahren 1854—56 diente der Erbgraf im 1. Garde- Regiment zu Potsdam. Die ihm näherstehenden Regimentskameraden waren außer seinem Vetter, dem Prinzen Ferdinand
zu Solms.Braunfels, Friedrich Wilhelm Prinz von Preußen (der spätere Kaiser Friedrich III.) und Ludwig Prinz von Hessen (der spätere Großherzog Ludwig IV.).
Von 1857 bis 1858 bezog der Graf zur Vollendung seiner Studien die Universität Göttingen. Nachdem Graf Friedrich am 23. Juni 1859 sich mit Marianne Gräfin zu Stolberg Wernigerode vermählt hatte, wohnte er bis zum Tode seines Vaters (26. November 1872) im Schlöffe zu Arnsburg. Um seine Vaterstadt Laubach hat sich der Verewigte in vieler Hinsicht verdient gemacht, vornehmlich durch die Gründung des Gymnasiums im Jahre 1875. Noch zu Anfang des Monats, an dessen letztem Tage der hochverdiente Herr abgerufen werden sollte, feierte er in völliger Geistesfrische das 25jährige Jubiläum seiner edlen Stiftung. Außerdem hat, so schreibt die „Darmst. Ztg.", der Graf noch eine fruchtbare Thätigkeit entwickelt als Mitglied des deutschen Reichstags und der Ersten Kamme'r der hessischen Landstände, sowie als Präsident des landwirtschaftlichen Vereins für Hessen.
Auch hat er sich litterarisch bekannt gemacht durch die Herausgabe der „Wetterfelder Chronik" (Gießen 1882) und seine Mitarbeit am Archiv für Hessische Geschichte. Sein Lieblingsfiudium waren Geschichte und Numismatik.
An der Bahre des Verewigten trauern außer den Gliedern des Grasenhauses zahlreiche Freunde und Verehrer, die ihn wegen seiner hohen Geistesgaben geschätzt, wegen seiner aufrichtigen Herzensgüte und seiner wahrhaft vornehmen Gesinnung geliebt haben. — Sein Andenken wird in Heffen nimmermehr verlöschen.
Mteratur.
Seit April sind bekanntlich im Postverkehr so erheb- liehe Aenderungen und neue Bestimmungen eingetretern* daß jeder, der mit der Post zu thun hat, den lebhaftes Wunsch haben wird, ein neues klar und einfach geschriebenes Post-Handbuch zu besitzen, das alle Neuerungen enthält. Diesem Bedürfnisse hat die Verlagshandlung von! Gerhard Kühtmann in Dresden Rechnung getragen und soeben unter dem Titel „Der kleine S t e p> h a n", Bd. I, 1900, ein illustriertes Post- und Tele- graphen-Handbuch für den gesamten In- und Auslands- Verkehr nebst Bestimmungen über den Fernsprechverkehr und postalischem Straßenverzeichnis von Berlin in neuer achter Ausgabe erscheinen lassen. Ferner ist im Verlage der Berenbergschen Buchdruckerei in Hannover ein „Postbuch zum Gebrauch für das Publikum" erschienen. Das erstere kostet 2 Mk., das zweite! 1 Mk. Beide sind durch alle Buchhandlungen zu beziehen.


