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Amtlicher Heil.
Bekanntmachung.
Betr.: Landwirtschaftliche Winterschulen.
Die nachstehenden Bekanntmachungen veröffentliche ich Mit der Empfehlung an die Landwirte unseres Kreises, Gebrauch von den gebotenen Gelegenheiten zur Ausbildung ihrer Söhne zu machen. Die Herren Bürgermeister bitte ich, in ihren Orten besondere Bekanntmachungen alsbald ergehen zu lassen, und dabei auch auf die Alsfelder landw. Schule, bezüglich welcher gestern Bekanntmachung erfolgte, hinzuweisen.
Gießen, 1. November 1900.
Der Direktor des landw. Bezirksvereius. v. Bechtold.
Bekanntmachung.
öetr.: Großherzogl. Obstbau« und landw. Winterschule Friedberg.
Das Wintersemester der. landw. Abteilung beginnt Montag den 5. November, vormittags 9 Uhr, und endigt Mitte März. Anmeldungen sind schriftlich oder mündlich an unterfertigte Direktion zu richten, von welcher auch Programme, sowie Wohnungsausweise, wie Schülerfahrscheine £u erhalten find. Letztere wollen beizeiten eingereicht werden, Damit sie mindestens 8 Tage vor Schulanfang den Bahn- fcmtern der betreffenden Stationen eingehändigt werden können, andernfalls Verzögerung des GiltigkeitSterminS zu erwarten ist.
Großherzogliche Direktion der Obstbau- und landwirtschaftl. Winterschule. Dr. v. Peter.
Bekanntmachung.
®ctr.: Beginn der landw. Winterschule zu Büdingen.
An der landwirtschaftlichen Winterschule zu Büdingen beginnt der Lehrgang 1900/1901 am 5. November, vormittags IO»/* Uhr.
Die Anmeldungen haben rechtzeitig schriftlich oder mündlich bei dem Vorsteher der Schule, Großh. Landwirtschaftslehrer Andrae in Büdingen, zu erfolgen, von welchem der Unterrichtsplan und Jahresbericht unentgeltlich bezogen und jede gewünschte Auskunft eingeholt werden kann.
Büdingen, 15. September 1900.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats
der landwirtschaftlichen Winterschule Büdingen.
Jrle, Großh. Kreisrat.
Bekanntmachung.
Betr.: Die landw. Winterschule zu Alsfeld.
Die nachstehende Bekanntmachung veröffentliche ich mit der Empfehlung an die Landwirte des Bezirks, die Gelegenheit zur Ausbildung ihrer Söhne nicht zu versäumen.
Gießen, den 1. November 1900.
Der Direktor des landw. Bezirksvereins.
v. Bechtold.
Die landw. Winterschule zu Alsfeldlbetr.
Die Landwirtschaftliche Wiuterschule^zu Alsfeld beginnt ihren 29. Winterkursus Montag den 5. November ds. IS. vormittags 11 Uhr.
Indem wir zum Besuche der Schule einladen, be« merken wir, daß die Schule das Ziel verfolgt, jungen Land« wirten diejenigen Fachkenntnifse, welche heute zur rationellen Bewirtschaftung bäuerlicher Güter notwendig find, in zwei fünfmonatlichen Winterkursen zu vermitteln. Zur Er« reichung dieses Zieles lehren an der Schule drei Landwirtschaftslehrer und vier Hilfslehrer. Die Schule ist mit einer reichen Lehrmittelsammlung zweckentsprechend ausgerüstet.
Ausgenommen werden junge Leute im Alter von 14 bis 20 Jahren, welche das Unterrichtsziel au der Volksschule erreicht haben; in den oberen Kursus nur solche, welche schon den unteren Kursus mit Erfolg besucht haben, oder welche nachweisen, daß sie die Kenntnisse, welche der untere Kursus vermitteln soll, bereits besitzen. Aeltere Landwirte können als Hospitanten ausgenommen werden.
Die jungen Leute stehen während ihres Hierseins unter Aufsicht der Lehrer und müssen sich der Schulordnung unbedingt unterwerfen. Sie nehmen Wohnung in bürgerlichen Familien und können Wohnungen von 30 bis 40 Mk. per Monat von dem Vorsteher der Schule, Herr Oekonomierat Leithiger, nachgewiesen werden. Das Schulgeld beträgt für das Wintersemester 25 Mk.
Anmeldungen sind an den Aufsichtsrat oder an Herrn Oekonomierat Leithiger zu richten, welcher auch bereit ist, speziellere Anfragen zu beantworten.
Alsfeld, den 1. September 1900.
Der Auffichtsrat der landw. Winterschule Alsfeld.
Politische Tagesschau.
Das neue Gewerbe-UnfallverficherungSgesetz, das bekanntlich mit dem 1. Oktober d. I. in Kraft getreten ist, hat die Versicherungspflicht auf einen größeren Personenkreis ausgedehnt und es werden infolgedessen eine Anzahl neuer Betriebe bei der untern Verwaltungsbehörde anzumelden sein. Dem Reichsversicherungsamt ist gesetzlich die Ermächtigung erteilt worden, eine Frist festzusetzen, innerhalb der die neuen versicherungspflichtigen Betriebe bei der untern Verwaltungsbehörde anzumelden sind. Diese Frist hat das
Reichsversicherungsamt in einer Bekanntmachung auf die Zeit bis zum 15. November 1900 einschließlich festgesetzt. Säumige Unternehmer können zu der Anm Idung von der untern Verwaltungsbehörde durch Geldstrafen im Betrage bis zu 100 Mk. angehallen werden. Für die Versicherungsund infolgedessen Anmeldepflicht kommen folgende Betriebe in Betracht, soweit sie nicht bereits der Versicherungspflicht unterworfen sind: 1. die gewerblichen Brauereien; 2. die Gewerbebetriebe, die sich auf die Ausführung von Schlosser- oder S chmiede-Arbeiten erstrecken, sowie das Fensterputzer- und das Fleischergewerbe; 3. die gewerbsmäßigen Lagereibetriebe; 4. die Lagerung s Holzfällungs- oder der Beförderung von Personen oder Güter dienenden Betriebe, wenn sie mit einem Handelsgewerbe, dessen Inhaber im Handelsregister eingetragen steht, verbunden find. 5. Betriebe jeder Art, für d i e durch tierische Kraft bewegte Triebwerke nicht blos vorübergehend zur Anwendung kommen. Wir machen hierbei besonders auf die für die Handelswelt wichtige Ausdehnung der Ver- ficherungSPflicht auf die unter 3 und 4 genannten Betriebe aufmerksam. Die gewerbsmäßigen Lagereibetriebe unterliegen — im Gegensatz zu dem bisherigen Rechtszustande — der Versicherungspflicht auch dann, wenn die Lagerung der Güter ganz oder teilweise unter freiem Himmel stattfindet. Die Voraussetzung für die Versicherungspflicht der unter 4 angeführten LagerungS-, Holzfällungs- und Beförderungsbetriebe ist, daß sie mit einem Handrlsgewerbe verbunden sind und daß der Inhaber dieses Gewerbes im Handelsregister eingetragen steht. Zu der Anmeldung ist verpflichtet der Unternehmer des Betriebes oder sein gesetzlicher Stellvertreter. In der Anmeldung ist der Gegenstand des Betriebes genau zu bezeichnen, ferner ist die Zahl aller in dem Betriebe durchschnittlich beschäftigten versicherungspflichtigen Personen anzugeben. Für den Fall, daß ein Unternehmer zweifelhaft ist, ob er seinen Betrieb anzumelden hat oder nicht, wird er gut thun, die Anmeldung zu bewirken, um den aus der Nichtanmeldung eines versicherungspflichtigen Betriebes sich ergebenden Nachteilen zu entgehen.
Deutsches Reich.
Berlin, 2. November, lieber die bevorstehende Reise des Kaisers zur See sind zwei Versionen im Umlauf. Nach der einen dampft der Kaiser mit der „Hohenzollern" direkt nach! Aberdeen, um die Königin Viktoria in Balmoral zu besuchen, der Kronprinz werde sich seinem Vater anschließen; nach der anderen geht er nach M a lmö, um an den großen Jagden in den Wäldern Südschwedens teilzumymen. In den nächsten Tagen sind bestimmte Angaben zu erwarten. Der Kaiser hat anscheinend den Entschluß zur Herbstreise in der allerjüngsten Zeit gefaßt, denn noch vor wenigen Tagen war die Besatzung der „Hohenzollern" im Unklaren darüber, ob sie ins Winterlager gehen oder eine Auslandsreise antreten werde. Seit längerer Zeit sprach man von einer Kaiser-
Wenvenuto Gellini.
Gießen, 3. November.
November feierte ganz Italien mit Jubel den 400 jährigen Geburtstag des Benvenuto Cellini. Das Geburtsjahr Benvenutos war das Jubiläumsjahr 1500, das der lasterhafte Alexander VI in unverschämtester Weise benutzte, um die von allen Seiten herbeiströmenden Pilger möglichst zu brandschatzen. 1492 war in Florenz Lorenzo der Prächtige gestorben und damit war der Glanz des Hauses Medici in Wirklichkeit erloschen, denn all die späteren Titel und uie äußere Herrlichkeit können nicht über den inneren Verfall täuschen. 1498 starb der strenge Bußprediger Savonarola den Märtyrertod auf der Piazza della Signora, aber seine strenge Persönlichkeit warf noch lange einen Schatten auf das frohe Florentiner Leben. , . .
Die Herrlichkeit der Kunst schien rn Florenz nur zu erlöschen, um doppelt glanzvoll sich über Rom zu verbreiten. Aber für Rom war es doch nur ein erborgter Schimmer, der bald erlosch, nachdem bie Allgewaltigen Rafael und Michelangelo ihren' Lauf vollendet hatten.
Die Laster der Borgia, die gewaltigen Heldenthaten Julius II., die Glanzperiode unter Leo X. und der Todes- kompf der Republik Florenz, das sind die Erergmsse, welche die Jugendjahre des Benvenuto Cellini ausfimen. Heber die Kinderjahre des Benvenuto Cellmi wissen wir wenig. Nach 18jähriger Ehe war er das erste Kind seiner Eltern, daher sein Name Benvenuto (fei willkommen). 'Der Vater liebte leidenschaftlich die Musik, war längere
Zeit als Stadtpfeifer angestellt und war auch sonst eilt gesckstckter Manu. Er war vorzüglicher Elfenbeinschnitzer und soll auch als Kriegsbaumeister und im Unfertigen von Modellen zu Brückenbauten und dergleichen tüchtiges geleistet haben. Seinen Kindern war er jedenfalls nach dem frühen Tode ihrer Mutter ein zärtlicher, hingebender Vater, was ihn freilich nicht abhielt, den beiden Söhnen eigensinnig ihren Beruf vorzuschreiben. Sie gingen doch ihre eigenen Wege, thaten aber dem Vater zu liebe, so viel sie konnten. Benvenuto besonders scheint schon seit dem 16. Jabre Vater und Schwesters eifrig unterstützt zu haben.
Er erlernt früh das Blasen dem Vater zu Gefallen, aber als eigentlichen Beruf erwählt er das Goldschmiedehandwerk. Aus der Goldschmiedewerkstadt waren ja in Florenz die bedeutendsten Bildhauer und Maler hervor- gegangen, das mochte den Ehrgeiz des Knaben reizen, lieber seine Erziehung erfahren wir wenig; die literarischen und historischen Kenntnisse, welche er zuweilen verrät, dürfte er sich im späteren Leben durch seinen Verkehr mit Gelehrten und Weltleuten angeeignet haben. Im übrigen war seine Vaterstadt für den klugen, lernbegierigen Knaben die beste Bildungsanstalt. Die herrlichen Kunstwerke waren ja noch nicht in Museen eingesargt, sondern befanden sich noch in den Räumen, für die sie ursprünglich geschaffen waren. Mochte der Knabe nun in die Klöster und Kirchen gehen, mochte er über die öffentlichen Plätze und durch die Straßen an den offeriert Werkstätten vorüberschlendern — überall bot sich ihm überreiche künstlerische Anregung.
Benvenuto scheint in verhängnisvollem Maße den Jähzorn, die Rachsucht und das empfindliche Ehrgefühl feiner Vorfahren geerbt zu haben. Mit 16 Jahren wird er zum erstenmal aus feiner Vaterstadt verbannt, weil er fernem Bruder zuliebe, sich hat In eine Rauferei verwickeln lassen, und etwas unstätes, rastloses geht durch seine ganzen Lehr- und Wanderjahre. Wir treffen ihn in Siena, Pisa, Bologna, und dazwischen verschiedentlich in Florenz, dann in Rom und wieder in Florenz, lieber» aU arbeitete er bei den tüchtigsten Meistern, gewinnt bald ihre Zufriedenheit durch seine außerordentlichen Leistungen und verdient erkleckliche Summen. Sein frisches, liebenswürdiges Wesen und seine Rechtlichkeit gewinnen ihm überall Freunde, seine zügellose Heftigkeit aber zieht ihm ebenso sicher überall Feinde und Händel zu.
5-ur seine künstlerische Ausbildung interessiert unS seiner gleichmäßigen Arbeit in den verschiedenen Werkstätten besonders, daß er in Pisa eifrig nach den antiteu L-arkophagen auf dem Campo Santo zeichnet und !n o^vrenz nach den Kartons des Leonardo da Vinci und des Michelangelo.
Ein Wendepunkt tritt direkt nach der Papstwahl Cle- wens VII. für sein Leben ein, als er 1523 wieder nach Rom geht. Während er in der Farnezina emsig nach den Deckengemälden Rafaels zeichnet, lernt er die feinsinnige, hochgebildete Porzia Chigi kennen. Er erhält von ihr Auftrag über Auftrag, wird bekannt in der vornehmen römischen Gesellschaft und wird bald vom Papste Clemens VII. und seiner ganzen Umgebung als einer der tüchtigsten Meister geschätzt uno mit Bestellungen über-


