Ausgabe 
4.10.1900 Erstes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

habe. Der Vertreter des Prinzen setzte dem entgegen, daß der Prinz dieser seiner Verpflichtung ohnedies stets nachgekommen, der Aufwand aber ein ganz exorbitanter sei. Nunmehr ist, wie die Blätter berichten, mit sämtlichen auswärtigen Gläubigern ein Ausgleich abgeschlossen worden. Demselben -gemäß hält sich der Prinz zur Be­friedigung des vierten Teiles der Schulden seiner Gattin für verpflichtet, sodaß die Gläubiger fünfund­zwanzig Prozent erhielten; hierzu stellte er 800 000 fl. zur Verfügung. Fünfzig Prozent sollen die Gläubiger in dem Momente bei sofortiger Exekution zu fordern be­rechtigt sein, wenn die für den Rest der Schulden hast bare Prinzessin, sei esdurch Erbschaft oder Schenkung oder sonstigen Glücksfall zu Vermögen gelängt". Die Prin­zessin soll nämlich von ihrer Tante, der Kaiserin Charlotte (Witwe des Kaisers Max von Mexiko), testamentarisch be­dacht sein und Lose besitzen, hie einen Treffer resultieren können. Fünfundzwanzig Prozent der Guthaben müssen die Gläubiger n a ch l a s s e n. Dieser Ausgleich ist bereits perfekt geworden, und es haben die Gläubiger die fünf­undzwanzigprozentige Leistung vom Prinzen erhalten. Die Schulden der Prinzessin betrugen im ganzen an v i e r M i l l i o n e n, sodaß es sich nach diesem Arrangement nur noch um etwa 600 000 fl. Schulden vn zumeist hiesige Gläubiger handelt. Auch bezüglich dieser Summe dürften die Ausgleichsunterhandlungen bald zu einem befriedigenden Resultate führen.

Gerichtssaal.

l. Gießen, 2. Oktober. (Schöffengericht.) Von der Anklage des Widerstands gegen die Staatsgewalt und der Beleidigung eines hiesigen Bahnhofsportiers wur­den zunächst drei hiesige Hausburschen freigesprochen; eben­falls auf Freisprechung wird erkannt gegen einen Weichen­steller von Kleinlinden, der beschuldigt wird, mit seinem Rechen einen vorüberfahrenden Radfahrer zu Fall gebracht und das Rad beschädigt zu haben. Wegen Diebstahls bezw. Verleitung hierzu haben sich drei auswärtige Ar­beiter zu verantworteu. Zwei von ihnen erhalten eine Gefängnisstrafe von 2 Monaten, während der Dritte mit 14 Tagen davonkommt. Zwei Burschen aus Oppenrod, die wegen Körperverletzung angeklagt sind, vom Erscheinen vor Gericht jedoch entbunden waren, erhalten eine Geld­strafe von je 10 Mk. Der Werkmeister eines hiesigen Bauunternehmers erhält wegen übermäßiger Beschäftigung zweier jugendlicher Arbeiter mit Rücksicht auf § 135 der ein­schlägigen Verordnung eine Geldstrafe von je 5 Mark. Der mitangeklagte Bauunternehmer muß indes von Strafe und Kosten freigesprochen werden, weil ihn ein den Bestimm­ungen des § 151 entsprechendes Verschulden nicht trifft. Die Ehefrau eines hiesigen Gastwirts, deren Mann einen hiesigen Metalldreher des Diebstahls von Kohlen ver­dächtigt hat, weswegen der Angeklagte durch Urteil des hiesigen Schöffengerichts eine Gefängnisstrafe von drei Wochen erhalten hat, ist auf Beschuldigung der Ehefrau des also Verurteilten hin ebenfalls wegen Diebstahls bezw. Hehlerei angeklagt worden. Mit ihr haben vier weitere

Beschuldigte, ihre frühere Tienstmagd, ein Kohlenfuhrmann und zwei ehemalige Eisenbahnarbeiter auf der Anklagebank Platz genommen, die gleich ihr des Diebstahls von Kohlen verdächtig erscheinen. Ein Angeklagter wird des Dieb­stahls dreier Lampencylinder beschuldigt, wobei die zuerst genannte Angeklagte die Hehlerin gespielt haben soll. Doch stellt sie dies lvie auch die ihr zur Last gelegten Diebstähle mit aller Entschiedenheit in Abrede. Die mitangeklagte Dienstmagd ist geständig, behauptet indes, von ihrer da maligen Dienstherrin verleitet worden zu sein. Die übrigen Angeklagten bekennen sich ebenfalls für nicht schuldig und bestreiten insbesondere, von der angeklagten Wirtin mit Freibier und freiem Essen bewirtet worden zu sein. Durch die Zeugenvernehmung wird fest- gestellt, daß sich die angeklagte Wirtin und ihre Dienst­magd der Entwendung von Kohlen, der mitangeklagte Fuhrmann jedoch nur einer Begünstigung schuldig gemacht hat. Der Amtsänwalt beantragt deshalb für die angeklagte Wirtin eine Gefängnisstrafe von drei Wochen, gegen ihre frühere Dienstmagd eine solche von 14 Tagen und gegen den Fuhrmann eine solche von acht Tagen Gefängnis. Freispruch dagegen für die beiden übrigen Angeklagten. Der Verteidiger der angeklagten Wirtin vertritt die Ansicht, daß das Zeugnis der Denunziantin absolut keinen Glauben verdiene, wie er auch die Aussage der übrigen Belastungszeugen als nicht einwandsfrei bezeichnet und begründet. Das Urteil lautet gegen die mitangeklagte Dienstmagd auf eine Gefängnisstrafe von 1 Woche, gegen die übrigen Mitangeklagten aber auf Freisprechung. Die Verhandlung einer gegen einen hiesigen Dach­decker schwebenden Anklage muß behufs Einforderung ge­wisser auf die Vorstrafen des Angeklagten sich beziehen­den Akten bis zum Freitag den' 19. d. M. ausgesetzt werden. Ms letzter Punkt der Tagesordnung ist eine Privat-Be­leidigungsklage von großem allgemeinen Interesse ange­setzt, über deren Verlauf wir indes erst nach erfolgter Urteilsverkündigung, die ebenfalls bis zum 19. d. M. ver­schoben würde, berichten werden.

GC. Gießen, 2 Oktober. Strafkammer. Die Strastammer beschäftigte sich heute mit einer Reche kleinerer Sachen. Als erste kam zur Verhandlung die Anklage gegen Joh. Jakob Häuser I. zu Watzen­born wegen fahrlässiger Brandstiftung. Der Angeklagte ist geständig, am 19. Februar l. IS. in dem Hause des Jak. Dern II. zu Watzen­born ein nicht mit einem Schutzbleche versehenes Küchenlicht an der Treppe gerade da aufgehangen zu haben, wo dieselbe einen Winkel bildet, sodaß sich das Licht fast unmittelbar unter den hölzernen Treppen­stufen des oberen Teiles der Treppe befand. Der Erfolg, den der An­geklagte voraussehen konnte, war der, daßZdie Treppe zu brennen an­fing, und ein Schaden von 21 Mk. entstand. Dem Antrag der Staats­anwaltschaft entsprechend wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe von zehn Mk. eventl. 2 Tagen Gefängnis verurteilt. Dem vielfach vor­bestraften Konrad Paul III. zu Geiß-Nidda wurde zur Last gelegt, am 1. September 1899 ein seinem damaligen Dienstherrn Joh. Konrad Weil zu Salzhausen gehöriges Pferd vorsätzlich und rachsüchtig getötet, hierdurch sich einer Sachbeschädigung im Sinne des § 303 Str.-G.-B. schuldig gemacht zu haben. Die heutige Beweisaufnahme ergab, daß das Pferd am Morgen gesund im Felde arbeitete, der Angeklagte sich vor dem Mittagessen ungewöhnlich lange im Stalle aufhielt, am Nach­mittag das Pferd zu kränkeln anfing und am Abend verendete. In den Stall war während des fraglichen Mittags erwiesenermaßen außer dem Angeklagten nur die Magd gekommen; diese bemerkte, wie sie

unter Eid aussagte, beim Betreten des Stalles, wie der Angeklagte hinten dem Pferde auf einem Schemel stehend sich an dem Tiere zu schaffen machte, als sie sich gleich darauf wieder entfernte, rief ihr der Ange­klagte drohendpst" nach. Durch das Gutachten deS Sachverständigen wurde festgestellt, daß das Tier an einer Durchbohrung des MastdarmS, verursacht durch Einstoßen eines spitzen Gegenstandes wie eines Besen­stieles in den After, gestorben ist Das Gericht erachtete den Angeklagten der That für überführt und verurteilte ihn in Berücksichtigung der un­glaublichen Rohheit zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahre sechs Monaten. Ein hiesiges Gastwirtüchepaar muhte von der Anschuldi­gung der Kuppelei im Sinne des $ 183 Str.-G -B. mangels Beweises freigesprochen werden. Der Schweizer Jakob Lok von Gleiberg, hier in Diensten, hatte einem anderen Knecht mit dem Messer einen Stich in den Arm versetzt. Vom hiesigen Schöffengericht war er deshalb zu einer Gefängnisstrafe von zwei Monaten verurteilt worden, seine Be­rufung gegen dieses Urteil wurde kostenfällig verworfen.

Handel und Uerkehr. Volkswirtschaft.

Frukfaiter Böree vom 1. Oktober.

Wechsel auf New-York zu 0.00-00.

PrÄmleM auf Kredit per ult Okt. 2.10%, do. per ult. Novbr. 3.10%, Diskonto-Kommandit per ult. Okt. 2.00%, do. per ult. Novbr. 3.10%, Lombarden per ul*. Okt. 0.75%, do. per ult Novbr. 1.00%, Deutsche Bank 0.00%,

,XotieniMgeia: Kreditaktien 201.30-00-00, Dkkonto- Kommandit 168.80-168.169.20 Staatsbahn 140.00-00.00, Lombarden 25-24.80, Italiener 93.50, Spanier 71.30-00, 3proz. Mexikaner 25.20, Bochumer 172.10-20-172 bz., Laura 192.20-193.00 bz., Harpener 177.90-178.00 bz., Gelsenkirchen 189.00-000.00 bz., Privat-Dte- kont 4%%.

1% bis 2% Uhr: Kreditaktien 201.90-202.50-00 bz., Dis- konto-Kommandit 169.10-170.10-169.90 bz., titaatsbahn#140.00 bz. Lombarden 24.90-00.00 b., Laura 000-00, Berliner Handelsgesell­schaft 000.00 bz., Bproz. Mexikaner 00.00 bz, Bproz. Portugiesen 00.00-00 bz., Ottomanbank 000.00 bz., Bochumer 000.00 bz., Deutsche Bank 182.70-8.50 bz., Harpener 175.80 bz.

3.30.

615.

4-4.50.

2.50-3.

6-12.

16-22.

14.

Nüsse! .___..

Frankfurt a. M., den 1. Oktober 1900.

Centralftelle für vbstverwertirng

ObstdurchschuittSpreise

vom 1. Okt. 1900 (die Preise verstehen sich bet sofortiger Lieferung): A-psel, je nach Sorte . . der Gentner Mk. 714.

Mostüpfel ....

Birnen ....

Z wetschen .... Brennzwetschen . . Pfirsiche .... Trauben ....

Schul-Anzüge

in grosser Auswahl!

Giessen, Kirchenplatz 11.

Markus Bauer.

Die Schandthaten der Boxer in China, denen auch bereits zahlreiche Kinder zum Opfer gefallen sind, werden gewiß von jeder deutschen Frau und Mutter mit tiefstem Abscheu gelesen, aber wie Diele Mütter giebt es, die ihre eigenen Kinder ruhig zu Grunde gehen lassen, indem sie es versäumen, dieselben mitKnorr's Hafermehl" zu nähren, welches die jugendlichen Körper gesund und frisch, stark und widerstands­fähig macht, wie kein anderes Kindernährmittel der Welt.

Das Scheiden unseres langjährigen, hochverdienten Oberbürgermeisters, des nunmehrigen Präsidenten des Finanzministeriums,

Herrn Gnauth

Hat allseitig in der Bürgerschaft das lebhafteste Bedauern hervorgerufen. Dem Danke für die hervorragenden Verdienste, welche sich Herr Gnauth um unsere Stadt erworben, nochmals vor seinem Wegzuge von Gießen Ausdruck zu geben, ist ein Bedürfnis vieler Mitbürger. Es ist zu diesem Behufe am 11, Oktober l. IS., abends 7'/z Uhr pünktlich, in SteinS Saalbau ein einfaches Abendessen in Aussicht genommen; ich beehre mich, auf diesem Wege eine allgemeine Aufforderung zur Teilnahme an der geplanten Abschiedsfeier ergehen zu lasten

Anmeldungen werden bis spätestens SamStag den 6.

L Mts. auf der Bürgermeisterei Zimmer Nr. 15 und bet Herrn Ernst Balser, MäuSburg 11, entgegen genommen.

Gießen, den 2. Oktober 1900. 6487

Im Namen und Auftrage der Stadtverordneten-Versammlung: Wolff, Beigeordneter. ___________

Bekanntmachung.

Der Termin für die Abgabe von Anmeldungen zum Auschluß au das Leitungsnetz des städtischen Elektrizitätswerkes ist bis zum 15. Oktober verlängert worden.

Gießen, dm 2. Oktober 1900. 6495

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

I. 93.: Wolff

- lirkiuuitmiuliuiiiu'ii

Bekanntmachung.

1. AntterlieferUug für das Tierspital in Gießen.

Für die Zeit vom 1. November 1900 bis zum 31. Oktober 1901 soll die Lieferung von Heu, Stroh Maschinen- und Handdrusch), Hafer, Weizenschalen, Futtermehl und Metz- dorf'schem Hundekuchen für das Tier­spital vergeben werden.

2. Berkaus von Dünger.

Der in der Zeit vom 1. November 1900 bis zum 31. Oktober 1901 gewonnene Dünger soll nach dem Gewichte, so wie er sich in der Grube findet, an den Meistbietenden verkauft werden.

Reflektanten werden ersucht, ihre Angebote an die Direktion bis zum

IO. Oktober d. I. einzureichen.

Die Bedingungen find bei dem 1. Assistenten, Hrrrn Tierarzt Brücher, Frankfurterstraße 85, einzusehen.

Gießen, den 30. September 1900.

Die Direktion des Tierspitals.

______Prof. Dr. Pfeiffer. 6437

Submission.

Für unsere Kliniken soll die Lieferung von

25 Gentner Aepfeln,

550 Kartoffeln,

10 Zwiebeln,

3 roten Rüben,

6 weißen Rüben,

2 gelben Rüben,

2 Meerretttig,

35 Weißkraut,

50 Stück Rotkraut,

500 Sellerie auf dem öffentlichen Submission«, wege vergeben werden.

Mein Kontor befindet sich

W Westanlage 60, parterre,

in der Wähe des Neustädter Mores,

woselbst sämtliche Bestellungen rc. entgegen genommen werden.

Konrad JRubsamen,

6492

Die LieferungSbldingungen liegen nachmittags von 3 bis 5 Uhr auf dem Verwaltungrbureau offen.

Offerten sind versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen bis zum 17. Oktober d. I., vor­mittags 12 Uhr, auf dem er- wähnten Bureau abzugeben.

Der Zuschlag erfolgt bis zum 27. Oktober.

Gießen, den 22. September 1900. Großherzogl. Verwaltung» Direktion der chirurgischen und ophthalmolog.

Univ. Klinik. 6389

Poppert. ______Vossius.

Alle

empfiehlt 04081

Georg Schilfer, Licherstraße 5.

Sorten See- nvd tahnMe: Schellfische, Kabeljau, Seezungen, Sander, Kechte, Weißfische, Aarven usw. 686U

in stets frischer, sowie in lebender Ware. Bestellungen zu Gesellschaftseffen usw. werden prompt ausgeführt.

Martin Simon, «sterweg L

Nussschalen-Extrakt aus der Hof-Parfümerie C. D. Wunder« lich, Nürnberg, 3mal preisgekrönt. Rein vegetabilisch, ganz unschädlich, um Haaren ein dunkles Ansehen zu geben. B0*~ Haarfärbe-Nutzöl, ein daS Haar dunkel färbendes, feines Haaröl, zugleich vorzüglich zur Stärkung deS Wachstums der Haare, ä 70 Pfg. W. «ilbinger, Drogenhandlung, Settersweg 52. 1845

Aampf-Maggerei.

OOOOOOOOOOOCXroOOOOTOOOOOO O Q

O Wohne jetzt o

8 31 Westanlage 31 g

Q im Hause des Herrn Jean Dern. Q

8 6«i Zahnarzt Th. Frutig. § 0000000öc)000000000000c(300 «NchsH* V X mit Bechtel'S Salmiak-Gallseife

Mle neu wird Zeder rätig^in Packeten M 20 u. 40 Pfg. bei 1488] Gustav Walter.

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

S 8

Ein noch im Betrieb befindlicher, sehr gut er» S £ halteuer 220/350 gg

| MMlOlW-WalMstH | X ist wegen Aufstellung eines größeren Stuhles X 8 billig zu verkaufen. 8 g Kunstmühle Griedel |

6438 bei Wuhbach.

X X

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx