Ausgabe 
4.3.1900 Zweites Blatt
 
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Berufe zugeführt würden, für die gerade die Aussicht auf solche Unterstützungen bei der Wahl ihres Berufes aus­schlaggebend gewesen sei.

Er beantragt unter Zustimmung Großherzogl. Ober­konsistoriums:

I. Für 1900/1901:

a) Bewilligung des Betrages von 22,000 Mk.;

b) Einstellung eines weiteren Betrages, welcher er­forderlich wird zur Bestreitung derjenigen Gehalts­zulagen an die Beamten des Predigerseminars, welche in der Differenz zwischen ihren gegenwärtigen Gehalten und jenen des neuen Gesetzes, für alle gleichmäßig gekürzt nach Verhältnis des zur völligen Durchführung der neuen Gesetze fehlenden Betrags, bestehen;

c) Ermächtigung des Großh. Oberkonsistoriums zur Feststellung des hiernach weiter einzustellenden Aus­gabebetrags.

II. Für 1901/1905:

Bewilligung des Betrages von 23,824 Mk.

Ein Unterantrag des Synodalen Weiffenbach- Friedberg, zu a) der Beschlüsse stattfür einen Professor" zu setzenfür den Professor, der den Religionsunterricht am Schullehrerseminar erteilt, solange das Verhältnis dauert", wird angeschloffen. Redner empfiehlt, was die Stipendien anlange, inbezug auf ihre Höhe sich nicht in fortwährend abwärtsgleitender Richtung zu bewegen.

Sämtliche Beschlüsse und Anträge nebst dem Unterau» trag Weiffenbach werden angenommen.

Zu Punkt 8, Druck- u nd Verkündigungskosten, wird ein Antrag des Synodalen Wahl-Langen ange­nommen, wonach filr die Folge Protokolle und Beilagen der Synoden an die Dekanate und das Predigerseminar unentgeltlich abgegeben werden, und das Bureau mit der Ausführung beauftragt wird.

Punkt 11, Kosten der Verseh ung des Pfarr­dienstes, zeitigt eine größere Anzahl von Anträgen.

Der Ausschuß beantragt unter Zustimmung Großh. Oberkonsistoriums:

I. Für 1900/1901,

a) Einstellung des Betrages von 1 517 583 Mk. ab­züglich derjenigen Summen, welche nach den An­trägen unter den Rubriken 2 und 6 zur Deckung der Zulagen für die oberen Beamten des Ober- konsistoriumS und des Predigerseminars erforder­lich sind;

b) Ermächtigung Großh. Oberkonsistoriums zur Be­rechnung des nach Maßgabe des Beschlusses unter a) an dem in den Voranschlag eingestellten Betrage vorzunehmenden Abstriches.

II. Für 1900/1905:

Einstellung des Betrages von 1 582 288 Mk.

Ein hierzu gestellter Antrag Dr. Schneider und Gen. bezweckt, die Bezüge der den Pfarrern in den Städten oder an anderen besonders schwierigen Dienststellen zuge- billigten Zulagen in keiner Weise gekürzt zu sehen.

Der Ausschuß und die Kirchenbehörde beharren auf ihrer Auffassung. Seitens der letzteren wird noch ausge­führt, daß der Gesichtspunkt der Teuerung in den Städten maßgebend sei. Der Standpunkt des Oberkonfistoriums be­ruhe auf der Auffaffung, daß die Aufrechterhaltung der Zu­lagen unter der Herrschaft des neuen Gesetzes, das ja für dieses Jahr schon seine Wirkungen teilweise äußere, eine Ungerechtigkeit gegenüber der Allgemeinheit der Geistlichen bedeute. Wo ein Geistlicher die Wohlthat des neuen Ge­setzes nicht spüre, solle er nicht gekürzt werden. Jeder Fall werde besonders hierauf geprüft werden. Die Antragsteller glauben, daß das Oberkonsistorium mit diesen Erklärungen ihren Intentionen genügend entgegengekommen sei, und ziehen ihren Antrag zurück.

Ein Antrag der Synodalen Walter-Engelstadt und Römheld-Nidda bezweckt Einbeziehung der nicht defini­tiven Geistlichen in die Erhöhung der Pfarrgehalte pro 1900/1901; er wird zurückgezogen und vom Synodalen Jaudt-Planig wieder in anderer Form ausgenommen. Es soll danach den älteren Pfarrverwalteren der für die Jahre 1901/1905 vorgesehene Betrag von 3000 Mk. schon

für die Jahre 1900/1901 bewilligt werden, wenn sich dieser Betrag durch Mehreinnahmen und Verringerung der Aus­gaben ergeben sollte.

Synodaler Jost-Bechtheim beantragt, nur denjenigen älteren Pfarrverwaltern die Aufbesserung zu gewähren, denen keine Gelegenheit gegeben war, eine definitive Stelle zu erhalten; eventuell sollen sie durch ein Monitorium des Oberkonsistoriums zur Meldung veranlaßt werden.

Synodaler Stamm-Gießen wendet sich entschieden gegen diese Anträge, die nicht in die gegenwärtige Lage hereinpaßten. Es müsse ein zwingender Grund vorliegen, von dem allgemeinen Grundsatz abzugehen, nicht mehr zu bewilligen als verlangt werde; der sei aber nicht gegeben. Gestern habe man noch ausgerechnet, was man zu gunsten der Pfarrer eventuell noch herausbringen könne, die selbst noch nicht der Wohlthat des Gesetzes teilhaftig seien; heute wolle man über die gleichen.Mittel wieder anders verfügen. Man solle keinen Menschen in Versuchung führen, auch nicht die Räte des Oberkonsistoriums. (Heiterkeit). Sie möchten leicht finden, daß die Pfarrverwalter nsch nicht lange genug diese Stellung bekleideten, wenn sie zu gut be­zahlt würden. Non licet vos esse, dies gelte für die Pfarr­verwalter und Vikare und bedeute, man müsse alles thun, um sie bald zur Anstellung zu bringen. Auf dem gedachten Wege ergebe sich dieser Erfolg aber nicht.

Oberkonsistorialrat Buchner stellt fest, daß die finanzielle Lage für dieses Jahr die Wünsche der An­tragsteller unmöglich mache.

Hierauf wird die Vorlage des Oberkonsistoriums an­genommen, der Antrag des Synodalen Jaudt gegen fünf Stimmen abgelehnt, der Antrag Jost zurückgezogen.

Synodaler Wahl-Schlitz teilt mit, daß die älteren Geistlichen, die Assistenten haben, bei der einmaligen Ge­haltsaufbesserung vorigen Jahres vollständig übergangen worden seien. Dies habe große Enttäuschung hervorgerufen; man habe nach dem Inhalt eines Schreibens des Ober­konsistoriums an die Regierung annehmen müssen, daß nur diejenigen Geistlichen hätten ausgeschlossen sein sollen, denen ein Vikar beigegeben sei.

Oberkonsistorialrat Präsident Buchner bedauert, daß man das Wohlwollen des Zukunftsgesetzes nicht diesen alten, besonders würdigen Herren gegenüber habe wirken lassen können. Die einzige Handhabe biete § 7 des Gesetzes, wo­nach den Geistlichen, die zur selbständigen Versehung ihrer Amtsgeschäfte zeitweise unfähig seien, die ein halbes Jahr übersteigende Dienstzeit nicht angerechnet werden solle. Die folgende Debatte bezieht sich auf die Auslegung dieses Paragraphen. Ihr Ergebnis ist, daß auch die Geistlichen, die nicht mehr ihren Dienst voll und ganz versehen, mit den dienstunfähigen gleichgestellt sein sollen.

Zu Punkt 13, Unterstützung erkrankter Geist- licher, werden nur 2000 Mk., 1000 Mk. weniger gegen die vorige Budgetperiode eingestellt, nachdem Oberkonsistorial­rat Nebel ausgeführt hat, daß die Verkürzung dieser Mittel eine Konsequenz der Gehaltsaufbesserung sein müsse.

Punkt 14 der Ausgaben betrifft Studienunter­stützung.

Die Vorlage Großherzoglichen Oberkonsistoriums sieht die völlige Beseitigung der sogenannten Neisestipendien und Herabsetzung der Studienunterstützungen von 8000 Mk. auf 7500 Mk. vor. Ein Mitglied des Ausschusses, der Syno­dale Wahl-Langen, beantragt, den eingestellten Betrag weiter auf 6000 Mk. zu ermäßigen mit der ausdrücklichen Bestimmung, daß von diesem Betrage 2000 Mk. zu Reise­stipendien verwendet werden sollen. Er weist zur Begrün­dung dieses Antrages, was zunächst die Herabsetzung des Betrages für reine Studienunterstützungen auf 4000 Mk. betrifft, in eingehender Weise auf die Schädigungen hin, welche dem geistlichen Stande dadurch erwachsen, daß durch überreichliche Stipendien junge Leute zum Studium der Theologie verlockt würden, die im übrigen für deu geist­lichen Beruf wenig oder gar keine ernstliche Neigung, vielleicht auch nicht die erforderliche sittliche und intellektuelle Qualifikation hätten. Sei dies schon bei den Kandidaten des Prcdigerseminars hervorzuheben gewesen, so treffe es in noch weit höherem Grade für die Unterstützungen der Be­sucher der Hochschule zu. Was dagegen die Reisestipendien

betreffe, so liege deren Erteilung ganz besonders im Inter' esse der Hebung des geistlichen Standes; die hohe Wichtig­keit solcher Stipendien sei bei Beratung des Voranschlags für 1895/1900 von allen Seiten anerkannt worden, und es sei lebhaft zu beklagen, wenn man jetzt die Mittel hierfür vollständig versagen wolle. Die Mehrheit des Ausschusses hat sich für die Vorlage des Oberkonsistoriums entschieden; bezüglich der Unterstützung Studierender geht sie mit dem Antragsteller durchaus dahin einig, daß allzu reichliche Ge­währung von Stipendien bedenklich sei, glaubt aber, daß eine solche innerhalb der von der Kirchenbehörde vorge­schlagenen Grenzen nicht zu befürchten sei; auch der Wert der Reisestipendien wird an sich nicht verkannt, jedoch mit Rücksicht auf die Finanzlage, sowie auf den Umstand, daß während der ablaufenden Budgetperiode der vorgesehene Betrag überhaupt nicht Verwendung gefunden hat, von der Einstellung eines besonderen Betrags für Reisestipendien Abstand genommen, dagegen vorgeschlagen, das Großherzog­liche Oberkonsistorium zu ermächtigen, einen etwa verbleiben­den Ueberschuß aus den zu Studienunterstützungen vorge­sehenen Beträgen zu Reisestipendien zu verwenden. Der Ausschuß hat hiernach den Antrag auf Herabsetzung des Postens auf 6000 Mk. und Verwendung von 2000 Mk. für Reisestipendien mit allen gegen die Stimme des Antrag­stellers abgelehnt. Unter Zustimmung des Großherzogltchcn Oberkonsistoriums beantragt er:

a) Einstellung des vorgeschlagenen Betrags;

b) Ermächtigung des Oberkonsistoriums, etwaige Ueber schüsse aus dieser Rubrik zu Reisestipendien zu ver­wenden.

Die Minderheit beantragt:

Einstellung von 6000 Mk. mit der Bestimmung, daß hievon 2000 Mk. zu Reisestipendien werwendet werden sollen.

Synodaler Eger-Darmstadt beantragt, die Synode möge beschließen, den vorgeschlagenen Betrag von 7500 Mk. einzustellen, mit der Maßgabe, daß 1500 Mk. für Reise­stipendien verwendet werden können.

Der Antrag Eger wird schließlich, nachdem der Finanz­ausschuß und das Oberkonsistorium zugestimmt haben, an­genommen.

Bei Punkt 26, Kirchlicher Dispositionsfond, weist Oberkonsistorial-Präsident Buchner deffen Nützlichkeit und Notwendigkeit nach, indem er die Verwendung von 25000 Mk. in den letzten 5 Jahren für Kirchenbauten, reparaturen, Pfarrhäuser rc. zusammenstellt.

Alle übrigen Einzelpunkte werden meist ohne Debatte, nach Antrag des Ausschusses, genehmigt.

Damit ist die erfie Lesung der Vorlage beendet. Ende der Sitzung 11/2 Uhr nachmittags.

Zweite Lesung und Erledigung einiger Anträge SamStag, den 3. März, vormittags 9 Uhr.

Nachweisung

über den telegraphische« Verkehr der Pop- und Telegraphen­anstalten im Kreise Gießen für das Jahr 189».

Name der Telegraphenanstalt

Telegramme

Aufge- Einge-

Name der Telegraphenanstalt

Telegramme

Aufge- Einae-

geben

Stück

gangen Stück

geben

Stück

gangen Stück

Allendorf a. d. Lda.

348

464

Uebertraa

49008

47339

Alten-Buseck

65

92 Hungen

1452

1658

Arnsburg

288

333 Keffelbach

77

82

Bellersheim Beltershain

284

4«

273 Langgöns

11 Langsdorf

182

271

278

256

Beuern (Heffen)

280

109 Lich

1766

2054

Eberstadt (Kr. Gieß.)

104

152 Lollar

1890

1320

Geilshausen

60

53 Londorf

462

641

Gießen I

80244

33047

Lumda

56

16

H

14809

9977 Mainzlar

75

88

Gietzen zusammen

45053

43024

Obbornhofen

129

98

Großen-Buseck

231

266

Odenhausen

71

59

Großen-Linden

310

400

Reiskirchen

293

229

Granberg (Heffen) Heuchelheim

1515

293

1562

395

Staufenberg

Steinbach (Heffen)

52

195

36

251

Hofgüll

67

127

Steinberg (Kr. Gieß.)

175

182

Holzheim (seit 1.Juni 1899)

61

78

Treis (Heffen)

Billingen (Hessen)

167

138

145

122

Wieseck (Heffen)

348

424

zu übertragen

49008

47339

Summa

56307

55273

Hotzrrersteigerung

im Wilsecker Semeiudemld.

Freitag deu 9. März 1900, vormittags 10 Uhr beginnend, sollen in den Distrikten Rehecke und Kornberg versteigert werden:

142 Eichenstämme mit 57 fm, dar­unter Schnittholz,

1 Buchenstamm mit 1,39 fm,

7 Nadelstämme mit 3,51 fm,

8 Eichenstangen mit 0,75 fm, 114 Kiefer«, und Fichtenstangen mit 2,46 fm,

131 rm Buchen-Scheitholz,

40 Etchen-Scheitholz, 64 Buchen «Knüppelholz, 29 Erchen-Knüppelholz, 1625 Wellen Buchen-Rristg, 1100 n E:chen-Reistg,

150 Nadel-Retsig,

20 rm Buchen-Stockholz, 23 n Eichen-Stockholz. Die Zusammenkunft ist am Korn­berg beim Pflanzgarten.

Wieseck, am 2. März 1900. Großh. Bürgermeisterei Wieseck.

Sommerlad. 1657

Hutzversteigerung im Ltkindachtt Ekvikiudkmld.

Mittwoch deu 7. März 1900 soll in den Distrikten Todtenzipfen, Heegheck und Gesäng versteigert werden:

278 Nadelstämme von 1433 cm Durchmesser, 616 rn Länge, mit 70 fm,

76 Eichenstämme von 1334 cm Durchmesser, 412 m Länge, mit 20 fm,

390 Nadel-Derbstangen von 713 em Durchmesser, 613 m Länge, mit 30 fm,

2 Buchenstämme von 35 cm Durch­messer, 5 m Länge, 1,10 fm,

7 rm Nadel Knüppel,

1200 Nadel-Wellen,

21 rm Stöcke.

Der Anfang ist morgens 10 Uhr an bcc Kreisstraße Steinbach-Oppenrod am Fichten-Stammholz, nachmittags 2 Uhr am Gesäng bet der Lehmkaute.

Steinbach, am 1. März 1900. Großh. Bürgermeisterei Steinbach.

1653 Krämer.

Bekanntmachung,

betreffend. Die Ergänzungswahl der Grotzh. Handelskammer Gießen für 1900,

Zur Ersatzwahl, welche infolge Austrittserklärung des Herrn E. Klingspor als Mit­glied der Handelskammer erforderlich ist, lvird Termin auf

Donnerstag den 8. März f. K, nachmittags von 2-6 Ahr, im Handelskammer-Lokal, Nordanlage 15 (im Kaufmännischen Vereinshaus) anberaumt.

Die Wahlberechtigten des Handelsstandes der Stadt Gießen werden zu dieser Wahl mit dem Anfügen eingeladen, daß ein Mitglied zu wählen ist.

Gießen, den 4. März 19 0 0. 1640

Großherzogliche Handelskammer.

C W. Nowack, Wahlkommissär.

Jagd-Berpachtung.

Montag deu 12. März 1900, nachmittags 2 Uhr, wird die der Kreisstadt Büdingen zustehende Wald- und Feldjagd, ca. 700 Hektar Feld und 1010 Hektar Stadt- und Markwaid in zwei Abteilungen oder auch zusammen auf weitere sechs Jahre auf hiesigem Rathause verpachtet.

Büdingen, den 8. Februar 1900.

Großherzogliche Bürgermeisterei Büdingen.

Knaf. 1630

0781] Ab 1. März befindet fich meine Korb- «. Stuhlflechterei Mckengch 21.

Ferdinand parihier.

Gute Gartenerde wird billigst angefahren. 0775

<£ Rübsamen.

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In der & Ml deu Augost Otoc fyaaie wtgen «hat bar GrA Schi Ä m 16. Kbn Recht nlM:

Der NNe Ai Landwirt zu Ral iki der Beleidiguvg 88185 und 186 det schuldig und wird eine Gefävguisstras zehn Tage«, sowie j der 5oste« der Vr * w Veleiditztev, B ' Widder syeiw i W«if dir Bei sprocheu, den en der Urteil» auf Kl

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