Berufe zugeführt würden, für die gerade die Aussicht auf solche Unterstützungen bei der Wahl ihres Berufes ausschlaggebend gewesen sei.
Er beantragt unter Zustimmung Großherzogl. Oberkonsistoriums:
I. Für 1900/1901:
a) Bewilligung des Betrages von 22,000 Mk.;
b) Einstellung eines weiteren Betrages, welcher erforderlich wird zur Bestreitung derjenigen Gehaltszulagen an die Beamten des Predigerseminars, welche in der Differenz zwischen ihren gegenwärtigen Gehalten und jenen des neuen Gesetzes, für alle gleichmäßig gekürzt nach Verhältnis des zur völligen Durchführung der neuen Gesetze fehlenden Betrags, bestehen;
c) Ermächtigung des Großh. Oberkonsistoriums zur Feststellung des hiernach weiter einzustellenden Ausgabebetrags.
II. Für 1901/1905:
Bewilligung des Betrages von 23,824 Mk.
Ein Unterantrag des Synodalen Weiffenbach- Friedberg, zu a) der Beschlüsse statt „für einen Professor" zu setzen „für den Professor, der den Religionsunterricht am Schullehrerseminar erteilt, solange das Verhältnis dauert", wird angeschloffen. Redner empfiehlt, was die Stipendien anlange, inbezug auf ihre Höhe sich nicht in fortwährend abwärtsgleitender Richtung zu bewegen.
Sämtliche Beschlüsse und Anträge nebst dem Unterau» trag Weiffenbach werden angenommen.
Zu Punkt 8, Druck- u nd Verkündigungskosten, wird ein Antrag des Synodalen Wahl-Langen angenommen, wonach filr die Folge Protokolle und Beilagen der Synoden an die Dekanate und das Predigerseminar unentgeltlich abgegeben werden, und das Bureau mit der Ausführung beauftragt wird.
Punkt 11, Kosten der Verseh ung des Pfarrdienstes, zeitigt eine größere Anzahl von Anträgen.
Der Ausschuß beantragt unter Zustimmung Großh. Oberkonsistoriums:
I. Für 1900/1901,
a) Einstellung des Betrages von 1 517 583 Mk. abzüglich derjenigen Summen, welche nach den Anträgen unter den Rubriken 2 und 6 zur Deckung der Zulagen für die oberen Beamten des Ober- konsistoriumS und des Predigerseminars erforderlich sind;
b) Ermächtigung Großh. Oberkonsistoriums zur Berechnung des nach Maßgabe des Beschlusses unter a) an dem in den Voranschlag eingestellten Betrage vorzunehmenden Abstriches.
II. Für 1900/1905:
Einstellung des Betrages von 1 582 288 Mk.
Ein hierzu gestellter Antrag Dr. Schneider und Gen. bezweckt, die Bezüge der den Pfarrern in den Städten oder an anderen besonders schwierigen Dienststellen zuge- billigten Zulagen in keiner Weise gekürzt zu sehen.
Der Ausschuß und die Kirchenbehörde beharren auf ihrer Auffassung. Seitens der letzteren wird noch ausgeführt, daß der Gesichtspunkt der Teuerung in den Städten maßgebend sei. Der Standpunkt des Oberkonfistoriums beruhe auf der Auffaffung, daß die Aufrechterhaltung der Zulagen unter der Herrschaft des neuen Gesetzes, das ja für dieses Jahr schon seine Wirkungen teilweise äußere, eine Ungerechtigkeit gegenüber der Allgemeinheit der Geistlichen bedeute. — Wo ein Geistlicher die Wohlthat des neuen Gesetzes nicht spüre, solle er nicht gekürzt werden. Jeder Fall werde besonders hierauf geprüft werden. Die Antragsteller glauben, daß das Oberkonsistorium mit diesen Erklärungen ihren Intentionen genügend entgegengekommen sei, und ziehen ihren Antrag zurück.
Ein Antrag der Synodalen Walter-Engelstadt und Römheld-Nidda bezweckt Einbeziehung der nicht definitiven Geistlichen in die Erhöhung der Pfarrgehalte pro 1900/1901; er wird zurückgezogen und vom Synodalen Jaudt-Planig wieder in anderer Form ausgenommen. Es soll danach den älteren Pfarrverwalteren der für die Jahre 1901/1905 vorgesehene Betrag von 3000 Mk. schon
für die Jahre 1900/1901 bewilligt werden, wenn sich dieser Betrag durch Mehreinnahmen und Verringerung der Ausgaben ergeben sollte.
Synodaler Jost-Bechtheim beantragt, nur denjenigen älteren Pfarrverwaltern die Aufbesserung zu gewähren, denen keine Gelegenheit gegeben war, eine definitive Stelle zu erhalten; eventuell sollen sie durch ein Monitorium des Oberkonsistoriums zur Meldung veranlaßt werden.
Synodaler Stamm-Gießen wendet sich entschieden gegen diese Anträge, die nicht in die gegenwärtige Lage hereinpaßten. Es müsse ein zwingender Grund vorliegen, von dem allgemeinen Grundsatz abzugehen, nicht mehr zu bewilligen als verlangt werde; der sei aber nicht gegeben. Gestern habe man noch ausgerechnet, was man zu gunsten der Pfarrer eventuell noch herausbringen könne, die selbst noch nicht der Wohlthat des Gesetzes teilhaftig seien; heute wolle man über die gleichen.Mittel wieder anders verfügen. Man solle keinen Menschen in Versuchung führen, auch nicht die Räte des Oberkonsistoriums. (Heiterkeit). Sie möchten leicht finden, daß die Pfarrverwalter nsch nicht lange genug diese Stellung bekleideten, wenn sie zu gut bezahlt würden. Non licet vos esse, dies gelte für die Pfarrverwalter und Vikare und bedeute, man müsse alles thun, um sie bald zur Anstellung zu bringen. Auf dem gedachten Wege ergebe sich dieser Erfolg aber nicht.
Oberkonsistorialrat Buchner stellt fest, daß die finanzielle Lage für dieses Jahr die Wünsche der Antragsteller unmöglich mache.
Hierauf wird die Vorlage des Oberkonsistoriums angenommen, der Antrag des Synodalen Jaudt gegen fünf Stimmen abgelehnt, der Antrag Jost zurückgezogen.
Synodaler Wahl-Schlitz teilt mit, daß die älteren Geistlichen, die Assistenten haben, bei der einmaligen Gehaltsaufbesserung vorigen Jahres vollständig übergangen worden seien. Dies habe große Enttäuschung hervorgerufen; man habe nach dem Inhalt eines Schreibens des Oberkonsistoriums an die Regierung annehmen müssen, daß nur diejenigen Geistlichen hätten ausgeschlossen sein sollen, denen ein Vikar beigegeben sei.
Oberkonsistorialrat Präsident Buchner bedauert, daß man das Wohlwollen des Zukunftsgesetzes nicht diesen alten, besonders würdigen Herren gegenüber habe wirken lassen können. Die einzige Handhabe biete § 7 des Gesetzes, wonach den Geistlichen, die zur selbständigen Versehung ihrer Amtsgeschäfte zeitweise unfähig seien, die ein halbes Jahr übersteigende Dienstzeit nicht angerechnet werden solle. — Die folgende Debatte bezieht sich auf die Auslegung dieses Paragraphen. Ihr Ergebnis ist, daß auch die Geistlichen, die nicht mehr ihren Dienst voll und ganz versehen, mit den dienstunfähigen gleichgestellt sein sollen.
Zu Punkt 13, Unterstützung erkrankter Geist- licher, werden nur 2000 Mk., 1000 Mk. weniger gegen die vorige Budgetperiode eingestellt, nachdem Oberkonsistorialrat Nebel ausgeführt hat, daß die Verkürzung dieser Mittel eine Konsequenz der Gehaltsaufbesserung sein müsse.
Punkt 14 der Ausgaben betrifft Studienunterstützung.
Die Vorlage Großherzoglichen Oberkonsistoriums sieht die völlige Beseitigung der sogenannten Neisestipendien und Herabsetzung der Studienunterstützungen von 8000 Mk. auf 7500 Mk. vor. Ein Mitglied des Ausschusses, der Synodale Wahl-Langen, beantragt, den eingestellten Betrag weiter auf 6000 Mk. zu ermäßigen mit der ausdrücklichen Bestimmung, daß von diesem Betrage 2000 Mk. zu Reisestipendien verwendet werden sollen. Er weist zur Begründung dieses Antrages, was zunächst die Herabsetzung des Betrages für reine Studienunterstützungen auf 4000 Mk. betrifft, in eingehender Weise auf die Schädigungen hin, welche dem geistlichen Stande dadurch erwachsen, daß durch überreichliche Stipendien junge Leute zum Studium der Theologie verlockt würden, die im übrigen für deu geistlichen Beruf wenig oder gar keine ernstliche Neigung, vielleicht auch nicht die erforderliche sittliche und intellektuelle Qualifikation hätten. Sei dies schon bei den Kandidaten des Prcdigerseminars hervorzuheben gewesen, so treffe es in noch weit höherem Grade für die Unterstützungen der Besucher der Hochschule zu. Was dagegen die Reisestipendien
betreffe, so liege deren Erteilung ganz besonders im Inter' esse der Hebung des geistlichen Standes; die hohe Wichtigkeit solcher Stipendien sei bei Beratung des Voranschlags für 1895/1900 von allen Seiten anerkannt worden, und es sei lebhaft zu beklagen, wenn man jetzt die Mittel hierfür vollständig versagen wolle. — Die Mehrheit des Ausschusses hat sich für die Vorlage des Oberkonsistoriums entschieden; bezüglich der Unterstützung Studierender geht sie mit dem Antragsteller durchaus dahin einig, daß allzu reichliche Gewährung von Stipendien bedenklich sei, glaubt aber, daß eine solche innerhalb der von der Kirchenbehörde vorgeschlagenen Grenzen nicht zu befürchten sei; auch der Wert der Reisestipendien wird an sich nicht verkannt, jedoch mit Rücksicht auf die Finanzlage, sowie auf den Umstand, daß während der ablaufenden Budgetperiode der vorgesehene Betrag überhaupt nicht Verwendung gefunden hat, von der Einstellung eines besonderen Betrags für Reisestipendien Abstand genommen, dagegen vorgeschlagen, das Großherzogliche Oberkonsistorium zu ermächtigen, einen etwa verbleibenden Ueberschuß aus den zu Studienunterstützungen vorgesehenen Beträgen zu Reisestipendien zu verwenden. Der Ausschuß hat hiernach den Antrag auf Herabsetzung des Postens auf 6000 Mk. und Verwendung von 2000 Mk. für Reisestipendien mit allen gegen die Stimme des Antragstellers abgelehnt. Unter Zustimmung des Großherzogltchcn Oberkonsistoriums beantragt er:
a) Einstellung des vorgeschlagenen Betrags;
b) Ermächtigung des Oberkonsistoriums, etwaige Ueber schüsse aus dieser Rubrik zu Reisestipendien zu verwenden.
Die Minderheit beantragt:
Einstellung von 6000 Mk. mit der Bestimmung, daß hievon 2000 Mk. zu Reisestipendien werwendet werden sollen.
Synodaler Eger-Darmstadt beantragt, die Synode möge beschließen, den vorgeschlagenen Betrag von 7500 Mk. einzustellen, mit der Maßgabe, daß 1500 Mk. für Reisestipendien verwendet werden können.
Der Antrag Eger wird schließlich, nachdem der Finanzausschuß und das Oberkonsistorium zugestimmt haben, angenommen.
Bei Punkt 26, Kirchlicher Dispositionsfond, weist Oberkonsistorial-Präsident Buchner deffen Nützlichkeit und Notwendigkeit nach, indem er die Verwendung von 25000 Mk. in den letzten 5 Jahren für Kirchenbauten, reparaturen, Pfarrhäuser rc. zusammenstellt.
Alle übrigen Einzelpunkte werden meist ohne Debatte, nach Antrag des Ausschusses, genehmigt.
Damit ist die erfie Lesung der Vorlage beendet. Ende der Sitzung 11/2 Uhr nachmittags.
Zweite Lesung und Erledigung einiger Anträge SamStag, den 3. März, vormittags 9 Uhr.
Nachweisung
über den telegraphische« Verkehr der Pop- und Telegraphenanstalten im Kreise Gießen für das Jahr 189».
Name der Telegraphenanstalt
Telegramme
Aufge- Einge-
Name der Telegraphenanstalt
Telegramme
Aufge- Einae-
geben
Stück
gangen Stück
geben
Stück
gangen Stück
Allendorf a. d. Lda.
348
464
Uebertraa
49008
47339
Alten-Buseck
65
92 Hungen
1452
1658
Arnsburg
288
333 Keffelbach
77
82
Bellersheim Beltershain
284
4«
273 Langgöns
11 Langsdorf
182
271
278
256
Beuern (Heffen)
280
109 Lich
1766
2054
Eberstadt (Kr. Gieß.)
104
152 Lollar
1890
1320
Geilshausen
60
53 Londorf
462
641
Gießen I
80244
33047
Lumda
56
16
„ H
14809
9977 Mainzlar
75
88
Gietzen zusammen
45053
43024
Obbornhofen
129
98
Großen-Buseck
231
266
Odenhausen
71
59
Großen-Linden
310
400
Reiskirchen
293
229
Granberg (Heffen) Heuchelheim
1515
293
1562
395
Staufenberg
Steinbach (Heffen)
52
195
36
251
Hofgüll
67
127
Steinberg (Kr. Gieß.)
175
182
Holzheim (seit 1.Juni 1899)
61
78
Treis (Heffen)
Billingen (Hessen)
167
138
145
122
Wieseck (Heffen)
348
424
zu übertragen
49008
47339
Summa
56307
55273
Hotzrrersteigerung
im Wilsecker Semeiudemld.
Freitag deu 9. März 1900, vormittags 10 Uhr beginnend, sollen in den Distrikten Rehecke und Kornberg versteigert werden:
142 Eichenstämme mit 57 fm, darunter Schnittholz,
1 Buchenstamm mit 1,39 fm,
7 Nadelstämme mit 3,51 fm,
8 Eichenstangen mit 0,75 fm, 114 Kiefer«, und Fichtenstangen mit 2,46 fm,
131 rm Buchen-Scheitholz,
40 „ Etchen-Scheitholz, 64 „ Buchen «Knüppelholz, 29 „ Erchen-Knüppelholz, 1625 Wellen Buchen-Rristg, 1100 n E:chen-Reistg,
150 „ Nadel-Retsig,
20 rm Buchen-Stockholz, 23 n Eichen-Stockholz. Die Zusammenkunft ist am Kornberg beim Pflanzgarten.
Wieseck, am 2. März 1900. Großh. Bürgermeisterei Wieseck.
Sommerlad. 1657
Hutzversteigerung im Ltkindachtt Ekvikiudkmld.
Mittwoch deu 7. März 1900 soll in den Distrikten Todtenzipfen, Heegheck und Gesäng versteigert werden:
278 Nadelstämme von 14—33 cm Durchmesser, 6—16 rn Länge, mit 70 fm,
76 Eichenstämme von 13—34 cm Durchmesser, 4—12 m Länge, mit 20 fm,
390 Nadel-Derbstangen von 7—13 em Durchmesser, 6—13 m Länge, mit 30 fm,
2 Buchenstämme von 35 cm Durchmesser, 5 m Länge, 1,10 fm,
7 rm Nadel Knüppel,
1200 Nadel-Wellen,
21 rm Stöcke.
Der Anfang ist morgens 10 Uhr an bcc Kreisstraße Steinbach-Oppenrod am Fichten-Stammholz, nachmittags 2 Uhr am Gesäng bet der Lehmkaute.
Steinbach, am 1. März 1900. Großh. Bürgermeisterei Steinbach.
1653 Krämer.
Bekanntmachung,
betreffend. Die Ergänzungswahl der Grotzh. Handelskammer Gießen für 1900,
Zur Ersatzwahl, welche infolge Austrittserklärung des Herrn E. Klingspor als Mitglied der Handelskammer erforderlich ist, lvird Termin auf
Donnerstag den 8. März f. K, nachmittags von 2-6 Ahr, im Handelskammer-Lokal, Nordanlage 15 (im Kaufmännischen Vereinshaus) anberaumt.
Die Wahlberechtigten des Handelsstandes der Stadt Gießen werden zu dieser Wahl mit dem Anfügen eingeladen, daß ein Mitglied zu wählen ist.
Gießen, den 4. März 19 0 0. 1640
Großherzogliche Handelskammer.
C W. Nowack, Wahlkommissär.
Jagd-Berpachtung.
Montag deu 12. März 1900, nachmittags 2 Uhr, wird die der Kreisstadt Büdingen zustehende Wald- und Feldjagd, ca. 700 Hektar Feld und 1010 Hektar Stadt- und Markwaid in zwei Abteilungen oder auch zusammen auf weitere sechs Jahre auf hiesigem Rathause verpachtet.
Büdingen, den 8. Februar 1900.
Großherzogliche Bürgermeisterei Büdingen.
Knaf. 1630
0781] Ab 1. März befindet fich meine Korb- «. Stuhlflechterei Mckengch 21.
Ferdinand parihier.
Gute Gartenerde wird billigst angefahren. 0775
<£♦ Rübsamen.
MSI Adau, .Ave uh’sS’ A«
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Wim des
In der & Ml deu Augost Otoc fyaaie wtgen «hat bar GrA Schi Ä m 16. Kbn Recht nlM:
Der NNe Ai Landwirt zu Ral iki der Beleidiguvg 88185 und 186 det schuldig und wird eine Gefävguisstras zehn Tage«, sowie j der 5oste« der Vr * w Veleiditztev, B ' Widder syeiw i W«if dir Bei sprocheu, den en der Urteil» auf Kl
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