Ausgabe 
3.7.1900 Erstes Blatt
 
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Nr. 152 Erstes Blatt. Dienstag dm 3. Juli

1900

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Kießmer Anzeiger

Heneral-AHeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Nreis Giesten.

gtiffWim, «pxditton und Druckerei: Nr. 7.

OraüsdettLg«: Gießener Famüienblätlrr, Der heWhe Landwirt, Klütter für hessische DMslwude.

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Amtlicher Teil.

Bekanntmachung.

Betreffend: Die Abgabe der Vermögenssteuer-Erklärungen zum Zwecke der Veranlagung für das Steuerjahr 1901/02.

Nach. Art. 19 des Gesetzes die Vermögenssteuer betr., vom 12. August 1899 haben die von der Kommission für die Einkommensteuer erster Abteilung zu veranlagenden, ein jährliches lÄnkommen von 2600 Mark und mehr be­sitzenden Betriebsunternehmer (Personen, die Land- und Forstwirtschaft oder ein Gewerbe betreiben), die zum ersten Male mit Anlage- und Betriebskapital zur Ver­mögenssteuer veranlagt werden, eine schriftliche Erklärung über das im land- und forstwirtschaftlichen oder gewerb­lichen Unternehmen verwendete Anlage- und Betriebskapi­tal und die es belastenden Schulden abzugeben.

Ferner sind nach» Art. 25 desselben Gesetzes diejenigen, deren sonstiges Vermögen (Kapitalvermögen usw.) nach Abzug der darauf lastenden Schulden einen Wert von 3000 Mark und mehr hat, zur Abgabe einer schriftlichen Er­klärung über dieses Vermögen verpflichtet.

Zu diesen Erklärungen sind die vom Gr. Ministerium der Finanzen festgesetzten Formularien zu verwenden; die­selben sind je nach der Wahl der Steuerpflichtigen offen oder verschlossen

spätestens bis zum 31. Juli d. IS., ohne daß der Pflichtige deshalb eine besondere Aufforder­ung abzuwarten hat, bei der Bürgermeisterei des Wohn­orts oder auch unmittelbar bei dem betreffenden Steuer-! kommissariat abzuliefern.

Den außerhalb des Großherzogtums wohnenden Steuerpflichtigen werden die Formularien zu den Steuer­erklärungen durch die betreffenden Steuerkommissariate zu­gesendet, an welche die abzugebenden Erklärungen inner­halb vier Wochen unmittelbar einzusenden sind.

Nach Art. 32 des Gesetzes sind die Vermögensfteuer- erklärungen abzugeben:

1. für Minderjährige, für Abwesende, sowie für Per­sonen, die aus anderen Gründen unter Vormundschaft oder Pflegschaft gestellt sind, von deren gesetzlichen Vertretern;

2. für Nachlaßmassen, die der Steuerpflicht unterliegen, von deren Verwaltern;

3. in allen anderen Fällen von dem Steuerpflichtigen selbst und zwar hinsich-tlich seines eigenen Vermögens sowohl, als auch! des Vermögens, das ihm nach Art. 10 des Gesetzes bei der Besteuerung zuzurechnen ist.

Bei Abgabe dieser Erklärungen ist beson­ders zu beachten, daß Schulden und Lasten nur dann an dem rauhen Vermögen abge­zogen werden können, wenn das Bestehen und dietzöhe dieserSchulden undLasten nach­gewiesen wird.

Zwecks Herbeiführung einer zutreffenden Veranlagung des Grundvermögens, bezüglich» dessen eine gesetzliche Ver- vflichtung zur Abgabe von Erklärungen nicht besteht, ist die Einreichung freiwilliger Erklärungen über die Höhe, den Wert desselben und die es belastenden Schulden in eigenem Interesse des Steuerpflichtigen sehr wünschens­wert, da hierdurch» unter Umständen einer irrtümlichen Veranlagung und den hieraus erwachsenden Weiterungen vorgebeugt wird.

Anknüpfend an diese Mitteilungen richten wir an die hernach» zur Wgabe von Vermögenssteuererklärungen Ver­pflichteten unserer Bezirke hiermit die Aufforderung, ihre Erklärungen unfehlbar bis zu dem angegebenen Termin an die betr. Bürgermeistereien oder dirett an uns gelangen zu lassen. Die bei den Bürgermeistereien einlaufendev! Steuererklärungen werden, und zwar insoweit verschlossen, uneroffnet, an die Vorsitzenden der betr. Veranlagungs- komrrnsstonen abgegeben werden.

Die Formularien zu den Steuererklärungen, welchen ein Auszug aus dem Gesetz und der hierzu erlassenen) Anweisung bergefügt ist, hat der Steuerpflichtige von der Bürgermeisterei des Wohnorts zu beziehen

Gießen, Grünberg/ Hungen und Nidda, 29. Juni 1900.

Dte Größtmöglichen Steuerkommissariate

Köhler. Ulrich. Frenz Schmitt.

Bekanntmachung.

Unter dem Namen des Hydra-, Gella-, Schneeball­oder Lawinen-Systems beginnt neuerdings ein Geschäfts- gebahren Verbreitung zu finden, welches geeignet ist, das Publikum in empfindlicher Weise zu schädigen. Das System besteht darin, daß dem Erwerber eines Hydra (Gella-rc.)- Gutscheines die Lieferung eines int Werte erheblich über den Preis des Gutscheins hinausgehenden Gegenstands, vornehmlich einer Uhr oder von Stahl- und Messerwaren M Aussicht gestellt wird, sobald er von der Firma eine

bestimmte Anzahl von Gutscheinen käuflich erworben, diese an andere Personen abgesetzt, und jede von diesen Personen! wiederum auf ihren Gutschein die gleiche Anzahl von Gut­scheinen von der Firma bezogen hat. Ohne die Schwierig­keiten, die der Erfüllung dieser Bedingungen entgegen-' stehen, zu erkennen, werden leichtgläubige Personen durch die Aussicht auf den Erwerb eines anscheinend wertvollen Gegenstandes für einen unverhältnismäßig niedrigen Be­trag zum Ankauf von Gutscheinen verlockt und in der Mehrzahl der Fälle geschädigt. Müssen beispielsweise jedes­mal sechs Gutscheine nachgekauft werden, so erhält der erste Gutschein-Inhaber den zugesagten Gegenstand erst, nachdem er sechs Käufer für die von ihm nachbezogenen; Gutscheine gefunden und jeder von diesen wiederum sechs Gutscheine bezogen hat, mit andern Worten, nachdem auf sein Betreiben die Firma insgesamt 42 Gutscheine abgesetzt hat. In vereinzelten Fällen mag es dem ersten Gutschein- Inhaber gelingen, den in Aussicht gestellten Gegenstand, der durchj/oen (Älös.füft die sämtlichjen üb gesetzten Gutscheine in der Regel weit über den wahren Wert bezahlt ist, zu erhalten; in den meisten Fällen aber werden die Gutschein- Inhaber sich vergeblich bemühen, die erforderliche Zahl von Abnehmern für die nachgekauften Scheine zu finden, sodaß sie Geld, Zeit und Mühe ohne eigenen Nutzen lediglich zuM Vorteil der vertreibenden Firma aufgewendet haben.

Die Anwendung dieses Systc. ts muß mit Notwendig­keit jdahin führen, daß die weites größte Zahl der Gut­scheine als wertlos verfällt und der Erlös für die­selben ohne Gegenleistung dem Gewerbetreibenden ver­bleibt, der mit dieser unausbleiblichen Folge des Systems offenbar rechnet, während der Käufer der Gutscheine leer ausgeht und sich getäuscht findet.

Wir warnet: hiermit das Publikum vor dem Ankauf derartiger Gutscheine.

Gießen, 29. Juni 1900.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Vechtold.

Bekanntmachung.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß die Tprechftrrrrderr der GerichtSfchreiberei auf 1012 Uhr vormittags festgesetzt sind, und daß der Gerichtstag, an welchem der unterzeichnete Richter für das Publikum zu sprechen ist, aus DourrerStag, und zwar in der Zeit von 812 Uhr vormittags und 35 Uhr nachmittags, bestimmt ist.

Zu anderer als der festgesetzten Zeit hat niemand Anspruch, angehört zu werden, es handle sich denn um eine sehr dringende Angelegenheit.

Lich, den 26. Juni 1900.

Großherzogliches Amtsgericht.

Giller.

Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß 1. für den Verkehr des Publikums mit dem Richter, sehr dringende Angelegenheiten ausgenommen, der Donnerstag jeder Woche von 8 bis 12 Uhr vor­mittags und 2 bis 6 Uhr nachmittags, und

2. die Dienststunden für die Gerichtsschreiberei von 8 bis 12 Uhr vormittags und 2 bis 6 Uhr nach­mittags, und die Sprechstunden in solcher von 10 bis 12 Uhr vormittags an jedem Werktage fest­gesetzt worden find.

Hungen, am 25. Juni 1900.

Großherzogliches Amtsgericht Hungen.

Au die Herren BertraneuSmänuer deS Hilfs­vereins für die Geisteskranken in Hessen.

Für die Stellen der Küchen- und Waschmädchen in hiesiger Anstalt ist bei freier Station ein jährlich um 50 Mk. von 200 Mk. an bis zu 350 Mk. und bei Be­förderung bis 450, 500 und 600 Mk. steigender barer Lohn vorgesehen.

Wir ersuchen um vorerst briefliche Zuweisung geeig­neter gesunder und intelligenter Bewerberinnen, die wenn kräftig, vom 16. Lebensjahr ab angenommen werden. Die Bewerberinnen selbst wollen sich an die aus den Jahres­berichten des Hilssvereins bekannten Herren Vertrauens­männer oder und zwar zuerst brieflich hierher wenden.

Heppenheim, den 24. Juni 1900.

Großh. Direktion der Landes-Irrenanstalt.

Dr. Bieberbach, Mediziualrat.

Gefunden: 1 seidene Schleife, 1 Spazierstock ohne Griff und 2 Futtersäcke.

Zngeflogeu: 1 Kanarienvogel.

Verloren: 1 Ring, 2 Schirme, 1 Portemonnaie mit Inhalt und 1 Weste.

Gießen, den 30. Juni 1900.

Großherzogliches Polizeiamt Gieße«.

Uolitische Wochenschau.

In China ist es bös ! Diese Worte eines bekannt ten Scherzliedes kennzeichnen die Situation in China, die sich zwar im Laufe der Woche etwas günstiger gestaltet! hat, ohne daß jedoch die an einzelnen Punkten von den, Europäern erzieleten erfreulichen Erfolge zu einer opti-, mistischen Auffassung der Gesamtlage in China berechtigen.; Jedenfalls darf es uns mit freudiger Genugthuung er­füllen, daß es den vereinigten Truppen der Mächte ge­lungen ist, nicht nur das von den Chinesen schwer bedrohte: Tientsin zu retten, sondern auch die internationale Ent­satztruppe des Admirals Seymour, die sich gegenüber einep ungeheuren chinesischen Uebermacht in einer verzweifeltem Lage befunden hatte, 'glücklich herauszuhauen. Das sind nach dem tzrstzen Erfolg der Erstürmung der Daku-FortA zwei neue bedeutsame Erfolge, welche den chinesischen! Banden und vor allem auch der chinesischen RegierUngj einen deutlichen Begriff von der Leistungsfähigkeit der europäischen Truppen beibringen dürften.

Im übrigen ist die Lage in China noch nicht um einjew Schritt weiter gerückt. Li-Hung-Tschang, der geriebene chinesische Diplomat, hat zwar mitteilen lassen, daß er von der Pekinger Regierung zur Vermittelung angelrufeni worden sei und daß er diese Vermittlerrolle übernehmen werde, aber bisher ist nichts darüber bekannt geworden!, daß er Anstalten gemacht habe, den chinesischen Diplo­maten in Peking den Kopf zurecht zu setzen. Darüber, wasi! n Peking vorgeht, fehlt eben infolge der völlig unter­brochenen Verbindung jegliche Nachricht, und man darf ebensowenig jenen Nachrichten trauen, welche zu melden! wissen, daß die chinesische Regierung zum äußersten Wider-; stand gegen die Mächte entschlossen sei.

Wenn aber das letztere der Fall sein sollte, so dürfte sich das in Bälde ändern, denn wenn auch der Aufstand der Boxer und die Erhebung der chinesischen Soldateska! gegen die Europäer noch keineswegs in der Abnahme be­griffen sind, sondern der Aufstand sich vielmehr an ein­zelnen Stellen weiter ausbreitet, so ist doch zu bedeNkeni, daß die Lage der Europäer sich mit jedem Tage bessert. Denn mit jedem Tage schreiten die Rüstungen der europäi* schen Mächte vorwärts und mehrt sich die Anzahl der Truppen, welche zum Schutze der Europäer und zur Be­kämpfung der Boxer wie der chinesischen Soldaten auf chinesischem Boden eintreffen. Die deutsche Regierung hat nicht gezögert, alle Maßnahmen zu treffen, die zurzeit getroffen werden können, um der Meuterei in China ener­gisch entgegenzutreten,, und ebenso an dem Schutz der Euro­päer mitzuwirken, als auch die Wahrnehmung unserer In­teressen in China mit starker Hand zu betreiben.

Aber es liegt in der Natur der Sache, daß bei den Aufgabe, die Erhebung in China niederzuschlagen und dort Ruhe und Ordnung zu schaffen, Rußland und Japan in erster Reihe mitwirken, denn diese Mächte sind nicht nur durch ihren örtlichen Zusammenhang mit China an den dortigen Wirren in erster Reihe interessiert, sondern sie sind aus demselben Grunde in der Lage, am schnellstes: die stärksten Truppenmassen in das Ausstandsgebiet zu werfen. (

Mit den schwersten Beklemmungen verfolgt man in* England die starken Rüstungen Rußlands, welches sich an­schickt, in China die führende Rolle zu übernehmen, und die einzige Hoffnung Englands besteht darin, daß Japan! dafür Sorge tragen werde, daß das Gleichgewicht unter den Mächten in China erhalten bleibt. Denn England« selbst ist durch den südafrikanischen Krieg, der, so oft er auch schon totgesagt wurde, noch immer lebt, derart ge­bunden, daß es nicht daran denken kann, in China ein ent­scheidendes Wort mitzusprechen. In der That ist auch die Nachricht, daß aus Südafrika Truppen nach China abae- sandt werden sollen, bereits von London aus offiziell de­mentiert worden. England kann sich einen solchen Luxus auch gar nicht gestatten. Der von den Buren ins Werk gesetzte und mehrfach erfolgreiche Guerillakrieg macht den Engländern so viel zu schaffen, daß sie aller Truppen, von; denen so wie so ein großer Teil bereits kriegsunfähig ist, zu diesen Operationen benötigen und nicht einmal imstande^ sind, hinreichende Hilfskräfte in das Aschantiland zu ent­senden, wo die Lage für die Engländer offenbar recht bös­artig ist. Jedenfalls wird es noch geraume Zeit dauern, bis der Krieg gegen die Buren, ob er auch strategisch ent­schieden ist, beendet sein wird.

Unterdes hat dieser Krieg bereits die Wirkung, daß er, verbunden mit noch manchen anderen innerpolitischen Um­ständen, den Rücktritt des portugiesischen Kabinetts Lucianq de Castro herbeigeführt hat. Neben der miserablen Finanz^ Politik des Kabinetts hat in erster Reihe die EntrüstMU