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Samstag dm 3. Mär,
Aint-- und Anzeigeblatt für den Kreis «efje«
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Dienstag den 27. März, vormittags von 9 Uhr an:
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Die Gießener MOMtkieuVlLtter Werden dem Anzeiger im Wechsel mit „Hess. BenbnHrt* n. „Blätter Mr heg. volk-kunde- W-chtl. 4 m«i beigelegt.
Alle Anzeigen-Bermittlungsstellen de- In- und Auslands nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger rnr^ :i Zeilenprei«: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg.
Wftatttea, Expedition und Druckerei:
Kchnkstraße Ar. 7.
■ eeeNmt *»n Anzeigen zu der nachmittag- für de« lstgenden le% erscheinenben Nummer biS vorm. 10 Uhr. LbbesteSungen spätestens abends vorher.
Adrefle für Depeschen: Anzeiger Hiehr Fernsprecher Nr. 51.
Itadllieater 4. Wrz 1000, Nt * Uhr,
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Asten von @ötnet 6intritt§pteüt
nvs S Uhr: l des Komikecs -uberg vou V»
der Militärpflichtigen der Gemeinden Allendorf an der Lahn, Allendorf a. d. Lda., Alten-Buseck, Annerod, Bersrod mit Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden, Daubringen, Großen- Buseck und Hattenrods-
Dienstag den 3. April, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Stadt Gießen der beiden ältesten Jahrgänge (1898 und 1899); a
Mittwoch den 4. April, vormittags von 8 Uhr an:
derjenigen des jüngsten Jahrgangs (1900) der Stadt Gießen;
Donnerstag den 5. April, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Großen-Linden, Heuchelheim, Klein-Linden, Lollar, Mainzlar und Oppenrod;
Freitag den 6. April, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Reiskirchen, Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Treis a. d. Lda., Trohe und Wieseck.
Samstag den 7. April, vormittags von 9 Uhr an:
Losziehuug.
Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt __Mütter für hessische Volkskunde.
Freitag den 30. März, vormittags von 9 Uhr an: oegenigen der Gemeinden Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Äillingen und Watzenborn mit Steinberg.
Samstag den 31. März, vormittags von 9 Uhr an:
Losziehung.
* Vom Kriegsschauplatz.
Dem heldeumütigeu Widerstände General Croujes
widmet die Wiener „Neue Freie Presse", die sonst von englandfreundlichen Tendenzen nicht frei ist, folgende anerkennende Worte, die noch vor dem Bekanntwerden von Eronjes Kapitulation geschrieben sind:
„Am ehesten hielte noch Osman Paschas zähe Verteidigung der Erdwälle von Plewna den Vergleich mit der Heldenthat Cronjes aus, aber auch die nicht vollständig. Mau muß bedenken, daß die Buren elf Tage und elf Nächte im Freien liegen, bald von der Sonne gebraten, bald vom tropischen Gewitterregen fast weggeschwemmt, in der Nacht den Frösten preisgegeben und stets auf der Hut gegen den anrückenden Feind, den die Ungeduld und die Sorge zu immer neuen Angriffen treiben. Da hält keine kriegerische Begeisterung vor, da geht der glühendste Mut langsam in die Brüche, da bleibt nur eines am Menschen übrig, der zähe Trotz, der sich nicht überwinden läßt, so lange die Nerven überhaupt noch dem Gebote des Willens folgen. Nun, gute Nerven haben die Oranje-Buren. Sicher wie ihr Auge und ihre Hand, ist auch ihr Gehorsam. Ihr holländisches Phlegma birgt ungeheure Reserven unverbrauchter Willenskraft. Wie die badischen Landwehrleute des Generals v. Werder in den verschneiten Vogesenpässen lagen, hungernd und doch frohgemut einander die Parole zurufend: Hier kommt niemand durch! und in der That die dreifach überlegene Truppe Bourbakis in die neutrale Schweiz abdrängten, so steht Cronje mit seinen Leuten, kaltblütig und geduldig des Entsatzes harrend. Die Engländer sind noch recht weit von dem Erfolge, auf den sie nur noch stundenlang warten zu müssen vermeinten, und Marschall Roberts muß mit Sicherheit schon erkannt haben, daß er vielleicht Cronje zur Kapitulation wird zwingen können, daß er aber mit einem Feinde von solchen Qualitäten auch
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Gießener Anzeiger
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I , , Großherzoglicheu Bürgermeistereien Haven sämtliche ihrer Gemeinde augeböriqeu oder in ihrer Gemeinde gestelluttaspfl-cktiaeu Militärpflichtige aus Grüns der ih«e« beretts zugegaugeuerr Stammrolle» z« der Muster»»» vorzuladeu- Bemerkt wird hierbei, das; Militärpflichtige, welche flch auswärts aushalten, zur Musterung nicht geladen werden dürseu, da
I solche nur an ihrem Anseuthaltsort gestellungspflichtig sind.
Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinde im Musterungstermin rechtzeitig anwesend zu sein und sich darum zu bemühen, daß die letzteren V2 Stunde vor der bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschäftes ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten.
Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im stände ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugnis des Arztes und der Bürgermeisterei, bezw. eine Bescheinigung des Gerichts vorzulegen.
Den Großherzoglichen Bürgermeistereien liegt ed-^ofc, darauf aufmerksam zu machen, daß ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig ist, und sind deshalb die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen.
Im Anschluß an das Ersatz-Geschäft findet
Samstag den 24. März im Gasthaus „Zum Nappen'- zu Grünberg,
Freitag den 30, März im Rathaus zu Lich, Freitag den 6. April in der Restauration „Zum Lonys Bierkeller, Schanzenstraße 18, zu Gieße», die Klassiflzieruug der Mannschaften der Reserve, der Landwehr ersten und zweiten Ausgebots und der Ersatz - Reserve rücksichtlich ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse statt.
Es haben daher diejenigen Reservisten und Landwehrmänner ersten und zweiten Aufgebots sowie die Ersatz- Reservisten, welche im Falle einer Einberufung auf Zurückstellung wegen häuslicher Verhältnisse einen Anspruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, morgens 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche zu begründen.
Gießen, den 1. März 1900.
Der Zivil-Vorfitzende der Ersatz-Kommission des Kreises Gießen.
B o e ck m a n n.
23qugsptd5 vierttl jährt. Mk. 2LP moiicdücl) 75 Psg. mit Briiigcrlohn; durch bit Abholcst?llc» vttrlrljährl. Mk. 1,S4 monatlid) 65 Ptg.
Bei Postbezug Mk. 2,40 vieneljäbrt mit Beslcllgklb.
Besondere Bestimmungen.
I l- Zur Musterung haben sich, bei Meidung der gesetz- I lichen Strafen, zu stellen:
Diejenigen, dem Großherzogtum Hessen oder einem I andern Staate des Deutschen Reiches angehörigen Militär- I pflichtigen, welche
a) in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetzliches Domizil — ihre Heimat oder ihren ständigen Wohnsitz — haben und sich nicht in einem andern Teile des Großherzogtums Hessen oder einem andern Staate in einer der nachstehend unter b) angegebenen Eigenschaften aufhalten:
b) in einer Gemeinde des Kreises Gießen sich als Dienstboten, Haus- oder Wirtschaftsbeamte, Handlungsdiener und -Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehrburschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aufhalten, oder die Universität Gießen oder das Gymnasium daselbst oder eine sonstige Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen;
e) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten, im Auslande geboren sind, und weder im Großherzogtum Hessen, noch in einem andern deutschen Staate Domizil besitzen oder sich aufhalten;
und im Jahre 1880 geboren sind;
ferner
SämtlicheMilitärpflichtige,welche im Jahre 1898 bezw. 1899 zurückgestellt worden, oder nach ihrer gezogenenNum- mer disponibel geblieben, d. h. nicht einberufen worden sind.
Entbunden von der persönlichen Gestellung sind Diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Berechtigung zum einjährig-freiwilligen " Militärdienst erteilt worden ist.
2. Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweitcn- oder drittenmale erscheinen, haben ihre Losungsscheine mitzubringen.
3. Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solchen von seinem Vater, oder seiner Mutter Zurückstellung in Anspruch genommen wird, so ist für Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten Thatsachen erforderlichen Nachweise und Zeugnisse vor dem zur Musterung beraumten Termine zu sorgen. Die Zeugnisse müssen amt- । lich ausgestellt oder beglaubigt sein. |
Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familienangehörige sich selbst persönlich im Termin vor der Ersatz-Kommission ein- zufindeu, oder, wenn dies nicht möglich ist, kreis- ärztliches Attest im Termin vorlegen zu lassen
4 Wenn em Militärpflichtiger an Gebrechen leidet die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B. Taubheit, Harthörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche u. s. w., so ist dies I durch amtlich ausgestellte oder beglaubigte Zeugnisse des Arztes, sowie des Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrers u. s. w. nachzuweisen. Das Vorhandensein vou Epilepsie I V* . eidliche Erklärung von mindestens I ^"^laubwürdrgen Zeugen zu erhärte».
An.- r Losziehung persönlich teil zu nehmen, steht jedem Militärpflichtigen frei; für diejenigen, welche bei dem Aufrufe nicht anwesend sind, zieht ein Mitglied der Ersatz- Kommission das Los.
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III. Zu Gießen in der Restauration .Zum Lonys Bierkcller", Schanzenflraße 18.
MEag den 2. April, vormittags von 8 Uhr an:
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Donnerstag, SU W stn. -36 _ base tzbrl, mden A' unb Mädern ) Wtiq erteilt. Gch ^SänbieSyebiuon.
Stucks.
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Oy. Musterung
4 M'. 2»^. £cr Militärpflichtigen der Gemeinden Mach, Bellersheim, '-ist.' 5. $ Dettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt, Ettingshausen,
6. farbenreich, Grumngen, Hausen und Holzheim;
. Miltwock den 28. n ...
,.nen: _ Mittwoch den 28. März, vormittags von 9 Uhr an:
Sr i MM ^,CridQn Hungen, Inheiden, Langd, Lang-
icr Uv. Gns, Langsdorf und Lich ;
$tieba N Donnerstag den 29. März, vormittags von 9 Uhr an- L, RÄ Wenigen der Gemeinden Leihgestern, Münster, Muschenheim, Rieder-Bessingen, Nonnenroth, Obbornhofen, Ober-Bessingen, turnten Lber-Hörgern, Rabertshausen, Rodheim, Röthges und
M Einbach;
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AmtlicherTeib
Gießen, den 1. März 1900.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen Ott die Großh. Bürgermeistereien, Verwaltungen der Gemeiudekraukenverficheruugen, die Vorstände der eiugeschriebeueu HilfSkafsen des Kreises, sowie der BetriebS°(Fabrik-)Kraukeu- kaffeu der Main-Weser-Hütte zu Lollar uud von Ria« Sf Cloos zu Heuchelheim.
Unter Bezugnahme auf unser Amtsblatt ohne Nr. vom 3. Januar 1900 erinnern wir Sie daran, daß die fraglichen Nachweisungen, soweit eS noch nicht geschehen, bis spätestens Ende März an uns eingesendet sein müssen, v. Bechtold.
Gießen, 1. März 1900. Aetr.: Vermittelung von Lehrlingsstellen.
Die
Großh. Kreis-Schulcommisfion Gießen
an die Schulvorstände des Kreises.
Wir beauftragen Sie, die Lehrer Ihrer Gemeinden darauf aufmerksam zu machen, daß wir nunmehr die Berichte über die Erfolge ihrer, gemäß dem mündlichen Auftrage unseres technischen Mitglieds gelegentlich der Herbst- Konferenzen gemachten Mitteilungen an die zu Ostern zu entlassenden Schüler in rubr. Betreff erstattet zu sehen wünschen. Die von den Lehrern Ihnen alsbald zu überreichenden Berichte sind umgehend an uns weiterzugeben. Fehlberichte sind nicht zu erstatten.
__________________v. Bechtold.
Bekanntmachung,
das Ersatzgeschäft pro 1900 betreffend.
Die Musterung und Losziehung der Militärpflichtigen des Kreises Gießen für das Jahr 1900 findet an den nachbenannten Tagen statt und zwar:
I. Zu Grünberg im Gasthaus zum Rappen.
Freitag den 23. März, vormittags von 9 Uhr an:
Musterung
der Militärpflichtigen der Gemeinden Allertshausen, Beltershain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Kesselbach, Lauter und Lindenstruth;
Samstag den 24. März, vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Londorf, Lumda, Odenhausen, Oueckborn, Reinhardshain, Rüddingshausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain und Weitershain.
Montag den 26. März, vormittags von 9 Uhr an:
LoSziehuug.
II. Zu Lich im Rathaussaale.


