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2.12.1900 Erstes Blatt
 
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Sonntag den ?. Dezember

150» Jahrgang

EtIes Blatt

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icßcncr Anzeiger

ÄuSnahine des

Montags.

Keneral-Unzeiger

Zlnrts- und Zlnzergeblntt fik den Avers Mefzerr

Alle Anzcigcn-VermittlungSstellen des In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. ZcilenpreiS: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg.

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Gratisbeilagen: Gießener Familienblättcr, Der hessische Landwirt, Ktätter für hessische UatKslrunde.

einer entsprechenden Anzahl von Personen Wandergewerbe­scheine erteilt oder ausgedehnt worden sind;

6. wenn der Nachsuchende das füufuudzwauzigste Lebensjahr noch nicht vollendet hat. In diesem Falle ist dem Nachsuchenden der Wandergewerbeschein zu erteilen, wenn er der Ernährer einer Familie ist und bereits vier Jahre im Wandergewerbe thätig gewesen ist;

7. wenn er blind, taub oder stumm ist, oder an Geistes­schwäche leidet;

8. wenn der Nachsuchende im Jplande einen festen Wohnsitz nicht hat;

9. wenn er wegen Verletzung der auf den Gewerbe» betrieb im Umherziehen bezüglichen Vorschriften im Laufe der letzten drei Jahre wiederholt bestraft ist;

10. wenn er ein oder mehrere Kinder besitzt, für deren Unterhalt, und, sofern sie im schulpflichtigen Alter stehen, für deren Unterricht nicht genügend gesorgt ist.

Wer zum Zwecke der Erlangung eiues Waudergewerbescheioes in Bezug auf seine Per­son, oder die Personen, die er mit sich zu führen beabfichtigt, wissentlich unrichtige Angaben macht, ist strasbar.

Der Gewerbebetrieb im Umherzieheu darf unter keinen Umständen eher begonnen werden, als bis der Gewerbetreibende im Besitze des Wandergewerbescheiues ist.

Zuwiderhandlungen werden nach § 148 der Gewerbeordnung bestraft.

Im weiteren machen wir darauf aufmerksam, daß nach dem Gesetze über den Urkundenstempel vom 12. August 1899 Waudergewerbeschrine der M mpelpslicht unter­liegen. Die Stempeltaxe beträgt 4 Mk.

Gießen, den I. Dezember 1900.

Grvßherzoglrches Polizeiamt Gießen. Hechler.

, Die Gießener Aimirlenvtälter Byrbcn dem Anzeiger iP Wechsel mitHess, ßcnbroirt" u.Blätter für Hess. Volkskunde"

4 mal belgelegt.

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Bekanntmachung.

' Nlreßfend: Die Ernennung der Vertrauensmänner und

-Mir Stellvertreter der land- und forstwirtschaftlichen Be­rufsgenossenschaft für das Großherzogtum Hessen.

Herr Bürgermeister Heller in Lich ist zum Vertrauens- iiUM des 91. Bezirks an Stelle des Herrn Hermann 'Wpp Jhring in Lich ernannt worden.

Gießen, 22. November 1900.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

o. Bechtold.

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ge erzielt. Za falben in Apolh.: J Baier & Cie, Berlin SO. li

Bekanntmachung.

Nach § 60 der Gewerbeordnung für das Deutsche Wch sind Waudergewerbescheiue (Gewerbescheine zum r h-iusierhandel rc) nur für die Dauer des Kalender

es giltig, für welches sie erteilt worden sind. Unter .«nweis auf diese Bestimmungen fordern wir daher alle Ichmgen, dahier wohnhafte» Jntereffenten, welche den tKuoerbebetrieb im nächsten Jahre fortzusetzeu oder zu Iktginucn beabsichtigen, hierdurch auf, ihre Anträge auf tttieilung eines Wandergewerbescheiues für das Jahr 1901 ilHMb bei uvS zu stellen. ,

Bei verspäteter Antragstellung haben die Säumigen es f selbst zuzuschre ben, wenn die Ausfertigung der Scheine nhtt rechtzeitig erfolgen kann.

Gründe, welche der Erteilung eiues Wauder- WverbescheiueS eutgegeusteheu oder entgegen- Achen können, find folgende:

1. wenn der Nachsuchenoe mit einer abschreckenden oder i inftedenben Krankheit behaftet oder in einer abschreckenden entstellt ist;

2. wenn er unter Polizeiaufsicht steht;

3, wenn er wegen strafbarer Handlungen aus Gewinn- sicht gegen das Eigentum, gegen die Sittlichkeit, wegen t wMlicher Angriffe auf das Leben und die Gesundheit des «Huschen, wegen Land- oder Hausfriedensbruchs, wegen ' McLstandS gegen die Staatsgewalt, wegen vorsätzlicher ISmdstisiung, w-g-n Zuwiderhandlungen gegen Berboie * SicherungSmaßregeln, betreffend Emsührung oder Ber- llKitmno ansteckender Krankheiten oder Viehseuchen, zu einer ' SnihnitSstrafe von mindestens drei Monaten bezw. von Md«stenS einer Woche verurteilt ist und feit Der- M^uuig der Strafe 3 Jahre bezw. o Jahre noch

wenn" er" wegen g-w°hnh°i.-mäßig-r Arb-itSsch-u, : Sdteblci, Landstreicherei, Trunksucht übel berüchtigt ist;

=5. bei dem Gesuche um einen Wandergewerbe^em für ' MoBaufführungen, Schaustellungen, theatralische, kein ßihirrS Kunstintereffe darbietende Vorstellungen oder sonstige 1 SiMo'irfeiten ähnlicher Art im Falle für den KreiS bereits

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ersten Jahren nicht anzunehmenden amerikanischen Geld­knappheit diese Konsols von den Amerikanern bei uns nur mit Verlust zu verkaufen wären. Angesichts der be­vorstehenden größeren Anleihe für 1901 erschien es im September vorteilhafter, nicht vorher die vorläufige An­leihe auf den Markt zu werfen. Deutschland sei aber keineswegs hilfesuchend nach Amerika gegangen.

Abg. Richter (Freis. Volksp.) ist für Aufrechterhal­tung konsolidierter Obligationen aus praktischen Gründen im Interesse von Staat und Gläubiger. Für Schulden­tilgung und Schuldenverminderung sollte man auf andere Weise sorgen. In sachlicher Beziehung würde ich es für einen nicht zu verantwortenden Schritt halten, wenn man zu den verlosbaren Anleihen zurückkehren wollte. Ich habe bereits 1869 -durch eine Publikation mit den ersten Anstoß zur Konsolidierung der preußischen An­leihen gegeben, die dann vom Finanzminister Camphausen ausgeführt worden ist. Man klagt so viel über das Schuldenmachen; es gibt ja ein ganz einfaches Mittel: Machen Sie ein Gesetz, in dem bestimmt wird, daß alle Ueberschüsse nicht auf den Etat gebracht, sondern zur Ver­minderung der Anleihen verwendet werden. (Heiterkeit.) Die Unterbringung der Anleihe in Deutschland wäre mög- li'-ch gewesen, aber unter erheblicher Erschwerung des Geldmarktes, weshalb auch in Preußen die Genehmigung der Kommunalanleihen verzögert worden war. Eine Nicht­zulassung der in Amerika begebenen deutschen Anleihe an der Berliner Börse hätte die deutschen Finanzen dis­kreditieren müssen. Der agrarische Widerspruch gegen den hier gewählten Weg erklärt sich durch die Gegnerschaft gegen Amerika überhaupt. In Bezug auf die Begebungs­form müsse man wechseln und sich, zuweilen an das Publikuni selbst wenden. Bei weiterer Geldknappheit sei nichts ein^uwenden, wenn man sich wiederum mit einem Teil an das Ausland wende.

Abg. Dr. Arendt (Reichsp.) billigt das Vorgehen der Regierung in diesem Falle, zieht aber daraus den Schluß, daß die Geldumlaufsmittel vermehrt werden müssen. Redner hofft, daß durch neue Festigung der Beziehungen zu Frankreich, die in den gemeinschaft­lichen Sympathien für den Präsidenten Krüger jetzt wieder zum Ausdruck kommen, hier eine Besserung eintrete.

Reichsbankpräsident Dr. Koch erklärt, daß die ReichD- bank die Anleihemaßregel durchaus gebilligt habe, und macht im Anschluß daran nähere Mitteilungen über den Status der Reichsbank.

Abg. v. Siemens (Freis. Vereinig.) spricht aus, daß die Anleihe in D e u t s ch l a n d sick)er unterzubringen gewesen wäre, also von einer Erschütterung des Reichs­kredits aus diesem Anlasse keine Rede sein könne. In anderen Ländern suche man anstandslos das Ausland auf, nur bei uns hielt man an der Plazierung der Anleihe im eigenen Lande bisher fest, und daher kommt beim Abweichen hiervon das Mißtrauen. Ein Moment der Un­sicherheit habe die Konvertierungsbewegung gebracht, und man müsse hier wenigstens ein bestimmtes Prinzip ver­folgen. Ich kann zugeben, daß es uns ungeheuer schwer wird, uns gegen das übermächtige Amerika zu wehren, aber wer ist denn daran schuld? Sie (nach rechts) haben die Organisationen, mit der man sich am besten gegen andere Staaten verteidigen konnte, in der sich die in­ländische Kraft des Landes zu konzentrieren pflegt. (Rufe rechts: Aha! Heiterkeit.) Sie haben die Börse durch Zer­störung ihrer rOganisation weniger leistungsfähig gemacht. Die Anleibe habe ihre Nebengeschichte durch die Be­teiligung der amerikanischen Lebensversicherungsgesell­schaften.

Abg. Lucke (kons.) beklagt die Verletzung des natio­nalen Gefühls durch die Inanspruchnahme des Aus­landes.

Abg. Büsing polemisiert gegen Richter und Dr. Arendt.

Abg. Dr. Hahn (Bund d. Landw.) wirft der Börse vor, daß sie die krankhafte Entwickelung der Industrie durch ihre Spezialisierung verschärft habe, und diese Entwickel­ung habe auch die Landwirtschaft in Bezug auf Be­zahlung der Arbeiter konkurrenzunfähig gegen die In­dustrie gemacht. Das Börsengesetz habe die Kraft der Banken nicht vermindert, aber die großen Preisschwank­ungen beseitigt. Der Redner wünscht, daß auch der in­direkten Fortsetzung der Termingeschäfte ein Ende gemacht wird.

Damit ist die Beratung der Denkschrift erledigt, und es wird darauf die U e b e r s i ch t der Ausgaben und Einnahmen für 1899 beraten.

Nach längerer Debatte, in der über die großen Etats­überschreitungen geklagt und gründliche Prüfung der vor­gekommenen Verletzung des Budgetrechtes des Reichs­tages verlangt wird, wird die Uebersicht der Rechnungs­kommission überwiesen.

Tie Justizanträge Rintelen, Lenzmann und Salisch werden einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen. Am Montag K o hlen i n t e r p e l l a t i on.

Deutscher Reichstag.

Berlin, 30. November.

Zur Beratung steht zunächst die Denkschrift über die Anleihegesetze.

Abg. Fritzen (Ztr.) bespricht das außergewöhnliche der Begebung der 80 Millionenanleihe in Ame­rika und fragt, welche besonderen Umstände das recht­fertigen, ferner, ob beabsichtigt sei, bei dem 3proz. Typus der Staatspapiere zu bleiben, oder etwa wieder zur4proz. Verzinsung zurückzukehren, trotz der vorausgegangenen Konvertierung. Er empfiehlt die Schaffung verlosbarer Anleihe, um damit die Schuldentilgung obligatorisch zu machen.

Reichsschatzsekretär Freiherr v. T h i e l m a n n hält es im Interesse des Publikums nach den früheren preußischen Erfahrungen für ratsam, es bei den Konsols zu be­lassen, zumal im Reiche durch das Flottengesetz doch auf eine Reihe von Jahren immer neue An­leihen gemacht werden müssen, die jede Amorti­sation übersteigen, lieber den Zinsfuß der Staatspapiere sei kein Beschluß gefaßt. Er selbst aber sei zurzeit nicht für die Rückkehr zum 4proz. Typus. Für die Begebung der Reichsanleihe in Amerika sprach in erster Reihe der zuwenig flüssige Geld st and und der Wunsch, eine zu große Erhöhung des Diskonts und einen zu starken Goldabfluß zu vermeiden, während in den Vereinigten Staaten der Geldstand sehr flüssig war. Es sei für den deutschen Geldmarkt wünschenswerter, wenn es gelänge, den Diskont über den Dezember hinaus auf dem bis­herigen Stand zu erhalten.

Abg. Graf Kanitz (kons.) ist mit der Beibehaltung de« 3proz. Typus einverstanden, meint aber in Bezug auf die 80 Millionen-Anleihe, daß ihre Unterbringung in Deutschland ohne weitere Versteifung des Geldmarktes möglich gewesen wäre, und vermutet den eigentlichen Grund in dem zu geringen Entgegenkommen der deutschen Banken. Erst eine Aenderung unserer wirtschaftlichen Ver­hältnisse wird den Geldstand bessern.

Abg. Büsing (ntl.) erachtet an sich die Begebung der Anleihe in Amerika für gerechtfertigt, weil damit eine Erleichterung der Zahlungsverbindlichkeiten nach Amerika eintrete. Aber ein Fehler war die Einführung an der Berliner Börse, die es den Amerikanern ermöglicht, zu jeder Zeit die Anleihe wieder auf den deutschen Markt zu werfen. Vielleicht hätte die Reichsbank die Schatz-An­weisungen in kleinen Stücken dem Publikum anbieten sollen.

Schatzsekretär v. Thielmann erwidert, daß in letz­terem Falle das Geld «dem deutschen Markt entzogen worden wäre, was vermieden werden sollte. Die vorzeitige Zu­rückschickung der Anleihe aus Amerika nach Deutschland sei nicht wahrscheinliche weil für den Fall einer in den

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Amtlicher Teil.

Gießen, den 27. November 1900. Hktr.: Die Jahresberichte der Großh. Gewerbeinspektion. 318 Großherzogliche Kreisamt Gießen M Großh. Polizeiamt Gießen und au die Großh. WürAermeistereieu derLandgemeiudeu des KreiseS.

Wir erinnern Sie daran, daß nach unserem Amtsblatt Nr. 3 vom 7. August 1896 die von Ihnen geführten beiden Hcrznichniffe über die auf Grund der §§ 105 c Abs. 4 inb 105 f der Gew.-Ord. gestatteten Ausnahmen von dem Btrbo't her SonntagSarbeit bis längstens 15. Januar jeden Zahrt s in Urschrift oder beglaubigter Abschrift bei uns eiiizur eichen sind. Falls keine Ausnahmen gestattet worden ffab, ist dies zu berichten.

v. Bechtold.

Gießen, den 29. November 1900. Btti.: Die Viehzählung am 1. Dezember 1900.

3)18 Grogherzogliche Kreisamt Gießen

an ldie Großh. Bürgermeistereien des Kreises.

Indem wir nochmals an die am 1. Dezember vorzu- *i:nbe Viehzählung erinnern, erwarten wir genaue Be­folgung der Ihnen übersandten Bestimmungen, sowie pünkt- l'ch Einhaltung des in § 16 der Bestimmungen erwähnten LnmiinS/ -

Mm-til. Dezember l. I. müssen wir im Besitz des Wzem Materials sein.

v. Bechtold.