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2.10.1900 Erstes Blatt
 
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M 23V

Dienstag den 2t October

15V. Jahrgang

Erscheint täglich mit Ausnahme des

MontagS.

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Erstes Blatt.

1900

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Gießener Anzeiger

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Amtlicher Heil.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche.

Nachdem in mehreren Orten unseres Kreises durch Händler vom Gießener Viehmarkt die Maul- und Klauen­seuche eingeschleppt worden ist, ordnen wir gemäß § 6 deS Ministerialausschreibens vom 3. Juli 1897 hiermit bis auf weiteres folgendes an:

1. Rindvieh, Schafe, Ziegen und Schweine, welche aus den Kreisen Biedenkopf, Marburg, Kirchhain, Wetzlar, Als­feld, Schotten, Friedberg, Büdingen eingeführt oder auf Vieh Märkten, insbesondere auf Schlachtviehmärkten, an­gekauft wurden und nicht zum Zweck sofortiger Schlachtung unmittelbar in ein öffentliches oder Privat-SchlachthauS übergeführt werden, müssen an demjenigen Standorte, an dem sie nach ihrer Einführung in den Kreis Gießen oder nach ihrer Wegbringung von dem Viehmarkte zuerst einge­stellt werden, mindestens 7 Tage verbleiben und dürfen denselben innerhalb der nächsten 14 Tage (nach Ablauf der ^tägigen Quarantäne) nur verlassen, wenn sie innerhalb ;ener Zeit nach dem Zeugnis des Kreisveterinärarztes keine seuchenverdächtigen Erscheinungen gezeigt haben.

Selbstverständlich ist, daß alle Tiere der genannten Arten, welche mit den der Sperre unterstehenden während der Zett derselben zusammen in einem Gehöft untergebracht sind, denselben Vorschriften unterliegen.

2. Alle Tiere, welche den unter Ziffer 1 vorgeschrie- bcnen Maßnahmen unterworfen sind, müffen unverzüglich der Ortspvlizeibehörbe und von dieser dem Kreisveterinär­amte angemeldet werden, welch' letzteres über diese Anmel­dungen eine Liste zu führen hat. Wird zur Ausführung emes der Quarantäne unterworfenen Tieres ein kreis­veterinärärztliches Zeugnis (Ziffer 1) verlangt, so hat die Requsition des Kreisveterinärarztes durch die Ortspolizei- behörde zu erfolgen.

3. Die durch die vorstehenden Maßnahmen entstehenden Tagegelder für die dadurch veranlaßten Reisen des Kreis­veterinärarztes werden auf die Polizeikasse übernommen; die Hälfte derselben ist aber von dem Besitzer wieder zu ersetzen.

Für die Ausstellung des Zeugnisses ist keine Gebühr zu entrichten.

Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden, soweit nicht die in § 328 deS ReichsstrafSgesetzbuchs bezeichnete Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder im Unvermögensfalle mit Haft bis zu 4 Wochen bestraft.

Gießen, den 28. September 1900.

Grvßherzogliches Kreisamt Gießen.

.. v. Bechtold.

Gießen, den 29. September 1900. Betreffend: Wie oben.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen 2? Grosth. Bürgermeistereien, das Grotzh. PoUzeiamt Gießen und die Großh. Gendarmerie des Kreises.

Unter Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung weisen wir Sie zur sorgfältigen Ueberwachung an, beson­ders bezüglich des auf Märkten gekauften Viehs.

v. Bechtold,

Gießen, 29. September 1900. Betr.: Sicherung der Kapitalien der Kirchengemeinde. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen au die evangelischen und katholischen Kircheu- uud Stiftuugsvorstände.

Wie Ihnen bekannt, ist nach dem Rechte des Bürger­lichen Gesetzbuches eine Außerverkehrsetzung von Inhaber- papieren nicht mehr möglich, es kann lediglich durch den Aussteller einer aus den Inhaber lautenden Schuld­verschreibung eine Umschreibung aus den Namen eines bestimmten Berechtigten erfolgen.

Wir teilen Ihnen nun mit, daß die städtische Finanz- deputation zu Gießen beschlossen hat, auf Antrag Schuld­verschreibungen der Stadt Gießen gebührenfrei aus den Namen des Inhabers überschreiben, sowie die spätere Um­wandlung vornehmen zu lassen, und empfehlen Ihnen, so­weit Sie im Besitz von solchen Schuldverschreibungen sind, davon Gebrauch zu machen.

v. Bechtvld.

Bekanntmachung.

Die Auszahlung der Jnvalidenpensionen von in Gießen wohnenden Invaliden geschieht vom 1. Oktober d. Js. ab bei der unterzeichneten Behörde.

Indem wir dies sämtlichen Bezugsberechtigten hiermit nochmals zur Kenntnis bringen, ersuchen wir zugleich zur Abhebung fraglicher Bezüge unter jedesmaliger Vorlage der Quittungsbücher bestimmt in der ersten Woche eines jeden Monates an den Zahltagen: Dienstag, Donnerstag, Freitag und Samstag von vormittags 8 bis nachmittags 1 Uhr bei unserer Kasse sich einsinden zu wollen.

Gießen, 30. September 1900.

Großherzogliche Distrikts-Eiunehmerei Gießen I.

Hansult.

Politische Wochenschau.

Die Vorboten der parlamentarischen Campagne mehren sich. Als eine der nahezu zur Regel gewordenen diesbezüglichen Erscheinungen haben wir in dieser Woche zunächst das Gerücht von einer Kanzlerkrise zu verzeichnen, dem man aber angesichts der bisher bewiesenen Standhaf­tigkeit der kleinen Durchlaucht nur beschränkten Glauben schenkte, trotzdem eigentlich diesmal mehr Gründe denn je dafür sprechen, daß die Amtsmüdigkeit des Fürsten Hohenlohe ihren Höhepunkt erreicht hat. Aber man ist mit der Zeit in dieser Beziehung skeptisch geworden; zu oft schon wurde der Rücktritt des greisen Staatsmannes signalisiert, ohne daß er Ereignis geworden wäre, und je mehr man zu der Ueberzeugung kommen mußte, daß der Monarch sein eigener Kanzler ist und Fürst Hohenlohe lediglich die verfassungsmäßige Dekoration für die Hand­lungen der Krone abgiebt, desto fester beginnt die Ansicht Wurzel zu fassen dem dritten Kanzler des Reiches werde vergönnt sein, was dem ersten ein versagter Heißer Wunsch geblieben ist, nämlichin den Sielen" zu sterben. Daß man mit dem angekündigten Kanzlerwechsel eine Reihe anderer Personen in Verbindung brachte und dem Grafen Waldersee den Statthalterpoften in den Reichslanden zuwies, lvährend man den gegenwärtig in Straßburg an des Kaisers Statt residierenden Vetter unseres Kanzlers zu des letzteren Nachfolger machen wollte, vermochte die Glaubwürdigkeit der Version nicht zu erhöhen, und man war aus diesem Grunde berechtigt, abwartende Haltung der Angelegenheit gegenüber einzunehmen.

Nichts weniger als sicher fühlt man sich hinsichtlich der Folgen, 'd-ie möglicherweise die unvermeidliche Kritik der China-Politik durch die Volksvertretung haben kann, und wenn nicht alte Anzeichen trügen, dürften die­jenigen recht behalten,, die eine nochmalige Anleihe von hundert bis hundertzwanzig Millionen in Aussicht stellten. Mehr ünd mehr spitzen sich die Ereignisse in Ostasien derart zu, daß nur ein regelrechter Feldzug >es möglich machen wird, der chinesischen Regierung die Lust an weiteren Jntriguen gegen die Mächte zu nehmen.

Die Unentschlossenheit und Uneinigkeit der Mächte, wie sie in dem Verhalten der Vereinigten Staaten von Amerika zutage getreten ist, hat inzwischen die Widerstands­kraft der Chinesen, die schon nahezu gebrochen zu sein schien, aufs neue belebt. Der junge Kaiser und erst recht die Kaiserin-Witwe denken fürs erste nicht daran, ihre provisorische Residenz mit dem gefährlichen Aufenthalt in Peking zu vertauschen, und während die rabiate Legierende Dame so thut, als ob sie keinen größeren Wunsch hätte, als mit den Mächten 311 unterhandeln, schürt sie thatsäch^ lich das Feuer des Widerstandes gegen die Fremden.

Wie sehr den Chinesen der Kamm geschwollen jst, zeigt am besten oie Thatsache, daß Prinz Tuan, der anerkannte Führer der Boxer-Bewegung, den die Mächte um einen Kovf kürzer zu machen gedenken, plötzlich wieder zu Amt und Würden gekommen ist, nachdem er schon einigermaßen kalt gestellt zu sein schien. In der That haben sich Nach­richten über Unruhen und Metzeleien wieder häufiger ein­gestellt und besonders in den südlichen Provinzen ist die Gährung in sichtlicher Zunahme begriffen. Angesichts dieses drohenden Umsichgreifens der Bewegung in China erscheint es für die Mächte als eine Unabweisbare Not­wendigkeit, entschlossen zu handeln, anstatt der Hinhalt­ungspolitik der chinesischen Unterhändler entgegenzukom­men. Aber von einer solchen Klärung sind Wir recht weit entfernt. Die Sonderpolitik der Vereinigten Staaten von Amerika, die den Vorsatz gefaßt hat, getrennt zu mar­schieren, hat auch in das Konzert der Mächte eine Störung gebracht, die nicht sobald überwunden werden wird. Zwar haben die übrigen Mächte dem Vorschläge der deutschen Regierung, der eine Bestrafung der Schuldigen in China verlangt, sämtlich mit mehr oder weniger' Vorbehalten zugestimmt, aber das langsame Eintreffen und die vor­sichtige Abfassung der Antworten lassen kaum eine baldige Lösung der Verwickelung erwarten.

Eine Klärung hat auch die Wahlbewegung in A e st e r - reich bisher nicht gebracht. Die eifrigste Thätigkeit scheinen bisher die Tschechen zu entwickeln, die dm An­gesicht des bevorstehenden bedeutungsvollen Kampfes ihre internen Streitigkeiten ad acta gelegt haben. Leider fehlt noch viel daran, daß auch die Deutschen phne Unterschied der Parteistellung das Wort von der deutschen Oemein- bürgschaft wahr machen und sich, darauf besinnen, daß alle Parteigegensätze, durch die sie bisher gespalten waren, zu völliger Bedeutungslosigkeit herabsinken, gegenüber der Aufgabe, ihre Nationalität gegen den Ansturm des Tschechentums zu wahren.

Mit gutem Erfolg hat in Frankreich die Lepubli- kanische Regierung den erneuten Ansturm der Nationalisten abgeschlagen. Ten Letzteren ging es diesmal wie der Kraft, die stets das Böse will und stets das Gute schafft. Als die französische Regierung das Festmahl der Bürgermeister in Paris in Szene setzte, hatte ihr der Gedanke einer politi­schen Kundgebung noch fern gelegen. Zu einer solchen gestaltete sie erst der elend gescheiterte Versuch der Natio­nalisten, dem Festmahl der republikanischen Bürgermeister ein solches der nationalistischen Bürgermeister an die Seite zu setzen. Aber es zeigte sich bald, daß der Nationalismus solche Fortschritte unter den Bürgermeistern nicht gemacht hat. Der Plan schlug fehl, und diente nur dazu, dem Fest­mahl der regierungsfreundlichen Stadthäupter eine vorher kaum beabsichtigte Bedeutung zu verleihen.

Im Zeichen der politischen Kundgebungen steht auch England, wo die Wahlbewegung noch heftigere Wellen schlägt als in Oesterreich. Denn während die Liberalen anfänglich mit Hoffnungslosigkeit in den Wahlkamps gingen, legen sie neuerdings verstärkten Eifer an den Tag. Auch ein Teil der konservativen und der unionistischen Wähler ist keineswegs mit sonderlicher Begeisterung für das Regierungsprogramm erfüllt, das in seinem Kern ledig­lich in einer Politik des Imperialismus und der Vergewal­tigung Südafrikas besteht. x »

Wie aber auch der Wahlkampf ausgeht, an dem Schicksal der Buren vermag dies nichts mehr zu ändern. Nach den letzten Nachrichten scheint es nicht einmal mehr wahrscheinlich, daß die Reste des Burenheeres noch solange auszuhalten vermögen, bis Präsident Krüger europäischen Boden betritt. Weshalb sollten sie auch? Von Krügers Reise kann man sich mit Gewißheit dochüur einen Erfolg versprechen, nämlich den, daß er an Europas Höfen die alte Erfahrung bestätigt findet: Freunde in der Not sieben hundert auf ein Loth!

Schwurgericht.

-x- Gießen, 1. Oktober.

Am Freitag _unö Samstag beschäftigte das Schwur­gericht als letzte Sache der diesmaligen Periode die An­klage gegen Friedrich Theodor Julius Ree zu Bleichen­bach, wegen Meineids. Beisitzende Richter waren die Land­gerichtsräte Wehner und Schmeckenbecher. Die An­klage wurde von Staatsanwalt Koch vertreten. Ver­teidiger war Rechtsanwalt Katz. Als Geschworene wurden ausgelost 1. Jakob Scheid, Buchhalter zu Gießen, 2. Heinrich Momberger VIII, Landwirt zu Unterseibertenrod, 3. Ludw. Gomest VIII, Landwirt zu Queckborn, 4. Moritz Ohly, Land­wirt zu Holzheim, 5. Heinrich Beuther V, Landwirt zu Wieseck, 6. Wilhelm Pröscher IV, Rentner zu Schotten, 7. Rudolf Bücking, Fabrikant zu Alsfeld, 8. Heinrich Philipp Kötter, Landwirt zu Altenbuseck, 9. Heinrich Karl Schmidt, Landwirt zu Romrod, 10. Ernst Windecker, Bierbrauer zu Friedberg, 11. Karl Haas VI, Schuhmacher zu Steinbach, 12. Wilhelm Völzing, Landwirt zu Groß-Felda. Als Er­gänzungsgeschworener wurde ferner ausgelost Wilhelm Holler, Landwirt zu Oberhörgern. Dem Angeklagten wurde zur Last gelegt, daß er 1. am 6. irz i9oo vor dem Schöffengerichte zu Ortenberg in einer zwischen den Hein­rich Deckmann II Eheleute und Minna Leopold zu Bleichen­bach anhängigen Privatktagesache ein falsches Zeugnis wis­sentlich mit einem Eide bekräftigt habe, 2. am 7. März 1900 vor demselben Gerichte eine Versicherung unter Berufung auf den Tags zuvor geleisteten Eid wissentlich falsch ab­gegeben habe. Der Angeklagte entstammt einer in Bleichenbach ansässig gewesenen, angesehenen Familie, sein Vater war bis zu seinem im Jahre 1896 erfolgten Tode dortselbst Pfarrer, Dekan und Kirchenrat, seine Mutter ist früh gestorben. Von Jugend auf hat dem An­geklagten, dem jüngeren von zwei Söhnen, offenbar die nölige strenge Zucht gefehlt. Er wurde von seinem Vetter auf einer Reihe von Gymnasien und Privatlebr-An- stalten untergebracht; nirgends that er gut, nach kurzer Zeit kehrte er stets wieder in das Elternhaus zurück. Schließlich blieb der Angeklagte ganz zu Hause, lebte nur seinen Vergnügungen, ging fleißig auf die Jagd und trieb sich in den Wirtshäusern umher, unterhielt mit einem Mädchen aus seinem Orte ein Verhältnis, dem drei Kinder entsprossen. Nach dem Tode seines Vaters sank der An-