Warum gerade Frankfurt das Beispiel nicht befolgt, das München und Berlin in so anzuerkennender Weise gegeben, vermögen wir nicht zu sagen. Wie dem auch sei, man hat auch hier den Sinn für die hohen Ziele nicht verloren, und es ist erfreulicher Weise ein immer weiteres Eindringen der unvergänglichen Werke Goethes ins Volk zu konstatieren. Auch diesmal hat man den 28. August hier festlich begangen. Einer würdigen akademischen Feier im Freien deutschen Hochstift schloß sich unser Schauspielhaus mit einer Aufführung des „Prometheus"-FragmentS und des „Clavigo" an, die eine warme Aufnahme sand. Um die Darstellung machten sich besonders Herr Diegelmann (Prometheus) und Frl. Pollner (Pandora und Marie) verdient. Im „Clavigo" trat Herr Barthel (Beaumarchais), der in den Ferien erkrankt war, zum ersten Mal wieder auf und wurde mit lebhaftem Beifall begrüßt.________
Gertchtssaal.
Gießen, 1. September. Einen Besuch beim Geheimrat Professor Oncken machten eines Abends drei noch nicht 18 Jahre alte Jünglinge, um ohne sein Wissen seinen Weinkeller einer gründlichen Prüfung zu unterziehen. Sie hatten das Gitter deö Kellerfensters bereits herausgenommen und brauchten nur noch ein- zustetgen, aber da der Verkehr auf der Straße noch zu lebhaft war, so bekamen ste Angst, daß sie erwischt werden könnten, und zogen sich etwas zurück. Das Auge des Gesetzes war jedoch wachsam gewesen, denn sie wurden sofort von einem Schutzmanne in Empfang genommen. Das hiesige Landgericht hat am 12. Juni die drei Burschen wegen schweren Diebstahls verurtellt. Nur einer von ihnen, der Taglöhner Emil Zimmermann, der eine Strafe von 5 Monaten drei Wochen Gefängnis erhalten hat, legte Revision ein mit der Behauptung, es liege freiwilliger Rücktritt vom Versuche vor. — Das Reichsgericht erkannte jedoch auf Verwerfung der Revision.
4. Gießen, 31. August. F e ri en st r a f k a m m e r. Aus der Untersuchungshaft vorgeführt, hat sich zunächst der Taglöhner Gottfr. Mantel von hier wegen Diebstahls im wiederholten Rückfalle zu verantworten. Der 39 jährige Angeklagte wird beschuldigt, am Morgen des dritten Pfingstfeiertages dem Fabrikarbeiter Ph. Brück eine Taschenuhr nebst Kette und aus dessen Portemonnaie den Betrag von etwa 7 Mark entwendet zu haben. Der Bestohlene, der in der Nacht zuvor in fideler Stimmung gewesen, war, ohne der Nachtruhe gepflegt zu haben, am Morgen des genannten Tages nach Gießen gekommen und in einer Wirtschaft am Neuenweg mit dem Angeklagten zusammengetrofsen, der sich bei ihm gut Freund zu machen suchte. Später verließen beide die Wirtschaft und lenkten ihre Schritte, nachdem sie unterwegs nochmals Einkehr gehalten, nach der Hammstraße, wo Brück hinter einer Hecke sich zum Schlafen niederlegte, nachdem er angeblich den Angeklagten gebeten hatte, bei ihm zu bleiben. Als er erwachte, war der Angeklagte jedoch verschwunden, dem Schläfer aber fehlten nicht nur Uhr und Kette, sondern er vermißte auch wach von seiner Barschaft den Betrag von etwa 7 Mark. Sofort fiel sein Verdacht auf den verschwnn- denen Gefährten, dessen Namen er indes nicht einmal kannte; doch erinnerte er sich in der ersten Wirtschaft den Namen Rohrbach gehört zu haben, mit dem er zunächst, bei der von ihm gemachten Anzeige auf der Polizei den Angeklagten identifizierte. Es stellte sich jedoch später heraus, daß der Angeklagte Mankel vermutlich der Thäter gewesen sei. Diese Vermutung wurde zur Gewißheit, als derselbe auf der Polizei erschien und Uhr und Kette mit der Versicherung ablieferte, diese sei ihm von einem Unbekannten, dem er seinen Namen genannt und seine Wohnung bezeichnet habe, zur Aufbewahrung übergeben, von diesem jedoch nicht abgeholt worden. Nähere Umstände zu kennen, stellte er entschieden in Abrede; besonders aber legte er Verwahrung dagegen ein, den fraglichen Gelddiebstahl begangen zu haben. Auf diesem Standpunkt beharrt der Angeklagte auch, bei seiner heutigen Vernehmung. Da ein direkter Beweis gegen ihn nicht zu erbringen ist, so erkennt die Ferienkammer auf Freisprechung. Der Staatsanwalt hatte eine Gefängnisstrafe von 1 Jahr 6 Monaten beantragt. — Als zweiter Untersuchungsgefangener nimmt nunmehr der Scheeren- schleifer Jobs Hölzer aus Gießen auf der Anklagebank Platz. Es ist derselbe gemeingefährliche Mensch, der am 7. d. Mts. wegen Sittlichkeitsverbrechens zu einer Zucht
hausstrafe vou 3 Jahren 4 Monaten verurteilt worden ist. (s. Gieß. Anz. 9tr. 184, 1. Blatt). Heute hat er sich wegen Vergehens im Sinne § 180 St. G. B. zu verantworten. Ta er sich bei seiner heutigen Vernehmung in der Rolle des wilden Mannes gefällt, der scheinbar den Verstand und das Gehör verloren hat, obwohl er sonst sehr gut hört und höchst raffiniert vorzugehen weiß, so beschloß das Gericht, das keine andere Aeußerung aus ihm heraus- zulocken vermag, als ein mehrmaliges monotones Gemurmel: „Wie Sie wölle", Vertagung der Hauptverhandlung bis zur erfolgten Untersuchung durch den hiesigen Kreisarzt. — Hinter verschlossenen Thüren wird alsdann in der Privatbeleidigungsklage des Schafhändlers Jak. Rosenb auin..gegen den Handelsmann David Grüne- bäum III., beide aus Gambach, verhandelt. G., der am 19. Mai d. I. die Ehefrau des Privatklägers durch nicht wiederzugebende Ausdrücke beleidigt, ihr unsittliche Anträge gestellt, und sie mit gemeinen Redensarten belästigt zu haben • beschuldigt wird, war durch Urteil des Schöffengerichts zu Butzbach am 20. Juli in eine Gefängnisstrafe von drei Wochen genommen worden. Gegen dieses Urteil hatte Grünebaum III. Berufung eingelegt, die jedoch kostenfällig verworfen wird. —
Eine Privatbeleidigungsklage des Kreisstraßenwarts K. Dick ardt gegen Johs. Kröll II. in HergerSdors endet vor der heutigen zweiten Instanz mit Verwerfung der Berufung gegen das Urteil des Schöffengerichts Alsfeld von: 18. Juni, das aus Orraffreiheir des Beklagten gelautet hatte. Kröll hatte am Morgen des 28. März mit noch einigen Fuhrleuten die neuerbaute Straße Hergers- dorf—Wallenrod befahren. Da er dem Verlangen, Schnaps zu bezahlen, das von den Brüdern des Straßenwarts gestellt worden war, nicht entsprochen hatte, so wurde für ihn die betr. Straße gesperrt. Als er diese Sperre nicht beachtete, sondern ruhig seines Weges fuhr, drangen der Straßenwart und einer seiner Brüder auf die Pferde des Kröll ein und versuchten sie zum Stehen zu bringen. Als K. am Nachmittag mit dem Wagen erschien, hatte man durch ausgeschichtete Steine ein wirksameres Hindernis gebildet. Zum Uebersluß rief der Straßenwart dem Angeklagten auch noch in herausforderndem Tone zu: „Gelt, Herr Kröll, das ist eine andere Sperre". Hierauf bediente sich der Angeklagte einer Aeußerung, die darauf hinzielte, daß mit Schnaps manches zu erreichen sei. Der Straßenwart fand heute für gut, dieser Aeußerung die Auffassung beizulegen, daß ihn der Beklagte als einen dem Trünke ergebenen Menschen hätte hinstellen wollen, und erhob Beleidigungsklage im Sinne der §§ 185 und 200, die das angegebene Resultat lieferte. — Der Maurer Gorr von Heuchelheim, dem wegen Uebertretung des § 366, 7 ein Strafbefehl in Höhe von 8 Mk. zugegangen war, gegen den er aber Einspruch erhoben hatte, war durch Urteil des hiesigen Schöffengerichts vom 7. August freigesprochen worden. Der gegen dieses Urteil seitens des Staatsanwalts eingelegten Berufung wird stattgegeben und der Angeschuldigte in eine Geldstrafe von 1 Mark genommen. — Wegen Zuwiderhandlung gegen die aUgemeinen Regeln der Baukunst, Vergehen im Sinne des § 330 Str.--G.-B., hat sich demnächst der Pflastermeister Hch. Werner II. aus Grünberg zu verantworten. Werner ist beschuldigt, bei Ausführung der Kanalisationsarbeiten beim neuen Amtsgerichtsgebäude in Grünberg die Msprießung eines 50—60 Zentimeter und 1,25—1,70 Meter tiefen Grabens versäumt und dadurch eine leichte körperliche Beschädigung seines 17 jährigen Gehilfen Rahn herbeigeführt zu haben. Unter Zubilligung mildernder Umstände wird diese Nachlässigkeit des Meisters mit einer Geldstrafe von 25 Mk. geahndet. — Einer Uebertretung im Sinne des § 368,9 hat sich der Schmied Johs. Karl Dörr von Klein-Eichen dadurch schuldig gemacht, daß er am 3. Mai zu verschiedenen Malen mit einem mit Mist beladenen Wagen durch die Feldfrüchte rc. verschiedener Grenznachbarn fuhr und sie beschädigte. Auf Veranlassung eines Beschädigten war am 2. Juli gegen den Angeklagten ein Strafbefehl in Höhe von 6 Mk. erlassen worden, gegen den er Einspruch erhob, der aber durch Urteil des Schöffengerichts Laubach eint 26. Juli verworfen wurde. Ebenso endigt die heutige Verhandlung vor der Berufungsinstanz mit Verwerfung der gegen dieses Urteil eingelegten Berufung.
Kandel und Verkehr. Uslkswirflchafi.
Frankfurter Börse vem 31. August.
Wechsel auf New-York zu 0.00-00.
PrÄmien auf Kredit per ult. Sept. I.6OY0, do. per ult Okt. 2.50%, Diskonto-Kommandit per ult. Sept. 1.45%, do. per ult Okt. 2.40 %, Lombarden per ult Sept. 0.70%, do. per ult. Okt. 1.00%. Deutsche Bank per ult. Äug. 0.00%.
Notierungen: Kreditaktien 206.70-80-00, EMskonto- Kommandit 173.60-173-173.30, Staatsbahn 139.80-000.0, Lombarden 26.10-00-00, Italiener 94.60, Spanier 72.60, Bproa. Mexikaner 25.40, Bochumer 188.50-187.70-8,50 bz., Laura 204-204.50 bz., Harpener 179.90-180-180.50 bz., Gelsenkirchen 192.20-193.50 bz. G., Privat- Diskont 4%%.
1% bis 2% Uhr: Kreditaktien 206.80-50-70.000 bz., Dta- konto-Kommandjt 173.40-10 bz., Berliner Handelsgesellschaft 00 bz., Staatsbahn 139.80-00.000 bz., Lombarden 26.10-20 b., Laura 000-00 3proz. Mexikaner 00.00 bz.
Getreide.
Unterstützt durch allgemein bessere Kauflust der Mühlen konnte die Tendenz sich in der abgelaufenen Woche noch mehr befestigen und die Preise haben Mark 2—3 per Tonne gewonnen. Roggen bleibt ebenfalls fest. Gerste (Futtergerste) fest. Braugerste unverändert. Hafer ohne Ber- änderung. Mais fest. Die heutigen Notierungen sind: Redwinter 2, 136, Kansas 2, 135,50 bis 136, Laplata-Weizen 133 bis 138, rufs. Weizen 134 bis 147, rumän. Weizen 134 biS 147, rufs. Roggen 9,75, 108 bis 110, russ. Futtergerste 104, amerikan. Hafer 102,50, rufs. Hafer 100 bis 111 per Tonne cif Rotterdam.
Hopfen.
In Nürnberg entwickelt sich das Geschäft in neuer Ware seh? zögernd, obwohl täglich ganz ansehnliche Zufuhren erfolgen. Es sinden nur Primahopfen mehr Beachtung bei festen Preisen, während mittlere und geringe Ware nur zu sehr nachgebenden Preisen Liebhaber finden. Man zahlt für prima Ware Mk. 90—100, geringere Mk. 70—80. In Baden war das Geschäft auch noch sehr gering und dürfte wohl die kommende Woche etwas mehr Interesse für diese Hopfen bringen. Elsaß ebenfalls sehr ruhig. Württemberg berichtet über etwas lebhafteren Geschäftsgang, es wurden dorten Mk. 100—120 bezahlt.
Tabak.
Im Lause der Woche sind Umsätze von Belang nicht vorgekommen. In der Pfalz wurde mit dem Verkauf der Sandblatt auch angefangen und in Kandel solche zu M. 24—25 an Mannheimer Händler verkauft; doch hält sich das Gros der Händler hiervon zurück. In Heddesheim werden die Sandgrumpen eben eingewogen und werden sechs Pfennig pro Pfund in nassem Zustande, wie solche vom Felde kommen, bezahlt. Die Ware ist nicht schön ordinär braun In losen Pfälzer Rippen geschäftslos, lose feine Mk. 9, gebündelte Mk. 11—12.
Biehmürkte.
Die Viehmärkte waren in der Berichtswoche fast durchweg gut frequentiert. Da die Ernte größtenteils beendet, nahmen die Landwirte hieran zahlreichen Anteil, anderseits dürfte auch die in verschiedenen Gegenden nicht besonders günstig ausgefallene Futterernte die Veranlassung hierzu gegeben haben. Großvieh war lebhaft gehandelt, hauptsächlich fanden prima Schlachttiere schlanken Absatz, während mittlere und geringere Oualttäten etwas weniger Beachtung fanden und im Preise auch nachgeben mußten. Kälber fanden flotten Absatz bei vorwöchtgen Preisen. Schweine (Mastttere) glatt abgefetzt, Läufer und Milchschwrine lebhaft gehandelt, eS gab nicht viel Ueberstand.
Kohlen.
ES notieren: Ruhr-Fettnuß Körnung I und II Mk. 270 biS Mk. 280, Nußschmiedekohlen Mk. 240 biS Mk. 250, Deutsche Anthracit-Rußkohlen Mk. 360 bi» 370, englische Anthracit-Nußkohlen Mk. 420 bis Mk. 430, Rubr-Flammnuß Körnung I und II Mk. 260 biS Mk. 270, Ruhr - Flammnußkohlen Körnung III Mk. 250 bis Mk. 260, Fettschrot Mk. 220 bis Mk. 230, Ruhr-BruchcokS Mk. 360 bi» Mk. 380, AuSsiebgrics Mk. 170 bis Mk. 180. Alle« per 10 To. ab Mannheim. ES hat sich in der Lage seit voriger Woche nichts geändert.
Mir bann umn Kind», die nidjt gerne esse«, dennoch Kräftig ernähren und rasch fördern?
Man gebe ihnen Suppe aus „Torll“ bereitet ober gebe anderen Suppen, Gemüse rc. „Toril“ hinzu. — „Torll“ ist Fleischextrakt aus bestem Ochsenfleisch mit kräfttgenden und nahrhaften Substanzen. 4380
Man verlange überall „Toril“.
Bekanntmachung.
In unserem Handelsregister wurde eingetragen:
1) Die Firma , Eduard Ottmann" zu Gießen ist geändert in „Ed. Ottmann's Druckerei Heppeler & Meyer". Gesellschafter find Buchdrucker Adolf Heppeler und Kaufmann Otto Meyer zu Gießen. Die offene Handelsgesellschaft hat am 12. Juli 1900 begonnen. Die in dem Betriebe des Geschäfts begründeten Forderungen sind bei dem Erwerbe der Druckerei durch Heppeler & Meyer nicht übergegangen.
unter der Firma „Gebr. Stamm" zu Gießen bestehende offene Handelsgesellschaft hat sich durch den Austritt des Kaufmanns Nathan Stamm von da am 1. d. Mts. aufgelöst Alleiniger Inhaber der Firma ist nunmehr Kaufmann David Stamm. Emzelprokura ist erteilt dem Albert Stamm und Heinrich Stamm zu Gießen.
0) Die Firma „Adam Georg" zu Gießen und als Inhaber derselben Richard Georg und Oscar Georg, Kaufleute daselbst. Die offene Handelsgesellschaft hat am 3. Mai 1898 begonnen.
4) Die Firma Heinrich Winn zu Gießen und als Inhaber derselben Bauunternehmer Heinrich Winn daselbst. Prokura ist erteilt der Eheftau des Inhabers, Sophie Winn, geb. Haas, daselbst.
5) Die Firma „Trageser L Mayer" zu Gießen. Gesellschafter sind Johann Trageser, Kaufmann, und Wilhelm Mayer, Fabrikant, beide zu Gießen. Offene Handelsgesellschaft. Die Gesellschaft hat am 1. Juli 1900 begonnen. Prokura ist der Bertha Mayer, geb. Waldschmidt, zu Gießen erteilt.
Gießen, am 2. August 1900. 5796
Großherzogliches Amtsgericht.
IM* ♦ V <T7? V mit Bechtel s Salmiak-Gallseife
Wie neu wtro Zeder
1488] Gustav Walter.
Bekanntmachung.
Montag den 3. September d. IS., nachmittags von 2*/a Uhr an, versteigere ich im Auftrage des Herrn Konkursverwalters B o e ck dahier in der seitherigen Wohnung des Bildhauers F. Siegler zu Großen-Linden, Bahnhofstraße: 1 Sofa, 1 Bertikow, 1 Ausziehtisch, 1 Waschkommode mit Marmorplatte, 1 Kleiderschrank, 1 Bett, 1 Regulator, 1 Wecker, 3 Stühle, 1 Ofen, 1 Kronleuchter, 1 Violine, 1 Pgtentstuhl, einen Spiegel, 1 Kanarienvogel mit Käfig, 1 Flobert, mehrere Bilder, Wandteller, Wandschoner, Nippsachen, Teppiche, Blumentöpfe mit Blumen, sowie mehrere Zentner Kohlen und Holz u. v a. meistbietend gegen Barzahlung.
Die Versteigerung findet bestimmt statt. Gießen, den 81. August 1900.
5777 Seipel, Gerichtsvollzieher. Grummetgras Versteigerung.
Das Grummetgras von den Wiesen der Gemeinde Wieseck soll nächsten Mittwoch bett 5. September d. I versteigert werden. Der Anfang zu den Wiesen bei Wieseck ist des Vormittags 10 Uhr in dem Dorfeld'schen Garten dahier und zu den Wiesen bei der Badenburg des Nachmittags 5 Uhr auf der Badenburg.
Wieseck, am 31. August 1900. Großb. Bürgermeisterei Wieseck.
Sommerlad. 5797
Grummetgras Versteigerung in Cröfl. Vberförßerei Arnsburg.
Freitag den 7. September, nach Zusammenkunft 9 Uhr vorm. im Gottesackerthal, wird das Grummet von den Wiesen im Gottesackerthal, Petersee, Deckelborn und Vierzig- morgen versteigert. In den Vierzigmorgen beginnt die Versteigerung gegen 10 Uhr.5768
Grummetgras- Verfteigerung.
Sogleich nach Beendigung der Arummetgra-verstelgerung der Ge- meindewiesen im Dorfeld'schen Garten dahier soll das Grummetgras von den hiesigen Pfarrwiesen versteigert werden. 5798
Wieseck, am 31. August 1900.
Sommerlad, Bürgermeister.
Grummetgras- Bersteigerung.
Montag den 3. September, vormittags von 8 Uhr au, soll das Grummetgras von den hie
sigen Gemeindewiesen an Ort und Stelle versteigert werden.
Der Anfang ist am Großen- Buseckerweg an der Lehmkaute.
Alten-Busrck, am 31. Aug. 1900. Großh Bürgermeisterei Alten-Buseck. __Körber._______5807 Grasverfteigerung.
Donnerstag den 6. d. M., vormittags 8 Uhr anfangend, soll das Grummetgras von dm dem Marienstift Lich zustehenden, etwa 100 'Morgen Wiesen in den Gemarkungen Lich, Nieder- und Ober- besfingen versteigert werden.
Der Anfang ist hinter dem Kirchhof an der Straße nach Grünberg.
Lich, 1. September 1900.
Winheim. 5795
Prima neue holl. Vollheringe ff. marinierte Heringe, ff. Kron-Sardinen, Essig- und Salzgurken, Sauerkraut, Grünkorn, gen; und gemsh!e«, frisch eingetroffen bei 5401
A. & G. Wallenfels,
Markt 21. Telephon 46.


