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MittwochdenL Mai
Zweites Blatt
Nr. 101
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger
Erscheint ILgNck mit Ausnahme des
MontagS.
Die Gießener MamitleuSkLtter werden dem Anzeiger im Wechsel mit „Heff. Landwirt" u. „Blätter für hefi. Volkskunde" wöchtt. 4 mal beigelegt.
ZZezugsprei« viertcljährl. Mk. 2,20 monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohn; durch die Abholestelle» viertcljährl. Mk. 1,90 monatlich 65 Pfg.
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Alle AnzeigeN'BermittlungSstellen deS In» und Ausländer nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen Zeilenpreis: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg.
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Amts- und Anzeigcblntt füv den Tivers Gieszen.
ihnen obliegenden Pflichten den Betrieb verhindern oder
gefährden.
§ 318 a.
Die Vorschriften in den §§ 317 und 318 finden gleichmäßig Anwendung auf die Verhinderung des Betriebs der zu öffentlichen Zwecken dienenden Rohrpostanlagen.
Unter Telegraphenanlagen im Sinne der §§ 317 und 318 sind Fernsprechanlagen mitbegriffen.
Gießen, den 27. April 1900.
Großherzogliches KreiSamt Gießen, v. Bechtold.
Adreffe für Depeschen: Anzeiger Hietzon Fernsprecher Nr. 51.
Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Mütter für hessische Volkskunde._______________
Amtlicher Eeil.
Bekanntmachung.
Betr.: Den Biehmarkt zu Gießen. .
Der Viehmarkt zu Gießen am 8. und 9. Ma: d. IS. kann unter den mehrfach und am 28. März ds. IS. in Nr. 79 des Gießener Anzeigers bekannt gegebenen Beschränkungen abgehalten werden.
Gießen, den 1. Mai 1900.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.
Bekanntmachung.
An die Großh. Bürgermeistereien deS GteuerkommifsariatS Gießen.
Diejenigen Großh. Bürgermeistereien, welche sich mit der Einsendung der Gewerbspatente, des BerzeichniffeS über den Ab- und Zugang der Gewerbe und des Verzeichnisses über den Zugang von einkommensteuer- pflichtigen Personen noch im Rückstände befinden, wollen dieselben nunmehr umgehend hierher einsenden.
Gießen, den 30. April 1900.
Großh. Steuerkommissariat Gießen.
Bähr.
Aus Stadt und Land.
(Arrsnyme Einsendungen, gleichviel welche« Inhaltes, werden grundsätzlich nicht ausgenommen.)
Gießen, 1. Mai 1900.
** GeschichtSkalender. (Nachdruck verboten.) Vor 36 Jahren, am 2. Mai 1864, starb zu Paris der Komponist Giacomo Meyerbeer. Erfindung, dramatische Gewalt, geschickte Behcndlung der Instrumente, Meisterschaft in Berechnung der äußeren Wirkung sind ihm selbst von seinen Gegnern etngeräumt, und sichern seinen Werken, wie „Robert der Teufel", „Hugenotten", „Prophet". „Afrikanerin" u. s. w., noch lange bedeutende Geltung. Er wurde am 5. September 1791 zu Berlin geboren.
** Wenn einer ein Sonntagskind ist, so hat er in deb Nacht zum 1. Mai die wunderlichsten Dinge erleben können, in der Zukunft lesen, die Hexen auf den Blocksberg reiten' sehen, eine wunderschöne Königstochter zur Frau bekommen, und was dergl. Dinge mehr sind, die uns gewöhnlichen Alltagssöhnen nicht passieren. Denn heute nachb war die große Nacht der Zaubereien und Wunder, die; sagenumwobene Walpurgisnacht. Die tugendsame und ehrenfeste Jungfrau Walpurgis, die mit ihren Brüderw Willibald und Wunibald im achten Jahrhundert als Hei^ den-Bekehrerin nach. Deutschland kam und als Aebtissin deH Klosters Heidenheim bei Eichstätt eines seligen Todes verblich, hat allerdings mit Hexerei und Zauberei nie etwas! zu thun gehabt. Daß sie bei Lebzeiten von bissigen Hunden. Nicht belästigt wurde, und daß nach ihrem Tode ihren Gebeinen ein wunderbares Oel entfloß, soll, wie Legenden berichten, die wunderliche Folge ihres überaus frommen Lebenswandels gewesen sein. Der erste Mai aber ist ihr geweiht worden nach dem bekannten Brauche der chrrft- lichen Kirche, ihre Feste auf die heidnischen Gedenktags zu verlegen. Am ersten Mai aber feierten die alten ^eut- schen das Frühlingssest mit dem fröhlichen Maicnrttt, nachdem sie in der Nacht das Maifeucr aus den Hohen ange, ründet batten. Als später die alten Gotter zu Teufeln berabaesunken waren und der elende Hexenglaube inj Schwcmg kam, da wurde auch der alte Brauch als sündhaft
Gewerkschaftskommission sprach von dem blinden Hasse detz Unternehmertums gegen die Arbeiterschaft, von von Willkür und Brutalität und dergl. Die „Mitteldeutsche Sonntagszeitung" veröffentlicht ein Gedicht, das viele schöne Worte enthält und den Achtstundentag mit einem Nimbus umgiebt. Es ist eine poetische Zweckrede, die den Achtstundentag „des Festes Losung" nennt und ihn als eine erlösende ökonomische Heilswahrheit betrachtet. Im Anzeigeteil werden in viele« großen Inseraten Versammlungen und Vergnügungen be- kannt gegeben, die heute in Gießen und Umgegend abgehalten werden sollen. ., rr
Wenn ferner in der sozialdemokratischen Presse ine allgemeine Sehnsucht nach der Verbrüderung der Völker am 1. Mai besonders betont wird, so kann man mit diesem Streben übereinstimmen, ohne ihm praktisches Gewicht beizumessen. Es giebt auch Männer anderer Parteien genug, die sich für allgemeine Friedensbestrebunaen, für die An- Näherung der Nationen aneinander und dergleichen mehr erwärmen, ohne darum am 1. Mai oder an irgend einem anderen Tage des Jahres internationale Feste zu veranstalten. Im „Vorwärts" heißt es am Schlüsse des Appels an die „Genossen und Arbeitsbrüder":
„Es gilt zugleich, P r o t e st zu erheben gegen die ' den Weltfrieden in ernster Weise bedro- । hende abenteuerliche Weltpolitik, deren Verwirklichung dem arbeitenden Volke von neuem eine erhebliche Steigerung der Gut- und Blutsteuer auserlegt; gegen eine Weltmachtpolitik, die dahin fü-hren muß, die Völker in blutigem Kampf gegeneinander zu Hetzen." ,
Das ist eigentlich, wenig arbeiterfreundlich und eine Verkennung des unmittelbaren und greifbaren Vorteils einer Weltpolitik für das Reich. Wollen wir unseren Platz I an der Sonne behaupten, wollen wir die überseeischen | Märkte unserer in raschem Aufschwung befindlichen Jn- I dustrie sichern, so müssen auch da, wo es gilt, die Roh- I stosse für die heimische Fabrikation zu holen und Absatz- I gebiete für die Fabrikate zu sichern und zu erschließen, I Zeichen unserer Macht aufgerichtet werden. Dazu aber, I nicht um blutige Eroberungskriege zu führen und aben- I teuerlichen Unternehmungen nachzujagen, ist die Weltpolitik. Deshalb müßte gerade die industrielle Arbeiter- I schäft in erster Linie für eine im großen Stile angelegte I Weltpolitik sein, die in ihrem letzten Ziele gerade den I Interessen der Arbeiterschaft ganz besonders zu ftatterr I kommt.
Die planmäßige Thätigkeit der Sozialdemokratie, ihre I außerordentliche Regsamkeit in Veranstaltung von Ver- | sammlungen und ostentativen Vergnügungen erklärt den I Fortschritt der Sozialdemokratie, der gegenüber die bür> | gerliche Agitationsthätigkeit fast ganz zurückbleibt, ein I Zustand, der mehr für die Bequemlichkeit als für die Weit- I sicht des Bürgertums spricht._____________________________
Bekanntmachung,
betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Staufenberg. I
In der Zeit vom SamStag, 5. Mai bis einschließlich Freitag, 18. Mai l. I. liegen auf dem Bureau der Großh. Bürgermeisterei Staufenberg folgende Verzeichniffe zur Einsicht der Beteiligten offen:
1. Das topogr. Güterverzeichnis des Feldbereinigungsbezirks, in welchem die Ordnung der Rechtsverhältnisse mit Ausnahme dec Verpfändungen zur Darstellung gebracht ist. (Art. 25 des Feldber.-Ges.)
2. Das Verzeichnis derjenigen Grundstücke, welche infolge der Feldbereinigung an Stelle der verpfändeten Grundstücke getreten sind.
Einwendungen find binnen der angegebenen Offen- legungSfrist schriftlich oder zu Protokoll bei der Großh. 1 Bürgermeisterei Staufenberg anzubringen.
Friedberg, 28. April 1900.
Der Großherzogliche Bereinigungskommissär: Sitffert, Regierungsrat.
Der erste Mai.
Gießen, 1. Mai 1900.
Die Sozialdemokratie begeht heute ihren „Weltfeiertag". Als zum ersten Male ein internationaler Arbeiterkongreß die Frage erörterte, ob an einem bestimmten Tage des Jahres mitten in der Woche allenthalben die Arbeit ruhen solle, da horchte man erschreckt auf, als handele es sich um einen letzten Kampf auf Tod und Leben. Hatten doch Volksverführer dem Arbeiter zugerufen: „Alle Räder stehen still, wenn dein starker Arm es will!" Nach der Absicht der Demagogen handelte es sich um eine Kraftprobe. Da mußte sich die Gesamtheit der Arbeitgeber auf die Abwehr rüsten. Und das geschah. Regierungen trafen Vor- , Bereitungen, Truppen wurden bereit gehalten, um auf : den dumpfen Massenschritt der Arbeiterbataillone mit dem Massenschritt der stehenden Armee eventuell zu antworten. Es ist erfreulich, daß sich alle diese Vorsicht als müßig herausstellte; denn in Deutschland war der Gedanke der Maifeier auf ziemlich unfruchtbaren Boden gefallen. Jawohl, auch hier wollte man gut und gern feiern, aber nur, wenn die Arbeitgeber damit einverstanden seien. Unnötig schwere Kämpfe heraufzubeschwören, hielt man für verfehlt. Die Sozialdemokratie entsprach dem, indem sie zwar die Maifeier an sich empfahl, nicht aber die Arbeitsruhe gebot. Damit hatte die Maifeier die ursprünglich beabsichtigte Bedeutung verloren; da standen nicht mehr alle Räder still, wenn der Arbeiter es wollte, da begeisterte man sich in langen Reden für den Achtstundentag und — trank. Solche Feste können den Staat und die Gesellschaft nicht gefährden.
Seit jener ersten Feier bis zum heutigen Tage ist noch hin und wieder her Versuch gemacht worden, einen Zwang zur Feier auszuüben; aber darauf hat sich die Parteileitung der Sozialdemokratie wohlweislich nie eingelassen. In diesem Jahre hat sie sich zwar auch mit aller Macht zur Maifeier gerüstet, aber ist verständig und opportu- tunistisch genug, den Arbeitern nicht ein unbedingtes Niederlegen der Arbeit zu empfehlen; sie riet ihnen vielmehr an, die Kundgebung nur dann vorzunehmen, wenn sich ihr nicht unüberwindliche Schwierigkeiten — d. h. wohl I der Verlust der Arbeit — 'entgegenstellen. Der Aufruf der
Rrtattion, Expedition und Druckerei:
Kchukflraße Nr. 7.
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Bekanntmachung.
Das nachstehende Ausschreiben Großh. Ministeriums I des Innern bringen wir zur allgemeinen Kenntnis. Die I Ortspolizeibehörden der Orte, in denen sich Molkereien I oder Milchzentrifugenbetriebe befinden, desgleichen die Großh. I Gendarmerie haben die Durchführung der Anordnung zu I überwachen. I
Gießen, den 30. April 1900.
Großherzogliches KreiSamt Gießen.
v. Bechtold.
Zu Nr. M. d. I. 4909.
Darmstadt, am 6. April 1900.
Betr.: Maßregeln zur Verhütung der Verbreitung der Tuberkulose.
Das
Großh. Ministerium des Innern
an die Grotzh. Kreisämter.
Auf Grund des § 20 Abs. 1. des Reichsgesetzes, betr. die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, vom 2j iÜl unb bcd $ 1 bcr $ur Ausführung dieses Gesetzes erlaffenen BundesratSinstruktion bestimmen wir das Nachstehende: . m „
1 Der Zentrifugenschlamm in Sammel- und Genossen- schaftSmolkereien, sowie in allen anderen Milchzentrifugenbetrieben ist durch Verbrennen zu vernichten.
2 Zuwiderhandlungen werden, sofern nicht eine höhere Strafe verwirkt ist, nach § 66 Ziffer 4 und § 67 des an-
r 23. Juni 1880 _ geführten Reichsgesetzes vom ^4 bestraft.
Vorstehende Verfügung tritt |mit der von Ihnen zu veranlassenden Publikation im Kreisblatt in Kraft.
v. Starck.
Bekanntmachung.
E- ist wiederholt vorgekommen, daß die bestehenden ReichS-Telegraphenanlagen wegen Mangel an der nötigen Vorsicht bei der Fällung von Bäumen, bei der AuSästung von Baumpflanzungen, durch unvorsichtiges Anfahren, sowie infolge Zertrümmerung der in den Telegraphenlinien befindlichen Porzellan-Isolatoren durch Steinwürfe rc. derart beschädigt worden siiw, daß Störungen und Unterbrechungen des Telegraphenbetriebes eintreten.
Da die Beschädigung, bezw. Gefährdung der zu öffentlichen Zwecken dienenden 2>legraphenanlagen gemäß der 88 317 und 318 des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich strafbar ist, werden im Nachstehenden die bezeichneten Paragraphen zur Nachachtung und Warnung hiermit in Erinnerung gebracht.
Wer vorsätzlich und rechtswidrig den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphenanlage dadurch verhindert oder gefährdet, daß er Teile oder Zubehörungen derselben beschädigt, oder Veränderungen daran vornimmt, wird mit Gefängnis von einem Monat bis zu drei Jahren bestraft.
§ dlo.
Wer fahrlässigerweise durch eine der vorbezeichneten Handlungen den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphenanlage verhindert oder gefährdet, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu neunhundert Mark bestraft.
Gleiche Strafe trifft die zur Beaufsichtigung und Be- dienung der Telegraphenanlagen und Zubehörungen ange- Stellten Personen, wenn sie durch Vernachlässigung der


