Ausgabe 
1.12.1900 Zweites Blatt
 
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scheu Abfichte« zrr verwirklichen. Um der Notwendigkeit zu entgehen, sie schließlich nach Kriegsrecht aburteilen und vor den Sandhaufen stellen zu lasten, ordnete Bismarck deren Verhaftung an. In Strelitz wurde fie durch ein Piquet Pasewalker Kürassiere ausgeführt. Darauf erfolgteBe­schwerde" der Strelitzer Regierung beim Bundesrate, worauf der Bundeskanzler nach Strelitz den Bescheid ergehen ließ, daß, wenn sich Derartiges wiederholen sollte, Niemand in Strelitz hoch genug stehe, um vor dem Schicksal der Welfenlegionäre sicher zu sein. Das war damals!

lieber die angebliche Aussöhnung zwischen Milan und Alexander von Serbien wird aus Bukarest geschrieben: Es ist jetzt hier iu eingeweihten Kreisen bekannt geworden, daß König Milan während seines vor 2 Monaten stattgehabten Aufenthaltes in Bukarest eine längere Zusammenkunft mit Frau Christitsch hatte, der Tochter des in Konstantinopel lebenden griechischen Bankiers Kalpha Joanmidt. Mit dieser Dame, welche die angetraute Frau des serbischen Staatsmannes Christitsch ist, stand Milan mehrere Jahre lang im intimsten Verhältnis, das nicht ohne Folgen blieb; das Söhnchen erhielt den Namen Obreu. Milan hatte ihr nun auch wiederholt versprochen, sie nach der durchgeführten Scheidung mit der Königin Natalie zu heiraten und sie dann ebenso zurKönigin" zu er­heben, wie es jetzt sein Sohn Alexander mit der Draga Maschin gethan hat, um das Söhnchen Obren gegen den von seinem Sohne Alexander, dessen Stiefbruder, an­gekündeten Thronfolger auszuspielen. Leider wurde die Durchführung des Planes durch die Verhältnisse vereitelt, und Frau Artemisia Christitsch lebte in großem Unmute in Konstantinopel, wo sie auch ihren Sohn vor jeder Berühr­ung mit Milan zurückhielt. Durch die neuere Wendung der Dinge iu Belgrad hatte jedoch Milan wieder neuen Mut geschöpft und glaubte doch noch seinen Sohn Obren zum Träger der Dynastie Obrenowitsch erheben zu können. Hierüber hatte er in Bukarest mit Frau Christitsch ver­handelt, doch hat ihm diese auch diesmal nicht den Gefallen gethan, den jungen Obren mitzubringen, aus Furcht, Milan könne ihn ihr entführen lassen. Bei der jetzigen angeb­lichen Aussöhnung zwischen Milan und Alexander hat nun diese Angelegenheit der etwaigen Thronbewerberschaft des Obren eine wichtige Rolle gespielt und Milan soll das bindende Versprechen gegeben haben, die Obren-Thron- folgefrage für immer ruhen zu lassen. Man darf aber wohl davon überzeugt sein, daß bei der nächsten besten sich darbietenden Gelegenheit Milan durch die abermalige Drohung mit der Thronfolge-Konkurrenz seines Sohnes Obren von Alexander neue klingende Zugeständnisse er­pressen wird. Feine Familie!

Sitzung der Stadtverordneten

Gießen am 29. November 1900.

Anwesend die Beigeordneten Georgi und Wolfs, die Stadtverordneten Brück, Emmelius, Euler, Faber, Dr. Fuhr, Dr. Gaffky, Dr. Gutsleisch, Hanau, Haubach, Heichel­heim, Helfrich, Heyligenstaedt, Huhn, Jughardt, Keller, Kirch, Krumm, Leib, Löber, Loos, Orbig, Petri, Dr. Schäfer, Schiele, Schwall und Wallenfels.

Entschuldigt: Beigeordneter Grüneberg, Stadtverord­neter Flett unb Grünewald.

Beigeordneter Wolff teilt vor Eintritt in die Tages­ordnung mit, daß der Ehrenbürger der Stadt, Herr Finanzminister Gnauth, sein Bild der Bürgermeisterei geschenkt habe; dasselbe ist im Sitzungssaale der Stadt­verordneten angebracht. Eine weitere Mitteilung besagt, daß durch Allerhöchste Entschließung am 21. November die Bestätigung des Herrn Beigeordneten Mecum zum Bürgermeister der Stadt Gießen erfolgt sei. Herrn Mecum werde das Bestätigungsdekret zugestellt, nachdem er die Bescheinigung darüber beigebracht, daß er Verpflichtungen in seinem bisherigen Amte nicht mehr zu erfüllen hat. Herr- Mecum werde zwischen dem 12. und 15. Dezember nach Gießen übersiedeln und die Dienstgeschäfte übernehmen.

Heinrich Schön beabsichitigt bei seiner Ansiedelung am Nahrungsberg eine Schlosserwerkstätte zu errichten. Die Genehmigung dazu soll aus Grund des § 5 des Ortsbaustatuts versagt werden.

Das Gesuch des Konditors H. Hettler um Er­laubnis zur Anlage eines Kanals zur Entwässerung seiner Hofraite nach dem Schoorgraben wird, entgegen dem aus Ablehnung lautenden Anträge der Baudeputation, ge­nehmigt. Die Anlage soll auf Widerruf unter den vom Stadtbauamte festzusetzenden Bedingungen ausgesuhrt werden. ,

Dem Kaufmann Jakob Happel soll die Errichtung einer Holzlagerhalle aus Fachwerkbau bei seiner Hofraite an der Rodheimerstraße gestattet werden.

H. W. Rinn von Heuchelheim hat ohne Erlaubnis ein im Neustädterfeld stehendes Backsteinmacherhäuschen durch einen Anbau vergrößert. Der neben einem Straf­befehl an ihn ergangenen Aufforderung, den Anbau zu entfernen oder ein Baugesuch einzureichen, ist der Gesuchs steller bezüglich des letztereii nachgekommen. Das Gesuch wird beanstandet, da der Anbau den Anforderungen eines zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Raumes nicht eiitspricht. , ,

Dem Gesuch des A u g u st S ch e p P e l m a n n , welcher am Großen Steinweg ein Wohnhaus mit in Holzwerk auszuführendem oberen Stock errichten will (§ 18 des Ortsbaustatuts) wird stattgegeben.

Tas Gesuch der O m n i b u s - G e s e l l, ch a f t um Erlaubnis zur Aufstellung einer Wagenhalle in der ehe­mals Plantschen Hofraite an der Marburgerstraße ver­anlaßt eine längere Debatte. Die Gegner des Gesuchs I begründen ihren verneinenden Standpunkt damit, daß I die (übrigens nahezu fertige) Halle dem Eingang zur I Stadt nicht zur Zierde gereiche. Demgegenüber wird I geltend gemacht, daß sich die Omnibusgesellschaft in einer I Zwangslage befinde, die Halle auch nicht anders gestellt I werden konnte, weil dann das Wenden der Wagen nicht | möglich sei. Die Versammlung beschließt auf Antrag der

Politische Tagesschau.

Abseits vom Weltverkehr liegt das kleinste Groß- I Herzogtum des deutschen Reiches: Mecklenburg. Strelitz. ES hat die respektable Größe von 2929,5 Qua- I dratkilometern und zählt alles in allem 101 541 Einwohner, I das ist ungefähr die Hälfte der Einwohnerzahl von Frank- I furt a. M. und der 10. Teil der Bevölkerung unseres I Großherzogtums Hessen. Auf 1 Quadratkilometer kommen I nur 34 Einwohner, es ist mithin weitaus am dünnsten be- I völkert im ganzen deutschen Vaterlande. Was für idyllische I Zustände müssen dort herrschen. In Wirklichkeit ist es aber nach den mancherlei Nachrichten, die von dort in die I Welt hinauSdringen, doch erheblich anders als idyllisch dort. I

Mecklenburg-Stelitz unterhält für seine 100 000 Ein- I wohuer drei Gymnasien: in Neubrandenburg, Neustrelitz I und Ratzeburg. In demKorrespondenzblatt" für den I akademisch gebildeten Lehrerstand fanden wir unlängst ein I Memento an die Reichsschulkommission", in dem uns ein I Blick in die allerdings merkwürdig idyllischen Verhältnisse I der dortigen höheren Lehrer gewährt wird. Wir haben I Näheres über die ganz unglaublichen Besoldungen der aka- I demisch gebildeten Lehrer bereits vor einiger Zeit unseren I Lesern mitgeteilt. Aber auch in anderer Hinsicht scheinen I noch merkwürdige Zustände in Mecklenburg-Strelitz zu I herrschen. Da hat Mitte dieses Monats eine kirchliche I Konferenz in Neubrandenburg getagt und unter anderem über Wohlfahrtspflege auf dem Lande beraten. Bei der Gelegenheit wurde auch folgendes ausgeführt: Neben der Hebung des Schulunterrichts und der Einführung ländlicher Fortbildungsschulen (die wo anders längst existieren) ist die Annäherung von Gutsherren und Tagelöhnern dringend zu fördern; dazu müssen aber bisher unübersteigliche Hindernisse beseitigt werden. Zu dem Friedensschluß zwischen beiden Teilen steht das Meutegekläff I der Parforzejagden im schreiendsten Kontrast.

Unser Volk hat ein scharfes Auge für die Schwächen der Vorge­setzten; dem Arbeiter fehlt aber das Verständnis dafür, daß er bestraft wirb, wenn er Tiere mißhandelt oder quält, die Gutsherren und Vor­nehmen aber ungestraft bleiben, wenn sie auf der Parforzejagd zu ihrem Vergnügen Tiere zu Tode hetzen. Schon des bösen Beispiels wegen sollte deshalb diese Jagd eingestellt werden, und sie muß fallen, wie das Taubenschießen beseitigt worden ist."

Dabei aber ist das Land durchaus nicht arm. Die großherzogliche Familie gehört zu den reichsten Fürsten­häusern, wenn auch die beiden Schwiegersöhne des Erb' großherzogs, der Erbprinz von Montenegro und ein bei der Heirat vom Papste in den Grafenstand erhobener Fran­zose, mit einer merkwürdigen Vergangenheit, die an Pikan­terien überreich ist, für etwas Verminderung sorgen werden. Mecklenburg-Strelitz ist, wie Reuß ä. L., das man übri­gens in dem gutdeutschen Nachbarländchen Reuß j. L.Reuß Lklige Linie" scherzhaft zu nennen pflegt, von jeher ein Sitz anti-deutscher Bestrebungen gewesen. Auch im Sommer 1870 halten dort verschiedene vornehme Welfenlegionäre Zuflucht gefunden, um von Strelitz aus ihre hochverräteri-

Theken und Hypothekenpfandbriefen, und tadelt namenk- lich die Zusammensetzung der Aufsichtsrekursinstanz, die bei bloßer Erweiterung der ersten Instanz nicht genugenoes Vertrauen finden könnte. v

Abg. Rettich ist in der Hauptsache mit der -Vorlage e'nÖSb0.n®Müller-Meiningen äußert erhebliche Be­denken, so gegen die Nichteinbeziehung der öffentlichen An­stalten, vor allem gegen die Kautschukbestimmungen über die Konzessionierung, die der Willkür freien Spielraum ließen, und gegen das Uebermaß von Aufsichtsrechten, wahrend die mit der Staatsaufsicht bei den Spielhagenbanken ge­machten Erfahrungen doch nickst gerade ermutigend seien. Er bezeichnet ferner die Berufung in der vorgeschlagenen Forin als ungenügend und verwirft die Ueberwälzung der Kosten des Äufsichlsamtes auf die Privatgesellschaften.

Abg. Schrader (frs. Bgg.) kritisiert die Zusammen­setzung des Aufsichtsamtes.

Staatssekretär Graf Pojadowsky erklärt sich zum Enrgegenkommen in Bezug aus Einzelwünsche bereit, so in Bezug auf nähere Begrenzung der Gründe für die Konzessionierung und verspricht, daß die öffentlichen Ver­sicherungsanstalten in dem Versicherungsbeirat nicht ver­treten sein sollen. An der Präventiv ko n trolle halte Preußen unbedingt fest. Die Beseitigung der Doppel­besteuerung sei in diesem Gesetz nicht zu lösen. Die Aus­dehnung des Gesetzes auf öffentliche Anstalten gefährde das Zustandekommen des Gesetzes.

Abg. C a l w e r wünscht die Verstaatlichung des Ver­sicherungswesens. Das Bedenkliche an dem Gesetz ist für uns, daß unter seine Bestimmungen sämtliche Ar­beiterorganisationen fallen, soweit sie Unterstütz­ungen irgend welcher Art, Reiseunterstützungen, Kranken-, Jnvalidengelder zahlen. Dies wird möglich auf Grund des ungeheuer weit gefaßten § 6, der verlangt, daß die Erlaubnis für Versicherungsgeschäfte nachgesucht werden muß, von allen Personen-Vereinigungen, welche die Ver­sicherung ihrer Mitglieder nach dem Grundsätze der Gegen­seitigkeit betreiben wollen, wenn diese Vereinigungen auf eine geschlossene Mitgliederzahl nicht beschränkt sind und i in der Form von Versicherungsvereinen auf Gegenseitig­keit errichtet sind. Dieser § 6 ist so weit gefaßt, daß unter ihn nicht nur die gesamten Arbeiterorganisationen, sondern unter Umständen auch eine Ehe fällt, da sie eine Versicherung auf Gegenseitigkeit bedeutet. (Heiterkeit.) Vor allem wird jede Gewerkschaft in Zukunft die Erlaubnis der Aufsichtsbehörde nachsuchen müssen, und sie kann ihr versagt werden.

Geh. Oberregierungsrat Gruner bestreitet, daß die Aufsichtsthätigkeit eine Schädigung des gewerkschaftlichen Versicherungswesens bringen werde, da die Gewerkschaften nicht unter die Konzessionspflicht des Gesetzes fallen.

Nachdem Abg. Kirsch (Ztr.) Bedenken gegen zu weit reichende Bundesratsbefugnisse geäußert hat, wird der Ent­wurf an eine Kommission von 21 Mitgliedern ver­wiesen.

Nächste Sitzung morgen 1 Uhr. Anleihedenkschrift und Antrag Rintelen-Lenzmann zum Gerichtsverfassungsgesetz.

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Baudeputation widerrufliche Genehmigung auf die Du.', von 3 Jahren und unter der Bedingung, daß die hab ein gefälligeres Ansehen erhält und mit einem 01. arbanstrich versehen wird. Ein Zusatzantrag des. geordneten Georgi, daß die Omnibusgesellschaft iit Halle schon vor Ablauf von 3 Jahren entfernen muß wenn sich vorher dieser Stadtteil verschönern sollte, wicj ebenfalls zum Beschluß erhoben.

Bauunternehmer H. Winn und Metzgermeister & Kreuder wollen ihre in der Neustadt gelegenen Häuje, umbauen. Für das Einrücken in die Baufluchtlinu wurden von den Gesuchstellern 8000 Mk. gefordert. Tie Forderung wurde in der vorigen Sitzung abaelehni Nach einem neuerlich vorgelegten Projekt wollen die uchsteller ihre Hofraiten (die ehemals Ockelsche und dn Kreudersche) vertauschen und die bisher hinsichtlich da Höfe ziemlich verworrenen Besitzverhältnisse regeln. M Versammlung beschließt, auf die unter den veränderte? Verhältnissen gestellte Forderung von 2500 Mk. für b« infolge des Umbaues an die Stadt fallende Gelänk einzugehen.

Wirt L. Jochem hat bei Errichtung eines Etat.' gebäudes an der Pulvermühle die Eigentumsgrenze ühn chritten. Dem Ansinnen, das zu Unrecht bebaute K. lände zum Preise von 100 Mk. zu erwerben, hat Ich, ich zu fügen bereit erklärt, worauf die Versammln^ >em Verkauf des fragt Geländes zustimmt.

Peter Klein von Düsseldorf hat um die Erlaut- nis zur Aufstellung von 68 Trinkhallen, in dem? die Flasche Selterswasser zu 5 Pfg., Brauselimonade 10 Pfg., im Winter auch Kaffee zu 5 Pfg. und Boujllo, zu 10 Pfg. pro Tasse verkauft werden soll, nachgesucht Der Gesuchsteller hat besonders schöne Ausstattung bei Hallen in Aussicht gestellt und als Aufstellungsplast vorgesehen die Westanlage, am Hotel Großherzog, b;i Südanlage, in der Nähe der Volkslesehalle, sowie bti Goethestraße, den Marktplatz, den Brandplatz, die Neusiad: und vor dem Bahnhof. Die Versammlung beschließt, ba§ Gesuch mit Rücksicht auf die in Gießen in Bezug auf Erfrischungsgelegenheit günstigen Verhältnisse und bai Vorhandensein guten Trinkwassers, dessen Mangel in bea vom Gesuchsteller zur Begründung seines Gesuches onge uhrten Städten die Errichtung Don Trinkhallen rooN rechtfertige, abzulehnen.

Die kürzlich vorgenommene Ausbesserung beschädigter Trottoirstellen hat Kosten im Betrage von 688 Mk. ver­ursacht. Die Rechnung wird genehmigt.

Für die Anschaffung eines Schrankes zur Vlufbt Wahrung der nach einem StadtverordnetenbeMM' ge­währten freien Lehrmittel an den Volksschule« werden 100 Mk. bewilligt.

Die Gr o ß h. Zentralstelle für Gewerbe ha. der Bürgermeisterei die Grundsätze mitgeteilt, nach peiun die Vergebung städtischer Arbeiten gercMt dem zleuvsiv Unterbieten gesteuert und die ortsansässigen Handwerke geschützt werden sollen. Dem vom Stadtbauamt btirubn erstatteten Bericht ist zu entnehmen, daß diese briinfr sätze nahezu entsprechen dem Verfahren, das in der Stadl Gießen seit etwa 8 Jahren eingeschlagen worden; das­selbe hat zu bemerkenswerten Anständen nicht gefüllt weshalb eine Umgestaltung des Verdingungswesens vor­erst nicht für nötig erachtet wird. Das Stadtbauamt be­merkt, daß den Vorschlägen der Zentralstelle nur mio- weit Folge zu geben sei, als alle Gebote auf Arbeiter ausgeschlossen werden, die mehr als 20 Prozent unter dem Voranschlag bleiben. Die Versammlung beschloß in

3u den Gesuche! 18, Friedrich K ! Bauer (Wolffstraße betrieb, beschließt di ! dümissrage, da es s 1 schalten aus andere

l wohkg,sch«a,k zu gebet

***

M Prämie

diesem Sinne. * .,

Karl Haas V. hatte s. Z. um Erlaubnis zur in- bauung eines Wohnhauses auf dem von ihm erworbene» Güngerichschen Grundstück, Ecke der Klinikstraße un» Frankfurterstraße, nachgesucht. Mit Rücksicht darM M die Klinikstraße an ihrer Einmündung in die 6. furterstraße verbreitert werden muß, mußte das m abgeschlagen werden. Beigeordneter Wolff ist mit - Gesuchsteller über den Ankauf der gansen Jpofraite Unterhandlung getreten. Die Hofraite nebst der bot Hause befindlichen Lastwaage, aus deren Betrieb bM der Stadt anteilig jährlich ca.1300 Mk. zuflossen, gehl danach für 55 500 Mk. in das Eigentum der L>tadt über. Die Versammlung genehmigt den ÄaujDcrtrag.

Einem vor mehreren Jahren gefaßten Beschlüge oei Stadtverordneten entsprechend, sollen auch in- oiestm Herbst wieder Gratifikationen an diejenigen städtischen Arbeiter ausgezahlt werden, welche Uw jPL geführt und den Sommer über gearbeitet Habern i Grund der vorliegenden Aufstellung kommen zur Verteilung. Die Beträge schwanken zwischen 2U i und 10 Pfg. für jeden Arbeitstag und jede Person. _ '

Betrag wird mit der Beschränkung genehmigt, vay nächsten Jahre von dem Bezüge einer Gratifikation fenigen Arbeiter ausgeschlossen sind, die erst nach 1. April eintreten. Das Gesuch der Pflasterer um o Wendung derselben Gratifikation wird abgelehnt, Pflasterer in die Kategorie der gelernten Arbeiter'' hören und demzufolge höhere Löhne erhalten. .

Dem zwischen Ehr. Rebe und der Stadt barten Vertrag, nach dem pp. Rebe mit dem t zember 1900 die Abfuhr der Tonnen übernimmt, die Versammlung zu. Die bisherige Vergütung I Abfuhr wird um 10 Pfg. pro Tonne erhöht. y

Der Wittwe und den Waisen eines verstorbenen u Werksarbeiters wird das nach dem einschlägigen normierte Wittwen- und Waisengeld, uno z 174 Mk. jährlich für die Witwe und 174 Mk 1^ ° Kinder bewilligt. Beigeordneter Wolff bemerk dav jetzt in zwei Fällen die Bestimmungen über die w und Waisenversorgung der städtischen Arbeiter und löhner Anwendung gefunden, und daß man r - lich mit dem vorläufig zur Verfügung aeftellten * von 1000 Mk. jährlich auskommen werde UIt|

Tas Gesuch des Zweigvereins vorn Roten «v 6^ des Alice-Frauenvereins für Krankenpflege um lassung des Zeichensaales der Hoyer chen schule zur Abhaltung von Vortragen

Nachdem in einer früheren Versammlung M worden, einen Teil der Hintergebäude der * steirischen Hofraite niederzulegen das t gebäube aber in Stand zu setzen und bie dann

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