Ausgabe 
1.8.1900 Zweites Blatt
 
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Völker. In Gambach schlug der Blitz im kleinen Bockenheimer Feld ein, wobei sechs Haufen Frucht ver­brannten.

**NeueFabrikanlage. Die Firma JeanDern L K o. (Inh. Oskar Gutmann) hat an der Frankfurterstraße in der Nähe des Uebergangs der Drahtseilbahn ein Ge­lände von 6000 Quadratmetern erworben, um daselbst eine Zement Warenfabrik zu errichten. Das vorerst zu errichtende Fabrikgebäude erhält eine Frontlänge üoit 60 Metern, und die Anlage wird so geplant, daß dieselbe je nach Bedarf später vergrößert werden kann.

-tz Lauterbach, 30. Juli. Gestern mittag 12i/3 Uhr fand der Schäfer Johs. Schneider am Eichenweg in dem Garten der Firma F. Habenicht Söhne den Leichnam des Landwirts Johann Köhler von hier an einem Baume hängend. Köhler war leidend, und die Vermurung liegt nahe, daß er aus diesem Grunde in den Tod gegangen ist. Cr stand im 48. Lebensjahre und hinterläßt eine kinder­lose Witwe.

-nn. Darmstadt, 30. Juli. Der zweite hessische Hand­werkerkammertag wurde heute nachmittag %3 Uhr im großen Saale derStadt Pfungstadt" eröffnet. Der Vorsitzende Herr Jean Falk-Mainz begrüßte die voll­zählig erschienenen Abgeordneten einem altehrwürdigen Handwerksbrauch entsprechend mit den WortenGott segne das ehrbare Handwerk" und sagte dem Regierungsvertreter Regierungsrat Usinger gleichfalls Dank für sein Erscheinen. Es werden verschiedene Einläufe bekannt gegeben, von denen einzelne den Zusammenschluß aller deutschen Handwerker­kammern als .wünschenswert erachten. Der Vorsitzende glaubt jetzt den Zeitpunkt hierfür noch nicht gekommen und will erst den inneren Ausbau der hessischen Kammer voll­ziehen, ehe er dieser Frage, die ja auch beachtenswert ist, näher treten will. Aus dem von dem Vorsitzenden ge­gebenen Bericht ist zu entnehmen, daß sämtlichen Kammer­mitgliedern außer dem Gewerbeblatt auf Kosten der Kammer auch das in Wiesbaden erscheinendeNeue Deutsche Hand­werkerblatt" zugehen und damit zugleich auch als allge­meines Benachrichtigungsblatt dienen soll. Als Kaffesührer für den heutigen Tag wird alsdann Herr C. Lautz be­stimmt. Zu der ausgeschriebenen Sekretär stell e waren 32 Bewerbungen eingelaufen, darunter, wie der Vorsitzende besonders erwähnt, von einer ganzen Reihe tüchtiger Männer. Nach eingehender sachlicher Prüfung des Materials durch den Vorstand kamen dann einzelne Herren in die engere Wahl. In der der Sitzung vorausgehenden Vor­standssitzung wurde Oberrechnungsrevisor Friedrich Engel­bach aus Darmstadt als geeignete Kraft ausgewählt und ein vorläufiger Vertrag mit ihm abgeschlossen. Die Ver­sammlung schließt sich dem Vorschlag des Vorstandes nach kurzer Debatte einstimmig an. Der mit Herrn Engelbach abzuschließende Vertrag wird genehmigt, nach dem er ab 1. August ein von drei zu drei Jahren mit je Mk. 300 steigendes Anfangsgehalt von Mk. 3000 erhält. Höchst­gehalt Mk. 5000. Die Anstellung erfolgt auf 6 Jahre mit einem Jahre Prüfungszeit, innerhalb der gegenseitig viertel­jährlich gekündigt werden kann. Wird nach Ablauf von 6 Jahren Herr E. weiter engagiert, so wird ihm eine nach den Normen der übrigen StautSdiener festzusetzende Pension bewilligt. Seine seitherige Nebenbeschäftigung, die Führung der Sterbekasse des Gewerbevereins, darf Herr Engelbach bis auf Widerruf weiterführen. Er muß ferner in seiner Wohnung ein geräumiges zu Bureauzwecken geeignetes Zimmer zur Verfügung stellen, für Licht und Brand wird eine angemessene Vergütung gewährt. Inzwischen ist Herr Engelbach erschienen und wird unter Begrüßungsworten von dem Vorsitzenden den Kammer- Mitgliedern vorgestellt, woraus sich Herr Engelbach bedankt und für den Anfang um etwas Nachsicht seitens der Kammer bei der Thätigkeit auf seinem vorläufig jedenfalls nicht leichten Posten bittet. Er hofft aber, daß seine Arbeits­freudigkeit und sein allzeit reges Interesse für den Hand­werkerstand ihm die Aufgabe erleichtern werde. Hieraus wird der Haushaltungsplan pro 1900/1901 beraten und wie folgt festgelegt: 1. Gehalt des Sekretärs vom 1. August bis Jahresschluß (1. April) 2000 Mk.; 2. für eine zu schaffende Bibliothek, Zeitungen, Inserate rc. 700 Mk.;

3. für Drucksachen als: Jahresberichte, Porti rc. 800 Mk.; 4. Fernsprechgebühren 200 Mk.; 5. für Sitzungskosten der Kammer, des Vorstandes, der Ausschüsse und der Gut­achter rc. 2800 Mk.; 6. für allgemeine Förderung des Handwerks 1000 Mk.; 7. unvorhergesehene Fälle 500 Mk.; 8. Einmalige Einrichtung der Kammer und des Bureaus 1500 Mk. Gesamtbetrag: 9500 Mk. Eine allgemeine Geschäftsordnung" wird vorläufig nicht für nötig erachtet, und eintretenden Falles sollen diesbezügliche Angelegenheiten von Fall zn Fall erledigt werden. Mitglied Ewald wünscht vor der jedesmaligen Tagung der Kammer Ein- sendung der Tagesordnung an die OrtSgewerbevereine, wird aber vom Vorsitzenden belehrt, daß dies nicht gut angängig ist, zudem hinreichende Bekanntmachung durch die Zeitungen und Organe erfolge. Der Vorsitzende hofft viel­mehr, daß von feiten der OrtSgewerbevereine zahlreiche Initiativ^Anträge an die Kammer gelangen, um ihr immer neues Material zur Bearbeitung zu geben. Die Besprech­ungen über Bildung von Ausschüssen, sowie wegen Er­gänzung der Kammer werden wegen der noch nicht er­folgten Konstituierung der Gesellen-AuSschüsse verschoben. Das Mitglied Fürst-Dieburg rügt hieraus die das Hand­werk ungeheuer schädigende Gepflogenheit einiger Bau- Inspektionen der König!. Preuß. und Großh. Hess. Eisen- bahndirektion, wonach die Ausführung ganzer Bauten an einen Generalunternehmer vergeben wird, dies liege nicht nn Sinne der Regierung, die das Handwerk heben wolle. Er stellt den Antrag, daß die Kammer entsprechende Schritte zur Abänderung solcher Mißstände thue. Auch das Mitglied Schubart-Beerfelden bestätigt diese Vorkommnisse und hofft, daß man energisch dagegen Stellung nehme. Mit­glied Rockel erhofft Besserung durch die von der Regierung in Aussicht gestellte Neuausarbeitung des Sub­missionsverfahrens und glaubt im übrigen, daß haupt­sächlich die Bequemlichkeit der betr. Baubehörden die Schuld an diesen Uebelständen trage. Bittere berechtigte Klagen höre er aus allen Landesteilen. Besonders müsse er hier die Vergebung der Arbeiten der Alters- und Invaliditäts- Versicherungsanstalt seitens des Vorsitzenden, Dr. Dietz, erwähnen, der trotz seiner innigen Fühlung und seinem Verständnis für die Klagen des Handwerkerstandes die meisten Arbeiten ohne Anfrage aus der Hand vergeben habe. Der in Handwerkerkreisen hierüber entstandene Un­wille und die Unzufriedenheit seien sehr beachtenswert. Der Regierungs-Vertreter, Regierungsrat Ufinger, bittet alle diese Beschwerden mit ausführlicher Begründung und den nötigen Unterlagen zum Beweis einzusenden. Man könne dann prüfen und Abhilfe schaffen. Der Vorsitzende erklärt, daß ihm nach seiner Beschwerde in dem Fall Fürst durch den Eisenbahnpräsidenten Breiden­bach die Mitteilung geworden sei, daß nur in wichtigen eiligen Fällen die Vergebung an Gesamt Unternehmer er­folge. Mitglied Schubert bezweifelt die Richtigkeit dieser Mitteilung und stellt ähnliche Mißstände bei Vergebung der Arbeiten de< Lungenheilanstalt im Odenwald fest. Der Vorsitzende ersucht hierauf die Mitglieder, alle diesbezüg­lichen Beschwerden mit den nöligen Unterlagen innerhalb 14 Tagen an die Kammer schriftlich einzureichen. Mitglied Kaiser-Grünberg stellte die Mißstände fest, die an vielen Orten durch die Schulentlaffung auf Ostern und der erst aus Pfingsten nachfolgenden Konfirmation entstehen, und nach langer Debatte wird festgestellt, daß es in der Befugnis der Lokalbehörden liegt, hier Abhilfe zu schaffen. Nach Verlesung verschiedener Einläufe durch den Vorsitzenden bringt noch das Mitglied I. Weber den folgenschweren Fall zur Sprache, nach dem einem hiesigen Gewerbetreibenden auf die Klage eines Nachbars wegen Ruhestörung vom hiesigen Landgericht die sofortige Einstellung des Betriebes ausgegeben wurde, obwohl der Gewerberat Möser eine wesentliche Störung nicht feststellen konnte. Unter Zu­stimmung der Kammer wird auch hier die Regierung um Abhilfe ersucht, da man das Handwerk unterstützen und nicht unterdrücken solle. Die Folgen des angezogenen Falles seien unberechenbar. Auch Mitglied Ewald bespricht einen ähnlichen Fall. '

Da die Tagesordnung erschöpft ist, entläßt der Vor­sitzende, Herr Falk, die Mitglieder mit dem Dank für ihre

Anwesenheit und drückt gleichzeitig dem RegierungSrat Usinaer den Dank und die Anerkennung der Kammer aus dafür, daß er den Verhandlungeu der Kammer mit so großem Inte esse gefolgt sei.

Wetzlar, 30. Juli. Ein schweres Unglück ereignete sich heute in der Mittagsstunde auf der Silhöfer Chaussee. An Bersch's Garten ging,das vor ein Break gespannte Pferd des Holzhändlers Johannes Schreier von Kraftsolms durch, demolierte eine der am ersten Eingänge zur Starken­weide stehenden Barrieren und brachte schließlich den, Wagerr zu Fall, wobei Schreier, der selbst kutschierte, her­ausgeschleudert wurde und einen schweren Sck>enkelhals- bruch erlitt. Mitleidige Hände brachten den Bedauerns^ werten in die Wirtschaft und ins Bett, auch ärztliche Hilfe war sofort zur Stelle. W. Anz.

Frankfurt a. M., 30 Juli. Bei der hiesigen Filiale der Bank f ü r H a n d e l u n d Industrie sind Unter­schlagungen begangen worden. Ein langjähriger Be­amter der Bank, dem während des Tagesdienstes gewisse Teile der durchlaufenden Wertpapiere zugänglich waren, hat zur Deckung privater Aufwendungen sich solche Effekten angeeignet und dies, sobald die Papiere gebraucht wurden, bezw. bei den Revisionen bura) Schiebungen zu verdecken gewußt. Die vorgenommene Untersuchung ergab, daß der die Bank treffende Verlust jedenfalls den Betrag von 20 000 Mark nicht übersteigen wird.

Arbeiterbewegung.

Mainz, 30. Juli. Die Lohnbewegung der hiesigen Holzbild­hauer hat jetzt endgiltig ihr Ende erreicht. Es wurde neuneinhalb- fiündige Arbeitszeit vereinbart incl. Frühstück- und Vesperpause, Zu­schlag auf die Akkordlöhne, Einführung der Lohnbücher mit genauer Eintragung von Soll und Haben und Sicherstellung des wöchentlichen Abschlags. Bei Lohnstreitigkeiten entscheidet als erste Instanz der In­haber des Betriebes unter Hinzuziehung einer aus 3 Bildhauern des betr. Geschäftes bestehenden Kommission. Ferner soll die Stellen­vermittelung der Gehilfen bei Bedarf von den Arbeitgebern benutzt werden. Hsnbet Md Verkehr. Volkswirtschaft.

Frankfurter Börse vom 30. Juli.

Wechsel auf New-York zu 0,00-00.

Prämien auf Kredit per ult. Aug. 2.05'Vq, do. per ult Sept. 3 200/o, Diekonto-Kommandit per ult, Aug. 1.60 6/e, do. per ult. Sept. 2.7O°/o> Lombarden per ult Aug. 0.75%, do. per ult Sept. 1.15%. Deutsche Bank per ult. Juli 0.00 %.

Notierungen: Kreditaktien 206.70-80.0000, Diakonto- Knmmandit 174.30-174.60, Staatsbahn 188.70, Lombarden 25.10, Italiener 92 50. Spanier 72.00, Sproz, Mexikaner 25.20-00, Bochumer 195.70-80-20-70-000 bz., Laura 213.80 B. 70 G., Harpener 185 00 bz., Gelsenkirchen 191.80 G., Ungar. Goldrente 00.00, Oesterr. Coupons 00.00. Amerik. Coupons 0.00, Privat-Dtskont 4%°b-

]</< bis 28/, Uhr: Kreditaktien 206.90-7.20 bz., Dis­konto - Kommandit 174.70-5.50 bz., Berliner Handelsgesellschaft 00 bz., Staatsbahn 138 70-139 bz., Lombarden 25.20 b., Laura 00.00. Bochumer 195.70-196.60 bz.

virtzen, si. Juli. Marktbericht. Auf'dem heutigen Wochemnarkt kosteten: Butter per Pfd. X 1.201.30, Hühnereier per St. 67 4, 2 St. 1113 H, Enteneier 2 St. 1416 X Günie» eiec per St. 1112 Käse 1 St. 58 H, Kasematte 2 St. 56 Erbsen per Liter 22 Linsen per Liter 12 Tauben per Paar

X 0.750.90, Hühner per St. X 1.202 00, Hahnen per Stück X 0.701.30, Enten per St. X 2.002.20, (banse per Pfui^ X 0.000.00 Ochsenfleiich per Pfd. 6874,$, Kuh« und Rindfleisch per Pfd. 6264 S, Schweinefleisch per Pfd. 5070 Schweine­

fleisch, gesalzen, per Pfd. 74 Kalbfleisch per Pfd. 6466 Hammelfleisch per Pfd. 5066 X Kartoffeln per 100 Kilo 4.00 biS 5.00 z&, Weißkraut per S* 0000, Zwiebeln ver Ttr. X 8.009.00, Milch per Liter 18 H. Kirschen per Pfund 1215

Ärmste Meldungen.

Depesche» waren biS Schluß der Redaktion nicht eiugetroffeu.

Was ist Währungs-Essig?

An H. I. Gährungs-Essig ist der seit Jahrtausenden allgemein gebräuchliche Speise-Essig und wird aus Branntwein oder alkoholhaltigen Flüssigkeiten wie: Wein, Bier, Obstwein rc. auf dem Wege der natür­lichen Gährung hergestellt. Derselbe zeichnet sich durch seine, eben aus dieser natürlichen Gährung entstandenen, der Gesundheit und der Ver­dauung sehr zuträglichen Eigenschaften die der Essig-Essenz voll­ständig abgehen vorteilhaft aus.

3>te AöweHrkommMon des Deutschen Mgfaörlüauteu-Fer0a»des.

BIPTVliCkPn u c^r011, Kranken z- Notiz, dass m. Kuren gegen Herzerreg., Magenverstimmung, Angst, Zwangs- gedanken, Schwächezust. etc. auch d. Saison in Auerbach, Hessen stattfioden. Spezifisch wirksam bei ver­alteter Darmträgheit. Prospekte über Eigenart und Erfolge frei. 1929 Dr. Borcherdt.

Konkursverfahren.

lieber das Vermögen des Friseurs Karl Franz Conrad zu Gießen wird heute, um 30. Juli 1900, vor­mittags 9 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet.

Der Kaufmann Jean Böck in Gießen wird zum Konkurs, vermalter ernannt.

Konkursforderungen sind bis zum 22. August 1900 bei dem Gerichte anzumelden.

Es wird zur Beschlußfaffung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläu- bigerausschuffes und eintretenden Falls über die in § 120 der Konkurs­ordnung bezeichneten Gegenstände und zur Prüfung der angemeldeten Forde­rungen aus Mittwoch deu 29. August 1900, vormittags 8V- Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt.

Allen Personen, welche eine zur Konkursmasie gehörige Sache in Be­sitz haben oder zur Konkursmafle etwas schuldig sind, wird aufgegeben,

nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen, oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkurs vermalter bis zum 22. August 1900 Anzeige zu machen.

Großherzogl. Amtsgericht zu Gießen, gez. Schmidt.

Veröffentlicht: 5224

Neidhari, Gerichtsschreiber,

^üfför-errrng.

Alle diejenigen, welche an den ^chlaß der Georg Waldschmidt Wwe., Kath. g-b. Birk oahier, Forderung oder an d!e Masse Zahl­ung zu leisten haben, werden hier­mit aufgefordert, solches vor dem 10. August d. I. beim Unter- zeichneten schriftlich anzuzeigen. 5216

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