Ausgabe 
1.5.1900 Zweites Blatt
 
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wenigen erwarteten kurzen Zeit der Verwirklichung eotgegengefübrt zu haben. Schon 1897 konnte durch Dr. P'tz der Platz erworben werden, auf dem nun dieAlte Herren Verewigung der Gieße, er Alemannia", der mittlerweile durch Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs die Rechte einer juristischen Person ver­liehen worden war, dieses Haus errichten will, zu dem der Burschen­schaft durch Vermittelung des Geh. Oberbamats Po sein er Plane zur Verfügung gestellt wurden, die unter Anleitung eines bewährten Meisters der Baukunst, des Professors Geh. Oberbaurats Hofmann zu Darmstadt, entstanden find. Die Alten Herren der Alemannia schätzen sich glücklich, ihrer I. Burschenschaft ein unter solcher Mit­wirkung und im Geiste echt deutschen künstlerischen Empfindens ge­schaffenes Heim übergeben zu können; zugleich aber geben sie ihrer lebhaften Freude Ausdruck, daß unter der allezeit bewährten Leitung der Architekten Stein u. Meyer, die für die Ausführung des schönen Werkes gewonnen wurden, und unter der Unterstützung ge schickter Handwerksmeister auf der Grundlage der von Sachverständigen als mustergiltig anerkannten Pläne ein echt deutsches Burschenhaus entstehen wird, das ein Heim für die Jungen, ein trauter Ort für die Alten, eine Zierde der alma mater Ludoviciana werden soll.

Mögen die jungen Alemannen, die in diesem Hause ein- und ausgehen, stets tüchtige, von glühender Vaterlandsliebe beseelte Glieder der deutschen Burschenschaft und begeisterte Anhänger aller Be­strebungen sein, die echt deutsches Wesen in Sitte und Sprache, deutsche Wiffenschaft, deuffche Literatur und Kunst, also unverfälschtes Deutsch­tum sich zum hehren Ziele stecken, möge auf dieser Grundlage sich in diesem Hause ein deutschnattonales Studentenleben entwickeln, das dem Ernst der Aufgaben eines Burschenschafters und der Aufgaben, die das Leben an den Einzelnen stellt, ebenso gerecht wird, wie dem frohen Burschengeiste, der den Schläger nicht rosten und die akademische Zeit zur unvergeßlichen werden läßt.

Möge in diesem Sinne bis fern von den Tagen, die unser per­sönliches Dasein begrenzen, von dem Giebel dieses Hauses - mit dem die Jungen daS Beste erhalten, was ihnen die Alten jemals zu geben vermögen das stolze blau-rot-goldene Banner wehen zum unver- vergänglichen Zeichen, daß hier die Liebe der Alemannen zu ihrer Burschenschaft ein Denkmal der Bruderliebe schuf, einen Hort der Freundschaft, Freiheit und Ehre das ist der Wunsch der

SMen-Herren.Vereinigung der Alemannia

Poseiner, Geh Oberbaurat.

Gläss ing Oberfinanzaffeffor.

für die hiermit unterzeichnen:

Burger, Oberrechnungsrat. Dr. Glässing,

Dr. Pitz, Realgymnasiallehrer Dr. Hanau,

Amtsrichter.

Arzt.

Für die aktive Burschenschaft: Ruppert, Menz, Seitz,

stud. med. stud. phil. stud, ter. nat.

Diese Urkunde, die Satzungen des A.-H.-Verbandes, der Hausbauvereinigung, ein Verzeichnis der Festteilnehmer und eine Nummer desGießener Anzeigers" wurden in den Grundstein versenkt und es folgten dann die üblichen Hammerschläge. Dr. Pitz vollzog diese mit dem Wunsche des ewigen Wachsens und Gedeihens der Burschenschaft; Oberfinanzassessor Glässing mit den Worten:Ich voll­ziehe diese Hammerschläge in dankbarer Erinnerung an unsere Stifter und in warmem Gedenken an unseren frü­heren, uns jäh durch den Tod entrissenen, langjährigen Vorsitzenden des A.-H.-Verbandes, Prof. Dr. Ferd. Weif­fenbach, den eifrigsten Förderer dieses Burschenhauses, aus dem noch viele tüchtige Bundesbrüder im Geiste Weiffen- bachs hervorgehen mögen." Dann folgten die Hammer­schläge der 3 Chargierten, des Oberbibliothekars Prof. Dr. H au p t im Namen der Ortsgruppe Gießen des Verbandes alter Burschenschafter, der Vertreter der Burschenschaften Alemannia Marburg und Germania Gießen; des Architek­ten Stein im Namen der Erbauer des Hauses mit dem Wunsche, daß der Bau ohne Unfall vollendet und später glücklich bewohnt werden möge; des Bauunternehmers Abermann mit dem Spruche:Gott schütze das Haus vor Sturm und Wind, und vor Gesellen, die langweilig sind."

Der erste Chargierte Ruppert sprach hierauf den alten Herren für ihr Werk den Dank der Burschenschaft aus.

Die erhebende Feier, die von dem herrlichsten Sonnen­schein begünstigt war, endete mit dem Gesang des Burschen­schafterliedes:Schwörts bei dieser blanken Wehre usw."

Zahlreich hatten sich die Damen der Burschenschaft eingefunden, die durch ihre Gegenwart die Feier mit ver­herrlichen halfen. Durch Photograph Uhl wurde eine Photographie der Festteilnehmer und der Feier ausge­

nommen.

Nach dem Rückmarsch, der durch Bergstraße, Südanlage und Seltersweg ging, blieb man noch mit Musik im

und erhebt sich ein Windstoß, so ist man im Nu eingehüllt von dichten Wolken, die einem ein negerhaftes Aussehen verleihen, und die jüngsten Errungenschaften der neuesten Pariser Mode sind einfach futsch, für immer geliefert!

Daß viele Bauten noch nicht fertig sind, daß fast noch nichts in den großen Palästen ausgepackt ist, gut, daran hat man sich ja allgemein gewöhnt, daß die Wege aber einen so grauenvollen, so unbeschreiblichen Anblick darbieten, das ist ein Skandal ohnegleichen. Wenn die Arbeiterkräfte nicht ausreichen, so hat man ja genug Sol­daten, die gern gegen kleinen Zuschlag die Säuberung übernehmen würden, und in zwei, drei Tagen könnte man dann doch wenigstens in der Ausstellung gehen und könnte deren Herrlichkeiten von außen besehen. Jetzt hat man thatsüchlich nur Obacht auf seine Gebrüder Beenekens zu geben, damit diese nicht zu Schaden kommen. Es hat bei­nahe den Anschein, als ob mit Absicht die Besucher zurück­geschreckt werden sollen, eine andere Erklärung giebts für diese bodenlose Rücksichtslosigkeit nicht.

Ach, und wie wüst sieht's sonst noch aus! An einem Teil der größten Bauten kleben noch die Gerüste, im Innern sind Tischler, Tüncher, Maler, Dekorateure be-, schäftigt, manche der kleineren Gebäude sind erst halbfertig, andere kaum begonnen, unter dem Eiffelturm hinweg aufs! Marsfeld rollen die Güterzüge, nahebei sind mächtige Krähne thätig, um Einzelteile der zur Ausschmückung der Jndustriepaläste bestimmten Bildhauergruppen emporzu- winden, und trotzrrlledem ist ein reges Fortschreiten, der Arbeiten kaum zu bemerken. Kein Wunder, verlangen doch die gewöhnlichen Arbeiter 15 bis 20 Franks pro Tag, die kunstfertigeren das Doppelte, und selbst wo gern diese Preise bezahlt werden, reichen die vorhandenen Kräfte nicht aus statt 20, 30 Personen, die dringend zu thun hätten, können blos 6 bis 8 eingestellt werden.

TrDtz der warmen Abende ist das weite Ausstellungs­gebiet verödet und leer, selbst am letzten Sonntag flüchteten um die siebente, die achte Stunde die letzten Besucher mit Grausen von dannen was soll man auch auf diesen bein- und halsbrecherischen Pfaden, die nurzum Teil

Andres" in fröhlichster Stimmung vereinigt, bis die abends stattfindende Festkneipe die Teilnehmer in den Räumender Kneipe KußLonys Bierkeller wieder zusammen­rief. Die Kneipe verlief in fröhlichster Weise, zahlreiche ernste und hettere Reden wurden gehalten; viele Glück­wunschtelegramme waren zur Feier eingelaufen, von denen auch eines von Generalmajor vonMadai aus Marienbad stammte, der ebenfalls zur Feier seine Glückwünsche sandte.

Aus Stadt und Kan).

(Anonyme Einsendungen, gleichviel welche« Inhalte-, werden grundsätzlich nicht ausgenommen.)

Gießen, 30. April 1900.

* «eschichtSkalender. (Nachdruck verboten.) Vor 27 Jahre«, am 1. Mai 1873, starb der berühmte Asrikareisende David Livingstone am Südufer des BangweoloseeS. Von der Ofiküste in das unbekannte Land Vordringens, hat er mehrere Jahre auf die Durchforschung der südafrikanischen See und Gebirgslandschaften verwendet, um das Qucllengebiet des Nil zu ergründen und sicher zu stellen; ein heldenmütiger Mann, der sein L:ben etasttzte, um das süd'tche Zentralafrtka der Erkenntnis, dem Veikehr und der mensch­lichen Gesittung zu erschließen. Er wurde am 19. März 1813 zu Glasgow geboren.

** Der Zweiten Kammer der Landstände ist eine Regierungsvorlage, betreffend den Gesetzentwurf, die Abänderung des Gesetzes, die Erbschafts- ü n d Scheu ku nässt euer vom 30 .August 1884, zuge­gangen. In der Begründung heißt es: Die nahezu fünf­zehnjährige Anwendung des Gesetzes hat gezeigt, daß es an einer Reihe von Stellen Lücken aufweist, an anderen Un­klarheiten enthält, deren Ausfüllung bezw. Klarstellung nicht länger hinausgeschoben werden kann, daß aber auch, einzelne Bestimmungen einer sachlichen Abänderung be­dürfen. Dann empfiehlt es sich, aus äußeren Gründen und um Schwierigkeiten bei der Auslegung des Erbschaftssteuer­gesetzes nach Möglichkeit vorzubeugen, auch die Sprache dieses Gesetzes der des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des neuen Rechts überhaupt thunlichst anzupassen. Die hier­nach geplanten Aenderungen des Erbschaftssteuergesetzes waren in ihren Grundzügen bereits in Aussicht genommen, als die oben erwähnte Novelle zu diesem Gesetz im Sommer v. I. den Stünden zuging. Der Kürze der Zeit und der Arbeitsüberlastung der Stände halber konnten sie indes nicht schon damals zur Beratung gestellt werden. Nach?- dem die in jener Novelle gemachten Vorschläge auf Erhö­hung der einzelnen Steuersätze die Zustimmung der beiden Kammern gefunden und inzwischen Gesetzeskraft erlangt haben (Gesetz vom 12. August 1899), erscheint es an der Zeit, auch an die weiter notwendigen Gesetzesänderungen heranzutreten. Bei der verschiedenen Natur dieser Aen­derungen kann ihnen eine gemeinsame innere Begründung nicht vorausgeschickt werden. Grundsätzliche Aenderungen der Bestimmungen über Steuerpflicht und Steuerersatz sind, abgesehen von den in Artikel 4, 5 und 31, nicht beab­sichtigt. Artikel 1 des Gesetzes soll folgende Fassung erhalten:Der Erbschaftssteuer unterliegen: 1. Erbschaf­ten, Vermächtnisse und alle sonstigen Erwerbungen, die auf Grund von Verfügungen von Todeswegen gemacht werden oder die infolge des Todes einer Person eintreten. Als Erwerbung auf Grund einer Verfügung von Todes- Wegen gilt auch oer Vermögenserwerb aus einer Schenkung unter Lebenden, deren Vollzug bis zum Ableben des Schen-t kers aufgeschoben ist, sowie der Vermögenserwerb infolge einer dem Erben, dem Vermächtnisnehmer oder dem auf den Todesfall Beschenkten gemachten Auflage. 2. Bezüge aus Familienstiftungen, die infolge eines Todesfalles eines seither Berechtigten auf einen durch stiftungsmäßige oder gesetzmäßige Successionsordnung Berufenen übergehen. 3. Familienfideikommiß-Anfälle und Anfälle von landwirt­schaftlichen Erbgütern, auch wenn sie ohne Todesfall statt­finden." Artikel 4 erhält folgende Fassung:Für die Besteuerung des sonstigen Vermögens (beweglichen Vermögens) gelten die folgenden Grundsätze: 1. Wenn dev Erblasser zurzeit seines Ablebens seinen Wohnsitz in Hessen hatte, so unterliegt sein gesamtes bewegliches Vermögen der hessischen Erbschaftssteuer. Befindet sich dieses Ver­wögen indes ganz oder teilweise außerhalb Hessens, so ist auf Antrag des Steuerpflichtigen die von diesem etwa

erleuchtet find, weshalb soll man hier verbleiben, wo tnan hunderttausende von Säcken mit der berühmten ägyp­tischen Finsternis füllen könnte und man vergebens der gvoßen Illumination" harrt? Nur auf der offenen Ve­randa des hübschen Sweizerhäuschens nahe dem Eiffel­turm faßen noch einige trinkfeste Landsleute mit Schweizer Freunden und sangen vergnügtten Sinnes neben anderen deutschen Liedern: Ca, ca geschmauset, laßt uns nicht rappelköpfisch sein, wer nicht mit hauset, der bleib' da­heim! Aber ich war froh, wie ich wieder daheim war in meinem gemütlichen Gasthause.

Nicht nur die Aussteller, die Bauunternehmer, die Besucher hüben begründete Veranlassung zum Klagen, auch die Schriftsteller; in beträchtlicher Zahl erschienen sie aus aller Herren Landen mit gezückter Feder, um die Wunder der^Position Universelle" ihren Lesern zu schildern, und nun finden sie nur Stoff zu Klageliedern vor, die selbst den armen und im Jammern bewanderten Jeremias zum Massen-Selbstmorde getrieben hätten. An eine planmäßige Berichterstattung ist vorläusig nicht zu denken, man kann nur dies und jenes, was einigermaßen bereits eindrucksvoll ist, aus dem unfertigen Gesamtbilde herausheben, und da­mit soll das nächste Mal begonnen werden . Die offiziellen Berichte allerdings geben alles so wieder, wie es mal sein soll, wie es aber vielleicht nimmer wird!Achtung, Taschendiebe!" steht an vielen Bahnhöfen, vor derartigen Berichten müßte stehen:Achtung, Phantasiegebilde!"

Aber das Echo der Wahrheit ist glücklicherweise auch diesmal doch so stark gewesen, daß es den Fremden­andrang ganz gehörig zurückdämmte, es sind jetzt kaum mehr Ausländer in Paris, wie sonst im Früh­ling, abgesehen von jenen, die mit der Ausstellung un­mittelbar zu ttchun haben. Wie die Angehörigen der ein­zelnen Rationen in den Pariser Zeitungen beschrieben wer­den und wie sie sich nach diesen Porträtierungen in der Einbildung der Pariser festsetzen, ist zum Schieflachen. So plauderte kürzlich ein Feuilletonist im L'Echo de Paris":

Brillen vor den Augen, lange Bärte, mit dem Auftreten der protestantischen Geistlichen, einen Bädeker

in dem anderen Staate für denselben Erwerb entrichtet^ Erbschaftssteuer auf die hessische Steuer in Aufrechnung zu: bringen. 2. Wenn der Erblasser zurzeit seines AblebenS 1 einen Wohnsitz außerhalb Hessens hatte oder überhaupt: keinen Wohnsitz besaß, so unterliegt sein in Hessen befind­liches bewegliches Vermögen der diesseitigen Erbschafts­steuer insoweit, als' es an Erben fällt, die in Hessen woh­nen oder sich daselbst aufhalten; die Erben sind indes gleich­falls berechtigt, die etwa in dem anderen Staate für den­selben Erwerb entrichtete Erbschaftssteuer aus die hessische Steuer in Aufrechnung zu bringen. Fällt das in Hessen befindliche Vermögen eines solchen Erblassers an Erben, die keinen Wohnsitz oder Aufenthalt in Hessen haben, so unterliegt es nur dann der diesseitigen Besteuerung, wem, nach den Gesetzen des Staates, in welchem der Erblasser zurzeit seines Ablebens seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hatte, ein in Hessen wohnender oder sich aufhaltender Er. Werber i'nr gleichen Falle besteuert wird. Einen Wohn­sitz im Sinne dieses Gesetzes hat eine Person in Hessen dann, wenn sie eine Wohnung im Lande unter Umständen inne hat, die auf die Absicht der dauernden Beibehaltung einer solchen schließen lassen. Dem Erblasser im Sinne des Absatz 1 Ziffer 1 und 2 steht derjenige gleich, dessen Tod den Anlaß für den Vermögenserwerb bildet." Ar­tikel 5 wird durch die folgende Bestimmung ersetzt: Unser Ministerium h er Finanzen ist ermächtigt, gegenüber den Angehörigen oder Bewohnern solcher Staaten, in denen die Erbschaftssteuer nach anderen als den in Artikel 4 aufgestellten Grundsätzen erhoben wird, zur Vermeidung, einer Doppelbesteuerung wie auch zur Ausübung eines Vergeltungsrechts die Besteuerung nach anderen Gesichts­punkten anzuordnen." Artikel 31. An die Stelle des ersten Absatzes tritt die folgende Bestimmung:Die Schenkungssteuer wird erhoben von Vermögenserwerb­ungen durch Schenkungen unter Lebenden, soweit sie nach Artikel 1 Ziffer 1 Absatz 2 der Erbschaftssteuer unterliegen und,soweit ihr Wert den Betrag von 1000 Mk. übersteigt. Wenn dieser Wert überstiegen wird, ist die ©teuer zwar von dem ganzen Betrage zu berechnen, aber nur soweit zu entrichten, als sie aus dem die Summe von 1000 Mk. über­steigenden Betrag entnommen werden kann. Ist die Ver­mögenserwerbung infolge eines öffentlich beurkundeten; Schenkungsvertrags erfolgt, so sind die für diese Beur­kundung entrichteten Stempelabgaben und Gebühren auf entsprechenden Nachweis von dem Betrage der Schenkungs­steuer tu Abzug zu bringen.

** Ernennung. Der außerordentliche Profeffor bei der juristischen Fakultät der Landes-Universität Dr. Ludwig Günther ist zum ordentlichen Honorarprofessor bei der juristischen Fakultät der LandeS-Univerfität ernannt worden.

-o- Schlitz, 29. April. Dom Aufenthalte des Kaisers auf der Hallenburg dürfte noch folgendes von Jntereffe sein. Für den weitaus größeren Teil seines Aufenthaltes blieb er der Außenwelt fast unsichtbar, wie überhaupt der Schlitzer Aufenthalt Se. Majestät haupt­sächlich der Ruhe und Erholung an diesem stillen Fleckchen Erde dient. Bon einer Teilnahme des Kaisers an der Auerhahnjagd ist keine Rede, wie wir aus bester Quelle aufs bestimmteste versichern können. Der Auerhahnjagd widmeten sich dagegen die Herren des Gefolges mit viel Eifer und mehr oder weniger Glück. Am Nachmittag des 25. April soll der Kaiser ganz allein auf einer kleinen Fähre über die den Schloßpark begrenzende Schlitz ge­setzt sein und einen Spaziergang in den benachbarte» Walddistrikt, dieKahl" genannt, gemacht haben, wo ihn Spaziergänger gesehen haben. Von anderer Seite wird uns noch mitgeteilt, daß an einem der Abende unter der Regie von Eduard Lassen aus Weimar im Schlöffe die Aufführung einer französischen Operette stattfand. Als der Kaiser eines Tages aus dem Park kam, hatte das Trompeterkorps vom Fuldaer Artillerie-Regiment vor dem Herrenhaus Aufstellung genommen. Der Kaiser trat auf den Stabstrompeter Gerlach zu und fragte ihn, was er Schönes mitgebracht habe". Se. Majestät blätterte in der Partitur; bei dem OpusGroßer Tusch und Fanfaren"

in der einen Hand, im Arm eine wohlgerundete Frau, einen Haufen Kinder neben sich, die sich untereinander angefaßt haben, starke Figuren von blühender Gesund­heit, Mit roten Backen, so treten unsere Feinde, die Deutschen, uns entgegen. Sie haben ein kind- lich-gutmütiges Aussehen, trotzdem sie im Innern anders sind, man vergißt bei ihnen die Doggen des toten Bismarck und den berühmten, ftircht- erweckenden Bart ihres Kaisers, sie erscheinen als über­zeugte, aufmerksame Touristen, die möglichst viel für ihre Reisekosten haben wollen."

So, läebe Leser, da habt ihr das Rezept, um als richtige Deutsche in Paris erscheinen zu können! Vom Russen erzählt dieser Menschenkenner, daß er schweigend, ernst, mit blassem Gesicht und einem blonden Christus- bart durch die Straßen wandle, nichts bewundernd, über nichts erstaunend, von den Steppen seiner fernen Heimat träumend; der Amerikaner läßt nicht die kurze Pfeife aus dem Mund, trägt zahllose Ringe an den Fingern, bevorzugt in feiner Kleidung Jockeystoffe, trinkt in jeder Bar einige Cocktails und mit derselben Sachkenntnis und Vor­urteilslosigkeit werden die übrigen Völkertypen geschildert.

Dieser Blödsinn aber wird seit langem von den viel­gelesenen Boulevardblättern mit solcher Methode ausgeübt, baß die breiten Volksschichten unbedingt an die Richtig­keit glauben. Ein Deutscher ohne blonden Vollbart, ohne Brille, p'hne langen Rock und ohne Bädeker ist für sie ein Unding, er muß so ajussehen, sonst ist er eben kein Deutscher. Gegen solch festgewurzelte Ueberüeferungen ist gar nicht anzukämpfen, und ich glaube, es fühlt auch niemand den Beruf dazu.

Lieber Ware es mir, daß ich, statt von solchen Albern­heiten, von der Ausstellung berichten könnte, daß sie fertig wäre. Am 1. Mai soll's der Fall sein, so sagen die nifter und die Zeitungsschreiber.Die Botschaft hör' rcy wohl, allein mir fehlt der Glaube!--"

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