1900
Dienstag den 1 Mai
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Amts- mrd Anzeigeblatt fät den Ureis Gietzen
Gießen, den
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Kebaktton, Txpeditton und Druckerei:
Kchutstraße Ar. 7.
Folge haben, daß ein großer Teil von ihnen, (wenn nicht alle, in Zukunft von der Benutzung unserer Schiffe absähen. Eine Steuer auf Schifffahrtskarten will also, wie gesagt, sehr überlegt sein.
Was die in Aussicht genommene Besteuerung des Saccharins nnd der Schaumweine, sowie die Erhöhung des Zolls auf Champagner, feine Liqueure, ausländische Cigarren und Cigaretten betrifft, so bietet die Ausarbeitung der hierauf bezüglichen Gesetzentwürfe so viele technische Schwierigkeiten dar, daß sie vor dem Herbst nicht vorgelegt werden können. Auch hier muß mit Bedacht vorgegangen werden. Die Erhöhung des Zolls auf Cigaretten beispielsweise würde voraussichtlich die Cigarettenfabrikation im Jnlande ermutigen, und so den ohnehin schon in starker Zunahme begriffenen Verbrauch von Cigaretten noch weiter steigern.
Eine Erhöhung des Cigarettenverbrauchs würde aber eine Verminderung der Tabakseinfuhr und deshalb auch eine Verminderung der Zolleinnahmen zur Folge haben, da natürlich für die Cigarettenfabrikation eine weit geringere Menge Tabak nötig ist als für die Herstellung von Cigarren.
Ganz unklar ist noch das Schicksal der Ergänzungs- Reichssteuer, die in Aussicht genommen ist für den Fall, daß die obengenannten Steuern nicht ausreichen sollten, um die Kosten der Flottenvermehrung zu decken. Gegen die Reichseinkommensteuer tritt die konservative Partei auf, und in Bezug auf eine Reichserbschaftssteuer sind auch die Ansichten im Zentrum geteilt. Wenn nicht Staatssekretär Frhr. v. Thielmann eine glückliche Hand hat, dann kann die Ergänzungssteuer das Zustandekommen der Flottenvorlage lange hinausschieben; denn der § 7 des Zentrumsvorschlags sagt ausdrücklich, daß das Flottengesetz erst mit den noch zu erwartenden Steuern und Zollgesetzen in Kraft treten darf.
Eine Nachlese der Preßstimmen über die Beschlüffe der Budgetkommission verstärkt den Eindruck, daß das Kompromiß auf keiner Seite ernstlich beanstandet wird.
Die „Deutsche TageSztg." ist mit der gefundenen Lösung zufrieden: „Selbst diejenigen, die noch erhebliche Bedenken gegen die Flottenvermehrung hatten, können nunmehr mit gutem Gewissen dafür stimmen."
Die „Germania" versichert:
Das Zentrum wird unbedingt an dem Standpunkt sesthalten, daß die Deckungsfrage eine positive und gleichzeitige gesetzgeberische Lösung erfährt, wie wir dies von Anfang an verlangt haben. Es ist in dieser Beziehung auch durch die Bestimmung im § 7 des Zentrumsantrags dahin Vorsorge getroffen, daß das Flottengesetz gleichzeitig mit den zur Deckung desselben in Aussicht ge-
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Fernsprecher Nr. 51.
Die Flotteuvorlage.
Gießen, ben 30. April 1900.
Die Auffassung des Ergebnisses der Abstimmung über die Floltenvorlage in der Budgetkommission des deutschen Reichstages ist in den meisten Blättern sehr ruhig. Durch den Verlauf dieser Verhandlungen erscheint das Flottengesetz mit Ausnahme der Auslandsschiffe gesichert. Die Auslandsschiffe aber wird eine cura posterior, über die nach den Auslassungen des Zeatrumsführers Müller aus Fulda das Zentrum mit sich reden lassen werde; denn was die Zukunft bringt, sagte der Fuldaer Müller, „möge man auch erst in Zukunft erwägen."
Es besteht wohl auch kaum ein Zweifel daran, daß auch in Bezug auf die Deckungsfrage eine Verständigung zwischen Reichsregierung und Reichstagsmehrheit zu erwarten ist. Ueber die einzelnen Steuervorschläge, die gemacht sind, wird man sich das Urteil Vorbehalten müssen, bis die entsprechenden Steuervorlagen selbst vorliegen. Soweit sie sich auf die Erhöhung der Stempelabgaben für Wertpapiere und Lotterielose beziehen und auf die Einführung eines Stempels für C o n o s s a m e n t e werden die Vorschläge schon bis zur nächsten Sitzung der Budget- kommission zu erwarten sein. Man rechnet auf eine Erhöhung des Stempels auf Wertpapiere um 50 Proz., und es ist nicht zu bezweifeln, daß eine solche Erhöhung die Zustimmung des Reichstages finden wird, obwohl die Folge wieder eine weitere Benachteiligung der kleinen und mittleren Bankgeschäfte zugunsten der großen Banken sein würde.
Wegen der Einführung der Konnoffamentssteuer haben Verhandlungen mit den Hansestädten stattgefunden. Sie wird so zu bemessen sein, daß durch sie nicht unsere auf- blühenden Schifffahrtslinien zugunsten der ausländischen Erneuerung geschädigt werden. In der Kommisson war früher schon ein prozentual nach der Fracht abgesteckter Steuersatz in Vorschlag gebracht worden. Von der Einführung eines Stempels auf Schifffahrtskarten wird voraussichtlich Abstand genommen werden. Die Vereinigten Staaten hatten eine solche während des Krieges eingeführt. Sie sind aber im Begriff, diese Steuer wieder abzuschaffen, deren Einführung bei uns doppelt überlegt sein will. Die Reisenden, die von Amerika nach Europa wollen, sind auf die Benutzung der Häfen der Bereinigten Staaten angewiesen. Für die europäischen Reisenden nach Amerika bietet sich auch Gelegenheit, holländische, belgische, französische, italienische oder englische Häsen zu benutzen. Und der Versuch, auch den ausländischen Reisenden, die unsere Schiffe bisher gewählt, einen Teil der Kosten unserer Kriegsflotte aufbürden zu wollen, würde voraussichtlich zur
Nr. 100 Erstes Blatt.
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Gießener Anzeiger
General-Anzeiger
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Bekanntmachung.
Bei bet Geschäftsstelle des landwirtschaftlichen Provinzialvereins sind die nachstehend verzeichneten reinrassigen Bullen Verkauf angemeldet, auf die wir insbesondere die Gemeinden mit Vogelsberger Zucht aufmerksam machen._________
28. April 1900.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.
Annahme von Anzeigen zu der nachmittags für den ^lamdm Tag erscheinenden Nummer biS Dorrn. 10 Uhr. Abbestellungen spätesten- abends vorher.
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nommenen Steuer- und Zollgesetzen in Kraft treten soll. Die am Dienstag fortzusetzenden Kommissionsberatungen werden also noch eine schwere Frage zu lösen haben, bevor die Annahme der Flottenvermehrung nach den gestrigen Beschlüssen der Kommission als gesichert gelten darf." ______________
Politische Tagesschau.
Ueber die Menschenschlächtereien int Kongo st aate veröffentlicht der Korrespondent des Pariser „Petit Bleu" am Kongo folgende amtliche Pro- * ° Unabhängiger Kongostaat. Bezirk der Bangala. Protokoll. Am 20. November 1899 erschienen vor uns, dem Verweser der Faktorei der Antwerpener Handelsgesellschaft auf dem Posten von Mandika, in unserer Eigenschaft als> Polizeibeamter: die Sergeanten Massomboko und Mulanda und die Soldaten Mutuana und Pongo, sämtlich von dem Posten von Mandika, die auf ihren Eid folgendes erklärten: Weißer! Wir haben soeben den Krieg mttgemacht. Wir sind in das Dorf Ambao gekommen. Wir waren 30 Soldaten mit dem Weißen Jmela (Van Eycken). Dieser befahl uns, in das Dorf einzudringen, um zu sehen, ob bie Eingeborenen Kautschuk sammelten. Wenn sie es nicht Ichäten, müßten wir Frauen und Kinder töten. Wir kamen ins Dorf, erkundigten uns, sahen, daß keine Arbeit getharu sei, und töteten dem Befehl gemäß alles, was sich im Dorfe befand. Einige Stunden später kam der Jmela (Van El)cken) und wir erzählten ihm, was wir gotlhan hätten. Er sagte, es sei gut gewesen, doch seien wir noch nicht fertig. Er befahl uns, den Männern die Köpfe abzuhauen und sie auf die Pfähle des Dorfes aufzuspießen, auch ihnen andere Körperteile und die Hände abzuschneioen, dann die Frauen und Kinder in der Form eines Kreuzes auf Pfähle aufzuspießen. Wir sind von N'dobo mit einem Weißen Lumami' (van Kinsbergen) und mit 70 Frauen, die aus Neuant-i werpen nach Mandika sich begeben hatten, durch das Dorf gekommen, wo wir den Krieg geführt hatten, und da haben wir alle Leichen an den Pfählen hängen sehen, und kein Haus konnte uns mehr Obdach bieten. Der Weiße Jmela (van Eycken) hatte uns gezwungen,sämtlicheDör- f er bei unserem' letzten Durchmarsch niederzu-t brennen. Ich beschwöre, daß dies Protokoll der Wähi> heit entspricht. gez. Moray.
Das zweite Protokoll, datiert vom 26. Dezember 1899, ist von demselben Agenten verfaßt und enthält die Aussagen von sechs anderen Soldaten über folgende Gräuelthaten: Am 10. Dezember 1899 begab sich der Weiße JMela (Van Eycken) zu der Faktorei von Ambaka und sagte uns, daß man einen unserer Brüder getötet hätte, der zu den Posten von Mandika gehörte. Der Häuptling des feindlichen Stammes läge hier an der Kette. Bei diesen Worten lie fier den Häuptling vorführen und schlug ihn, damit er sagen solle, wo sich das Gewehr des getöteten Soldaten befinde. Als der Häuptling nicht antwortete, ließ ihn der Jmela niederwerfen, er selbst ergriff einen Stock und stieß ihn dem Manne etwa 10 Zentimeter in den Körper . . ., dann hieß er ihn; aufstehen und knüpfte ihm ein Seil an den Hals. Es wurde uns befohlen, sofort zu schießen, wenn der Manu fliehen wolle. Das geschah auch. Der Jmela liefi dem Häuptling den Kopf abhauen und ihn aufspießen. Dann befahl uns der Weiße: Ihr werdet jetzt «alle (wir waren 20 Soldaten) in den Wald gehen, der das, Dprf umgiebt, und dort alles töten, tvas Ihr findet. Ihr werdet die Köpfe, Hände usw. abhauen und sie hierher bringen! Einige Stunden später kehrten wir zu dem! Weißen zurück, der sich bei uns erkundigte, wie die Sache verlaufen sei. Wir berichteten ihm, daß wir zwar Männer getötet, aber ni ch t verstümmelt hätten. Der Weiße, Jmela (Van Eycken) geriet in Zorn und schimpfte den Sergeanten Mongalla einen Feigling; wenn Mongalla nicht slofort die Köpfe, Hände usw. der Getöteten beibringe, werde er seinen Dienstgrad verlieren. Darauf machte der Sergeant mit seinen Mannschaften Kehrt und begab sich nach dem Busch, wo zwei Leichen der von ihnen getöteten Leute lagen. Die Leichen wurden verstümmelt und die Körperteile den Weißen zugetragen. Letzterer befahl, die Köpfe auf Stangen über der Häuptlingshütte aufzuspießen, worauf wir das ganze Dorf mitsamt der Häuptlingshütte anzündeten.
Nun veröffentlicht zwar der Kongostaat einen offiziellen Bericht über den durch diese Gräuelthäten hervor- gerufenen Aufstand der Bundjaneger, der wenig Interessantes bietet und nur bereits bekanntes enthält. Bon den vorhergegangenen Schlächtereien steht aber uarurtwy kein Wort darin. Auch der bereits von uns nneder^egebene' Rechtfertigungsversuch des früheren Majors ^othcnre kann, den Kongastaat nicht von' der Anklage reinigen, diese Schlächtereien zugelassen und geduldet zu l)aben, ohne gegen deren Anstifter einzuschreiten.
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