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Sonntagden 1. April
1900
Drittes Blatt
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Fernsprecher Nr. 51.
Kras Benedetti.
Sm 28. März ist in Paris, wie bereits kurz mit- igeteil t, der ehemalige Botschafter am preußischen Hof, Graf Jencketti, gestorben. Am 13. Juli dieses Jahres sind Litißig Jahren verflossen seit den Tagen, an denen König Äilhtlm auf der Brunnenpromeuade zu Ems dem französischen Botschafter Grafen Benedetti durch seinen Flügel« adjlllanten bedeuten ließ, er habe ihm in dem Streitfälle Hegem der spanischen Thronkandidatur nichts mehr mit- zuteülen. Das gab den Pariser Machthabern den er- Wiis'chten Anlaß zur Kriegserklärung gegen Preußen, die «einer der gewaltigsten und historisch bedeutendsten Kämpfe in Neuzeit eröffnete. Der Name Benedetti, im Juli 1870 -in aller Munde, ist in dem Donner der Schlachten von Mtz und Sedan verhallt; der Diplomat, den ein widriges beschick zum Träger einer dem Verderben geweihten Politik Macht hatte, trat in das Dunkel des Privatlebens zurück.
Vincent Graf Benedetti war, wie sein kaiserlicher Herr Napuleon III., korsischer Herkunft. Er wurde am 29. April 11817 als der Sproß einer alten korsischen Familie in Aastia geboren, und trat frühzeitig in den diplomatischen Äien'st. Er bekleidete erst die Konsulatsposten in Kairo imb Palermo und wurde dann zum ersten Sekretär der Aotschaft in Konstantinopel, später zum Gesandten in Lcheiran ernannt. Als Direktor in das Ministerium der Mmärtigen Angelegenheit zurückberufen, fungierte er als Podokollführer der Pariser Konferenz des Jahres 1856. Hier schloß er sich eng an den Grafen Cavour an, was jtine Ernennung zum Gesandten in Turin zur Folge hatte.
Nachdem er dann einige Zeit im Ruhestande verbracht hatte, wurde er am 5. November 1864 als Nachfolger res BaronS von Talleyrand-Perigord zum Botschafter in Berlin ernannt. Die Rolle, die er als solcher gespielt hat, ist bekannt.
Bis zu den Julitagen des Jahres 1870 war er vergeblich bemüht, Bismarck gegenüber, den er, wie die meisten französischen Staatsmänner, unterschätzte, die prädominierende Stellung, die Napoleon III. bis dahin in Europa innegehabt hatte, aufrecht zu halten. Die Rolle, die er in EmS vor dem Kriege 1870 gespielt hat, war ihm vom Herzog von Gramont, der des Einverständnisses des Kaisers sicher war, vorgeschrieben. Ein Denkstein bezeichnet jetzt die Stelle, wo er auf der Promenade dem König Wilhelm, allem diplomatischen Brauche zuwider, entgegen- trat, um ihm die unerhörten Zumutungen seiner Negierung zu übermitteln. Als er nach Frankreich zurückgekehrt war, wurde er auf das heftigste angegriffen. Nach Beendigung des Krieges begab er sich nach seiner Heimat Korsika und ließ sich in Ajaccio als Advokat nieder. Die Niederlage, mit der seine lange diplomatische Laufbahn endigte, hat er bis an das Ende seines Lebens nicht verwunden.
* Das neue hessische Gefiuderecht.
Von Gerichts - Accessist Dietz in Darmstadt.
Die Hessische Gesindeordnung vom Jahre 1877 hat int vorigen Jahre einige Abänderungen erfahren, und ist in ihrer neuen Fassung im Regierungsblatt Nr. 34 vom 18. August 1899 veröffentlicht worden. Rechtlich wirksam sind die neuen Vorschriften zugleich mit dem Inkrafttreten des Bürgerltchen Gesetz-Buches geworden (1. Jan. 1900); einige wichtige Vorschriften dieses Gesetzbuches müssen auf die Gesindeverhältnisse im ganzen deutschen Reiche Anwendung finden. Das Gesinderecht ist hiernach in seiner .Hauptsache Gegenstand der Gesetzgebung des einzelnen Bundesstaats geblieben.
Die Gesindeverträge, die vor dem 1. Jan. 1900 abgeschlossen worden sind, »unterliegen in erster Linie dem alten Recht. Das neue Recht soll aber auch auf diese aus früheren Jahren mit herübergenommenen Gesindeverhältnisse von einem gewissen Zeitpunkt ab Anwendung finden. Als dieser Zeitpunkt ist für das einzelne Gesindeverhältnis vom Gesetze der Termin angenommen, zu dem zum ersten Mal nach altem Recht vom 1. Jan. 1900 an gekündigt werden kann. An einem Beispiel sei diese oft falsch ausgelegte Gesetzesbestimmung klar gemacht: Hat die Dienstherrschaft ihr Dienstmädchen Weihnachten 1899 auf ein Jahr gemietet — wenn nichts anderes vereinbart, ist der Vertrag auf ein Jahr abgeschlossen. — so untersteht dieser Gesindevertrag, weil zur Geltungszeit
des'bisherigen Rechtes abgeschlossen, dem bisherigen Recht. Der auf die Dauer eines Jahres abgeschlossene Gcsinde- vertrag kann sechs Wochen vor Ablauf dieses Jahres gekündigt werden. Kündigen nun Dienstherrschaft oder Dienstmädchen sechs Wochen vor Weihnachten 1900 nicht, so dauert das Dienstverhältnis weiter und untersteht von Weihnachten 1900 dem Neuen Recht.
Der Gesindevertrag ist eine Unterart des vom B. G. B. geregelten Dienstvertrags, und hat die Leistung häuslicher oder wirtschaftlicher Dienste (nicht gewerblicher Dienste oder solcher, die einen höheren Bildungsgrad voraussetzen) zum Gegenstand: Arbeit auf der einen, Lohn auf der anderen Seite sind Hauptinhalt des Gesinde-Vertrags; seine Eigenartigkeit zeigt sich aber darin, daß ein die Persönlichkeit der Vertragschließenden unmittelbar ergreifendes Moment ihm ein besonderes Gepräge giebt, d. i. das gemeinsame Haus, der gemeinsame Herd. Diese echt deutschrechtliche Auffassung des Verhältnisses von Herrschaft und Gesinde hat bei der heutigen Verfeinerung des Lebens Manches an Inhalt eingebüßt. Als Ausfluß dieser engeren persönlichen Verbindung zwischen Herrschaft und Gesinde finden wir dort Fürsorge, Schutz und angemessene Behandlung, hier Treue und Gehorsam. Während der Herrschaft das Recht der Züchtigung ausdrücklich verweigert ist — das ist die einzige, gerade für die Gesindeverhältnisse erlassene reichsgesetzliche Vorschrift — darf sie durch Befehle, Ermahnungen und Verweise die Dienstboten zur Erfüllung ihrer dienstlichen Obliegenheiten anhalten. Von den Verpflichtungen der Dienstboten sei erwähnt, daß sie sich der bestehenden Hausordnung unterwerfen, und, wenn sie auch nur zu gewissen Diensten gemietet sind, nötigenfalls vorübergehend auch anderweite, ihren Verhältnissen nicht unangemessene Verrichtungen übernehmen müssen.
Die Fürsorgepflicht der Herrschaft ergiebt sich aus den für den Dienstvertrag allgemein erlassenen Bestimmungen des B. G. B., die durchaus den heutigen sozialen Anschauungen entsprechen. Hiernach ist die Herrschaft int Falle der Erkrankung des Dienstboten verpflichtet, Verpflegung und ärztliche Behandlung bis auf die Dauer von sechs Wochen — auch durch Ausnahme in eine Krankenanstalt — zu gewähren; die Kosten, die durch Bethätigung dieser Verpflichtung erwachsen, können auf die für die Zeit der Erkrankung geschuldete Vergütung angerechnet werden. Die Verpflichtung ist ausgeschlossen, wenn die Erkrankung vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; sie tritt nich-t ein, wenn durch eine Einrichtung der öffentlichen Krankenpflege oder eine Versicherung für Verpflegung und ärztliche Behandlung Sorge getragen ist; so in G i e fj e n, soweit die Dienstherrschaften ihre Dienstboten in der sog. Klinikskasse versichert haben, die gegen Bezahlung eines jährlichen Beitrags von 3 Mark auf die Dauer von
Zeuilletsn.
Berliner Brief.
(Plaudereien aus der Kaiserstadt.)
(Nachdruck verboten.)
Miner Straßennamen. — Das arabische Haus. — Eine bc- kehrte Bekehreri«.
Berlin, das seine riesigen Polypenarme immer weiter Mstreckt und von Jahr zu Jahr immer neue Gebiete Hit Häusern bepflanzt und zu Straßen umwandelt, bietet Wt seinen nicht minder wachsenden Vorstädten in der ßkchl der verschiedenen Straßennamen ein ganz interessante Studium. Die Väter der Stadt mögen mitunter wirklich
Verlegenheit sein, wenn sie darangehen sollen, so und soviel neue Straßenzüge der farblosen Nummern zu ent- rltiixn und ihnen möglichst nette klangvolle Taufnamen
geben. „Woher nehmen und nicht stehlen?7 heißt es ta, und so werden denn wirklich eine ganze Reihe guter Nmen aus allen möglichen Gebieten menschlichen Könnens emenimen, um nicht in Verlegenheit zu geraten, und Sidyter, Musiker, Krieger und Politiker, auch Kommimal- btdirite von Ruf werden auf diese einfache und billige Wiße im Munde des Volkes fest gehalten. Freilich bleibt ton manchem nichts als der Name, und die Persönlichkeit s «ines einstigen Trägers, sein Wesen und Schaffen, ver- iWbcn alsbald wie ein in nichts zerrinnender Schatten, unb ntad) Jahrzehnten weiß die große Menge auch nicht ein Zola. mehr von dem großen Präsidenten oder Minister, der zu dieser oder jener Straße Gevatter gestanden; bei Eren aber hilft's doch ab und zu, eine schöne Erinnerung HW lerneifrigen Tagen heraufzubeschwören, und jener Vor- Uagg, den Straßenschildern mit den Namen großer Männer edib1 ssanz kurze Erläuterung beizufügen, ist durchaus nicht z»u Erachten. Manche Stadtteile haben infolge der Namen- flnip:pen einen ganz literarischen oder historischen, mit
unter auch geographischen Charakter — auf der Karte. Tenn in Wirklichkeit wohnte vielleicht in den nach Malern benannten Straßen nicht ein einziger, der den Pinsel schwingt. So zeigt Schöneberg auf seiner Südseite Gustav Freytag, Karl Gutzkow, Georg Ebers und Fritz Reuter zu einer stolzen Gruppe vereinigt, während sich Charlotten- burg fünf Parallelstraßen geleistet hat, die Kant, Pestalozzi, Göthe, Schiller und Bismarck mit Namen versorgt haben. Dicht bei Schiller und Göthe ist ein Karl Augustplatz, von dem eine Weimarer- und eine Sesenheimerstraße abführt, auch eine Herder- und eine Wielandstraße sind in der Nähe. Charlottenburg ist aber eine klassische Gegend! Im Süden Berlins findet man die Namen aus den Freiheitskriegen vielfach verewigt, während sich im Nordwesten eine Gruppe zeigt, die das Andenken unserer Reformation ehrt. Da treffen wir auf Lutheö und Melanchthon, Jonas und Bugenhagen, Wiclef, Zwingli, Calvin, Spener, Hutten, Sickingen und Berlichingen. Schade, daß sich die Lutherkirche nicht auch dort erhebt! Die Milmersdorfer haben sich in die Geographie gestürzt, um ihren Bedarf zu decken, und ihre Nachbarn, die Schmargendorfer, müssen wohl mit einem Bäder-Katalog gearbeitet haben; denn von Sylt und Norderney bis Reichenhall ist alles daselbst vertreten, was ii>n deutschen Landen Heilquellenruf genießt, selbst das Schweizer Davos hat sich's gefallen lassen müssen, mitzuhelfen. Wie die Grunewalder auf der Höhe der Zeit stehen, zeigen ihre Straßen, die nach Menzel, Brahms, Fontane, Siemens, Wißmann, Knaus, Taubert, Bilse u. a. benannt sind. Das Wasser aber läuft einem ordentlich im Munde zusammen, wenn man in jene Gegenden kommt, die an die sonnigen Herbsttage am Rhein und an der Mosel mahnen, wo uns das Leben so wohlig einging, und der Mut so herrlich blüht! Da grüßen uns von den Straßenschildern, die hier mitten auf dem Wege stehn, wie anderswo Parkverwarnungen oder Haltestellen-Tafeln: Niersteiner und Erbacher, Trabener und Erdener, ach, sogar Winkler Hasensprung! Tas sind keine Straßen für arme Hand
werksburschen, die es kaum zu einer halben Weißen in der Tasche haben: eine feuchtfröhliche aber teure Gegend! Daß man in der Hauptstadt Preußens und des Reiches so ziemlich alle Schlachtorte und Schlachtengewinner an den Straßenschildern zu lesen bekommt, wird niemanden wunder nehmen; selbst Prinz Eugen, Hochstädt, Turin und Malplaquet sind diesem Schicksal nicht entgangen. Und wenn man auf diesen Pfaden weiter wandelt, so hats keine Not: der Vorrat ist unerschöpflich und wird alljährlich trotzdem ergänzt, auch wenn im Haag Konferenzen tagen!
Unter den in bunter Mannigfaltigkeit entstehenden Prachtbauten des neuen Berlin lenkt momentan das „Arabische Haus" des bekannten Reise-Unternehmers Karl Stangen in der Friedrichstraße die Blicke auf sich. Es ist eine Nachbildung des Ca d'oro in Venedig, wenigstens, was die Fassade anbelangt. Im Innern ist es so modern und praktisch wie nur irgend möglich eingerichtet. Die strenge Durchführung arabischer Ornamente in dem rötlichen Sandstein wirkt neben den in moderner Renaissance gebauten Palästen der Umgebung doppelt auffällig, aber durchaus angenehm. Die Firmenschilder in blauem Glase und die vergoldeten Fensterzierate, sowie die bunten Gitter und das Türmchen sind dem Ganzen höchst geschmackvoll eingegliedert.
Der Uebertritt Frau Elisabeth Gncmck-Kühnes zum Katholizismus zeigt einmal wieder, wie wenig konsequent selbst unsere Vorkämpferinnen für Frauenrechte sind. Die beinahe 50 jährige Schriftstellerin, die für Frauenstudium, Arbeiterinnen-Rechte rc. tapfer geschrieben hat, und in letzter Zeit ihrer oft wunderlichen Phantasie in Hardens „Zukunft" die Zügel schießen ließ, die Wortführerin der evangelisch -sozialen Frauenbewegung, hat sich durch den katholischen Vertreter der Frauenrechte, Poker Rösler in Steyermark, bekehren lassen. Wer soll nun noch an sie glauben? .... ». w.


