Ausgabe 
30.7.1899 Erstes Blatt
 
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Geschichte unserer Landwirtschaft.

lieber die Entwickelung unserer Landwirtschaft hat der bekannte Agrar-Politiker Frhr. v. d. Goltz, der Direktor der landwirtschaftlichen Hochschule in Poppelsdorf, in seinem neulich veröffentlichten Buche überAgrarwesen und Agrar­politik" interessanten Aufschluß gegeben. Wir erfahren da­raus, daß in Deutschland in den ältesten geschichtlichen Zeiten, vor etwa 2000 Jahren, der Ackerbau noch wenig entwickelt war. Es wurde hauptsächlich Weidewirtschaft getrieben.

Erst durch die römische Kultur begann allmählich ein geregelter Ackerbau, sodaß ungefähr zur Zeit Karls d. Gr. Deutschland als ein vorwiegend ackerbautreibendes Land be­zeichnet werden muß. Gleichzeitig verwandelte sich der früher den Markgenossen gemeinsame Boden in Privat­eigentum. Infolgedessen traten gewisse Abhängigkeils­verhältnisse der kleinen Besitzer von den größeren (Adligen, Rittern, Klöstern, Städten) ein; die kleinern Besitzer wurden von dem persönlichen Heeresdienst befreit, erhielten gegen äußere Feinde Schutz, hatten aber, das heißt die abhängigen, gewisse Verpflichtungen gegen ihren Herrn und standen unter seiner Obrigkeit. Damals bildete sich auch der Bauernstand aus freigelassenen Sklaven. Die Lage der Bauern blieb ungefähr bis ins 16. Jahrhundert unverändert, bis die Bauern durch den 30jährigen Krieg allgemein verarmten. Die Guts­besitzer mußten helfend eintreten und dadurch gerieten die Bauern in noch stärkere Abhängigkeit als vorher, während gleichzeitig der Großgrundbesitz zunahm.

Im 18. Jahrhundert begann in der deutschen Land­wirtschaft eine tiefgreifende Umwälzung, als man einsah, daß die bisher geübte Bewirtschaftungsmethode (Dreifelder- Wirtschaft) nicht mehr hinreichend sei. Eine Aenderung der Bewirtschaftung war aber nur möglich, wenn sich das Ver­hältnis der Bauern zu den Grundbesitzern änderte, und so wurde das Unterthänigkeitsverhältnis des Bauern zum Guts­herrn aufgehoben. Im Jahre 1821 war die agrarische Resormgesetzgebung im wesentlichen abgeschlossen. Jeder Be­sitzer hatte nunmehr freies Verfügungsrecht über seine Per­son, sowie über Grund und Boden, sodaß eine zweckmäßige Umgestaltung des Betriebes erfolgen konnte, die ihre wissen­schaftlichen Grundlagen durch die epochemachenden Ent­deckungen Justus von Liebigs erhielt. Auf diese Weise wurde die glücklichste Zeit der deutschen Landwirtschaft von 1850 bis 1875 heraufgeführt; mit der außerordentlich großen Steigerung der Roherträge hoben sich die Reinerträge.

Als die Preise der landwirtschaftlichen Erzeugnisse sanken, und gleichzeitig die Kosten der Wirtschaft immer höher wurden, ging die Landwirtschaft zurück; die Verminderung der Reinerträge macht sich sowohl im Sinken der Pacht, als auch im Sinken der Kaufpreise bemerkbar. Nichtsdestoweniger hat die deutsche Landwirtschaft im 19. Jahrhundert große Fortschritte gemacht. Am besten beweist dies das Abnehmen der Brache. Im Beginn des Jahrhunders lagen noch etwa 33*/, Prozent des Ackerbaues brach, 1878 betrug die Brache noch 8,89 Prozent, 1883 dagegen war sie auf 7,05 Pro­zent und 1893 auf 5,01 Prozent zurückgegangen. Im all­gemeinen läßt sich sagen, daß der Betrieb an Intensität immer mehr zugenommen hat, und daß er in technischer Beziehung auf einer bisher nicht erreichten Höhe steht.

D. T. A.

Deutsches Reich.

Berlin, 28. Juli. Die Kronprinzessin Stephanie von Oesterreich mit ihrer Tochter Erzherzogin Elisabeth ist heute früh in Wiesbaden eingetroffen und nach kurzem Aufenthalt nach Bad-Langenschwalbach weitergefahren, wo sie zum längeren Kurgebrauch in der Villa Goebeck abstiegen.

Berlin, 28. Juli. Zu der Brandkatastrophe in Marienburg wird weiter gemeldet, daß die Ruinen der niedergebrannten Häuser von Pionieren gesprengt werden mußten. Dabei zersprangen fast alle Fenster und Schau­fenster der gegenüberliegenden Laubenhäuser. Gestern sind bei den Aufräumungsarbeiten zwei Pioniere verunglückt. Dem einen wurde ein Bein verbrannt, er mußte ins Kranken­haus geschafft werden; der zweite erlitt durch herabfallende Trümmer Verletzungen am Kopfe. Gestern nachmittag brach abermals Feuer in einem Hause aus, welches die südliche Grenze des Feuerherdes bildet. Das Feuer wurde von den Pionieren unter großen Anstrengungen gelöscht.

Vom Weinverschnitt. Aus den Mitteilungen des königl. württembergischen Statistischen Landesamtes ersehen wir, wie der Weinverschnitt in den letzten Jahren eine Ausdehnung genommen hat, die teilweise geradezu den Verordnungen zuwiderläuft. Bemerkt sei vorweg, daß die Menge der jährlichen Weinerzeugung im zehnjährigen Durch­schnitt 2 445 471 Hektoliter, also auf den Kopf der Be­völkerung etwa 5 Liter ausmacht. Als Verschnittweine hierzu wurden unter Steuerkontrolle eingesührt im Jahre 1897: 80944, im vorigen Jahre 88276 Hektol. Damit wurden verschnitten im Jahre 1897: 137 511, im vorigen Jahre 150 970 Hektol. Wein, also von der Gesamtproduktion 5,6 bezw. 6,2 v. H. Damit ist freilich nicht gesagt, daß die anderen 94 bis 95 v. H. der inländischen Weinerzeugung unverschnitten in den Verkehr übergehen. Sv lange die Kontrolle im Keller nicht stattfindet, mögen die Götter wissen, was aus dem Traubensaft wird, wenn er durch die Kelter gelaufen ist. Es muß doch als große Frage bezeichnet werden, ob die Ausfuhr und der innere Verbrauch deutschen Weines auch nur annähernd so niedrig ist, wie 5 Liter im Durchschnitt auf den Kopf der Bevölkerung? Doch dies nur nebenbei: Wir folgen den Mitteilungen der württem­bergischen Statistik und stellen weiter sest, daß auf 100 Liter des verschnittenen Weines durchschnittlich 58 bis 59 Liter Verschnittwein zugesetzt werden. Am meisten Verschnittwein wird in Elsaß-Lothringen und Bremen zugesetzt. Elsaß- Lothringen verschneidet seine minderwertigen Weißweine mit südlichen Rotweinen und bringt ein dem französischen Rot­

wein ähnliches Getränk dadurch zu stände. Hier wurden in den letzten beiden Jahren auf 100 Liter Wein 96 bis 97 Liter Verschnittwein zugesetzt. Bremen hat 65 bis 79 Liter Ver­schnittwein verwendet. Am geringsten sind die Ziffern in Hessen (37 bis 39 Liter), Baden (42 bis 44) und Württem- berg (44 bis 45 Liter). Nach den Bestimmungen des Bundesrats soll der Zusatz von Verschnittwein bei Verschnitt von Weißwein nicht mehr als das Anderthalbfache des zu verschneidenden Weines betragen. Diese weite Grenze wird nirgends erreicht, geschweige denn überschritten. Elsaß- Lothringen mag der zulässigen Grenze am nächsten kommen. Bei Verschnitt von Rotwein aber darf nicht mehr als die Hälfte des zu verschneidenden Weines zugesetzt werden. Hier aber scheinen sich die Hansestädte nicht an die vorgeschriebenen Grenzen zu halten. Es wurden im vorigen Jahre durch­schnittlich in Hamburg 56, in Bremen 65, im Lübeck 63 Liter Verschnittwein zugesetzt. Da hierbei nur eine geringe Menge Weißwein (11 bis 21 v. H.), hingegen große Mengen Rotwein (in Hamburg 89, in Bremen 79, in Lübeck 84 v. H. aller verschnittenen Weine) in Betracht kommen, ist augen­scheinlich das Verhältnis von 1 : P/2 nicht mehr beachtet worden.

Liebknecht über das sozialdemokratisch­ultramontane Kompromiß. In einer Wählerver­sammlung des 6. Berliner Wahlkreises hat sich am Dienstag Liebknecht ebenso absprechend über die Taktik der baye­rischenGenossen" geäußert wie vorher imVorwärts". DieFreis. Ztg." berichtet über seine Rede wie folgt: Das Eigentümliche dieses Kompromisses sei, daß das bayerische Zentrum dadurch zu unumschränkter Herrschaft gelangt sei. Wie Philipp von Mazedonien müsse aber die Sozialdemo­kratie, um selbst zur Herrschaft zu gelangen, die schwächere Partei unterstützen. Es wäre klüger gewesen, die Liberalen zu unterstützen, dann wären die Sozialdemokraten ausschlag­gebend gewesen. Noch besser wäre es, allein unter der roten Fahne zu kämpfen. Das Zentrum sei die reine Amphibienpartei und deshalb so sehr gefährlich, doch dürfe auch nicht vergessen werden, daß der Berliner Fortschritt das reine Gold gegen die bayerischen Liberalen wäre. Es sei daher erklärlich, wenn die bayerischen Genossen den Teufel mit Beelzebub austreiben wollen. Der Parteitag in Hamburg habe das Kompromißschließen verboten, um Die Grenzlinien nicht zu verwischen, und danach habe man sich zu richten. Trotzdem warne er davor, einen Beschluß zu fassen,, der das bayerische Kompromiß verurteilt. Es wurde beschlossen, das bayerische Kompromiß auf dem nächsten Parteitage zur Sprache zu bringen und sich in Zukunft auf kein Kompromiß einzulassen. Liebknecht verglich auch, gleich­wie imVorwärts", die der bayerischen entgegengesetzte Taktik der Sozialdemokraten in Belgien und machte alsdann noch einige Ausführungen über die französischen Verhältnisse. Der Katholizismus stelle sich, wenn es der Vorteil erheischt, unbedenklich an die Spitze der Revolution, deshalb sei er nicht zu unterschätzen. Diesen Feind hätten die belgischen Sozialdemokraten niedergeschmettert. Der belgische König sei nur noch ein König von sozialdemokratischen Gnaden. Es gebe Kartelle, die nicht zu billigen seien, tote das in Paris, wo Millerand mit Waldeck Rousseau und Galliset, dem Mann, der 35 000 Pariser Kinder, Frauen und Männer habe niedermetzeln lassen, zusammen in einem Mi­nisterium säße. Galliset habe mit Millerand ein Kompro­miß geschlossen, das noch die Partei beschäftigen werde. Ich will diesen hier nicht angreifen. Es zeige sich aber, wie gefährlich es sei, sich mit anderen Parteien einzulaffen. Deshalb habe er sich gegenüber der Affaire Dreysus stets kühl verhalten u. s. w.

Mit den Herner Arbeiterunruhen hatte sich am Montag die Strafkammer in Bochum zu beschäftigen. Ein 22jähriger Bergmann, der am 28. Juni, mit einem Stock bewaffnet, den auf ZecheFriedrich der Große" be­schäftigten Arbeitern nachgelaufen war, um sie von der Ar­beit abzuhalten, und einem Gendarmen zurief:Haut doch den Spürhund kaput", wurde nach derKöln. Volkszeitung" zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Der Staatsanwalt hatte 5/4 Jahre beantragt. Ebenso wurde ein 18jähriger Schlepper, der einen jugendlichen Pferdetreiber thätlich an­gegriffen und mit den Worten bedroht hatte:Warum ar­beitest Du; ich mache Euch alle kaput", zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Zwei Schlepper hatten am 26. und 27. Juni versucht, die Arbeiter der ZecheFriedrich der Große" zur Einstellung der Arbeit zu bestimmen. Aus der Menge wurde mit Steinen auf die Polizei geworfen und mit Revolvern geschossen. Der eine Schlepper hieb auch mit einem Stock auf einen Polizisten ein. Der Staatsan­walt beantragte gegen den einen drei, gegen den andern Schlepper zwei Jahre Gefängnis. Das Gericht erkannte auf anderthalb und ein Jahr. Ein weiterer Bergmann, der zwei Kollegen zugerufen hatte:Deutsches Hundeblut, ich mache Dich kaput" undHeute gehst Du noch zur Ar­beit, morgen bist Du kaput, dann schneide ich Dir den Hals ab", erhielt neun Monate Gefängnis. Von drei Schleppern, die am 27. Juni mit mehreren unermittelt gebliebenen Aus­ständischen in der Nähe einer Zeche ein Lager aufgeschlagen und mehrere Bergleute, die von der Schicht kamen, über­fallen und mit Stöcken und einem Schlagring mißhandelt hatten, wurde der eine zu zwei, die beiden andern zu je einem Jahr Gefängnis verurteilt. Der Staatsanwalt hatte zweieinhalb und je anderthalb Jahre beantragt. Endlich wurde noch ein Bergarbeiter wegen versuchter Nötigung zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Alle diese Verurteil­ungen find nicht auf Grund des § 153 der Gewerbe-Ord­nung erfolgt; vielmehr ist der Gerichtshof immer in der Lage gewesen, auf ein schärferes Strafmaß zu erkennen, woraus sich denn zur Genüge ergibt, daß auch ohne eine Arbeitswilligenvorlage eine Bestrafung von Streikausschrei­tungen möglich ist.

Ausland.

Wien, 28. Juli. Der Reichs-Kriegsminister erließ am sämtliche Korps-Kommandanten einen Befehl, wonach die MißhandlungderSoldaten, namentlich das Schlagen ins Gesicht, auf das strengste verboten wird.

Wien, 28. Juli. Eine Deputation liberaler Abgeord­neter und Gemeinderäte beschwerte sich heute vormittag bei dem Grafen Thun über das brutale Vorgehen der Polizei nach erfolgter Auflösung der gestrigen fortschritt­lichen Protestversammlung gegen den § 14. Graf Thun antwortete sehr reserviert. Er versprach lediglich, sich zu informieren.

Haag, 28. Juli. Der sozialistische Abgeordnete Troelstra, der in der Affaire des angeblich unschuldig verurteilten Hagerhuis eine hervorragende Nolle spielt, wurde heute vom Schwurgericht von der Anklage der Verleumdung von Gerichtsbeamten freigesprochen.

Brüssel, 28. Juli. In der heutigen Senatssitzung hat die Regierung sich geweigert, einen Amnestie-Antrag für die während der letzten Unruhen hier verhafteten Kund- geber zuzugestehen.

Paris, 28. Juli. Der Advokat Demange hatte eine längere Konferenz mit dem Kabinettschef Waldeck- Rousseau. Die Unterhaltung soll nicht nur über Dreyfus,. sondern auch über die bevorstehende Begnadigung Artons geführt worden fein, dessen Verteidiger bekanntlich Demange gleichfalls gewesen ist.

London, 28. Juli. DieAllg. Korr." berichtet: Die Herzogin von Albany hat am Dienstag einen Besuch auf Breakspaes gemacht und bei dieser Gelegenheit auf eine an sie gerichtete Ansprache erklärt, wie sehr die Liebe und Anhänglichkeit, die sie in England gefunden habe, ihr die Entschließung, nach Deutschland überzusiedeln, erschwert habe. Sie werde an die vielen Beweise des Wohlwollens denken, solange sie mit ihrem Sohne in Deutschland weile, und sie sehne schon jetzt den Tag herbei, an dem sie wieder ihren Wohnsitz in England aufschlagen werde. Natürlich wurde dieser Teil der Antwort der Herzogin mit größter Begeisterung ausgenommen.

Zürich, 28. Juli. In Zermatt sind 2Pariserinnen beim Edelweißpflücken verunglückt. Sie wurden von Postbeamten heute früh ausgefunden. Eine war tot, die andere schwer verletzt.

Belgrad, 28. Juli. Der bei dem Angriff auf König. Milan verwundete Adjutant, Oberstleutnant Lukitsch, ist noch immer nicht als geheilt anzusehen, obwohl die Kugel, unter Anwendung von X-Strahlen gefunden und dann au# dem Arm herausgezogen ist.

Petersburg, 28. Juli. Der Zar übermittelte . soeben Herrn v. St aal durch den Minister des Auswärtigen, Graf Murawjew, den Ausdruck der Befriedigung über die Thätigkeit Staals auf der Friedenskonferenz sowie Glück­wünsche zu den erreichten Erfolgen.

Lokales und Provinzielles.

Gießen, den 29. Juli 1899.

* * Charaktererteilung. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht, zum 15. Juli dem Rentner Heinrich R ö d i g e r in Offenbach den Charakter als Kommerzienrat zu verleihen.

* * Ruhestandsversetzung. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht, am 24. Juli den Gerichtsschreiber bei dem Amtsgericht Gernsheim, Theodor Bartha, unter Anerkennung seiner langjährigen Dienste, auf sein Nachsuchen, mit Wirkung vom 3. Sep­tember 1899 an, in den Ruhestand zu versetzen.

* Aus dem Verwaltungsdienst. Durch Entschließung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 24. Juli l. Js. ist der Großherzogliche Regierungsassessor Lauer in Gießen bis auf weiteres aushilfsweise mit der Wahr­nehmung der Dienstverrichtungen eines Kreisamtmanne# bei dem Großherzoglichen Kreisamt Darmstadt beauftragt worden.

* Postalisches. Das neueste Amtsblatt des Reichs­postamts enthält folgende Mitteilung über eine bemerkens­werte Neueinführung: Vom 1. Oktober ab sollen für den deutschen Verkehr ungestempelte Postanweisungs­formulare mit angehängter Postkarte zur Empfangsbestätigung ausgegeben werden. Der Ver­kauf hat in Mengen von mindestens 5 Stück zum Preise von 5 Psg. für je 5 Stück zu erfolgen. Bei der Annahme von Postanweisungen mit angehängter Karte ist darauf zu achten, daß die letztere nach der Gebühr für Postkarten richtig frankiert ist. Andernfalls ist die Postanweisung nicht anzunehmen. Die angehängte Karte wird dem Adressaten der Postanweisung zur Ausfertigung der Empfangsbestätigung überlassen; die Karte kann auch zu sonstigen Mitteilungen benutzt werden.

* * Die Zahl der Todesfälle, ausschließlich der Tot geborenen, betrug in der Woche vom 8. bis 15. Juli in Mainz 31, in Darmstadt 24, in Offenbach 19, in Worms 17 und in Gießen 13, zusammen 104, davon 44 im ersten Lebensjahre. Todesfälle pro Jahr und 1000 Ein­wohner kamen auf Mainz 20, Darmstadt 18, Offen­bach 23,4, Worms 23,6 und auf Gießen 27,6. Die Todesursache anbelangend, verstürben an Scharlach 1 (Darmstadt), an Keuchhusten 3 (Offenbach), an Diarrhöe und Brechdurchfall 23 (je 5 in Mainz und Darmstadt, 7 in Offenbad), 6 in Worms), an Wochenbettkrankheit 1 (Gießen), an Lungenschwindsucht 7 (4 in Mainz, 2 in Worms, 1 in Gießen), an akuten entzündlichen Krankheiten der Atmungsorgane 7 (3 in Mainz, 2 in Darmstadt, je 1 in Offenbach und Worms), an Gehirn-Apoplexie 5 (je 2 in Mainz und Darmstadt, 1 in Gießen), an sonstigen Krankheiten 50 (16 in Mainz, 11 in Darmstadt, 5 in Offenbach, 8 in Worms,» 10 in Gießen); gewaltsamen £ofr