Ausgabe 
30.7.1899 Erstes Blatt
 
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Sonntag den 30. Juli

Erstes Blatt.

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Nr. 33 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 24. d. M., enthält:

(Nr. 2607). Jnvaliden-Verficherungsgesetz. Vom 13. Juli 1899.

Gießen, den 28. Juli 1899.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.

lene^mc »n,eigen zu der nachmittag» für d« Sal^ud« Laß erfcheinenden Nummer Ml vor«. 10 Uhr.

Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirts Klätter für hessische Volkskunde.

«dreffe für Depeschen: Anzeiger chieh«».

Fernsprecher Nr. 51.

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itrnoii und SamrtogL ld zwar von 3-6 Uhr.

gestattet! Es ist erklärlich, daß wieder das Projekt einer I Reise des deutschen Kaisers nach Frankreich ventiliert wird, doch thut man gut, vorläufig alle darauf bezüglichen Mel­dungen mit Vorsicht aufzunehmen. Immerhin aber brauchte ein Präsident der französischen Republik, sollte er wieder I einmal seinemteuren" Alliierten an der Newa einen Be­such abstatten wollen, nicht den großen Umweg zur See zu machen, er könnte Rußland bequemer per Eisenbahn, freilich über Deutschland, erreichen. Der Zar scheut die deutschen Bahnen keineswegs und wird sie auch in diesem Jahre wieder benutzen auf der Fahrt nach Darmstadt.

In unserer inneren Politik haben die Hundstage jetzt I endlich ein gewisses Ueber gewicht zu gewinnen vermocht, I und es herrscht gegenwärtig Stille. Deshalb hat unsere I Presse in Ermangelung von etwas besserem wieder die Ab­änderung des Stenogramms über die Erklärung des I Grafen Ballestrem im Reichstage herangezogen und sucht eifrig nach dem Thäter. Auch einer Aeußerung des Kaisers, worin der Monarch seiner Unzufriedenheit über denFis- I kalismus des Fiskus" Ausdruck gegeben haben soll, wurde viel gedacht und daran die Vermutung geknüpft, daß Herr I v. Lucanus dem Finanzminister Dr. v. Miquel recht bald I einen folgenschweren Besuch abstatten werde. Aber für diese Mär, welche zwar viele gern hören, fehlt einstweilen der Glaube. ..

DerFall Arons" ist wieder in em neues Stadium I getreten durch den Spruch der maßgebenden Faktoren der Berliner Universität. Das preußische Staatsministerium steht jetzt vor einer sehr heiklen Entscheidung, die schließlich darauf hinauslaufen wird, ob das Privatdozentengesetz vom vorigen Jahre rückwirkende Krast haben soll. Jedenfalls wird das Urteil in dieser Angelegenheit noch einige Zeit auf sich warten lasien.

Bei unseren neuen Freunden, den Franzosen,^ herrscht nicht geringe Aufregung angesichts des nun bald beginnenden Dreyfus-Prozesses. Ueberrascht hat die Maß­regelung des Generals Nögrier, welche von der Energie des Kriegsministers Gallifet ein Beispiel gab, und für die­jenigen Offiziere, welche etwa der Regierung ein Bein zu stellen beabsichtigen, eine ernste Warnung sein muß.

In England will die Transvaalfrage immer noch nicht zur Ruhe kommen. Nachdem Mr. Chamberlain durch die Nachgiebigkeit Ohm Krügers anscheinend zufriedengestellt worden ist, erscheint ein andererRufer im Streite", Mr. Balfour, ebenfalls Mitglied der englischen Regierung, und stellt der kleinen südafrikanischen Republik den Krieg in Aussicht, falls sie sich nicht in allen Punkten England unter­wirft. Es ist wahrlich kein Wunder, wenn unter solchen I Verhältnissen die Verwirrung in Transvaal zunimmt, welche sogar eine ernste Differenz zwischen dem Präsidenten Krüger und dem Volksraad gezeitigt hatte, die aber jetzt wieder ber- I gelegt worden ist.

I Das Standgericht in Serbien arbeitet prompt, und die Radikalen müssen es schwer büßen, den Haß Milans auf sich geladen zu haben. Inzwischen bemüht sich die serbische Regierung, dem Auslande den Glauben beizubringen, als ginge an der Sawe alles nach Recht und Gewissen zu. Auch die Gesandtschaft in Berlin läßt ein längeres Rund­schreiben in diesem Sinne verbreiten, doch findet der In­halt wenig Glauben, da er von den sonstigen aus Serbien

I kommendeuMeldungen über die dortigen Zustände sehr abweicht.

Die mehrfachen Audienzen, welche der österreichische I Botschafter am russischen Hofe, Baron Aehrenthal, beim Kaiser Franz Josef hatte, gaben zu der Vermutung Anlaß, I daß Baron Aehrenthal derkommende Mann" in Oe ster- I reich sei. Jedenfalls wird von verschiedenen Seiten be- I stätigt, daß der Monarch den genannten Staatsmann über seine Meinung betreffs der inneren Politik eingehend be- I fragte. Die Verhältnisse in Oesterreich treiben übrigens einer Entscheidung zu, sonst wird die Zerrüttung immer unheilbarer. Die fortgesetzte Berufung auf den § 14 be­deutet wahrlich keine Förderung der politischen Moral.

__________________(xx)

Zur Steuerreform in Hessen

wird denN. H. Vbl." folgendes geschrieben:

In den Kammerverhandlungen über die Steuerreform I und in den retrospektiven Preßbetrachtungen zu diesen Ver­handlungen begegnete man immer und immer wieder der Auffassung, als ob die von der Regierung geplante Reform einfach die Ausführung eines Programms bedeutete, das von I den Kammern des Landes durch die gemeinsamen Beschlüsse von 1895 aufgestellt worden sei.

Diese Auffassung ist durchaus irrig.

Bekanntmachung.

Unter der Schafherde von Kinzenbach, Kreis Wetzlar, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Gießen, den 27. Juli 1899.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.

[i 1899.

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Politische Wochenschau.

Wie werden sich im Laufe der nächsten Zeit die Be­ziehungen zwischen Deutschland und Frankreich qestalten? Das ist eine der Fragen, welche mit Recht die ganze politische Welt beschäftigt und neuerdings wieder an­geregt worden ist durch den Besuch des Kaisers auf dem französischen KriegsschiffeIphigenie" und durch den Ab­stecher, welchen der AvisoIbis" nach Geestemünde gemacht hatte. Deutsche und sranzösische Marinesoldaten Arm in Arm! Wahrlich ein Schauspiel, das nur selten aufgeführt worden ist, aber einen hoffnungsvollen Blick in die Zukunft

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Wer die allgemeine Begründung zu den Steuervor­lagen und die Begründung zur Vermögenssteuer wirklich und gründlich durchgelesen hat, kann in solchen Irrtum nicht verfallen. t c. .

Die Beschlüsse der Kammern und die Erklärung der Regierung von 1895 halten für die Reform ganz andere Wege in Aussicht genommen, deren Ungangbarkeit gerade von dem Finanzminister in der Vorlage vom Januar 1899 nachgewiesen wurde, ein Nachweis, den die beiden Kammern stillschweigend als erbracht dadurch anerkannten, daß auch nicht eine Stimme es unternahm, den 1895 empfohlenen Reformweg gegenüber der Regierungsvorlage festzuhalten.

Der Unterschied zwischen den Beschlüssen der beiden Kammern von 1895 und der Regierungsvorlage von 1899 ist kurz dahin zu kennzeichnen, daß die 1895er Beschlüsse die Erhebung von Zuschlagssteuern für fundiertes Ein­kommen forderten, während die Regierungsvorlage von 1899 die Vermögenssteuer anstelle dieser Spezialsteuern setzte. Es kann hier nicht der grundsätzliche Unterschied erörtert werden, der zwischen den beiden Steuerarten besteht, es ist auch Nicht die Ausgabe dieser Zeilen, die Gründe zu wiederholen, die für die Vermögenssteuer und gegen die Zuschlagssteuer sprechen, es genügt, auf die allgemeine Begründung zu den Vorlagen vom 1. Januar 1899 und auf die Begründung zur Vermögenssteuer hinzuweisen, die in eigenartiger und zum Teil origineller Weise diese Frage klar gestellt hat.

i Festzustellen ist nur, daß die Regierungsvorlage von 1899 in jeder Richtung andere Bahnen für die Reform einge­schlagen hat, als Regierung und Kammern in 1895 in Aus­sicht genommen hatten, und daß das in 1895 als Ein­leitung zur Steuerreform erlassene Einkommensteuergesetz sich als durchaus unbrauchbar erwiesen hat.

Schon nach dem Erscheinen der Krug'schen Denkschrift konnte kein Zweifel darüber mehr bestehen, daß die 1895 I in Aussicht genommenen Reformwege ungangbar seien und I den deutlichen Fingerzeigen der Krug'schen Denkschrift folgend, beschloß darnach die zur Begutachtung der Steuerreform I einberufene Kommission, die Vermögenssteuer als Ersatz der I Realsteuern zu empfehlen.

Aber auch dieser Beschluß der Kommission und die da- I rauf ausgearbeiteten Grundzüge zu einem Gesetz für die Vermögenssteuer haben nur eine rein äußerliche Aehnlich- keit mit der Reform, die das Finanzministerium jetzt in I Vorschlag gebracht hat.

Denn der Kommissionsbeschluß, wie die Grundzüge I zur Vermögenssteuer, gingen von dem Grundgedanken aus, daß die Vermögenssteuer vollen Ersatz bringen sollte für den ganzen Ausfall von Grund-, Gewerbe- und Kapital- I rentensteuer.

Eine solche Vermögenssteuer wäre aber keine Ergänz- I ungösteuer neben der Einkommensteuer gewesen, sondern eine I im Ertrag fast gleichwertige Steuer, sie hätte nicht eine der preußischen ähnliche Belastung des Vermögens herbeigeführt, I sondern eine Mehrbelastung von rund 120 Prozent, und sie hätte nicht die Gleichheit in der Vermögensbelastung erreicht, daß sie die Besteuerung der in Grundbesitz und I Gewerbe erwerbsthätigen Vermögen annähernd auf die Besteuerung des Kapitals ermäßigte, sondern sie hätte diese Gleichheit erreicht, indem sie die Besteuerung von Kapital I und Gewerbe annähernd auf die Höhe der überhohen Grund­steuer hinaufsetzte. .

Die Regierungsvorlage von 1899 hat die wirtschaft­liche Unmöglichkeit eines solchen Vorgehens klar nach- I gewiesen.

Zum erstenmal treten uns in dieser Vorlage Gesichts - I punkte entgegen, die unmittelbar aus dem Erwerbsleben entnommen, Gesichtspunkte, die frei sind von jeder steuer­fiskalischen Tendenz, die erkennen lassen, daß der Vater dieser Reform selbst im wirtschaftlichen Leben gestanden und sich volles Verständnis für das Erwerbsleben erworben hat.

Zum erstenmal auch wird ein klarer Finanzplan für die Reform entworfen, der alle Stürme des parlamentar­ischen Kampfes unbeeinträchtigt überstehen konnte und gegen den selbst die leidenschaftlichsten Gegner der Weinsteuer, so gern sie es im Interesse ihrer Sache gewollt, nichts Stich­haltiges vorzubringen vermochten.

I Daß die jetzt glücklich unter Dach gebrachte Reform I von der Regierung nach durchaus neuen Gesichtspunkten I geplant war, daß erst diese Reform einen gangbaren Weg I nachgewiesen hat, das gilt uns klar zu stellen. Unb wenn I es gelungen ist, auf einen Schlag das ganze Reformwerk I einheitlich unb organisch aufgebaut herzustellen, so ist es I nur bem klar umschriebenen Reformplan der Regierung zu | danken gewesen.

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Ne»ug»preii vierteljährlich 2 Mark 20 Pf,, monatlich 75 Pftz. mit Lringerloh«.

Bei Poftbezu, 2 Mark 50 Pf^ vierteljährlich.

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Höerhefftscher HMöauverein.

AereinsbezirL Kießerr.

Am Sonntag, dem 30. Juli 1899, nachmittags

3 Uhr, findet im Saale des Gasthauses zu Kloster Arnsburg eine Versammlung statt, in welcher der Sekretär des Vereins, Herr K. Reichelt, Lehrer für Naturwissen­schaft und Obstbau an der Großh. Obstbauschule und Land­wirtschaftlichen Winterschule in Friedberg sprechen wird über

1. Düngung der Obstbäume.

2. Pflege kranker Obstbäume.

3. Bekämpfung schädlicher Obstbaum-Jnsekten.

4. Zeit der Obsternte.

Die Mitglieder des Oberhessischen Obstbauvereins so- > wie sonstige Interessenten werden zu der Versammlung hier­mit freundlichst eingeladen.

Gießen, den 26. Juli 1899.

Der Vorsitzende des Vereinsbezirks Gießen des Oberhessischen Obstbauvereins. Frhr. Schenck.

Gießen, den 26. Juli 1899.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen au die Grofth. Bürgermeistereien vou Betten- Hausen, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt, Langs­dorf, Mufcheuheim.

Obige Versammlung wollen Sie im Jntereffe Ihrer Gemeinde auf ortsübliche Weise bekannt machen.

Zugleich verweisen wir Sie auf unser Ausschreiben vom 1. November 1898 (Kreisblatt Nr. 258), wonach die Mitglieder der Blutlaus- zc. Kommissionen besonders auf­zufordern sind, den fraglichen Vortrag zu besuchen.

__I. V.: Frhr. Schenck.________________

Bekanntmachung.

Aus Anlaß der am 30. Juli l. I. stattfindenden Ruderregatta wird der dem Eisenbahndamm entlang ziehende Weg von der Juugblut'fchen Wirtschaft bis zum Schmaü'fcheu Eishaufe an diesem Tage von 37 Uhr nachmittags polizeilich gesperrt.

Gießen, den 27. Juli 1899.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

______________ Muhl. ______________

Gefunden: Geld, 1 Ring, 1 goldner Zwicker, 1 Spazierstock, 1 Taschenmesser, 1 Damengürtel, 1 Koppel­kette, 1 Peitsche und 4 Weißbinderstricke.

Zugeflogeu: 1 Kanarienvogel.

Gießen, den 29. Juli 1899.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Muhl.