issoniiessbche Recht, in dem Beleihnn^r,, stein, Eisenstein, Blei- und Kupfererz^ ? Der Flächeninhalt dieses Beleihungsfeldro
1172 ha 66 a.
,In ?en. Jtnreu 1888 b's 1897 einschliesslich hat die Pro.-,
lurchschmttlieh rnhrlmh r>a QA HAA 'T___l _. fO.’j-
Produktion.
die
Das
Resultat des
Jahres 1898
400000
atn
6
5004
Redaktion: U. vurkhirtzt.
- «ri IrtUf ** BrShl'schm llachersttitt-Buch. und $ttinbrwfctei
486 95 L’8
883 290. -
a) b) c) d) e) Die
1. Das ausschliessliche Recht, b bau auf Braunstein, Eisenstein, Blei- zu betreiben. F '
gemessen erklärten Werte von b) versandfähige Erze im \\ erte von c) geförderte, jedoch noch nicht aufbereitete Erze und Manganschlämmen im Werte von ....
Also insgesamt Werte von Mk. 10 318 244. 4 denen als Passivum die in Rede stehende Anleihe von Mk. 3500000..- gegenüberstehen wird.
Bau- und Betriebsstörungen, durch welche die Ertragaföhigk des Unternehmens auf längere Zeit wesentlich beeinträchtigt worfti wäre, sind bis jetzt überhaupt nicht, also auch nicht innerhalb d’ drei letzten Jahre eingetreten.
G-iessen, im März 1899.
Gewerkschaft Giessener Braunsteinbergwerlfe?
vormals Fernie in Giessen.
Der Grubenvorstand.
(Pietsch ®rb ttt) in Gießen
?ie Heutige Wummer umfaßt 10 Seiten.
, , l3. Die Einladung zu den Gewerken-Versammlungen erfolgt durch schriftliche Mitteilung durch die Post an die im Gewerken- buche verzeichneten Gewerken oder deren Einhändigungs-Bevollmächtigte mittels eingeschriebener Briefe.
Die erfolgte Einladung wird durch den Nachweis dargethan dass die Briefe mindestens fünf Tage vor der Gewerken-Versammlung zur Post gegeben sind. Der Nachweis wird geliefert durch Vorlegung der Poetscheine. Dass die Briefe die Einladung enthalten wird bis zum Beweise des Gegenteils vermutet. Die Einladung wird nicht dadurch unwirksam, dass das Einladungsschreiben als
in Gemarkung Giessen . .
" # Grossen-Linden
» * Klein-Linden .
n n Heuchelheim .
■ 36 ha
Gew-erken der Gewerkschaft Giessener Braunsteinberg- 7orn 28 F^ 8 6iessen- haben in derGewerkenversammlung
lu 1O258o/ F - k" bAe8chl088en, eine mit 4 0/0 p. a. verzinsliche, und1^ /o^c^hlbare Anleihe von Mk. 3 500 000.— aufzunehmen deren Sicherheit das gesamte gewerkschaftliche Immobiliarvermögen und die Berggerechtsame als erste Hypothek zu ver- Mlt der Ausführung dieses Beschlusses ist der Gruben, vorstand beauftragt worden. Mit diesem sind folgende Anleihe- sind,Dfestgesetzt6 Che Teil8chaldverschreibungen abgedruckt p. . $ ?' Hi« Gewerkschaft Giessener Braunsteinbergwerke vormals Ferme in Giessen gibt in Ausführung des Beschüsses der Gewerkenversammlung vom 28. Februar 1899 eine mit 40/n fürs Jahr verzinsliche, zu 1050/0 rückzahlbare Hypothekenanleihe im Gesamt-
VOn,M^; 3 500 000.— aus. Die Anleihe zerfällt in 3500 Teil- NummeSSl R\nßng6n ^^ 1000 -, welche unter den fortlaufenden vorXdps J*00 Msgelfertigt und von einem Mitgliede des Gruben- vorstondes unterzeichnet sind.
Bankhtn2«;aDq ^Usehuldverschreibungen lauten auf den Namen des a’/ Oppenheim jr. & Cie. in Köln. Die Ueber- ÄaDg/e8C.hl!htIdarch Ind<>88ament unter Ausschluss jeden Obligos seitens des Cedenten, lediglich auf Gefahr des Cessionars. g
§ 3. Die Teilschuldverschreibungen sind vom 1. Januar 1899 halivst re[ vom Hadert fürs Jahr zu verzinsen. Die Zinsen sind am LM 18™9,zah1ba°nd
§ 41 ,Jed?r Teilsohuldversohreibung sind halbjährliche Zins- L°b°-ä°d b^egAeb==.,SUng Z" Brh6b™g 6iner Keihe ™
• Bergrat E. Othberg, Generaldirektor des Eschweiler Bergwerks-Vereins m Eaohweileraue bei Aachen
i. Rechtsanwalt Grünewald in Giessen, AD^He,i.nrich Pfahl- Rentner in Bonn a. Rh.
erring Oeseilschaft räumt dem Bankhause, auf dessen Namen Mark 7Uht40/Werde?dr Hauptschuldverschreibung von 3>/2 Millionen vnn wA^Ak /o /erz,1"8hch und 1U5O/O rückzahlbar, eingetragen und von welchem dmeelbe an der Börse eingeführt wird, im Interesse der Inhaber der Teilschuldverschreibungen das Recht ein, eine Ver- E oThh«™011 m Grubenvorstand zu delegieren, sofern Bergrat Lnit *7 Welcher gegenwärtig mit diesem Amte seitens des vnr«^aa8e9 b6tyaVt 18t’ au8 »gend einem Grunde aus dem Gruben- b6s zur vöm^n Tüen P'Tu ReCht de8 BankhaQ8e8 besteht ois zur völligen Tilgung der Anleihe.
wähit™aM,Är.te M“6,ied hat Site und stimme ™ di°
8' Hör Grubenvorstand ist beschlussfähig, wenn seine Mit- ^nddnnama- brieflich zu der Beratung eingeladen
sind und die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist.
0Akinao r-k- 81Ch .e,ine. Versammlung des Grubenvorstandes als be- anwP«A a^^5, ^eÜ PIoht d,e genügende Anzahl von Mitgliedern nh^A «'ne zweite hiernach einberufene Versammlung
hne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei w amen das Los. ’
Rr.AP 9AaDerrv Grub®nvor8tand kann seine Beschlüsse auch durch Brief- oder Depeschenwechsel fassen.
10. Der Gruben vorstand hat die Befugnisse, die ihm das Berg- gesetz zuweist; er vertritt die Gewerkschaft gerichtlich und äusser- gerichtlich, insoweit das Bergrecht nicht eine Spezialvollmacht für erforderlich erklärt.
Der Vorsitzende ist ermächtigt, Ausgaben, die für den Betrieb notig sind, in der Höhe bis zu Mk. 10 000 - anzuordnen, ohne hierzu einer Genehmigung des Grubenvorstandes zu bedürfen Der Vorsitzende fuhrt die Beschlüsse des Grubenvorstandes aus und zeichnet für denselben rechtsverbindlich.
11. Der Vorsitzende ist berechtigt und verpflichtet, alle Vor- laduiigen und andere Zustellungen an die Gewerkschaft mit voller rechtlicher Wirkung in Empfang zu nehmen und die Gewerkschaft •i Be^behorde gegenüber zu vertreten; er ist befugt, sich hinsichtlich dieser Funktionen einen Substituten aus der Zahl der Mitglieder des Vorstandes zu bestellen. — Insoweit es sich um Empfangnahme von Briefen, Geld und Wertsendungen handelt, brauchen die substituierten Personen nicht dem Vorstände anzugehören. *
, ;2, P®r Vorsitzende des Grubenvorstandes oder dessen Stellvertreter fuhrt das Gewerkenbuch.
unbestellbar sich erweist. In dem Einl*d„n„=OÄi m Deutschland gelegener Versammlungsort, die Zeit"ü^^ lung und die zu verhandelnden Gegenstände «n^ k'S
In der Gewerken-Versammlung führt der^V^ 8°'' Grubenvorstandes oder dessen Stellvertreter den VoliH
Dieses Statut ist durch Verfügung der Grnli " sehen Oberen Bergbehörde vom 5. Dezlmber nnTglie' X nuar 1899 bestätigt worden. 898 *om:!
pfändet:*6 Anleihe ,ur ereten 8l0
etwa 6Ho"?a°B "°d d™ Bergbau in Angriff g6lc<<
an1agen:GrU,ld6iSe°‘'Im »'^»enden Gebäuden und F5rdl.
Prospekt
betreffend
die hypothekarische Anleihe
tter
Cenerkschaft lihentr Waansteiaberperke
vormals Fernie in Giessen
von
nom. Mk. 3500000.—
verzinslich mit 4% p. a. und rückzahlbar zu 105%. Die Rückzahlung
ist bis zum 2. Januar 1902 ausgeschlossen.
A- ' , , auvi emöcmiessucn nat
ir<rh8chnittbcb Jährlich ca. 90 000 Tons betragen und — Reingewinn von durchschnittlich Mk. 551 000.- ergeben Di V s ul täte der letzten fünf Jahre sind folgende- g ° P"
theken-Urkunde. Dieselben räumen dem Bankhause Sal. Oppen- h-ei«™kir i? ,Cie<.unwiderrufllch das Recht ein, alle Erklärungen liZhKridf6- eingetragenen Kautions-Hypothek mit rechtsverbind- hcher Kraft für alle Inhaber der Teilschuldverschreibungen abzu- gebennamenthch Löschungen udd Entpfändungen, sowie Abtretungen hLimLaAren UiDd d®rei\ Eintragung in den Hypotheken-Büchern zu bewilligen und zu beantragen, auch die Inhaber der TeilBchuldVerschreibungen im Zwangsvollstreckungsverfahren zu vertreten und -Ina dabe' Zur Hebung gelangenden Beträge in Empfang zu nehmen 2 ril k !rrZUvq J-eun- Da9 Bankhaus SaI- Oppenheim jr. L .0'®- bat die Verpflichtung, auf Verlangen jeden Inhabers einer snhAfr a^pTn8 trk^UDgA be* emem Zahlungsverzüge der Gewerkschaft die Hypotheken-Ansprüche durch Anstellung der Klage und ® ^emgZw:=keWanS8V01,8trerkUng VerfolSe">
a) die betreffenden Teilschuldverschreibungen an dasBank- haus Sal. Oppenheim jr. L Cie. überträgt,
b) dem Bankhause einen zur Deckung der Kosten aus- reichenden Vorschuss einzahlt.
TAiianhia Bankha?8 Sal Oppenheim j r. & Cie. wird auf jeder 6 ,e Erkläran? abgeben, dass dieselbe in Gemässheit der vorstehenden Bestimmungen in gleicher Weise wie und d^g6n b®8teUten Kautions-Hypothek teilnehmen,
den äimmnn6ZUg rdkr H^°jbek in Gemässheit der verstehen, den Bestimmungen verfahren wird.
„ , A 12‘ aU®n dJie Anleihe und namentlich deren Verzinsung k”nntaagchugng ta 6 ^nügt die einmalige Be-
1. der Kölnischen Zeitung:
2. der Frankfurter Zeitung:
3. dem Giessener Anzeiger.
«nhrAiiEiner- be80nderea Benachrichtigung der einzelnen Sohuldver- SncmUFgnTinhaber’ 861 68 brieflioh oder gerichtlich, bedarf es in neuiem r aue.
diA }3 H/e Aufnahme der Anleihe erfolgt zur Abtragung auf die Kaufpreisforderung der Vorbesitzer. 6 6
51 Die innerhalb vier Jahren, vom Fälligkeitstage ab, nicht eingezogenen Zinsen verfallen zu Gunsten der Gewerkschaft.
, § 61 H'e Verzinsung der Teilschuldverschreibungen hört an
des 8 7gf5nUf’ a“ 7 Ch0S.di!8eIben ^r Rückzahlung nach Massgabe hunlJ •• g We^de°'. Mlt den rückzahlbaren Teüschuldverschrei- vA-rfn mu88eadie Zinsscheine, welche später als an jenem Tage verfallen, emgehefert werden. J g
onb . Oesohieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zins- soheine behufs Einlösung derselben bei Vorzeigung an dem Kapital- hetrage gekürzt. Die Anweisung auf neue Zinsscheine ist auf alle r alle mit emzuhefern.
. § Hie Rückzahlung der Teilschuldverschreibungen erfolgt
mit einem Zuschläge von 5% des Nennwertes, also mit Mk 1050 — gegen Einlieferung der betreffenden Schuldtitel in jährlichen am 2. Januer 1902 beginnenden Raten von mindestens 100 Stück Teilschuldverschreibungen, sodass die letzte Rate spätestens am S. Januar 1936 zurückzuzahlen ist.
Die Gewerkschaft ist jedoch berechtigt, vom 2. Januar 1902 ab sowohl die Tilgungsbeträge zu verstärken, als auch die ganze Anleihe auf einmal mit einer Frist von sechs Monaten zu kündigen
Dieselbe ist verpflichtet, vom 2. Januar 1902 ab die Rückzahlung zu verstärken in der Weise, dass sie für jede 1000 Tons, welche sie in dem unmittelbar vorhergegangenen Jahre, zuerst also im Jahre 1901, über 100 000 Tons Erze gefördert, eine Teilschuldverschreibung mehr zur Rückzahlung zu bringen hat. Die zur Rückzahlung gelangenden Stücke werden alljährlich im Monat Sep- .tember zuerst im September 1901, durch Auslosung bestimmt, lieber diese Auslosung wird ein gerichtliches oder notarielles Protokoll aufgenommen. Alsbald nach der Auslosung sind die Nummern der ausgelosten und eventuell der aus einer frühem Verlosung noch rückständigen Stücke öffentlich bekannt zu machen.
• v § 8. Die ausgelosten Teilschuld Verschreibungen sind zu vernichten; über den Hergang ist eine notarielle oder gerichtliche Lrkunde aufzunehmen, von welcher eine Ausfertigung dem Bankhause Sal. Oppenheim jr. & Cie. zu behändigen ist.
§ 9. Die Rückzahlung der Teilschuldverschreibungen, sowie die Einlösung der Zinsscheine erfolgt kostenfrei:
a) bei der Kasse der Gewerkschaft oder
b) in Köln bei dem Bankhause Sal. Oppenheim jr &Cie und
c) bei weiteren jeweilig noch bekannt zu machenden Stellen.
Daselbst erfolgt auch die Aushändigung neuer Zins- soheinbogen kostenfrei.
§ 10. Zur Sicherheit der Anleihe hat die Gewerkschaft an ihren sämtlichen in den Gemarkungen Giessen, Grossen-Linden Klein-Linden, Schiffenberg, Leihgestern, Aliendorf a. d. L. und Heuchelheim gelegenen Berggerechtsamen und Immobilien mit allen Zubehorungen, welche nach Gesetz und Bestimmung Immobiliar- Qualität haben, eine erste Kautionshypothek bestellt, sowie ferner das Bankhaus Sal. Oppenheim jr. & Cie in Köln a. Rh. in die mit dem Giossherzoglichen Fiskus und den Gemeinden bestehenden Grundabtretungsverträge eingesetzt und subrogiert zufolge Urkunde vom 11. März 1899.
Diese Hypothek ist eingetragen in den Berggrundbüchern und Hypothekenbüchern laut Verfügung Grossh. Amtsgerichts Giessen vom 11. März 1899.
Das Bankhaus Sal. Oppenheim jr. & Cie. in Köln ist berechtigt, einzelne verpfändete Gegenstände aus der Hypothek freizugeben , wenn nach seinem Ermessen gleichwertiger Ersatz dafür bestellt oder der Erlös der freigegebenen Objekte zur ausserordentlichen fdgung der Anleihe verwendet wird; ferner auch, wenn die Tilgung der Anleihe soweit vorgeschritten ist, dass eine Verminderung der Pfandsicherheit zulässig erscheint; in diesem Falle soweit es nach dem Ermessen des Bankhauses Sal. Oppen- a01T -ir‘ ohne Gefährdung der Sicherheit des Restbetrages der leilschuldverschreibungen geschehen kann.
§11. Die Inhaber der einzelnen Teilschuldverschreibungen können ihre Rechte aus denselben gegen die Gewerkschaft, abgesehen von den hypothekarischen Rechten, selbständig geltend machen. An der Hypothek nehmen die Teilschuldverschreibungen zu gleichen Rechten untereinander teil. °
Die Cessionare des Bankhauses Sal. Oppenheim ir. & Cie verzichten ein für allemal auf die Ausfertigung einer Zweig-Hypo- theken-Urkunde und überhaupt einer anderen Urkunde, als die TeilschuldVerschreibungen, ebenso auf die Vormerkung ihrer Rechte in den Grund- und Hypotheken-Büchern oder auf die in den Händen des Bankhauses Sal. Oppenheim jr. & Cie, verbleibende Hypo-
und Tmmni i 8'®b®r.b®'t der Anleihe verpfändeten Berggerechtsamen si/wn^rU b haften dl® Anleihe ungeteilt zur ersten Stelle; liehen A t erworben zufolge Kaufvertrages vor dem Grossherzog- BankLrAf1lt8hger!C7 \ -G1®88en vom 31- März 1898 durch den
Bankier Albert Zobel in Strassburg, von Herrn C.W. B. Fernie 7nÄeytb®rpe. ln, Eugland, für die Summe von Mk. 6 500 000.— Zufolge Kaufvertrages vor derselben Stelle vom 29. November 1898 Her™eDr p0?? ! von den Kaufobjekten ein ideelles Hundertteil dem JLr “ c ’P7 Bo?n für Mk- 71 000.- übertragen. Hierdurch 9-eset7ARf ,Gru?d de.s £ 85 des Grossherzoglioh Hessischen Berggesetzes die Gewerkschaft gebildet, welcher sodann von den Ge- erken einstimmig durch Urkunden vor dem Grossherzoglichen
A“ 8g-Cbt* 7, Gl®89en vom 1- Dezember 1898 und 20. Januar 1899 folgende Gesellschafts-Satzungen zu Grunde gelegt werdender in dAneCGd6r Gewerkscbaft ist der Betrieb und die Verwertung SnLfff? Gemarkungen Giessen, Grossen-Linden, Leihgesterb Lahf nndrgT H^suwald, Klein-Linden, Heuchelheim, Allendo^rf a d.’ Lahn und Lützellinden belegenen Bergwerksberechtigungen nebst *c wo ,1p"’Mobilie\und Anlasen welche
. ernte zu Giessen sich befanden und durch Kauf-
PfalTVllo^n neRhZ“?el iD Stra88burS i-E. und Dr. Heinrich Betrieb oder di« v^' uber^egan^en sind. Zweck ist ferner der Betrieb oder die Verwertung noch weiter zu erlangender Berech- de^etrieh fl.lP6r^er^’p 8O^0 die Herstellung aller Anlagen und w L ^Iche die Ausnützung dieser Berg-
werlre und die Verwertung der Produkte derselben befördern. g Gewe^chaft6^«'“ 'ft betreibt ,ibre Geschäfte unter dem Namen GiesZen«^h«? 3nerQ-Braun8<»mbergwerke vormals Fernie in liessen und hat ihren Sitz in Giessen
gesetzt AAlendu°nerrk8Chaft
tausert &ixe.^ahb°der 8ewerkMhattlic>>0“ Anteile beträgt ein-
. , b- Die Gewerkschaft wird durch einen aus 3—5 MiMiedArn durch Wahl ®™benvor|8ta,nd. vertreten, dessen Zusammensetzung X Xt bezüglichen Vorschriften des Berg"
6- Zum Grubenvorstand, dessen Mitgliederzahl vorerst auf 3 festgesetzt wird, werden hierdurch gewählt:
,, . , , , . - -— ist noch nicht festgestellt, <U
selbe wird dem Durchschnitt nahekommen
i L/aDU.aur 1899 ^eht der Betrieb für Rechnung der k werkschaft. Dieselbe beabsichtigt, auf dem vorstehend aub 3 r wähnten Teile des Grubenfeldes von ca. 4 qkm, auf welchem n Erzfuhrung nachgewiesen ist, baldthunlichst eine zweite Befrit- stelle mit Anschluss an die Main-Weser-Bahn einzuriohteu und« die Produktion wesentlich zu verstärken.
Das Geschäftsjahr der Gewerkschaft ist das Kalenderjahr.
Die Gewerkschaft besitzt als Aktiva die mehrerwähnten Ber gerechtsamen in dem angegebenen Werte von Mk 8 548 000- ferner: a) Grundstücke, Gebäude, Förderungs-Anlagen, lebendes und totes Inventar im zu Buche stehenden und von den oben bezeichneten Gutachten als an-
a) bei der Kasse unserer Gewerkschaft, Frarfkfurterstrasse in Giessen,
b) bei dem Bankhause Sal. Oppenheim jr. & Cie- Köln a. Rh.,
c) bei dem Bankhause J. Grünewald in Giessen.
Giessen, 28. Juni 1899.
Der Grnbenvoretand.
Gemäss Beschlusses vom 27. Juni 1899 wird, nachdem die _Z>- lassung der Obligationen auf Grund obigen Prospekts an der Bür» zu Düsseldorf erfolgt ist, hierdurch bekannt gegeben, dass 1. k. Mts. fällig werdenden Coupons eingelöst werden:
” , » Aliendorf a. d. Lahn '
Gewerkschaft hat auf Grund dar ihr k' 8 • * stehenden Befugnis, die Abtretung der Grundstücke^zum'y1 des Bergbaues zu verlangen, mit der Gemeinde Grn einen Vermag abgeschlossen, bezw. den in dieser Rieh?4'5 i’hremlW ejw®rben> nach welchem sie befugt j8t ”; 1 ihrem Betriebe erforderlichen Grundstücke in Besitz zu fngh^h6ue JabrBche ^rgütung von 12 Gulden pro Morgen™? zu behalten und zu benutzen, als sie dieselben nötig hat hnnp, Auch theses Vertragsreoht ist mit der Hauptfchtidver bung zum Zwecke der Sicherstellung des Bankhauses Sal n J 2L“ Jr: * Cie verpfändet bezw. cessionsweise übertragen (i 2 wartig sind 34 ha 52 a abgetreten. 65001
mann^ Gutachten der Herren Geheimer Bergret 1 I mann, Gruben-Repräsentant A. Marx, Bankvorstehe? F / '/ou Jllogsnfeld und Handelskammersekretär F nF r
!?98’ boträ»t w* ^IGr°^?| Mk. 8 54» 000.-. In diesem Gutachten ist festgestellt dass® 62 a n’ d6n erzführenden Grubenfelde ron n-
Angriff etWa 0,6 qkm gleich ca. 60 ha) zum Bergbaubetrif Angriff genommen und durch Tagebaue zum Abbau vofgerieb
,2; dle. ™ Lesern vorgerichteten Teile konstatierten Fr ... ca ° 90 OOt^Tons ^reiohen W ^^b°° Erzfuhrung in gleicher Qualität nachgewiesen ist ‘
Diesem Gutachten ist Herr Bergrat Othberg Generali vom 88C?reÜer ^örksvereins zu Eschweüeraue mit vom 8. Januar 1899 beigetreten.
Ge- schäfts- jahr
Betrieb Koster
JL
1- r
Mangan- Eisenerz Tons
Eisenstein Tons
Schlamm
Tons
BraumdAu
1893
1894
1895
1896
1897
488 360 521 287 477 424
576 594
449 373
89
14
66
52
74-
87 866
64 701
81 821
103 189
120 274
Ab»
156
546
378
1260
803
atz.
11 401
6 622
5 075
219000 62003
1700) 21006 loouv
Ge- schäfts- jahr
Mangan- Eisenerz Tons
Braunstein Kilo
Versand-Erlös
Reingewinn
JL J
1893
1894
1895
1896
1897
76 261
89 959
88 326
108 401
92 293
335 537
123 443
20 601
20 803
10 293
910 157
1 027 446
998 362
1 215 919
1 062 291
79
36
13
12
88
422 364 11
514 252 II
522 173 <i
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Verhältnis si und ein Krie mindesten stö sonderbar, je Hier haben Jamesonschei zigen Satze mit Ausnahi ohne weitere sehr wohl, d in Südafrika Partei wird wird sie aus Pflanzen. 2 tugendhaftes sich in dieser Wien, - 0 Uitlanberä w in Hellen Fla hiesigen Krieg genügend gef den Tugend^ die Jingopre^ afrikanischen j allen seinen A veranstalten z sich von diest dringenden Bit
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