können. Die Verkäufer verpflichten sich, wenn Käufe perfekt geworden sind, dies der Vermittelungsstelle anzuzeigen.
Indem ich diese neuen Einrichtungen den Landwirten der Provinz zur gefl. Benutzung empfehle, bitte ich, insbesondere die Organe der landw. Vereine und der Zuchtvereine, gegebenen Falles, auf dieselbe aufmerksam machen zu wollen.
Laub ach, den 25. August 1899.
Der Präsident des landw. Vereins für die Provinz Oberhessen. Friedrich Graf zu Solms-Laubach.
Gießen, den 25. August 1899. Betreffend: Wie oben.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
am die Groffh- Bürgermeistereien des Kreises.
Die im Vorstehenden geschilderte Einrichtung empfehlen wir Ihnen bei An- und Verkauf von Faselvieh für die Gemeinden zu benutzen; es werden dabei voraussichtlich die Schwierigkeiten, die seither vielfach bei der Beschaffung des Faselviehs beklagt wurden, gemildert und allmählich beseitigt werden. Aber auch für An- und Verkauf von männlichem und weiblichem Zuchtvieh überhaupt wird die Vermittlungsstelle bei der stets zunehmenden Wichtigkeit des Besitzes von reinrassigen Herdbuchtieren große Bedeutung haben. Interessenten wollen Sie daher hierauf Hinweisen.
v. Bechtold.
Bekanntmachung,
betr.: Die Aufnahme des Besitzstandes zur Feldbereinigung in der Gemarkung Daubringen.
Montag den 28. ds. Mts. wird mit der Vermessung der einzelnen Grundstücke in der Flur II, und zwar Gewann „AmSteinweg", durch den Großh. Feldbereinigungs- geometer Ludwig und dessen Geometerpersonal begonnen.
Die betr. Grundbesitzer werden ersucht, dieser Messung beizuwohnen und zugleich eingeladen, die vorhandenen Parzellengrenzsteine vorschriftsmäßig aufzuräumen und kenntlich zu machen und da, wo Parzellengrenzsteine gänzlich fehlen, die Grenzpunkte in Uebereinkunft mit dem Nebenläger durch dauerhafte Pfähle von der vorgeschriebenen Größe zu bezeichnen. Werden diese Grenzen nicht auf solche Weise bezeichnet, so ist der Geometer genötigt, nach dem gegenwärtigen Besitzstände aufzunehmen und haben sich alsdann die Grundbesitzer alle dadurch entstehenden Nachteile zuzuschreiben.
Eine weitere Bekanntmachung im Kreisblatt hierüber erfolgt nicht, dagegen wird der jeweilige Vermessungsbezirk durch Anschlag im Publikationskasten an der Großh. Bürgermeisterei zu Daubringen bekannt gegeben.
Friedberg, 25. August 1899.
Der Großh. Bereinigungskommissär.
Süffert, Kreisamtmann.
Eine neue Ueberraschung.
Wir wollten eigentlich heute an dieser Stelle dem preußischen Abgeordnetenhause einen Nachruf widmen, aber Nekrologe schreibt man bekanntlich nur denen, welche dieses irdische Jammerthal verlassen haben. Der Landtag unseres
Parallel-Stelle mit dem Goethe'schen Werk enthält. Das soziale Moment, welches Goethe in dem einen Satz streift: „Hab' weder Gut, noch Geld, noch Ehr' und Herrlichkeit der Welt" gelangt in dem Klinger'schen Buch zu breiter Ausführung und wird geradezu zum Motiv für viele Handlungen Fausts.
Aber in der Hauptsache behält doch Recht die „Faustina" in dem Mentzel'schen Vorspiel zur alten „Faust- Marionette", wenn sie sich bei dem „Genius des deutschen Volks" darüber beklagt, daß sie in so unfertiger und roher Gestalt durch die Jahrhunderte wandern müsse, daß der, welcher den tiefen Sinn der alten Sage fasse, noch immer nicht erschienen sei. Da wird sie denn vom „Genius des deutschen Volks" in die Bretterbude geführt, wo Jung- Wolfgang mit seiner Mutter und Schwester mit leuchtenden Augen und heißem Herzen der Aufführurg des „Puppenspiels Dr. Faust" beiwohnt. „Faustina" erschaut den, der sie dereinst zu künstlerischem Leben wecken wird.
Ganz reizend war das Vor- und Nachspiel, sowie der „Prolog", welchen Frau Elisabet Mentzel, nebenbei bemerkt eine der tüchtigsten Goethe-Forscherinnen, zu der alten Marionette, für welche sie verschiedenen Quellen benutzt, gedichtet hatte.
Aufgeführt wurden diese dramatischen Kleinigkeiten von den Schülerinnen der Fortbildungsschule des Fräulein C. Lombard und zwar in einer Weise, die an Abgerundet- heit und verständnisvollem Vortrag das übliche Durchschnittsmaß von Schüler-Aufführungen weit überbot.
Ein gut Teil davon kommt natürlich auf Rechnung der vorzüglichen Regie des Fräulein Klinckhammer, die sich nach Aufgeben ihrer schauspielerischen (Saniere vollständig dem dramatischen Unterricht widmet. Sie und die Antonie, Frau Elisabet Mentzel wurden von dem Publikum, das den Saal der „Loge Karl" (Mozartplatz) bis zum letzten Sitz füllte, stürmisch hervorgerufen. Der pekuniäre Reinertrag der Veranstaltung ist zum Besten des Straßburger Goethe-Denkmals bestimmt.
Festliches Leben, weihevollste Stimmung herrschte im Schauspielhause bei der Aufführung des „Torquato Tas so" vor und auf der Bühne, wo sich die Damen CH. Boch (Prinzessin), Stein mann (Sanvitale), die Herren Barthel (Tasso), Hermann („Antonio") und Bauer (Herzog) bemühten ein Quintett zu stellen, das die edle, gedämpfte Kammermusik dieses Werkes zu intimster Wirkung gelangen ließ.
größten deutschen Bundesstaates jedoch erfreut sich noch seines Daseins und er hat damit manchem einen großen Schabernack gespielt: der Regierung, welche den Schluß der Session für Samstag gewünscht und zu diesem Zwecke alles vorbereitet hatte, den Mitgliedern des Herrenhauses, welche hoffnungsfreudig in den Palast der Volksvertretung geeilt waren, um der Schlußsitzung beizuwohnen und dann schleunigst den Staub der Residenz von den Füßen zu schütteln, dem Lande, welches nun noch für mehrere Tage den Abgeordneten die Diäten weiterzahlen muß, und schließlich nicht zum mindesten all den Berichterstattern, welche bereits im voraus das Wirken dieses Abgeordnetenhauses während seiner ersten Session besungen hatten. Es ist bekanntlich anders gekommen, als man an den maßgebenden Stellen dachte, und die preußische zweite Kammer hat den mancherlei Ueberraschungen, die sie bereits im Laufe der Session bereitet hatte, zum Schluß noch eine neue hinzugefügt: gleichsam als Antwort auf die Gerüchte, welche so bestimmt ein vorzeitiges Ableben prophezeiten, will der Landtag seine Lebensfähigkeit beweisen und er bleibt länger zusammen, als selbst die Negierung es wünschte.
Soll, wie es durch Reichsgesetz bestimmt worden ist, am 1. Januar 1900 das neue Bürgerliche Gesetzbuch in Kraft treten, so müssen die Ausführungsgesetze dazu bis zu dem genannten Termine in den Einzellandtagen erledigt sein. In Preußen hat man mit der Einbringung der bezüglichen Vorlagen ungewöhnlich lange gezögert, und die Durchberatung mußte unbedingt noch im Laufe dieser Session beendigt werden. Denn schon jetzt dürfte es den preußischen Juristen sehr schwer fallen, sich in die Materie einzuarbeiten und einzuleben, da der zu bearbeitende Stoff äußerst umfangreich ist. Bei der Beratung der Justizgesetze haben bekanntlich Abgeordnetenhaus und Herrenhaus mit zuwirken, und es ist ja nicht das erste Mal, daß beibe Körperschaften verschiedener Ansicht sind. In solchem Falle muß ein von dem anderen Hause abgeänderter Gesetzentwurf demjenigen Hause, welches die erste Fassung gegeben hatte, zur erneuten Beratung wieder zugesandt werden, und da kommt es denn vor, daß beide Faktoren auf ihren Anschauungen verharren, wodurch eine Vorlage stark verzögert, wenn nicht gar zum Scheitern gebracht wird. Das Herrenhaus hatte nun im Entwurf des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche die von den Abgeordneten genehmigte Bestimmung gestrichen, daß den auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibungen, welche von einer Preußischen Hypotheken-Aktien-Bank auf Grund von Darlehen an preußische Körperschaften des öffentlichen Rechts ausgegeben sind, die Mündelsicherheit zugeschrieben wird.
Mit dieser Streichung aber erklärte sich die Zweite Kammer nicht einverstanden, und so muß denn der Gesetzentwurf an das Herrenhaus zurückgehen und dort von neuem beraten werden. Bei den Abgeordneten herrschte anscheinend Kampfstimmung, und selbst die freundlichen Ermahnungen des Herrn v. Miquel zur Nachgiebigkeit fruchteten nichts.
Aller Voraussicht nach tritt das Herrenhaus am Dienstag wieder zur Beratung zusammen, so daß der genannte Gesetzentwurf schon am Mittwoch den Abgeordneten neuerdings vorgelegt werden kann. Hoffentlich ist denn eine Form gefunden, in welcher die verschiedenen Ansichten der beiden Häuser unter einen Hut gebracht werden können. Vielleicht denkt das Herrenhaus: „Der Klügere gibt nach" und stimmt der Mündelsicherheit der Komunal-Obligationen der Hypothekenbanken zu. Dann kann schon am Mittwoch das Versäumte nachgeholt und die laufende, jedenfalls sehr denkwürdige Session des preußischen Landtags geschlossen werden. (xx)
Prozeß Dreyfus.
Rennes, 26. August.
Die Sitzung beginnt um 6 Uhr 20 Min. Bertillon fährt in seinen Erläuterungen fort. Er erklärt ausführlich, Dreyfus habe den Ausruf: Oh, dieser Elende entschlüpfen lassen, als er einsah, daß er, Bertillon, sein System durchschaut habe. Alsdann fährt Bertillon fort, -den Mitgliedern des Kriegsgerichts durch Karten und Photographie zu beweisen, daß Dreyfus das Bordereau nach der von ihm erklärten Methode angefertigt habe. Er begleitet seine Aussagen mit vielen Handbewegungen und macht auf einer Tafel geometrische Figuren u. s. w. Da niemand im Saale etwas von den Erläuterungen versteht, leert sich nach und nach der Saal vollständig. Bertillon setzt seine Erklärungen zwei Stunden lang fort. Um 879 Uhr schließt Bertillon seine Mappen mit den Worten: Ich erkläre auf meinen Eid, daß das Bordereau das Werk des Angeklagten ist. Auf die Frage eines Richters, wie Bertillon sich die Aehn- lichkeit der Handschriften des Bordereaus mit der Schrift Esterhazys erkläre, antwortet der Schriftkundige, die Schriften seien sich zwar ähnlich, aber das Bordereau könne nicht von Esterhazy sein. Plötzlich, als er von Esterhazys Behauptung spricht, der Autor des Bordereaus zu sein, wird Bertillon wütend und schreit: Esterhazy ist ein Lügner. (Große Heiterkeit.) Der Verteidiger Demange fragt nun Bertillon, ob derselbe denn einmal sein System zur Herstellung der Schrift Esterhazys verwendet habe. Bertillon antwortet ausweichend und ganz konfus. Hierauf stellt der Verteidiger Labori eine größere Anzahl Fragen und konstatiert zunächst die Widersprüche zwischen dem System von 1894 und dem heutigen System und fragt dann: Könne Bertillon, wenn er zugebe, das Bordereau sei mit der Schrift Esterhazys geschrieben, sagen, das Bordereau sei nicht von Esterhazy geschrieben. Präsident Jouaust lehnt es ab, die Frage stellen zu lassen. Labori bittet alsdann, Bertillon zu fragen, ob er in seinem Laboratorium nicht sehr geschickte Zeichner habe. Präsident Jouaust entgegnet: Was soll das? Labori: Dann will ich sagen, daß in dem Laboratorium das Facsimile des gefälschten Briefes: „Weyler"
(jenes Briefes, der Dreyfus nach der Teufelsinsel gesandt worden ist) fabriziert worden ist. Wir möchten wissen, wozu? Dreyfus bemerkt ruhig: Alles was Zeuge bekundet, ist mir nicht unerheblich. Den Schlüssel der geometrischen Rhytmik soll das Wort: Intörßt liefern, das auf dem Löschpapierblatt stand, welches in der^Schreibmappe von Frau Dreyfus beschlagnahmt wurde. Der Brief, der auf jenes Löschblatt gelegt worden ist, wurde guten Glaubens von Frau Dreyfus geschrieben. Sie wird es bezeugen und (hier erhebt Dreyfus die Stimme) das Wort von Frau Dreyfus wird hier niemand bezweifeln, Sie, Herr Vorsitzender weniger als ein anderer. Es wird nun die Sitzung suspendiert.
Nach Wiederaufnahme derselben wird der Zeuge Kapitän Valery aufgerufen. Er ist ein Schüler Bertillons. Zahlreiche Pläne sind vor ihm ausgebreitet. Er bemerkt, er werde zeigen, 1. daß das Bordereau in künstlicher Schrift fabriziert ist, 2. daß es mit dem Schlüsselwort InterSt fabriziert ist, 3. daß in dem Wort des Bordereaus andere Worte enthalten sind, 4. daß dieses System dem Autor sowohl dazu dienen sollte, bei der Auffindung des Dokuments den Verdacht von sich abzulenken, wie auch dazu, sagen zu können, das Dokument sei im Element seiner Handschrift gefälscht, 5. daß der Autor des Bordereaus der Angeklagte ist. Dreyfus bemerkt, er habe dem Kapitän Valery die gleiche Antwort wie Bertillon zu geben, und konstatiert, daß jenes System der Verteidigung niemals angewendet worden sei. Zeuge, Major Freystätter wird jetzt vernommen. Er war 1894 Beisitzer des Kriegsgerichtes. Er sagt, seine Ueberzeugung von der Schuld des Angeklagten habe er sich nach dem Schriftgutachten und Henrys Aussagen gebildet. Einen leichten Einfluß hätten auch die geheimen Beweise gehabt. Diese hätten bestanden aus einer biographischen Note, aus dem Schriftstück: Cette Canaille de D., aus einem Brief, der zur Vergleichung dienen sollte, dem sog. d'Avignon-Brief und der Depesche eines fremden Militär- Attaches, mit den Worten beginnend: Dreyfus arretiert, Ministerium benachrichtigt.
Es folgt nun ein hochdramatischer Auftritt. Jedermann weiß, daß General Mercier formell erklärt hat, von dem falschen Text der Depesche Panizzardis keinen Gebrauch gemacht zu haben. Labori verlangt, daß Oberst Maure! und General Mercier dem Zeugen gegenübergestellt werden. Maure! bemerkt, er habe bei seiner Vernehmung ausgesagt, er habe nur ein Schriftstück gelesen, er habe aber nicht gesagt, daß er das ganze Packet den Richtern mitgeteilt habe. (Allgemeines „Ah!" Ruf: „Jesuit"!) Labori fragt den Major Freystätter, ob er seine Bekundung aufrecht erhalte, daß sich die Panizzardi-Depesche im Packet befunven habe. Major Freystätter sagt ja, ich habe sie gelesen. Ich erkläre auch, daß Oberst Maure! uns die Stücke nicht nur mitgeteilt, sondern auch mit Kommentaren begleitet hat. Maure! entgegnet in polterndem Tone, er verwahre sich gegen das Wort Kommentar. Er habe keinen Druck auS- geübt, er hätte sonst nicht fünf Jahre geschwiegen. Nun werde er aber nicht mehr antworten. (Gelächter.) Major Freystätter sagt, er habe lange geschwiegen, er habe die juristischen Formen nicht genug gekannt, um sogleich zu verstehen, daß eine Illegalität begangen sei. Jetzt sage er, daß er schon 1898 an den Oberst Maure! einen Brief geschrieben habe, in dem er ihm seine Befürchtung mitteilt. Maure! bestätigt dies. Labori fragt den General Mercier, ob er denn nichts mitzuteilen habe. Er habe doch die Erklärung abgegeben, daß von der für gefälscht erkannten Depesche kein Gebrauch gemacht worden sei. General Mercier richtet an Freystätter die Frage, was in der biographischen Notiz gestanden habe. Major Freystätter: Es betraf die Granaten. General Mercier erklärt: Major Freystätter sei nun auf dem flagranten Delikt der Lüge ertappt worden. (Große Bewegung.) Der Verrat der Robin-Granate sei erst 1896 bekannt geworden. Niemand habe 1894 darum gewußt. Er (Mercier) wiederhole, daß die Panizzardi'sche Depesche nicht verlesen worden sei. Freystätter erwidert: Und ich wiederhole auf meinen Eid: Die Depesche wurde verlesen. Labori bittet den Präsidenten, Dupaty de Clam doch einer medizinischen Untersuchung unterwerfen zu lassen. Seine Anwesenheit hier sei dringend nötig. Zeuge Schriftkundiger Bernard sucht nachzuweisen, daß alle Tabellen und Photographien Bertillons Fälschungen seien.
Um 11 Uhr 45 Min. wird die Sitzung auf Montag vertagt.
Deutsches Keich.
Berlin, 27. August. Die nächste Sitzung des Herrenhauses ist nunmehr auf Dienstag 1 Uhr anberaumt, während der Schluß des Landtages auf Mittwoch nachmittag in Aussicht genommen ist.
Berlin, 27. August. Die Verfügung, wodurch die politischen Beamten, welche gegen die Kanal-Vorlage gestimmt haben, zur Disposition gestellt werden, ist, wie der „National-Zeitung" mitgeteilt wird, erfolgt. Vermutlich wird die unerwartete Verzögerung des Landtags-Schlusses die Bekanntmachung derselben um einige Tage hinausschieben.
Berlin, 27. August. Der „Kreuzzeitung" wird bestätigt, daß der konservative Abgeordnete Profeffor Dr. Jrmer mit dem Ablauf dieses Monats aus seiner Thütigkeit als Mitarbeiter im Kultusministerium entlassen wird und daß seine Abstimmung gegen die Kanal-Vorlage den einzigen Grund seiner Entlassung bildet. Hierzu schreibt die „Kreuzzeitung": Durch eine derartige Maßregel, welche die gesamte konservative Partei schwer kränken muß und auch von den übrigen Parteien des Abgeordnetenhauses gemißbilligt wird, ist die Aussicht auf einen günstigen Ausgang einer etwaigen nochmaligen Beratung der Vorlage in der nächsten Tagung sicher nicht gebeffert.
— Militärisches. An Stelle des kommandierenden Generals des Gardekorps, Generals der Infanterie v. Bock


