Rr. 202 Erstes Blatt.Dienstag den 29. August
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Gießener Anzeiger
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Amtlicher Teil.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Maul- und Klauenseuche.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Ruttershausen größeren Umfang angenommen hat, ordnen wir hiermit die Sperre des Ortes Ruttershausen und dessen Aeldgemarkavg an. Danach unterliegt der Verkehr mit Rindvieh, Schweinen, Schafen und Ziegen folgenden Beschränkungen : Das Durchtreiben derselben von außerhalb durch Ort und Gemarkung ist verboten. Die Einfuhr von solchem Vieh über die Gemarkungsgrenze in den gesperrten Ort ist nur zum Zwecke sofortiger Abschlachtung gestattet. Die Ausfuhr ist ebenfalls nur zum Zwecke sofortiger Abschlachtung mit schriftlicher Erlaubnis der Bürgermeisterei Ruttershausen auf Grund einer Aeußerung des Großh. Kreisveterinärarztes zulässig. Wer ein Stück Vieh an einen auswärtigen Metzger oder ein Schlachthaus liefern will, muß also zunächst die Untersuchung durch den Großh. Kreisveterinärarzt veranlassen, und wenn danach der Ausfuhr kein Hindernis im Wege steht, einen Erlaubnisschein der Großh. Bürgermeisterei lösen. Bei dem Transport muß er diesen Schein, der eine dreitägige Giltigkeit hat, mit sich führen und die vorgeschriebenen Transportbedingungen genau beobachten, auch der Polizeibehörde (Bürgermeisterei) Nachricht geben. Auf Antrag der Bürgermeisterei wird von uns im Bedürfnisfalle angeordnet, daß der Großh. Kreisveterinärarzt sich wegen Ausstellung solcher Bescheinigungen an einem bestimmten Tage wöchentlich, der ortsüblich bekannt zu machen ist, dienstlich einfindet.
Die Sperrmaßregeln bezüglich verseuchter Gehöfte oder Weiden bleiben daneben bestehen. Im übrigen können Klauentiere aus nicht verseuchten Gehöften innerhalb der gesperrten Gemarkung zur Feldarbeit benutzt oder auf die Weide getrieben werden, nicht aber über die Gemarkungsgrenze hinaus.
Wer Grundstücke oder Anlagen in einer anderen Gemarkung besitzt, muß dieselbe entweder durch Pferdegespanne oder aber durch Rindviehgespanne aus dieser anderen Gemarkung besorgen.
Jede Weggabe von Milch aus der gesperrten Gemarkung darf nur nach vorheriger Abkochung erfolgen.
Ausfuhr von Dünger, Rauffutter und Stroh aus dem Sperrgebiet ist verboten.
Gießen, den 26. August 1899.
Großh. Kreisamt Gießen.
____________________v. Bechtold.____________________
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche.
Wir machen darauf aufmerksam, daß in allen Fällen, in welchen wir bisher Gemarkungssperre angeordnet haben, diese die in vorstehender Bekanntmachung enthaltenen Wirkungen hat.
Gießen, den 26. August 1899.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
___________________v. Bechtold.___________________
Bekanntmachung.
Wir wollen nicht verfehlen, nochmals darauf hinzuweisen, daß nach § 9 und 10 des Reichsviehseuchengesetzes jeder Besitzer von Haustieren verpflichtet ist, von dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche und von allen verdächtigen Erscheinungen bei denselben, welche den Ausbruch der Seuche befürchten lassen, sofort der Großherzogliche« Bürgermeisterei des Ortes Anzeige zu machen, und die Tiere von Orten, an denen die Gefahr der Ansteckung fremder Tiere besteht, fernzuhalten. Die gleichen Pflichten hat der Stellvertreter des Besitzers, der Begleiter von auf dem Transport befindlichen Tieren und bei in fremdem Gewahrsam befindlichen Tiere der Besitzer der betreffenden Gehöfte, Ställe, Weiden. Wer die Anzeige länger als 24 Stunden nach erhaltener Kenntnis verzögert oder sonst gegen Obiges verstößt, wird nach § 65, 2 mit Geldstrafe von 10—125 Mk. oder Haft nicht unter einer Woche bestraft. In mehreren Fällen sind seither erhebliche Strafen bei Zuwiderhandlungen erkannt worden.
Gießen, 26. August 1899.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.
Das GroWerzogliche Kreisamt Gießen au die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden und die Polizeikommissariate deS
Kreises, sowie Großh. Polizeiamt Gießen.
Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie in ortsüblicher Weise bekannt machen und ihre Beachtung überwachen, Zuwiderhandlungen aber unnachsichtlich zur Anzeige bringen.
v. Bechtold.
Bekanntmachung.
Durch Verfügung vom 14. August d. Js. (Gießener Anzeiger Nr. 191) ist der Handel mit Klauenvieh im Umherziehen auf die Dauer von 6 Wochen untersagt. Danach ist das Feilbieten von Vieh seitens eines Händlers ohne vorherige Bestellung außerhalb seines Wohnortes und desgl. das Ankäufen von Vieh in Ställen außerhalb seines Wohnortes nicht gestattet. Zuwiderhandlungen sind strafbar nach § 56, b, 148, 7 a der Gewerbeordnung.
Gießen, den 26. August 1899.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.
Bekanntmachung.
Betreffend: Vermittelungsstelle für An- und Verkauf von Zuchtvieh.
Nachdem der Ausschuß des landw. Provinzialvereins in der Sitzung vom 14. d. Mts. die Errichtung einer Vermittelungsstelle für den An- und Verkauf von Zuchtvieh im Anschluß an die Geschäftsstelle des landw. Vereins für die Provinz Oberhessen in Alsfeld beschlossen und die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt hat, bringe ich dies hierdurch mit dem Bemerken zur Kenntnis der Viehzüchter in der Provinz Oberhessen, daß die Vermittelung unentgeltlich erfolgt. Zweck der Vermittelungsstelle ist, Käufern und Verkäufern von Zuchtvieh der Vogelsberger und Simmenthaler Rasse (Herdbuchtiere) das Handelsgeschäft durch Nachweis entsprechender Kaufs- oder Verkaufsgelegenheit zu erleichtern. An der Geschäftsstelle werden zu diesem Zwecke Register geführt, in welche nach der Reihenfolge der Einläufe die Kaufs- bezw. Verkaufsanmeldungen eingetragen werden. Bei zum Verkauf angemeldeten Tieren teilt die Geschäftsstelle den evtl. Käufern die Namen der Besitzer der fraglichen Tiere, das Geschlecht, Alter, die Rasse und den evtl, geforderten Kaufpreis mit. Bei Anmeldungen zum Verkauf von Tieren hat der Besitzer die entsprechenden Angaben auf eine von ihm zu unterzeichnende Anzeigekarte zu machen, welche von der Geschäftsstelle, den Zuchtvereinen und sämtlichen Großh. Bürgermeistereien der Provinz bezogen werden
Feuilleton.
Irankfurter Arief.
Origlvalbertcht für den „Gießener Anzeiger".
(Nachdruck verboten.) Im Goethe-Hause und Goethe-Museum. — Beim „Puppen- spiel" Dr. Faustus. — Die Festaufführung des „Torquato Tasto".
Dr. M. Duft und Glanz liegt auf dem Festbilde der Goethe-Stadt. Gar altertümlich reizvoll wirken die Häuser in den alten Straßen mit ihren Giebeln und Erkern in ihrem Blumen- und Flaggenschmuck. Um das Geburtshaus des großen Dichters ist fortwährend flutende Bewegung. Wagen fahren an, Menschen bilden Spalier, an einigen Häusern hängt sogar das Plakat: „Fenster zu vermieten" für den Festzug, — kurz, es ist gerade so, als ob Der, welchem all' dies Leben und Gedränge gilt, plötzlich in königlicher Herrlichkeit noch einmal leibhaftig seinen Einzug in die Stadt halten könnte, die wie keine andere das Andenken an ihren großen Sohn in tausenden von Andenken und Reliquien bewahrt, die alle eine beredte Sprache führen.
Mag oft auch kleiner, kurzsichtiger Sammelfleiß, der über dem Allzunahen das Sehen in die Ferne und den Blick in die Höhe vergaß, seine Beiträge zu dem großen Gesamtschatz der „Goethe-Erinnerungen" gespendet haben, auch diese kleinen Lichtchen im Meer der großen Sterne und Fackeln sollen uns willkommen sein, wofern nur eine ideale Macht sie angezündet hat.
Mit eigenen Gefühlen durchwandern wir wieder die einfach gediegenen Räume des wohlerhaltenen Patrizierhauses am Hirschgraben, bewundern Frau Rats blitzblankes Küchengeschirr, durchmessen, dirigiert von kundigen Haus- beamten, die auch bei der Masse des Fremdenzudranges die Geduld nicht verlieren und immer in guter Festlaune bleiben, die zwei Stockwerke, schauen die Wohnräume der Familie, die eigentlichen Gesellschaftssäle, die etwas kahl wirken, weil der Herr Rat nicht duldete, daß in die seidenen Tapeten ein Bildernagel geschlagen wurde, schenken einen Blick der wohlgeordneten Bibliothek, die selbst für unsere heutigen Verhältnisse eine „große" heißen kann und der auch die Aktenstöße eingefügt sind, welche Wolfgang auf dem Wetzlarer Reichskammergericht vollgeschrieben, und verweilen etwas länger in dem „Bilderzimmer", wo die Erinnerung an die Maler-Zeitgenossen des jungen Goethe durch Por- traits, Handschriften und religiöse Motive mächtig geweckt wird.
Auch an einzelnen Stücken der Einrichtung wird man nicht achtlos vorübergehen. Das noch gut konservierte Puppentheater, die mächtige Laterne, die mit ihren zwei Lichtern — drei bekam der Bürgermeister, zwei der kaiserliche Rat — an die soziale Rangordnung jener Zeit erinnert, und die der Herrschaft bei ihren abendlichen Ausgängen vom Dienstmädchen vorangetragen wurden, gehören dahin. Für ein Dienstmädchen — man stand der Berliner Dienstbotenbewegung noch ziemlich ferne — zahlte Frau Rat 5 Gulden das Vierteljahr.
In dem Zimmer, wo Goethe das Licht der Welt erblickte, hängt ein goldener Stern und eine Lyra, die beide
s. Z. bei der Weimarer Begräbnisfeierlichkeit zu dekorativen Zwecken verwandt worden sind. Jetzt hat man den „Stern" dahin zurückgebracht, wo er einst der Welt aufgegangen ist. Was sie ihm verdankt und was er wiederum ihr zu danken hatte, an Flüchtigem wie Unvergänglichem — das finden wir aufgestellt im „Goethe-Museum", zu welchem wir nunmehr die Schritte lenken. Von der Visitenkarte, deren Goethe sich bedient, bis hinauf zu den wertvollen Manuskripten erster Entwürfe findet sich hier ein Reichtum von Dokumenten, welcher gleichsam die Kapitel von „Dichtung und Wahrheit" mit neuen, interessanten Randglossen füllt. Dazu kommen die wertvollen Oelgemälde, nicht nur solche die uns den Dichter in verschiedenen Lebensaltern zeigen, sondern auch solche, die auf seine Anregung hin entstanden sind wie der in einem Schloß des Grafen Thoranc aufgefundene Joseph-Bilder-Cyclus, oder solche, die auf irgend einen Lebensabschnitt oder eine Geschmacksrichtung des Dichters Bezug nehmen wie z. B. die sorgfältige Wiedergabe der Theaterprospekte der von Goethe mit Vorliebe gesehenen Oper „Olympia". Namentlich ist es die Fülle der Lebensbeziehungen des großen Mannes, welche uns aus diesen „Erinnerungen" in Schrift, Farbe, Thon und Stein entgegenleuchtet. Von dem Glanz des Goethe'schen Lebens und Schaffens zog ein großer Kreis von Menschen Licht und Wärme. „Auch manche Geister, die mit ihm gerungen" treffen wir in diesem Museum mit ihren Lebensäußerungen. So u. a. den Frankfurter Klinger, dessen Porträt, nur daß die Züge in allem etwas derber ausgefallen sind, eine merkwürdige Aehnlichkeit mit dem Goethe der Mannesjahre aufweist, und deffen Faust-Roman entschieden manche


