Ausgabe 
28.6.1899 Erstes Blatt
 
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Erstes Blatt. Mittwoch den 28. Juni

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Gießener Anzeiger

Heneral-Anzeiger

Bei Postbezug 2 Mark 50 Ps^ vierteljährlich.

AezugsprelL vierteljährlich 2 Mark 20 %. monatlich 75 Pfg, mit vringerloh«.

HlurUuiji« »» Anzeigen zu der nachmittag» für de» erscheinenden Nummer di» vorm. 10 Uhr.

Alle Anzeigen-LermittlungSstellen de» In- und ÄulIeaNl nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgeg«.

KvMai ttgNch mir» I' r ahme bei Mittags.

A Gießener

Werd,»»', km Anzeiger »tchherch viermal I^lagt.

Aints- und Anzeigeblutt für den Ttreis Gieren.

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Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Mütter für hessische UotKsKunde.

Adreffe für Depeschen: Anzeiger chteß«.

Fernsprecher Nr. 51.

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i Helgoland, Jär?

Amtlicher Feil

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Mai

Bekanntmachung

. 8988 hiiirb nach Anhörung des Kreisausschusses und mit ÄenerlsiWNg des Großh. Ministeriums des Innern vom ,'7..Bi 11899 zu Nr. M. d. I. 13898 folgendes Orts- bauMLil Massen.

Im erfahrungsgemäß beim Quar- XU talwechsel eintretende Störungen ihn Bezug zu vermeiden, ersuchen miir: unsere verehrt. Abonnenten, schon etzstdit! Erneuerung ihres Abonnements

Ortsbauftatut

für die Gemeinde Annerod.

Ulf (Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 4.

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I Gewerbe traft.

~weU leihen betreffendenPostanstalten,Zweig- KW^ tcCffltn Und Zeitungsträgern bewirken zu Hambib ooM, Neuhinzutretende hiesige Abon- ieiralen erhalten vom Tage der Bestellung

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.

)em.^ge der Bekanntmachung in Kraft tritt, »liefen, am 23. Juni 1899.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.

Bekanntmachung.

Zetrüchnd^ Den Ortsbauplan von Annerod.

Was nachstehende Ortsbaustatut wird unter dem An- ,ügeni zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß dasselbe mit

§ 1.

NiMhalb des Bereiches des Ortsbauplans bezw. der krarirviigeksrnnzeichneten Bebauungsgrenzen dürfen Gebäude nicht 6 «richtet werden.

Mik Ken, den 23. Juni 1899.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.

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»kzüge derUoiwte

ms- 80.'. Juni den Anzeiger kostenfrei iijiil zugliestellt.

Verlag dcs Giktzenrr Aa?eigers.

Bttrchiiild: Veranstaltung einer Verlosung seitens des Fest­ausschusses des Verbandsschießens.

Nr Vorstand des Gießener Schützenvereins beabsichtigt ^eleFh«!lich des in der Zeit vom 2. bis 9. Juli d. Js. in Gieß,'.sm ftattfindenden 17. Verbandsschießens des mittel- rheiuBsivl Schützenbundes, des badischen Landesschützen- verciMtAd des pfälzischen Schützenbundes eine Verlosung von i!Bon und Gebrauchsgegenständen zu veranstalten.

S GroßM Ltinisterium des Innern hat die nachgesuchte Er- l*7 Uf'- laubriHziir Veranstaltung dieser Verlosung unter der Be- A V öingifiü)enteilt, daß nicht mehr wie 12000 Lose zu 25 Pfg. das KM ausgegeben werden dürfen und mindestens 6Oo/o , Oes SMtwerlöses aus dem Verkaufe der Lose zum Ankauf 'V von tUvmngegenständen zu verwenden sind. Zugleich ist

v der Ü:8tlröieb der Lose auf dem Festplatze gestattet worden. I/W" ,U Mit6ben, den 26. Juni 1899.

> Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.

f Ä* p Bekanntmachung.

BetreW.: Maul- und Klauenseuche zu Heuchelheim.

föMC i Mei Gehöften zu Heuchelheim ist die Maul- und WX\W:, Klau«ichche ausgebrochen und die Sperre der Gehöfte S 3 6, serfüWMrden.

. Ritzsen, den 27. Juni 1899.

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Bekanntmachung,

betreffend: Die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe.

Auf Grund des § 105 b Abs. 2 der Gewerbe ordnung und des § 2 der Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 26. März 1892 wird anläßlich des in der Zeit vom 2. bis 9. Juli 1899 dahier statt­findenden 17. Verbandsschießens des Bad. Landes-Schützen­vereins, des Pfälz. und Mittelrhein. Schützenbundes für

Souutag, den L Juli 1899

die Verkaufszeit für das Handelsgewerbe auf die Stunden von 11 Uhr vormittags bis 7 Uhr nachmittags ausgedehnt.

Gießen, den 26. Juni 1899.

Großherzogliches Polizeiamt.

Muhl.__________________

Unsere auswärtige Politik.

Die Verdienste des Staatssekretärs des Aeußern haben eine sichtbare Anerkennung gefunden durch die Erhebung des erfahrenen Staatsmannes in denGrafenstand. Hat auch vielleicht der erfolgreiche Abschluß der Verhandlungen mit Spanien wegen des Erwerbs der Karolinen usw. die unmittelbare Veran­lassung zu der Auszeichnung gegeben, so darf man doch annehmen, daß die kaiserliche Auszeichnung als eine An­erkennung der gesamten Thätigkeit des nunmehrigen Grafen v. Bülow zu betrachten ist. Andrerseits kann der Vertrag mit Spanien als der Abschluß einer für unsere auswärtige Politik hochbedeutsamen Epoche angesehen werden, welcher einen Rückblick als gerechtfertigt erscheinen läßt.

Der Vorgänger des Grafen Bülow, Freiherr v. Mar­schall hat jedenfalls stets die besten Absichten gehabt, unsere auswärtige Politik lebensvoll zu gestalten, und er hat ja auch manches erreicht, was ihm den Dank des deutschen Volkes sichern mußte. Aber er hatte sich die Gegnerschaft zahlreicher einflußreicher Kreise zugezogen, und wurde da- durch wohl vielfach an der Entfaltung seiner Thätigkeit gehindert. Die Vorgänge sind ja noch in frischer Erinne­rung und s. Zt. genug besprochen worden. Auch diejenigen Parteien, welche zu Freiherrn v. Marschall hielten, mußten es als eine Erlösung ansehen, als die Leitung unserer aus­wärtigen Politik frischen Kräften anvertraut wurde, einem Manne, der bisher in Bezug auf unser parteipolitisches Leben nicht im geringsten engagiert war. Der damalige Botschafter am Quirinal galt als ein äußerst gewiegter Diplomat und mit großem Vertrauen wurde deshalb die Nachricht ausgenommen, daß er dazu bestimmt sei, das Reichsamt des Aeußern zu übernehmen, dessen Bedeutung naturgemäß heute erheblich größer ist, als zu der Zeit, da Fürst Bismarck noch das Ruder führte.

Wenn man die Thätigkeit des Grafen Bülow beurteilen will, so darf nicht außer Betracht gelassen werden, daß immerhin die Erfolge durch besonders glückliche Neben­umstände in ein recht Helles Licht gestellt wurden. Die Er­werbung von Kiautschou war ein feiner Schachzug, die Form derPachtung" wurde damit neuerdings in den völker­rechtlichen Codex eingefügt, die sich als ein Bedürfnis heraus­stellte, wie die verschiedentlichen Nachahmungen gezeigt haben. Während jeder Schein vermieden wurde, der als ein Eingriff in wohlerworbene Rechte anderer Staaten an­gesehen werden konnte, mußte die frisch-fröhliche Art und Weise, wie unsere Marinesoldaten von dem Kiautschougebiet Besitz nahmen, frappieren, und sie verfehlten denn auch ihren Zweck nicht, denn die chinesische Regierung zögerte nicht, das fait acompli nachträglich vertragsmäßig zu sank­tionieren. Unserem Handel sind durch die Erwerbung chinesischen Gebiets neue Märkte eröffnet worden, und so dürfte denn im Laufe dec Zeit die noch hin und wieder hervortretende Opposition gegen unsere Chinapolitik woh ganz verstummen. Graf Bülow hat im Reichstage das Wort gebraucht, Deutschland wolle auch seinen Platz in der Sonne haben, ohne andere etwa zu verdrängen. Nach diesem Grundsätze unsere ganze auswärtige Politik ge­leitet, dürfte dem Vaterlande nur zum Segen gereichen.

Wie vorsichtig Graf Bülow handelt, hat die Samoa- Angelegenheit deutlich gezeigt. Es fehlte nicht an Stimmen, welche beim Einlaufen der ersten Nachrichten von den eng­lisch-amerikanischen Uebergriffen ein schroffes Vorgehen for­derten. Die Konsequenzen waren aber zu schwerwiegend, und schließlich sind die deutschen Anschauungen doch zur Ausführung gekommen, ohne daß die erforderliche Genug- thuung für die unseren Landsleuten auf Samoa widerfahrene Unbill ausbleiben wird.

Daß der Erwerb der spanischen Südseeinseln Angriffen

begegnen würde, war vorauszusehen, aber der größere TeiL des deutschen Volkes ist doch der Ueberzeugung, daß wir keinen schlechten Kauf gemacht haben, daß unsermtzandel und der Industrie neue Anregung gegeben worden ist, sich zu entwickeln. Man darf nicht vergessen, daß andere Staaten: schnell zugegriffen haben würden, wenn Deutschland die Karolinen nicht angekauft hätte.

Fügen wir noch hinzu, daß unter der Leitung des Grafen Bülow unsere Beziehungen zu den großen Nachbar­staaten weitere Befestigungen erfahren haben, daß auch eine politische Annäherung an England stattgefunden hat, so ist die Ueberzeugung gerechtfertigt, daß unsere äußere Politik jetzt auf richtiger Bahn wandelt, die sie hoffentlich auch weiterhin verfolgen wird. (xx)

Deutsches Reich.

Berlin, 26. Juni. Die Minister und Staatssekretäre waren am gestrigen Sonntag abend der Einladung des Finanzministers v. Miquel zu einem Glase Bier gefolgt.

Berlin, 26. Juni. Staatsminister Thielen ist Samstag nach Köln abgereist zum Besuch seines schwer erkrankten Schwiegersohnes, der sich einer gefährlichen Operation unter­ziehen muß.

Berlin, 26. Juni. Dem Staatssekretär Grafen v. Bülow sind aus Anlaß der ihm vom Kaiser verliehenen Auszeichnung zahlreiche Glückwünsche zugegangen, u. a. von dem Minister Grafen Murawiew, dem Grafen Golu- chowsky, Visconti Venosta und Koloman Szell, sowie mehreren deutschen Bundesfürsten, darunter vom Großherzog von Baden, Weimar und Oldenburg Gratulationsdepeschen zugegangen.

Berlin, 26. Juni. Die Maurer haben heute auf den meisten Bauten die Arbeit wieder ausgenommen.

Berlin, 26. Juni. Im Abgeordnetenhause begann heute die zweite Lesung des Ausführungsgesetzes zum bürger­lichen Gesetzbuch. Im Laufe der Debatte und zwar bei derjenigen über die Artikel 71 und 72, welche von der Anlegung von Mündelgeldern handeln, erklärte Minister Schönstedt namens der Staatsregierung, daß dieselbe der Verleihung der Mündelsicherheit an die Hypothekenbank- Pfandbriefe nicht zustimmen könne. Landwirtschaftsminister Freiherr v. Hammerstein führte aus: Gegen die gegen­wärtige Sicherheit der Hypotheken-Pfandbriefe können aus der Vergangenheit begründete Bedenken nicht erhoben werden, für die Zukunft aber könne die landwirtschaftliche Ver­waltung eine Garantie für die Dauer der Mündel-Sicherheit der Pfandbriefe nicht übernehmen, weil diese Banken vor­wiegend städtischen Grundbesitz beleihen, der vielfach der Spekulation und deshalb Schwankungen unterliege. Hierauf vertagte das Haus die Weiterberatung auf morgen.

Berlin, 26. Juni. DerVoss. Ztg." wird aus London eine Mitteilung derDaily News" übermittelt, wonach Graf Münster vom Fürsten Hohenlohe die Weisung empfing, daß Deutschland seine Einwände gegen die Bildung eines Schiedsgerichtes zurückziehe, vorausgesetzt, daß die Klausel beseitigt werde, wonach die Teilnahme am Schieds­gericht obligatorisch sein soll.

Berlin, 26. Juni. Der vierte Kongreß für Volks- und Jugendspiele ist am Sonntag im Beisein der Oberpräsidenten von Ost- und Westpreußen, Graf Bismarck und v. Goßler, sowie vieler Vertreter der Be­hörden eröffnet worden; auch der preußische Kriegsminister von Goßler und der Generalarzt der Armee Professor Dr. v. Soler haben Vertreter entsandt. Der Kongreß ist an­nähernd von 1000 Personen besucht. Der Vorsitzende von Schenkendorff eröffnete den Kongreß. Oberbürgermeister Hoffmann begrüßte ihn im Namen der Stadt Königsberg. Nach weiteren Begrüßungsansprachen hielt Realschuldirektor Dr. Lorenz-Quedlinburg einen Vortrag über die Anforder­ungen, die der heutige Heeresdienst an die körperlichen und sittlichen Eigenschaften der Jünglinge stellt und über die Frage, wie unsere Jugenderziehung im Dienst der nationalen Wehrkraft die Vorbedingungen dazu schaffen. Hierauf wurden zehn den Inhalt des Vortrages enthaltende Leitsätze einstimmig angenommen.

Rabattgewährung der Krankenkassen- Aerzte. Aus Dresden wird derT. R." geschrieben: Heber die Frage, ob in der Rabattgewährung der Aerzte den Krankenkassen gegenüber eine Verletzung der Standes- ehre zu erblicken sei, hat das Ministerium eine prinzipiell wichtige Entscheidung erlassen. In einem Streitfälle hatte der Zwickauer ärztliche Bezirksverein die Ansicht vertreten, daß ein Herabgehen unter die Minimaltaxe vom 27. Juni