Ausgabe 
28.3.1899 Erstes Blatt
 
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Prinzessin-Tochter am darauffolgenden Tage das Luncheon bei Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog einnahm. Seine Königliche Hoheit der Großherzog wird voraus­sichtlich am Dienstag, 28. d. Mts., wieder nach Darmstadt zurückkehren.

Berlin, 25. März. Die in Dar-es-Salam erscheinende Deutsch-Ostafrikanische Zeitung" bringt verschiedene Aeußer- ungen des aus Deutschland zurückgekehrten Gouverneurs Siebert, welche derselbe beim Empfang der deutschen Kolonie gethan hat. Der Gouverneur sagte, er sei überrascht ge­wesen über das Entgegenkommen des deutschen Großkapitals, welches noch vor zwei Jahren sich so ablehnend verhalten habe. Infolge der Pacificierung des Schutzgebietes, erklärte der Gouverneur, seien die Tage des Militarismus als über­wunden zu bezeichnen und die Aufhebung der bisherigen, unhaltbar gewordenen Gliederung der Beamtenschaft durch den Kaiser bereits genehmigt worden. Ich will, so schloß Liebert, keine Beamten- oder Militär-Wirtschaft, sondern ich will eine Kolonie der wirtschaftlichen Entwicklung.

Berlin, 25. März. Der deutsche K r e u z e rB u s s a r d" ist nach seinem Eintreffen in Gibraltar nach Tanger beordert worden, wo er bereits eingetroffen ist. Man glaubt, daß er den Auftrag erhalten hat, einen Druck auf die marokka­nische Negierung auszuüben, damit sie noch einige Ent­schädigungssummen an Reichsdeutsche für erlittene Uebergriffe auszahle.

Berlin, 25. März. Der Rückgang der anar­chistischen Bewegung in Deutschland wird jetzt von leitender Stelle selbst anerkannt. Das anarchistische OrganDer Sozialist" konnte wegen Geldmangel nicht mehr erscheinen. Die finanzielle Lage ist eine schwierige. Die ganze Anarchisten-Bewegung ist durch die fortgesetzten Verfolgungen im Rückgänge begriffen. In Frankfurt a. M., wo "diese Bewegung sehr stark war, ist sie vollständig zu Grunde gerichtet.

M.P.C Berlin, 25. März. Zur Geschichte des geheimen gleichen Wahlrechts. Im preußischen Herrenhause ist am 23. d. M. die Frage des geheimen gleichen Wahlrechts von neuem angeschnitten worden. Graf Mirbach bezeichnete sie als die entscheidende Frage für die Zukunft. Er berief sich darauf, daß auch der Fürst Bis­marck, mit dem er absichtlich die Frage der geheimen Wahl niemals eingehend erörtert habe, in seinenGedanken und Erinnerungen" ganz derselben Ansicht Ausdruck gebe, wie er sie habe, denn er schreibe da, daß das allgemeine Wahl­recht nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch berechtigt sei, wenn man nur die geheime Wahl beseitige, die mit dem germanischen Charakter nicht übereinstimme. Das geheime direkte Wahlrecht wurde zum ersten Male am 12. Februar 1867 ausgeübt bei den Wahlen zum ersten deutschen Reichs­tag im norddeutschen Bunde. Das betreffende Wahlgesetz datierte vom 15. Oktober 1866. Nach der Frankfurter Verfassung von 1849 sollte das allgemeine direkte Wahlrecht öffentlich und mündlich zu Protokoll ausgeübt werden und trotz letzterer Bestimmung hielt man es seinerzeit für unver­einbar mit dem monarchischen Staate. Das Frankfurter Wahlgesetz war einer der Hauptgründe für die damalige Ablehnung der Reichsverfassung von Seite des Königs von Preußen. Der Rückgriff auf diese Institution, noch demo­kratischer durch die geheime Abstimmung, welchen der preu­ßische Antrag vom 9. April 1866 machte, war eine für die damaligen Konservativen außerordentlich schwer verständliche Handlung Bismarcks. Der letztere rechtfertigt dieselbe in seinem posthumen Werke so, daß er schreibt:In Hinblick auf die Notwendigkeit, im Kampfe gegen eine Uebermacht des Auslandes im äußersten Notfall auch zu revolutionären Mitteln greifen zu können, hatte ich auch kein Bedenken getragen, die damals stärkste der freiheitlichen Künste, das allgemeine Wahlrecht, schon durch die Zirkulardepesche vom 10. Juni 1866 mit in die Pfanne zu werfen, um das mo­narchische Ausland abzuschrecken von Versuchen, die Finger in unsere nationale omelette zu stecken." Aber schon damals mußte sich Bismarck wiederholt amtlich und außer-

Feuilleton.

I>ie Kaiserwahr zu AranKfurt.

3«m 50. Jahrestage der Erwählung Friedrich Wilhelms IV.

zum Kaiser der Deutschen am 28. März 1849.

Von Dr. Berth. Holtz.

(Nachdruck verboten.)

Der 28. März dieses Jahres und der vorhergehende 27. haben eine gar wichtige Bedeutung. Am 27. März vor 50 Jahren wurde die Reichsverfassung durch Annahme der sogenannten Kaiserparagraphen vollständig, und am 28. erfolgte die historisch denkwürdige Wahl Friedrich Wilhelms IV. von Preußen zum erblichen deutschen Kaiser. Es sei uns gestattet, aus dem uns zugänglichen Material eine eingehende Schilderung dieser beiden merkwürdigen Sitzungen der Frankfurter Nationalversammlung dem Leser vor Augen zu führen.

Der Schluß der deutschen Neichsverfassung erfolgte in der Sitzung am 27. März 1849, welche durch den Präsidenten um 4 Uhr nachmittags in der Paulskirche er­öffnet wurde.

Die Zuschauertribünen sind mit Publikum dicht ge­füllt, und ein leises Gemurmel, welches erst durch die Glocke des Vorsitzenden zum Schweigen gebracht wird, läuft durch die Menge. Die Deputierten sind' fast alle erschienen und haben teils ihre Plätze schon eingenommen, teils sind sie im Begriff, es möglichst geräuschlos zu thun.

Da erhebt sich der Verfaffungsausschuß und erhält das Wort. Es ist noch über Abschnitt III der Verfassung, betreffendDas Reichsoberhaupt", abzuftimmen. Er stellt

amtlich zu dieser Frage rechtfertigen. Am 15. April 1866 schrieb er an Graf Bernstorff in London:Ich darf es wohl als eine auf langer Erfahrung begründete Ueber- zeugung aussprechen, daß das künstliche System in direkter und Klassenwahlen ein viel gefährlicheres ist, indem es die Berührung der höchsten Gewalt mit den gesunden Elementen, welche den Kern und die Masse des Volkes bilden, verhin­dert. In einem Lande mit monarchischen Traditionen und loyaler Gesinnung wird das allgemeine Stimmrecht, indem es die Einflüsse der liberalen Bourgeoisie-Klassen beseitigt, auch zu monarchischen Wahlen führen, ebenso wie in Ländern, wo die Massen revolutionär fühlen, zu anarchischen. In Preußen aber sind neun Zehntel des Volkes dem Könige treu, und nur durch den künstlichen Mechanismus der Wahl um den Ausdruck ihrer Meinung gebracht." Als Graf Bernstorff am 26. April von dem Schrecken Lord Claren- dons über das allgemeine Stimmrecht berichtete, machte Bismarck dazu folgende Randnote:In England sind eben nur die höheren Klassen dem Königtum und der Verfassung anhänglich, welche ihre Privilegien, ihre Herrschaft über das Land darstellen. Die Massen sind roh, unwissend, und ihre Anhänglichkeit an die Krone ist nicht von der Art wie in Preußen. Das Resultat der Wahlen vom 12. Februar 1867 war ein überraschend günstiges. Erst später trat mehr die Kehrseite der Medaille hervor.

M.P.C. Das Bankgesetz! Die Reichstagskommission für die Bankgesetznovelle hat in dritter Lesung eine Erhöhung des Kapitals auf 180 Millionen Mk. beschlossen und das steuerfreieNotenkontingent der Reichsbank über die Regierungs­vorlage hinaus um 50 Millionen Mk. auf 450 Millionen festgesetzt. Wie wir hören, bewegen sich diese Beschlüsse auf der äußersten Grenze dessen, was die verbündeten Regierungen zu bewilligen geneigt sein möchten.

Flottenverein. In einer Versammlung unter Vorsitz des Ober-Postdirektors Hoffmann bildete sich ein Landes-Ausschuß des deutschen Flottenvereins für die Groß- Herzogtümer Mecklenburg, über welchen der Herzog-Regent Johann Albrecht und der Großherzog von Mecklenburg- Strelitz das Protektorat übernommen haben.

Heber die Konzession von Haida r-P ascha schreibt ein Franzose imGaulois" u. a. folgendes: Nach dem, was ich in Pariser Blättern gelesen habe, legt man in Frankreich der Angelegenheit des Hafens und des Kais von Haidar-Pascha eine übertriebene Bedeutung bei. Man wünschte, den französischen Botschafter mit allen möglichen Mitteln darauf hinarbeiten zu sehen, daß die Deutschen die Konzession nicht erhielten, die sie schon seit sehr langer Zeit anstreben. Diejenigen die diese Absicht äußern, kennen den Kernpunkt der Angelegenheit nicht. Kein französischer Bot­schafter, mag er sein wer er will, und selbst angenommen, daß ihn die Kollegen aller anderen Großmächte unterstützen, könnte verhindern, daß die Deutschen in dieser Angelegenheit als Sieger hervorgingen. Die Oertlichkeit nämlich, um die es sich handelt, Haidar-Pascha, ist in Konstantinopel selbst gelegen, auf der asiatischen Seite des Hafens zwischen den Vorstädten Skutari und Kadiköi und ist der Endpunkt der Anatolischen Eisenbahn, bekanntlich eine deutsche Unter­nehmung. Die türkische Regierung könnte doch also die Konzession für den Bau des Kais und des Hafens nicht einer anderen, französischen, englischen oder sonstigen Gesell­schaft erteilen in dem Augenblicke, wo die in Haidar-Pascha einmündende Eisenbahnlinie deutsch ist. Das Unglück ist jetzt geschehen und kann nicht mehr geheilt werden. Es war ein großer Irrtum, als die französischen Gesellschaften die Deutschen diese bedeutende Linie an sich reißen ließen zu einer Zeit, wo es so leicht war, eine ausschließlich fran­zösische Unternehmung daraus zu machen.

M.P.C. Die Mächte in China! Bisweilen erhebt ich in der englischen und französischen Presse ein Streit rnrüber, ob der Einfluß größer sei, den England oder Frankreich oder den Deutschland in China ausübe. Man )arf versichert sein, daß in Kreisen, welche berufen sind, zu dieser Frage ein sachverständiges Urteil abzugeben, keinerlei

den Antrag: Artikel 1, § 69:Die Würde des Neichs- oberhauptes wird einem der regierenden deutschen Fürsten übertragen." Die Abstimmung geschieht namentlich, bei atemloser Stille des Publikums, und ergiebt 279 Stimmen dafür und 255 Stimmen dagegen; der Antrag wird an­genommen. Ein Beifallssturm will losbrechen, doch mahnt der Präsident mit dringender Geberde davon ab, und man beherrschte sich. Unter großer Spannung und Schwüle erfolgt sodann die Abstimmung über dieErb­lichkeit". Ein peinliches Gefühl der Besorgnis bemäch­tigte sich aller. Lange ist der Stimmenkampf unentschieden und höchst zweifelhaft. Endlich entscheidet sich's:

Der § 70:Diese Würde ist erblich im Hause des Fürsten, dem sie übertragen worden ist. Sie vererbt sich im Mannesstamm nach der Regel der Erst­geburt" wird schließlich mit 267 gegen 263 Stimmen an­genommen.

Nun aber ist der Beifall nicht länger zu hemmen. Die Verkündigung dieser Abstimmung erregt allseitig die herzlichste Freude. Abgeordnete verschiedener Fraktionen drücken sich die Hände und das Publikum jauchzt. Laut lobt man Gott und dankt ihm für das lange ersehnte und erbetene Ereignis.

Nachdem die Abstimmung dieser beiden wichtigsten Paragraphen geschehen, geht die Abstimmung der folgenden schneller vor sich. Wir heben aus ihnen nur die für den Leser wichtigsten hervor:

§ 71:Das Reichsoberhaupt führt den Titel: Kaiser der Deutschen." § 72:Die Residenz des Kaisers ist am Sitze der Reichsregierung." Artikel 2, § 74:Die Person des Kaisers ist unverletzlich." § 75 :Alle Regierungs­handlungen des Kaisers bedürfen zu ihrer Giltigkeit der Gegenzeichnung von wenigstens einem der Reichsminister,

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Zweifel darüber bestehe, um wie viel höher die Macht En» lands in China eingeschätzt werde, wie die Deutschlands oder Frankreichs. Aber auch in der Richtung gebietet bi" Vernunft, sich keinen Illusionen hinzugeben, daß in den letzte» Jahren Rußland eine Position in China gewonnen hat, bi< um so weniger leicht zu erschüttern sein dürfte, als sie au' dem Landwege gedeckt ist und immer von neuem verstärk: oder erneuert werden kann. Die Lehre, welche daraus vor den anderen Mächten gezogen werden sollte, liegt eigentlich klar zu Tage.

Aus Jerusalem schreibt man derKöln. Ztg." Wenn auch der Gewinn, den man von dem Besuch des deutschen Kaiserpaares in Jerusalem erwartet, erst Zeit zum Ausreisen braucht, so sind doch auch jetzt schon segensreiche Folgen bemerkbar. Wir wollen gar nicht reden von dcr angenehm empfundenen Förderung des öffentlichen Wohles durch die Bauten und Wegverbesserungen, welche die türkische Regierung aus Anlaß des kaiserlichen Besuche hat vornehmen lassen, wir wollen nur berühren, was uns Deutsche angeht. Eine wesentliche Steigerung erfuhr vor allem der deutsch-nationale Patriotismus. Zwar waren wir hier immer patriotisch. Aber dadurch, daß uns bn Vaterland in unferm Kaiser gleichsam personifiziert ent gegengetreten ist, und zwar in so glänzender, männlich thatkräftiger, charaktervoller und zugleich freundlich ttiL nehmender, wohlwollender Gestalt, fühlten wir uns in unfein Gefühlen freudig gehoben und sagten uns mit klarerem Bewußtsein, daß wir allen Grund haben, uns dessen dank­bar zu freuen, was wir an Kaiser und Reich haben. Das merkte man sehr wohl, als wir uns am 27. Januar in dem großen Saale der Templergemeinde zahlreich zur Feier von Kaisers Geburtstag vereinigten. Ein Zug von freu diger Begeisterung ging durch alle Reden und Kundgebungen hindurch. Zum praktischen Ausdruck kam diese vaterländische Gesinnung dadurch, daß nicht viel später hier ein deutscher Flottenverein gegründet wurde. Neben diesem idealen Erfolge fehlt es auch nicht an materiellen. Der deutsche Grundbesitz in Jerusalem so der Besitz der Templer kolonie, des Aussätzigen-Asyls, des syrischen Waisenhauses entbehrte noch klarer, rechtlicher Stellung und war für gewisse Fälle gefährdet. Nun ist durch Vermittlung bet deutschen Botschaft in Konstantinopel ein kaiserlich osmanischer Firman in sichere Aussicht gestellt, durch den für die Zu­kunft eine folioe Rechtsbasiis gewonnen wird. Genannter Besitz soll auf den Namen des Deutschen Reiches eingetragen werden. In der Erlöserkirche wird allsonntäglich i/m halb 10 Uhr Gottesdienst gehalten, zu dem sich auch Landes eingeborene, Griechen und Russen einfinben. Nur ist leider die Akustik der Kirche sehr ungünstig, besonders wenn sie schwach besetzt ist. Am Altar wird der Geistliche fast gar nicht verstanden, etwas besser von der Kanzel, wenn fidi die Gemeinde dicht um sie schart. Den Grund des Uebel- standes sucht man in der hohen Kuppel über dem Hinteren Teil des Schiffs der Kirche. Ob Abhilfe möglich, ist iu bezweifeln. Auch die Wirkung der Orgel leidet nnux dem Widerhall.

Aus Südafrika. Von den Buren und dem holländi­schen Elemente in Südafrika wird Deutsch-Südwest- Afrika immer mehr als ein vollgiltiges Staatswesen in Südafrika in Betracht gezogen Bekannt ist, daß der Präsi­dent des Oranje-Freistaates, Steyn, schon mehrmals darauf gedrungen hat, daß Deutsch-Südwest-Afrika hinzugezogen werden sollte, wenn von Kapstadt gemeinsame Beratungen aller südafrikanischen Staaten und Kolonien über wirtschaft liche Fragen vorgeschlagen wurden. Trotz englischen Ein­spruchs hielt Steyn seinen Antrag aufrecht. Das Erscheinen deutscher Zeitungen in Südwest-Afrika hat eine weitere An Näherung herbeigeführt; die Transvaal-Zeitungen haben nämlich infolge der Zusendung desWindhoeker Anzeigers" eine vollständige Rubrik mit Nachrichten über Südwestafrika eingeführt. Sie bringen alle möglichen Nachrichten aus dem deutschen Schutzgebiete, die früher dort ganz unbekannt waren; namentlich ruft es Befriedigung hervor, daß ein

25. M übti bin gestrige, fiiebigt. Beaure Legalität hat gesi der gestrige Besck nicht beeinflussen das gestrige llrt das Gewissen de

Paris, 26. Prozesses D

welcher dadurch die Verantwortung übernimmt." Artikel 3, § 77:Der Kaiser erklärt Krieg und schließt Flieden § 80:Der Kaiser beruft und schließt den Reichstag" § 82:In Strafsachen, welche zur Zuständigkeit des Reichs gerichts gehören, hat der Kaiser das Recht der Milderung oder Begnadigung." § 83:Dem Kaiser liegt die Wahrung des Reichsfriedens ob." § 84:Der Kaiser hat die Ver­fügung über die bewaffnete Macht."

Es wird ferner über den, in der Morgensitzung noch ausgesetzten, ersten Paragraphen des Abschnittes VIII der Reichsverfassung, betreffenddie Gewähr der Verfassung', abgestimmt, und derselbe in folgender Fassung angenommen Artikel 1, § 196:

Bei jedem Regierungswechsel tritt der Reichstag, falls er nicht schon versammelt ist, ohne Berufung zu fammen, in der Art, wie er das letzte Mal zusammen gesetzt war. Der Kaiser, welcher die Regierung an- tritt, leistet vor den zu einer Sitzung vereinigten beiden Häusern des Reichstages einen Eid auf die Verfassung. Der Eid lautet:

Ich schwöre, das Reich und die Rechtend deutschenVerfassung zu schirmen, dieReichsverfapnng aufrecht zu erhalten und sie gewissenhaft zu vo 1 ziehen. So wahr mir Gott helfe!""

Erst nach geleistetem Eide ist der Kaiser berechtig. Regierungshandlungen vorzunehmen." e

Zum Schluffe stellt ein Abgeordneter Rüder den trag, am nächsten Tage, dem 28. März, eine s halten, und auf die Tagesordnung zu setzen:Dte rv y des deutschen Kaisers." «

Der Antrag ging fast einstimmig durch, und unter gemeiner Freude schloß die Sitzung um halb acht Uhr ave»

(Schluß folgt.)

Kreisen sei von > Natürlich hatten > Nachricht in ihrer valiven Presie Sa Vereins' ui) 2>c Dichtung Egespr erwähnt sein.

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