Alter des Delinquenten besser entsprechen, als die Freiheitsstrafe. Das heute bestehende Strafensystem hat uns das jugendliche Verbrechertum groß gezogen. Ein Tag Gefängnis kann lebenslangen sittlichen Ruin zur Folge haben. Bei der Bestrafung der Jugend wegen leichter Vergehen soll das erzieherische Moment die Oberhand behalten; so wird dann die Unterbringung in geeignete Erziehungsanstalten und eventuell die körperliche Züchtigung an die Stelle der kurzen Freiheitsstrafen zu treten haben.
In keinem Staate Europas hat die Zwangserziehung der verwahrlosten und verbrecherischen Jugend eine so bedeutende soziale Tragweite erreicht, wie in England. Es bestehen in England zwei Arten von Korrektionsanstalten: die „Reformator»)" und die „Industrial Schools". Aschrott (Strafensystem und Gefängniswesen in England) charakterisiert das Verhältnis dieser verschiedengearteten Anstalten zu einander wie folgt:
Die Ueberweisung an eine Reformatory School ist ein wirkliches Strafmittel, das zusätzlich zu einer Gefängnisstrafe oder (Gesetz von 1893) überhaupt statt einer solchen eintritt, die Industrial Schools dagegen sind Anstalten zur Aufnahme bettelnder, vagabundierender oder überhaupt der elterlichen Aufsicht entrückter, verwahrloster Kinder. Der eminente soziale Nutzen dieser Erziehungsanstalten auf die allgemeine Kriminalität in England zeigt sich deutlich in der Statistik. „Während sich die Bevölkerung in den Jahren 1871 bis 1891 von 22 auf 29 Millionen gehoben hat, ist die Zahl der mit Gefängnis Bestraften in diesem Zeitraum um 32 Prozent, die Zahl der mit Zuchthaus Bestraften um 54 Prozent gesunken." Interessant und lehrreich ist der Vergleich dieser Statistik des allgemeinen Verbrechertums mit den amtlich festgestellten Ziffern der jugendlichen Verurteilten. Es wurden Personen unter 16 Jahren verurteilt:
1874 bis 1878 1889 bis 1893
zu Gefängnis .... 6155 2698
zu Ueberweisung an eine
Erziehungsanstalt . 2234 6737
zu Ueberweisung an eine
Besserungsanstalt. . 1382 1161
zu Prügelstrafe (!) . . 1225 3208
10996 13804
Aus dieser Zusammenstellung im Vergleich mit der allgemeinen Kriminalstatistik ergibt sich, daß die Zahl der verwahrlosten und verbrecherischen Jugendlichen relativ die gleiche geblieben ist, während das allgemeine Verbrechertum einen eminenten Rückgang aufweist. Man wird nicht fehlgehen, wenn man diese günstigen Resultate einzig und allein der Einschränkung der Freiheitsstrafe zu gunsten anderer erzieherisch wirkender Strafmittel zuschreibt. Zahlen beweisen.
Der an seiner Freiheit Gestrafte ist sozial gerichtet; die Gesellschaft hat ihn ausgestoßen und wird ihn nie wieder als vollwertiges Mitglied der menschlichen Gemeinschaft ansehen. Was ist natürlicher, als daß der Ausgestoßene in jener Gesellschaft heimisch wird, in die er herabgestiegen ist, in der Welt der Deklassierten, der Verbrecher. So gibt die Freiheitsstrafe den Anlaß zur Begehung neuer Verbrechen; und der Trotz, den die Härte unserer sozialen Anschauungen hervorgerufen hat, wird diesen Anlaß fördern. Hierfür bieten die stetige Zunahme des jugendlichen Verbrechertums und die Steigerung der Ziffer der Rückfälligen einen Beweis, der für die dringende Notwendigkeit einer Vervollkommnung unserer Reichsgesetzgebung nach dieser Richtung hin mahnend und drohend spricht. M. N. N.
Deutsches Keich.
Berlin, 25. Juli. Ueber das Befinden der Kaiserin wird heute aus Berchtesgaden gemeldet, daß die Genesung rasche Fortschritte nimmt. Die Kaiserin wird sich zwar noch Wochen hindurch die größte Schonung auferlegen müssen, bis sie den Fuß wieder wie vorher gebrauchen kann. Wahrscheinlich wird die Kaiserin einen längeren Kur- gebrauch in Wiesbaden nehmen, während die ältesten Prinzen sich zunächst nach Wilhelmshöhe und am 9. August zur Fortsetzung ihrer Studien nach Plön begeben werden.
Berlin, 25. Juli. Finanzminister Miquel hat sich gestern von Bad Ems nach Hagenau im Elsaß begeben zum Besuche seines Sohnes, der dort als Oberleutnant beim 10. Dragoner-Regiment steht. Anfang August kehrt der Minister nach Berlin zurück.
verzeihen mir diese niederträchtig dumme Fremdenbuchgeschichte ?"
„Mein Herr!" stammelte sie, überrascht von dieser kühnen Attacke, „ich weiß nicht ... ich ... ich habe Ihnen ja garnichts zu verzeihen! Das war doch nichts als ein Scherz von mir und auch von Ihnen. Wir wußten ja doch kein Sterbenswort von einander!"
„Sie sind sehr großmütig heute!" sagte er. „Ich wollte, Sie hätten schon gestern Gnade für Recht ergehen lassen!"
„Wenn ich Sie da schon so gekannt hätte wie heute!" antwortete sie erglühend. „Ich dachte nämlich, Sie wären so ein recht blasiert.s Gebirgsgigerl!"
„Und ich hielt Sie für ein überspanntes, altes Frauenzimmer!" lachte er vergnügt.
Und dann sagten sie beide wie aus einem Munde:
„Wie schade, daß wir uns nicht früher gekannt haben!"
Auf dem Heimwege nach Fichtenstein schritt denn auch richtig der Assessor an Franziskas Seite. Und der einstündige Marsch schien ihr kaum eine Viertelstunde lang gewesen zu sein, als sie sich kurz vor den ersten Häusern trennten.
(Schluß folgt.)
Berlin, 26. Juli. Dem Bundesrat ist eine neue Ausgabe der Verkehrs Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands als Eisenbahn-Verkehrs-Ordnung zugegangen.
Berlin, 25. Juli. In einer gestern stattgehabten öffentlichen Versammlung haben die Bauarbeiter nach einer stundenlangen erregten Debatte die Einigungs-Vorschläge des Arbeitgeber-Verbandes abgelehnt.
— Nochmals die Korrektur des Reichstags- stenogramms. Neue Behauptungen in dieser Sache, die ebenfalls nicht besser wird, wenn man daran rührt, stellt der Berliner Berichterstatter der „Franks. Ztg." auf. Es handle sich um keine politische Jntrigue, um kein Komplott, sondern um unangebrachten Verbesserungseifer. Die Regierung oder irgend jemand darin habe gar keinen Grund, eine solche Aenderung zu wünschen: Als Beweis für das, was ein Redner gesagt hat, dient nicht etwa der gedruckte stenographische Bericht, sondern das ursprüngliche Stenogramm. Das ist unkorrigiert, wird nie korrigiert, kann nie korrigiert werden, und wird im Archiv des Reichstages aufbewahrt. Wir erleben es in jeder Session wiederholt, namentlich bei nachträglichen Ordnungsrufen und bei Streitigkeiten über Äußerungen eines Redners, wenn darüber Tage verflossen sind, daß der Präsident erklärt: Ich habe mir das Stenogramm kommen lassen, meistens setzt er hinzu: das unkorrigierte Stenogramm, und meint damit die erste schriftliche Uebertragung des Stenogramms, in welcher natürlich auch jede Korrektur, jede Streichung oder jeder Zusatz schon durch die Handschrift sofort erkennbar ist. Man überschätzt die Bedeutung und auch die Genauigkeit der gedruckten stenographischen Berichte, die gewöhnlich amtliche Berichte genannt werden. Sie sind nicht das Protokoll, sondern nur eine Ergänzung zu diesem. Das Protokoll wird von den Schriftführern angefertigt und nicht gedruckt. Was der Reichstag gethan und beschlossen hat, geht aus dem Protokoll hervor. Und wenn in einem gedruckten Bericht aus Versehen oder aus böser Absicht etwas Falsches steht, so hat das keinerlei rechtliche Folgen und läßt sich zu nichts und gegen niemand verwerten. Der Herr, der unbefugter Weise den Zusatz gemacht hat, und der vielleicht gewohnt war, daß frühere Präsidenten sich durch den geschäftserfahrenen Beamten zuweilen beraten und auch korrigieren ließen, hat sicher geglaubt, im Sinne des Grafen Ballestrem zu handeln, weil dieser früher einmal davon gesprochen hatte, daß Kundgebungen des Kaisers nur erörtert werden dürften, wenn sie offiziell veröffentlicht wären. Er hat vielleicht auch geglaubt, daß es dem Präsidenten angenehm wäre, vielleicht mit Rücksicht auf seine Beziehungen zu hohen Stellen, wenn er diesen Zusatz gemacht hätte. Er hat sich geirrt und ist an den Unrechten gekommen. Also wäre Herrn Direktor Knack als Schutzgeist des Herrn Reichstagspräsidenten ein Unfall passiert. Seltsam bleibt er immerhin, und noch seltsamer ist der Umstand, daß man erst jetzt zu einer Aufklärung und Verteidigung des Sachverhaltes durch ein demokratisches Blatt schreitet. Warum läßt man üble Gerüchte, boshafte Andeutungen wochenlang wirken, wenn ein kurzes Wort genügt, sie zu vertreiben?
— Zur Frei spre chung des Dr. Arons bemerkt die „T. R.": Der gestern mitgeteilte Bericht des „Vorwärts" über die Geheimsitzung unserer philosophischen Fakultät giebt nach den Erkundigungen der „Deutschen Tageszeitung" die Anklage des Geheimen Regierungsrats Elster falsch wieder: Herr Heine behauptet, Staatsanwalt Elster habe weniger Wert darauf gelegt, daß Arons feine Gesinnung in ungehöriger Form zu erkennen gegeben habe, als vielmehr darauf, daß er überhaupt sozialdemokratische Gesinnung habe. In geradezu virtuoser Weise ist hier Wahres mit Falschem vermischt. Richtig ist, daß der Staatsanwalt mit ganz besonderem Nachdruck betont hat, daß es sich nicht darum handle, die Lehrthätigkeit ober die Politische Gesinnung des Angeschuldigten zu prüfen, auch nicht darum, ob das agitatorische Auftreten des Arons in ungehöriger Form betrieben sei, sondern einzig und allein darum, ob er seit der Erteilung eines Verweises agitatorisch für die Ziele der sozialdemokratischen Partei eingetreten sei und ob die Ziele derselben derartig sind, daß ein dem Beamten-Dis- ziplinargesetz unterstellter akademischer Lehrer durch sein Eintreten für diese seine Berufspflichten und das Ansehen und die Wurde der Fakultät verletzt. Der Anklagebehörde mußte es darauf ankommen, klarzustellen, daß es für einen akademischen Lehrer ausgeschlossen ist, für die auf den gewaltsamen Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung hinarbeitende Partei agitatorisch einzutreten, ganz abgesehen von der Form dieser Agitation. Zu diesem Zwecke erbrachte der Vertreter der Anklagebehörde zunächst den Nachweis, daß Arons bis in die letzte Zeit hin öffentlich für die Sozialdemokratie agitiert hat. Der Angeklagte selbst bekannte sich zum sozialdemokratischen Programm und erklärte ausdrücklich, daß er die sozialdemokratische Partei zu fördern und für ihre Ziele einzutreten überall bemüht gewesen sei und bemüht fein werde. Die Behauptung des Heineschen Reporterberichts, daß es sich für die Anklagebehörde nur um Feststellung der „sozialdemokratischen Gesinnung" und um „Vervehmung der Gesinnung" gehandelt habe, ist hiernach absolut unwahr. Nachdem so der Thatbestand des agitatorischen Wirkens des Angeschuldigten für die Sozialdemokratie fest- gestellt war, kam es darauf an, den Nachweis zu erbringen, daß die Ziele dieser Partei revolutionäre, auf den Umsturz der bestehenden Staatsordnung gerichtete seien. Hier macht sich der Hewesche Bericht wieder einer Unwahrheit schuldig, indem er behauptet, der Staatsanwalt habe sich auf das unverbindliche Wydener Programm vom Jahre 1880 bezogen. Tatsächlich hat der Staatsanwalt das heute noch giltige Erfurter Programm vom Jahre 1890 angezogen und insbesondere aus folgende Stelle Bezug genommen: „Der Kampf der Arbeiterklasse gegen die kapitalistische Ausbeutung ist notwendigerweise ein politischer Kampf. Die Arbeiterklasse kann ihre ökonomischen Kämpfe nicht führen und ihre ökonomische Organisation nicht entwickeln ohne politische
Rechte. Sie kann den Uebergang der Produktionsmittel in den Besitz der Gesamtheit nicht bewirken, ohne in den Besitz der politischen Macht gekommen zu fein. Diesen Kampf der Arbeiterklasse zu einem bewußten und einheitlichen zu gestalten und ihm fein naturnotwendiges Ziel zu weisen, das ist die Aufgabe der sozialdemokratischen Partei." An der Hand dieses Programms kam der Staatsanwalt zu dem Ergebnis, daß die Sozialdemokratie revolutionär sei, daß sie die politische Macht an sich zu reißen suche, um im geeigneten Augenblick die Staatsordnung umzuftoßen, und daß ein akademischer Lehrer, der für sie agitatorisch eintrete, seine Pflichten und die Würde seines Berufs verletze und in Anbetracht der Schwere seines Vergehens seines Berufs entkleidet werden müsse. Trotzdem schreibt heute noch die „Vossische Ztg.": „Herr Elster begründete feinen Antrag vornehmlich mit dem Hinweise auf die Gesinnung des Dr. Arons- Auf seine Handlungen legte er wenig Gewicht." — Warum sind auch solche Verhandlungen geheim? Der Kaiser, heißt es in der Mitteilung über seine Abneigung gegen den Fiskus, ist ein Feind aller Geheimniskrämerei. Ist es nicht besser, das volle Licht des Tages scheint gleich auf solche Sitzungen, als daß sich die Wahrheit entstellt der Oeffentlichkeit zeigt und vielen überhaupt nicht anders bekannt wird?
Köln, 25. Juli. Der Belgrader Korrespondent der „Kölnischen Zeitung" meldet über die Behandlung der verhafteten radikalen Führer, dieselben seien während ganzer 50 Stunden ohne Speise und Trank gehalten worden. Die drei früheren Minister mußten vier Tage hindurch auf ungedieltem Fußboden zubringen. Ganz besonders wurde Oberst Nicolic gequält. Die Frau des Obersten, die sich in gesegneten Umständen befand, wurde, als sie von der unerhörten Behandlung ihres Mannes erfuhr, schwer krank, gebar vorzeitig Zwillinge, und befindet sich gegenwärtig in größter Lebensgefahr. Erst seitdem die auswärtigen Mahnungen erfolgten, werden die Verhafteten menschlicher behandelt.
— Aus Ostasien. Prinz Heinrich hat jetzt seinen Aufenthalt in den japanischen Gewässern beendet, nachdem er Ende Juni zum ersten Male während seiner Anwesenheit auf der ostasiatischen Station das Jnselreich angesteuert hatte. Ehe die „Deutschland" mit dem Geschwaderchef an Bord nach Tsintau zurückkehrt, werden vorerst noch für einige Wochen koreanische Küstenplätze besucht. Die „Deutschland" hatte zu Anfang Juni bereits während der Dauer von 2 Wochen in Chemulpo geankert.
— Die Bäreninsel ist auf einmal sehr umworben. Die „Nowoje Wremja" behauptet, Rußland habe die meisten Anrechte an Spitzbergen und der Bäreninsel, der russische Kaiser führe den Titel „Herr aller nördlichen Länder" und die Bäreninsel werde auf alten Karten als ein Teil des spitzbergischen Archipels aufgeführt. Jetzt werde seine Neutralität sowohl durch das Auftreten der Norweger, die borfr ein Hotel errichtet und einen Postverkehr mit Spitzbergen eingeführt hätten, wie durch die Deutschen bedroht. Diejenige Macht, die Vorrechte an einer neutralen Zone habe, könnte verlangen, daß alle Gebäude und Anlagen dort entfernt würden. Bemerkenswerter als diese Nordlandstheorie der „Nowoje Wremja" ist, daß das russische Kriegsschiff „Swetlana" nach der Bäreninsel gefahren ist, um dort nachzuspüren. Aber kaum erhebt sich Rußland, um ein bisher herrenloses Land als sein Eigentum zu erklären, so erhebt- sich auch schon Schweden, um dasselbe zu thun. So betont jetzt „Nya dagligt Allehanda", das leitende Organ der schwedischen Konservativen, daß Norwegen mit weit mehr Recht als Rußland Ansprüche an die Bäreninsel erheben könne.
Vermischtes.
* Bayreuther Festspiele. Die diesjährigen Festspiele begannen Samstag mit der Aufführung des „Rheingold"- Die Aufführung verlief trotz der drückenden Hitze ohne jede Störung und wurde von dem das ganze Haus füllenden Publikum begeistert aufgenommen. Die musikalische Leitung der Vorstellung hatte Siegfried Wagner, der auf der Bühne von Hans Richter und Engelbert Humperdink unterstützt wurde. Besonderen Beifall fanden der Wotan von Roy,, die Rheintöchter und die Erda der Frau Schumann-Heink. Großes Interesse fand auch der Loge des Dr. Briesemeister aus Breslau, der diese Rolle von Heinrich Vogel übernommen hatte. Mit der „Walküre" wurde Sonntag die Aufführung des „Ring der Nibelungen" fortgefitzt. Der Vorstellung kam zu statten, daß die Hitze etwas nachgelassen hatte. Der Verlauf war geradezu glänzend. Siegfried- Wagner dirigierte. Im ersten Akt erregte Vurgstallers Auftreten als Sigmund das größte Interesse. Die Schönheit und Kraft seiner Stimme weckte begeisterten Beifall. In den beiden letzten Akten stand van Roys Wolan im Mittelpunkt der Bewunderung. Hunding fang Heidkamp- Köln, ein in Bayreuth neuer Sänger. Die Sieglinde fang Rosa Sucher, die Brünhilde Ellen Gulbranson. Unter den Walküren ragten Frau Schumann-Heink und Fräulein v. Artner hervor. Der letzte Akt wies einige szenische Neuerungen auf int Luftflug der Walküren; sämtliche acht Walküren verschwanden in einer höchst wirksamen Gruppe durch die Luft. Das Publikum, das schon die ersten Akte sehr beifällig aufgenommen hatte, stand am Schluffe minutenlang festgebannt und brach dann in stürmische Hoch« und Beifallsrufe aus. Unter den zu den Festspielen hier, eingetroffenen hohen Persönlichkeiten befinden sich die Königin von Württemberg, die Erbprinzessin von Sachsen- Weimar und die Prinzessin von Schaumburg Lippe sowie die Erbprinzessin von Anhalt. „T. R."
* Bayreuth, 24. Juli. Die heutige „Siegfried"- Aufführung dauerte von vier bis nach halb zehn Uhr. Hier erhob sich die Darstellung wieder zur wahren Vollendung. Kraus aus Berlin ist ein glänzender Siegfried mit' jugendlich ungestümem Spiel und mit einer hellen, echten.


