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27.7.1899 Zweites Blatt
 
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Nr. 174 Zweites Blatt- Donnerstag den 27. Juli

1899

Gießener Anzeiger

General -Anzeiger

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Zum Fall Arons

schreiben dieM. N. N.":

Wie wir in unserer Montags-Nummer bereits gemeldet haben, hat die philosophische Fakultät der Berliner Uni­versität es abgelehnt, Arons wegen seiner Zugehörigkeit zur sozialdemokratischen Partei die Privatdozenteneigenschaft ab­zuerkennen. Wir haben uns schon einmal mit dem Falle eingehend beschäftigt und hervorgehoben, wie unzweckmäßig es vom preußischen Kultusministerium war, die ganze Ge­setzgebungsmaschine in Bewegung zu setzen, lediglich um prinzipiell zu entscheiden, ob ein Sozialdemokrat Privat­dozent sein könne, während doch praktisch dieser Fall nur sehr selten vorkommt und gerade bei Arons mit Rücksicht auf sein Fach zu gar keinen Unzuträglichkeiten geführt hat. Die Entscheidung der Fakultät war vorauszusehen, da sich dieselbe schon wiederholt gegenüber allen Versuchen des Ministeriums, gegen Arous vorzugehen, ablehnend verhalten hat. Der Vertreter des Ministeriums hat natürlich gegen das Urteil der Fakultät Berufung eingelegt, und wie die Entscheidung in der zweiten Instanz ausfallen wird, wo das Ministerium zugleich Ankläger und Richter sein wird, ist wohl nicht schwer zu erraten. Das Resultat wird sein, daß die preußische Regierung wegen einer Sache von höchst ge­ringfügiger prakischer Bedeutung das Odium reaktionärer Bestrebungen auf sich lädt und das Ansehen der preußischen Universitäten schädigt. Wir geben den Gang der Ver­handlungen vor der Fakultät nach einem Bericht wieder, den der Verteidiger von Arons, Rechtsanwalt Heine, dem Vorwärts" erstattet hat:

Etwa 40 Mitglieder der Fakultät hatten sich zu der Sitzung eingefunden; den Vorsitz führte der bekannte Mathe­matiker Prof. Dr. Schwarz, der zur Zeit das Amt des De­kans bekleidet; als Referent wirkte der Nationalökonom Prof. Schmoller. In seinem durchaus sachlichen Bericht erwähnte er die früheren Vorgänge im Jahre 1895, als die Fakultät dem Dr. Arons die Warnung erteilte, daß er sich in Zukunft bei der Agitation solcher Ausdrücke enthalten möge, die zu Mißverständnissen Anlaß geben könnten, und hob hervor, daß die Fakultät sich schon damals auf den Standpunkt gestellt habe, daß die politische Gesinnung eines Privatdozenten nicht Gegenstand eines disziplinarischen Ein­schreitens sein könne. Aus dem Referat des Prof. Schmoller erfuhr man ferner die interessante Thalsache, daß die Re­gierung seitdem noch wiederholt gegen Arons hatte ein­schreiten wollen, die Fakultät sich aber ablehnend verhalten hatte. Nach dem neuen Privatdozenten-Gesetz vom 17. Juni 1898 muß vor der Einleitung des Verfahrens die Fakultät gutachtlich gehört werden. In diesem Gutachten sprach die Fakultät sich gegen die Einleitung eines Disziplinarver­fahrens aus; das Ministerium hatte sich aber damit nicht begnügt, sondern ein zweites Gutachten gefordert. Mit eingehender Begründung hatte die Fakultät in demselben

Feuilleton.

IranzisKas Sommerfreuden.

Eine fröhliche Geschichte von Alwin Römer.

(Nachdruck verboten.)

(3. Fortsetzung.)

Wie heißt sie denn?" fragte der Assessor weiter, der sich noch immer nicht von seinen Forstverzeichnissen trennen konnte.

Wie Sie heißen?" wetterte Hohmann die Frevlerin an.

Franziska Wofram!" sagte sie, ein wenig zitterig.

Darauf fuhr der Herr Assessor endlich herum und staunte Hohmanns Opfer an.

Das wird ihm gelegen kommen!" dachte Franziska, und biß die Zähne aufeinander.

Der Assessor aber sagte, nachdem er endlich Herr seiner Verlegenheit geworden war:Hohmann, Sie sind ein Esel!"

Aber, Herr Assessor!"

Wie können Sie von der Dame denken"

Ich habe es mit meinen eigenen Augen gesehen."

Unsinn!"

Bitte," trotzte Franziska, der seine Großmut nicht behagte,der Mann hat ganz recht!"

Na, sehen Sie!" schmunzelte Hohmann.

Dann bleibt mir allerding nichts weiter übrig, als ein Protokoll aufzunehmen . . . Also: Ihr Name?"

Das wissen Sie ja!"

auf ihrem Standpunkt beharrt. Professor Schmoller gab weiter eine Darstellung des Inhalts der verschiedenen dem Dr. Arons zum Vorwurf gemachten politischen Reden, und formulierte die Fragen, über welche sich die Fakultät werde schlüssig machen müssen.

Alsdann begründete der frühere Breslauer Professor der Nationalökonomie, Geheimrat Elster, als Staatsanwalt die Anklage. Er legte weniger Wert darauf, daß Arons , seine Gesinnung in ungehöriger Form zu erkennen gegeben, 1 in ungehöriger Weise agitiert habe, als vielmehr darauf, daß er überhaupt sozialdemokratische Gesinnung habe, also einer Partei angehöre, die den gewaltsamen Umsturz der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung erstrebe.

Der Verteidiger wies darauf hin, daß in der Anklage nicht irgend eine Handlung, sondern lediglich die Gesinnung für strafwürdig erklärt werde. Wenn eine Handlung für straflos gelten solle, wenn sie einer anderen Partei diene, aber für strafbar, wenn sie im sozialdemokratischen Inter­esse vorgenommen werde, so sei das eine Vernehmung der Gesinnung. Gerade diesen Standpunkt habe die Fakultät schon mit aller Entschiedenheit abgelehnt; sie habe 1895 rechtskräftig erkannt, daß die sozialdemokratische Gesinnung des Dr. Arons kein Grund zur Verurteilung sei. Arons habe noch dieselbe Gesinnung wie damals und könne daher nicht aus demselben Grunde ein zweites Mal angeklagt werden.

Die Verhandlungen halten sich von 10 bis 2 Uhr hin­gezogen. Dann beriet die Fakultät noch mehr als 21/.l Stunden, und erst kurz vor 5 Uhr verkündete Prof. Schwarz das Urteil dahin, daß die Fakultät dem Antrag des Staats­anwalts auf Aberkennung des Charakters eines Privat­dozenten nicht beitreten könne, weil sie die Zugehörigkeit eines Privatdozenten zur sozialdemokratischen Partei nicht als Grund zu seiner Enthebung ansehe, und weil Arons in der Art seines Auftretens für die Sozialdemokratie die er­laubten Grenzen nicht überschritten habe.

Unsere Kriminalpolitik.

Die stetige Steigung der Relativzahl der im Deutschen Reiche begangenen Verbrechen läßt deutlich erkennen, daß unsere Krimmalpolitik, deren Tendenz sich auf eine Be­kämpfung des Verbrechens durch Freiheitsstrafen richtet, nicht im rechten Geleise ist. Es ist ein Irrtum, wenn man in unseren Strafen vollwirksame Präventivmaßrcgeln erblickt. ! Im Gegenteile, cs ist niemand mehr geneigt, gegen die 1 Strafgesetze zu sündigen, als der bereits bestrafte Verbrecher. Das beweist die von Jahr zu Jahr wachsende Ziffer der rückfälligen Delinquenten. Wenn man den engen Zusammen­hang zwischen der wirtschaftlichen Lage und dem moralischen Empfinden der Nation einerseits und dem Verbrechertum andrerseits berücksichtigt, so ergiebt sich aus diesem allein schon der rechte Weg für eine verständige und was mehr bedeutet erfolgreiche Kriminalpolitik.

Allerdings . . Wo und wann geboren?"

Müssen Sie das wissen?"

Gewiß!" log er, obgleich ihn nur das Interesse an dem schönen Mädchen bewog, so zu fragen.

Am 20. August 1878 zu Weißenfels," antwortete sie darauf.

Und wohnhaft?"

Augenblicklich in Fichtenstein, Kleine Rosengasse 14."

Ich danke Ihnen! . . . Und nun erzählen Sie, Hohmann!"

Als Hohmann zu Ende war, bestätigte Franziska die Richtigkeit seiner Angaben, und bat, ihr die Höhe der Strafe zu nennen.

Zwanzig Mark!" grinste Hohmann, wofür ihn aller­dings ein Verweis traf. Doch mußte der Assessor zugeben, daß Hohmann nicht gelogen habe.

Zwanzig Mark!?" rief die Unglückliche.

Diese Summe konnte sie unmöglich bestreiten, ohne sich ihrem Vater anzuvertrauen. Und das mußte ein Hallo geben, wie sie es nur bei den schlimmsten Anlässen erlebt hatte. Denn Konflikte mit den Aufsichtsbehörden waren ihm in der Seele zuwider. Er hielt gerade nach dieser Seite hin ungeheuer viel auf das gute Beispiel, das sein Stand allen übrigen zu geben habe.

Muß ich das heute noch bezahlen?" fragte sie zaghaft. Wenn sie nur ein paar Tage Aufschub erlangte, so mußte Helene ihr helfen.

Der Assessor beobachtete ihre Angst mit einem geradezu verabscheuungswürdigen Behagen. Sie sah entzückend aus

Es soll nicht bestritten werden, daß unsere Neichsgesetz- gebung seit Jahren schöpferisch und verbessernd in die sozialen Verhältnisse unseres Vaterlandes eingegriffen hat; allein sie ist bei ihren Reformen im wesentlichen von der Voraussetzung ausgegangen, ihre Segnungen dem politisch selbständigen Staatsbürger zuzuwenden, anstatt ihr Haupt­interesse der werdenden Generation zu schenken. Die Folgen hievon kann man deutlich aus den Tabellen ablesen, in denen das jugendliche Verbrechertum in Zahlen gedrängt ist. In den 15 Jahren von 1882 bis 1897 ist nach der Kriminal­statistik des Deutschen Reiches die Zahl der jugendlichen Verurteilten von 30,719 auf 45,251, also um etwa 50 Pro­zent, gestiegen. Mit Recht behauptet unser hervorragender Stafrechtler Liszt,daß die große Mehrzahl der einmal verurteilten Jugendlichen für immer dem Verbrechen anheim­gefallen sei." Die soziale Gesetzgebung des Deutschen Reiches wird hiernach auch vom kriminalpolitischen Stand­punkte aus ihr Augenmerk auf eine rationelle Erziehung der Jugend im allgemeinen, und auf eine richtige Behandlung der verbrecherischen Jugend im speziellen zu richten haben.

Die wirtschaftliche Lage der arbeitenden Klassen unseres Volkes, aus deren Kreisen sich naturgemäß das Gros des Verbrechertums zusammensetzt, ist leider noch nicht eine der­artige, daß sie für die Erziehung der Jugend die nötige Zeit und das nötige Geld erübrigen läßt. In diesen Kreisen ist daher eine Verwahrlosung der Heranwachsenden Jugend in moralischer Beziehung nur zu häufig; von der Sitten­verrohung bis zum Verbrechen ist aber nur ein kurzer Schritt. Das haben die Bundesstaaten denn auch alle er­kannt, und als das Resultat dieser Erkenntnis ist die soge­nannte Zwangserziehung hervorgegangen. Das Reich mit seiner Sozialgesetzgebung hat sich an diesem Problem noch nicht versucht, ja es hat sogar harter Kämpfe bedurft, um dem Art. 135 unseres Bürgerlichen Gesetzbuches, nach welchem die landesgesetzlichen Vorschriften über die Zwangs­erziehung Minderjähriger unberührt bleiben, überhaupt Auf­nahme zu verschaffen. Es ist noch manches zu bessern: eine Zwangserziehung, welche erst einsetzt, wenn die Eltern ein positives Verschulden an der Verwahrlosung ihrer Kinder trifft und die versagt, wo Indolenz oder materielle Leistungs­unfähigkeit die Schuld an letzterer trägt (so Preußen), ist mangelhaft und unfertig. Auch haftet ihr noch zu sehr die Idee der Deklassierung an; die Zwangserziehung soll nicht strafen, sie soll lediglich wie schon ihr Name sagt erziehen. Hand in Hand mit der Erziehung der Verwahr­losten muß die Behandlung der verbrecherischen Jugend gehen. Nirgends vielleicht hat sich das Fehlerhafte unseres Freiheitsstrafensystems von so unheilvollem Einflüsse gezeigt, als bei der Bestrafung jugendlicher Delinquenten. Das neue Strafgesetzbuch, hoffentlich eines der besten Geschenke des kommenden Jahrhunderts, wird den Richtern Straf­mittel an die Hand geben müssen, welche dem jugendlichen

in dieser Niedergeschlagenheit, viel hübscher noch als gestern in ihrem herben Mädchenstolze. Und er kam sich auch heute viel überlegener vor. Er war Herr der Situation. Die ausgleichende Gerechtigkeit des Himmels war ihm ein­mal wieder eine unumstößliche Thatsache.

Aber nur einen Augenblick lang hatte er diese pharisäer­hafte Anwandlung. Schon im nächsten Moment empfand er eine ehrliche Beschämung über seine unritterliche Freude, und er überhastete sich ordentlich, um das wieder gut zu machen, indem er so verbindlich, wie es ihm nur möglich war und erlaubt schien, auf ihre Frage antwortete:

Wenn Sie mir gestatten wollen, lege ich für Sie aus, bis Sie . . ."

Doch sie ließ ihn nicht zu Ende reden.

Nein, nein, ich muß sehr danken!" erklärte sie ihm hochrot vor Erregung. Ein solches Abkommen vertrug sich unmöglich mit ihrem Haß, den sie diesem Vertreter des anderen Geschlechts gelobt hatte.

Ich möchte nur nicht, daß mein Vater . . . ." fing sie nach einer Weile zögernd wieder an.Er ist so em­pfindlich in solchen Sachen. Und jede Aufregung bringt ihm Schaden!"

Gnädiges Fräulein, Sie haben nur zu bestimmen!" rief der Afseffor feurig. . . .Glauben Sie mir, wenn der Tölpel, der Hohmann, nicht so ungeschickt ... hm . . . das heißt, ich bin Ihnen gegenüber ach, Hohmann, holen Sie der Dame doch mal ein Glas Milch zur Erquickung! ich bin Ihnen gegenüber ja noch ein viel größerer Tölpel gewesen! . . . Bestes Fräulein, nicht wahr, Sie