zu erfolgen haben, durch die Gerichtsvollzieher bewirkt worden; aus dieser Amtslhätigkeit erwuchs ihnen eine namhafte Einnahme. Nach den Bestimmungen der Novelle zur Zivilprozeßordnung vom 17. Mai 1898 sind vom 1. Januar 1900 an die Zustellungen von Amtswegen in der Weise vorzunehmen, daß der Gerichtsschreiber das zu- zustellende Schriftstück in einem durch das Gerichtssiegel verschlossenen, mit der Adresse der Person, an welche zugestellt werden soll, versehenen und mit einer Geschäftsnummer bezeichneten Briefumschlag einem Gerichtsd.ener oder der Post zur Zustellung übergiebt. Aus dieser veränderten Einrichtung könnte für die Gerichtsvollzieher ein erheblicher Ausfall an Einnahmen entstehen. Um diesen Ausfall, der insbesondere von den Gerichtsvollziehern in kleineren ländlichen Bezirken schwer empfunden worden wäre, zu verhüten oder doch auf ein erträgliches Maß zu mindern, hat die Großh. Regierung auf Grund des Vorbehalts im Artikel 28 des Gesetzes, die Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes betr., vom 3. September 1878, die den Gerichtsdienern bei Zustellungen von Amtswegen zukommenden Verrichtungen im § 2 der Verordnung vom 12. November den Gerichtsvollziehern übertragen. Dadurch wird insofern nichts neues geschaffen, als bereits die §§ 12 bis 15 der Gerichtsvollzieherordnung vom 21. Mai 1879 bestimmen, daß Gerichtsvollziehern Zustellungen, für welche einfachere Formen des Nachweises der Zustellung vorgeschrieben sind, und sonstige ihrer dienstlichen Stellung entsprechende Verrichtungen übertragen werden können; solche Verrichtungen sind auch bisher schon den Gerichtsvollziehern zugewiesen worden, wie z. B. in Städten die Wahrnehmung des inneren Dienstes bei Schöffengerichtssitzungen und in kleineren Amtsgerichtsbezirken die einfachen Zustellungen und Behändigungen. Die Uebertragung der Zustellungen von Amtswegen auf die Gerichtsvollzieher liegt aber auch im dienstlichen Interesse; denn die vereinfachte Zustellung im Sinne der §§ 208 bis 213 der Zivilprozeßordnung ist keine formlose Uebergabe eines Schriftstücks, sondern sie ist an Förmlichkeiten geknüpft und es wird die Aufnahme einer Zustellungsurkunde verlangt, welche in der Hauptsache das zu enthalten hat, was die Urkunde über eine auf Betreiben der Partei erfolgte Zustellung enthalten muß. Es kommt hinzu, daß auch bei der Zustellung von Amtswegen die Vorschriften über die Ersatzzustellung zu beobachten sind, die eine genaue Kenntnis der betr. gesetzlichen und instruk- tionellen Bestimmungen besitzen. Da dies bei den Gerichtsvollziehern, infolge der größeren Rechtskenntnisse, die sie sich durch ihre Vorbildung erwerben, in höherem Maße zutrifft, als bei den Gerichtsdienern, so wird eine größere Sicherheit dafür geschaffen, daß die Zustellungen von Arnts- wegen vorschriftsmäßig zur Ausführung gelangen. Die Zustellungen von Amtswegen erhalten vom 1. Januar 1900 an insofern noch eine besondere Bedeutung, als nach dem Reichsgesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Bekanntmachung gerichtlicher Verfügungen, wenn mit ihr der Lauf einer Frist beginnt, durch Zustellung nach den für die Zustellung von Amtswegen geltenden Vorschriften der Zivilprozeßordnung zu erfolgen hat. Durch die Uebertragung der wichtigen Zustellungen in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf die Gerichtsvollzieher werden nicht nur etwaige Einbußen in anderen Zweigen des Gerichtsvollziehcrdienstes, welche die neue Gesetzgebung mit sich bringt, z. B. durch Erweiterung des Kreises der unpfändbaren Sachen, in wünschenswerter Weise einigermaßen ausgeglichen, sondern es werden auch auf jenem Gebiete der Rechtspflege die Garantien geboten, mit denen die Zivilprozeßordnung für die streitige Gerichtsbarkeit das Zustellungswesen im allgemeinen umgiebt.
Holzheim, 18. November. Die Einwohner unserer Gemeinde wurden seit länger als acht Tagen infolge zweier Einbrüche in große Aufregung versetzt. Dieselbe erreichte aber am Donnerstag ihren Höhepunkt, als es bekannt wurde, daß bei hellem Tag in der Wohnung des Herrn Peter Jung X. eingebrochen worden sei. Als nämlich die Tochter des Herrn Jung am genannten Tag aus dem Feld nach Hause kam, fand sie die Hausthür, obschon sämtliche Hausbewohner im Feld waren, offen stehen. In der Wohnstube war ebenfalls am Tisch die Schublade geöffnet; auch im zweien Stock, wohin sie sich begab, war nicht alles in Ordnung, so daß es derselben ganz unheimlich zu Mut wurde. Auch vermeinte sie, als sie wieder unten angelangt war, ein Geräusch oben zu hören; sie eilte deshalb vor das Thor, um das Haus besser beobachten zu können. Auf einmal wird ein Fenster im zweiten Stock geöffnet, ein Mann wird sichtbar, schwingt sich auf das Fensterbrett und springt auf den unten befindlichen Dunghaufen und verschwindet durch den Garten ins Freie. Sie machte Lärm, infolge dessen eine Anzahl Leute herbeieilten, die den Spitzbuben verfolgten. Derselbe hatte seinen Weg in das freie Feld genommen und es entwickelte sich eine wahre Hetzjagd, an der immer mehr Leute, die im Feld beschäftigt waren, teilnahmen; ein Mann spannte sogar sein Pferd aus, schwang sich auf dasselbe und jagte ebenfalls dem Ausreißer nach. Der Verfolgte, welcher cinsah, daß er nicht entweichen konnte, gab den Widerstand auf und ergab sich. Der Einbrecher entpuppte sich als der bis vor kurzem anderthalb Jahre hier dienende Knecht Heinrich Renke, welcher damals erst aus der Zellenstrafanstalt zu Butzbach entlassen worden war, woselbst er eine Strafe wegen Einbruchs zu verbüßen hatte. Er hatte eine große Summe Geldes bei sich, war ihm doch bei dem letzten Einbruch außer anderen Sachen auch 252 Mk. bares Geld in die Hände gefallen. Der nun Gefangene wurde im Triumph in das Dorf geführt, wo alles zusammenlief, um denselben zu sehen. Er wurde alsbald an das Amtsgericht in Butzbach abgeliefert. Wie dreist derselbe sich bei seinen Einbrüchen benommen hat, geht daraus hervor, daß er, ehe er ans Werk ging, sich erst satt gegessen hat,
bei dem einen Einbruch hat er sogar längere Zeit Licht gebrannt, wie die Nachtwächter beobachtet haben wollen. Der Dieb wird nun seinen Lohn empfangen und unsere Gemeinde von ihrem drückenden Alp befreit. W. B.
△ Klein - Welzheim bei Seligenstadt, 19. November. Ein schwerer Schiffs Unfall ereignete sich vorgestern abend auf dem Mainstrome in der Nähe des „Schleifbaches". Die zu Thal fahrenden Schiffer Brand, Faulenbach und Zöller aus Reistenhausen wollten sich auf einem mit behauenen Steinen beladenen Fahrzeuge einem ihnen auf der Bergfahrt begegnenden Schleppzuge nähern. Sie gerieten dabei mit dem Zuge in Kollision, so daß das Fahrzeug in den Grund gebohrt wurde. Während sich Brand auf den Schleppzug zu retten vermochte, stürzte Zöller in den Strom und geriet unter den Zug. Nur mit äußerster Anstrengung gelang nichtsdestoweniger die Bergung des verzweifelt mit den Wellen Kämpfenden. Bis jetzt forschte man vergebens nach dem gesunkenen Fahrzeuge.
A Zellhausen bei Seligenstadt, 19. November. Der am Schleusenbau bei Oberrad beschäftigte Arbeiter Konrad Venuleth von hier verunglückte gestern bei der Arbeit infolge Ausgleitens. Er wurde in einer Chaise seinen hiesigen Angehörigen zugeführt. Der Arzt konstatierte bedeutende Verletzungen, insbesondere einen zweifachen schweren Bruch des rechten Unterarmes.
4- Mainz, 19. November. Zur Bischofswahl. Das „Mainzer Journal" dementiert in aller Form die von der „Franks. Ztg." aus Darmstadt gebrachte Mitteilung bezüglich zweier Personen, welche für den Mainzer bischöflicher Stuhl in Aussicht genommen seien. Das „M. I." bezeichnet die Mitteilung als eine freie Erfindung des betreffenden Korrespondenten der „Franks. Ztg."
— Mainz, 19. November. Infolge der bei der letzten Aufstellung des hessischen Staatsbudgets beschlossenen Erhöhung der staatlichen Hundesteuer von 5 Mk. auf 10 Mk., hat der städtische Finanzausschuß auf Antrag der Bürgermeisterei den Beschluß gefaßt, auch die kommunale Hundebesteuerung hier gemäß dem den Städten zustehenden Rechte auf 10 Mk. zu erhöhen. In Mainz werden gegenwärtig 2766 besteuert, was bei der erhöhten Steuer eine jährliche Mehreinnahme von 13830 Mk. geben würde, wenn nicht zu erwarten wäre, daß infolge der Steuererhöhung mancher seine Hundeliebhaberei aufgiebt. — Die hiesige Handelskammer hat sich bezüglich der Errichtung von Handwerkerkammern im Großherzogtum Hessen in ihrer letzten Sitzung einer von dem hessischen Handwerkertag gefaßten Resolution angeschlossen, welche die Errichtung von je einer Handwerkerkammer für jede der drei Provinzen befürwortet. Die Handelskammer ist dabei von der Erwägung ausgegangen, daß es in Anbetracht der Verschiedenartigkeit der Verhältnisse in den drei Provinzen unzweckmäßig wäre, nur eine Handwerkerkammer zu errichten.
Mainz, 19. November. Vermögen der Stadt. Im Jahre 1883 betrug das Immobilien-Inventar nach der Abschätzung an Gebäuden 7 804817 Mk., an Grundstücken 2518299 Mk., zusammen 10323116 Mk. Nach einer späteren Abschätzung, bei welcher noch der Hafen hinzukam, an Gebäuden 11918466 Mk., Grundstücken 2760476Mk., Hafen 5532 883 Mk., zusammen 20211825 Mk. Nach der neuesten Abschätzung beträgt das Immobilien-Inventar an Gebäuden 16024416 Mk., an Grundstücken 7 185264.20 Mark und an Bahnanlagen 406000 Mk., zusammen 23 615680.20 Mk. — Die jüngst erfolgte Untersuchung des baulichen Zustandes des „eisernen Turmes" durch das Stadtbauamt und Mitglieder des Bauausschusses hat ergeben, daß sich der Turm in seinem Innern wie in seinem Aeußern in Wirklichkeit in sehr defektem Zustand befindet. Die Wahrnehmung, die viele Personen von der Straße aus glauben gemacht zu haben, daß der Turm nach einer Seite eine merkliche Senkung erfahren, ist thatsächlich richtig, und beträgt diese Senkung 57—60 Ctm. Die Neigung des Turmes ist nach der linken Seite hin, wenn man ihn vom Rhein aus betrachtet. Mit Rücksicht darauf, daß der Militär- fiskus Eigentümer des Turmes ist, hatte der städtische Bauausschuß keinen Anlaß, sich weiter mit dem Turm zu befassen, und lehnte es insbesondere ab, die notwendigen Dach reparaturen auf städtische Kosten aussühren zu lassen.
O Vom Rhein, 19. November. Von Seiten der Handelskammer in Düsseldorf wurde jetzt bei den übrigen rheinischen Handelskammern angeregt, auf eine einheitliche Festsetzung der Ar b e i t s stu n d e n in sämtlichen Rheinhäfen hin- zuwirken. Die Mainzer Handelskammer hat es abgelehnt, dieses Vorgehen zu unterstützen und ist dieselbe vielmehr der Ansicht, daß die Festsetzung der Arbeitsstunden nach den verschiedenen lokalen Bedürfnissen und jeweiligen Verhältnissen sich richten müsse und deshalb eine Eiuheitlichkeit nicht wünschenswert erscheine.
** Marburg, 18. November. Eine studentische Burenkundgebung. Eine recht originelle und große Heiterkeit erregende Auffahrt veranstaltete heute mittag um 2 Uhr eine Anzahl hiesiger Studenten. Vom Bahnhof aus bewegte sich eine ganze Reihe Chaisen mit Insassen langsam durch die Stadt. In der vordersten Chaise saß ein Musikkorps, welches lustige Weisen spielte. Dann folgten Chaisen mit launigen Emblemen, die auf verschiedene Phasen des bisherigen Kampfes Bezug hatten. So sah man die Einschließung von Ladysmith, Rhodes in Kimberley, man führte sogar eins der ausgerissenen Maultiere den Marburgern vor. In einem Gefährt saß außerdem ein kriegsmäßig ausgerüsteter „Buer", in einem anderen erblickte man Ohm Paul, der gemütlich seine Tasse Kaffee trank. Der wohl gelungene Scherz erregte allenthalben Heiterkeit. (Ob. Ztg.)
Kastel, 18. November. Eine für unsere Stadt hochwichtige Entscheidung ist in der vertraulichen Sitzung der Stadtverordneten, welche sich der öffentlichen am Donnerstag abend angcschlosscn, getroffen worden. Dieselbe sprach die
Pensionierung des seit bald einem Jahre schwer erkrankten Herrn OberbürgermeistersWesterburg aus, welche von dem Magistrat beantragt und auf gütlichem Wege herbeigeführt worden war. Herr Westerburg hatte 1892 sein Amt übernommen und die von ihm mit seltener Energie entfaltete Wirksamkeit verdient als eine denkwürdige bezeichnet zu werden. Zu danken ist dem Herrn Oberbürgermeister eine Reform des städtischen Finanzwesens, die Schaffung des neuen Elektrizitätswerkes und der Verträge mit der Kasseler Straßenbahngesellschaft wegen der Betriebskonzession und der Stromabnahme aus dem städtischen Werke, die Reorganisation des Feuerlöschwesens, die Herstellung dcr Kanalisationsbauten, die Eingemeindung Wehlheidens rc. Sein rühriger Geist beschäftigte sich in der letzten Zeit seiner vielumfassenden Thätigkeit sehr mit den Durchbruchsplänen für die Altstadt, deren Zukunft er in richtiger Erkenntnis so gedeihlich als möglich zu gestalten suchte. Auch den Verkehr auf der schiffbar gemachtem Fulda strebte er stets zu vergrößern, indem er sich lebhaft für die Kanalisierung der Weser interessierte. Den hessischen Städtetag hatte er schaffen helfen und leitete dessen Verhandlungen als Vorsitzender. Es tritt nun die Frage der Wahl eines neuen obersten Leiters der städtischen Verwaltung an die maßgebenden Stellen heran, zu deren Verhandlung wohl zunächst wahr- scheinlich eine aus Mitgliedern des Magistrats und der Stadtverordneten Versammlung bestehende Kommission ernannt werden dürfte. Die Pension des Herrn Oberbürgermeisters beläuft sich auf 10000 Mark. Bis zum Ablauf der Wahlperiode, bis zum 15. Februar 1901, sind jedoch, wie in der vorgestrigen Sitzung beschlossen wurde, dem Herrn Oberbürgermeister die bisherigen Bezüge zu belassen.
Hanau, 18. November. Goldene Medaille. Auf der z. Zt. in München stattfindenden Spezial-Ausstellung für Küchen-, Keller-, Hans-, Brauerei- und Wirtschaftswesen wurde der Hof-Bierbrauerei Hanau, Akt.-Ges. vorm. G. Koch für ausgestelltes Kanzlerbräu" ein Ehren- Diplom und goldene Medaille zuerkannt.
Der Brand des deutschen Dampfers Patria.
London, 17. November.
Die englische Presse ist einstimmig in ihrem Lobe über die Ordnung und Disziplin, welche an Bord des brennenden Hamburger Dampfers „Patria" herrschte, während die Passagiere gerettet wurden. Die sämtlichen geretteten und in Dover gelandeten Personen, 153 an der Zahl, waren Passagiere, mit Ausnahme eines Mannes, der zur Mannschaft gehörte und aussagte, daß die an Bord zurückgebliebene Mannschaft sich auf 150 bis 170 Mann belief. Unter den Passagieren befanden sich der deutsche Konsul in Portorico, L. Duplace, der in Begleitung seiner Gattin nach Deutschland reifte. Man hatte große Mühe, denselben vom brennenden Dampfer in ein Boot hinabzulassen. Man mußte ihn in einen Krankenstuhl setzen und ihn darin hinablassen. Der Schrecken hatte eine so starke Wirkung auf ihn ausgeübt, daß er in sehr schlechtem Befinden in Dover ankam. Dort starb er am Abend in einem Hotel. Die Passagiere kamen in sehr trauriger Verfassung in Dover an. Die Kajütenpassagiere hatten sämtlich ihr Gepäck verloren. Einige der Passagiere waren ohne Röcke, andere ohne Hüte, und eine alte Dame hatte keine Schuhe. 18 Stunden lang waren die Passagiere ohne Nahrung gewesen, und da sie mitten in dcr Nacht in Dover landeten, hatte man Mühe, ihnen gleich Nahrung und Erfrischungen zu verschaffen. Der Geistliche I. Martin, welcher der Sekretär des Seemannsheims ist, scheint sich der Schiffbrüchigen sehr angenommen zu haben. Bäcker und Fleischer mußten geweckt werden und so wurde es möglich, die Schiffbrüchigen erst mit warmem Kaffee und dann mit Fleischnahrung zu versehen. Die Agenten dcr Hamburg-Amerikanischen Packetfahrt-Gesellschaft, George Hammond u. Co. thaten alles mögliche, um die Leiden der Passagiere zu lindern, und ebenso auch der deutjche Konsul N Schott.
Unter den Passagieren befand sich ein Student der New-JerseyUmversität, welcher studienhalber nach Deutschland reiste. Dieser teilte mit, daß die Passagiere am Mittwochmorgen um 9 Uhr geweckt wurden und erfuhren, daß vom Maschinenraum her Rauch auffteige. Man hoffte noch immer, das Feuer werde nicht ernst sein und das Schiff könne Hamburg erreichen. Um 9 Uhr war es aber klar, daß das Feuer schnell um sich griff, und der Rauch stieg in dicken Wolken auf. Das Feuer schien in der Mitte des Schiffes entstanden zu sein und sich nach dem vorderen Teil auszubreiten. Man konnte die Flammen aus dem Schiffsraum aufsteigen sehen, und das eiserne Verdeck und die Seiten des Schiffes wurden intensiv heiß. Ein Herr Hugo Lachenicht aus SanFrancisco sagte, er habe nie bravere Leute gesehen, als die Mannschaft des Schiffes. Kapitän Fröhlich verdiene den wärmsten Dank der Passagiere. „Während der schweren Zeit, die wir zwei bis drei Stunden lang zu durchleben hatten, verließ er die Brücke nie, und er und seine Offiziere bemühten sich, den Mut der Passagiere zu heben. Mitten in der Bewegung hörte ich, wie er nach einer Pfeife rief, da der Weg zu feiner Kabine wegen der Flammen und des Rauches nicht passierbar war. Als ich den Kapitän zuletzt sah, stand er auf der Brücke ganz in Rauch eingehüllt, in dicken schwarzen Wolken rollte der Rauch über das Schiff dahin, und der Rauch war stark genug, uns zu ersticken. Man sagte uns, wir thäten gut, das Schiff zu verlassen, und um elf Uhr ließ man die Boote hinab. Niemand durfte ohne Erlaubnis des Kapitäns oder der Offiziere in die Boote. Der Kapitän gab den Befehl „Frauen und Kinder zuerst" und dieser Befehl wurde buchstäblich befolgt. Niemand machte einen Versuch, dem Befehle entgegen zu handeln. Infolge dieses Befehles gab es einige sehr rührende Szenen, als Männer sich von ihren Frauen und Kindern trennten und Abschied nahmen.


