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21.5.1899 Zweites Blatt
 
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Sonntag den 21. Mai

Zweites Blatt

1899

IHt. 118

Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Giefzen.

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Lokales und Ursvutzirües.

§ Bon der Ohm, 19. Mai. Wo die Fischotter häufig vorkommt, da ist der Fischbestand eines Gewäfiers meist dezimiert. Im oberen Lauf der Ohm bemerkt man diese Fischvertilgerin namentlich im Winter durchaus nicht sehr selten. Hiernach sollte man nun meinen, sei es mit der Fischerei in den betreffenden Bezirken übel bestellt. Dem ist jedoch nicht so, der Fischbestand hat sich seit den letzten Jahren sogar ersichtlich gebessert. Und diese Beffe- rung besteht eben nicht in minderwertigen Weißfischen, son­dern im edelsten Fisch unserer Gebirgsbäche, der Forelle. Sie kam zwar auch schon früher in der oberen Ohm vor, aber als wirkliche Seltenheit. Jetzt fängt man sie häufiger als den Weißfisch. Dieses häufige Vorkommen der Forelle basiert auf der vor einigen Jahren erfolgten Einsetzung von Forellenbrut durch die Großh. Oberförsterei Nieder-Ohmen. Man setzte damals seitens der Fischereibesitzer wenig Hoff­nung auf eine Verbesserung des Forellenbestandes. Aber der Erfolg des damaligen Bruteinsatzes ist nicht ausgeblieben, und erhält seine Bestätigung durch das stets zahlreichere Vorkommen der Forelle. Sicher würde der Fischreichtum noch größer werden, wenn die Enten nicht freien Zutritt zu den Gewässern hätten. Gerade diese sind Hauptvertilger der jungen Fischbrut.

W. Aus der Wetterau, 19. Mai. Auf Ihre Mitteilung in Nr. 115, erstes Blatt desGieß. Anz." über die Ver­tilgung des Hederichs und des Ackersenfs erlauben Sie wohl, nachtragen zu dürfen, daß, wenn einmaliges Bespritzen nicht ganz hilft, ein zweites folgen muß. Dieses wird aber helfen. Man macht gegenwärtig Versuche in Rheinhessen und im Ried und ist sehr mit den Ergebniffen zufrieden. Während anderwärts das junge Hausgeflügel kaum halbwüchsig ist, hat bei uns bereits der Handel mit fetten, jungen Gänsen begonnen. Die meisten Menschen glauben, die Gans sei lediglich ein Martinsvogel. Das ist ein Irrtum, wer sich bei uns überzeugen will, findet sofort, daß die Gans auch ein Pfingst Vogel ist. Zu hunderten werden gegenwärtig die sehr sorgfältig gefütterten jungen Gänse geschlachtet und vorzugsweise nach Frankfurt geliefert. Feinschmecker behaupten, daß die Pfingstgänse auch GraS- gänse genannt, weil sie neben Kraftfutter auch Gras auf der Frühlingsweide aufnehmen können einen feineren und zarteren Geschmack besäßen, als die Herbst- oder Martinsgänse, die ausschließlich mit Kraftfutter gemästet werden. Die Probe ist nicht schwer und kostspielig, denn um 4 bis 4l/2 Mark erhält man bei uns einen delikaten Pfingstbraten, und dieser Preis ist nicht unerschwinglich. Recht hochpreisig halten sich die jungen Schweine, wie auch der Friedberger Markt gezeigt hat. Unsere Gemüse in den Gärten lassen leider sehr viel zu wünschen übrig, das naßkalte, bis Mitte Mai auch rauhe und stürmische Wetter, hat die Gemüsepflanzen nicht, oder wenig gefördert. Wir haben Gemüse von Frankfurt beziehen müffen. Da­gegen schaut es auf Fluren, Wiesen und Wäldern prachtvoll aus. Wir wünschen dem freundlichen Leser: Fröhliche Pfingsten!

4- Nidda, 19. Mai. (Teures Grummet). Ein Wetterauer Fuhrmann kaufte im Juni v. I. ein größeres Quantum Grummet von einem hiesigen Bürger, holte solcher aber nicht zur festgesetzten Zeit ab und wurde daher auf Vertragserfüllung verklagt. Obwohl ihn das Gericht zur Abholung der Kaufsache, Zahlung des Preises von 1,50 Mk. pro Zentner Grummet und Erstattung von 50 Pfg. Lager­geld per Tag für die Zeit des Verzugs verurteilte, touibe das Grummet nicht in Empfang genommen, sodaß der Ver­käufer den Antrag stellte, ihn zu ermächtigen, auf Koste» des Gegners die Ware nach dessen Wohnort verbringen und dort überliefern zu können. Jetzt erst fand der Käufer sich bemüßigt, dem anderen entgegenzukommen, und kam in dem Termin die Sache vergleichsweise dahin zur Erledigung, daß der Verklagte die urteilsmäßig ihm obliegenden Leistungen bis zu einer bestimmten Zeit zu erfüllen versprach und die Hälfte der Kosten zahlt. Das Lagergeld allein bezifferte fich bereits auf 160 Mk.

Nidda, 18. Mai. Gestern starb hier der frühere Landtagsabgeordnete Herr Sturmfels. Derselbe, ein hochgeachteter, besonders um seines biederen Wesens willen in allen Schichten der Bevölkerung geschätzter Mann und guter Patriot und Christ, hatte seit einigen Jahren mit seiner gleichfalls betagten Gattin hier Wohnung genommen; seine Beisetzung wird in seinem früheren Wohnort Ulfa nach hier im Hause stattgehabter Feier stattfinden. Er erreichte ein Alter von 69 Jahren.

Aezugsprei- vierlrljährlich 2 Mark 20 Pf,, monatlich 75 PfH. mit Bringerloh».

Bei Postbezug 2 Mark 50 Pf^ vierteljährlich.

Ausland.

Wien, 19. Mai. Der türkische Botschafter übergab dem Obersthofmeister Fürsten Liechtenstein zwei vom Sultan an den Kaiser gerichtete Briefe zur Weiterbeförderung an das kaiserliche. Hoflager in Budapest.

Haag, 19. Mai. Von der Friedens-Konferenz wird gemeldet, daß Baron Staal heute vormittag die Chefs der Delegationen zu einer Vorbesprechung in seinem Hotel empfangen hat. Wie es heißt, zeigen sich die meisten Dele­gierten, speeiell die russischen, durchaus zuversichtlich. Nachts traf hier noch aus Paris der russische Staatsrat v. Bloch ein, der Verfasser des WerkesDer Krieg der Zukunft".

M.P.C. Bereinigte Staaten. Beim Marine-Departe­ment ist ein Bericht des Admiral D e w e y eingelaufen, wonach die in der Manila-Bay zerstörte spanische Flotte infolge ihres Zusammenwirkens mit den Strandbatterien anfänglich der amerikanischen Flotte überlegen gewesen sein soll. Die Entscheidung dieser Frage ist insofern von Wichtigkeit, als davon die Höhe der Prisengelder für die amerikanische Mannschaft abhängt. Nach dem Gesetz ist die Regierung verpflichtet, für jeden Offizier und Mann eines besiegten Schiffes 100 Dollar an den Sieger zu zahlen, falls letzterer von vornherein überlegen war. Hat ein ameri­kanisches Schiff jedoch einen stärkeren Gegner überwältigt, so wird die Zahl der unterlegenen Besatzung mit 200 Doll, pro Kopf vergütet. Die Besatzung der in der Manila-Bay geschlagenen spanischen Flotte betrug ea. 1800 Mann. Der Staat hat nun darüber zu entscheiden, ob 180,000 oder 360,000 Dollar an die amerikanische Mannschaft zur Auszahlung gelangen solle».

Deutsches Reich.

Berlin, 19. Mai. Das Staatsministerium trat heute nachmittag um 3 Uhr unter dem Vorsitz des Reichs­kanzlers Fürsten Hohenlohe in seinem Dienstgebäude zu einer Sitzung zusammen.

Berlin, 19. Mai. Aus Leipzig wird gemeldet, daß der Ober-Reichsanwalt Hamm als Präsident des Oberlandes­gerichts Köln in Aussicht genommen ist.

MP.C. 2)ie Genehmigung des Kaisers zu einer Vertagung des Reichstags über den Sommer hinaus, ist im Prinzip bereits eingeholt, und erteilt. Die verbündeten Regierungen werden darauf bestehen, daß be­stimmte Vorlagen, wie der Nachtragsetat, das Jnvaliden- gesetz und die Verlängerung des Handelsprovisoriums mit England noch vor der Vertagung erledigt werden. Das Fleischschaugesetz und die Gewerbenovelle werden wohl bis zum Herbst zurückgestellt werden. Wegen der Postnovelle und der Hypothekenbankenordnung bestehen noch Zweifel, ob es sich ermöglichen lassen werde, dieselben vor der Ver­tagung zur Annahme im Plenum zu bringen.

M.P.C. Berlin, 19. Mai. Von englischer Seite wird in betreff der beunruhigenden Gerüchte über die Marchand Expedition geschrieben. Es wäre wunderbar, wenn Marchand jetzt nach der glänzenden Aufnahme in Oddis Abeba und in Harrar ein Unglück zugestoßen sein sollte; es würde dies lebhaft an den Unfall Emin Paschas in Bagamoyo erinnern, der, nachdem er Jahre lang die ge­fährlichsten Teile Afrikas durchzogen hatte, auf so merk­würdige Art verunglückte. Vorläufig ist jedoch noch immer Hoffnung vorhanden, daß die Befürchtungen einer wirklichen Grundlage entbehren. Es stimmt allerdings, daß die Straße von Harrar nach Jibutil vor einigen Monaten sehr unsicher war, als die Issas sich dem Bau der Eisenbahn widersetzten. Nach den letzten Nachrichten aus Jibutil waren die Einge­borenen in der Nähe der Eisenbahnstation in voller Em­pörung und Ermordungen von Bahnarbeitern an der Tages­ordnung. Wie stark die Truppe Marchands zuletzt war, weiß man nicht genau. Der neue Gouverneur von Jibutil hat auf seinen Antrag kürzlich aus Frankreich Verstärkungen erhalten, so daß diesen ein gewisser Vorwurf trifft, wenn er Marchand vorher durch ein so unsicheres Gebiet hat ziehen lassen, ohne genügende Unterstützung abzuwarten.

Dortmund, 19. Mai. Infolge einer Explosion schlagender Wetter auf der Zeche Kaiserstuhl II. wurde ein Bergarbeiter getötet und zwei verletzt.

Ke hener Anzeiger

Heneral-Anzeiger

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grcnzung der Verkaufszeit einen Eingriff in ihre berufliche Betätigung. Daher sollte mit einer solchen Reglementierung nicht über die durch die Umstände geforderten Schranken hinausgegangen werden. D. T.

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In,s Nr. 116, K|j|r eitung errn C. Krause,

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Obligatorischer oder fakultativer Ladenschluß?

Die Reichstagskommission, welche mit der Vorberatung vtrGewerbeordnungsnovelle betraut ist, hat, ent- gtgen den Vorschlägen der Regierungsvorlage und trotz der öringntben Abmahnungen seitens ber Vertreter ber ver- üinbdten Regierungen, für ben obligatorischen einheitlichen Müschluß sich ausgesprochen. Ihr Votum lautet:Von ?9 abenbs bis 5 Uhr morgens müssen Verkaufsstellen ffir K n geschäftlichen Verkehr geschloffen sein." Von osfi- Mer Seite wirb zu btefem Beschluß folgenbes ausgeführt: SBürbe ber Kommissionsbeschluß Gesetz werben, so wäre ba- it aite Orbnung ber Dinge geschaffen, gegen welche noch wr wenigen Jahren eine weitverzweigte unb leibenschaft- llihk Opposition sich gcltenb gemacht hat." Die Grünbe, Michi damals bas Widerstreben weitester Streife gegen die gesetzliche Normierung der Verkaufszeit für offene Läden mchruefen, haben seitdem an Schwergewicht nicht eingebüßt. äRan i muß demnach darauf gefaßt sein, daß Unzufriedenheit uib Mißmut seitens der beteiligten Erwerbszweige sowie bi« Publikums in starkem Maße hervortreten werden, so- otlb leie geplante Zwangsvorschrift zu prakttscher Geltung zDttmchl wäre. Es ließe sich Über die zu erwartenden Un- ^iMgÄichkeiten hinwegsehen, wenn man von dem gesetzlich ? äpttlrtt einheitlichen Ladenschluß Vorteile sich versprechen I iiiiiitt,- die die Schattenseiten ber Neuerungen aufzuwiegen iirn stcinbe wären.

Der praktische Nutzen ber erzwungenen Labenruhe barf i itltf)tun nicht zu hoch veranschlagt werden. Er würde sich d iiüfluj beschränken, daß diejenigen Kaufleute, welche gegen- BMirtig gegen ihre Neigung, lediglich aus Rücksicht auf ihre $ Mnhinenten, ihre Geschäfte auch noch nach 9 Uhr abends aiffiti jju halten sich genötigt fühlen, zu einer früheren $ Bhitibti sich ber Ruhe hingeben könnten. Diesem Ruhe- bMrsmis wirb aber auch in ber Regierungsvorlage Rech­nung getragen. Nach berselben kann auch einem Teil ber Lkckuünhaber bie Schließung ihrer Geschäfte zu einer be- flliimlsm Stunbe vorgeschrieben werben. Der Kommissions- bWusß befürwortet staatlichen Zwang und allgemeine 9te= g Der lierung, die verbündeten Regierungen hingegen em- p Dem freie Entschließung unter Berücksichtigung örtlicher beruflicher Eigenart. Die nach Zeit und Ort in großer 3 Bnniigfaltigleit wechselnden Anforderungen an den Hand- vimlach aus offenen Läden lassen sich überhaupt nicht unter d Hi vlvn ber Kommission aufgestellte einheitliche Formel fr inmgetn, ohne bie kategorische Regel von Anfang an burch t int [dinge Reihe von Ausnahmen zu burchlöchern.

Es mag in biefer Beziehung an bas Beispiel ber C Sinnt, agsruhe erinnert werben, bereu Durchführung infolge bi in ben Großgeschäften von jeher üblichen sonntäglichen Plichgttwohnheit boch schon sehr erleichtert war; trotzdem glaubte allgemein gültige Vorschrift in Hinblick auf die uu- aümislichen Bedürfnisse ber Bevölkerung mannigfach ab- giliiiibtrt werben müssen. In ungleich stärkerem Maße nult bie Dringlichkeit von Ausnahmebestimmungen bezüglich d<iw Labenschluffes sich erweisen, wenn bas Schema ber Wkowu ssion zum Gesetz erhoben werben sollte. Den Lanbes- esMalbehörben unb höheren Verwaltungsorganen würbe bie uiiujiatzin schwierige Aufgabe zufallen, ben Grunbsatz ber LiAni-ruhe in oben angegebenem Umfange burchzuführen, ol ffii b<en berechtigten Ansprüchen bes Geschäftslebens Gewalt mnischmn.

Nanz anbers würbe bie Organisation ber Labenruhe ftiitftmfbauen, wenn letztere von Anbeginn bie inbivibuellen BWsche ber Interessenten zum Ausgangspunkt nehmen ronäit. Die Jnbivibualisierung nach Branchen z. B. würbe iei k Mehrzahl ber Fälle wahrscheinlich viel besser zum ^iiili ssthreu als bie Schablone. So könnten bie Inhaber twwi ßaben für Luxusartikel, Haushaltungsgegenstünbe mjl k)l.. m. kein Interesse baran haben, ihre Lokale bis in diüeiMen Abenbstunben offen zu halten, währenb vermutlich

zum Verkauf von Lebens- unb Genußmitteln eine wttNrlliche Beschränkung ihrer Erwerbsgelegenheit als un- gemittyfjertigte Härte empfinben würben. Kurz, ber Dekre- tufomg bes obligatorischen Labenschluffes stehen bie schwersten Süttom entgegen. Die Handelsangestellten werden überdies vcvlk LunSbeutung ihrer Arbeitskraft durch die gleichzeitig gMlickh zu ordnende Minimalruhezeit, nicht durch den LcL,'^.s(chluß geschützt, da die Angestellten, falls ihnen nicht eimn Miinimalruhezeit gewährt würde, auch nach dem Laden- schW noch weiter beschäftigt werden könnten. Bei der Fch'^k ödes Ladenschlusses kommen lediglich selbständige Unter­nehm in Betracht. Ihnen gegenüber bedeutet die Be-

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