Waffenlandung in Lourevyo Marques
anwalt Dr. Preetorius.
T. A.
Sowohl für die Engländer, als auch für die Buren ist der befestigte Hafenplatz Louren^o Marques an der Delagoabay von höchster Wichtigkeit. Das englisch-portugiesische Abkommen betr. Abtretung der Delagoabay scheint nach den neuesten Meldungen auf Widerstand zu stoßen; nichts destoweniger wird jede der kriegführenden Parteien
hier Waffen und Munition zu landen versuchen. Schon seit Monaten haben die Engländer bei Louren^o Marquis Waffen aus Land gebracht. Die Landung geschieht, wie unsere Abbildung zeigt, durch die Eingeborenen in Booten, da die Bucht zu flach ist, um die Errichtung einer Landungsbrücke zu gestatten.
stellt sich die Gesamtzahl der Kandidaten in diesem Wintersemester auf 12.
Lauterbach, 17. Oktober. Bei dem am vergangenen Samstag hier stattgefundenen Fruchtmarkt betrug der Durchschnittspreis für 100 Kgr. Korn 15,50 Mk., Gerste 16 Mk., Erbsen 15,25 Mk., Kartoffeln 3,34 Mk. — Ein abscheuliches Verbrechen wurde in der Nacht vom Sonntag auf Montag in dem Wald nahe bei Eisenbach verübt. Zwischen dem Vorarbeiter Johann Kotschareck und dem Oberknecht Heinrich Bast von Eisenbach, welcher früher hier in Lauterbach gedient hat, kam es am Sonntag abend in einer Wirtschaft in Blitzenrod zu heftigem Wortwechsel. Auf dem Heimweg nach Eisenbach begegneten sich die Parteien und kam es zu Tätlichkeiten, bei welchen der Vorarbeiter Kotschareck den Oberknecht Heinrich Bast in der Nähe seiner Wohnung (die Knochenmühle im Wald bei Eisenbach) durch einen Schuß, sowie durch Schläge und Messerstiche lebensgefährlich verletzte. Der Schwerverletzte wurde von zwei Arbeitern, welche in der Nähe waren, jedoch die That nicht hindern konnten, in seine Wohnung verbracht, von wo er am andern Morgen in das hiesige Krankenhaus verbracht wurde. An seinem Aufkommen wird gezweifelt. Der Thäter, etwa 18—19 Jahre alt, wurde verhaftet und in das hiesige
dienen bestimmt sind, sowie die durch Kautschukbuchstaben unter Verwendung eines Stempels oder Typenhalters hergestellten Gegenstände. Unzulässig bei Drucksachen sind nach Fertigstellung durch den Druck alle Zusätze und Aenderungen am Inhalte, gleichviel ob die Zusätze und Aenderungen geschrieben oder auf andere Weise bewirkt sind, z. B. durch Stempel, Druck, Ueberkleben von Wörtern, Ziffern oder Zeichen, durch Punktieren, Unterstreichen, Ab- und Ausschneiden einzelner Worte u. s. w. Zulässig sind aber folgende handschriftliche oder auf mechanischem Wege hergestellte Angaben: eine innere, mit der äußeren übereinstimmende Aufschrift, ferner die Angabe des Ortes, des Tages der Absendung, der Namensunterschrift oder Firmenzeichnung, sowie des Standes des Absenders; auch darf man Druckfehler berichtigen, gewisse Stellen des gedruckten Textes durchstreichen, um dieselben unleserlich zu machen, sowie Worte und Teile des Textes, auf die mau die Aufmerksamkeit zu lenken wünscht, durch Anstriche hervorheben, und unterstreichen. (Wird aber durch Unterstreichen einzelner Worte und Zeichen oder durch Durchstreichen ein neuer Text herqestellt, so kann die Versendung als Drucksache nicht stattfinden.) Für eine Anzahl von bestimmten Drucksachen bestehen nun noch erweiterte Ausnahmen von der Regel, von denen wir als für die Allgemeinheit von Interesse folgende anführen: Auf gedruckte Visitenkarten darf man, wie schon hervorgehoben, außer der Adresse und dem Titel des Absenders mit höchstens fünf Worten oder mittels der üblichen Anfangsbuchstaben (11. G. z. w.) gute Wünsche, Glückwünsche, Danksagungen, Beileidsbezeugungen oder andere Höflichkeitsformen handschriftlich hinzufügen.
Korrekturbogen darf man als Manuskript beifügen und in demselben Aenderungen und Zusätze machen, welche die Korrektur, die Form und den Druck betreffen. Bei Preislisten, Börsenzetteln, Handelszirkularen und Prospekten darf man die Zahlen, sowie anderweite als Bestandteile der Preisbestimmung zu betrachtende Zusätze (frei Bahnhof, frei vor die Thür, frei ab hier u. s. w.), sowie bei Reise-Ankündigungen den Namen des Reisenden, den Tag und den Namen des Ortes, Den er zu besuchen beabsichtigt, mit der Feder oder auf mechanischem Wege ein» tragen oder berichtigen. Bei Warenbestellkarten sind handschriftliche Unterstreichungen gewisser Stellen des gedruckten Textes zu dem Zwecke zulässig, um dadurch zu erkennen zu geben, daß sich die Bestellung lediglich auf die unterstrichenen Gattungen oder Mengen der Ware erstrecken soll. Bei Büchern,'Musikalien, Zeitungen, Zeitschriften, Bildern, Landkarten, Weihnachts» und Neujahrs Karten darf man eine Widmung hinzusügen und eine auf den Gegenstand bezügliche Rechnung beilegen; Modenbilder und Landkarten darf man auch ausmalen. Auch darf man Quittungs- Karten, in denen die vorgeschriebenen Eintragungen handschriftlich oder auf mechanischem Wege vorgenommen, Beitrags- und Doppelmarken eingeklebt und entwertet sind, als Drucksache versenden. Drucksachen müssen frankiert werden (bis 50 Gramm 3 Pfg, bis 100 Gr. 5 Pfg., bis 250 Gr. 10 Pfg., bis 500 Gr. 20 Pfg., bis ein Kilogramm 30 Pfg.). Unfrankierte und solche Drucksachen, welche den Vorschriften nicht entsprechen, werden nicht abgesandt, sondern dem Absender zurückgegeben. Für unzureichend frankierte Drucksachen hat der Empfänger das Doppelte des fehlenden Portoteiles (unter Abrundung auf eine durch 5 teilbare Summe aufwärts) zu bezahlen.
stahls vom Großh. Amtsanwalt zu Offenbach; Reisender Paul Richard Hühner aus Ober-Schöna wegen Betrugs und Taglöhner Stanislaus Rogalski aus Hannover wegen Diebstahls, beide von Großh. Staatsanwaltschaft Gießen; Fabrikarbeiter Johann Küfner aus Hall wegen Diebstahls von Großh. Staatsanwaltschaft Mainz; Dienstknecht Wilhelm Rühl aus Villingen wegen Betrugs von Großh. Staatsanwaltschaft Gießen; Taglöhner Jakob Siegrist aus Dienheim wegen Diebstahls von Großh. Staatsanwaltschaft Mainz; Dienstmagd Katharina Kilb, angeblich aus Münster im Taunus, wegen Diebstahls vom Polizeiamt Mainz; Russenmacher Jakob Busch aus Mühlheim, Schlosser Heinrich Starke aus Grebenau, Taglöhner Daniel Kuhn aus Reu-Isenburg und Clemens Thom essen aus St. Ditte — sämtlich wegen Strafvollstreckung vom Großh. Amtsgericht Offenbach; Marcel Boisson aus Saint-Georges du Fois, Marcel Bourr aus Paris, Marie Magdalena Diez aus Mettenheim, Knecht Joseph Johann Köhler aus Oberleichtersbach, Geschirrhändler Philipp Stumpf aus Karlsberg und Schiffer Joseph B r a i t a n t aus Jemeppel für Meuse (Belgien) — sämtlich wegen Strafvollstreckung vom Großh. Amtsgericht Mainz.
Darmadt, 17. Oktober. Herr Rechtsanwalt, Landtags-Abgeordneter Dr. Osann I. begeht am 4. November d. I. in größter Frische des Geistes und der Gesundheit fein 70. Geburtsfest. Die vielen Freunde deS hochverdienten Mannes rüsten sich bereits, diesen Tag in festlicher Weise zu begehen.
Ksknlrs uni) DrovMMlieL.
Gießen, 18 Oktober 1899.
Von hessischen Behörden werden steckbrieflich verfolgt: Knecht Theodor Briegel, angeblich aus Künzelsau, wegen Diebstahls von Großh. Staatsanwaltschast Gießen; Dienstmagd Minna Emma Cheim sen aus Reuden wegen Dieb-
Butzbach, 14. Oktober. Vor zirka 14 Tagen spät abends wurde einem hiesigen Wirt aus seiner Kasse ein Betrag von zirka 70 Mk. entwendet. Den Verdacht lenkte der Wirt auf einen Gast, der nur allein zur damaligen Zeit im Zimmer weilte, indes konnte der vermutliche Dieb, der hier als Geselle beschäftigt war, nicht des Diebstahls überführt werden, da die vorgenommene Haussuchung keine Anhaltspunkte dafür ergab. Dank der unermüdlichen Nachforschung des Herrn Wachtmeisters Schwarz ist es demselben doch gelungen, den vermutlichen Dieb als den richtigen fest- zustellen. Am Sonntag Nachmittag verließ derselbe seine Stelle, um von hier abzureisen. Bevor er dies that, begab er sich zu Herrn Schwarz, und bat denselben, sich nochmals durch Durchsicht seiner Sachen davon zu überzeugen, daß er nicht das Geld genommen habe. Dieses lehnte Herr Schwarz ab, bestärkte denselben aber, daß dieser doch das Geld gestohlen habe. Der vermutliche Dieb wurde nun insgeheim streng beobachtet, und dabei sestgestellt, daß derselbe sich Nachmittags mit seinen Sachen zu Fuß nach der eine Stunde von hier entfernt gelegenen Station Ostheim begab. Dieser Weggang veranlaßle Herrn Schwarz, mit dem nachmittags 5 Ühr 37 Min. von hier abgehenden Zuge nach Ostheim zu fahren. Dort traf er Den vermutlichen Dieb gerade im Begriff, einzusteigen. Davon zurück- gehalten, wurde sofort eine.Leibesvisitation vorgenommen, und ein Teil des gestohlenen Geldes mit 59 Mk. 97 Pfg. vorgefunden. Da sich Der Angehaltene nicht über den rechtmäßigen Besitz des Geldes ausweisen konnte, erfolgte die Verhaftung und Nücktransportierung nach Butzbach. Der Verhaftete ist der Drechslergehilfe Hermann Umlauft aus Klilschdorf (Schlesien) und ist am 3. August 1873 geboren.
Friedberg, 10. Oktober. Der Sprechverkehr zwischen Friedberg und Montabaur wird am 14. Oktober eröffnet. — Am letzten Samstag ban 14. Oktober, Vormittags 11 Uhr, fand im Festsaal des Predigerseminars die feierliche Aufnahme der neueingetretenen 5 Kandidaten Chantre, Pabst, Vogel, Vogt, Weber statt. Direktor D. Weiffenbach sprach bei dieser Gelegenheit, auf Grund von Ev. Matth. 10, 24 f. („Der Jünger ift nicht über seinen Meister, noch der Knecht über den Herrn. Es ist dem Jünger genug, daß er fei wie fein Meister, und der Knecht wie fein Herr"), über die Solidarität der Interessen zwischen dem Meister und seinen Jüngern, und er legte in dieser Hinsicht den Anwesenden die drei Mahnungen an's Herz: 1. Mehr Verantwortlichkeitsgefühl, 2 Mehr Kampfesmut, 3. Mehr Leidensfreudigkeit. — Mit den im Seminar verbliebenen 7 Herren (Bern- beck, Göttert, Hermann, Roos, Schuster, Ströher, Vogt)
Krofdorf, 16. Oktober. Die Gemeinden Krofdorf- Gleiberg sind soeben im Begriff, einen Schritt zu unternehmen, welcher für ihr ferneres Aufblühen zweifellos vom günstigsten Einflüsse sein wird. Den unausgesetzten dankenswerten Bemühungen des Herrn Bürgermeisters Lichten- thäler ist es nämlich gelungen, die Mehrzahl der hiesigen Grundbesitzer dem Gedanken der wirtschaftlichen Zusammenlegung ihrer Grundstücke derart geneigt zu machen, sodaß nunmehr ein dahin gerichteter Antrag den zuständigen Behörden zur weiteren Veranlassung unterbreitet werden kann. Es verdient hervorgehoben zu werden, daß für die beiden Gemeinden die Zusammenlegung noch eine wesentlich größere Bedeutung besitzt, als anderswo. In Folge ihrer Durchführung wird es nämlich nicht nur ermöglicht werden, daß die Landwirte auf ihrem Egentum wirklich rationell und zwar so wirtschaften können, wie es die heutigen schwierigen Zeitverhältniffe erfordern, sondern sie wird auch die Wirkung haben, daß zugleich eine Anzahl anderer für unser Gemeinwesen hochwichtiger Fragen ihrer Lösung entgegengeführt
Haftlokal abgeführt.
§ Holzmuhl (Kreis Lauterbach), 17. Oktober. Nachdem die hiesige Gemeinde nach dem Tode des Bürgermeisters Rasch in Freiensteinau auf ihr Nachsuchen bei hohem Ministerium als selbständige Gemeinde aufgetreten (seither war dieselbe mit der Bürgermeisterei Freiensteinau vereinigt) fand zum erstenmale Bürgermeisterwahl statt. Es waren zwei Kandidaten aufgetreten. Gewählt wurde der Schneidermeister Schloder hier, der Gegenkandidat, Landwirt Förster» unterlag.
§§ Vom höheren Vogelsberg, 17. Oktober. Seit einigen Tagen herrscht hier wieder schönes Wetter, nachts dagegen friert es, sodaß man die noch draußen stehenden Feld» gewächse, wie Dickwurz, Kohlraben usw. nach Hause schaffen muß. Die Roggen-Saat ist ziemlich beendet, ebenso das Ausmachen der Kartoffeln. Mit dem Säen des Weizens wird jetzt begonnen. Die Kartoffel-Ernte war eine sehr gute, auch sind deshalb die Preise sehr gering, das Malter 3.20 bis 3.50 Mk.
O Vom Lande, 17. Oktober. Ein heiterer, wolkenloser Himmel lacht über den herbstlichen Fluren, und die reine, klare Luft gestattet die schönsten und lohnendsten Fern- sichten. Wie herrlich wandert es sich über das frisch- gefallene Laub und weiche Moos der luftigen Wälder! Darum hinaus in den prächtigen Herbstessonnen- strahl! Der trockene Ostwind hat die letzte Feuchtigkeit von den Straßen geleckt und den Schmutz, der infolge des Einbringens der Erdgewächse auf den Dorfstraßen haftet, in leichten Staub verwandelt. So können nun die Erd- gewächse noch trocken eingeerntet und di^ Aussaaten noch richtig bestellt werden. Möge diese Witterung noch lange beständig bleiben.
Darmstadt, 17. Oktober. Wie vielleicht noch manchem erinnerlich, erregte eine Thal, die sich am 26. Juli 1896 dahier abspielte, großes Aufsehen. Der damals 24jährige Gärtnergehilfe Wilhelm Schallenberger von hier war zu jener Zeit mit einer Tochter des Amtsgerichtsdieners Rückert verlobt gewesen und hatte von derselben eine Absage des Verlöbnisses erhalten. Hierüber geriet er in solche Erregung, daß er am fraglichen Tage nachmittags einen Mordversuch gegen das junge Mädchen unternahm. Er stellte sie in deren elterlichen Wohnung im Amtsgericht I zur Rede und feuerte hierbei drei scharfe Revolverschüsse auf jene ab. Einer dieser Schüsse traf, sodaß das Geschoß auf operativem Weg entfernt werden mußte, doch war die Wunde nicht sehr erheblich. Nachdem Schallenberger alsdann noch einen erfolglosen Schuß gegen sich gerichtet hatte, sprana er aus dem Fenster des betr. Zimmers und entkam trotz Verfolgung über die Mauern der angrenzenden Gürten. Es wurde damals zwar eifrigst nach ihm recherchiert und ein Steckbrief erlassen, doch gelang seine Ergreifung nicht. Schallenberger hatte sich in das Ausland begeben und hielt sich bis jetzt in Frankreich, England, der Schweiz und Italien auf. Im September dieses Jahres kehrte er nach Deutschland zurück und wurde nunmehr am 16. d. M. in Boppard verhaftet. Die Vertretung der Staatsbehörde in dieser voraussichtlich vor das nächste Schwurgericht gelangenden Sache führt Großh. Oberstaats-
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