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19.10.1899 Zweites Blatt
 
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Frankfurt a. M., 15. Oktober. Heute mittag 2 Uhr versammelten sich hier auf Anregung der Vereinigung der Seisenfabrikanten für das Großherzogtum Hessen und die Provinz Hessen Nassau mehrere hundert Seifen fab pikanten und bildeten bei sehr hohen Strafen einen festen Ring zwecks Erhöhung der Fabrikpreise für die ver­schiedenen Seifen, wie dieses in anderen Provinzen und Ländern bereits geschehen ist. Da das Steigen der Roh Produkte mit zwingender Notwendigkeit eine Erhöhung des Preises aller Fabrikate fordert, wurden die Beschlüsse ein stimmig gefaßt.

Aus der Rhön, 15. Oktober. Die alte Volkssage vom Schloß auf dem Liedenküppel" an der Westseite der Mils e bürg, die von verschiedenen Rhön-Schriftstellern bearbeitet worden ist, ist durch die Entdeckung der Ruinen als wahr erwiesen. Der mit dem Studium des wertvollen historischen WerkesStammreihe und Fehde" von Louis Ferdinand Frhrn. von Eberstein beschäftigte Cooperator Fürst zu Kleinsassen hatte, ausgehend von einer im Werk besprochenen Beziehung des Liedenküppels und des Tannenfels, dessen Gipfel mit Genehmigung des Reichskanzlers Fürsten v. Bismarck seit 1867 wiederEberstein" genannt werden darf, den Entschluß gefaßt, Ausgrabungen auf letzterem zu veran­stalten. Das glückliche Ergebnis war die alsbaldige Auf­deckung eines auf je 11 Meter in der Länge auf beiden Seiten anschließenden Mauerwerks von regelrechter Mauerung. Die ganze Anlage auf der 330 Quadratmeter umschließen­den Gipfelfläche scheint sechseckig gewesen zu sein. Auf der der Milseburg zugekehrten Seite glaubt man Erdwälle zur Verteidigung des Zuganges zu sehen, ähnlich wie am Tannenfels. Der blosgelegte altgermanische Ringwall auf der Milseburg bildet ein seltenes und wichtiges Denkmal unserer Urzeit und bleibt vor weiterer Zerstörung bewahrt. Nachdem seine Steine bereits in Masse abgefahren, um zerkleinert als Schotter bei Straßen- und Bahnbauten ver­wendet zu werden, hat nunmehr der Preußische Unterrichts­minister auf Anregung des Direktors vom Königin Museum zu Kassel angeordnet, daß der Wall, soweit er noch vor­handen ist, auf Staatskosten erworben werde. So wurde nicht nur das Geld zum Ankauf der Wälle bewilligt, sondern auch zu deren Untersuchung, Aufnahme und Be­arbeitung.

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wurde am 22. Juni von der Darmstädter Strafkammer zu |8 Mo- na en 2 Wockrn Gefängnis verurteilt, wovon 4 Monate 2 Wochen dmch die UntersuchunaShast für veibützl erachtet wurden. Jetzt oer- laut.t, datz der Gioßbnzog Kopf begnadigt bat. Auch die sonstigen Folgen der erkannten Getängnttzstrafen wüsten Kopf erlassen worden siein, wenn etz sich bestSttgt, daß er gegenwärtig alfl Ein­ähriger b-i einem U'onenregtment dient.

Berlin, 17. Oktober. (Spieler-Prozeß.) Es sind noch etwa 6 bis 10 Zeugen zu vernehmen, sodaß die Beweisaufnahme heute zu Ende kommen dürfte. Der erste Zeuge ist ein Berwandter des Dr. Kornblum, Gottlieb von Schneider. Derselbe hält Kornblum nicht für einen anständigen Menschen und berichtet über das Spiel imViktoria- Hotel" und imHotel de Pruste" in Leipzig. Hieraus wird ein Bruder des Zeugen, Leutnant von Schneider, vernommen, welcher ebenfalls im Viktoria-Hotel" zugegen war, als Leutnant von Schrader falsch ge- pielt haben soll. Er bekundet, daß zum Schluß mehr Karten da waren, als in das Spiel hineingethan worden waren. Seine in der Dorunter- snchung abgegebene Erklärung, daß er auf Grund dieser Thatsache den Leutnant von Schrader für einen Falschspieler halte, zieht der Zeuge heute zurück. Der Zeuge bedauert, ein Verwandter des Dr Kornblum zu sein, da ein anständiger Mensch mit diesem nicht verkehren könne und dürfe. Gutsbesitzer Büttner aus der Nähe Berlins hat in diesen Spielerkreisen verkehrt und war mit dem Angeklagten von Schachtmeyer befreundet. Den Aufwand des Herrn v. Kröcher schätzt der Zeuge auf 30000 Mk. pro Jahr. Der Oberstaatsanwalt legt die Rechnungen vor über den Aufenthalt des Herrn v. Kröcher im Hotel. Er hat 7 Wochen imCentral-Hotel" gewohnt, wo er 12 Mark pro Tag für sich und 3,50 Mk. für seinen Kammerdiener bezahlte. Zu gleicher Zeit aber hatte er zwei Privatwohnungen. Der Angeklagte giebt zu, daß er sehr leichtsinnig in jener Zeit gewesen sei. Er vermöge heute nicht mehr genau anzugeben, welche Gründe ihn bestimmt haben, im Hotel zu wohnen. Kaufmann und Reserve-Leutnant Sintemann hat einmal un­bar an Herrn v. Kayser 5000 Mk. verloren und sei von diesem energisch unter Hinweis auf das Bezirks-Kommando getreten worden. Angeklagter v. Kayser erklärt dies für richtig, muß aber bemerken, daß er zu der­selben Zeit ebenfalls energisch getreten wurde. Herr v. Reccum, der be­reits vernommen ist, meldet sich, um verschiedene Aussagen des Vorzeugen zu entträftigen. Gleichzeitig verbreitet er sich eingehend Über die Person des Grafen v. Galy, des sog. Spielerkönigs. Zeuge Simson war ®e- schäftssührer imGroßen Monarch" iu Aachen, in dem seinerzeit beide Angeklagte von Kröcher und von Schachtmeyer wohnten. Herr von Kröcher habe Thür an Thür mit Herrn von Schrader gewohnt. In einem der Zimmer hat der Zeuge ein Roulette gesehen. Simson be­kundet weiter, daß Wolff nicht im Hotel gewohnt habe. Leutnant Denkart, der am Spiel beteiligt war, reifte ab, ohne die Rechnung zu bezahlen. Herr von Schrader reifte von Aachen nach Ostende, wo er sich vergiftete, wie es hieß, wegen Spielschulden. Der Angeklagte von Kröcher war in Aachen zur Kur und lebte dort sehr solid. Zeuge Moos wird nochmals über seine Spielschuld an Herrn von Kayser befragt, der ihn schließlich verklagt hat. Im Auftrage des Oberstaatsanwalts wird ein Brief des Zeugen an Herrn von Kayser verlesen, in welchem diesem (Kayser) vom Zeugen gedroht wird, daß er sich an die Behörde und die öffentliche Meinung wenden werde, wenn ihn Herr von Kayser zum Eide zwingen sollte. Dann würden weder Herr von Kayser noch seine Freunde mit heiler Haut davon kommen. In der Nachmittagssitzung wurde zunächst Konsul a. D. Moos nochmals aufgerufen. Derselbe erzählt eingehend die Angelegenhett mit dem Leutnant von Brinken, der feinen Spiel­verpflichtungen dem Zeugen gegenüber nicht nachgekommen ist' und der deshalb beim Regiments-Kommandeur angezeigt wurde. Rechtsanwalt Sello teilt hierauf mit, daß ihm über den Zeugen Moos eine ganze Menge ungünstiger Nachrichten zugegangen seien. Der Zeuge erklärt dies alles für unwahr. Zeuge Moos äußert sich dann über Dr. Korn blnm. Derselbe habe sich ihm gegenüber stets als der geistige Urheber der Tageblatt-Artikel gebrüstet und auch gesagt, et habe die Angeklagten vollständig in der Hand. Alsdann wird der Nennstallbesitzer Oehlmann vernommen. Derselbe bekundet, daß er an den Angeklagten von Kayser noch 1100 Mark Spielschulden habe. Redakteur Friedländer vomBer­liner Tageblatt" sagt über die bekannte Veröffentlichung der Vorgänge

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Darmstadt, 16 Oktober. Zu Anfang d. I. erregte hier die durch Studenten bechättgte Mttzbandlung zweier friedlicher $anir w rker, Don denen einer in der Folge ein Auge elndüßie, Au scher». Der hauptdeschuldigte Student Kopf aus Frankfurt a. M.

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in den Spielklubs aus. Die Mitteilungen über den Inhalt der Artikel rührten von Dr. Kornblum her, die Artikel selbst habe er, Zeuge, ver­ätzt. Die Verhandlung wird morgen fortgesetzt.

Berlin, 17. Oktober. Hcute sand hier die Haupt verhandln-'g gegen den Heiausgeber derDeutschen Agrar-Korrespondenz", Edmu» d Klapper, wegen Majeftätsbeleidigung unter Ausschluß btt O ffen'lichkr't statt. Der StaalS-nwalt beantragte eine Gefängnis­strafe von 6 Monaten. Der Vorsitzende vei kündete nach zweistündiger Verhandlung das Urteil, welches auf 6 Monate Festung lautete. Er begründete daS Urteil, indem er erklärte, der ganze Artikel beschäftige ich lediglich mit dem Kaiser, der im Gegensatz zu den großen Monarchen, wie der Große Kurfürst und Friedrich der Große, alS eine aufbrausende, üb-rschäum^nde Natur ohne Kraft hingestellt werde. Auch werde dem Kaiser Verfassungsbruch vorgeworfen. Ein solcher Vorwurf sei schon ehrenkränkend für einen Privatmann, um wieviel mehr für die grheiligte Majestät. Es wurde betont, daß der Angeklagte den Artikel nicht im Drange überhastender Arbeit, sondern nach reiflicher Uebeilequna kühlen Herzm« geschrieben habe.

Dortmund, 16. Oktober. Die Witwe Roberz wohnte mit ihren drei Söhnen von 20,19 und 17 Jahren zusammen. Der 19jährige W'lbelm war ein Trunkenbold. Er kam am 12. August wieder einmal betrunken nach Hause, forderte von seiner Mutter Geld, und als ihm das verweigert wurde, mißhandelte er die Mutter. Da sprang der 17jährtge H-inrtch Roberz herbei, zog sein Messer aus der Tasche und stieß es seinem Bruder bis ans Heft in b<n Rücken. Der Ge­stochene starb nach kurzer Zeit. Der Brudermörder kam seines lugend- lichen AltrrS wegen nicht vor das Schwurgericht, sondern vor die Strafkammer. Der Staatsanwalt beantragte 8 Monat Gesa. g- nis, der Gerichtshof nahm jedoch an, es liege ein strafloser Exzeß der Notwehr vor. Der Angeklagte wurde deshalb freigesp ock>n.

Eisenach, 15. Oktober. Einem unschuldig Verurteilten wurde im Wiederaufnahmeverfahren vom Landgericht die Ehre wiedergegeben. Der hiesige Handelsmann Halt war im Mai 1885 wegen Diebstahls von Aepfcln im Werte von 3 Mk. zu 3 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Heute gelang es ihm, nachzumeisen, daß sein inzwischen verstorbener Kompagnon falsches Zeugnis wider ihn ab­gelegt hat. Der Sohn dieses früheren Kompagnons, der heute als ein­ziger Belastungszeuge auftrat, wurde vom Gericht nicht vereidigt. Das Gericht sprach den Halt unter Aufhebung des ersten Urteils frei und legte sämtliche Kosten beider Verfahren einschließlich der Anwaltsgebühren der Staatskasse zur Last. Hebet eine dem Halt aus der Staatskasse zu gewährende Entschädigung wird das Gericht noch Beschluß fassen.

Leipzig, 16. Oktober. Von der Anklage der Beleidigung hat am 27. März das Landgericht Frankfurt a. M. den Redakteur der Volksstimme", Dr. Max Quarck, freigesprochen. Der Angeklagte hatte in seinem Blatte den Richtern des Militärgerichts zu Darmstadt den Vorwurf gemacht, daß sie zu strenge Urteile fällen. Das Landgericht hat hierin keine Beleidigung erblickt, auch nicht in der Behauptung, daß ein Brüsewitz begnadigt werde und gewöhnliche Reservisten zu harten Strafen verurteilt werden. Der Staatsanwalt hatte gegen das Urteil Revision eingelegt und behauptete, eine Ehrverletzung liege schon vor, wenn einem Richter der Vorwurf der zu strengen Strafzumessung ge­macht werde. Der Angeklagte habe mindestens mit dem Eventualdolus gehandelt. Das Reichsgericht verwarf heute gemäß dem Anträge des Neichsanwalts die Revision als unbegeünbef, da sie sich nur gegen die thatsächlichen Feststellungen richte.

Heidelberg, 14. Oktober. Wegen Zweikampfs verurteilte die Strafkammer die Studenten A Bär von hier zu 3 Monaten, Walter Gottheimer von Berlin zu 4 Monat.n und den früheren Besitzer des Kümmelbacher Hofs, in dessen Faßhalle das Duell vor sich ging, wegen Beihilfe zu 4 Wochen Festungshaft. Das Duell verlief ohne bedeutende Verletzungen.

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