»Mim.
7148
ITH
\ WU1
Seilschaft
.esbaden
idem Umfange, Bedarfs-Arlike» ostenfrei, nc
971» 9616 rrr» 100.06 4816
etii
•*« i 81-66
"CJlK-ff
essen ttmaterialittihaydlM gelptad. uariikek üler Alt.
r
bt--
bitter
I gegen leichsncht ervennbel ibwächeznstände ppetitloiigkeit etc. (ca. 1 Liter) Mk. 4.-. Idene Medaillen.
liehen Antoritiiten. pothekeo.
idemrtigen Nachahmung« iVmg'e CMnn-Ekeen- mden Schutzmarke. 8U1 parate, Molhansen LE.
Mer irplan Stationen Gie«««»’ Friedberg, * ltz Fulda, AtifelJ’ Geien,, S*“"’
beug«- »«rden'
-iSS* $***#• 7157» - Äi-obl- ,<.10^2 i00,ä
k *
Donnerstag den 19. October
1899
Nr. 246
Erstes Blatt.
Gießener Anzeiger
Heneral-Anzeiger
3ene*eie Än|rigen zu Hr ueAeitte^i fftr Ha W®** tag trHriaenbeti Nwmn« *** ear*. W NH.
Vki
R Marl 50 ierte(iäfcrli*
9.3t Mh|tigen«fstrmtttfaB4<fteSeB H fht» Hab Xnlüt^b* i*btptn Ttejdjrn für Hx 5«e|ar-eT Un;dqrr ««-,-7«
r'rrktliährltch 2 Mark 20 «HNotl'ch 75 *» % mit erittgrdaba
•wdt 63frs<jon’ at.t
*4«
itrHn bcia »»»ritz« vMpnttM) ei et mal
Zlnrts- wird Anzeigeblcrtt für den ALveis Grefzen.
RefcflHiex, Cfpctitbn uxb Shru4#rd:
><eC|t*6e Ht. 7.
t -----------
GrsNÄrNagex: Gießrmr Fsmüiekbiätter, Drr tzesslsche Ksndwir!, DMter für iressische Volkskunde.
1 iiiiiimii—L-LIMUJBS™™—.__J»™.- I ■---J------>-■—J—■ - "
■" J 1
»brefie für Vepeschta: tyrfksn
Fernsprecher Nr. 51.
——111 niiJMST
Amtlicher Teil.
Bekanntmachung.
Der Posthalter in South Ottumwa, Iowa, E. H. Thoma teilte der Kaiserlichen Botschaft mit, im Jahre 1864 sei ein Deutscher, Namens John H. Hegger, Freiwilliger des 19. Iowa-Regiments, als Kriegsgefangener gestorben. Derselbe habe bei einer Bank in St. Louis eine Summe Geldes hinterlegt und zur Zeit seines Todes von den Militär- behörden noch Soldguthaben zu beanspruchen gehabt. Es ist festgestellt worden, daß der genannte tatsächlich am 29. September 1863 im „Konföderierten-Gefängnis" zu Sheveport, Louisiana, verstorben ist. Aus welcher Gegend Deutschlands Hegger stammte, konnte hingegen nicht^ermittelt werden.
Nach Auskunft deS dortigen Auditor for the "War Department besteht der Nachlaß des Verstorbenen auS einer geringen Summe Geldes, unter Dollars 100.
Die Eltern desselben würden indes, falls sie noch am Leben sein sollten, eine nicht unerhebliche Pension zu beanspruchen haben.
Die Eltern oder allenfallsigen Erben des Verstorbenen werden daher, falls sie in unserem Kreise wohnen sollten, aufgefordert, sich bei uns zu melden und etwaige Ausweis- Papiere vorzulegen.
Gießen, den 16. Oktober 1899.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.
Bekanntmachung,
betreffend: Maul- und Klauenseuche zu Langd.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in den gesperrten Gehöften zu Langd erloschen und die Desinfektion stattgesunden hat, wird die Sperre der Gehöfte und der Gemarkung wieder aufgehoben.
Gießen, den 15. Oktober 1899.
Großh. Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.
Bekanntmachung,
betr.: Maul- und Klauenseuche.
Wegen der immer noch starken Verbreitung der Maul- nnb Klauenseuche in unserem Kreise und den benachbarten Kreisen und insbesondere wegen der in Gießen selbst in einem Gehöft herrschenden Seuche muß der auf den 24 und 85. ds. Mts. festgesetzte Viehmarkt verboten werden.
Gießen, den 17. Oktober 1899.
Großh. Kreisamt Gießen.
________________v. Bechtold.__________________
Bekanntmachung,
betr.: Maul- und Klauenseuche.
Nachdem von neuem in Lang-Göns die Maul- und Klauenseuche, und zwar unter dem Fasel Vieh, festgestellt worden ist, und der Verdacht größerer Ausbreitung besteht, ist Sperre der verseuchten und verdächtigen Gehöfte und der Gemarkung Lang-Göns verfügt worden. Danach unterliegt der Verkehr mit Rindvieh, Schweinen, Schafen und Ziegen folgenden Beschränkungen: Das Durchtreiben derselben von außerhalb durch Ort und Gemarkung ist verboten. Die Einfuhr von solchem Vieh über die Gemarkungsgrenze in den gesperrten Ort ist nur zum Zweck sofortiger Abschlachtung gestattet oder für den Fall, daß es in der Gemarkung verbleibt. Die Ausfuhr ist ebenfalls nur zum Zwecke sofortiger Abschlachtung mit schriftlicher Erlaubnis der Bürgermeisterei Lang Göns auf Grund einer Aeußerung des Großh. Kreisveterinärarztes zulässig. Wer ein Stück Vieh an einen auswärtigen Metzger oder ein Schlachthaus liefern will, muß also zunächst die Untersuchung durch den Großh. Kreisveterinärarzt veranlassen, und wenn danach der Ausfuhr kein Hindernis im Wege steht, einen -Erlaubnisschein der Großh. Bürgermeisterei lösen. Bei dem Transport muß er diesen Schein, der eine dreitägige Gültigkeit hat, mit sich führen und die vorgeschriebenen Transportbedingungen genau beobachten, auch der Polizeibehörde (Bürgermeisterei) des Empfangsorts Nachricht geben.
Auf Antrag der Bürgermeisterei wird von uns im Bedürfnisfalle angeordnet, daß der Großh. KreiSveterinär-
arzt sich wegen Ausstellung solcher Bescheinigungen an einem bestimmten Tag wöchentlich, der ortsüblich bekannt zu machen ist, dienstlich einfindet.
Die Sperrmaßregeln bezüglich verseuchter Gehöfte oder Weiden bleiben daneben bestehen. Im übrigen können Klauentiere aus nicht verseuchten Gehöften innerhalb der gesperrten Gemarkung zur Feldarbeit benutzt oder auf die Weide getrieben werden, nicht aber über die Gemarkungsgrenze hinaus.
Ebenso können der Ansteckung verdächtige Tiere zur Feldarbeit innerhalb der Gemarkung benutzt werden; das sind solche Tiere, bei denen wegen des Zusammenstehens mit kranken Tieren im selben Gehöft oder Stall oder wegen Berührung mit krankem Vieh in irgend einer Weise die Vermutung besteht, daß sie angesteckt worden sind.
Wer Grundstücke oder Anlagen in einer anderen Gemarkung besitzt, muß dieselben entweder durch Pferdegespanne oder aber durch Rindviehgespanne aus dieser anderen Gemarkung besorgen.
Jede Weggabe von Milch aus der gesperrten Gemarkung darf nur nach vorheriger Abkochung erfolgen; ausgenommen, wenn die Abgabe an eine Molkerei erfolgt, welcher das Verbot der Abgabe ungekochter Milch zugegangen ist.
Ausfuhr von Dünger, Rauhsutter und Stroh aus den Seucheställen des Sperrgebiets ist verboten.
Gießen, den 18. Oktober 1899.
Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Bechtold.
Bekanntmachung.
Am Sonntag, 22. d. Mts., nachmittags 3«/2Uhr wird HerrOekonomieratLeithiger aus Alsfeld in Großen-Lin den im Keßler schen Lokal „Zu m Löwen" einen Vortrag über Züchtuugsgrundsätze uad Aufzucht des Jungviehs halten, zu dem ich jedermann freundlichst einlade. Die Herren Bürgermeister von Großen-Linden und der umliegenden Orte wollen für Bekanntmachung im Orte sorgen.
Gießen, den 10. Oktober 1899.
Der Direktor des landw. Bezirksvereins.
____________________v. Bechtold.
Wir fordern hiermit sämtliche ehemaligen Militärpersonen, welche im Dienstbereich des Großh. Ortsgerichts Gießen wohnen und bei ihrem Abgang vom Militär als Invaliden ausgeschieden oder nach der Entlassung als solche anerkannt worden sind, auf, sich bei uns behufs Eintragens in ein Verzeichnis zu melden.
Zu demselben Behufe werden zur Meldung aufgefordert diejenigen Personen, welche als Militärinvaliden seinerzeit anerkannt wurden und auch bereits wieder aus dem Zivildienst als Pensionäre rc. abgegangen sind.
Gießen, den 9. Oktober 1899.
Großh. Ortsgericht Gießen.
Gros.
* Die österreichischen Feudalen.
Gießen, den 18. Oktober 1899.
Das neue Ministerium, das in Oesterreich den unseligen Grafen Thun und seinen vornehmsten Helfer, den Jungtschechen Kaizl, abgelöst hat, ist nur unter schweren Wehen ins Leben getreten. Lange hat Kaiser Franz Joseph Umschau halten müssen, ehe er eine Anzahl von Männern fand, die bereit waren, das verhängnisvolle Erbe aus der Zeit des polnischen und böhmischen Grafen anzutreten, und auch dann, als ihm das schwere Werk gelungen war, mochte nirgends die Ueberzeugung erstehen, daß die Erwählten nun auch die „Männer des Schicksals" sein würden, von der Vorsehung auserlesen, dem sturmdurchpeitschten Lande Ruhe, den Volksmassen, die in wildem Haß sich gegen einander erheben, den Frieden zu bringen. Es ist ein Aushilfsministerium, das jetzt an die Spitze der Regierung gestellt ist, Männer von unbekanntem Namen, die ernst und gewissenhaft bisher ihre Aemter versahen, die aber kein Programm bedeuten, wie sie schwerlich ein gemeinsames Programm mitgebracht haben. Sie sind keine Politiker, sondern Vertreter ihrer Refforts. Das hat seine guten, aber auch seine Übeln Seiten. Denn wenn sie auch durch ihre Vergangenheit nach keiner Richtung hin kompromittiert sind und wenn sie gerade deshalb freie Hand besitzen, so haben sie doch auch für die Zukunft sich noch nicht jenes Vertrauen gesichert, das die Grundlage für die kommenden Aktionen sein muß, mögen diese Aktionen nun zu Liebe oder zu
Leide der Slaven oder der Deutschen ausfallen. Freilich, würde es sich nicht um Deutsche handeln, so könnte man schon aus den Namen und aus der Herkunft der Mitglieder des neuen Kabinetts trostvolle Schlüsse ziehen; aber in Oesterreich bieten nicht Namen und nicht Herkunft die Garantie für die Gesinnung, und mit Zorn und Scham hat man oft genug gerade die Träger historischer deutscher Adelsnamen, hat man die Schwarzenberge, Thun und Liechtenstein und wie sie alle heißen mögen, in den Reihen der Feinde des Deutschtums kämpfen gesehen, ebenso wie die Rieger, Greger, Engel, Herold und Einspieler die eifrigsten Apostel des Slaventums wurden.
Das alte, trübe Schauspiel wiederholt sich ja auch jetzt, die Ersten, die auf dem Plane erscheinen, um gegen die neuen Männer Front zu machen, sind die Mitglieder des feudalen Großgrundbesitzes. Auch sie kennen die Absichten der Regierung noch nicht, aber schon das Gerücht, daß die bekannten verfassungswidrigen Sprachcnverordnungen aufgehoben werden sollen, ruft sie auf den Kampfplatz. Sie sind es, deren ungemessener Einfluß an der Hofburg seit unabsehbaren Zeiten, in den Tagen eines Kaunitz wie heute, dahin gewirkt hat, die Sympathieen der Habsburger von dem Stamme abzulenken, dem sie selbst einst entsprossen sind, und es mag dem greisen Kaiser Franz Joseph schwer genug geworden sein, sich diesem Einfluß zu entziehen und durch eine Wiederholung des Bluttages von Graslitz nicht den Abend seines Lebens zu trüben. Aber je höher das Verdienst des Monarchen anzurechnen ist, der endlich das Recht der Krone in Anspruch nahm, aus eigener Initiative den Weg zur Rettung zu suchen, um so schärfer ist jenes Verhallen der Feudalen zu verurteilen, die ihm den Weg verlegen, die ferne Absichten durchkreuzen wollen, noch ehe sie in eine sachliche Prüfung der neuen Pläne eingctrejen sind und einlreten konnten. „Der Klub der feudalen Großgrundbesitzer", so wird dekretiert, „erblickt in der Absicht der bedingungslosen Aufhebung der Sprachenverordnungen ohne vorhergegangcnen entsprechenden Ersatz ein schweres Unrecht an dem tschechischen Volke. Geleitet von einem konservativen Programm, strebt der Klub die Bildung einer den Grundsätzen der Mehrheit entsprechenden Negierung an." Welcher Art ist denn die Mehrheit? Sie ist zusammengesetzt aus Polen, Nuthenen, Slovenen, Tschechen, Feudalen und Klerikalen, aber sie enthält nicht einen Namen, auf dem deutsches Vertrauen sich jemals gründen kann. Eine Regierung, die dieser Mehrheit entspricht, kann nur die Physiognomie des Kabinetts Badeni oder Thun tragen, sie kann gegenüber dem Deutschtum nur beseelt sein von dem empörendsten Cynismus, sie kann nur bestrebt sein, den Kampf der Stämme zu einem dauernden zu machen. Das und nichts anderes predigt ja doch mit aller Deutlichkeit die Geschichte eben jener Ministerien, die nach dem Herzen der Mehrheit gebildet waren. Sie wollen den Kampf und nur den Kampf, und gleichgiltig ist es ihnen, ob in all den Wirren und all dem Elend die Monarchie der Habsburger wirtschaftlich zeriällt und politisch zur Bedeutungslosigkeit herabsinkt. Selbst die Jungtschechen nicht haben sich zu der gleichen Taktik zu entschließen vermocht, ihre Vertrauensmänner haben doch wenigstens den Antrag auf eine bis zur Obstruktion gesteigerte Opposition abgelehnt und sich für ihr taktisches Vorgehen freie Hand Vorbehalten. Sie fürchten, daß die polnische Solidarität vor neuen Millionengeschenken und Eisenbahnkonzessionen nicht stand halten und in die Brüche gehen und daß sie selbst alsdann im Reichsrat in fataler Weise isoliert werden könnten. Der Vorstoß der Feudalen wird ihnen jetzt neuen Lebensmut einflößen, die Geschichte aber wird es registrieren, daß der österreichische Feudaladel wieder einmal, wie so oft, nicht nur der heftigste Feind des Deutschtums, sondern auch der wirksamste Zerstörer des österreichischen Staatsgedankens geworden ist.
Daß Kaiser Franz Joseph besonders heiße Sympathieen für seine deutschen Untertanen hat, ist nicht anzunehmen. Die ganze Geschichte seiner Regierung zeugt dafür, daß das einst so mutig ausgesprochene Bekenntnis, daß er ein deutscher Fürst sei, recht stark abgeblaßt ist. Als er den Thron bestieg, wäre der ein hirnverbrannter Thor gescholten worden, der das, was heute zur harten Thatsache wurde, vorausgesagt hätte. Auch jetzt hat er nur unter dem Druck der Ereignisse gehandelt, nicht aber aus jenem Gewissens« zwange heraus, den ihm das Bewußtsein seiner deutschen Abstammung auferlegen müßte. Um so stärker wird der Eindruck sein, den die Haltung der böhmischen Magnaten auf ihn machen wird. Denn aus den Kreisen eben dieser Magnaten stammen die Leute, die in der Hofburg seine Umgebung bilden, die er im gewissen Sinne als seine


