Die Dienststellen der Gemeindebeamten und die damit verbundenen Gehaltsbezüge sind in 11 Klassen eiugetcilt, innerhalb deren — unter Aufrechnung der festgesetzten Nebenbezüge — der Höchstgehalt durch Gewährung von 12 bis 20 jährlichen Zulagen zu dem Mindestgehalt erreicht wird, sodaß sich die nachstehende
Uebersicht der Dienststellen und Besoldungen der Gemeinde-Beamten
ergiebt:
I. Klasse: 5 500 JO Mindestgehalt mit 12 jährlichen Zulagen von 125 jfb bis zum Höchstgehalt von 7 000 M
Stadtbaurat
II. Klasse: 4 800 Jb Mindestgehalt mit 12 jährlichen Zulagen von 100 Jb bis zum Höchstgehalt von 6 000 Jb
Direktor des Gas- und Wasserwerks (600 Jb Nebenbezüge)
III. Klasse: 3-600 Jb Mindestgehalt mit 12 jährlichen Zulagen von 100 Jb bis zum Höchstgehalt von 4 800 Jb
Assistent des Stadtbauamtes Stadtrechner
IV. Klasse: 3 000 Jb Mindestgehalt mit 15 jährlichen Zulagen von 100 Jb bis zum Höchstgehalt von 4 500 Jb
Schlachthofdirektor (300 Jb Nebenbezüge) Büreauvorsteher der Bürgermeisterei
V. Klasse: 2 400 Jb Mindestgehalt mit 20 jährlichen Zulagen von 90 Jb bis zum Höchstgehalt von 4 200 Jb
Sekretär der Bürgermeisterei
„ des Armenamtes Stadtgeometer
1. Gehilfe des Stadtbauamtes Oktroiinspektor
Buchhalter des Gas- und Wasserwerkes Assistent „
VI. Klasse: 2 100 Jb Mindestgehalt mit 20 jährlichen Zulagen von 75 Jb bis zum Höchstgehalt von 3 600 Jb
Vertreter des Standesbeamten
Technische Gehilfen des Stadtbauamtes Technischer Gehilfe des Gas- und Wasserwerkes Polizeisekretär
VII. Klasse: 1 800 Jb Mindestgehalt mit 20 jährlichen Zulagen von 60 Jb bis zum Höchstgehalt do<: 3 000 Jb
Büreaugehilfen der Bürgermeisterei
1. Gehilfe der Stadtkasse Schlachchausverwalter Gasmeister (300 Jb Nebenbezüge) Wasserwerksmeister
Jnstallationsmeister im Gas- und Wasserwerk Maschinist im Queckborner Wasserwerk (240 Jb.
Nebenbezüge)
VIII. Klasse: 1480 Jb Mindestgehalt mit 18 jährlichen Zulagen von 40 Jb bis zum Höchstgehalt von 2 200 Jb
2. Gehilfe der Stadtkasse
Büreaugehilfen im Gas- und Wasserwerk Materialverwalter im Gas- und Wasserwerk Stellvertreter des Gasmeisters (150 Jb Nebenbezüge)
1. Gehilfe des Stadtgeometers
1. Büreaugehilfe des Polizeiamtes Polizeiwachtmeister
Stadtgärtner
Friedhofsaufseher (100 Jb Nebenbezüge) Hospitalverwalter (750 Jb Nebenbezüge) Straßenmeister (100 Jb Nebenbezüge) Pfandmeister
Ratsdiener (150 bezw. 100 Jb Nebenbezüge)
Maschinist im Schlachthaus (150 Jb Neben- , bezüge)
Fleischbeschauer
IX. Klasse: 1 320 Jb Mindestgehalt mit 16 jährlichen Zulagen von 30 Jb bis zum Höchstgehalt von 1 800 Jb
Schutzleute
2. Gehilfe des Polizeiamtes Wiesenwärter
Monteure im Gas- und Wasserwerk Laternenaufseher (150 Jb Nebenbezüge)
X. Klasse: 1 000 Jb Mindestgehalt mit 16 jährlichen Zulagen von 25 Jb bis zum Höchstgehalt von 1 400 Jb
Schrlldiener (180 Jb Nebenbezüge) Feldschützen
XI. Klasse: 960 Jb Mindestgehalt mit 12 jährlichen Zulagen von 20 Jb bis zum Höchstgehalt von 1 200 Jb
Straßenwarte
Vorarbeiter des Stadtgärtners Baumwart
Der Stadtverordneten-Versaminlung bleibt Vorbehalten, in vorstehender Uebersicht ihrerseits Aenderungen eintreten zu lassen bei Schaffung neuer Stellen oder bei erheblichen Aenderungen in den an die Inhaber vorhandener Stellen gerichteten Anforderungen.
_ „ § 6.
Der Gehalt der Gemeindebeamten wird in der Weise festgesetzt, daß neu angestellte Beamte in der Regel in den Mindestgehalt der ihrer Dienststelle zukommenden Klasse, die bei Erlaß dieser Satzungen bereits an- gestellten Beamten aber mit Wirkung vom 1. April d. I. nach Maßgabe der dieserhalb gefaßten gleichzeitigen Beschlüsse der Stadtverordneten-Versmnnüung in die neuen Gehaltsstufen eingcreiht werden. Darnach rückt jeder Gemeindebeamte mit Beginn jedes Rechnungsjahres und insolangc im Gehalt auf, bis er den Höchstgehalt seiner Klasse erreicht hat; das Aufrücken erfolgt dabei derart, daß Beamte, deren Dienstzeit in den ersten sechs Monaten eines Rechnungsjahres begonnen hat, schon mit Beginn des nächstfolgenden Rechnungsjahres, Beamte, deren Dienstzeit in den letzten sechs Monaten eines Rechnungsjahres begonnen hat, erst mit Beginn des übernächsten Rechnungsjahres erstmals im Gehalt aufrücken.
Soferne jedoch gegen Berufsthätigkeit, Fleiß oder Führung eines Gemeindebeamten erhebliche Ausstellungen vorliegen, kann die Stadtverordneten-Versammlung beschließen, dessen Aufrücken im Gehalt zeitweise oder dauernd einzustellen.
Auf den jeweils zu beziehenden Gehalt werden die in der Uebersicht angegebenen Nebenbezüge für Wohnung, freie Station u. dgl. derart aufgerechnet, daß der bare Gehalt der betreffenden Dienststelle sich um den festgesetzten Betrag der Nebenbezüge vermindert.
Bei Versetzung cm§ einer Dienststelle in eine andere derselben Klasse bleibt der Beamte in seinem seitherigen Gehaltsbezug, bei Beförderung aus einer Dienststelle der einen Klasse in diejenige einer höherer: Klasse tritt der Beamte in diejenige Gehaltsstufe der höherer: Klasse ein, rvelche seinem seitherigen Gehalt zun: mindesten gleichkommt.
Bei Neuanstellung eines Gemeindebeamter: und Einreihung desselber: irr die Stufei: ferner Gehaltsklasse ann derselbe auf Beschluß der Stadtverordneten-Ver- ammlung auch in einen höheren als den Mindestgehalt einer Klasse eir:gereiht werde::.
Die Auszahlung der Gehalte erfolgt monatlich im voraus, ohne Verpflichtung zum Rückersatz für der: Fall des Ablebens eines Gemeindebeamten in: Laufe des Monats.
§ 7.
Die Gemeindebeamter: haben ihre gar:ze Arbeitskraft und Zeit ausschließlich dem ihnen übertragenen Amte zu
sein — und im nächsten Moment war er aus der Kalesche gesprungen und stand vor mir am Gitter und wir schüttelten einander herzhaft die Hände.
„Mein lieber Degenhart!" hörte ich die wohlbekannte Stimme, und sah ihm in die ehrlichen, blauen Augen. Wir hatten uns a tempo erkannt.
„Geht mir nicht gut?" sagte er; „habe viel Leid und Aufregung erfahren und fahre nun — gehen darf ich nicht viel — auf Urlaub auf den Thüringer Wald. Wollte hier überhaupt gar nicht halten, sondern geradenwegs nach Ruhla durchfahren; aber nun ich Sie hier gefunden habe nach manchem Jahr, da will ich doch den Augenblick festhalten. Wo wollen Sie hin?"
„Nach Eisenach!" sagte ich fröhlich.
„Schön, wollen Sie mich mitnehmen? Das heißt später. Dann fahre ich mit meiner Nichte auf Umwegen voraus, denn Sie werden doch gehen wollen —"
„Ausgezeichnet! Und treffen uns nachher im „Rodensleiner."
„Kenne ich! Sehr gut. Um 4 Uhr?"
„Famos, Sie alter Ursinus, Sie!"
„Lisbeth, komm mal her!" rief er zum Wagen hinüber. „Ein alter Kamerad von der Weltreise!"
Ein reizendes junges Mädel, dunkelhaarig, mit blauen Augen und dunklen, scharfgezeichneten Augenbrauen, entstieg leichtfüßig dem Wagen — „wie eine Tanne schlank"--
„Aha!" unterbrach der Maler den Freund im Erzählen; „nun ahnt mir was! Jetzt schenk mir erst mal wiederein; die dunklen Augenbrauen erkenne ich wieder; — sie sollen leben!"
Der goldene Wein rieselte in die Gläser. Am Himmels
ausschnitt vor der Laube stand jetzt dunkelgolden der Mond. Fern im Walde rief das Käuzlein, und aufrauschend fuhr der Nachtwind durch die Krone der blühenden Linde--
„Da stand sie vor mir als mein liebliches Geschick," fuhr der Rat fort, „und reichte mir die Hand. Ein süßes Geschöpf, daß es mir wie eine wehmütige Freude durchs Herz zog, als ich ihr in die großen, klaren, tiefen Augen blickte.
„Ihres Mannes Herz darf sich auf sie verlassen!" ging es mir, dem Professorssohn, plötzlich und unvermutet durch den Sinn beim kurzen Schauen in diese reinen, leuchtenden Steine. Der Blick entschied über mein Leben. Vor mir der Frühling, um mich der Frühling, in mir der Frühling."
„Habe meine kleine Nichte von Gotha aus mitgenommen; sie weiß so gut Bescheid im Thüringer Wald," sagte er herzlich, „darf ich sie mitbringen in den Roden- steiner?"
Ob ich ja sagte! •
„Auf Wiedersehen!" — Da fuhren sie hin. Und ich ging abwärts zur Drachenschlucht. Freude im Herzen. — Um 1 Uhr traf ich meinen Oberförster, der gerade der elektrischen Bahn entstieg. „So ist's recht!" rief er mir zu, „Pünktlichkeit ist die Höflichkeit der Könige und der Soldaten!"
Und pünktlich um 4 Uhr fuhr der Wagen mit dem Korvettenkapitän und seiner Nichte vor dem „Rodensteiner" vor. — Wurden das köstliche Stunden da! Tausend alte Erinnerungen wachten auf: „Wissen Sie noch?" und ob ihnen klangen die Römer zusammen, und holdselig und schön saß Lieschen mit ihrem Becherlein zwischen den frohen Ge-
widmen; Privatarbeiten oder Aemter außerhalb der Gemeindeverwaltung, welche mit einem ständigen oder unständigen Bezüge verbunden sind, dürfen dieselben nur mit schriftlicher, jederzeit widerruflicher Genehmigung des Bürgermeisters übernehmen, welcher zu solcher Genehmigung der Zustimnmng der Stadtverordneten-Ver- samnüung bedarf.
Nebenaufträge für die städtische Verwaltung anzunehmen ist jeder Gemeindebeamte ohne Anspruch auf Vergütung verpflichtet.
Ebenso kann ein solcher aus Gründen der Verwaltung, jedoch ohne Kürzung seiner Bezüge aus^einem Zweig des städtischen Dienstes in einen seinen Fähigkeiten angemessenen anderen Zweig desselben versetzt werden.
§ 8.
Zur zeitweisen Aussetzung der Amtsthätigkeit bedürfen die Gemeindebeamten eines Urlaubs, welcher von dem Bürgermeister, bei längerer als 14 tägiger Dauer jedoch nur mit Zustimmung der Stadtverordneten-Ver- sanmllung erteilt wird.
_ § 9.
Die Gemeindebeamten können jederzeit mit 3 monat- licher Kündigung unter Verzicht auf Ruhegehalt und alle sonstigen Ansprüche ihre Entlassung nehmen, sind jedoch verpflichtet, vor dem Austritt etwaige Arbeitsrückstände aufzuarbeiten.
§ io.
Für die Handhabung der Disziplin über die Gemeindebeamten, wie für deren Entlassung, Stellung vor Gericht, und Suspension vom Dienst gelten die allgemeinen Vorschriften des Art. 51 der Städteorduung.
Die Entlassung eines Gemeindebeamten innerhalb der ersten fünf Dienstjahre kann jederzeit erfolgen; es muß derselben jedoch eine dreimonatliche Kündigung vorausgehen oder der Gehalt noch 3 Monate weiter bezahlt werden.
Durch Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung kann in besonderen Fällen einem Gemeindebeamten bei der Neuanstellung für Anwendung der §§ 11 bis 13 dieser Satzungen auch seine Vordienstzeit ganz oder teilweise in Anrechnung gebracht, desgleichen auf die fünfjährige Probezeit ganz oder teilweise verzichtet werden: es bedarf dafür jedoch besonderer Erwähnung in der Anstellungsurkunde.
Nach mehr als fünf Dienstjahren kann die Entlassung von Gemeindebeamten nur gegen Gewährung eines Ruhegehaltes erfolgen, wie solcher für die Staatsbeamten durch das Gesetz vom 27. November 1874, betr. die Revision der Bestimmungen über' die Verletzung der Civilbeamten in den Ruhestand, des nähere:: bestimmt ist, es sei denn, daß der Betreffende
a) wegen eines Verbrechens oder Vergehens, das eine unehrenhafte Gesinnung verrät, rechtskräftig verurteilt ist oder
b) sich grober Dienstwidrigkeit schuldig gemacht hat oder
c) eine Lebensweise führt oder Handlungen begangen hat, welche geeignet sind, ihn in der öffentlichen Meinung herabzusetzen.
Die Entlassung üus solchen Gründen hat auf Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung durch den Bürgermeister zu erfolgen, jedoch muß derselben ein geordnetes Disciplinarverfahren vorausgehen, und den: beschuldigten Beanllen Gelegenheit gegeben sein, sich über das ihm zur Last Gelegte zu verantworten.
§ 11.
Beim Ableben von Gemeindebeamten findet das Gesetz vom 27. November 1874, betr. die Sterb- quartale der Civilbeamten, in allen Teilen, bezw. Art. 9 des Gesetzes vom gleichen Datum, betr. die Revision der Bestimmungen über die Versetzung der Civilbeamten in den Ruhestand, sinnentsprechende Anwendung mit der Maßgabe, daß dabei der Stadt- verordneten-Versanunlung die im Gesetz dem Ministerium vorbehaltenen Befugnisse zufallen.
feilen, wie eine liebliche, freundliche, kluge Fee. Und tiefer und immer tiefer sah ich ihr in die herrlichen Augen.
Die Stunde des Abschieds schlug. Ich zog den Kapitän beiseite.
„Ursinus, Sie wissen, daß ich kein Windbeutel bin, und ich weiß, daß Sie keiner sind. Was sagen Sie, wenn ich Sie frage, ob ich Ihre Nichte heiraten kann? Ich habe solch Mädel noch nicht gefunden zu Wasser und zu Land.
Er sah mich an, als hätte der Blitz neben ihm ein- geschlagen.
„Aber Mensch!" — stotterte er — „Sie hat keine Groschen!"
„Ich habe Groschens genug!"
„Sie ist Stütze in einem großen Hause" —
„Dann kann sie auch meine Stütze im kleinen Hause werden —"
„Sie verdrehter Kerl Sie!" sagte er zum Schluß, und ^erarbeitete meine Hand, „immer noch der Alte! Aber denken Sie daran: es geht nichts über kaltes Blut, sagte der Salamander, da saß er im Ofenfeuer."
Ich küßte Lieschen die Hand zum Abschied und dann dauerte es noch ein Jahr. Und seitdem habe ich sie oft auf den süßen Mund geküßt, und bin ein glücklicher Mann im Schein ihrer Augen geworden, der mit jedem raufen möchte, der behauptet, daß es ihres Gleichen gibt. Komm stoß an:
Kein schöner Glück auf dieser Erden
Als Frauenlieb, wem sie mag werden!
Und alles um eine Minute! Sonst wär' mein Glück vorbeigefahren! Ehen werden im Himmel geschlossen, und wenns noch so unwahrscheinlich wäre!"


