Ausgabe 
18.10.1899 Zweites Blatt
 
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Zskairs und ProvmMÜrr.

vieße», 17, Oktober 1899.

** Nach de» Darmstädter Preß-rozetz: DieFrankfurter Zeitung" widmet heute diesem Urteil einen Leitartikel, in welchem sie unter starker Hervorhebung des hohen Straf­maßes diese 6 Monate Gefängnis als das Ergebnis der Bemühungen, Aufklärung über dieverschiedenen hessischen Fälle" zu schaffen, bezeichnet. DaS Blatt stützt sich darauf, daß es anerkanntermaßen zurHeilung der vorhandenen Schäden" beigetragen habe und es gibt dann des Längerem seinem Befremden darüber Ausdruck, daß Giesen dennoch und noch dazu zu einer derartig hohen Strafe verurteilt worden sei. Im Weiteren geht dieFranks. Zeitung" auf die Verhandlung selbst ein, sie stellt die Ergebnisse der Be­weisaufnahme, soweit sie den Fall Küchler angeht, zusammen und geht dann zur Frage der Verfassungsverletzung über, in der sie im Grunde und unter Hinweis auf das Aus­sageverbot für die als Zeugen geladenen Beamten ihre Be­hauptungen aufrecht erhält. Der Artikel schließt mit folgen­den Worten:Wir haben das befriedigende Bewußtsein, dem Hessenlande durch die Befreiung von Herrn Küchler einen guten Dienst erwiesen zu haben. In diesem Bewußt­sein nehmen wir das Urteil gelassen hin, und wünschen unfern Gegnern nichts besseres, als daß sie sich eines gleich guten Gewissens zu erfreuen haben wie wir." Zu diesem Epilog schreibt dieOffenb. Ztg.": Unserer Meinung nach wird mit diesen Ausführungen die eigentliche Unterlage der Anklage in dem Prozeß, mehr als für die objektive Be­urteilung gut ist, in den Hintergrund gedrängt. Denn nicht, weil dieFrankfurter Zeitung" denFall Küchler" auf­deckte und nicht, weil sie zur Klärung beitragen wollte, ist diese Anklage erhoben worden, sondern lediglich darum, weil die an Einzelheiten des Falles Küchler geknüpfte Kritik der hessischen Verhältnisse überhaupt alles Maß überschritt. In erster Linie stand doch der von jedem Gesichtspunkt aus ungeheuerliche Vorwurf unter Anklage, daß das Verfahren gegen Küchler nur auf höhere Weisung hin unterblieben sei, und alle Beteuerungen derFrankfurter Zeitung" werden uns nicht davon zu überzeugen vermögen, daß sie auch diesen Vorwurf nur darum erhoben habe, weil sie der Klärung der Sache habe dienen wollen. Man muß sich eben vor­stellen, was es heißt, dem Justizminister als dem Leiter der Justizpflege, den Organen der Justiz vom Generalstaats­anwalt bis zum Staatsanwalt und Richter herab den Vor­wurf in's Gesicht zu schleudern, daß sie gegen ihre Ueber- zeugung gegen Pflicht und Gewissen einen Verdächtigen außer Verfolgung gesetzt haben sollten nur weil es einer höheren Stelle beliebt habe, eine dahingehende Weisung zu geben! Wie sehr wir bereit sind, anzuerkennen, daß die Frankfurter Zeitung" den unmittelbaren Anstoß zu der wünschenswerten Beseitigung Küchlers gegeben, so wenig vermögen wir uns gegen die Empfindung zu wehren, daß das Frankfurter Blatt sich recht sehr auch von dem Vergnügen hat leiten lassen, den hessischen Behörden einmal auf, wie sie meinte, guten Grundlagen, etwas am Zeuge flicken und der Welt zeigen zu können, welche Zustände im Großherzogtum Hessen herrschen. Und es ist doch auch charakteristisch für die Wirkung der aufklärenden" Thätigkeit der Zeitung, daß alle Blätter im Reiche den Fall Küchler und später den Fall Dettweiler nur als Beispiel für die im Hessenlande eingerissen sein sollende Korruption" Beachtung geschenkt haben. Die Wirkung der Frankfurter Preßthätigkeit ist eben nicht nur eine aufklärende gewesen sie hat auch die hessische Regierung und ihre Organe in der breitesten Oeffentlichkeit beschimpft und be­weislos verdächtigt, lediglich diese letztere Wirkung mußte unter allen Umständen zur Anklage und Bestrafung führen und es nimmt sich ein wenig sonderbar aus, wenn die Zeitung sich nun als Opfer ihrer Wahrheitsliebe hinstellen möchte. Nun stützt sich die Zeitung allerdings auch darauf, daß ihr der Wahrheitsbeweis in dem weiteren Anklagepunkt über die vorgeworfene Verletzung der Verfassung unmöglich gemacht worden sei; aber abgesehen davon, daß dieser Punkt nur sekundäre Bedeutung hat, fehlt zum mindesten aus­reichender Grund zu der Annahme, daß das Beweisverfahren hier anders als in der Beweisaufnahme über die behauptete höhere Weisung" ausgefallen wäre: nämlich durchaus negativ. Man kann recht sehr bezweifeln, ob private Aeußerungen und Meinungen, auch wenn sie von Beamten kommen, zwingende Beweiskraft haben, andererseits aber ist doch klar, daß cs die Verfassung gewaltsam interpretiren heißt, wenn man aus ihr das Recht auf Anstellung für Personen und Beamte herleiten will. Uns, die wir die Verhältnisse in Hessen kennen, genügt die Erklärung des Ministers über die der Anstellung jüdischer Richter entgcgenstehenden Schwierig­keiten, und an diesen Verhältnissen hätte keine Beweisauf nähme etwas ändern können. Was nun die Strafe angeht, so ist sie sehr hoch bemessen worden; aber bei aller rein menschlichen und persönlichen Teilnahme kann man sie, wenn man die Ungeheuerlichkeit und Leichtfertigkeit der erhobenen Beschuldigung in Betracht zieht, zum mindesten nicht, wie es geschehen ist und noch geschieht, als exorbitant bezeichnen. Sie ist auch hart, gewiß, und besonders darum, weil der eigentliche Verfasser sich hinter dem Redakteur versteckt und weil dieser nun die ganze Schwere der Strafe, die vor allem doch den Verfasser treffen soll, tragen muß. Aber man darf doch andererseits auch die Härte nicht einseitig betonen, und wenn von ihr die Rede ist, dann darf der Zu­satz nicht fehlen, daß die Strafe an sich auch gerecht ist.

" Von hessischen Behörden werden steckbrieflich verfolgt: Taglöhner Heinrich Albohn aus Hattenrod wegen Diebstahls, Kellner Max Braun aus Plauen wegen Unterschlagung, Schirmmacher Franz Eschweiler aus Köln wegen Betrugs, Zimmergeselle Heinrich Metzler aus Oberkleen wegen Betrugs, Mechaniker Platt aus Sachsenhausen wegen Betrugs und Metzgergeselle Jakob Schickcdanz aus Dietzenbach wegen Unterschlagung, sämtlich vom Großh. Amtsanwalt zn Gießen.

Christoph Beck aus Schoppershof wegen Sittlichkeilsver­brechens von Großh. Staatsanwaltschaft Mainz; Buchhalter Gg. Beckers aus Köln wegen Unterschlagung, Hausbursche Anton Dunnert aus Paulusbrunn wegen Diebstahls, Hof­maler Otto Fürtner aus Teutschen Thal wegen Betrugs, Knecht Heinrich Hedtler aus Sulzbach wegen Diebstahls, Maschinenschlosser Hch. Jordan aus Hausen wegen Dieb­stahls, Schlosser und Taglöhner Moritz Menkes aus Lemberg wegen Unterschlagung, Handarbeiter und Dienftknecht Ernst Reifschneider aus Wolferborn wegen Betrugs, Bäckergeselle Markus Rischbeck aus Ostergaden wegen Diebstahls, Haus­bursche Paul Große aus Sangerhausen wegen Diebstahls, und Dienstmagd Katharine Rockel aus Eichelhain wegen Diebstahls, sämtlich von Großh. Staatsanwaltschaft Gießen; Peter Braun aus Nieder-Bronn, wegen An­stiftung zu dem Verbrechen des § 229 des St.-G.-B., von Großh. Staatsanwaltschaft zu Mainz; Gerber­geselle Johann Diemel aus Waismain wegen Straf­vollstreckung vom Großh. Amtsgericht Butzbach; Korbmacher Franz Ebender aus Klein-Steinheim und Kurzwaaren- händler Michael Morgulis, zuletzt in Gießen, beide wegen Strafvollstreckung vom Großh. Amtsgericht Grünberg; Tag­löhner Georg Peter Gerhardt 1. aus Erbach i. O. wegen Strafvollstreckung vom Großh. Amtsgericht Michelstadt; Will). Hroneck, Sohn von Joseph Hroneck in Worms, wegen Strafvollstreckung vom Großh. Amtsgericht Lorsch; Knecht Peter Jakob Lambh aus Ockenheim wegen Strafvollstreckung vom Großh. Amtsgericht Bingen; Jakob Lotz aus Leisel­heim wegen Strafvollstreckung vom Großh. Amtsgericht Pfeddersheim; Dachdecker Joseph Scheurer aus Obertiefen­bach wegen Strafvollstreckung vom Großh. Amtsgericht Friedberg; Taglöhner Ludwig Schmidt aus Alten-Buseck wegen Diebstahls, Fahrbursche Gustav Seifert aus Branden­burg wegen Unterschlagung und Müllerbursche Gustav Wirth aus Ortenberg wegen Diebstahls, sämtlich von Großh. Staatsanwaltschaft Gießen; Schreiner Julius Christanz aus Gelnhausen wegen Diebstahls vom Großh. Amtsanwalt zu Zwingenberg; Schreinergeselle Wilhelm Dionys Häfner aus Finthen wegen Betrugs von Großh. Staatsanwaltschaft Gießen; Handelsmann Hermann Walldorf aus Gießen wegen Strafvollstreckung vom Amtsgericht Gießen; Uhr­macher Karl Rudolf Weißbach aus Tannenberg wegen Unterschlagung vom Großh. Amtsanwalt zu Offenbach; Bäcker Friedrich Wolf aus Dauernheim wegen Zechbetrugs vom Polizeiamt Mainz; Taglöhner Eduard Matull aus Puschdorf wegen Unterschlagung von der Polizeiverwaltung Worms.

A Seligenstadt, 15. Oktober. Bei der Jubiläums- Provinzial-Ausstellung wurden von den 11 hiesigen Ausstellern 6 mit Prämien bedacht. Eine Preismedaille mit Begleitschreiben erhielt Herr Franz Schmitt, während die Herren Georg Lorenz Hofmann, Moses Kleeblatt und I. B. Leist mit einem Anerkennungsdiplome bedacht wurden und die Herren Johann Löhr und Rudolf Neubauer eine lobende Erwähnung fanden. Die am Freitag einberufenen Rekruten aus der Umgebung wurden schon an den resp. Bahnhöfen von Unteroffizieren oder Gefreiten der betref­fenden Regimenter in Empfang genommen und nach ihren künftigen Garnisonen Darmstadt, Worms, Mainz und Gießen geleitet. Den Rekruten war aufgegeben, ihre An­gehörigen zu veranlassen, fie nicht zu den Bahnhöfen zu begleiten.

Umversttüts Nachrichten.

Berlin- Heute findet hier eine Versammlung der Rektoren der deutschen Universitäten statt. Die Herren werden an den folgenden Tagen der Hundertjahrfeier der Technischen Hochschule bei­wohnen.

Heidelberg. Der Profeffor der Geschichte Dr. Arthur Kleinschmidt verläßt die hiesige Hochschule und siedelt nach Mar­burg über.

Heidelberg. Zu Ehren des Hofrats Professor Dr. Moritz Cantor, der am 23. August seinen 70. Geburtstag gefeiert, haben seine Verehrer und Freunde unter der Redaktion von Dr. Curtze in Thorn und Dr. T. Günther in München eine umfangreiche Fest­schrift herausgegeben, die als Supplement zum 41. Jahrgang der Zeitschrift für Mathematik und Physik (Verlag von B. G. Teubner in Leipzig) erschienen ist. In der Widmung dieses mit dem Bilde des Hofrats Dr. Cantor geschmückten, stattlichen Bandes wird der Verdienste des Gefeierten gedacht und auf die vielfachen Anregungen hingewiesen, die besonders seine Vorlesungen über die Geschichte der Mathematik gegeben haben. Die F stschrift enthält eine Reihe von wertvollen Ab­handlungen zur Geschichte der Mathematik aus den Federn hervorragen­der Forscher aus fast allen Kulturländern Europas.

Heidelberg. Am 29. Oktober veranstaltet die hiesige Uni­versität eine Goethes eier, bei welcher Geheimrat Kuno Fischer die Festrede halten wird.

Jena. Profeffor Haeckel hat bei dem aus Rom gemeldeten Sturz von einem Maulesel nur eine leichte Kontusion am Knie erlitten; nach einem hier eingetroffenen Telegramm kann er bereits wieder gehen.

Jena. Der außerordentliche Profeffor Dr. Ludolf Krehl hat den Ruf an die Universität Marburg als ordentlicher Profeffor der inneren Medizin und Direktor der medizinischen Poliklinik angenommen und wird ihm Ende dieses Monats folgeleisten.

Tübingen. Der erste Prosektor des hiesigen anatomischen Instituts, Profeffor Dr. Michael v Lenhosssk wird einem Rufe nach Budapest als ordentlicher Profeffor der Anatomie und Direktor des dortigen anatomischen Universitäts-Instituts folgeleisten. Lenhossök, der sich insbesondere durch Forschungen auf dem Gebiete der mikroskopischen Anatomie verdient gemacht hat, tritt in Budapest an die Stelle des verstorbenen Anatomen Profeffor v. Mihälkowics.

Wie«. Der Chemiker der h'esigen Universität, Hofrat Prof. Ludwig, feierte am 14. ds. sein 2öjähriges Profeffor-Iubiläum.

Wien. Der Professor der Philosophie, Hofrat Dr. Ernst Mach, wird krankheitshalber im laufenden Wintersemester keine Vor­lesungen halten.

Wien. Der Profeffor der Botanik an der Technischen Hoch­schule, Dr. v. Höhnel, ist von einer mehrmonatlichen Forschungsreise durch Brasilien mit reicher botanischer Beute nach Wien zurückgekehrt.

Weimar. Der Profeffor an der großherzogl. Kunstschule, Herr O. Sartoria, der Nachfolger des Tiermalers Brendel, ist von hier wieder nach Italien zurückgekehrt.

Petersburg. Med.-Dr. Eduard Juliewitsch Petri, Profeffor der Geographie und Ethnologie an der hiesigen Universität, ist am 10. Oktob r im 45 Lebensjahre gestorben. Petri, der früher Profeffor in Bern gewesen, hat zahlreiche Schriften in deutscher und russischer Sprache über Geographie, Anthropologie und Physiologie veröffentlicht.

Kirche und Schule.

vom hannoverschen Mädchenghmnafium. DaS zweite Dom VereinFrauenbildungs Reform* errichtete Mädchengymnasium, das zu Hannover bestehende, ist in voriger Woche in das zweite Halbjahr seines Bestehens eingetreten. Allem Anscheine nach hat die Anstalt Aussicht auf eine gute Frequenz, wie das bei der günstigen Lage der Stadt und bei dem seit alters bekannten hervorragenden Rufe der han­noverschen Schulen überhaupt auch kaum anders zu erwarten war. Bereits heute liegt eine größere Zahl von Anmeldungen neuer Schülerinnen für das nächste Unterrichtsjahr vor. Eltern, die chrer Tochter eine gym­nasiale Ausbildung geben lassen wollen, dürften daher gut thun, ihre Anmeldung baldigst vorzunehmen Der VereinFrauenbildungs-Reform" in Hannover nimmt Anmeldungen entgegen und vers ndet auf Wunsch den Prospekt der Schule. Infolge ministerieller Bestimmung müssen die aufzunehmenden Schülerinnen vorher eine Höhere Töchterschule absolviert haben oder den Besitz der dementsprechenden Kenntnisse nachweisen. Die Schule beginnt nut der Obertertia, wird also 5 Schuljahre umfassen, sobald Oberprima eingerichtet ist. Die vom genannten Vereine angestrebt« Erweiterung der Schule nach unten hin, also die Aufnahme der Schülerinnen in einer früheren Altersstufe, ist einstweilen infolge jener ministeriellen Verfügung in Preußen noch nicht zulässig, während sie in anderen deutschen Staaten bereits gestattet ist.

Landwirtschaft.

Bald kommt die Zeit der Winterruhe für den Landwirt, die aller­dings nicht, wie so viele Städter meinen, als Winterschlaf aufgesetzt werden darf, währenddesskn der Landwirt sozusagen mit der Hand im Schoße dasitzt. Diese Zeiten sind längst vorbei, da es so war. Die Winterruhe des Landwirts ist nur beziehungsweise zu verstehen als die ruhigere Zeit gegenüber der des Sommers; die äußere Arbeit wird ein­geschränkt und die Zahl der Arbeiter vermindert Aber durch die Der« Minderung der Arbeitskräfte kommt auf den einzelnen mehr Arbeit und da ist denn der Wirtschaftsleiter sehr erfreut, wenn er einen kräftigen Sohn heranwachsen sieht, der ihm in Hof und Stall bei Arbeit und Aufsicht helfen kann. Viele Landwirte würden sogar noch ihre schul­pflichtigen Kinder lieber mehr zu Dievstzwecken heranziehen, wenn nicht das Schulgesetz zum Besuche der Schulen zwänge. Ist das 14. Lebens­jahr aber erreicht dann besteht zwar kein Schulzwang mehr, außer dem zur Fortbildungsschule; der einsichtsvolle Vater aber, der seinen Sohn im Berufe weiter bringen will, läßt ihn noch die Fachschule be­suchen, als welche die Winterschule ganz dem Bedürfnisse und dem Zwecke des mittleren und kleineren Bauernstandes angepaßt ist. Wenn derseibe gehoben werden soll und er verlangt es doch vom Staate, so muß er seine Bildung und sein Wissen, sein Können und Umsicht mit den Mitteln, die ihm der Staat an die Hand gibt, heben. Ohne eigenen Willen und die eigene Kraft hierzu wird wenig erreicht, aber blos durch eigene Schulung und Erfahrung auch sehr roenig, wie uns das tägliche Leben zeigt, woselbst eine Menge Schädigungen nur infolge mangelnder Erkenntnisse und mangelnder Voraussicht und Uebersicht den Landwirt treffen, indem er einerseits gegen guten Rat oft mißtrauisch ist, anderer­seits leicht auf die Leimrute eines eigennützigen Geschäftsmannes geht. Kurz die beffere Ausbildung der jungen Landwirte ist heutzutage nicht zu entbehren. Das letzte Programm der Friedberger Großh. Obstbau- und landw. Wmterschule enthält über die Ausbildung der jungen Land­wirtssöhne folgende beachtenswerten Sätze: Der immer mehr sich stei­gernde Notstand bezüglich der Arbeiter hält eine Menge junger Leut» vom Besuch der Schule ab, die sonst sicher chr zugeführt würden häufig; aber es ist nicht die Unmöglichkeit Arbeiter zu bekommen, sondern di« Höhe der Löhne und die Unbequemlichkeit, mit mehr fremden Leuten wirtschaften zu müffen, welche die Eltern abhält, den Sohn das nach Ansicht aller tüchtiger Landwirte heute unentbehrliche Ausbildungsmittel der Fachschule benützen zu lassen Jedenfalls aber muß firtng darauf gesehen werden seitens der Schule, daß der ihr überantwortete Schüler auch die wenigen Wmterwochen ohne Unterbrechung ausnützt, auch selbst wenn zu Hause dringende Arbeiten vorliegen, denn sonst ist an einen Erfolg des Unterrichts, der systematisch aufgebaut ist, nicht zu benLn. Ist der S^hn der Schule überantwortet, so gehört er ihr ganz unb tritt eine Verhinderung des Schulbesuches ein, ist das unverzüglich de» Direktor mitzuteilen. Die Schule ist kein Taubenschlag und die Elter« sollten der Verpflichtung eingedenk sein, die sie bei der Anmeldung übernommen haben. Nicht ein Aushilfsmittel ist die Schule, gut zur Beschäftigung der noch halbwüchsigen Jungen, sondern ein notwendige- Glied in dem Bildungs- und Entwickelungsgang unserer Landwirt«. Nicht der Schule geschieht ein Gefallen, wenn ihr der junge Mann über­geben wird, sondern der Staat, der Kreis, also die Gemeinschaft aller Bürger bringen Opfer für die Möglichkeit der Unterweisung der Jugend und hierfür soll sich der Nutznießer dieses Vorteils dankbar erweisen, ebenso dem Lehrer gegenüber, der mit Liebe zu seinem Berufe und zur Jugend mit Esser sich seiner Aufgabe hingibt. Der Landwirt soll di« geistige Arbeit die an seinem Sohn vollbracht wird, schätzen lernen, denn nicht blos das mechanische und rein technische Können bringt dem Land­wirt Geld ein, sondern die geistige Arbeit, wenn sie zum technischen Können hinzutritt, in weit höherem Maße. Ebenso wird mit Strenge auf ein gesittetes und anständiges Betragen in der Schule gesehen, denn die lockere Auffaffung von Gehorsam und Disziplin, wie sie vielfach im landwirtschaftlichen Haushalte besteht, wo der Sohn frühzeitig als ein selbständiges Glied in der Familie angesehen wird, kann in der Schule nicht Geltung haben. Diese stramme Gewöhnung mag einen Uebergang zur Militärdisziplin bilden, da das verwöhnte Muttersöhnchen sonst bitteren Erfahrungen entgegengeht. Nicht soll man aber nun glauben, daß die Söhne in eisernem Schraubstock hier gehalten würden, nein wir wissen recht gut, daß in erster Lmie zur freudigen Arbeit freudiges Em­pfinden des Schülers gehört. Wie die hellen schönen und luftigen Lehr­säle eine gewisse Behaglichkeit Hervorrufen, so soll der vertrauliche unb freundliche Ton des Lehrers neben der Anregung des Stosses die an­regende Form des Unterrichtes geben, der durch den Humor der Schul« gewürzt sein darf. Nichts ist bedrückender für den Schüler als em grämlicher, pedantischer Schulmonarch; der Lebrer soll über seiner Auf­gabe stehen, schnell vergessen und verzeihen können, wenn einmal das Ungewitter über den Saumseligen oder sonst Tadelnswerten dahinge­gangen ist. Soviel nur in Kürze über unsere Stellung zu den Schülern, die eine andere sein muß unb sein kann, als in solchen Anstalten, m benen eine große Anzahl Schüler in langjährigen Kursen zum gleiche« Ziel gebracht werden muß. Wir müssen bei jedem einzelnen Schüler uns ein anderes Ziel setzen nach seinen Fähigkeiten, seiner schulmäßigen und häuslichen Vorbildung, angepaßt den Verhältnissen des praktischen Lebens, wo auch jeder Mensch in gewisser Weise sein Wirken beschränkt sieht und darüber hinaus einfach nicht kann. Die Eltern werden daher einsehen, daß je ungleicher das Schülermaterial sonst ist, desto gleich­artiger es im Alter fein müßte, sodaß namentlich in allen anzumeldende» Schülern das Bewußtsein herangereift fein sollte, nur für den Berns und nicht für den Lehrer zu lernen.

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