Ausgabe 
18.5.1899 Zweites Blatt
 
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Oberschulrats in seiner Eigenschaft als Schüler des LudwigS- Georgs-Gymnasiums eine Disziplinar-Untersuchung ange­ordnet, welche am 26. und 27. April stattfand. Diese Disziplinar-Untersuchung habe mit Erteilung eines Verweises an Dr. Ahlheim und einer Verwarung an Herrn Dettweiler ihren Abschluß gefunden. Als in Der Presse noch weitere Anklagen gegen Dettweiler als Direktor des Bensheimer Gymnasiums erhoben worden sind, habe derselbe noch am selben Tage die Einleitung einer weiteren Disziplinar- Untersuchung gegen sich beantragt. Das Ministerium des Innern habe diesem Antrag stattgegeben, und ist die Unter­suchung hierüber noch im Gange. Zur Ergänzung der Antwort des Staatsministers ergreift Geh. Oberschulrat Sold an das Wort. Er wiederholt nochmals die Gründe zur Einleitung einer Disziplinar-Untersuchung gegen Dett­weiler und Ahlheim und gibt zunächst eine Anzahl von Pädagogischen Deduktionen für den griechischen und Latein- Unterricht. Dabei sucht er nachzuweisen, daß den Schülern und insbesondere dem jungen Dettweiler Eselsbrücken nicht gebaut wurden. Als sich z. B. im Griechischen bei Dett­weiler jr. herausstellte, daß sein Wortschatz immer mehr schwand, habe Nachhilfe stattgefunden, und zwar in der Art, daß die in der Klasse gefertigten Arbeiten zuhause wiederholt wurden. Nicht in einem einzigen Falle konnte eine Ver­fehlung gegen das Schulgesetz nachgewiesen werden. Trotz­dem mußte auf Disziplinarstrafen erkannt werden, weil es j das Schulministerium nicht für richtig hielt, daß dem jungen Dettweiler Vorteile geschaffen wurden, welche andere Schüler nicht hatten. Geh. Oberschulrat Schiller sei zur Prüfung der Sache hierher berufen worden. Dieser habe sein Gut­achten dahin abgegeben, daß er genau zu demselben Schluß komme, wie das Schulministerium. Was bei dem Sohne des Arbeiters, der Wittwe des Offiziers erlaubt sei, sei dem Sohne des Oberschulrates deshalb nicht erlaubt, weil es zu Mißdeutungen Anlaß geben könne. I Was den Artikel derFrankfurter Zeitung" bezüglich eines I Briefes von ihm (Soldan) an Dr. Ahlheim betreffe, müsse I er den Inhalt und die Darstellung als vollkommen unwahr I bezeichnen. Er kann aber auch mit gutem Gewiffen die I Kammer versichern, daß er Unregelmäßigkeiten nicht dulde, I und wo er solche treffe, ihnen auf den Leib gehen werde. Abg. I David ist von der Antwort der Regierung in dieser Sache nicht I befriedigt. Er hofft aber auch, daß sich das Staatsministerium I nicht solidarisch erklären werde mit dem Verhalten des I Schulministeriums, insbesondere der Großh. Oberschulräte I Soldan und Dettweiler. Die Anklage gegen den letzteren I sei durch die Ausführungen des Herrn Soldan in keiner I Weise erschüttert worden; im Gegenteil sei bewiesen worden, I daß man einen jungen Menschen, der an sich unfähig war, I durch das Gymnasium durchschleppen wollte, weil er der I Sohn des Direktors war. So etwas sei schon vom sozialen I Standpunkt aus unzulässig. Die dabei angewandten Mittel I seien verwerflich gewesen, insbesondere verdiene Dr. Ahlheim I den schärfsten Tadel. Das Unrecht habe begonnen, als dem I Schüler Dettweiler etwas extra gewährt wurde, was andern I Schüler versagt war. Redner schildert sodann das un- I moralische Verhalten des jungen Dettweiler, der gegen Ent- I gelt seine empfangenen Vorteile verwertet habe. Mit der I Begünstigung des jungen Dettweiler sei auch dessen Gerechtig- I keitsgefühl geschwunden. Pflicht der Kammer sei es, von I der Regierung eine strenge Sühne bis in die höchsten Stellen I zu fordern. Geschehe dieses nicht, dann müsse die Kammer I von ihrem Rechte Gebrauch machen und eine Beschwerde I bei Sr. Kgl. Hoheit dem Großherzog über verschiedene I Staatsdiener einreichen. Vor der Oeffentlichkeit müsse die Regierung die Angelegenheit klar legen, damit nicht zum I Schaden der Schule und des Landes ein Zustand geschaffen I werde, der noch kommenden Generationen zum Nachteil gereiche. I

Wegen vorgerückter Zeit wird die Sitzung um 2 Uhr I abgebrochen. Fortsetzung Mittwoch 9 Uhr.

Deutsches Reich.

Berlin, 16. Mai. Der Kaiser arbeitete gestern au I der Fahrt nach Homburg v. d. H. mit dem Vertreter des I Auswärtigen Amtes, Grafen Wolff-Metternich und empfing, I nach Wiesbaden zurückgekehrt, den General-Obersten Frhrn. I v. Lo«. Für heute ist der Chef des Marine-Kabinetts, Kontre-Admiral v. Senden-Bibran, vom Kaiser zum Vortrag I befohlen. Auch wollte der Kaiser die Regierungs-Präsidenten I Zur Nedden aus Trier und Freiherrn v. Hövel aus Koblenz I sowie den Landrat a. D. Birkner-Cadinen um 12 7, Uhr I in Audienz empfangen.

Berlin, 16. Mai. Das Kaiserpaar in Wies- I baden. Der Kaiser und die Kaiserin begaben sich Mon- I tag abend in das Hoftheater, um der Aufführung der Oper IMignon" beizuwohnen. Der Kaiser machte Dienstag I früh einen Spazierritt durch das Nerothal und nahm später I im Schloß verschiedene Vorträge entgegen. Die Kaiserin I fuhr mit dem Prinzen Joachim und der Prinzessin Viktoria I nach Sonnenberg, machte einen Spaziergang durch die Kur­anlagen und besuchte sodann mehrere Wohlthätigkeits- anstalten.

Berlin, 16. Mai. Die Kommission des Ab­geordnetenhauses für die Kanalbau-Vorlage lehnte heute die §§ 1 bis 3 mit allen dazu gestellten An­trägen ab, sodaß die Vorlage in der Kommission als gescheitert anzusehen ist.

Berlin, 16. Mai. Die Schrift des Professors v. Stengel, welche den Gedanken eines ewigen Friedens I bekämpft, soll in Rußland von der Präfektur verboten worden sein. Freiherr v. Stengel ist bekanntlich einer der deutschen Delegierten auf der Friedens-Konferenz im Haag.

Berlin, 16. Mai. Den Mitgliedern der Post-Kom­mission des Reichstages ist heute ein in Stuttgart gedrucktes Riesen-Plakat zugegangen, welches das höchste Mißfallen der Besitzer der Privat-Stadtposten mit den Be­schlüssen der Kommission kundgiebt. Die vorgesehene Ent­schädigung wird in dem Plakat als bei weitem nicht dem wirklichen Geschäftswert der Betriebe entsprechend bezeichnet. Wie es heißt, soll das Plakat in der Kommission nicht dazu beigetragen haben, die Stimmung zu gunsten der Anstalten zu beeinflussen.

Amtlicher Nachweisung zufolge hat die Einnahme an Wechsel stempel st euer im Deutschen Reiche während des Monats April 960934,60 Mk. oder 34 944,30 Mk. mehr als im April 1898 betragen.

Hamburg, 14. Mai. Das Hamburger Recht steht bis­her hinsichtlich der Rechtsfähigkeit der Vereine auf einem sehr liberalen Standpunkt. Es wird grundsätzlich jedem organisierten Verein die Rechts- und Vermögens­fähigkeit zuerkannt. In dem Ausführungsgesetz zum Bürger­lichen Gesetzbuch hatte nun der Senat vorgeschlagen, von den bestehenden Vereinen nur diejenigen Vereine als rechts­fähig anzuerkennen, welche ein zur Zuschreibung von Grund­stücken und Hypotheken ermächtigendes Senatsdekret besitzen. Darnach hätten sich alle übrigen Vereine neu auf Grund des Bürgerlichen Gesetzbuchs konstituieren müssen, und es würde der Verwaltungsbehörde ermöglicht worden sein, gegen die Eintragung politischer, sozialpolitischer und religiöser Vereine Widerspruch zu erheben. Demgegenüber schlägt die Kommission der Bürgerschaft vor, daß alle am 1. Mai 1899 bestehenden Vereine von der Justizverwaltung ein Zeugnis über ihre Rechtsfähigkeit fordern können, sofern das Statut Bestimmungen über Eintritt und Austritt der Mitglieder, über Beitragszahlung, über die Bildung des Vorstandes und die Mitgliedsversammlungen enthält. Dadurch wird den bestehenden Vereinen die Rechtsfähigkeit im vollsten Maß gewährleistet. Es ist nicht daran zu zweifeln, daß die Bürgerschaft diesem Vorschlag zustimmt. Franks. Ztg.

Saarbrücken, 16. Mai. Der Bergarbeiter st rike in Rösseln ist seinem Ende nahe. Die Vertrauensleute

der Strikenden beschloffen mit 15 gegen 10 Stimme« to.v anzufahren, weil die Direktion die Uebelstände noi * Wiederaufnahme der Arbeit abstellen will. Infolge Lr ist der größte Teil der Bergleute wieder angefahren

Ausland.

Wien, 16. Mai. Der Hofrat und Verwalte gerichtsrat Heiterer ließ den Landmarschall Gudanus fordern, weil der Letztere die Mitglieder Verwaltungs-Gerichtshofes im Landtage beschimpfen li,v"

Wien, 16. Mai. Wie hier gerüchtweise verlautet tn suchte ein Führer der macedonischen Studenten den Fürst,. von Bulgarien gelegentlich einer Audienz zu erdolch«^ Er wurde jedoch durch die Dienerschaft verhaftet.

Innsbruck, 16. Mai. In Jenbach wütet ein furch bares Feuer, demgegenüber die Feuerwehr ohnmächtia,? Bisher sind 37 Wohnhäuser eingeäschert.

Prag, 16. Mai. Die für 1900 in Teplitz qebraufl land- und forstwirtschaftliche Ausstellunq #ft auf den Antrag der deutschen Sektion des Landeskultur Rates auf unbestimmte Zeit verschoben worden.

Fiume, 16. Mai. Ein Kadett vom 22. Infanterie Regiment erschoß seine Geliebte, eine französische Gc-, Demante, und vergiftete sich dann selbst mit Karbolsäiw

Rom, 16. Mai. In der gestrigen Minister-Con ferenz wurde betreffs der Sanmunbay-Angeleger heil eine wesentliche Modifikation der von den frühere Ministern verfolgten Absichten beschloffen. So viel mat erklärt, wird nunmehr lediglich Italien eine Handelsniedv lassung in China errichten, welche nicht militärisch oerroaltr wird. In diesem Sinne wird der neue Gesandte Salvo, Rappi Instruktionen erhalten.

Charleroi, 16. Mai. Der Ausschuß des belgische, Bergarbeiter-Verbandes beschloß einstimmig das Ende des Gruben-Ausstandes.

Paris, 16. Mai. Seitens der revisionsfreundlichen Presse wird einstimmig verlangt, den General Mercic- wegen illegaler Urteils-Erzwingung, wegen Meineids und wissentlichen Gebrauchs von Fälschungen vor deu Senat des obersten Gerichtshofes zu stellen.

Lokales and Provinzielles.

A Aus dem mittlere» Oberheffen, 16. Mai. Die st sehr gefürchtetenEismänner" sind vorübergegangen, ohr.r eine Spur ihres sonst so verderblichen Regiments zurückzu lassen. Zeichneten sich sonst die Eismänner durch verheerend! Nachtfröste aus, so bestand ihr diesmaliges Merkmal ii ungewöhnlicher Wärme. Als wenn der Mai uns für bit Unbilden des rauhen April entschädigen wollte, so überall warm ist die Temperatur. Wie mit Zaubergewalt sprich das verspätete Wachstum in Feld und Wald empor. Wem es auch sonst als äußersteFeinpuderei" bezeichnet wird, wenn jemand das Gras wachsen sieht, in diesem Mai bi gegnet einem der Ausdruck: man sieht es wachsen, sehr op. In der That war das Wachstum des Korns auf dem Fküc von einem Tage zum andern ersichtlich genug. Das M hat einen ganz vorzüglichen Stand und wiederum steht trotz der vorjährigen reichen Kornernte, von der jetzt noch die im Freien sitzenden Strohhaufen reden, eine recht gute Korn­ernte in begründeter Aussicht. Ueber alles Erwarten voll­kommen blüht der Raps. Solch goldgelbe, geschloffen! Blütenflächen hatte man nach der Aussaat und auch nach )cr Ueberwinterung kaum erwartet. Auch die Kleefelder tehen nach Wunsch; man kann noch in dieser Woche mit »er ersten Schur beginnen. Wie vortrefflich die Futtnauk ichten sind, beweisen am besten die Frühgrasversteigerungen Ins ist eine Gemeinde bekannt. Die dieser Tage bei einet Grasversteigerung für Wiesen, welche in teurengeit bis ji 27 Mk. kosteten, nur 6 Mk. erzielte. Es ist eben keil«

1 Ctr., 1 kg usw.) berechneten Preise bilden den wirklichen Wert des Rohmaterials, und diesen Preis muß der Drechsler bei der weiteren Kalkulation seiner Erzeugnisse zu Grunde legen. Nachdem der Einheitspreis des Rohmaterials fest- gestellt ist, was wohl allerorten bald nach Empfang der Ware geschieht, ist der für einen herzustellenden und zu kalkulierenden Gegenstand nötige Materialverbrauch, was alles an Rohstoffen erforderlich ist, auszumeffen und zu berechnen. Diese Berechnung des Materials ist ungemein wichtig. Bei der Feststellung und Zumessung des Material­verbrauchs zeigt sich der Meister seines Faches, denn es gilt hier nicht nur zu wissen, welcher Art Material zu einer bestimmten Arbeit im allgemeinen am zweckmäßigsten Ver­wendung findet, der Handwerker muß auch zugleich bestimmt ermessen, welche Art den besten Effekt macht, die beste Wirkung, den versprechendsten Erfolg hat, sich am solidesten, gediegensten und zuverlässigsten erweist, und am billigsten ? kommt, und er muß vor allem mit raschem, sicherem überschauen, wie man bei der Zumessung des Materials das Stück am vorteilhaftesten schneidet, verteilt und aus­nutzt, so daß kein nutzloser Abfall bleibt.

Zu den Selbstkosten gehört ferner die Feststellung des vom Meister zu zahlenden Arbeitslohnes, der foaenannten produktiven Löhne, d. h. der Löhne, welche^ für die dlrckte, unmittelbare Herstellungsarbeit an Gesellen, Gehilfen Lehrlinge und alle Arbeiter, welche an der Fertigstellung der Arbeit helfen, gezahlt werden. Es gehören also nicht HMer die Löhne allgemeiner Art, wie z. B. das Gehalt eines Bureaudieners, das Meistergehalt, der Lohn eines Hausburschen u. s. tu.; diese sind vielmehr bei den allge­meinen Geschäftsunkosten mit zu veranschlagen. Bei einer dritten Art von Löhnen, bei den baren Auslagen für Zeichnungen und Modelle, für Voranschläge und Reisen, für in anderen Werkstätten gelieferte Arbeiten, für kleine Zuthatcn rc., ist die Praxis schwankend. Wenn diese not­

wendigen baren Auslagen nur vereinzelt auftreten und bei jedem neuen Erzeugnisse verschieden sind, wird es sich em­pfehlen, sie bei den produktiven Löhnen zu verrechnen; sind sie aber der Produktion zur Gewohnheit und mit ihr gleich­mäßig verbunden, so sind sie natürlich zu den allgemeinen Unkosten zu zählen.

Damit kommen wir zum dritten und wichtigsten Teile der Selbstkostenberechnung, zur Feststellung der allge­meinen Unkosten.

Dieallgemeinen Unkosten" sind mit ganz besonderer Sorgfalt zu ermitteln und zusammenzutragen; denn einmal gilt eine solche Aufstellung für eine ganze Reihe von Einzel­kalkulationen, häufig für ein ganzes Jahr, und zum andern ist die genaue Berücksichtigung und Einstellung dieses Postens die unerläßliche Grundlage für den Bestand und die Fort­entwickelung eines Geschäftes.

Die allgemeinen Unkosten können sehr mannigfacher Art fein; vor allem gehören dahin:

1. Zinsen des im Geschäft steckenden Kapitals, a. des eigenen, b. des geliehenen.

2. Miete für Werkstatt und Lagerraum.

3. Steuern.

4. Versicherungen, a. Feuer-, b. Kranken-, Unfall- und Altersversicherung.

5. Feuerung und Beleuchtung.

6. Gehälter und Löhne (ausschließlich der vorher er­wähnten produktiven Löhne) für Heizer, Kutscher, Lauf­bursche, Werkführer, Meister, Bureaudiener rc.

7. Abnutzungswerte ober Abschreibungen, a. Gebäude, b. Werkstatteinrichtung, c. Maschinen, Handwerkszeug rc.

8. Reklameaufwendungen, a. Annoncen, b. Reisen.

9. Unvorhergesehene Kosten (zugleich für Verluste, Ver­schlechterung der Waren, für zu gewährenden Rabatt, den Abzug am Kaufpreise bei Barzahlung usw.

In diesen angeführten neun Posten find natürlich nur

die wichtigsten, auf jedem Geschäfte ruhenden Unkosten QiiJ gezählt. Außer ihnen sind noch mancherlei Aufwendungci denkbar, die das eine oder das andere Gewerbe hier zu vei rechnen hat, ja auch mancherlei Auslagen, die nicht zu bei Herstellungskosten gezählt werden können und deshalb noi wendigerweise hier gedeckt werden müssen.

Die unter 1 angesetzten Zinsen des Betriebskapital.' setzen sich zusammen a. aus den Zinsen des Kapitals, welche im Werte der vorrätigen Rohmaterialien, sowie der fertige Waren enthalten ist; b. aus den Zinsen desjenigen Kapitale welches zur Herstellung und Einrichtung der Werkstätte rt forderlich war, und c. aus den Zinsen des Kapitals, welch« zur Bestreitung der laufenden Ausgaben dient.

Da der zweite Teil dieses Postens sich also mit jfbc Neuanschaffung verändert, so muß auch die Feststellung de allgemeinen Unkosten von Zeit zu Zeit erneuert werben.

Zu 2Miete" ist zu bemerken, daß diese Miete F Werkstatt und Lagerraum selbstverständlich auch bann berechnen ist, wenn bas Gebäube Eigentum bes Gewerd« treibenben ober Hanbwerkers ist.

Eben so selostverstänblich ist es, baß auch ber Geschast - inhaber seine Thätigkeit in Anrechnung bringt. Wo die zu geschehen hat, ob unter ben probuktiven Löhnen, w* ( unter ben Löhnen ber allgemeinen Unkosten, ober in welcher Verhältnis hier unb bort, wirb sich lebiglich banach nch ' müssen, ob bes Meisters Thätigkeit mehr abminiftrflttv; ober mehr probuktiver Art ist, ob er mehr bas Gcsch i leitet unb beaufsichtigt ober in bemfelben mitarbeitet. mit mehreren Gesellen arbeitet und sich selbst eine Geselle leiftung auferlegt, so daß er zur Verwaltung seines V- schäftes die Abendstunden (also Ueberstunden) benutzen m -- ist natürlich berechtigt, neben seinem Meisterlohn m Produktiven Löhnen auch eine entsprechende Summe für s administrative Thätigkeit bei ben allgemeinen Unioste Anrechnung zu bringen.

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